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20. Juni 2024 Einstieg
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Arbeitsrecht

Berufsbegleitender Masterstudiengang | Abschluss: LL.M.
zugleich Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht

  • kombiniert wissenschaftlich fundiertes Fachwissen mit dem für den beruflichen Alltag entscheidenden Praxisbezug
  • interdisziplinärer Austausch und wertvolles Netzwerk
  • speziell auf Berufstätige zugeschnitten 
     

    Der Studiengang in Kürze:

    • Berufsbegleitend
      zum Hochschulgrad 
      "Master of Laws" (LL.M.)
       

    • Zugleich Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht

    • Kurze Präsenzphasen:
      Einführungswoche und 14 Blockveranstaltungen

    • Mit Online-Elementen:
      2 feste Online-Terms und 3 flexible Online-Voucher

    • Nächster Studienbeginn:
      Sommersemester 2024
      * Einstieg noch möglich! *

    • Dauer:
      3 Semester
      zzgl. Masterarbeit

    • Bis zum 01.02.24
      Frühbuchertarif:
      11.700 € 
       

    • Kosten:
      12.900 €

    • Der Masterstudiengang hat mich in erster Linie durch die enge Verflechtung von spezifischem Fachwissen und praxisrelevanten Fertigkeiten überzeugt. Durch den erfolgreichen Abschluss haben sich mir…

      Deborah Weidemann, LL.M.,
      Director Workforce Transformation,
      PwC, Hamburg

    • Ein besonderer Masterkurs in einer besonderen Stadt. Jedes Jahr aufs Neue beeindruckt mich die Begeisterung der hochkarätigen Dozenten, der familiäre Einsatz des gesamten Teams rund um den Lehrgang,…

      Tobias Neufeld, LL.M.,
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Solicitor (England & Wales), CIPP/E, CIPM
      ARQIS, Düsseldorf
      Executive Board Masterstudiengang

    • Absolut zu empfehlen: Das Studium war für mich sowohl beruflich als auch persönlich eine enorme Bereicherung. Dank der Top-Organisation durch das Team der JurGrad fühlte ich mich außerdem jederzeit…

      Gerhard Mahr, LL.M.,
      Corporate Counsel,
      Laumann Group, Sendenhorst

      Inhalte des Studiums

      • Grundlagen des Zivilrechts

        Für die Teilnehmenden ohne juristisches Erststudium wird im Rahmen dieser Veranstaltung eine gemeinsame Wissensbasis geschaffen, die einen optimalen Start in den Studiengang ermöglicht.

      1.1 Grundlagen des Individualarbeitsrechts
      1.2 Grundlagen des Sozialversicherungsrechts
      1.3 Grundlagen des Steuerrechts

      2.1 Kollektives Arbeitsrecht I
      2.2 Begründung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages

      3.1 Kollektives Arbeitsrecht II – ein Praxisblick aus Sozialpartnerperspektive
      3.2 Inhalt und Änderung des Arbeitsvertrages
      3.3 Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis und Haftungsrecht
      3.4 Flexible Arbeitsverhältnisse
      3.5 Atypische Arbeitsverhältnisse: Leiharbeit, MiLoG

      4.1 Arbeitsrecht in der Umstrukturierung und Unternehmenskrise
      4.2 Europäische Bezüge des Arbeitsrechts (Online)

      5.1 Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
      5.2 Verfahrensrecht

      6.1 Compliance
      6.2 Arbeitsschutzrecht und Gesundheitsmanagement
      6.3 Legal Tech: Digitale Prozesse (Online)
      6.4 Datenschutzrecht (Online)
      6.5 Urlaubsrecht (Online)

      7.1 Besonderheiten des Arbeitsrechts bei Führungskräften
      7.2 Besonderheiten des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst und bei kirchlichen Trägern
      7.3 Workforce Riskmanagement – Einblicke aus der Praxis
      7.4 Betriebliche Altersversorgung
      7.5 Besondere Entgeltformen
      7.6 Europäische Aktiengesellschaft – Gründungswege und Unternehmensmitbestimmung

      8.1 Personalführung und Mitarbeitermotivation
      8.2 Mediation bei Konflikten in der Arbeitswelt
      8.3 Vertragsgestaltung
      8.4 Arbeits- und Organisationspsychologie
      8.5 Personalwirtschaft und digitale Anforderungen 

