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Medizinrecht
Berufsbegleitender Masterstudiengang | Abschluss: LL.M.
Für Juristinnen und Juristen: zugleich Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht
- speziell auf Berufstätige zugeschnitten
- hochkarätige Lehrende aus verschiedensten Bereichen des Gesundheitswesens
- Erweiterung der eigenen Perspektive durch interdisziplinären Austausch
Der Studiengang in Kürze:
Berufsbegleitend
zum Hochschulgrad
"Master of Laws" (LL.M.)Fachanwaltschaft für Medizinrecht |
über 300 ärztliche FortbildungspunkteKurze Präsenzphasen:
Einführungswoche und 14 BlockveranstaltungenFlexible Teilnahme:
bis zu fünf Mal Online-Teilnahme möglichNächster Studienbeginn:
4. Mai 2026Dauer:
3 Semester zzgl. MasterarbeitEARLY 10-Tarif:
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für die ersten 10 Zulassungen!bis zum 01.02.2026
Frühbuchertarif:
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Inhalte des Studiums
Der Vorschaltkurs - für einen optimalen Start in Ihren Studiengang
Sollten Sie kein rechtswissenschaftliches Erststudium absolviert haben, ist die Teilnahme am Vorschaltkurs verpflichtend und das Bestehen von zwei der drei angebotenen Klausuren Zulassungsvoraussetzung zum Studiengang.
Der Vorschaltkurs umfasst insgesamt 100 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) sowie drei Klausuren. Die Kursgebühr beträgt 2.100 €. In der Kursgebühr sind alle Kosten für Kursunterlagen sowie Erfrischungen enthalten.
Das im Rahmen der drei Blockveranstaltungen vermittelte Grundverständnis in den Bereichen Öffentliches Recht, Zivilrecht und Strafrecht ist angesichts ihrer zentralen Rolle und der Verzahnung zum Medizinrecht unverzichtbar. Der Kurs schafft eine gemeinsame Wissensbasis, die Ihnen einen optimalen Start in den Studiengang ermöglicht.
Für Ärztinnen und Ärzte: Ärztliche Fortbildung
Der Masterstudiengang Medizinrecht ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung von der Ärztekammer Westfalen-Lippe anerkannt. Für die einzelnen Module des Studiengangs vergibt die Ärztekammer zwischen 15 und 40 Fortbildungspunkte (Kategorie H). Im Rahmen des Studiengangs (inkl. Vorschaltkurs) können bis zu 475 Fortbildungspunkte erworben werden. Die individuell erworbenen Fortbildungspunkte werden mittels elektronischer Erfassung der Einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN) direkt an die Ärztekammer gemeldet.
1. Term: Öffentliches Recht
In diesem Modul erhalten Sie zunächst eine Einführung in die juristische Methodenlehre. Sie lernen, die verschiedenen Rechtsgebiete – Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht – zu unterscheiden und das Medizinrecht als ein Querschnittsrechtsgebiet einzuordnen. Darüber hinaus beschäftigen Sie sich mit Techniken und Methoden des juristischen Entscheidens und Begründens unter den Bedingungen des demokratischen Rechtsstaats.
Anschließend widmen Sie sich eingehend den Grundlagen des Öffentlichen Rechts. Zu Beginn setzen Sie sich mit dem Staatsorganisationsrecht und seinen allgemeinen Prinzipien sowie dem Verfassungsrecht unter Berücksichtigung europarechtlicher Entwicklungen auseinander. Anhand von Fallbeispielen setzen Sie sich mit den Grundrechten, deren Schutzbereich, Eingriffen und Rechtfertigungen auseinander. Abgerundet wird das Modul durch einen Einblick in das Verwaltungsrecht einschließlich der Mechanismen zur Kontrolle der Verwaltung.
2. Term: Zivilrecht
Das Zustandekommen eines Vertrages, Willenserklärungen, die typischen (Un)wirksamkeitsgründe, Loslösungsrechte und weitere Themen des Allgemeinen Teils des BGB sind zentrale Themen des Zivilrechts. Diese zentralen Themen erörtern Sie anhand von Fallbeispielen, wobei stets ein Bezug zum Medizinrecht hergestellt wird. Durch die Fallbeispiele lernen Sie unterschiedliche Vertragstypen kennen und beleuchten das Verhältnis von vertraglichen zu gesetzlichen Ansprüchen. Sie erwerben ein Systemverständnis, das Ihnen hilft, sich bei unbekannten Sachverhalten der richtigen rechtlichen Lösung zu nähern.
3. Term: Strafrecht
Auch beim Strafrecht beleuchten Sie in einem ersten Schritt allgemeine Prinzipien, um ein Grundverständnis zu entwickeln. Sie setzen sich mit den Voraussetzungen der Strafbarkeit sowie den Unterscheidungen von Versuch und Vollendung sowie Täterschaft und Teilnahme auseinander. Ein besonderer Fokus liegt auf den Rechtfertigungsgründen, die im Kontext der strafrechtlichen Haftung im Medizinrecht von zentraler Bedeutung sind. Darüber hinaus diskutieren Sie wichtige Straftatbestände wie „fahrlässige Körperverletzung/fahrlässige Tötung“, „Unterlassene Hilfeleistung“, „Sterbehilfe“ oder „Schwangerschaftsabbruch“ – in Vorbereitung auf den Studiengang. Auch den Themen Transplantationsmedizin, Stammzellforschung und Präimplantationsdiagnostik widmen Sie sich auszugsweise vor dem Hintergrund ihrer strafrechtlichen Verantwortung.
1.1 Einführung in den Tätigkeitsbereich Medizinrecht
Das einführende „Grundlagen“-Modul bietet Ihnen einen Überblick über die zentralen Aspekte des Medizinrechts. Sie betrachten den interdisziplinären Charakter dieses Rechtsgebiets als rechtliches Querschnittsfach und Praxisfeld.
1.2 Begriffliche und verfassungsrechtliche Grundlagen des Medizinrechts
Zunächst beschäftigen Sie sich mit grundlegenden Begriffen und Konzepten des Medizinrechts wie etwa „Medizin“, „Gesundheit“ und „Krankheit“, „Natur“, „Standard“, „Nutzen“, „evidenzbasierte Medizin“ und „Rationierung“. Anschließend wird das Medizinrecht als Bestandteil der Gesamtrechtsordnung betrachtet sowie die strukturierende Funktion des Grundrechtskatalogs für den Gesamtbereich des Rechts des Gesundheitswesens entwickelt. Ein Schwerpunkt liegt auf den Dimensionen der Grundrechte. In diesem Zusammenhang behandeln Sie exemplarisch das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, Gleichheits-, Leistungs- und Teilhaberechte sowie Unternehmens- und Wissenschaftsfreiheit.
1.3 Die Rechtsverhältnisse zwischen Ärztin/Arzt bzw. Krankenhaus und Patientinnen/Patienten
Ziel dieses Moduls ist es, Ihnen einen Überblick über die einschlägigen Rechtsgrundlagen im Verhältnis zwischen Ärztin und Arzt bzw. Krankenhaus und Patientinnen und Patienten zu vermitteln. Dies bildet die Grundlage für spätere themenbezogene Vertiefungen. Zunächst betrachten Sie die verschiedenen Schuldverhältnisse und identifizieren Gemeinsamkeiten wie Unterschiede. Anschließend beleuchten Sie die einzelnen Vertragsbestandteile eingehender, auch unter Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Rahmen der unterschiedlichen Krankenhaus(aufnahme)verträge. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen (Neben-)Pflichten und Rechte der Beteiligten und der vertraglichen (AGB-rechtlichen) Gestaltungsmöglichkeiten. In den folgenden Modulen werden Sie dann detaillierter auf einzelne Aspekte eingehen.
1.4 Systematik des SGB, Verfahrens- und Prozessrecht im Sozialrecht
Zu Beginn der Vorlesung erhalten Sie eine Einführung in die Systematik des Sozialgesetzbuches. Anschließend werden Ihnen die Rechtsgebiete in ihren Grundzügen dargestellt, die – auch – medizinische Sachverhalte zum Gegenstand haben. Dazu gehören etwa Grundzüge im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung (Erwerbsminderung, Rehabilitation), im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten), im Bereich der sozialen Pflegeversicherung (Pflegebedürftigkeit) sowie im Bereich des Schwerbehindertenrechts und der sozialen Entschädigung. Im weiteren Verlauf widmen Sie sich den Besonderheiten des sozialverwaltungsrechtlichen und sozialgerichtlichen Verfahrens. Aufgrund der besonderen sozialen Zweckbestimmung von Leistungen sind die Regelungen über Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten anders ausgestaltet. In diesem Zusammenhang beleuchten Sie die besondere Organisation und Strukturierung der Sozialgerichte. Angesichts der hohen praktischen Relevanz betrachten Sie schließlich auch die Rolle des medizinischen Gutachtens im Sozialverwaltungsverfahren und insbesondere im Sozialgerichtsprozess näher.
1.5 Europarechtliche Grundlagen des Medizinrechts
Nach einem allgemeinen Überblick über grundlegende europarechtliche Fragestellungen setzen Sie sich vor allem mit dem Einfluss des Europarechts auf das Gesundheitssystem auseinander. Die Aufgabe der Gesundheitsversorgung ist traditionell dem Staat zugewiesen, weshalb die wesentlichen Akteure, wie etwa Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts, weitgehend im nationalstaatlichen Rahmen operieren. Das Ziel eines Gesundheitsbinnenmarktes kann im Einzelfall mit sozialstaatlichen Anliegen kollidieren. Die dahinterstehenden Rechtsfragen arbeiten Sie anhand von Fällen, insbesondere aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, auf.
1.6 Grundlagen der Gesundheitsökonomie und Gesundheitspolitik
Das Modul vermittelt Ihnen ein Verständnis gesundheitsökonomischer und gesundheitspolitischer Zusammenhänge. Sie beschäftigen sich mit den Wirkmechanismen von Angebot und Nachfrage von Gesundheitsleistungen, der Bedeutung von Globalisierung und Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen sowie aktuellen Herausforderungen der Gesundheitspolitik. Anhand von beispielhaften Gesetzgebungsverfahren erhalten Sie Einblicke in die berufspolitische Arbeit und deren Abläufe. Dadurch sind Sie in der Lage, aktuelle Reformvorhaben im Kontext von Föderalismus und Selbstverwaltung besser nachzuvollziehen.
2.1 Zivilrechtliche Haftung (der Ärztin/des Arztes und des Krankenhausträgers) –Einführung
Dieses Modul vermittelt Ihnen zunächst einen ersten Überblick über die materiell- und prozessrechtlichen Strukturen der Arzthaftung. Im Schwerpunkt befassen Sie sich mit praktischen Fragen der Mandatsbearbeitung einschließlich der Möglichkeiten einer außergerichtlichen Überprüfung des Behandlungsgeschehens durch Gutachterkommissionen bzw. Schlichtungsstellen oder dem MDK. Thematisiert wird dabei auch die Gutachterauswahl und die diesbezüglich bestehenden Kontrollmöglichkeiten im Sachverständigenbeweis als die in aller Regel streitentscheidenden Elemente eines Arzthaftungsprozesses.
2.2 Zivilrechtliche Haftung (der Ärztin/des Arztes und des Krankenhausträgers) –Vertiefung
Der erste Abschnitt dieser Veranstaltung widmet sich der Behandlungsfehlerhaftung. Sie besprechen unter anderem Rechtsfragen des medizinischen Standards und des rechtlichen Sorgfaltsmaßstabs, den Grundsatz ärztlicher Therapiefreiheit, die Bedeutung von Leit- und Richtlinien, die Auswirkungen der Ressourcenknappheit sowie das Spannungsverhältnis zwischen Haftungs- und Sozialrecht. Im zweiten Abschnitt liegt der Schwerpunkt auf den speziellen rechtlichen Anforderungen an die ärztliche Aufklärungspflicht. Sie erörtern vertieft Fragen der Risikoaufklärung (Adressat, Zeitpunkt, Form, Umfang, Verzicht) und der Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen. Dabei gehen Sie ergänzend auf spezielle Anforderungen der Rechtsprechung bei der Anwendung von Neulandmethoden oder bei der Medikamententherapie ein. Auch die Verpflichtung des Arztes zur Sicherungsaufklärung und zur Information über wirtschaftliche Bewandtnisse beleuchten Sie. Abschließend erörtern Sie spezielle Haftungsprobleme bei ärztlicher Arbeitsteilung und bei besonderen Behandlungslagen (wie Sterilisation, Schwangerschaftstest, Schwangerschaftsabbruch).
2.3 (Zivil-)Prozessuale Besonderheiten und Verfahrensrecht
Das verfassungsrechtliche Prinzip eines fairen, der Rechtsanwendungsgleichheit Rechnung tragenden Gerichtsverfahrens verlangt für den Arzthaftungsprozess prozessuale Modifizierungen, durch die das Informationsgefälle zwischen den Parteien verringert, die Verständigungsschwierigkeiten zwischen den verschiedenen Berufsgruppen aus der Medizin und der Rechtswissenschaft und die faktische Entscheidungskompetenz des/der medizinischen Sachverständigen auf ein adäquates Maß zurückgeführt werden. Das Kernproblem im Arzthaftungsprozess bildet regelmäßig die Beweisführung und häufig die Beweisnot der Patientinnen und Patienten. Die allgemeine Regel, wonach diese Behandlungsfehler, Schadenskausalität und Arztverschulden beweisen müssen, ist von der Rechtsprechung immer stärker modifiziert worden. Patientinnen und Patienten können Beweiserleichterungen oder auch eine Umkehr der Beweislast zugutekommen, etwa wenn der Behandlungsseite ein grober Behandlungsfehler unterlaufen ist. Die Vorlesung beleuchtet nicht nur die (zivil-)prozessualen Besonderheiten und das Verfahrensrecht, sondern stellt Ihnen zudem ein umfassendes Instrumentarium zur Verfügung.
