Die Vorlesungen sind nicht nur auf bestimmte Beratungsschwerpunkte oder ausgewählte Detailbereiche ausgerichtet, sondern vermitteln Steuerrecht als Teil der Rechtsordnung, unter Einbeziehung der ökonomischen Grundlagen und Entscheidungsalternativen. Der Studiengang zielt damit sowohl auf die Vermittlung von exzellentem Fachwissen als auch auf das Begreifen steuersystematischer, verfassungsrechtlicher und ökonomischer Zusammenhänge und Hintergründe ab.
Eine ausführliche Inhaltsbeschreibung der einzelnen Vorlesungen finden Sie in unserer Informationsbroschüre.