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Medizinrecht
Berufsbegleitender Masterstudiengang | Abschluss: LL.M.
Für Juristinnen und Juristen: zugleich Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht
- speziell auf Berufstätige zugeschnitten
- hochkarätige Lehrende aus verschiedensten Bereichen des Gesundheitswesens
- Erweiterung der eigenen Perspektive durch interdisziplinären Austausch
Der Studiengang in Kürze:
Berufsbegleitend
zum Hochschulgrad
"Master of Laws" (LL.M.)Fachanwaltschaft für Medizinrecht |
über 300 ärztliche FortbildungspunkteKurze Präsenzphasen:
Einführungswoche und 14 BlockveranstaltungenFlexible Teilnahme:
bis zu fünf Mal Online-Teilnahme möglichNächster Studienbeginn:
21. Oktober 2024
(Vorschaltkurs im Juli)Dauer:
3 Semester zzgl. MasterarbeitKosten:
13.800 €Erweitern Sie Ihr
Netzwerk
Inhalte des Studiums
- 1. Term: Öffentliches Recht
- 2. Term: Zivilrecht
- 3. Term: Strafrecht
Das im Rahmen der drei Blockveranstaltungen vermittelte Grundverständnis in den Bereichen Öffentliches Recht, Zivilrecht und Strafrecht ist angesichts ihrer zentralen Rolle und der Verzahnung zum Medizinrecht unverzichtbar. Für die Teilnehmenden ohne juristisches Erststudium wird so eine gemeinsame Wissensbasis geschaffen, die einen optimalen Start in den Studiengang ermöglicht.
Der Vorschaltkurs umfasst insgesamt 100 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) sowie drei Klausuren. Für Bewerberinnen und Bewerber ohne rechtswissenschaftliches Erststudium ist die Teilnahme verpflichtend und das Bestehen von zwei der drei angebotenen Klausuren Zulassungsvoraussetzung zum Studiengang.
Einzelbuchung
Sofern Kapazitäten vorhanden sind, besteht die Möglichkeit den Vorschaltkurs bzw. einzelne Terms auch losgelöst von einer Bewerbung zum Masterstudium „Medizinrecht“ zu buchen. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an.
Ärztliche Fortbildung
Der Vorschaltkurs ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung von der Ärztekammer Westfalen-Lippe anerkannt. Für die einzelnen Module des Kurses vergibt die Ärztekammer 40 (Term 1), 35 (Term 2) und 25 (Term 3) Fortbildungspunkte (Kategorie H). Im Rahmen des Kurses können also bis zu 100 Fortbildungspunkte erworben werden. Die individuell erworbenen Fortbildungspunkte werden mittels elektronischer Erfassung der Einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN) direkt an die Ärztekammer gemeldet.
1.1 Einführung in den Tätigkeitsbereich Medizinrecht
1.2 Begriffliche und verfassungsrechtliche Grundlagen des Medizinrechts
1.3 Die Rechtsverhältnisse zwischen Ärztin/Arzt bzw. Krankenhaus und Patientinnen/Patienten
1.4 Systematik des SGB, Verfahrens- und Prozessrecht im Sozialrecht
1.5 Medizinische Ethik/Ethische Grundlagen des Medizinrechts
1.6 Medizinisch-ökonomische Entscheidungsaspekte im klinischen Alltag
1.7 Medizinische Grundlagen (Online-Kurs für Nicht-Medizinerinnen und
-Mediziner)
2.1 Zivilrechtliche Haftung (der Ärztinnen, Ärzte und des Krankenhausträgers) – Einführung
2.2 Zivilrechtliche Haftung (der Ärztinnen, Ärzte und des Krankenhausträgers) – Vertiefung
2.3 (Zivil-)Prozessuale Besonderheiten und Verfahrensrecht
2.4 Schlichtung, Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit – Verfahren zur Erledigung von Streitigkeiten im Medizinrecht
2.5 Materielles Arztstrafrecht
3.1 Die Vertretung handlungsunfähiger Menschen
3.2 Europarechtliche Grundlagen des Medizinrechts
3.3 E-Health und Telemedizin: Innovation, Vernetzung und Gesundheitsdatenschutz
3.4 Heimrecht
3.5 Das Recht der Pflege
3.6 Das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung
4.1 Gesetzliche Krankenversicherung – Strukturelemente und Versichertenrecht
4.2 Rechtliche Handlungsformen der Gesetzlichen Krankenversicherung
4.3 Leistungssteuerung, Qualitätssicherung und Rationierung in der GKV
4.4 Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
5.1 Krankenhausrecht (einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht)
5.2 Compliance Management
5.3 Arzneimittelrecht
5.4 Medizinprodukte- und Heilmittelwerberecht
5.5 Das Recht der biomedizinischen Forschung am Menschen
6.1 Sonstiges Vertragsrecht der Ärztinnen und Ärzte
6.2 Gesellschafts- und Kooperationsrecht der Ärztinnen und Ärzte
6.3 Neue Versorgungsformen
6.4 Vergütungsrecht der Krankenhäuser und Heilberufe
6.5 Private Krankenversicherung
6.6 Grundzüge des Apothekenrechts
7.1 Haftpflichtversicherungsschutz im Heilwesen
7.2 Die Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
7.3 Die Darstellung von Ärzten und Ärztinnen in der Öffentlichkeit: Wettbewerbsrecht
7.4 Arbeitsrecht in Krankenhaus und Arztpraxis
7.5 Ärztliches Berufsrecht
7.6 Grundzüge des Berufs- und Zulassungsrechts der Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, sonstiger Heilberufe, Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker und Heilhilfsberufe/Gesundheitshandwerkerinnen/Gesundheitshandwerker
7.7 Kartell- und Vergaberecht im Gesundheitswesen
8.1 Recht der Biomedizin
8.2 Grundlagen der Gesundheitsökonomik
8.3 Gesundheitsökonomie und Krankenhausmanagement
8.4 Steuerrechtliche Fragen des Gesundheitswesens
Termine des Studienjahrgangs 2024
- VorschaltkursTerm 1:
18.-21. Juli 2024für Nichtjuristinnen
und -juristen - VorschaltkursTerm 2.1:
6.+7. August 2024für Nichtjuristinnen
und -juristen - VorschaltkursTerm 2.2:
15.-17. August 2024für Nichtjuristinnen
und -juristen - VorschaltkursTerm 3:
5.-7. September 2024für Nichtjuristinnen
und -juristen - 1. Term21.-26. Oktober 2024
- Zusatzveranstaltung6. November 2024 für Nichtmedizinerinnen und -mediziner
- 2. Term21.-23. November 2024+ Klausur
- 3. Term9.-11. Januar 2025
- 4. Term13.-15. Februar 2025+ Klausur
- 5. Term13.-15. März 2025
- 6. Term7.+8. April 2025+ Klausur
- 7. Term15.-17. Mai 2025
- 8. Term26.-28. Juni 2025+ Klausur
- 9. Term24.-26. Juli 2025
- 10. Term21.-23. August 2025+ Klausur
- 11. Term25.-27. September 2025
- 12. Term23.-25. Oktober 2025+ Klausur
- 13. Term13.-15. November 2025
- 14. Term11.-13. Dezember 2025+ Klausur
- 15. Term8.-10. Januar 2026
- 16. Term7. Februar 2026Klausur und Ausgabe der Masterarbeitsthemen
INFOBROSCHÜRE 2024/2025 Typ: PDF (4 MB)
Termine Jahrgang 2024/2025 Typ: PDF (2 MB)
TimeTable Jahrgang 2024/2025 Typ: PDF (262 KB)
Unsere Lehrenden
Das Executive Board
Als Gremium mit beratender Funktion, das sich aus Professorinnen und Professoren sowie Praktikerinnen und Praktikern zusammensetzt, überwacht das Executive Board die Qualität und legt die strategische Ausrichtung des Studiengangs fest. Die Studieninhalte werden dabei ständig an die aktuellen Entwicklungen und Bedürfnisse des Marktes angepasst.