2.4 Medizinische Ethik/Ethische Grundlagen des Medizinrechts
Diese Veranstaltung führt sowohl systematisch als auch beispielhaft in die Medizinische Ethik ein. Ziel ist es, Ihnen grundlegende instrumentale Kompetenzen auf dem Gebiet der Ethik zu vermitteln, auf die Sie in den folgenden Modulen immer wieder zurückgreifen können. Sie setzen sich insbesondere mit den Grundfreiheiten der Akteure des Gesundheitssystems sowie normativen Grundfragen auseinander. Dazu gehören etwa das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten, ihre Teilhaberechte am Versorgungssystem und die grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates in ihrer Dimension als Systemvorgabe für das (deutsche) Gesundheitswesen. Exemplarische Spezialthematiken sind dabei u.a. Sterbehilfe, Ressourcenallokation, Reproduktionsmedizin und Enhancement.
2.5 Materielles Arztstrafrecht
Das materielle Arztstrafrecht behandelt diejenigen Probleme des allgemeinen und besonderen Teils des Strafrechts, die eine besondere praktische Relevanz für die ärztliche und medizinisch-wissenschaftliche Tätigkeit aufweisen. Schwerpunktmäßig beschäftigen Sie sich hier mit dem klassischen Arztstrafrecht, das sich mit den strafrechtlichen Risiken der ärztlichen Tätigkeit im individuellen Arzt-Patienten-Verhältnis auseinandersetzt. Bedeutsame Straftatbestände sind insoweit die Körperverletzungsdelikte, die Tötungsdelikte (insbesondere im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Beurteilung der Sterbehilfe) und die ärztliche Schweigepflicht. Darüber hinaus setzen Sie sich mit dem praktisch bedeutsamen und rechtspolitisch dynamischen Wirtschafts- und Wettbewerbsstrafrecht der Ärztin oder des Arztes auseinander wie Betrug, Vertragsarztuntreue oder Korruption im Gesundheitswesen. Die ethischen und rechtlichen Aspekte der Biomedizin im engeren Sinne, die überwiegend in strafrechtlichen Nebengesetzen geregelt sind (z. B. Embryonenschutzgesetz, Transplantationsgesetz), behandeln Sie im Rahmen des Moduls „Recht der Biomedizin“.
3.1 Gesetzliche Krankenversicherung – Strukturelemente und Versichertenrecht
Zunächst widmen Sie sich den Grundlagen und Grundprinzipien der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), deren Organisation und Institutionen. Dabei stehen die Pflichtversicherung, die (weitgehende) Beitragsfinanzierung und das Sachleistungsprinzip im Fokus. Im Rahmen der komplexen Organisation des gesetzlichen Krankenversicherungssystems setzen Sie sich mit der Rolle der Krankenkassen als Leistungsträger, der Bedeutung der Krankenhäuser, anderer Leistungserbringer sowie des Gesundheitsfonds als zentrale Finanzverteilungsstelle (Risikostrukturausgleich) auseinander. Ein weiterer wichtiger Aspekt, den Sie beleuchten, ist der versicherte Personenkreis. Die Einbeziehung von Personenkreisen in die GKV bzw. die Abgrenzung des versicherten Personenkreises ist (politisch) vor allem wegen der Wechselwirkungen mit dem privaten Krankenversicherungssystem relevant. Rechtstechnisch basiert das Leistungssystem auf dem Zusammenspiel von gesetzlichem und einer Vielfalt von untergesetzlichem Recht sowie von Leistungs- und Leistungserbringungsrecht. Eine Schlüsselstellung bei der Konkretisierung der Ansprüche nehmen dabei die ärztlichen Leistungserbringer ein. Der Wandel der Alters- und damit einhergehend der Morbiditätsstruktur, der medizinische Fortschritt und das Anspruchsdenken aller Systembeteiligten führen zu quantitativen und qualitativen Wachstumsimpulsen im Leistungssektor. Es besteht ein Spannungsverhältnis zwischen tragbaren Beitragslasten und höheren Leistungskosten. Die Veranstaltung schließt mit einem Ausblick auf die hieraus erwachsenen Reformtendenzen.
3.2 Rechtliche Handlungsformen der Gesetzlichen Krankenversicherung
Das Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung wird maßgeblich durch die verschiedenen Beteiligten geprägt, welche in unterschiedlichen Handlungsformen tätig werden. Entscheidend für das Verständnis des Rechtsgebietes ist daher die Kenntnis, welche Rechtsbeziehungen zwischen der oder dem Versicherten, der Krankenkasse, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt jeweils bestehen und welche Rechtsgrundlagen für die Beziehung der Beteiligten maßgeblich sind. Diese Rechtsbeziehungen können sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Elemente aufweisen und die Handlung eines Beteiligten kann in Form eines Verwaltungsaktes oder Vertrages erfolgen. Beispielsweise bewilligen die Krankenkassen das Krankengeld durch einen Verwaltungsakt, aber erfüllen die Ansprüche der Versicherten nach Maßgabe des bürgerlichen Rechts. Um Ihnen das System der Gesetzlichen Krankenversicherung zu vermitteln, werden neben den Beteiligten und deren Rechtsbeziehungen insbesondere die Rechtsgrundlagen für das jeweilige Tätigwerden dargestellt. Hierbei spielt die Normenpyramide eine wesentliche Rolle: Aufgrund gesetzlicher Gestaltungsräume kann das Leistungsrecht beispielsweise durch Satzungen der Krankenkasse oder Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) ausgestaltet werden. Es gilt daher, ein Verständnis zu entwickeln, aufgrund welcher Rechtsgrundlage gehandelt wird und ob höherrangiges Recht bestimmte Einschränkungen für die Auslegung oder Anwendung vorschreibt. Darüber hinaus werden Ihnen die Grundprinzipien und Grundlagen des Leistungssystems der Gesetzlichen Krankenversicherung vermittelt. Das erlernte Wissen wird anhand von Fallstudien gefestigt.
3.3 Leistungssteuerung, Qualitätssicherung und Rationierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung
In der GKV besteht mit dem Sachleistungsprinzip ein spezielles System: Es gibt ein Dreiecksverhältnis zwischen versicherter Person, Versicherer und dem Leistungserbringer. Diese besondere Konstellation des Auseinanderfallens von Nachfrager, Erbringer der Leistung und Kostenverantwortlichem bringt es mit sich, dass es der Leistungssteuerung und der Qualitätssicherung bedarf. Dabei wird der Leistungsanspruch der einzelnen Betroffenen nach dem Rechtskonkretisierungskonzept des Bundessozialgerichts vom Leistungserbringerrecht maßgeblich beeinflusst. Aus(zu)gestaltende Vorgabe ist dabei neben dem allgemeinen Qualitätsgebot insbesondere der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Für die Umsetzung und Ausgestaltung dieser beiden Grundsätze besteht ein fein ziseliertes Netz von Regelungen auf verschiedenen Ebenen. Zu den Akteuren des SGB V (G-BA, KBV, KVen, DKG, GKV-SV) kommen ordnungspolitisch Agierende hinzu – insbesondere die Länder mit der ihnen obliegenden Aufgabe der Krankenhausplanung. In diesem Modul beleuchten und diskutieren Sie verschiedene Steuerungsansätze – vorrangig monetäre und qualitative, aber auch die der Zugangssteuerung. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Qualitätssicherung. Sie setzen sich mit den verschiedenen Instrumenten sowie ihrer jeweiligen rechtlichen Einordung auseinander und thematisieren Mindestmengen und public reporting ebenso wie die Indikatorbildung zur Beurteilung von „guter“ und „schlechter“ Qualität. Unbeschadet aller Steuerung ist indes die Frage zu stellen, ob nicht auch Leistungen aus der GKV ausgegliedert werden oder zumindest gedeckelt werden können. Ist das Leistungsversprechen im Falle von Krankheit begrenzt – und wenn ja, wo? Wann ist etwas der Ausschluss unnützer und wann ein Vorenthalten nützlicher Optionen? Diesen und weiteren Fragestellungen gehen Sie unter dem Schlagwort „Rationierung von Leistungen der GKV“ nach.
3.4 Private Krankenversicherung
In dieser Vorlesung setzen Sie sich eingehend mit den rechtlichen Grundlagen der Privaten Krankenversicherung (PKV) nach dem VVG sowie den aktuellen MB/KK und MB/KT auseinander. Sie behandeln u. a. die Abgrenzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung, die Wechselmöglichkeiten sowie das Schicksal der Alterungsrückstellungen bei einem Versichererwechsel. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem aktuellen Gesetzesrecht sowie dessen Umsetzung und Ergänzung in den Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung für die Krankheitskosten-, die Krankenhaustagegeld- und die Krankentagegeldversicherung. Sie erhalten einen umfassenden Überblick über alle für die tägliche Praxis relevanten Themen des Leistungs- und Vertragsrechts einschließlich der Anpassung von AVB-Klauseln sowie der Prämie unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
3.5 Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
Die rechtliche Ausgestaltung der Verhältnisse zwischen Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Vertragsärzten hat zunehmend an Bedeutung gewonnen. In dem vorliegenden Modul geht es darum, dass aus Gesetzen, Rechtsverordnungen, Richtlinien, Kollektivverträgen und Satzungen bestehende Vertragsarztrecht inhaltlich auszufüllen und zu erläutern. Sie beschäftigen sich im Wesentlichen mit den Organisationsstrukturen der Kassenärztlichen Vereinigungen, dem Instrumentarium zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung, den Formen ärztlicher Berufsausübung, dem Kollektivvertragsrecht, den Bundesausschüssen, dem Schiedswesen, dem Abrechnungs- und Vergütungsrecht, der Qualitätssicherung vertragsärztlicher Leistungen und dem Disziplinarwesen. In diesem Zusammenhang behandeln Sie auch die Grundsätze und Strukturen, die Voraussetzungen der Teilnahme an und der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung sowie das Verfahrensrecht im Vertragsarztrecht.
Im Abschnitt zum „Vertragszahnarztrecht“ thematisieren Sie die Besonderheiten der vertragszahnärztlichen gegenüber der vertragsärztlichen Versorgung. Im Fokus stehen hier insbesondere die abweichenden Zulassungs- und Teilnahmebedingungen sowie Vergütungsstrukturen, aber auch die Beziehungen zu zahntechnischen Eigen- und Fremdlaboren.
4.1 Krankenhausrecht (einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht)
Das Krankenhausrecht erfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten, die sich um den Leistungserbringer „Krankenhaus“ ranken. Zunächst befassen Sie sich mit den „Besonderheiten“ des Krankenhausrechts; dazu zählen die ambulante Versorgung durch das Krankenhaus, das Recht der Ermächtigung von Krankenhausärztinnen und -ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen sowie die integrierte Versorgung. Den Abschluss bilden die „Vernetzung“ (Kooperation) von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und Krankenhäusern (Belegarzttätigkeit, Konsiliararzttätigkeit und sonstige Kooperationen) sowie das Recht der leitenden Krankenhausärztinnen und -ärzte (insbesondere Chefarztvertragsrecht und Liquidationsrecht).
Anschließend widmen Sie sich eingehend dem Krankenhausfinanzierungsrecht, wie es sich aus dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und den Entgeltgesetzen (KHEntgG, BPflV) ergibt. Eingeschlossen darin sind das Recht der Krankenhausplanung und die krankenhausfinanzierungsrechtlichen Spezifika des Rechtsschutzes, des Verfahrens- und des Prozessrechts. Hinzu kommt eine Darstellung der Rechtsverhältnisse zwischen den Krankenhäusern und den gesetzlichen Krankenkassen sowohl auf der Leistungs- als auch auf der Leistungserbringerebene.
4.2 Vergütungsrecht der Krankenhäuser und der Heilberufe
Das Vergütungsrecht der Krankenhäuser ist von großer volks- und betriebswirtschaftlicher Relevanz. Nach einer kurzen Erläuterung der dualen Krankenhausfinanzierung folgen vertiefende Ausführungen zu der Finanzierung der Betriebskosten für stationäre Krankenhausleistungen, ggf. auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Krankenhausreform. Dabei wird zwischen der Vergütung nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) für den somatischen Bereich und der Vergütung nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) für den psychiatrischen und psychosomatischen Bereich unterschieden. Des Weiteren besprechen Sie die Regelungen zur Durchführung von Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst sowie zur Vornahme von nachträglichen Rechnungskorrekturen. Im Themenblock zum Vergütungsrecht der Heilberufe beschäftigen Sie sich mit der Abgrenzung der Vergütungsgrundlagen in der privatärztlichen, wahlärztlichen und belegärztlichen Behandlung von den Vergütungsstrukturen der vertragsärztlichen Versorgung. Des Weiteren thematisieren Sie die Probleme einer morbiditätsbezogenen Vergütung vertragsärztlicher Leistungen durch die Krankenkassen an die Kassenärztlichen Vereinigungen und deren Verteilung an die teilnehmenden Leistungserbringer.