      Termine des Studienjahrgangs 2024

      • Vorschaltkurs17.-20. Februar 2024 für Nichtjuristinnen
        und -juristen
      • 1. Term9.-13. April 2024
      • 2. Term23.-25. Mai 2024 + Klausur
      • 3. Term20.-22. Juni 2024
      • 4. Term15.-17. Juli 2024+ Klausur
      • 5. Term 22.-24. August 2024
      • 6. Term19.-21. September 2024+ Klausur
      • 7. Term18.+19. Oktober 2024online
      • 8. Term14.-16. November 2024+ Klausur
      • 9. Term12.-14. Dezember 2024
      • 10. Term 9.-11. Januar 2025+ Klausur
      • 11. Term6.-8. Februar 2025online
      • 12. Term6.-8. März 2025 + Klausur
      • 13. Term3.-5. April 2025
      • 14. Term 8.-10. Mai 2025+ Klausur
      • 15. Term2.-4. Juni 2025
      • 16. Term5. Juli 2025Klausur und Ausgabe der Masterarbeits­themen

        Lehrende

        Das Executive Board

        Als Gremium mit beratender Funktion, das sich aus Professorinnen und Professoren sowie Praktikerinnen und Praktikern zusammensetzt, überwacht das Executive Board die Qualität des Studiengangs und legt die strategische Ausrichtung fest. Die Studieninhalte werden dabei ständig an die aktuellen Entwicklungen und Bedürfnisse des Marktes angepasst.

        • Prof. Dr. Anne Christin Wietfeld
          Universität Münster, Akademische Leiterin

        • Prof. Dr. Georg Annuß, LL.M.
          Pusch Wahlig Workplace Law, München

        • Prof. Dr. Matthias Casper
          Universität Münster, Akademischer Leiter

        • Prof. Dr. Clemens Höpfner
          Universität zu Köln

        • Tobias Neufeld, LL.M.
          ARQIS, Düsseldorf

        • Prof. Dr. Barbara Reinhard
          KLIEMT.Arbeitsrecht, Frankfurt a.M.

        • Prof. Dr. Martin Reufels, LL.M.
          Heuking, Köln

        Unsere Lehrenden

        Zu unseren Dozierenden zählen nicht nur Hochschulprofessorinnen und -professoren, sondern auch zahlreiche Praktikerinnen und Praktiker aus national und international agierenden Kanzleien, Unternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Auch Richterinnen und Richter aus der Arbeitsgerichtsbarkeit geben Einblicke aus ihrem Berufsalltag.

        Alle Dozierenden verfügen über eine exzellente Reputation und bringen langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich mit. Für die Studierenden bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, vom Erfahrungsschatz ausgewiesener Expertinnen und Experten zu profitieren.

        • Prof. Dr. Georg Annuß, LL.M.
          Pusch Wahlig Workplace Law, München

        • Dr. Wolfgang Balze
          Arbeitsgericht Augsburg

        • Dr. Peter Becker
          Rechtsanwalt, Münster

        • Dr. Barbara Bittmann
          CMS Hasche Sigle, Düsseldorf

        • Werner Boekels
          Linde AG, München

        • Dr. Markus Bohnau
          KLIEMT.Arbeitsrecht, Düsseldorf

        • Dr. Philipp Böwing-Schmalenbrock, LL.M.
          Finanzgericht Münster

        • Iris Brandes
          PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf

        • Prof. Dr. Nadine Brandl
          ver.di-Bundesverwaltung, Berlin

        • Stefanie Briefs, EMBA
          Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh

        • Ulrich Buschermöhle
          Vialto Partners Steuerberatungsgesellschaft mbH, Frankfurt a.M.

        • Dr. Jan Alexander Daum
          Universität zu Köln

        • Dr. Nicole Elert
          PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf

        • Stefan Gatz
          Esche Schümann Commichau, Hamburg

        • Dr. Sabine Göldner-Dahmke
          Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

        • Prof. Dr. Stefan Greiner
          Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

        • Lars Grützner
          ING-DiBa AG, Frankfurt a. M.

        • Dr. Till Heimann
          KLIEMT.Arbeitsrecht, Frankfurt a. M.

