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Erbrecht & Unternehmensnachfolge

Berufsbegleitender Masterstudiengang | Abschluss: LL.M.

zugleich Fachanwaltschaft für Erbrecht (Jurist:innen) / Fachberater/Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (Steuerberater:innen)

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Broschüre

Prüfungen im Überblick:

  • Für Bewerber:innen ohne rechtliches Erststudium: 1 Klausur im Vorschaltkurs
  • 8 Klausuren à 3 Zeitstunden
  • Master Thesis (Umfang ca. 40 - 50 Seiten, Bearbeitungszeit: vier Monate)

Klausuren


Am Ende eines Moduls werden die Kursinhalte in Form einer dreistündigen Klausur abgefragt, die immer nachlaufend, d.h. zu Beginn der darauf folgenden Veranstaltung geschrieben werden Die Klausuren setzen sich zusammen aus Fragen und kleineren Fällen zu den vorangegangenen Vorlesungen. Multiple Choice ist als Prüfungsform ausgeschlossen. 

Masterarbeit


Nach Ende der Präsenzzeit ist innerhalb von vier Monaten eine Masterarbeit anzufertigen. Das Thema der Masterarbeit, die einen Umfang von ca. 40 - 50 Seiten haben soll, muss von den Studierenden selbst recherchiert und ausformuliert werden. Gerne dürfen auch mehrere Themenvorschläge eingereicht werden. Der Prüfungsausschuss untersucht das Thema anschließend auf wissenschaftlichen Anspruch und nimmt ggf. noch Änderungen vor.

Wiederholungsversuche


Zu allen Prüfungsleistungen gibt es maximal zwei Wiederholungsversuche. Die Nachschreibetermine für die Klausuren finden am Ende des Studiengangs statt. Bei der Wiederholung einer Masterarbeit richten wir uns individuell nach Ihnen.

Benotungsverfahren


Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das lateinische Notensystem verwendet:

0,7 – 1,3 summa cum laude
1,7 – 2,3 magna cum laude
2,7 – 3,3 cum laude
3,7 – 4,0 rite
5,0 non rite

Gesamtnote


Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen.

Prüfungsordnung


Die aktuelle Prüfungsordnung können Sie hier einsehen. Das Modulhandbuch des Studiengangs können Sie hier herunterladen.

Der Abschluss: Master of Laws (LL.M.)


Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praktische Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses anerkannten Mastergrades werden die Absolvent:innen als Expert:innen auf dem Gebiet des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge ausgewiesen, können sich von ihren Mitbewerbenden absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen mit entsprechenden Gehaltsaussichten.

Promotion


Ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Einschlägig sind hier die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche, die von Universität zu Universität variieren können. An der Universität Münster gilt für den Fachbereich Rechtswissenschaften u.a. die Voraussetzung eines Masterabschlusses mit Bestnote (summa cum laude). Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung.

Die Zusatzqualifikation für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte: Fachanwaltschaft für Erbrecht


Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen.

Diese stehen insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Anwältinnen und Anwälte müssen zur Erlangung eines solchen Titels nicht nur die Theorie aus dem „Effeff“ beherrschen, sondern auch viele Fälle aus dem jeweiligen Fachbereich bearbeitet haben. Gerade die Mandantschaft freiberuflicher Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legt Wert auf diese Zusatzqualifikation.

Der Studiengang „Erbrecht & Unternehmensnachfolge“ bietet Juristinnen und Juristen die Möglichkeit, neben dem Masterabschluss auch jene theoretischen Kenntnisse zu erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt:in für Erbrecht“ Voraussetzung sind.

Die Zusatzqualifikation für Steuerberater:innen & Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte: Fachberater:in für Unternehmensnachfolge


Auch in der steuerlichen Beratungspraxis steigt der Bedarf an spezialisierten Beraterinnen und Beratern, die über die klassischen Bereiche hinaus die Mandantschaft umfassend beraten können. Im Bereich der Unternehmensnachfolge gilt es steuerliche, ökonomische und erbrechtliche Fragestellungen in Einklang zu bringen. Entsprechend ausgewiesen muss die Expertise der beratenden Person sein. Mit dieser Spezialisierung (Fachberater:in (DStV e.V.)) können sich Steuerberater:innen und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vom klassischen Tätigkeitsbereich abheben und ihr Beratungsprofil schärfen. Der Masterstudiengang "Erbrecht & Unternehmensnachfolge" ist vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. zertifiziert. Neben dem Masterabschluss bietet der Kurs damit sowohl Steuerberaterinnen und Steuerberatern als auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Möglichkeit, auch jene theoretischen Kenntnisse zu erwerben, die für die Verleihung der Bezeichnung „Fachberater:in für Unternehmensnachfolge“ Voraussetzung sind.

Zertifizierte:r Berater:in für Erbschaft- und Schenkungsteuer (DUV e.V.)


Seit Januar 2014 besteht für Steuerberaterinnen und Steuerberater bei Vorliegen bestimmter theoretischer und praktischer Kenntnisse die Möglichkeit, sich bei dem Deutschen Unternehmenssteuer Verband (DUV e.V.) als „Berater:in für Erbschaft- und Schenkungsteuer (DUV e.V.)“ zertifizieren zu lassen. Es genügt der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Fachberaterkurs "Unternehmensnachfolge". Nach Abschluss des Masterstudiengangs erfüllen Sie also zugleich die Kriterien für diese Zertifizierung. Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen, zur Antragstellung und den Kosten sind den Richtlinien des DUV e.V. zu entnehmen.