4.3 Arzneimittelrecht
Anhand des Arzneimittelgesetzes (AMG) erarbeiten Sie zunächst die wichtigsten Begriffe im Arzneimittelrecht. Sie setzen sich mit dem Arzneimittelbegriff in Abgrenzung zu Medizinprodukten, Lebensmitteln und Kosmetika auseinander und behandeln zudem zentrale Begriffe wie Generikum, pharmazeutischer Unternehmer, Arzneimittelkennzeichnung, Packungsbeilage und Fachinformation. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Themen Zulassung, Anerkennung und Registrierung von Arzneimitteln, wobei Sie das nationale und das europäische Zahlungssystem miteinander vergleichen. Auch die Anforderungen an Arzneimittelabgabe, -verkehr und -überwachung thematisieren Sie in diesem Kontext. Im Rahmen des Arzneimittelpreisrechts stehen unter anderem die GKV und vergaberechtliche Rahmenbedingungen im Fokus. Abschließend beleuchten Sie die Arzneimittelhaftung, hier insbesondere die Haftung des pharmazeutischen Unternehmers nach § 84 AMG.
4.4 Medizinprodukte- und Heilmittelwerberecht
In diesem Modul besprechen Sie Rechtsquellen und Anforderungen. Dies schließt Ausführungen zur Gefahrenprävention, Klassifizierung und Bewertung von Medizinprodukten ein. Schließlich beschäftigen Sie sich auch hier mit der Haftung sowie mit dem „Kodex Medizinprodukte“.
4.5 Das Recht der biomedizinischen Forschung am Menschen
In diesem Modul setzen Sie sich mit den ethischen, rechtlichen, rechtsvergleichenden und historischen Grundlagen der medizinischen Forschung am Menschen, den Regelungen im Arzneimittelgesetz sowie im europäischen Arzneimittelrecht und insbesondere dem Verfahren vor den Ethikkommissionen bei klinischen Prüfungen auseinander.
5.1 Heimrecht
Angesichts des demographischen Wandels und den damit verbundenen Herausforderungen in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen gewinnt das Heimrecht zunehmend an Bedeutung. Die Zahl der pflegebedürftigen Personen steigt, während gleichzeitig immer weniger Erwerbsfähige zur Verfügung stehen, die diese Menschen versorgen. In diesem Modul erhalten Sie einen Überblick über diesen stark an Bedeutung gewinnenden Rechtsbereich mit seinen Verknüpfungen in das Sozial- und Zivilrecht sowie weitere Nebengebiete. Die Herausforderung besteht dabei unter anderem darin, das landesspezifische Heimrecht als originäres Ordnungsrecht und das bundesgesetzliche Leistungs- und Vertragsrecht mit den auch neu entstehenden Wohnformen in Einklang zu bringen. Aufgrund der teilweise sehr hohen Pflege- und Betreuungskosten, die häufig eine Finanzierung durch die Sozialhilfeträger erforderlich machen, liegt eine rechtliche Problematik u. a. in der Bewältigung des sogenannten sozialrechtlichen Dreiecksverhältnisses. Zudem ergeben sich wettbewerbsrechtliche Herausforderungen für die Einrichtungsträger, bedingt durch das Transparenzgebot, die mediale Begleitung von Pflegefehlern und -qualität sowie die Mitwirkungsansprüche der Pflegebedürftigen.
5.2 Das Recht der Pflege
Neben den gesetzlichen Grundlagen im SGB XI und SGB V behandeln Sie in dieser Vorlesung auch die allgemeinen Grundsätze des Pflegerechts, wie die Organisation, den leistungsberechtigten und versicherungspflichtigen Personenkreis sowie die Beiträge und Leistungen. Abschließend werfen Sie einen Blick auf aktuelle Gesetzgebungsverfahren und die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Ergänzend wird auf das Familienpflegezeitgesetz und die Pflegeberufe eingegangen.
5.3 Das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Zunächst beschäftigen Sie sich mit den Zielen, Begriffen und Prinzipien des Rechts der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung sowie dem Bezug zur UN-Behindertenrechtskonvention. Anschließend betrachten Sie den Rehabilitationsprozess ausgehend von der Bedarfserkennung, Zuständigkeitsklärung und Bedarfsermittlung sowie Bedarfsfeststellung über die Teilhabeplanung und die Leistungsentscheidung bis hin zur Durchführung von Leistungen zur Teilhabe. Ausgewählte besonders praxisrelevante Fragestellungen wie das Wunsch- und Wahlrecht, die Koordinierung der Leistungen und die Zusammenarbeit der Leistungsträger, das persönliche Budget und die Leistungserbringungsverträge vertiefen Sie anhand von Beispielen. Darüber hinaus behandeln Sie die Bezüge zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung, zur Sozialen Teilhabe und zum Eingliederungshilferecht sowie zum Schwerbehindertenrecht. Schließlich vertiefen Sie das Recht der Rehabilitation und Teilhabe mit dem spezifischen Recht der Leistungsträger der medizinischen Rehabilitation.
5.4 Die Vertretung handlungsunfähiger Menschen
Die Zahl älterer Menschen wächst in Deutschland und ganz Europa, mit ihr die Zahl der Betreuungsverfahren für nicht selbst handlungsfähige Menschen. Der Wunsch nach Selbstbestimmung auch bei Handlungsunfähigkeit hat zu einem ähnlich starken Anstieg der Zahl von General- und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen geführt. In dieser Vorlesung beschäftigen Sie sich vor allem mit den Rechtsinstituten der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, aber auch der gesetzlichen Betreuung.
5.5 Arbeitsrecht in Krankenhaus und Arztpraxis
Im Fokus dieses Moduls stehen praxisrelevante arbeitsrechtliche Fragestellungen in Krankenhaus und Arztpraxis. Sie befassen sich neben der Begründung des Arbeitsverhältnisses und seiner Ausgestaltung insbesondere mit den wechselseitigen Rechten und Pflichten von Arbeitgeber und Beschäftigten. Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung liegt in der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Aufgrund der vorzufindenden Struktur von Arztpraxen wird dort in vielen Fällen das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung finden. Sie besprechen die Voraussetzungen des Kündigungsschutzes im Einzelnen und diskutieren verschiedene Fallbeispiele zu verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Kündigungen. Dabei werden auch die zu beachtenden kollektivrechtlichen Vorgaben einschließlich der Sonderregeln für kirchliche Krankenhausträger erörtert. Die Gegebenheiten des modernen Gesundheitsmarktes verlangen vor allem von den Krankenhausträgern wirtschaftliches und strukturelles Denken. Ein Stichwort ist dabei immer wieder das sog. Outsourcing. Sie betrachten die Auswirkungen von Outsourcing einschließlich der Vorschriften zum Betriebsübergang. Zudem befassen Sie sich mit aktuellen arbeitsrechtlich relevanten Fragestellungen und Entwicklungen des Gesundheitsmarktes.
5.6 Haftpflichtversicherungsschutz im Heilwesen
Die Berufstätigkeit im Heilwesen unterliegt einem spezifischen Haftungsrisiko. Besonderes Augenmerk sollte deshalb auf dem Versicherungsschutz für ärztliche, therapeutische und pflegerische Tätigkeiten liegen. Kenntnisse über Umfang und Grenzen dieses Versicherungsschutzes sind für im Medizinrecht Tätige deshalb unumgänglich. Dieses Modul bietet Ihnen einen Überblick über die Bedeutung der ‚Arzthaftpflichtversicherung‘ und ordnet diese in die Struktur des Versicherungsrechts ein. Dabei kommen die vertraglichen und gesetzlichen Grundlagen zur Sprache. Breite Aufmerksamkeit widmen Sie der Frage, für welche Tätigkeiten eine Versicherungspflicht statuiert ist und was die versicherungsrechtlichen Folgen sind. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Umfang des Deckungsanspruches, und zwar sowohl inhaltlich als auch personell. Abgerundet wird dies durch Exkurse zu den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien.
6.1 Sonstiges Vertragsrecht der Ärztinnen und Ärzte
Vertragliche Gestaltungen spielen in der Praxis eine erhebliche Rolle und nicht selten werden viele Streitfälle erst durch unzureichende Vertragsregelungen ermöglicht. Daher beleuchten Sie in diesem Modul wesentliche Grundzüge des ärztlichen (Zivil-)Vertragsrechts und erhalten einen Überblick über wichtigevertragliche Gestaltungsvarianten. Neben den in der Rechtspraxis wichtigen Aspekten der Veräußerung und des Erwerbs einer Praxis gehören hierzu etwa auch Fragestellungen in Zusammenhang mit Kauf- und Mietverträgen.
6.2 Gesellschafts- und Kooperationsrecht der Ärztinnen und Ärzte
Die ärztliche Tätigkeit wird nicht mehr nur in Einzelpraxen, sondern zunehmend in der Form von Berufsausübungsgemeinschaften, Ärztegesellschaften, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder Organisationsgemeinschaften ausgeübt. Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, kooperative Versorgungsformen wie Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ honorarpolitisch zu fördern. Daraus folgt für viele ärztliche Fachgruppen die Notwendigkeit zur Gründung von Gesellschaften, die auch ortsübergreifend oder über die Grenzen der Kassenärztlichen Vereinigungen hinweg tätig werden können. Gesellschaftsrechtliche Zusammenschlüsse erfolgen auch aus wirtschaftlichen Gründen, wenn die ärztliche Tätigkeit mit erheblichen Investitionen verbunden ist. Sie setzen sich hier mit den Möglichkeiten ärztlicher Kooperation, den Rechtsformen der Gemeinschaftspraxis (insb. Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaft, Kapitalgesellschaften und europäische Gesellschaftsformen) sowie der Vertragsgestaltung im Einzelnen (Vertragszweck, Beiträge, Vermögensbeteiligung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, Mitwirkungsrechte, Regelungen für den Krankheitsfall, Beendigung der Kooperation, Schiedsvereinbarungen) auseinander. Weiterhin betrachten Sie die Möglichkeiten interdisziplinärer und sektorenübergreifender Kooperationen, insbesondere zwischen Ärztinnen/Ärzten und Krankenhäusern einschließlich ihrer rechtlichen Konsequenzen.
6.3 Expansionsstrategien im ambulanten Bereich – Gestaltungsspielräume für Ärzte und Zahnärzte
In diesem Modul erhalten Sie einen fundierten Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten der Expansion niedergelassener Ärzte und Zahnärzte. Im Kern befassen Sie sich mit strategischen Ansätzen rund um das Ziel, eine bestehende ärztliche oder zahnärztliche Praxisstruktur zu erweitern. Ausgehend hiervon werden verschiedene Fallkonstellationen aus dem Bereich der Übernahme sowie der Vergesellschaftung von Praxen erörtert. Auf diese Weise lernen Sie, Expansionsbestrebungen von Ärzten und Zahnärzten in die gegebenen regulatorischen Rahmenbedingungen berufs- und vertragsarztrechtlicher Art einzuordnen. Ihnen wird praxisnah aufgezeigt, welche Gestaltungsoptionen zu welchem Expansionsanliegen passen. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und deren Auswirkungen auf die Beratungspraxis werden hierbei berücksichtigt. Einen Schwerpunkt des Moduls bildet außerdem der Einsatz Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) zur Umsetzung solcher Erweiterungsbestrebungen. Auch andere im Bereich der Praxisübernahmen regelmäßig anzutreffende Vorgehensweisen, wie die Gründung von Zweigpraxen oder die Aufteilung vertrags(zahn-)ärztlicher Zulassungen auf verschiedene Standorte, werden thematisiert.
6.4 Kartell- und Vergaberecht im Gesundheitswesen
Unternehmen des Gesundheitswesens bewegen sich in einem Wettbewerbsmarkt. Obwohl dieser öffentlich-rechtlich hoch reguliert ist, spielt Kartellrecht hier eine große Rolle. In diesem Modul erhalten Sie einen Überblick über besondere kartellrechtliche Problemfelder an der Schnittstelle zum Medizinrecht. Einführend behandeln Sie das Kartellverbot sowie die Einordnung intersektoraler und sektorenübergreifender Kooperationsvereinbarungen. Den Begriff der Marktbeherrschung und die Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörden bei Krankenhäusern, Krankenkassen, Laborketten oder Pharmaunternehmen thematisieren Sie ebenso wie die formellen und materiellen Voraussetzungen der kartellrechtlichen Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt. Neben den theoretischen Grundlagen erhalten Sie einen praxisnahen Einblick in die konkrete Prüfungsweise des Bundeskartellamtes. Im vergaberechtlichen Teil der Veranstaltung betrachten Sie die Grundlagen und Besonderheiten von Vergabeverfahren in der Gesundheitswirtschaft unter Würdigung einzelner Teilbereiche. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die wichtigsten Schritte einer Ausschreibung sowohl aus Sicht der Auftraggeber als auch potenzieller Bieter.
