ARBEITSRECHT: Berufsbegleitender Masterstudiengang an der Universität Münster | 2019

26 Modul 8 8.1 Personalführung und Mitarbeitermotivation Neben den zwingend erforderlichen Fachkenntnissen sind bei einer Tätigkeit mit Führungs- verantwortung auch andere Fähigkeiten unabdingbar. In diesem Modulabschnitt setzen sich die Teilnehmer mit den Grundsätzen und den Aufgaben wirksamer Führung auseinander. Sie erlernen verschiedene Führungsinstrumente und Führungsstile, so dass auch eine Selbstreflexion über den eigenen Führungsstil stattfinden kann. Wesentliches Instrument einer gelungenen Per- sonalführung ist eine gelungene Kommunikationsgestaltung. Es gilt, Kommunikationsstörungen zu verhindern bzw. zu erkennen und zu lösen. Gesprächstechniken wie Fragetechnik, aktives Zu- hören und Paraphrasieren müssen in diesem Zusammenhang genutzt werden. Wichtig ist dies im täglichen Miteinander, insbesondere aber natürlich bei Mitarbeitergesprächen, Teammeetings oder Moderationen. Nicht zu unterschätzen ist die Notwendigkeit der Mitarbeitermotivation – auch hierzu werden Beispiele besprochen. Auf den Bereich des Konfliktmanagements wird im folgenden Vorlesungsabschnitt zur Mediation eingegangen. Dozentin Ann Christine Hlawaty, hlawaty + partner, Hamburg 8.2 Mediation bei Konflikten in der Arbeitswelt Die Mediation im Arbeitsrecht ist ein ideales Instrument, um auftretende oder bereits aufgetre- tene Konflikte in einem Umfeld zu bearbeiten, das nicht zu weiterer Eskalation und Rechtsstrei- tigkeiten führt. Die Einzelheiten des Mediationsverfahrens werden im Rahmen dieses Moduls eingehend behandelt. Die wesentlichen Verfahrensregeln sind: Informiertheit, Vertraulichkeit, Neutralität, Freiwilligkeit und Eigenverantwortlichkeit. Mit dem Mittel der Mediation lassen sich Konflikte im Arbeitsleben unter der Prämisse vermeiden, dass die Medianden ein wirkliches In- teresse daran haben, Konflikte beizulegen. Dies gilt nicht nur zwischen Arbeitgeber und Arbeit- nehmer und unter Arbeitnehmern, sondern auch für das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Mediationen können dabei auch in den mitbestimmungsrechtlichen Angelegenhei- ten, insbesondere im Rahmen von § 87 Abs. 1 BetrVG zu einem einvernehmlichen Abschluss von Betriebsvereinbarungen führen. Die Studierenden erhalten einen praxisnahen Eindruck von den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Mediation im Arbeitsleben. Im Rahmen des Moduls werden zudem die Themen Konfliktprävention, Konfliktbewältigung sowie das Einigungsstellenverfahren nach § 76 BetrVG behandelt. Dozentinnen Dr. Sabine Göldner-Dahmke, Vorsitzende Richterin am Arbeitsgericht Kiel Ann Christine Hlawaty, hlawaty + partner, Hamburg Do. 18. Juni 2020 14.00 – 18.15 Uhr Fr. 19. Juni 2020 08.30 – 17.30 Uhr Sa. 20. Juni 2020 08.30 – 12.30 Uhr

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