Unsere Lehrenden
Zu unseren Dozierenden zählen nicht nur renommierte Professorinnen und Professoren, sondern auch zahlreiche Praktikerinnen und Praktiker aus Kanzleien, Versorgungseinrichtungen, Beratungshäusern und der Gerichtsbarkeit,
Alle Dozierenden verfügen über eine exzellente Reputation und bringen langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich mit. Für die Studierenden bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, vom Erfahrungsschatz ausgewiesener Expertinnen und Experten aus den Bereichen des Medizinrechts zu profitieren.
Dr. Peter Altenburger
Dr. Peter AltenburgerAltenburger Rechtsanwälte, DüsseldorfGeboren 1961 in Münster, Studium der Rechtswissenschaften in Münster und München, Promotion in Münster. Seit 1993 Rechtsanwalt in Düsseldorf, ab 1996 in eigener Sozietät und frühzeitig mit Schwerpunkt auf der Beratung von Apothekerverbänden. 2004 Gründung der Sozietät Altenburger Rechtsanwälte. Seither ist Peter Altenburger fast ausschließlich für Apotheken, Apothekerverbände und Apothekenrechenzentren tätig.
Dr. Peter Becker
Dr. Peter BeckerRechtsanwalt, MünsterDiplom-Finanzwirt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Lehrbeauftragter an der Universität Münster im Bereich "Buchführung und Bilanzierung"; daneben Dozententätigkeit in Postgraduierten- und Praktikerlehrgängen zum Steuer-, Gesellschafts- und Bilanzrecht.
Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M., EMBA
Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M., EMBABeckervordersandfort & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, MünsterDr. Beckervordersandfort hat sich als Notar und als Anwalt auf die Nachfolgegestaltung für Unternehmerfamilien und Privatpersonen mit komplexen Vermögensstrukturen spezialisiert. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zur Nachfolgegestaltung und Gründungspartner der ausschließlich auf die Nachfolgegestaltung und das Erbrecht spezialisierten Kanzlei Beckervordersandfort & Partner in Münster.
Jeannette Breitkopf-Schönhauser
Jeannette Breitkopf-SchönhauserRechtsanwältin, MünsterJustitiarin des Caritasverbandes für die Diözese Münster e.V. (DiCV Münster), Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Sozialrecht Studium an der WWU Münster, Rechtsreferendariat in Münster sowie unter anderem bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe, an der DHV Speyer und in einer Anwaltskanzlei in Wien; 2006 Zulassung als Rechtsanwältin; 2012 Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Sozialrecht; seit 2/2019 Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) beim DiCV Münster; seit 2/2023 Justitiarin des DiCV Münster und Leiterin des Justitiariats; Mitglied im Rechtsausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW; Mitglied in der Schiedsstelle nach SGB XII; Schriftleitung der Zeitschrift SOZIALRECHT aktuell (Nomos-Verlag)
Claus Burgardt
Claus BurgardtSträter Rechtsanwälte, BonnClaus Burgardt ist seit 1990 als Rechtsanwalt niedergelassen und seit dem 01.01.2011 Partner bei den Sträter Rechtsanwälten in Bonn. Er ist Fachanwalt für Medizinrecht und seit 1999 Lehrbeauftragter an der Universität Bonn und seit 2016 Lehrbeauftragter an der Universität Marburg. Zudem ist er Mitglied verschiedener Fachausschüsse im Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie.
Dr. Katja Fahlbusch
Dr. Katja FahlbuschRichterin am Schleswig-Holsteinischen LandessozialgerichtStudium an der Universität Bielefeld (1994-1999), wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für öffentliches Recht, deutsches und internationales Sozialrecht und Rechtsvergleichung bei Prof. Dr. Ulrike Davy (1998-2002), Referendariat am Kammergericht Berlin (2002-2004), 2005 Promotion in Bielefeld mit einer rechtsvergleichenden Arbeit zu grenzüberschreitenden ambulanten Krankenbehandlung in Europa. In den Jahren 2006 bis 2018 Justitiarin, stellvertretende Leiterin der Abteilung Recht und Compliance-Beauftragte beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Berlin. Seit 2018 Richterin in der Sozialgerichtsbarkeit Schleswig Holstein, seit 2022 am Landessozialgericht. Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht.
Prof. Dr. Bijan Fateh-Moghadam
Prof. Dr. Bijan Fateh-MoghadamUniversität Basel2000-2002 Europäisches Graduiertenkolleg „Europäischer Persönlichkeitsrechtsschutz“ an der LMU München; Promotionsstipendium der DFG. 2001 Forschungsaufenthalte an den Universitäten Basel (CH) auf Einladung von Prof. Dr. Dr. h.c. Kurt Seelmann und Cardiff (UK) auf Einladung von Prof. Andrew Grubb. 2002 DFG-Projekt „Kriterien einer gerechten Organverteilung“ (wissenschaftlicher Mitarbeiter). 2003-2006 DFG-Projekt „Patientenautonomie am Beispiel der Lebendorganspende“; Vorbereitung eines DFG-Projekts zum Thema „Paternalismus“ (wissenschaftlicher Mitarbeiter). Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie Prof. Dr. Ulrich Schroth. 2006-2008 DFG-Projekt „Paternalismus als Grundlagenproblem der Moralphilosophie und des Rechts am Beispiel medizinethischer Fragestellungen“ am Münchner Kompetenzentrum Ethik der LMU München (wissenschaftlicher Mitarbeiter). Seit Oktober 2008 Exzellenzcluster „Religion und Politik in den Kulturen der Vormoderne und der Moderne“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Januar 2015: Habilitation an der WWU Münster (für Strafrecht, Strafprozessrecht, Medizinrecht, Rechtsvergleichung, Rechtssoziologie und Rechtsphilosophie). Ab 1. August 2016: Professor für Grundlagen des Rechts und Life Sciences-Recht an der Universität Basel.
Michael Frehse
Michael FrehseKanzlei am Ärztehaus, Münster, zugleich Vorstandsmitglied bei med.iatori - Deutsche Schiedsstelle im Medizinrecht e.V.Geboren 1972 in Münster; bis 1998 Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Katholieke Universiteit Nijmegen, Niederlande, Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Steinmeyer am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; Rechtsreferendariat bei der Arzthaftungskammer des Landgerichts Münster, der Ärztekammer Westfalen-Lippe und dem Bundesministerium für Gesundheit in Bonn; 2001 Gründung einer medizinrechtlichen Rechtanwaltskanzlei in Hamm und Münster; seit 2006 beratender Rechtsanwalt der Ärztekammer Westfalen-Lippe; seit 2006 Gründungspartner der medizinrechtlichen Wirtschaftskanzlei "Kanzlei am Ärztehaus - Frehse Mack Vogelsang" in Münster, Dortmund, Hagen und Köln; seit 2012 Justitiar der Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland e.V. (GÄCD), seit 2012 Wirtschaftsmediator; seit 2015 Lehrbeauftragter; Vorstandsmitglied in den Vereinen „Anwälte für Ärzte“, „Forum Medizinrecht Münster“ und „med.iatori – Deutsche Schiedsstelle im Medizinrecht“, Herausgeber und Autor verschiedener medizinrechtlicher Publikationen.