        • Ann Christine Hlawaty
          hlawaty + partner, Hamburg

        • Prof. Dr. Clemens Höpfner
          Universität zu Köln

        • Dr. Jannis Kamann
          michels.pmks, Köln

        • Dr. Christoph Katerndahl
          Heuking, Köln

        • Dr. Rainer Kienast
          Lindenau Prior & Partner, Düsseldorf

        • Prof. Dr. Steffen Klumpp
          Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

        • Dr. Hartmut Lange
          Vizepräsident des Sozialgerichts Dortmund

        • Dr. Hans-Peter Löw
          DLA Piper UK LLP, Frankfurt a.M.

        • Dr. Sebastian Maiß
          michels.pmks Rechtsanwälte, Düsseldorf

        • Anja Mehrtens
          ARQIS, Düsseldorf

        • Jonathan Monz
          Kümmerlein, Simon & Partner Rechtsanwälte mbB, Essen

        • Tobias Neufeld, LL.M.
          ARQIS, Düsseldorf

        • Dr. Benjamin Pant
          Freshfields Bruckhaus Deringer, Düsseldorf

        • Prof. Dr. Barbara Reinhard
          KLIEMT.Arbeitsrecht, Frankfurt a.M.

        • Prof. Dr. Martin Reufels, LL.M.
          Heuking, Köln

        • Dr. Erwin Salamon
          Esche Schümann Commichau, Hamburg

        • Dr. Sascha Schewiola
          Heuking, Köln

        • Dr. Volker Schneider
          Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg

        • Dr. Eckard Schwarz
          Hogan Lovells International LLP, Hamburg

        • Thomas Ubber
          Allen & Overy LLP, Frankfurt a.M.

        • Dr. Felicia von Grundherr
          Allen & Overy LLP, München

        • Prof. Dr. Raimund Waltermann
          Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

        Kooperationspartner

        Um Ihnen das Beste aus Theorie und Praxis zu vermitteln, arbeiten wir mit renommierten und erfahrenen Partnern zusammen. Unsere Lehrenden kommen u.a. aus folgenden namhaften Unternehmen und Kanzleien:

        Prüfungen & Abschluss

        • Berufsbegleitend
          zum Hochschulgrad "Master of Laws" (LL.M.)

        • 8 Klausuren
          à 3 Zeitstunden

        • Masterarbeit
          (Umfang ca. 40–50 Seiten, Bearbeitungszeit: vier Monate)

        • Dreistündige Klausur am Ende eines jeden Moduls 
        • Fragen und kleinere Fälle zu den vorangegangenen Vorlesungen (kein Multiple Choice)

        • Bearbeitungszeit: vier Monate
        • Umfang: ca. 40 - 50 Seiten
        • Regulär nach Ende der Präsenzzeit; Verschieben der Masterarbeit flexibel möglich
        • Einreichung eigener Themenvorschläge; Prüfung und Zuweisung durch den Ausschuss

        • Bei Nichtbestehen zwei Wiederholungsversuche für jede Prüfungsleistung möglich
        • Nachschreibtermine für die Klausuren finden wahlweise unterjährig oder am Ende des Studiengangs statt
        • Wiederholung der Masterarbeit jederzeit nach individueller Absprache

        Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das lateinische Notensystem verwendet:

        0,7 – 1,3 summa cum laude
        1,7 – 2,3 magna cum laude
        2,7 – 3,3 cum laude
        3,7 – 4,0 rite
        5,0 non rite

        Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen.

        Die aktuelle Prüfungsordnung können Sie hier einsehen. 

        Das Modulhandbuch des Studiengangs können Sie hier herunterladen.

        Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praxisnahe Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses anerkannten Mastergrades weisen Sie Ihre Expertise auf dem Gebiet des Arbeitsrechts aus, können sich von Ihren Mitbewerberinnen und Mitbewerbern absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen.

        Ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Einschlägig sind hier die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche, die von Universität zu Universität variieren können. An der Universität Münster gilt für den Fachbereich Rechtswissenschaften u.a. die Voraussetzung eines Masterabschlusses mit Bestnote (summa cum laude). Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen können Sie der Promotionsordnung der Universität Münster entnehmen. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an. 

        Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Diese stehen insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Gerade die Mandantschaft freiberuflicher Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legt Wert auf diese Zusatzqualifikation. Bei uns erhalten Sie das theoretische Rüstzeug zur Erlangung der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht.