6.5 Grundzüge des Apothekenrechts
Nach einem Überblick über die apothekenrechtlichen europäischen und deutschen Rechtsnormen befassen Sie sich zunächst mit dem Apothekerberuf. Im Mittelpunkt stehen Ausbildung und Zulassung sowie die Grundlagen des Berufs- und Kammerrechts. Anschließend widmen Sie sich dem Apothekenbetrieb. Nach Abgrenzung gegenüber der Krankenhausapotheke liegt der Schwerpunkt auf dem Betrieb der öffentlichen Apotheke. Sie beleuchten die persönlichen und sachlichen Anforderungen, besondere Betriebsformen wie die Apothekenpacht sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit mit Dritten. Zudem widmen Sie sich der Funktion der Apotheke als einer tragenden Säule des Gesundheitswesens. Schwerpunkte sind das Verhältnis zwischen Apotheken und Krankenkassen, die Funktion der Apothekerverbände, die Arzneimittelpreisbildung und die insoweit bestehenden Konfliktlagen. Des Weiteren beleuchten Sie den Apothekenmarkt in Deutschland und Europa. Der Versandhandel mit Arzneimitteln, Möglichkeiten und Grenzen von Apotheken-Kooperationen sowie aktuelle Entwicklungen wie z. B. beim e-Rezept sind hier Themen. Abschließend diskutieren Sie praxisrelevante juristische Fragestellungen: das Werberecht der Apotheken vor dem Hintergrund des Heilmittelwerbe- und Lauterkeitsrechts, die Haftung der Apotheken, das Berufsrecht sowie die strafrechtlichen Risiken der Apotheker.
6.6 E-Health und Digitalisierung: Innovation, Vernetzung und Gesundheitsdatenschutz
Innovationen im Gesundheitswesen bringen viele neue (rechtliche) Fragestellungen und damit einhergehend Unsicherheiten bei allen Beteiligten mit sich. Im Rahmen dieser Vorlesung beschäftigen Sie sich mit den Themen Digitalisierung und KI sowie deren Einsatzmöglichkeiten und Märkte. Sie diskutieren (rechts)ethische, haftungsrechtliche und strafrechtliche Überlegungen – auch vor dem Hintergrund des Grundsatzes der persönlichen Leistungserbringung. Abschließend gehen Sie zudem ausführlich auf das Thema Datenschutz ein.
7.1 E-Health und Digitalisierung im Praxis- und Klinikalltag
Aufbauend auf den Grundlagen aus dem ersten Teil beschäftigen Sie sich im zweiten Teil des Moduls damit, wie E-Health, Telematikinfrastruktur (TI) und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in Praxen und Kliniken eingesetzt werden. Sie erhalten praxisnahe Einblicke und analysieren Chancen, Herausforderungen und Risiken sowie rechtliche Rahmenbedingungen.
7.2 Ärztliches Berufsrecht
Das ärztliche Berufsrecht vereint nahezu sämtliche im bisherigen Vorlesungsverlauf behandelten Themen. Dazu zählen insbesondere das Vertragsarzt- und Krankenhausrecht sowie das Arzneimittel-, Medizinprodukte- und Apothekenrecht. Modernes Berufsrecht befasst sich mit der Forschung, dem Datenschutz, der Qualitätssicherung, den Kooperationen, der Antikorruption, der Freiheit der Berufsausübung und dem Sanktionensystem im Gesundheitswesen. In diesem Modul widmen Sie sich sowohl dem System der Selbstverwaltung, dem Berufszugang, der Weiterbildung, Fortbildung, Qualitätssicherung, der Bedeutung von Empfehlungen, Leitlinien und Richtlinien, Niederlassung und Kooperationen, der Ärztin und dem Arzt in der Informationsgesellschaft, Grenzen und Varianten von Vorteilsgewährung und -annahme sowie der Berufsgerichtsbarkeit von Approbationsentziehungsverfahren.
7.3 Grundzüge des Berufs- und Zulassungsrechts der Psychotherapeuten, sonstiger Heilberufe, Heilpraktiker und Heilhilfsberufe/Gesundheitshandwerker (m/w/d)
Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten unterliegen als Pflichtmitglieder eines verkammerten Heilberufs dem einheitlichen Berufsrecht der eigenen Profession. Zudem erfolgt eine Gleichstellung mit (zahn)ärztlichem Personal als Leistungserbringer im System der Gesetzlichen Krankenversicherung. Zunächst beleuchten Sie das Berufszugangsrecht und die Besonderheiten des Zulassungsrechts der verschiedenen Berufsgruppen. Auf der Grundlage der Musterberufsordnung erfolgt eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Berufsrecht dieser Heilberufe, wobei insbesondere Spezifika im Vergleich zum ärztlichen Berufsrecht zu erörtern sind. Abschließend erhalten Sie eine Übersicht zu den sonstigen Heilberufen und Heilhilfsberufen und eine Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen diese Berufsgruppen tätig sind.
7.4 Compliance Management
Aufbauend auf den wesentlichen rechtlichen Grundlagen erfolgt die Einordnung des Compliance Managements zwischen Interner Revision, Risikomanagement, Internen Kontrollsystemen und gesellschaftsrechtlichen Organen. Anhand praktischer Beispiele aus dem Krankenhausalltag betrachten Sie wichtige Themenbereiche sowie die damit verbundenen Risiken und erarbeiten Handlungsoptionen. Abschließend wird anhand der konkreten Abrechnungsprozesse für stationäre und ambulante Patientinnen und Patienten erläutert, welche umfassenden Maßnahmen in der Praxis eine Compliancekonforme Abrechnung unterstützen. Hierbei beschäftigen Sie sich u. a. mit dem Zusammenspiel von Arbeitsanweisungen, Organisation von Abläufen, Schulungen sowie internen Kontrollen.
7.5 Die Darstellung von Ärztinnen und Ärzten in der Öffentlichkeit: Wettbewerbsrecht
Die zunehmende Bedeutung des Wettbewerbs im Rahmen der künftigen medizinischen Versorgung führt auch dazu, dass wettbewerbsrechtliche Aspekte in der täglichen Arbeit einen immer höheren Stellenwert bekommen. Die Vorlesung gewährt daher einen Ausblick auf künftige Strukturen. Sie beleuchten die einschlägigen Rechtsgrundlagen des HWG und des UWG, einschließlich der daraus folgenden Ansprüche. Des Weiteren besprechen Sie die prozessualen Bereiche der Abmahnung, der Unterlassungsklage, des einstweiligen Verfügungsverfahrens sowie des Hauptverfahrens. Im Block zum ärztlichen Werberecht im Besonderen beschäftigen Sie sich mit den Themen „Sachlichkeit der Werbung“, „irreführende Werbung“ und „vergleichende Werbung“. Schließlich gehen Sie auch auf die Besonderheiten ein, die die Einbeziehung neuer Medien mit sich bringt. Durch das Internet werden viele Möglichkeiten eröffnet, zugleich gilt es aber auch, die engen Grenzen des Berufsrechts zu beachten. Diesem Spannungsfeld angemessen zu begegnen, ist eine Herausforderung, der Sie sich abschließend widmen.
7.6 Die Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
Die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes wird durch eine Reihe von Prüfverfahren überwacht und durchgesetzt. In dieser Veranstaltung beschäftigen Sie sich mit den beteiligten Ausschüssen und dem Verfahrensablauf vor diesen Gremien sowie den Rechtsmitteln gegen Maßnahmen und Regresse. Zentrale Prüfverfahren sind die Wirtschaftlichkeitsprüfung und die Plausibilitätsprüfung. Bei der Darstellung der Prüfarten liegt ein Schwerpunkt auf den Neuerungen durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG). Darüber hinaus gehen Sie auch auf den Bereich der Preisverhandlungen ein.
7.7 Die Erstattung von Medizinprodukten und Methoden
Die Erstattung von Medizinprodukten und Methoden ist gerade im System der gesetzlichen Krankenversicherung stark reguliert und folgt einem komplexen Normgefüge. Dabei ist zwischen stationärer Erstattung einerseits und der Systematik im ambulanten Bereich andererseits zu differenzieren. In dieser Vorlesung erhalten Sie einen Überblick über die Erstattung der einzelnen Kategorien von Medizinprodukten und Methoden sowie die dabei bestehenden Herausforderungen. Dabei werden Sie auch eine Bewertung insbesondere der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Bereich der Erstattung von Methoden im ambulanten und stationären Bereich unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsgebots vornehmen.
7.8 Schlichtung, Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit – Verfahren zur Erledigung von Streitigkeiten im Medizinrecht
Komplexere Kooperationen, vernetzte Verantwortungsbereiche sowie divergierende Zukunftsstrategien oder personelle Veränderungen bergen neben den vorhandenen Chancen auch beträchtliche und mannigfaltige Konfliktpotenziale zwischen den Beteiligten. In diesem Zusammenhang haben Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung im Gesundheitssektor ebenso an Bedeutung gewonnen wie Schiedsgerichtsverfahren. Während es sich bei Schiedsgerichtsverfahren um ein gerichtliches Verfahren der Streitentscheidung außerhalb der ordentlichen handelt, sind Schlichtung und Mediation außergerichtliche Verfahren mit dem Ziel, bestehende Konflikte einvernehmlich zu lösen.
Das Modul gibt Ihnen zunächst Einblicke in die Konflikt- und Verhandlungslehre und bietet anschließend einen umfassenden Überblick über die Grundlagen und die Abläufe der verschiedenen Verfahren. Anhand von praktischen Beispielen setzen Sie sich insbesondere mit den unterschiedlichen Ansätzen und Zielrichtungen sowie deren Vor- und Nachteilen für Streitigkeiten auseinander. Außerdem beleuchten Sie die jeweiligen rechtlichen Besonderheiten der Verfahren, insbesondere unter Beachtung der zivilprozessualen Vorgaben der ZPO (Zivilprozessordnung) für das Schiedsgerichtsverfahren und des Mediationsgesetzes für das Mediationsverfahren.
8.1 Steuerrechtliche Fragen des Gesundheitswesens
Das Steuerrecht spielt auch im Gesundheitswesen eine bedeutende Rolle. In diesem Modul befassen Sie sich vor allem mit den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen der Leistungserbringung. Zunächst setzen Sie sich mit der Besteuerung freiberuflich tätiger Ärztinnen und Ärzte sowie arztähnlicher Berufe auseinander, bevor Sie auf die Besteuerung der Krankenhäuser eingehen. Des Weiteren beleuchten Sie auch besondere Versorgungsformen aus steuerlicher Sicht. Im Fokus des Interesses stehen dabei jeweils die Ertragsteuern (ESt, KSt, GewSt) einerseits und die Umsatzsteuer andererseits.
8.2 Management im Gesundheitswesen
In diesem Modul setzen Sie sich mit den strukturellen Herausforderungen der aktuellen Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens auseinander. Am Beispiel der Notfallversorgung beleuchten Sie die zahlreichen Schnittstellen und Probleme der sektoralen Trennung der Gesundheitsversorgung. Darüber hinaus erhalten Sie Einblick in die Krankenhausfinanzierung und lernen, die Informationen und Zahlen einer Krankenhausbilanz zu interpretieren. Abschließend widmen Sie sich aktuellen Herausforderungen im Krankenhausmanagement – insb. unter Berücksichtigung medizinischer und betriebswirtschaftlicher Aspekte.
8.3 Recht der Biomedizin
In diesem Modul behandeln Sie exemplarisch jene Felder des Rechts der Biomedizin, die eine besondere Nähe zu ethischen Prinzipiendiskursen aufweisen und die nicht selten Gegenstand rechtspolitischer Auseinandersetzungen waren oder sind. Dazu zählen unter anderem Themen wie die Sterbehilfe, die Reproduktionsmedizin, der Embryonenschutz, die Stammzellforschung und die Humangenetik. Sie erhalten nicht nur einen Überblick über die im Studiengang behandelten Rechtsbereiche, sondern es steht vor allem die Frage im Vordergrund, welche grundlegenden normativen Prinzipienkonflikte in diesen Bereichen verhandelt werden.
Zum Abschluss dieses Moduls setzen Sie sich in Gruppen mit spezifischen Fragestellungen aus diesen Bereichen auseinander. Sie diskutieren die rechtlichen sowie ethischen Implikationen Ihrer Themen und erarbeiten gemeinsam Lösungsvorschläge. Ihre Ergebnisse stellen Sie im Rahmen der Präsentationsprüfung vor.
Termine des Studienjahrgangs 2026
- VorschaltkursTerm 1:
22.-25. Februar 2026für Nichtjuristinnen
und -juristen - VorschaltkursTerm 2
22. – 26. März 2026für Nichtjuristinnen
und -juristen - VorschaltkursTerm 3:
13. – 15. April 2026für Nichtjuristinnen
und -juristen - 1. Term04. – 09. Mai 2026
- 2. Term25. – 27. Juni 2026+ Klausur
- 3. Term23. – 25. Juli 2026
- 4. Term20. – 22. August 2026+ Klausur
- 5. Term7. – 9. September 2026
- 6. Term22. – 24. Oktober 2026+ Klausur
- 7. Term19. – 21. November 2026
- 8. Term17. – 19. Dezember 2026+ Klausur
- 9. Term07. – 09. Januar 2027
- 10. Term11. – 13. Februar 2027+ Klausur
- 11. Term04. – 06. März 2027
- 12. Term08. – 10. April 2027+ Klausur
- 13. Term10. + 11. Mai 2027
- 14. Term10. – 12. Juni 2027+ Klausur
- 15. Term01. – 03. Juli 2027+ Präsentationsprüfung
- 16. Term30. Juli 2027Klausur und Ausgabe der Masterarbeitsthemen
INFOBROSCHÜRE 2026 Typ: PDF (4 MB)
Termine Jahrgang 2026 Typ: PDF (145 KB)
TimeTable Jahrgang 2026 Typ: PDF (262 KB)
TimeTable Jahrgang 2024/2025 (aktuell laufender Jahrgang) Typ: PDF (266 KB)
Unsere Lehrenden
Das Executive Board
Als Gremium mit beratender Funktion, das sich aus Professorinnen und Professoren sowie Praktikerinnen und Praktikern zusammensetzt, überwacht das Executive Board die Qualität und legt die strategische Ausrichtung des Studiengangs fest. Die Studieninhalte werden dabei ständig an die aktuellen Entwicklungen und Bedürfnisse des Marktes angepasst.