Prof. Dr. Peter W. Gaidzik
Prof. Dr. Peter W. GaidzikPrivate Universität Witten/HerdeckeGeboren am 25.02.1958; 1984 Ärztliche Approbation. 1983-1986 Lehrtätigkeit am Institut für Rechtsmedizin der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. 1986 Promotion zum Dr. med. Erstes (1991) und Zweites (1994) juristisches Staatsexamen. Seit 1995 Rechtsanwalt und seit 2000 Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Ethik-Kommission der Universität Witten/Herdecke. Seit 2001 Leiter des Instituts für Medizinrecht der Universität Witten/Herdecke. Seit 2005 Fachanwalt für Medizinrecht.
Dr. Martin Greiff
Dr. Martin GreiffRatzel Rechtsanwälte, MünchenGeboren 1977; Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg einschließlich Begleitstudium des anglo-amerikanischen Rechts mit zugehöriger Rechtssprache. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen 2001 Promotion im Arztstrafrecht zum Dr. iur. an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg (Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht, Prof. Dr. Dr. h. c. Thomas Hillenkamp). Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe mit Stationen u. a. bei der Deutschen Botschaft in Athen. Aufbaustudium zum Magister Rerum Publicarum 2005 an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Seit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen 2005 zugelassen als Rechtsanwalt und seit 2009 Fachanwalt für Medizinrecht. Bis Juni 2012 in der Sozietät Dr. Rehborn tätig, seither in der Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte. Seit 2006 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein. Seit 2010 Lehrbeauftragter der Hochschule Fresenius München. Diverse Veröffentlichungen.
Prof. Dr. Thomas Gutmann, M.A.
Prof. Dr. Thomas Gutmann, M.A.Universität MünsterSeit 2006 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Medizinrecht an der Universität Münster; 1985-1990 Studium der Rechtswissenschaften, der Politischen Wissenschaften und der Philosophie in München (Stipendiat des Freistaats Bayern und der Studienstiftung des Deutschen Volkes); 1990 M. A. in Politischer Wissenschaft und Philosophie; 1990-1991 Tätigkeit bei einer Gesellschaft für Politik-Consulting; 2000 rechtswissenschaftliche Promotion; 2000-2006 Wissenschaftlicher Assistent am Juristischen Seminar der Ludwig-Maximilians-Universität München, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Bayerische Rechtsgeschichte (Prof. Dr. H. Nehlsen) und ab 2004 am Lehrstuhl für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht (Prof. Dr. M. Franzen); 2005 Habilitation an der Fakultät für Philosophie, Wissenschaftstheorie und Religionswissenschaft an der LMU München; 2006 Habilitation an der Juristischen Fakultät der LMU München.
Prof. Dr. Ernst Hauck
Prof. Dr. Ernst HauckVorsitzender Richter am Bundessozialgericht a. D., KasselGeboren 1954 in Erlangen, studierte Rechtswissenschaft in Münster, wo er auch seine Referendarzeit absolvierte. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (1982 bis 1986) promovierte er über den Schutz von Wirtschaftsgeheimnissen (Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft Bd 27) und publizierte ua zu rechtsvergleichenden Themen. Ab Januar 1987 war er in der nordrhein-westfälischen Sozialgerichtsbarkeit tätig und wurde im April 1993 zum Richter am Landessozialgericht und im Februar 2002 zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen ernannt. Seit Juni 2005 Richter am Bundessozialgericht, seit August 2008 Präsidialreferent, 2016 - 2020 Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht (3./ 1. Senat, Krankenversicherung). Prof. Dr. Hauck ist seit 2012 Honorarprofessor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, wissenschaftlich profiliert durch zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen zum deutschen und internationalen Wirtschafts-, Medizin- und Sozialrecht. In diesem Tätigkeitsfeld hat er sich unter anderem befasst mit dem Schutz der Patientenautonomie, der Aufnahme medizinischer Innovationen in die Standards der Krankenbehandlung, der Wettbewerbsordnung der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Vertrauensschutz bei Rechts- und Rechtsprechungsänderungen im Sozialrecht. Er ist Herausgeber und Mitherausgeber von Kommentaren zu Gerichtsverfahren und -verfassung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Dr. Nicola Hegerfeld, LL.M.
Dr. Nicola Hegerfeld, LL.M.Rheinische Notarkammer, KölnStudium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, 2015 erstes Staatsexamen mit Auszeichnung durch den Freundeskreis Rechtswissenschaft als eine der drei Jahrgangsbesten, 2015-2018 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Medizinrecht (Prof. Dr. Thomas Gutmann), 2018 Promotion zu einem medizinrechtlichen Thema (Ärztliche Aufklärungs- und Informationspflichten), 2018 LL.M. Medizinrecht, 2018-2020 Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, seit 2021 Notarassessorin im Bereich der Rheinsichen Notarkammer, Vortragstätigkeiten für die Ärztekammer Westfalen-Lippe, Erstellung verschiedener medizinrechtlicher Gutachten, Veröffentlichungen im medizinrechtlichen Bereich, Mitwirkung an der Staudinger-Kommentierung zum Behandlungsvertrag
Prof. Dr. Lars Hummel, LL.M.
Prof. Dr. Lars Hummel, LL.M.Universität HamburgStudium der Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und an der Universität Hamburg; Akademiestudium der Philosophie an der Fernuniversität Hagen; Postgraduiertenstudium des Kanonischen Rechts an der Universität Wien; Rechtsreferendariat beim Hanseatischen Oberlandesgericht mit Stationen unter anderem beim Amtsgericht Hamburg, beim Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg, beim Bundesministerium der Finanzen in Berlin und beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Interdisziplinären Zentrum für Internationales Finanz- und Steuerwesen – International Tax Institute – der Universität Hamburg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe; Juniorprofessor für Öffentliches Recht, Steuer- und Finanzrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg; Universitätsprofessor für Steuerrecht und Digitalisierung an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam; aktuell: Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg; Forschungsschwerpunkte: Staats- und Verwaltungsrecht einschließlich der internationalen Bezüge, Finanz- und Steuerrecht einschließlich der internationalen Bezüge, Kirchen- und Staatskirchenrecht, rechtliche Dimension der digitalen Transformation, Rechtsmethodologie.
Priv.-Doz. Dr. Bernhard Jakl, M.A.
Priv.-Doz. Dr. Bernhard Jakl, M.A.Universität MünsterStudium der Rechtswissenschaft (Staatsexamina 2004/2007), der Philosophie sowie neueren und neuesten Geschichte und des Öffentlichen Rechts (M.A. 2002), 2006 Promotion, 2012 Habilitation an der LMU München (Venia Legendi für Philosophie), 2017 Habilitation an der Universität Münster (Venia Legendi für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Medizinrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie), 2023 apl. Professor, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Münster.
Bildrechte: Stefanie Wetzel
Prof. Dr. Christian Katzenmeier
Prof. Dr. Christian KatzenmeierUniversität zu KölnStudium der Rechtswissenschaften und Promotion an der Universität Heidelberg. Nach dem Zweiten Staatsexamen Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Heidelberg sowie als Rechtsanwalt im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt. Im Jahre 2001 wurde Professor Katzenmeier mit der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Arbeit Arzthaftung an der Universität Heidelberg habilitiert. Nach Lehrstuhlvertretungen an der Universität zu Köln nahm er einen Ruf dorthin auf die Professur für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht an. Im Jahr 2005 wurde er Geschäftsführender Direktor des neu gegründeten Instituts für Medizinrecht der Universität zu Köln. Professor Katzenmeier ist Schriftleiter der Zeitschrift Medizinrecht (MedR) und Herausgeber der Kölner Schriften zum Medizinrecht. Seine Forschungsschwerpunkte sind das Medizinrecht, das Haftungs- und Versicherungsrecht sowie das Zivilprozessrecht.