        Kosten

        Frühbucher­tarif

        11.700 €

        bis zum 1. Februar 2024

        Bequem in Raten zahlen:
        3 Raten in Höhe von 3.900 € zum jeweiligen Semesterbeginn

        Reguläre Gebühren

        12.900 €

        nach dem 1. Februar 2024

        Bequem in Raten zahlen:
        3 Raten in Höhe von 4.300 € zum jeweiligen Semesterbeginn

        Sie kennen jemanden, der bereits einen Masterstudiengang bei uns absolviert hat? Bei Weiterempfehlung durch ein Mitglied unseres Alumnivereins erhalten Sie bei Zulassung einen Nachlass in Höhe von 5 % auf die jeweilige Studiengebühr. 

        In jedem Studienjahr vergibt die Universität Münster insgesamt sechs Teilstipendien in Höhe von 25 % der Studiengebühr. Die Teilstipendien werden an die jeweils ersten drei Juristinnen und Juristen bzw. sich Bewerbenden anderer Fachrichtungen vergeben, die über eine hervorragende Abschlussnote und die geforderte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügen. Teilstipendienfähig ist, wer:

        • in einem der beiden Staatsexamina mit 9,0 oder mehr Punkten abgeschlossen hat 
        • einen Examens-, Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss hat und zu den besten 10 % zählt (Nachweis erforderlich)
         

        Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen vergeben werden können.

        Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel. Bei Übernahme der Kosten eines berufsbegleitenden Studiums durch den Arbeitgeber kann sich dies für Arbeitgeber und auch für Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Arbeitgeber können die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, die Beschäftigten ihrerseits müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei ebenfalls nicht an.

        Zulassung

        Hochschulstudium

        • Ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen: 
          • Staatsexamen 
          • Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)
         

        Berufserfahrung

        • mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung
         

        Für Bewerberinnen und Bewerber ohne rechtliches Erststudium

        • rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse
          • schriftliche Leistungsnachweise einer Hochschule
            oder
          • Teilnahme am kostenlosen Vorschaltkurs und Bestehen der Klausur
         

        Die aktuelle Zulassungsordnung können Sie hier einsehen.

        • Frühbuchertarif mit einem Nachlass in Höhe von 1.200 € bis 1. Februar 2024
        • Bewerbungsfrist: 15. Februar 2024 (Ihre Bewerbung kann auch nach dem 15. Februar 2024 berücksichtigt werden, wenn noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen.)

        Ausschlaggebend ist das Datum des Poststempels.

        Es werden maximal 40 Studienplätze vergeben. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung nebst sämtlicher für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen.

        • Prioritätsprinzip
          Bei Vorliegen der formalen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt die Vergabe der ersten 30 Studienplätze nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Nach Eingang dauert es etwa ein bis zwei Wochen, bis der Prüfungsausschuss über die Zulassung entschieden hat.
        • Bewerbungsverfahren
          Die übrigen Studienplätze werden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben. Dabei werden alle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss, insbesondere basierend auf den Kriterien "Abschlussnote" und "Berufserfahrung". Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Ihre Bewerbung kann auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch berücksichtigt werden, sofern noch Studienplätze frei sind.

        Für die Bewerbung zum Studiengang benötigen wir die folgenden Unterlagen:

        • Anmeldeformular (auch per E-Mail möglich)
        • Tabellarischer Lebenslauf (auch per E-Mail möglich)
        • Beglaubigte Ablichtungen der Staatsexamenszeugnisse, des Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisses (per Post). Die Beglaubigung ist u.a. vorzunehmen durch einen Notar/eine Notarin, eine Gemeinde, Sparkasse oder der Ausstellungsbehörde der Urkunde.
        • Bei Diplom-, Bachelor- und Masterabschlüssen: Einfache Ablichtung des Einzelnotennachweises und des Diploma Supplements, einer Ranking-Bescheinigung oder eines Grading-Tables (auch per E-Mail möglich)

        Es besteht die Möglichkeit, sich an der Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren von derzeitig 317,48 € pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das deutschlandweite Semesterticket. Bei Interesse an einer Immatrikulation an der Universität Münster sprechen Sie uns gerne an.

        Studierendenstruktur

        Zahlen und Fakten

        Beruflicher Background

        Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus Kanzleien, Rechts- und Personalabteilungen von Unternehmen sowie Verbänden.

        Ihre Ansprechpartnerin

        Dr. Sarah Hölker

        Tel.: +49 251 62077-19
        Mail: sarah.hoelker[at]jurgrad.de