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22. September 2025
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Mergers & Acquisitions
Berufsbegleitender Masterstudiengang | Abschluss: LL.M. / EMBA
zugleich Fachanwalt/Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
- umfassende Kenntnisse in sämtlichen juristischen, ökonomischen oder steuerlichen Aspekten des M&A-Prozesses
- Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Hochschulgraden LL.M. und EMBA
- Zugang zu einem einzigartigen Netzwerk in der M&A-Welt durch einen eigenen Alumni-Verein mit jährlichen Alumni-Treffen, Anbindung an lokale Netzwerke und wertvolle Kontakte
Der Studiengang in Kürze:
Berufsbegleitend
zum Hochschulgrad
"Master of Laws" (LL.M.) bzw.
“Executive Master of Business Administration” (EMBA)Zugleich Fachanwaltschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht
Kurze Präsenzphasen:
Einführungswoche und 14 BlockveranstaltungenFlexible Teilnahme:
bis zu fünf Mal Online-Teilnahme möglichNächster Studienbeginn:
22. September 2025Dauer:
3 Semester
zzgl. Masterarbeitbis zum 01.07.2025
Frühbuchertarif:
15.600 €Kosten:
16.800 €
Inhalte des Studiums
1.1 Betriebs- und volkswirtschaftliche Funktionen des Unternehmenskaufs
Im ersten Teil dieses Moduls werden Sie sowohl mit den betriebs- als auch volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Unternehmenskäufen und -verschmelzungen vertraut gemacht. Neben der Abgrenzung verschiedener Kooperationsformen und deren Einordnung in aktuelle nationale und internationale Rahmenbedingungen werden vor allem die einzelnen wirtschaftlichen Motive für Transaktionen erörtert. Des Weiteren erfahren Sie, welche Strategien bei Unternehmenskäufen angewendet werden und welche Erfolgsfaktoren und -hindernisse dabei eine Rolle spielen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der strategischen Ausrichtung des Unternehmensportfolios in der Praxis. Zum Abschluss erhalten Sie eine Einführung in die Unternehmensbewertung aus praktischer Perspektive. Diese Themen behandeln Sie intensiv anhand mehrerer Fallstudien.
1.2 Gesellschafts- und aktienrechtliche Grundlagen
In dieser Vorlesung beschäftigen Sie sich mit den gesellschafts- und aktienrechtlichen Aspekten des Unternehmenskaufs. Zunächst erhalten Sie einen Überblick über die Grundstrukturen des Personengesellschaftsrechts und des GmbH-Rechts, wobei der Fokus auf für M&A-Transaktionen relevanten Punkten liegt. Anschließend lernen Sie die wesentlichen Merkmale der Aktiengesellschaft kennen, insbesondere die Vorschriften zur Gründung, Kapitalaufbringung und -erhaltung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf börsennotierten Gesellschaften. Hierbei erfahren Sie mehr über die grundlegenden Strukturen des Kapitalmarktrechts, einschließlich seiner Regelungsziele und -mechanismen. Aufbauend auf den hier vermittelten Grundlagen werden Sie in späteren Modulen die Besonderheiten des Kapitalmarktrechts für börsennotierte Aktiengesellschaften vertiefen.
1.3 Buchführung und Bilanzen
Das „Denken in Bilanzen“ ist für das Verständnis zahlreicher Vorgänge im Rahmen von M&A-Transaktionen unverzichtbar. In diesem Modulabschnitt werden Sie, unterstützt durch zahlreiche Beispielsfälle, die Grundlagen der Buchführung und Bilanzen kennenlernen. Zunächst werden die gesetzlichen Grundlagen der Buchführungspflichten nach dem HGB und der Abgabenordnung erläutert. Danach werden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie die Ergebnisse der Buchführung behandelt. Nach einer allgemeinen Einführung in das Konto und den Kontenrahmen wird Ihnen die Erstellung der Schlussbilanz aus der Eröffnungsbilanz nähergebracht. Dabei werden unter anderem die Konteneröffnung, die Buchungsregeln, das Eröffnungsbilanz-, Erfolgs- sowie das gemischte Konto besprochen. Abschließend beschäftigen Sie sich mit ausgewählten Bilanzierungsfragen und der Erstellung eines Jahresabschlusses.