Dr. Dagmar Keysers
Dr. Dagmar KeysersDr. Eick & Partner, HammGeboren 1974; Studium der Rechtswissenschaften und Zusatzausbildung in der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung für Juristen in Englisch in Trier. 1998-2000 Promotion am Lehrstuhl für anglo-amerikanisches Recht, Prof. Dr. Thomas Lundmark, Münster, zu dem Thema: „Der Zeugenbeweis im Zivilprozess im common law und im deutschen Recht - Eine rechtsvergleichende Betrachtung der Ausgestaltung und des Wertes des Beweismittels im englischen und im deutschen Zivilprozess mit Hinweisen auf das US-amerikanische Recht“. 2001 Zulassung als Rechtsanwältin und Eintritt in die Sozietät Dr. Eick & Partner, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Medizinrecht.
Karsten Kienitz
Karsten KienitzKPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt a.M.Rechtsanwalt Karsten Kienitz;
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Rostock; 2009 bis 2011 Versorgungsübergreifender Versorgungskoordinator bei der BARMER mit dem Ziel der Optimierung der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Versicherten; 2011 bis 2013 Projektmanager im Kompetenzcenter Neue Versorgungsformen der Sana Kliniken AG mit Schwerpunkt auf Aufbau und Optimierung medizinischer Versorgungszentren, der Entwicklung sektorenübergreifender Versorgungsmodelle und dem Ausbau von Kooperationen zwischen Kliniken und Vertragsärzten; 2013 bis 2016 Rechtsanwalt bei der Curacon Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Fokus auf Beratung von Trägern von Krankenhäusern und Altenhilfeeinrichtungen; seit 2016 Rechtsanwalt bei KPMG Law mit Schwerpunkt auf der Beratung von Behörden und Trägern von Krankenhäusern und Altenhilfeeinrichtungen.
Prof. Dr. Thorsten Kingreen
Prof. Dr. Thorsten KingreenUniversität RegensburgGeboren 1965 in Bremen; 1986 Sprachstudium in Madrid, danach Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Université de Genève (1986 bis 1992). Rechtsreferendariat in Düsseldorf, Tel Aviv und Jericho, Promotion (1995) und Habilitation (2001) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Europarecht und Sozialrecht. Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld (2002-2003). Seit seit 01.10.2003 Universitätsprofessor, Inhaber des Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg. 2011 Ablehnung eines Rufs an die Ludwig-Maximilians-Universität München, 2014/2015 Gastwissenschaftler an der University of California in Berkeley. Prof. Kingreen ist unparteiisches Mitglied des Bundesschiedsamts für die vertragsärztliche Versorgung und des Bundesschlichtungsausschusses für Kodier- und Abrechnungsfragen im Krankenhausrecht.
Lukas Klement, LL.M.
Lukas Klement, LL.M.Sträter Rechtsanwälte, BonnJahrgang 1987. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn 2009 bis 2014. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen anschließendes Postgraduiertenstudium (LL.M. Wirtschaftsrecht) an der Universität Köln. 2016 bis 2018 juristischer Vorbereitungsdienst mit Ausbildungsstationen u. a. beim Bundesministerium für Gesundheit und beim Bundesverband der Arzneimittelhersteller. Seit 2018 Rechtsanwalt bei den Sträter Rechtsanwälten in Bonn. Beratung der pharmazeutischen Industrie und Unternehmen des Gesundheitssektors rund um regulatorische Fragenstellungen im Zusammenhang mit der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von Arzneimitteln sowie der Produkthaftung. Lehrbeauftragter zur Arzneimittelhaftung in Weiterbildungsstudiengängen der Universitäten Bonn, Tübingen und Heidelberg.
Alexander Korthus, LL.M.
Alexander Korthus, LL.M.Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., BerlinGeboren 1972 in Burgsteinfurt. Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz von 1994 - 1999. Nach dem 1. Staatsexamen juristischer Vorbereitungsdienst am Landgericht Dortmund von 2000 – 2002. Zulassung als Rechtsanwalt 2002 und Tätigkeit in der Sozietät Dr. Rehborn von 2002 – 2004. Referent in der Rechtsabteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft von 2004 – 2007 und seit 2007 stellvertretender Geschäftsführer der Rechtsabteilung. Diverse Veröffentlichungen, Vorträge und Seminare im Medizinrecht. Ständiger Referent beim Deutschen Krankenhausinstitut und Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin im MBA-Studiengang für Healthcaremanagement.
Dr. Sebastian Krekeler, LL.M.
Dr. Sebastian Krekeler, LL.M.Bergmann und Partner, HammStudium der Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, 2018 erstes Staatsexamen, 2018-2020 LL.M. Medizinrecht sowie Promotion zu einem medizinrechtlichen Thema (Verfassungsrechtliche Grenzen des ärztlichen Berufsrechts), daneben wissenschaftlicher Mitarbeiter bei BergmannPartner. Seit 2022 Rechtsanwalt bei BergmannPartner. Vortragstätigkeiten und Veröffentlichungen zu medizinrechtlichen Themen.
Dr. Hartmut Lange
Dr. Hartmut LangeVizepräsident des Sozialgerichts DortmundHerr Dr. Hartmut Lange ist Vizepräsident des Sozialgerichts Dortmund und Lehrbeauftragter für Sozialrecht an der Ruhr-Universität Bochum. Seit 2019 ist er bei der JurGrad gGmbH tätig.
Herr Dr. Lange studierte Rechtswissenschaft und legte im Jahr 2002 seine erste juristische Staatsprüfung, im Jahr 2005 seine zweite juristische Staatsprüfung ab. Herr Dr. Lange arbeitete von 2005 bis 2009 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter/Akademischer Rat am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht, Abt. II (Direktor: Prof. Dr. H.-D. Steinmeyer) an der Universität Münster und promovierte im Jahr 2010 über das Thema „Sozialrecht und Vergaberecht – Die Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts auf Sozialleistungsträger bei der sozialrechtlichen Leistungserbringung durch Dritte“. Von 2009-2019 war Herr Dr. Lange als Richter an den Sozialgerichten Dortmund und Münster tätig, von 2019-2023 war er Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen. Seit Mai 2023 ist Dr. Lange Vizepräsident des Sozialgerichts Dortmund. Herr Dr. Lange ist in der Referendarausbildung tätig und Autor im Beck- und juris-Verlag (u.a. Autor im „juris PraxisKommentar SGG-Sozialgerichtsgesetz“).
Dr. Claudia Mareck
Dr. Claudia MareckPPP Rechtsanwälte, MünsterlandFachanwältin für Medizinrecht, Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat in Münster, Rechtsanwältin seit 2006, zunächst anwaltliche Tätigkeit für die Sozietät Dr. Rehborn, Dortmund (2006-2008), im Anschluss für die CURACON Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft, Münster (2008-2012) sowie Partnerin der rehborn.rechtsanwälte GbR, Dortmund (2012-2018). Von 2018 bis 2023 Gründungspartnerin von KMH Medizinrecht, Köln und Münster, seit 2023 Managing Partnerin der PPP Rechtsanwälte PartG für den Standort Münsterland. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt bereits seit Anwaltszulassung in der deutschlandweiten Beratung von Krankenhäusern und Vertragsärzten, somit im Krankenhausrecht und Vertragsarztrecht sowie durch die Begleitung von Krankenhaus- und Praxisverkäufen in der M&A-Beratung einschließlich der Bezüge zum Kartellrecht. Die Expertise ist ausgewiesen durch zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge zu diesen Themenbereichen.