Unsere Lehrenden
Zu unseren Dozierenden zählen nicht nur renommierte Professorinnen und Professoren, sondern auch zahlreiche Praktikerinnen und Praktiker aus Kanzleien, Versorgungseinrichtungen, Beratungshäusern und der Gerichtsbarkeit,
Alle Dozierenden verfügen über eine exzellente Reputation und bringen langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich mit. Für die Studierenden bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, vom Erfahrungsschatz ausgewiesener Expertinnen und Experten aus den Bereichen des Medizinrechts zu profitieren.
Dr. Peter Altenburger
Dr. Peter AltenburgerAltenburger Rechtsanwälte, DüsseldorfGeboren 1961 in Münster, Studium der Rechtswissenschaften in Münster und München, Promotion in Münster. Seit 1993 Rechtsanwalt in Düsseldorf, ab 1996 in eigener Sozietät und frühzeitig mit Schwerpunkt auf der Beratung von Apothekerverbänden. 2004 Gründung der Sozietät Altenburger Rechtsanwälte. Seither ist Peter Altenburger fast ausschließlich für Apotheken, Apothekerverbände und Apothekenrechenzentren tätig.
Dr. Peter Becker
Dr. Peter BeckerRechtsanwalt, MünsterDiplom-Finanzwirt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Lehrbeauftragter an der Universität Münster im Bereich "Buchführung und Bilanzierung"; daneben Dozententätigkeit in Postgraduierten- und Praktikerlehrgängen zum Steuer-, Gesellschafts- und Bilanzrecht.
Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M., EMBA
Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M., EMBABeckervordersandfort & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, MünsterDr. Beckervordersandfort hat sich als Notar und als Anwalt auf die Nachfolgegestaltung für Unternehmerfamilien und Privatpersonen mit komplexen Vermögensstrukturen spezialisiert. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zur Nachfolgegestaltung und Gründungspartner der ausschließlich auf die Nachfolgegestaltung und das Erbrecht spezialisierten Kanzlei Beckervordersandfort & Partner in Münster.
Jeannette Breitkopf-Schönhauser
Jeannette Breitkopf-SchönhauserRechtsanwältin, MünsterJustitiarin des Caritasverbandes für die Diözese Münster e.V. (DiCV Münster), Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Sozialrecht Studium an der WWU Münster, Rechtsreferendariat in Münster sowie unter anderem bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe, an der DHV Speyer und in einer Anwaltskanzlei in Wien; 2006 Zulassung als Rechtsanwältin; 2012 Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Sozialrecht; seit 2/2019 Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) beim DiCV Münster; seit 2/2023 Justitiarin des DiCV Münster und Leiterin des Justitiariats; Mitglied im Rechtsausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW; Mitglied in der Schiedsstelle nach SGB XII; Schriftleitung der Zeitschrift SOZIALRECHT aktuell (Nomos-Verlag)
Claus Burgardt
Claus BurgardtSträter Rechtsanwälte, BonnClaus Burgardt ist seit 1990 als Rechtsanwalt niedergelassen und seit dem 01.01.2011 Partner bei den Sträter Rechtsanwälten in Bonn. Er ist Fachanwalt für Medizinrecht und seit 1999 Lehrbeauftragter an der Universität Bonn und seit 2016 Lehrbeauftragter an der Universität Marburg. Zudem ist er Mitglied verschiedener Fachausschüsse im Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie.
Imke Ern, LL.M.
Imke Ern, LL.M.ConMedPro, MünsterStudium der Humanmedizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf; 1994 ärztliche Approbation, anschließend Weiterbildung zur Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe; Berufsbegleitende Weiterbildungen zur Medizincontrollerin und Krankenhausmanagerin sowie Ausbildung zur Qualitätsbeauftragten, Auditorin und Businesscoach; 2013 bis 2015 berufsbegleitendes Masterstudium Medizinrecht an der JurGrad Münster
Seit 2006 Tätigkeit als Abteilungs- und Geschäftsbereichsleitung u. a. für das Agaplesion Bethesda Krankenhaus Wuppertal, das Klinikum Solingen und den Gesundheitscampus Wesel. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt im strategischen Medizincontrolling, Patientenmanagement und -abrechnung sowie der organisatorischen Leitung von MVZ. Neben einer kurzen Beratungstätigkeit bei Clinotel ist sie seit knapp 20 Jahren als Referentin u. a. für das mibeg-Institut Medizin tätig. In 2025 gründet sie mit Partnern eine Beratungsunternehmen für Kliniken, MVZ und Praxen.
Ricarda Maria Essel
Ricarda Maria EsselLuther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, BerlinRicarda Maria Essel ist Fachanwältin für Medizinrecht. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und ist seit 2016 als Rechtsanwältin im Bereich Healthcare/Lifesciences tätig, zunächst in einer internationalen Wirtschaftskanzlei, anschließend in einer Medizinrechtsboutique und seit Juni 2024 als Counsel bei Luther Rechtsanwälte.
Ricarda Maria Essel berät und vertritt unter anderem Gesundheitsunternehmen, Medizinische Versorgungszentren, MVZ-Konzerne, Arzt- und Zahnarztpraxen, Tech-Unternehmen, DiGA-Hersteller sowie Investoren aus dem Gesundheitsbereich im Vertragsarztrecht und zu allen regulatorischen Fragen der ambulanten und digitalen Leistungserbringung sowie der Heil- und Hilfsmittelversorgung. Insbesondere konzeptioniert und entwickelt sie Geschäftsmodelle, berät in Bezug auf den Zugang zum GKV-System, begleitet Transaktionen und gestaltet Kooperationen. Ihr Beratungsschwerpunkte liegen im Vertragsarztrecht, im ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrecht, in der Vertragsgestaltung sowie im Medizinprodukterecht (IVD/Labor, Software/DiGA).
- Dr. Martin EstelmannVorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Kassel
Dr. Katja Fahlbusch
Dr. Katja FahlbuschRichterin am Schleswig-Holsteinischen LandessozialgerichtStudium an der Universität Bielefeld (1994-1999), wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für öffentliches Recht, deutsches und internationales Sozialrecht und Rechtsvergleichung bei Prof. Dr. Ulrike Davy (1998-2002), Referendariat am Kammergericht Berlin (2002-2004), 2005 Promotion in Bielefeld mit einer rechtsvergleichenden Arbeit zu grenzüberschreitenden ambulanten Krankenbehandlung in Europa. In den Jahren 2006 bis 2018 Justitiarin, stellvertretende Leiterin der Abteilung Recht und Compliance-Beauftragte beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Berlin. Seit 2018 Richterin in der Sozialgerichtsbarkeit Schleswig Holstein, seit 2022 am Landessozialgericht. Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht.
Prof. Dr. Bijan Fateh-Moghadam
Prof. Dr. Bijan Fateh-MoghadamUniversität Basel2000-2002 Europäisches Graduiertenkolleg „Europäischer Persönlichkeitsrechtsschutz“ an der LMU München; Promotionsstipendium der DFG. 2001 Forschungsaufenthalte an den Universitäten Basel (CH) auf Einladung von Prof. Dr. Dr. h.c. Kurt Seelmann und Cardiff (UK) auf Einladung von Prof. Andrew Grubb. 2002 DFG-Projekt „Kriterien einer gerechten Organverteilung“ (wissenschaftlicher Mitarbeiter). 2003-2006 DFG-Projekt „Patientenautonomie am Beispiel der Lebendorganspende“; Vorbereitung eines DFG-Projekts zum Thema „Paternalismus“ (wissenschaftlicher Mitarbeiter). Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie Prof. Dr. Ulrich Schroth. 2006-2008 DFG-Projekt „Paternalismus als Grundlagenproblem der Moralphilosophie und des Rechts am Beispiel medizinethischer Fragestellungen“ am Münchner Kompetenzentrum Ethik der LMU München (wissenschaftlicher Mitarbeiter). Seit Oktober 2008 Exzellenzcluster „Religion und Politik in den Kulturen der Vormoderne und der Moderne“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Januar 2015: Habilitation an der WWU Münster (für Strafrecht, Strafprozessrecht, Medizinrecht, Rechtsvergleichung, Rechtssoziologie und Rechtsphilosophie). Ab 1. August 2016: Professor für Grundlagen des Rechts und Life Sciences-Recht an der Universität Basel.
Michael Frehse
Michael FrehseKanzlei am Ärztehaus, Münster, zugleich Vorstandsmitglied bei med.iatori - Deutsche Schiedsstelle im Medizinrecht e.V.Geboren 1972 in Münster; bis 1998 Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Katholieke Universiteit Nijmegen, Niederlande, Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Steinmeyer am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; Rechtsreferendariat bei der Arzthaftungskammer des Landgerichts Münster, der Ärztekammer Westfalen-Lippe und dem Bundesministerium für Gesundheit in Bonn; 2001 Gründung einer medizinrechtlichen Rechtanwaltskanzlei in Hamm und Münster; seit 2006 beratender Rechtsanwalt der Ärztekammer Westfalen-Lippe; seit 2006 Gründungspartner der medizinrechtlichen Wirtschaftskanzlei "Kanzlei am Ärztehaus - Frehse Mack Vogelsang" in Münster, Dortmund, Hagen und Köln; seit 2012 Justitiar der Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland e.V. (GÄCD), seit 2012 Wirtschaftsmediator; seit 2015 Lehrbeauftragter; Vorstandsmitglied in den Vereinen „Anwälte für Ärzte“, „Forum Medizinrecht Münster“ und „med.iatori – Deutsche Schiedsstelle im Medizinrecht“, Herausgeber und Autor verschiedener medizinrechtlicher Publikationen.
Prof. Dr. Peter W. Gaidzik
Prof. Dr. Peter W. GaidzikPrivate Universität Witten/HerdeckeGeboren am 25.02.1958; 1984 Ärztliche Approbation. 1983-1986 Lehrtätigkeit am Institut für Rechtsmedizin der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. 1986 Promotion zum Dr. med. Erstes (1991) und Zweites (1994) juristisches Staatsexamen. Seit 1995 Rechtsanwalt und seit 2000 Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Ethik-Kommission der Universität Witten/Herdecke. Seit 2001 Leiter des Instituts für Medizinrecht der Universität Witten/Herdecke. Seit 2005 Fachanwalt für Medizinrecht.
Dr. Martin Greiff
Dr. Martin GreiffRatzel Rechtsanwälte, MünchenGeboren 1977; Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg einschließlich Begleitstudium des anglo-amerikanischen Rechts mit zugehöriger Rechtssprache. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen 2001 Promotion im Arztstrafrecht zum Dr. iur. an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg (Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht, Prof. Dr. Dr. h. c. Thomas Hillenkamp). Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe mit Stationen u. a. bei der Deutschen Botschaft in Athen. Aufbaustudium zum Magister Rerum Publicarum 2005 an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Seit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen 2005 zugelassen als Rechtsanwalt und seit 2009 Fachanwalt für Medizinrecht. Bis Juni 2012 in der Sozietät Dr. Rehborn tätig, seither in der Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte. Seit 2006 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein. Seit 2010 Lehrbeauftragter der Hochschule Fresenius München. Diverse Veröffentlichungen.
Prof. Dr. Thomas Gutmann, M.A.
Prof. Dr. Thomas Gutmann, M.A.Universität MünsterSeit 2006 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Medizinrecht an der Universität Münster; 1985-1990 Studium der Rechtswissenschaften, der Politischen Wissenschaften und der Philosophie in München (Stipendiat des Freistaats Bayern und der Studienstiftung des Deutschen Volkes); 1990 M. A. in Politischer Wissenschaft und Philosophie; 1990-1991 Tätigkeit bei einer Gesellschaft für Politik-Consulting; 2000 rechtswissenschaftliche Promotion; 2000-2006 Wissenschaftlicher Assistent am Juristischen Seminar der Ludwig-Maximilians-Universität München, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Bayerische Rechtsgeschichte (Prof. Dr. H. Nehlsen) und ab 2004 am Lehrstuhl für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht (Prof. Dr. M. Franzen); 2005 Habilitation an der Fakultät für Philosophie, Wissenschaftstheorie und Religionswissenschaft an der LMU München; 2006 Habilitation an der Juristischen Fakultät der LMU München.
Prof. Dr. Lars Hummel, LL.M.
Prof. Dr. Lars Hummel, LL.M.Universität HamburgStudium der Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und an der Universität Hamburg; Akademiestudium der Philosophie an der Fernuniversität Hagen; Postgraduiertenstudium des Kanonischen Rechts an der Universität Wien; Rechtsreferendariat beim Hanseatischen Oberlandesgericht mit Stationen unter anderem beim Amtsgericht Hamburg, beim Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg, beim Bundesministerium der Finanzen in Berlin und beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Interdisziplinären Zentrum für Internationales Finanz- und Steuerwesen – International Tax Institute – der Universität Hamburg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe; Juniorprofessor für Öffentliches Recht, Steuer- und Finanzrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg; Universitätsprofessor für Steuerrecht und Digitalisierung an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam; aktuell: Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg; Forschungsschwerpunkte: Staats- und Verwaltungsrecht einschließlich der internationalen Bezüge, Finanz- und Steuerrecht einschließlich der internationalen Bezüge, Kirchen- und Staatskirchenrecht, rechtliche Dimension der digitalen Transformation, Rechtsmethodologie.
