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Immobilienrecht

Berufsbegleitender Masterstudiengang | Abschluss: LL.M.

zugleich Fachanwalt/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Broschüre

Prüfungen im Überblick

  • 8 Klausuren à 3 Zeitstunden
  • 2 Klausuren im Umfang von 3 bzw. 5 Zeitstunden (nur für FAO-Anwärterinnen/-Anwärter)
  • Master Thesis (Umfang ca. 40 - 50 Seiten, Bearbeitungszeit: vier Monate)

Klausuren


Am Ende eines Moduls werden die Kursinhalte in Form einer dreistündigen Klausur abgefragt, die immer nachlaufend, d.h. zu Beginn der darauf folgenden Veranstaltung geschrieben werden. Die Klausuren setzen sich zusammen aus Fragen und kleineren Fällen zu den vorangegangenen Vorlesungen. Multiple Choice ist als Prüfungsform ausgeschlossen.

Masterarbeit


Nach Ende der Präsenzzeit ist innerhalb von vier Monaten eine Masterarbeit anzufertigen. Das Thema der Masterarbeit, die einen Umfang von ca. 40 - 50 Seiten haben soll, muss von den Studierenden selbst recherchiert und ausformuliert werden. Gerne dürfen auch mehrere Themenvorschläge eingereicht werden. Der Prüfungsausschuss untersucht das Thema anschließend auf wissenschaftlichen Anspruch und nimmt ggf. noch Änderungen vor.

Wiederholungsversuche


Zu allen Prüfungsleistungen gibt es maximal zwei Wiederholungsversuche. Die Nachschreibetermine für die Klausuren finden am Ende des Studiengangs statt. Bei der Wiederholung einer Masterarbeit richten wir uns individuell nach Ihnen.

Benotungsverfahren


Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das lateinische Notensystem verwendet:

0,7 – 1,3  summa cum laude
1,7 – 2,3  magna cum laude
2,7 – 3,3  cum laude
3,7 – 4,0  rite
5,0  non rite

Gesamtnote


Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen. Die Zusatzklausuren für FAO-Anwärter:innen fließen nicht mit in die Gesamtnote ein.

Prüfungsordnung


Die aktuelle Prüfungsordnung können Sie hier einsehen. Das Modulhandbuch des Studiengangs können Sie hier herunterladen.

Der Abschluss: Master of Laws (LL.M.)


Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praktische Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses anerkannten Mastergrades werden die Absolvent:innen als Expert:innen auf dem Gebiet des Immobilienrechts ausgewiesen, können sich von ihren Mitbewerbenden absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen mit entsprechenden Gehaltsaussichten.

Promotion


Ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Einschlägig sind hier die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche, die von Universität zu Universität variieren können. An der Universität Münster gilt für den Fachbereich Rechtswissenschaften u.a. die Voraussetzung eines Masterabschlusses mit Bestnote (summa cum laude). Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung.

Die Zusatzqualifikation für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte: Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht


Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen.

Diese stehen insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Anwältinnen und Anwälte müssen zur Erlangung eines solchen Titels nicht nur die Theorie aus dem „Effeff“ beherrschen, sondern auch viele Fälle aus dem jeweiligen Fachbereich bearbeitet haben. Gerade die Mandantschaft freiberuflicher Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legt Wert auf diese Zusatzqualifikation.

Der Studiengang „Immobilienrecht“ bietet Juristinnen und Juristen die Möglichkeit, neben dem Masterabschluss auch jene theoretischen Kenntnisse zu erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Fachanwaltschaft für "Miet- und Wohnungseigentumsrecht" Voraussetzung sind.