Dr. Max Middendorf
Dr. Max MiddendorfBergmann und Partner, HammGeboren 1975; Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Münster. 1999 – 2001 Mitarbeiter von Professor Dr. Volker Epping, Universität Münster. Referendariat in Hamburg, Berlin und Brüssel. 2001 Promotion zum Dr. iur. bei Professor Dr. Hans-Michael Wolffgang, Universität Münster. 2003 Zulassung als Rechtsanwalt. Seit 2007 Fachanwalt für Medizinrecht. Diverse Veröffentlichungen zu medizinrechtlichen Themen.
Dr. Christian Moers
Dr. Christian MoersSträter Rechtsanwälte, BonnGeboren 1981. Grundstudium der Rechtswissenschaften und Philosophie sowie juristische Fremdsprachenausbildung (Englisch, FFP I), Universität Passau; Studium der Rechtswissenschaften, Philipps-Universität Marburg. Nach dem 1. Staatsexamen 2007 wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivil- und Gesundheitsrecht, Philipps Univ. Marburg. Nach dem 2. Staatsexamen 2012 Referendariats-Stationen u. a. an der Kammer für Handelssachen in Düsseldorf, in einer intern. Sozietät im Bereich Life Science; beim Auswärtigen Amt in Berlin; beim Germanischen Lloyd Ltd. in Schanghai, China, dort Leiter eines Compliance Projektes, versch. asiatische Rechtsräume betreffend. 2012 Promotion (Dr. jur.) zu Fragen der rechtlichen und ökonomischen Einordnung hochregulierter vertraglicher Strukturen im Gesundheitssystem.
Prof. Dr. rer. Pol. Christopher Niehues, LL.M.
Prof. Dr. rer. Pol. Christopher Niehues, LL.M.Fachhochschule MünsterProf. Dr. rer. Pol. Christopher Niehues, LL.M., begann seine berufliche Laufbahn mit der Ausbildung zum Rettungsassistenten und arbeitete mehrere Jahre im Intensivtransportdienst und Notaufnahmen. In der Zeit von 2002 bis 2012 absolvierte er an der Westfälischen Wilhelms-Universität das BWL-Studium mit dem Schwerpunkt Krankenhausmanagement und das Masterstudium Medizinrecht. In dieser Zeit war er vier Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Krankenhausmanagement tätig und promovierte zum Thema „Notfallversorgung in Deutschland“. Anschließend arbeitete er als Krankenhausberater bei consus-clinicmanagement. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen und war als Einzelsachverständiger für den Gesundheitsausschuss des Bundestages tätig. Seit 2019 ist er Professor für Betriebswirtschaftslehre im Gesundheitswesen an der FH Münster.
Prof. Dr. Ingo Palsherm
Prof. Dr. Ingo PalshermTechnische Hochschule Nürnberg Georg Simon OhmGeboren 1974 in Hamm/Westfalen. Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (1994-1998). Rechtsreferendariat in Essen (1999-2001). Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Verwaltungsrecht mit Sozialrecht einschließlich Europäischen Verfassungs- und Sozialrechts der Universität Potsdam (2002-2004). Promotion zum Dr. jur. mit „summa cum laude“, Wolf-Rüdiger-Bub-Preis der Fakultät (2004). Leitende Tätigkeit in der Sozialverwaltung (2005-2009). Professur für Sozial- und Gesundheitsrecht, Personalrecht an der Hochschule Fresenius, Idstein, Leitung des Studiengangs Gesundheitsökonomie/Gesundheitsmanagement (2009-2011). Ablehnung eines Rufes an die Universität Duisburg-Essen (2011). Professur an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm Nürnberg, Fakultät Sozialwissenschaften, Schwerpunkte Sozial- und Gesundheitsrecht, Verwaltungs(verfahrens)recht, Arbeitsrecht (2011-jetzt).
Jan Paus, LL.M., LL.M.
Jan Paus, LL.M., LL.M.Ärztekammer Westfalen-Lippe, MünsterGeboren 1976. Studium der Rechtswissenschaften in Münster, Erstes juristisches Staatsexamen 2001. Master of Laws (LL.M.) am University College London 2002. Medizinrechtlich ausgerichtetes Referendariat. Zweites Staatsexamen 2005. Master of Laws (LL.M.) im Medizinrecht an der WWU 2012. Von 2005 bis 2013 Rechtsreferent der Ethik-Kommission Münster. 2014 und 2015 juristischer Leiter der Gutachterkommission der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Seit 2016 Geschäftsführer der Ethik-Kommission der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der WWU Münster.
Mitglied des Beirats für Grundsatzfragen beim Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der BRD. Stv. Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Ethik-Kommissionen der Landesärztekammern bei der Bundesärztekammer. Mitglied des Arbeitskreises "Ärzte und Juristen" der AWMF. Mitglied des klinischen Ethik-Komitees des Universitätsklinikums Münster. Kommentierung des Rechts der klinischen Prüfung (CTR/AMG) im Großkommentar Gesamtes Medizinrecht (Nomos).
Christian Pinnow
Christian PinnowD+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, DüsseldorfGeboren 1979; Studium der Rechtswissenschaften in Berlin. Referendariat in Berlin. 2008 Zulassung als Rechtsanwalt. Seit 2013 Fachanwalt für Medizinrecht. Tätigkeit in der medizinrechtlichen Kanzlei D+B Rechtsanwälte in Berlin und Düsseldorf, insbesondere Vertragsarztrecht und Psychotherapeutenrecht. Diverse Veröffentlichungen zu medizinrechtlichen Themen.
Dr. Christian Reuther
Dr. Christian ReutherD+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, BerlinGeboren in Berlin; Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (1999 – 2004); Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Freien Universität Berlin, Prof. Dr. Eisenberg (2004-2009); Promotion zum Dr. iur. in Berlin (2008); zugelassen als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland (seit 2009); Tätigkeit in wirtschaftsstrafrechtlich ausgerichteter Kanzlei in Mainz (2009); Tätigkeit bei D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (seit 2010); Fachanwalt für Medizinrecht (seit 2014); Dozent an der Psychologischen Hochschule in Berlin (2022); Dozent im Masterstudiengang Medizinrecht der Universität Münster (2022)
Dr. Christian Rybak
Dr. Christian RybakEhlers, Ehlers & Partner, Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, MünchenDr. Rybak ist als Rechtsanwalt und Wirtschaftsjurist Partner der Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB. Er berät Unternehmen im In- und Ausland, Ärzte, Standesorganisationen und Behörden in allen relevanten Fragen aus dem Bereich Medizinrecht / Life Sciences. Schwerpunkte bilden dabei insbesondere Fragen der Erstattung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Methoden, aber auch des Marktzugangs. Internationalen Ruf hat sich Dr. Rybak insbesondere auch durch seine umfassende strategische und gesundheitspolitische Beratung und deren Verknüpfung mit einer fundierten Rechtsberatung erworben. Dr. Rybak studierte Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth, wo er schließlich auch in Forschung und Lehre tätig gewesen ist. Daran schlossen sich verschiedenen Stationen in Deutschland (u.a. Bundespatentgericht, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften) sowie in San Francisco und Detroit an
Prof. Dr. Ingo Saenger
Prof. Dr. Ingo SaengerUniversität Münster1981–1986 Studium der Rechts- und Geschichtswissenschaften in Marburg; 1987–1990 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsvergleichung und Promotion an der Universität Marburg; 1990–1993 Referendariat; 1993–1996 Wissenschaftlicher Assistent und Habilitation an der Universität Jena; Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Dresden und Bielefeld; seit 1997 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Gesellschaftsrecht an der Universität Münster; Direktor des Instituts für Internationales Wirtschaftsrecht; Forschungsschwerpunkte: Deutsches und Europäisches Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Stiftungsrecht, Internationales Kaufrecht, Handelsrecht, Zivilprozessrecht.