Prof. Dr. Bernhard Jakl, M.A.
Prof. Dr. Bernhard Jakl, M.A.Universität MünsterStudium der Rechtswissenschaft (Staatsexamina 2004/2007), der Philosophie sowie neueren und neuesten Geschichte und des Öffentlichen Rechts (M.A. 2002), 2006 Promotion, 2012 Habilitation an der LMU München (Venia Legendi für Philosophie), 2017 Habilitation an der Universität Münster (Venia Legendi für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Medizinrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie), 2023 Richter, Landgericht Frankfurt (u.a. in einer Kammer mit Zuständigkeit für Behandlungssachen); 2024 apl. Professor, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Münster.
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Prof. Dr. Christian Katzenmeier
Prof. Dr. Christian KatzenmeierUniversität zu KölnStudium der Rechtswissenschaften und Promotion an der Universität Heidelberg. Nach dem Zweiten Staatsexamen Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Heidelberg sowie als Rechtsanwalt im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt. Im Jahre 2001 wurde Professor Katzenmeier mit der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Arbeit Arzthaftung an der Universität Heidelberg habilitiert. Nach Lehrstuhlvertretungen an der Universität zu Köln nahm er einen Ruf dorthin auf die Professur für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht an. Im Jahr 2005 wurde er Geschäftsführender Direktor des neu gegründeten Instituts für Medizinrecht der Universität zu Köln. Professor Katzenmeier ist Schriftleiter der Zeitschrift Medizinrecht (MedR) und Herausgeber der Kölner Schriften zum Medizinrecht. Seine Forschungsschwerpunkte sind das Medizinrecht, das Haftungs- und Versicherungsrecht sowie das Zivilprozessrecht.
Dr. Dagmar Keysers
Dr. Dagmar KeysersDr. Eick & Partner, HammGeboren 1974; Studium der Rechtswissenschaften und Zusatzausbildung in der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung für Juristen in Englisch in Trier. 1998-2000 Promotion am Lehrstuhl für anglo-amerikanisches Recht, Prof. Dr. Thomas Lundmark, Münster, zu dem Thema: „Der Zeugenbeweis im Zivilprozess im common law und im deutschen Recht - Eine rechtsvergleichende Betrachtung der Ausgestaltung und des Wertes des Beweismittels im englischen und im deutschen Zivilprozess mit Hinweisen auf das US-amerikanische Recht“. 2001 Zulassung als Rechtsanwältin und Eintritt in die Sozietät Dr. Eick & Partner, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Medizinrecht.
Karsten Kienitz
Karsten KienitzStiftung kreuznacher diakonie, Bad KreuznachRechtsanwalt Karsten Kienitz; Leiter Recht und Compliance
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Rostock; 2009 bis 2011 Versorgungsübergreifender Versorgungskoordinator bei der BARMER mit dem Ziel der Optimierung der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Versicherten; 2011 bis 2013 Projektmanager im Kompetenzcenter Neue Versorgungsformen der Sana Kliniken AG mit Schwerpunkt auf Aufbau und Optimierung medizinischer Versorgungszentren, der Entwicklung sektorenübergreifender Versorgungsmodelle und dem Ausbau von Kooperationen zwischen Kliniken und Vertragsärzten; 2013 bis 2016 Rechtsanwalt bei der Curacon Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Fokus auf Beratung von Trägern von Krankenhäusern und Altenhilfeeinrichtungen; seit 2016 Rechtsanwalt bei KPMG Law mit Schwerpunkt auf der Beratung von Behörden und Trägern von Krankenhäusern und Altenhilfeeinrichtungen.
Prof. Dr. Thorsten Kingreen
Prof. Dr. Thorsten KingreenUniversität RegensburgGeboren 1965 in Bremen; 1986 Sprachstudium in Madrid, danach Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Université de Genève (1986 bis 1992). Rechtsreferendariat in Düsseldorf, Tel Aviv und Jericho, Promotion (1995) und Habilitation (2001) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Europarecht und Sozialrecht. Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld (2002-2003). Seit seit 01.10.2003 Universitätsprofessor, Inhaber des Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg. 2011 Ablehnung eines Rufs an die Ludwig-Maximilians-Universität München, 2014/2015 Gastwissenschaftler an der University of California in Berkeley. Prof. Kingreen ist unparteiisches Mitglied des Bundesschiedsamts für die vertragsärztliche Versorgung und des Bundesschlichtungsausschusses für Kodier- und Abrechnungsfragen im Krankenhausrecht.
Lukas Klement, LL.M.
Lukas Klement, LL.M.Sträter Rechtsanwälte, BonnJahrgang 1987. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn 2009 bis 2014. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen anschließendes Postgraduiertenstudium (LL.M. Wirtschaftsrecht) an der Universität Köln. 2016 bis 2018 juristischer Vorbereitungsdienst mit Ausbildungsstationen u. a. beim Bundesministerium für Gesundheit und beim Bundesverband der Arzneimittelhersteller. Seit 2018 Rechtsanwalt bei den Sträter Rechtsanwälten in Bonn. Beratung der pharmazeutischen Industrie und Unternehmen des Gesundheitssektors rund um regulatorische Fragenstellungen im Zusammenhang mit der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von Arzneimitteln sowie der Produkthaftung. Lehrbeauftragter zur Arzneimittelhaftung in Weiterbildungsstudiengängen der Universitäten Bonn, Tübingen und Heidelberg.
Dr. Maximilian Koddebusch, LL.M.
Dr. Maximilian Koddebusch, LL.M.KWM LAW Rechtsanwälte PartG mbB, MünsterStudium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit erstem Staatsexamen 2015. Promotion zum Dr. iur. zu medizinstrafrechtlichen Fragestellungen an der Universität bei Prof. Dr. Mark Deiters. Referendariat mit mehreren Stationen im medizinrechtlichen Bereich, u.a. in der Healthcare-Abteilung von Clifford Chance in Düsseldorf. Seit 2013 ununterbrochene Tätigkeit für die Kanzlei KWM LAW in Münster, zunächst in der Funktion als wissenschaftlicher Mitarbeiter, seit Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 2020 als Rechtsanwalt. Teilnahme am berufsbegleitenden Masterstudiengang Medizinrecht der JurGrad im Zeitraum 2021 – 2023 mit dem Abschluss LL.M. (Medizinrecht); damit einhergehend auch Erwerb des Titels Fachanwalt für Medizinrecht. Tätigkeitsschwerpunkte sind das Kooperations- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe sowie die Beratung und Vertretung u.a. von Heilberufsangehörigen im Rahmen von Transaktionen im heilberuflichen Bereich.
Alexander Korthus, LL.M.
Alexander Korthus, LL.M.Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., BerlinGeboren 1972 in Burgsteinfurt. Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz von 1994 - 1999. Nach dem 1. Staatsexamen juristischer Vorbereitungsdienst am Landgericht Dortmund von 2000 – 2002. Zulassung als Rechtsanwalt 2002 und Tätigkeit in der Sozietät Dr. Rehborn von 2002 – 2004. Referent in der Rechtsabteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft von 2004 – 2007 und seit 2007 stellvertretender Geschäftsführer der Rechtsabteilung. Diverse Veröffentlichungen, Vorträge und Seminare im Medizinrecht. Ständiger Referent beim Deutschen Krankenhausinstitut und Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin im MBA-Studiengang für Healthcaremanagement.
Dr. Sebastian Krekeler, LL.M.
Dr. Sebastian Krekeler, LL.M.Bergmann und Partner, HammStudium der Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, 2018 erstes Staatsexamen, 2018-2020 LL.M. Medizinrecht sowie Promotion zu einem medizinrechtlichen Thema (Verfassungsrechtliche Grenzen des ärztlichen Berufsrechts), daneben wissenschaftlicher Mitarbeiter bei BergmannPartner. Seit 2022 Rechtsanwalt bei BergmannPartner. Vortragstätigkeiten und Veröffentlichungen zu medizinrechtlichen Themen.
Dr. Hartmut Lange
Dr. Hartmut LangeVizepräsident des Sozialgerichts DortmundHerr Dr. Hartmut Lange ist Vizepräsident des Sozialgerichts Dortmund und Lehrbeauftragter für Sozialrecht an der Ruhr-Universität Bochum. Seit 2019 ist er bei der JurGrad gGmbH tätig.
Herr Dr. Lange studierte Rechtswissenschaft und legte im Jahr 2002 seine erste juristische Staatsprüfung, im Jahr 2005 seine zweite juristische Staatsprüfung ab. Herr Dr. Lange arbeitete von 2005 bis 2009 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter/Akademischer Rat am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht, Abt. II (Direktor: Prof. Dr. H.-D. Steinmeyer) an der Universität Münster und promovierte im Jahr 2010 über das Thema „Sozialrecht und Vergaberecht – Die Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts auf Sozialleistungsträger bei der sozialrechtlichen Leistungserbringung durch Dritte“. Von 2009-2019 war Herr Dr. Lange als Richter an den Sozialgerichten Dortmund und Münster tätig, von 2019-2023 war er Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen. Seit Mai 2023 ist Dr. Lange Vizepräsident des Sozialgerichts Dortmund. Herr Dr. Lange ist in der Referendarausbildung tätig und Autor im Beck- und juris-Verlag (u.a. Autor im „juris PraxisKommentar SGG-Sozialgerichtsgesetz“).
Dr. Claudia Mareck
Dr. Claudia MareckPPP Rechtsanwälte, MünsterlandFachanwältin für Medizinrecht, Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat in Münster, Rechtsanwältin seit 2006, zunächst anwaltliche Tätigkeit für die Sozietät Dr. Rehborn, Dortmund (2006-2008), im Anschluss für die CURACON Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft, Münster (2008-2012) sowie Partnerin der rehborn.rechtsanwälte GbR, Dortmund (2012-2018). Von 2018 bis 2023 Gründungspartnerin von KMH Medizinrecht, Köln und Münster, seit 2023 Managing Partnerin der PPP Rechtsanwälte PartG für den Standort Münsterland. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt bereits seit Anwaltszulassung in der deutschlandweiten Beratung von Krankenhäusern und Vertragsärzten, somit im Krankenhausrecht und Vertragsarztrecht sowie durch die Begleitung von Krankenhaus- und Praxisverkäufen in der M&A-Beratung einschließlich der Bezüge zum Kartellrecht. Die Expertise ist ausgewiesen durch zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge zu diesen Themenbereichen.
Dr. Max Middendorf
Dr. Max MiddendorfBergmann und Partner, HammGeboren 1975; Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Münster. 1999 – 2001 Mitarbeiter von Professor Dr. Volker Epping, Universität Münster. Referendariat in Hamburg, Berlin und Brüssel. 2001 Promotion zum Dr. iur. bei Professor Dr. Hans-Michael Wolffgang, Universität Münster. 2003 Zulassung als Rechtsanwalt. Seit 2007 Fachanwalt für Medizinrecht. Diverse Veröffentlichungen zu medizinrechtlichen Themen.
Dr. Christian Moers
Dr. Christian MoersSträter Rechtsanwälte, BonnGeboren 1981. Grundstudium der Rechtswissenschaften und Philosophie sowie juristische Fremdsprachenausbildung (Englisch, FFP I), Universität Passau; Studium der Rechtswissenschaften, Philipps-Universität Marburg. Nach dem 1. Staatsexamen 2007 wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivil- und Gesundheitsrecht, Philipps Univ. Marburg. Nach dem 2. Staatsexamen 2012 Referendariats-Stationen u. a. an der Kammer für Handelssachen in Düsseldorf, in einer intern. Sozietät im Bereich Life Science; beim Auswärtigen Amt in Berlin; beim Germanischen Lloyd Ltd. in Schanghai, China, dort Leiter eines Compliance Projektes, versch. asiatische Rechtsräume betreffend. 2012 Promotion (Dr. jur.) zu Fragen der rechtlichen und ökonomischen Einordnung hochregulierter vertraglicher Strukturen im Gesundheitssystem.
Prof. Dr. rer. Pol. Christopher Niehues, LL.M.
Prof. Dr. rer. Pol. Christopher Niehues, LL.M.Fachhochschule MünsterProf. Dr. rer. Pol. Christopher Niehues, LL.M., begann seine berufliche Laufbahn mit der Ausbildung zum Rettungsassistenten und arbeitete mehrere Jahre im Intensivtransportdienst und Notaufnahmen. In der Zeit von 2002 bis 2012 absolvierte er an der Westfälischen Wilhelms-Universität das BWL-Studium mit dem Schwerpunkt Krankenhausmanagement und das Masterstudium Medizinrecht. In dieser Zeit war er vier Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Krankenhausmanagement tätig und promovierte zum Thema „Notfallversorgung in Deutschland“. Anschließend arbeitete er als Krankenhausberater bei consus-clinicmanagement. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen und war als Einzelsachverständiger für den Gesundheitsausschuss des Bundestages tätig. Seit 2019 ist er Professor für Betriebswirtschaftslehre im Gesundheitswesen an der FH Münster.