Dr. Andrea Sautter
Dr. Andrea SautterTaylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, MünchenStudium an der Universität Mannheim von 2005 bis 2010, Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Medizinrecht der Universitäten Heidelberg und Mannheim (IMGB) von 2010 bis 2012. Zusatzqualifikation der Forschungsstelle für Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg. 2018 Promotion (Dr. jur.) an der Universität Mannheim bei Prof. Dr. Jochen Taupitz zur „Forschung im Rahmen der postmortalen Organtransplantation“ (LIT Verlag). Während des Referendariats von 2013 bis 2015 am Landgericht Wiesbaden Station beim „German Desk“ der koreanischen Wirtschaftskanzlei Kim&Chang in Seoul. 2015 Zulassung als Rechtsanwältin. Seit 2012 Lehrbeauftragte für Präsentationstechnik an der Universität Mannheim im Studiengang Unternehmensjurist und seit 2020 Lehrbeauftragte der Hochschule Aalen für “Regulatory Affairs“ im Studiengang „Digital Health Management“.
Dr. Matthias Schatz
Dr. Matthias SchatzPD – Berater der öffentlichen Hand GmbHDr. Matthias Schatz, Studium der Volkswirtschaftslehre in Münster und Rotterdam; Promotion an der TU Berlin; Beratung Öffentlicher Einrichtungen bei Kienbaum Management Consultants; von 2007 bis 2016 Mitarbeiter bei der KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Berlin mit Schwerpunkt Health Care. Als Director und Prokurist hat er zahlreiche Krankenhäuser aller Versorgungsstufen in Deutschland und Österreich sowie weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Pflege- und Rehaeinrichtungen und Medizintechnikunternehmen beraten. Von 2017 bis 2019 bei den DRK Kliniken Berlin, zunächst als Leiter Finanzen und Controlling später Leiter Unternehmensentwicklung, mit der Verantwortlichkeit für die Interne Revision und das Medizincontrolling. Seit Oktober 2019 Leiter des Bereiches Gesundheitswesen, Wissenschaft und Forschung bei PD – Berater der öffentlichen Hand. Bedingt durch die intensive Tätigkeit im Gesundheitswesen stellen sich immer wieder neue Compliance Fragestellungen, auf die er in seiner Vorlesung eingeht.
Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert
Prof. Dr. Bettina Schöne-SeifertUniversität MünsterStudium der Humanmedizin in Freiburg, Wien und Göttingen; 1982 Ärztliche Approbation und medizinische Promotion (Göttingen) und zwischen 1984 - 1987 Assistenzärztin an der Univ.-Kinderklinik, Göttingen. 1983 - 1990 Studium der Philosophie/ Medizinethik in Los Angeles, Georgetown und Göttingen; 1990-1996 Tätigkeit als wissenschaftliche Assistentin am Philosophischen Seminar der Universität Göttingen. 1994-1995 Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin; 1997-2000 Mitarbeit an der Forschungsstelle Ethik der Universität Zürich; 2000 Habilitation an der Philosophischen Fakultät, Göttingen. 2001-2003 Gastdozentin an der Zentralen Einrichtung für Wissenschaftstheorie und -ethik der Universität Hannover. Seit 2003 Professorin für Medizinethik an der Medizinischen Fakultät der Universität Münster. Kooptation am Philosophischen Seminar; Mitglied des Nationalen Ethikrates und des Deutschen Ethikrates.
Arno Schubach
Arno SchubachJohannsen Rechtsanwälte, Frankfurt a. M.Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht
geboren 1963, Ausbildung zum Bankkaufmann, Studium der Rechtswissenschaft in Göttingen und Bonn, Trainee-Ausbildung beim Gerling-Konzern in Köln, 1. juristisches Staatsexamen 1990, juristisches Referendariat in Köln, 2. juristisches Staatsexamen 1994, Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner in Koblenz, Rechtsanwalt in der Kanzlei Eichele Ditgen in Koblenz als singular zugelassener Rechtsanwalt bei dem Oberlandesgericht Koblenz, Partner der Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner in Koblenz, seit 2015 Partner der Kanzlei Johannsen Rechtsanwälte PartG mbB
Lehrbeauftragter der Technische Hochschule Köln – Institut für Versicherungswesen (IVW), Lehrbeauftragter an der Universität Münster, Postgraduierter Studiengang zum Versicherungsrecht (LL.M.) JurGrad
Mitautor Schubach/Jannsen, Private Unfallversicherung, Kommentar, Verlag C. H.Beck; Bruck/Möller, Großkommentar zum VVG, Verlag de Gruyter (Krankenversicherung); Höra/Schubach, Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht, Verlag C. H. Beck (Krankenversicherung)
Björn Stäwen, LL.M.
Björn Stäwen, LL.M.KWM LAW PartG mbB, Münster/BerlinGeboren 1986; Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster 2006 – 2011. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm mit Stationen u.a. bei der Arzthaftungskammer des Landgerichts Münster, der Ärztekammer Westfalen-Lippe und medizinrechtlichen Kanzleien. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen im Jahr 2013 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, Fachanwalt für Medizinrecht seit 2017. Teilnahme am berufsbegleitenden Masterstudiengang Medizinrecht der Universität Münster im Zeitraum 2016 – 2018 mit dem Abschluss LL.M. (Medizinrecht). Seit 2013 zunächst als angestellter Rechtsanwalt und seit 2020 Partner der KWM LAW PartG mbB mit Tätigkeitsschwerpunkt im Vertrags(zahn)arztrecht und Gesellschaftsrecht der Heilberufe. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein.
Dr. Thorsten Süß
Dr. Thorsten SüßBLD Bach Langheid Dallmayr, Kölngeboren 1984 und aufgewachsen in Paderborn, dort Abitur 2003. Studium der Rechtswissenschaften in Marburg, Münster und Strasbourg. Promotion an der Universität Münster bei Peter Oestmann mit einem rechtshistorischem Thema zur Geschichte des Zivilprozessrechts. Referendariat in Paderborn, Münster und Düsseldorf, zweites Staatsexamen 2013. Seitdem Rechtsanwalt, seit 2017 Fachanwalt für Medizinrecht. Seit 2016 in der Kanzlei BLD Bach Langheid Dallmayr in Köln, seit 2022 als Partner. Leitung eines Dezernats für Arzt- und Krankenhaushaftung, Arztstrafrecht und Staatshaftungsrecht. Lehraufträge an den Universitäten Münster und Düsseldorf sowie regelmäßige Publikationen in Fachzeitschriften zu medizin- und versicherungsrechtlichen Fragestellungen.
Prof. Dr. Dr. Wilfried von Eiff
Prof. Dr. Dr. Wilfried von EiffHHL Leipzig Graduate School of ManagementStudium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Gießen; im Anschluss: Projektleiter am Institut für Industriewirtschaft der Universität Tübingen und Promotion (Dr. rer. pol). 1977 bis 1980 Verwaltungsdirektor und Vorstandsmitglied am Klinikum Gießen. 1980 bis 1994 diverse Führungspositionen im Bereich Organisation und Informations-Management in der Automobil-industrie, Chefberater eines internationalen Consulting-Unternehmens. Habilitation an der Universität Würzburg; 1993 Promotion im Fach Humanmedizin an der Universität Gießen (Dr. biol. hom.). Seit 1994 Professor für Krankenhausmanagement an der Universität Münster, Geschäftsführer des Centrums für Krankenhaus-Management. Mitglied mehrerer Aufsichtsräte von Industriebetrieben und Institutionen des Gesundheitswesens. Lizensierter European Foundation of Quality Management (EFQM)-Assessor und INSIGHTS-MDI-Trainer-Lizenz. Leitung der Special Interest Group „International Best Practice Management“ der European Health Management Association. Seit 2014 Leiter des Center for Health Care Management and Regulation an der HHL Leipzig Graduate School of Management.
Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies
Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-SpiesAlbert-Ludwigs-Universität FreiburgGeboren 1972 in Münster; 1991-1996 Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, 1993 Studium des französischen Rechts an der Université de Poitiers, 1996 Erstes Juristisches Staatsexamen. 1996/1997 Promotion im Arbeitsrecht bei Prof. Dr. H.-D. Steinmeyer. 1997-1999 Referendariat am Landgericht Münster und in Brüssel, 1999 Zweites Juristisches Staatsexamen. 2000-2006 Assistentin am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. H.-D. Steinmeyer) der Universität Münster, 2005 Habilitation und Verleihung der venia legendi für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht und Privatversicherungsrecht. 2004-2005 Lehraufträge an der Westfälischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Münster – Studienzweig Betriebswirtschaft. Seit Oktober 2006 Universitätsprofessorin für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Prof. Dr. Matthias von Schwanenflügel, LL.M. Eur.
Prof. Dr. Matthias von Schwanenflügel, LL.M. Eur.Ministerialdirektor a.D., Institut für europäische Gesundheits- und Sozialwirtschaft, BerlinJurastudium und Studium der Wirtschaftswissenschaft an der Universität Bremen. 1988-1991 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bremen und Promotion 1991. 1990 Kommission der EU. 1991 – 2014 Bundesministerium für Gesundheit in verschiedenen Abteilungen. 2005 – 2010 Leiter der Unterabteilung Pflegesicherung; 2010 – 2014 Leiter der Unterabteilung Haushalt, Recht und Telematik, behördlicher Datenschutzbeauftragter; Jan. – Mai 2011 Berater/Fellow im Department of Health and Human Services, Office of the Assistant Secretary for Planning and Evaluation, Washington DC. 2014 Leiter der Unterabteilung Arzneimittel, Biotechnologie. Mai 2014 Wechsel in das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dort Leitung der Abteilung 3, Demographischer Wandel, Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege. Lehrbeauftragter an der Universität Münster und der Universität Bremen.
Andreas Wagener
Andreas WagenerDeutsche Krankenhausgesellschaft, BerlinJahrgang 1960. Von 1981 bis 1987 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität, Bochum. Anschließend bis 1990 juristischer Vorbereitungsdienst. Ab November 1990 bis 1996 Referent in der Rechtsabteilung, DKG, Düsseldorf/Berlin. Seit 1996 Geschäftsführer/Justitiar der Rechtsabteilung, seit 1999 zugleich stellvertretender Hauptgeschäftsführer. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft seit 1996. Von 1998 bis 2008 Aufsichtsrat der Caritas Trägergesellschaft West, Düren.
Dr. Tobias Weimer, M.A.
Dr. Tobias Weimer, M.A.Kanzlei Dr. Weimer – Medizinrecht | Strafrecht, Mülheim a. d. RuhrKurzvita Dr. Tobias Weimer, M.A.
- Studium der Rechtswissenschaften und des Managements von Gesundheits- & Sozialeinrichtungen,
- Rechtsanwalt seit 2002
- Promotion zum Dr. iur. im Bereich Arztstrafrecht, 2004
- Fachanwalt für Medizinrecht, seit 2006
- Master of Arts (M.A.) - Management von Gesundheitseinrichtungen, seit 2008
- 2/2010 – 3/2012 Referent der Zentralabteilung Caritative Einrichtungen im Bistum Essen (Aufsichtsrat oder Gesellschaftervertreter in den katholischen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen des Bistums Essen)
- Lehrbeauftragter der Universität Münster im LL.M. Studiengang Medizinrecht, seit 2014 (Thema: Neue Versorgungsformen)
- Justitiar der DACH Vereinigung für Schulter- & Ellenbogenchirurgie e.V. (DVSE e.V.) seit 2015
- Berufung als Mitglied in das Kuratorium der Akkon Hochschule für Humanwissenschaften 2017 bis 2021
- Mitglied des Landesausschusses für Gesundheit der FDP im Land NRW, von Juli 2018 bis Juli 2023
- Mitglied als Experte des Bundesausschusses für Gesundheit der FDP von 2018 bis 2023
- Zertifizierter Compliance Officer (TÜV), seit 12/2019
- Stellvertr. Vorsitzender der Schiedsstelle Rettungsdienst des Landes Berlin, seit 2023
- Externer Mitarbeiter der Georg-August-Universität Göttingen „Abteilung für strafrechtliches Medizin- u. Biorecht“ unter Leitung von Prof. Dr. iur. Gunnar Duttge, seit 11/2023
- Gründung Kanzlei Dr. Weimer – Medizinrecht, Strafrecht, seit 1.1.2024
Mitgliedschaften:
- Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des DAV,
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht,
- Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung (DGiV),
Soziales Engagement:
- Förderverein des Kinderpalliativ-Netzwerkes Essen e.V.
- Be strong for kids e.V.
Dr. Carolin Wever
Dr. Carolin WeverBergmann & Partner, HammGeboren 1977; Studium der Rechtswissenschaften und Zusatzausbildung in der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung für Juristen in Französisch in Trier. 2005 Promotion zur Dr. iur. bei Prof. Dr. V. Krey, Trier zum Thema „Fahrlässigkeit und Vertrauen im Rahmen der arbeitsteiligen Medizin – Vergleichende Betrachtungen zum materiellen Strafrecht und zur Verfahrenswirklichkeit in Deutschland und im anglo-amerikanischen Rechtskreis“. 2005 Eintritt in die Sozietät Dr. Eick & Partner GbR in Hamm. Seit 2008 Fachanwältin für Medizinrecht. Ständige Autorin in der Zeitschrift „Medizinrecht“ (Springer-Verlag); Betreuung der monatlich erscheinenden Rubrik Rechtsprechung Aktuell.
Prof. Dr. Peter Wigge
Prof. Dr. Peter WiggeRechtsanwälte Wigge, MünsterGeboren 1960 in Münster; nach dem Studium der Rechtswissenschaften 1987 Erstes juristisches Staatsexamen. Oktober 1988 - Dezember 1990 Nebentätigkeit als wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Ingwer Ebsen am Institut für öffentliches Recht und Politik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Januar-Juli 1991 Nebentätigkeit als wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Meinhard Heinze, am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.1991 Zweites juristisches Staatsexamen. 1. August 1991 Fraktionsreferent für die F.D.P.-Bundestagsfraktion in Bonn für den Bereich Gesundheitspolitik, Bonn; 1. April 1992 Referatsleiter für den Bereich juristische Grundsatzfragen im AOK-Bundesverband, Bonn. Mai 1992 Verleihung der Doktorwürde. 1. Juli 1992 Abordnung in das Bundesministerium für Gesundheit, Bonn. Seit 1. Januar 1993 Tätigkeit als Rechtsanwalt. Seit 1997 Justitiar der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG). 2001 Kanzleigründung Rechtsanwälte Wigge, Verleihung des „Arzt Recht Preises 2001“, Frankfurt und Lehrbeauftragter an der Westfälischen Wilhelms-Universität, Münster für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht. Seit 2006 Vorstandsmitglied im Bundesverband Managed Care e.V. (BMC), Berlin. Mitglied im Fachausschuss Medizinrecht der Rechtsanwaltskammer Hamm. Mitherausgeber verschiedener Zeitschriften und Autor von zahlreichen Aufsätzen und Büchern im Bereich des Medizinrechts.
Dr. Thomas Willaschek
Dr. Thomas WillaschekLuther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, BerlinStudium an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (1996 – 2001), Referendariat in Münster und Berlin (2001 – 2004), Promotion bei Prof. Dr. iur. Janbernd Oebbecke an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster 2007. Tätigkeit in medizinrechtlichen Kanzleien in Berlin und Dortmund seit 2004, zugelassen als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland seit 2005. Fachanwalt für Medizinrecht seit 2011. Seit Juni 2024 Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Anwaltliche Tätigkeitsschwerpunkte: Vertragsarztrecht, Digital Health, M&A, Berufsrecht der Heilberufe, Gesellschaftsrecht der Heilberufe, Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung
Kooperationspartner
Um Ihnen das Beste aus Theorie und Praxis zu vermitteln, arbeiten wir mit renommierten und erfahrenen Partnern zusammen. Unsere Lehrenden kommen u.a. aus folgenden namhaften Unternehmen und Kanzleien:
Prüfungen & Abschluss
Berufsbegleitend
zum Hochschulgrad "Master of Laws" (LL.M.)8 Klausuren
à 3 ZeitstundenPräsentationsprüfung
(Modul 8)Masterarbeit
(Umfang ca. 40–50 Seiten, Bearbeitungszeit: vier Monate)
- Dreistündige Klausur am Ende eines jeden Moduls
- Fragen und kleinere Fälle zu den vorangegangenen Vorlesungen (kein Multiple Choice)
- Obligatorische Studienleistung in Modul 8
- Interdisziplinäre Gruppenarbeit
- Vorbereitungszeit: 4 Stunden
- Präsentation/Diskussion: 30 Minuten
- Die Note fließt nicht in die Gesamtnote ein
- Bearbeitungszeit: vier Monate
- Umfang: ca. 40 - 50 Seiten
- Regulär nach Ende der Präsenzzeit; Verschieben der Masterarbeit flexibel möglich
- Einreichung eigener Themenvorschläge; Prüfung und Zuweisung durch den Ausschuss
- Bei Nichtbestehen zwei Wiederholungsversuche für jede Prüfungsleistung möglich
- Nachschreibtermine für die Klausuren finden wahlweise unterjährig oder am Ende des Studiengangs statt
- Wiederholung der Masterarbeit jederzeit nach individueller Absprache
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das lateinische Notensystem verwendet:
0,7 – 1,3 summa cum laude
1,7 – 2,3 magna cum laude
2,7 – 3,3 cum laude
3,7 – 4,0 rite
5,0 non rite
Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen.
Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praxisnahe Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses anerkannten Mastergrades weisen Sie Ihre Expertise auf dem Gebiet des Medizinrechts aus, können sich von Ihren Mitbewerberinnen und Mitbewerbern absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen.
Ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Einschlägig sind hier die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche, die von Universität zu Universität variieren können. An der Universität Münster gilt für den Fachbereich Rechtswissenschaften u.a. die Voraussetzung eines Masterabschlusses mit Bestnote (summa cum laude). Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen können Sie der Promotionsordnung der Universität Münster entnehmen. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Diese stehen insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Gerade die Mandantschaft freiberuflicher Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legt Wert auf diese Zusatzqualifikation. Bei uns erhalten Sie das theoretische Rüstzeug zur Erlangung der Fachanwaltschaft für Medizinrecht.
Der Masterstudiengang „Medizinrecht“ ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung von der Ärztekammer Westfalen-Lippe anerkannt. Für die einzelnen Module des Studiengangs vergibt die Ärztekammer zwischen 15 und 40 Fortbildungspunkte (Kategorie H). Im Rahmen des Studiengangs können bis zu 470 Fortbildungspunkte erworben werden. Die individuell erworbenen Fortbildungspunkte werden mittels elektronischer Erfassung der Einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN) direkt an die Ärztekammer gemeldet.
Kosten
Sie kennen jemanden, der bereits einen Masterstudiengang bei uns absolviert hat? Bei Weiterempfehlung durch ein Mitglied unseres Alumnivereins erhalten Sie bei Zulassung einen Nachlass in Höhe von 5 % auf die jeweilige Studiengebühr.
In jedem Studienjahr vergibt die Universität Münster insgesamt sechs Teilstipendien in Höhe von 25 % der Studiengebühr. Die Teilstipendien werden an die jeweils ersten drei Juristinnen und Juristen bzw. sich Bewerbenden anderer Fachrichtungen vergeben, die über eine hervorragende Abschlussnote und die geforderte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügen. Teilstipendienfähig ist, wer:
- in einem der beiden Staatsexamina mit 9,0 oder mehr Punkten abgeschlossen hat
- einen Examens-, Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss hat und zu den besten 10 % zählt (Nachweis erforderlich)
Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen vergeben werden können.
Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel. Bei Übernahme der Kosten eines berufsbegleitenden Studiums durch den Arbeitgeber kann sich dies für Arbeitgeber und auch für Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Arbeitgeber können die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, die Beschäftigten ihrerseits müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei ebenfalls nicht an.
Zulassung
Hochschulstudium
- ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
- Staatsexamen
- Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)
Berufserfahrung
- mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung
Für Bewerberinnen und Bewerber ohne rechtliches Erststudium
- Teilnahme am Vorschaltkurs und Bestehen von zwei der drei Klausuren
Die aktuelle Zulassungsordnung können Sie hier einsehen.
Aktuell sind noch Plätze für einen Einstieg im Oktober frei – melden Sie sich gleich an!
Es werden maximal 40 Studienplätze vergeben. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung nebst sämtlicher für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen.
- Prioritätsprinzip
Bei Vorliegen der formalen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt die Vergabe der ersten 30 Studienplätze nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Nach Eingang dauert es etwa ein bis zwei Wochen, bis der Prüfungsausschuss über die Zulassung entschieden hat.
- Bewerbungsverfahren
Die übrigen Studienplätze werden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben. Dabei werden alle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss, insbesondere basierend auf den Kriterien "Abschlussnote" und "Berufserfahrung". Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Ihre Bewerbung kann auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch berücksichtigt werden, sofern noch Studienplätze frei sind.
Für die Bewerbung zum Studiengang benötigen wir die folgenden Unterlagen:
Auf dem Postweg:
- Beglaubigte Ablichtungen der Staatsexamenszeugnisse, des Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisses. Die Beglaubigung ist u.a. vorzunehmen durch einen Notar/eine Notarin, eine Gemeinde, Sparkasse oder der Ausstellungsbehörde der Urkunde.
Auch per E-Mail möglich:
- Anmeldeformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Bei Diplom-, Bachelor- und Masterabschlüssen: Einfache Ablichtung des Einzelnotennachweises und des Diploma Supplements, einer Ranking-Bescheinigung oder eines Grading Tables
- Scan des Personalausweises (Vorderseite)
Es besteht die Möglichkeit, sich an der Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren von derzeitig 320,17 € pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das deutschlandweite Semesterticket. Bei Interesse an einer Immatrikulation an der Universität Münster sprechen Sie uns gerne an.
Studierendenstruktur
Zahlen und Fakten
Beruflicher Background
Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus Kanzleien, Kliniken, Ministerien und Verbänden, Versicherungs- und pharmazeutischen Unternehmen sowie weiteren Institutionen des Gesundheitswesens.