Prof. Dr. Ingo Palsherm
Prof. Dr. Ingo PalshermTechnische Hochschule Nürnberg Georg Simon OhmGeboren 1974 in Hamm/Westfalen. Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (1994-1998). Rechtsreferendariat in Essen (1999-2001). Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Verwaltungsrecht mit Sozialrecht einschließlich Europäischen Verfassungs- und Sozialrechts der Universität Potsdam (2002-2004). Promotion zum Dr. jur. mit „summa cum laude“, Wolf-Rüdiger-Bub-Preis der Fakultät (2004). Leitende Tätigkeit in der Sozialverwaltung (2005-2009). Professur für Sozial- und Gesundheitsrecht, Personalrecht an der Hochschule Fresenius, Idstein, Leitung des Studiengangs Gesundheitsökonomie/Gesundheitsmanagement (2009-2011). Ablehnung eines Rufes an die Universität Duisburg-Essen (2011). Professur an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm Nürnberg, Fakultät Sozialwissenschaften, Schwerpunkte Sozial- und Gesundheitsrecht, Verwaltungs(verfahrens)recht, Arbeitsrecht (2011-jetzt).
Jan Paus, LL.M., LL.M.
Jan Paus, LL.M., LL.M.Ärztekammer Westfalen-Lippe, MünsterGeboren 1976. Studium der Rechtswissenschaften in Münster, Erstes juristisches Staatsexamen 2001. Master of Laws (LL.M.) am University College London 2002. Medizinrechtlich ausgerichtetes Referendariat. Zweites Staatsexamen 2005. Master of Laws (LL.M.) im Medizinrecht an der WWU 2012. Von 2005 bis 2013 Rechtsreferent der Ethik-Kommission Münster. 2014 und 2015 juristischer Leiter der Gutachterkommission der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Seit 2015 juristisches Mitglied und seit 2016 Geschäftsführer der Ethik-Kommission Westfalen-Lippe.
Mitglied der Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren beim BfArM. Mitglied der AG Grundsatzfragen beim Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der BRD. Stv. Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Ethik-Kommissionen der Landesärztekammern bei der Bundesärztekammer. Mitglied des klinischen Ethik-Komitees des Universitätsklinikums Münster. Kommentierung des Rechts der klinischen Prüfung (CTR/AMG) im Großkommentar Gesamtes Medizinrecht (Nomos).
Christian Pinnow
Christian PinnowD+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, DüsseldorfGeboren 1979; Studium der Rechtswissenschaften in Berlin. Referendariat in Berlin. 2008 Zulassung als Rechtsanwalt. Seit 2013 Fachanwalt für Medizinrecht. Tätigkeit in der medizinrechtlichen Kanzlei D+B Rechtsanwälte in Berlin und Düsseldorf, insbesondere Vertragsarztrecht und Psychotherapeutenrecht. Diverse Veröffentlichungen zu medizinrechtlichen Themen.
Dr. Christian Reuther
Dr. Christian ReutherD+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, BerlinGeboren in Berlin; Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (1999 – 2004); Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Freien Universität Berlin, Prof. Dr. Eisenberg (2004-2009); Promotion zum Dr. iur. in Berlin (2008); zugelassen als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland (seit 2009); Tätigkeit in wirtschaftsstrafrechtlich ausgerichteter Kanzlei in Mainz (2009); Tätigkeit bei D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (seit 2010); Fachanwalt für Medizinrecht (seit 2014); Dozent an der Psychologischen Hochschule in Berlin (2022); Dozent im Masterstudiengang Medizinrecht der Universität Münster (2022)
Dr. iur. Christian Rybak
Dr. iur. Christian RybakGreenberg Traurig Germany, LLPWirtschaftsjurist (Univ Bayreuth)
Shareholder I Chair Health Care & Life Sciences GermanyDr. Rybak ist Rechtsanwalt und Wirtschaftsjurist. Er ist Partner und Chair Health Care & Life Sciences Germany bei der internationalen Kanzlei Greenberg Traurig Germany, LLP. Er berät Unternehmen im In- und Ausland, Ärzte, Standesorganisationen und Behörden in allen relevanten Fragen aus dem Bereich Medizinrecht / Life Sciences. Schwerpunkte bilden dabei insbesondere Fragen der Erstattung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Methoden, aber auch des Marktzugangs. Internationalen Ruf hat sich Dr. Rybak insbesondere auch durch seine umfassende strategische und gesundheitspolitische Beratung und deren Verknüpfung mit einer fundierten Rechtsberatung erworben. Dr. Rybak studierte Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth, wo er schließlich auch in Forschung und Lehre tätig gewesen ist. Daran schlossen sich verschiedenen Stationen in Deutschland (u.a. Bundespatentgericht, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften) sowie in San Francisco und Detroit an.
Prof. Dr. Ingo Saenger
Prof. Dr. Ingo SaengerUniversität Münster1981–1986 Studium der Rechts- und Geschichtswissenschaften in Marburg; 1987–1990 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsvergleichung und Promotion an der Universität Marburg; 1990–1993 Referendariat; 1993–1996 Wissenschaftlicher Assistent und Habilitation an der Universität Jena; Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Dresden und Bielefeld; seit 1997 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Gesellschaftsrecht an der Universität Münster; Direktor des Instituts für Internationales Wirtschaftsrecht; Forschungsschwerpunkte: Deutsches und Europäisches Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Stiftungsrecht, Internationales Kaufrecht, Handelsrecht, Zivilprozessrecht.
Dr. Andrea Sautter
Dr. Andrea SautterTaylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, MünchenStudium an der Universität Mannheim von 2005 bis 2010, Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Medizinrecht der Universitäten Heidelberg und Mannheim (IMGB) von 2010 bis 2012. Zusatzqualifikation der Forschungsstelle für Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg. 2018 Promotion (Dr. jur.) an der Universität Mannheim bei Prof. Dr. Jochen Taupitz zur „Forschung im Rahmen der postmortalen Organtransplantation“ (LIT Verlag). Während des Referendariats von 2013 bis 2015 am Landgericht Wiesbaden Station beim „German Desk“ der koreanischen Wirtschaftskanzlei Kim&Chang in Seoul. 2015 Zulassung als Rechtsanwältin. Seit 2012 Lehrbeauftragte für Präsentationstechnik an der Universität Mannheim im Studiengang Unternehmensjurist und seit 2020 Lehrbeauftragte der Hochschule Aalen für “Regulatory Affairs“ im Studiengang „Digital Health Management“.
Dr. Matthias Schatz
Dr. Matthias SchatzPD – Berater der öffentlichen Hand GmbHDr. Matthias Schatz, Studium der Volkswirtschaftslehre in Münster und Rotterdam; Promotion an der TU Berlin; Beratung Öffentlicher Einrichtungen bei Kienbaum Management Consultants; von 2007 bis 2016 Mitarbeiter bei der KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Berlin mit Schwerpunkt Health Care. Als Director und Prokurist hat er zahlreiche Krankenhäuser aller Versorgungsstufen in Deutschland und Österreich sowie weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Pflege- und Rehaeinrichtungen und Medizintechnikunternehmen beraten. Von 2017 bis 2019 bei den DRK Kliniken Berlin, zunächst als Leiter Finanzen und Controlling später Leiter Unternehmensentwicklung, mit der Verantwortlichkeit für die Interne Revision und das Medizincontrolling. Seit Oktober 2019 Leiter des Bereiches Gesundheitswesen, Wissenschaft und Forschung bei PD – Berater der öffentlichen Hand. Bedingt durch die intensive Tätigkeit im Gesundheitswesen stellen sich immer wieder neue Compliance Fragestellungen, auf die er in seiner Vorlesung eingeht.
Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert
Prof. Dr. Bettina Schöne-SeifertUniversität MünsterStudium der Humanmedizin in Freiburg, Wien und Göttingen; 1982 Ärztliche Approbation und medizinische Promotion (Göttingen) und zwischen 1984 - 1987 Assistenzärztin an der Univ.-Kinderklinik, Göttingen. 1983 - 1990 Studium der Philosophie/ Medizinethik in Los Angeles, Georgetown und Göttingen; 1990-1996 Tätigkeit als wissenschaftliche Assistentin am Philosophischen Seminar der Universität Göttingen. 1994-1995 Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin; 1997-2000 Mitarbeit an der Forschungsstelle Ethik der Universität Zürich; 2000 Habilitation an der Philosophischen Fakultät, Göttingen. 2001-2003 Gastdozentin an der Zentralen Einrichtung für Wissenschaftstheorie und -ethik der Universität Hannover. Seit 2003 Professorin für Medizinethik an der Medizinischen Fakultät der Universität Münster. Kooptation am Philosophischen Seminar; Mitglied des Nationalen Ethikrates und des Deutschen Ethikrates.
Arno Schubach
Arno SchubachJohannsen Rechtsanwälte, Frankfurt a. M.Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht
geboren 1963, Ausbildung zum Bankkaufmann, Studium der Rechtswissenschaft in Göttingen und Bonn, Trainee-Ausbildung beim Gerling-Konzern in Köln, 1. juristisches Staatsexamen 1990, juristisches Referendariat in Köln, 2. juristisches Staatsexamen 1994, Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner in Koblenz, Rechtsanwalt in der Kanzlei Eichele Ditgen in Koblenz als singular zugelassener Rechtsanwalt bei dem Oberlandesgericht Koblenz, Partner der Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner in Koblenz, seit 2015 Partner der Kanzlei Johannsen Rechtsanwälte PartG mbB
Lehrbeauftragter der Technische Hochschule Köln – Institut für Versicherungswesen (IVW), Lehrbeauftragter an der Universität Münster, Postgraduierter Studiengang zum Versicherungsrecht (LL.M.) JurGrad
Mitautor Schubach/Jannsen, Private Unfallversicherung, Kommentar, Verlag C. H.Beck; Bruck/Möller, Großkommentar zum VVG, Verlag de Gruyter (Krankenversicherung); Höra/Schubach, Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht, Verlag C. H. Beck (Krankenversicherung)
Bibiane Schulte-Bosse
Bibiane Schulte-BosseSträter Rechtsanwälte, BonnJahrgang 1974. Von 1993 bis 1998 Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Forschungsstelle für Arzt- und Arzneimittelrecht bei Prof. Dr. Erwin Deutsch; Referendariat im OLG-Bezirk Celle u.a. bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, der Ärztekammer Niedersachsen und der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen. Referentin für ambulante Versorgung beim Landesverband einer Krankenkasse. Seit 2003 ist Bibiane Schulte-Bosse ist als Rechtsanwältin niedergelassen bei den Sträter Rechtsanwälten in Bonn. Sie ist Fachanwältin für Medizinrecht und seit vielen Jahren auf Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Industrie, Ärzte, Apotheker und Verbände als Referentin tätig. Seit 2025 ist sie außerdem Lehrbeauftragte an der Universität Bonn. Zudem ist sie Mitglied verschiedener Fachausschüsse im Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie und dem Verband Pharma Deutschland. Sie engagiert sich bei den Healthcare Frauen e.V. zur Stärkung sowie Vernetzung von Frauen in Führungspositionen und ist vom JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien wiederholt als eine der führenden Berater*innen im Pharma- und Medizinprodukterecht ausgezeichnet worden. Ihr Tätigkeits- und Beratungsschwerpunkt sind der Market Access und die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln (AMNOG) sowie leistungsrechtliche Fragestellungen.
Björn Stäwen, LL.M.
Björn Stäwen, LL.M.KWM LAW Rechtsanwälte PartG mbB, MünsterGeboren 1986; Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster 2006 – 2011. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm mit Stationen u.a. bei der Arzthaftungskammer des Landgerichts Münster, der Ärztekammer Westfalen-Lippe und medizinrechtlichen Kanzleien. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen im Jahr 2013 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, Fachanwalt für Medizinrecht seit 2017. Teilnahme am berufsbegleitenden Masterstudiengang Medizinrecht der Universität Münster im Zeitraum 2016 – 2018 mit dem Abschluss LL.M. (Medizinrecht). Seit 2013 zunächst als angestellter Rechtsanwalt und seit 2020 Partner der KWM LAW PartG mbB mit Tätigkeitsschwerpunkt im Vertrags(zahn)arztrecht und Gesellschaftsrecht der Heilberufe. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein.
Dr. Thorsten Süß
Dr. Thorsten SüßBLD Bach Langheid Dallmayr, Kölngeboren 1984 und aufgewachsen in Paderborn, dort Abitur 2003. Studium der Rechtswissenschaften in Marburg, Münster und Strasbourg. Promotion an der Universität Münster bei Peter Oestmann mit einem rechtshistorischem Thema zur Geschichte des Zivilprozessrechts. Referendariat in Paderborn, Münster und Düsseldorf, zweites Staatsexamen 2013. Seitdem Rechtsanwalt, seit 2017 Fachanwalt für Medizinrecht. Seit 2016 in der Kanzlei BLD Bach Langheid Dallmayr in Köln, seit 2022 als Partner. Leitung eines Dezernats für Arzt- und Krankenhaushaftung, Arztstrafrecht und Staatshaftungsrecht. Lehraufträge an den Universitäten Münster und Düsseldorf sowie regelmäßige Publikationen in Fachzeitschriften zu medizin- und versicherungsrechtlichen Fragestellungen.
Prof. Dr. Dr. Wilfried von Eiff
Prof. Dr. Dr. Wilfried von EiffHHL Leipzig Graduate School of ManagementStudium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Gießen; im Anschluss: Projektleiter am Institut für Industriewirtschaft der Universität Tübingen und Promotion (Dr. rer. pol). 1977 bis 1980 Verwaltungsdirektor und Vorstandsmitglied am Klinikum Gießen. 1980 bis 1994 diverse Führungspositionen im Bereich Organisation und Informations-Management in der Automobil-industrie, Chefberater eines internationalen Consulting-Unternehmens. Habilitation an der Universität Würzburg; 1993 Promotion im Fach Humanmedizin an der Universität Gießen (Dr. biol. hom.). Seit 1994 Professor für Krankenhausmanagement an der Universität Münster, Geschäftsführer des Centrums für Krankenhaus-Management. Mitglied mehrerer Aufsichtsräte von Industriebetrieben und Institutionen des Gesundheitswesens. Lizensierter European Foundation of Quality Management (EFQM)-Assessor und INSIGHTS-MDI-Trainer-Lizenz. Leitung der Special Interest Group „International Best Practice Management“ der European Health Management Association. Seit 2014 Leiter des Center for Health Care Management and Regulation an der HHL Leipzig Graduate School of Management.
Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies
Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-SpiesAlbert-Ludwigs-Universität FreiburgGeboren 1972 in Münster; 1991-1996 Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, 1993 Studium des französischen Rechts an der Université de Poitiers, 1996 Erstes Juristisches Staatsexamen. 1996/1997 Promotion im Arbeitsrecht bei Prof. Dr. H.-D. Steinmeyer. 1997-1999 Referendariat am Landgericht Münster und in Brüssel, 1999 Zweites Juristisches Staatsexamen. 2000-2006 Assistentin am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. H.-D. Steinmeyer) der Universität Münster, 2005 Habilitation und Verleihung der venia legendi für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht und Privatversicherungsrecht. 2004-2005 Lehraufträge an der Westfälischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Münster – Studienzweig Betriebswirtschaft. Seit Oktober 2006 Universitätsprofessorin für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Prof. Dr. Matthias von Schwanenflügel, LL.M. Eur.
Prof. Dr. Matthias von Schwanenflügel, LL.M. Eur.Ministerialdirektor a.D., Institut für europäische Gesundheits- und Sozialwirtschaft, BerlinJurastudium und Studium der Wirtschaftswissenschaft an der Universität Bremen. 1988-1991 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bremen und Promotion 1991. 1990 Kommission der EU. 1991 – 2014 Bundesministerium für Gesundheit in verschiedenen Abteilungen. 2005 – 2010 Leiter der Unterabteilung Pflegesicherung; 2010 – 2014 Leiter der Unterabteilung Haushalt, Recht und Telematik, behördlicher Datenschutzbeauftragter; Jan. – Mai 2011 Berater/Fellow im Department of Health and Human Services, Office of the Assistant Secretary for Planning and Evaluation, Washington DC. 2014 Leiter der Unterabteilung Arzneimittel, Biotechnologie. Mai 2014 Wechsel in das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dort Leitung der Abteilung 3, Demographischer Wandel, Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege. Lehrbeauftragter an der Universität Münster und der Universität Bremen.
Andreas Wagener
Andreas WagenerDeutsche Krankenhausgesellschaft, BerlinJahrgang 1960. Von 1981 bis 1987 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität, Bochum. Anschließend bis 1990 juristischer Vorbereitungsdienst. Ab November 1990 bis 1996 Referent in der Rechtsabteilung, DKG, Düsseldorf/Berlin. Seit 1996 Geschäftsführer/Justitiar der Rechtsabteilung, seit 1999 zugleich stellvertretender Hauptgeschäftsführer. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft seit 1996. Von 1998 bis 2008 Aufsichtsrat der Caritas Trägergesellschaft West, Düren.
Dr. Carolin Wever
Dr. Carolin WeverBergmann & Partner, HammGeboren 1977; Studium der Rechtswissenschaften und Zusatzausbildung in der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung für Juristen in Französisch in Trier. 2005 Promotion zur Dr. iur. bei Prof. Dr. V. Krey, Trier zum Thema „Fahrlässigkeit und Vertrauen im Rahmen der arbeitsteiligen Medizin – Vergleichende Betrachtungen zum materiellen Strafrecht und zur Verfahrenswirklichkeit in Deutschland und im anglo-amerikanischen Rechtskreis“. 2005 Eintritt in die Sozietät Dr. Eick & Partner GbR in Hamm. Seit 2008 Fachanwältin für Medizinrecht. Ständige Autorin in der Zeitschrift „Medizinrecht“ (Springer-Verlag); Betreuung der monatlich erscheinenden Rubrik Rechtsprechung Aktuell.
Prof. Dr. Peter Wigge
Prof. Dr. Peter WiggeRechtsanwälte Wigge, MünsterGeboren 1960 in Münster; nach dem Studium der Rechtswissenschaften 1987 Erstes juristisches Staatsexamen. Oktober 1988 - Dezember 1990 Nebentätigkeit als wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Ingwer Ebsen am Institut für öffentliches Recht und Politik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Januar-Juli 1991 Nebentätigkeit als wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Meinhard Heinze, am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.1991 Zweites juristisches Staatsexamen. 1. August 1991 Fraktionsreferent für die F.D.P.-Bundestagsfraktion in Bonn für den Bereich Gesundheitspolitik, Bonn; 1. April 1992 Referatsleiter für den Bereich juristische Grundsatzfragen im AOK-Bundesverband, Bonn. Mai 1992 Verleihung der Doktorwürde. 1. Juli 1992 Abordnung in das Bundesministerium für Gesundheit, Bonn. Seit 1. Januar 1993 Tätigkeit als Rechtsanwalt. Seit 1997 Justitiar der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG). 2001 Kanzleigründung Rechtsanwälte Wigge, Verleihung des „Arzt Recht Preises 2001“, Frankfurt und Lehrbeauftragter an der Westfälischen Wilhelms-Universität, Münster für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht. Seit 2006 Vorstandsmitglied im Bundesverband Managed Care e.V. (BMC), Berlin. Mitglied im Fachausschuss Medizinrecht der Rechtsanwaltskammer Hamm. Mitherausgeber verschiedener Zeitschriften und Autor von zahlreichen Aufsätzen und Büchern im Bereich des Medizinrechts.
Dr. Thomas Willaschek
Dr. Thomas WillaschekLuther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, BerlinStudium an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (1996 – 2001), Referendariat in Münster und Berlin (2001 – 2004), Promotion bei Prof. Dr. iur. Janbernd Oebbecke an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster 2007. Tätigkeit in medizinrechtlichen Kanzleien in Berlin und Dortmund seit 2004, zugelassen als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland seit 2005. Fachanwalt für Medizinrecht seit 2011. Seit Juni 2024 Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Anwaltliche Tätigkeitsschwerpunkte: Vertragsarztrecht, Digital Health, M&A, Berufsrecht der Heilberufe, Gesellschaftsrecht der Heilberufe, Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung
Kooperationspartner
Um Ihnen das Beste aus Theorie und Praxis zu vermitteln, arbeiten wir mit renommierten und erfahrenen Partnern zusammen. Unsere Lehrenden kommen u.a. aus folgenden namhaften Unternehmen und Kanzleien:
Prüfungen & Abschluss
Berufsbegleitend
zum Hochschulgrad "Master of Laws" (LL.M.)8 Klausuren
à 3 ZeitstundenPräsentationsprüfung
(Modul 8)Masterarbeit
(Umfang ca. 40–50 Seiten, Bearbeitungszeit: vier Monate)
- Dreistündige Klausur am Ende eines jeden Moduls
- Fragen und kleinere Fälle zu den vorangegangenen Vorlesungen (kein Multiple Choice)
- Obligatorische Studienleistung in Modul 8
- Interdisziplinäre Gruppenarbeit
- Vorbereitungszeit: 4 Stunden
- Präsentation/Diskussion: 30 Minuten
- Die Note fließt nicht in die Gesamtnote ein
- Bearbeitungszeit: vier Monate
- Umfang: ca. 40 - 50 Seiten
- Regulär nach Ende der Präsenzzeit; Verschieben der Masterarbeit flexibel möglich
- Einreichung eigener Themenvorschläge; Prüfung und Zuweisung durch den Ausschuss
- Bei Nichtbestehen zwei Wiederholungsversuche für jede Prüfungsleistung möglich
- Nachschreibtermine für die Klausuren finden wahlweise unterjährig oder am Ende des Studiengangs statt
- Wiederholung der Masterarbeit jederzeit nach individueller Absprache
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das lateinische Notensystem verwendet:
0,7 – 1,3 summa cum laude
1,7 – 2,3 magna cum laude
2,7 – 3,3 cum laude
3,7 – 4,0 rite
5,0 non rite
Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen.
Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praxisnahe Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses anerkannten Mastergrades weisen Sie Ihre Expertise auf dem Gebiet des Medizinrechts aus, können sich von Ihren Mitbewerberinnen und Mitbewerbern absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen.
Ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Einschlägig sind hier die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche, die von Universität zu Universität variieren können. An der Universität Münster gilt für den Fachbereich Rechtswissenschaften u.a. die Voraussetzung eines Masterabschlusses mit Bestnote (summa cum laude). Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen können Sie der Promotionsordnung der Universität Münster entnehmen. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Diese stehen insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Gerade die Mandantschaft freiberuflicher Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legt Wert auf diese Zusatzqualifikation. Bei uns erhalten Sie das theoretische Rüstzeug zur Erlangung der Fachanwaltschaft für Medizinrecht.
Der Masterstudiengang „Medizinrecht“ ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung von der Ärztekammer Westfalen-Lippe anerkannt. Für die einzelnen Module des Studiengangs vergibt die Ärztekammer zwischen 15 und 40 Fortbildungspunkte (Kategorie H). Im Rahmen des Studiengangs können bis zu 470 Fortbildungspunkte erworben werden. Die individuell erworbenen Fortbildungspunkte werden mittels elektronischer Erfassung der Einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN) direkt an die Ärztekammer gemeldet.
Kosten
EARLY 10-Tarif sichern!
Die ersten 10 Zulassungen erhalten 5 % Nachlass auf den jeweils geltenden Tarif.
Schnell sein lohnt sich!
Sie kennen jemanden, der bereits einen Masterstudiengang bei uns absolviert hat? Bei Weiterempfehlung durch ein Mitglied unseres Alumnivereins erhalten Sie bei Zulassung einen Nachlass in Höhe von 5 % auf die jeweilige Studiengebühr.
In jedem Studienjahr vergibt die Universität Münster insgesamt sechs Teilstipendien in Höhe von 25 % der Studiengebühr. Die Teilstipendien werden an die jeweils ersten drei Juristinnen und Juristen bzw. sich Bewerbenden anderer Fachrichtungen vergeben, die über eine hervorragende Abschlussnote und die geforderte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügen. Teilstipendienfähig ist, wer:
- in einem der beiden Staatsexamina mit 9,0 oder mehr Punkten abgeschlossen hat
- einen Examens-, Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss hat und zu den besten 10 % zählt (Nachweis erforderlich)
Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen vergeben werden können.
Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel. Bei Übernahme der Kosten eines berufsbegleitenden Studiums durch den Arbeitgeber kann sich dies für Arbeitgeber und auch für Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Arbeitgeber können die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, die Beschäftigten ihrerseits müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei ebenfalls nicht an.
Zulassung
Hochschulstudium
- ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
- Staatsexamen
- Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)
Berufserfahrung
- mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung
Für Bewerberinnen und Bewerber ohne rechtliches Erststudium
- Teilnahme am Vorschaltkurs und Bestehen von zwei der drei Klausuren
Die aktuelle Zulassungsordnung können Sie hier einsehen.
- Frühbuchertarif mit einem Nachlass in Höhe von 1.200 € bis 1. Februar 2026
- Bewerbungsfrist: 15. Februar 2026 (Ihre Bewerbung kann auch nach dem 15. Februar 2026 berücksichtigt werden, wenn noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen.)
Ausschlaggebend ist das Datum des Poststempels.
Es werden maximal 40 Studienplätze vergeben. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung nebst sämtlicher für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen.
- Prioritätsprinzip
Bei Vorliegen der formalen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt die Vergabe der ersten 30 Studienplätze nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Nach Eingang dauert es etwa ein bis zwei Wochen, bis der Prüfungsausschuss über die Zulassung entschieden hat.
- Bewerbungsverfahren
Die übrigen Studienplätze werden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben. Dabei werden alle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss, insbesondere basierend auf den Kriterien "Abschlussnote" und "Berufserfahrung". Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Ihre Bewerbung kann auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch berücksichtigt werden, sofern noch Studienplätze frei sind.
Für die Bewerbung zum Studiengang benötigen wir die folgenden Unterlagen:
Auf dem Postweg:
- Beglaubigte Ablichtungen der Staatsexamenszeugnisse, des Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisses. Die Beglaubigung ist u.a. vorzunehmen durch einen Notar/eine Notarin, eine Gemeinde, Sparkasse oder der Ausstellungsbehörde der Urkunde.
Auch per E-Mail möglich:
- Anmeldeformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Bei Diplom-, Bachelor- und Masterabschlüssen: Einfache Ablichtung des Einzelnotennachweises und des Diploma Supplements, einer Ranking-Bescheinigung oder eines Grading Tables
- Scan des Personalausweises (Vorderseite)
Es besteht die Möglichkeit, sich an der Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren von derzeitig 320,17 € pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das deutschlandweite Semesterticket. Bei Interesse an einer Immatrikulation an der Universität Münster sprechen Sie uns gerne an.
Studierendenstruktur
Zahlen und Fakten
Beruflicher Background
Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus Kanzleien, Kliniken, Ministerien und Verbänden, Versicherungs- und pharmazeutischen Unternehmen sowie weiteren Institutionen des Gesundheitswesens.