1.4 Unternehmensbewertung
Im Rahmen von M&A-Transaktionen ist es erforderlich, betriebswirtschaftliche Bewertungen von Unternehmen oder Unternehmensbereichen vorzunehmen. In diesem Modul erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Grundlagen der Unternehmensbewertung wie Transaktions- und Bewertungsanlässe, Bewertungsfunktionen und die Verfahren zur Ermittlung des Unternehmenswertes. Diese Themen werden durch konkrete Fallbeispiele vertieft. Sie lernen, welche Unternehmensdaten für eine Bewertung benötigt werden und wie Jahresabschlüsse mithilfe von Kennzahlen analysiert werden können. Anhand eines konkreten Geschäftsberichts wird eine praktische Jahresabschlussanalyse durchgeführt. Darauf aufbauend behandeln Sie die verschiedenen Verfahren der Unternehmensbewertung im Detail, wobei ein besonderer Fokus auf dem Discounted Cash Flow-Verfahren liegt. Außerdem werden auch Multiplikator-Verfahren vorgestellt. Abschließend beschäftigen Sie sich mit den Besonderheiten bei der Bewertung „junger Unternehmen (Startups)“.
2.1 Steuerrechtliche Grundlagen
In der Vorlesung „Steuerrechtliche Grundlagen“ erhalten Sie eine fundierte Einführung in das deutsche Steuersystem mit einem besonderen Fokus auf den Ertragsteuern. Dabei wird bereits auf Besonderheiten im Rahmen des Unternehmenskaufs sowie die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Share Deals und Asset Deals hingewiesen. Die steuerlichen Folgen des Unternehmenskaufs werden in späteren Modulen vertieft behandelt.
2.2 Corporate Governance
Corporate Governance betrifft die Organisation eines Unternehmens und beschreibt die Voraussetzungen für eine angemessene Unternehmensführung sowie eine hinreichende Kontrolle des Managements und die Kompetenzverteilung zwischen den verschiedenen Unternehmensorganen. In dieser Veranstaltung diskutieren Sie Corporate Governance, insbesondere am Beispiel der börsennotierten Aktiengesellschaft. Sie werden sich intensiv mit dem deutschen und europäischen Stand der Corporate-Governance-Diskussion auseinandersetzen, basierend auf der aktuellen Version des deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK) und den einschlägigen europäischen Vorschriften. Zudem beschäftigen Sie sich mit den haftungsrechtlichen Gefahren für Vorstand und Aufsichtsrat, die aus mangelhafter Corporate Governance resultieren, was Ihnen anhand von Fallstudien aus dem Bereich M&A illustriert wird.
2.3 Grundlagen des Konzernrechts
In diesem Modul werden Sie mit den Rechtsbeziehungen innerhalb von Unternehmensgruppen vertraut gemacht. Zunächst lernen Sie den Begriff des Konzerns sowie die verschiedenen Erscheinungsformen eines Konzerns kennen. Dabei diskutieren Sie die Vor- und Nachteile der Konzernbildung sowie die damit verbundenen Grundprobleme, insbesondere für Minderheitsgesellschafter und Gläubiger. Auf dieser Grundlage befassen Sie sich mit dem Vertragskonzern sowohl für Aktiengesellschaften als auch für GmbHs. Des Weiteren vergleichen Sie die Regelungen für den faktischen Aktienkonzern und den faktischen GmbH-Konzern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf praxisrelevanten Themen wie dem Haftungsregime und der Finanzierung innerhalb eines Konzerns.
2.4 Grundlagen des Kreditvertragsrechts und der Kreditbesicherung
In diesem Modulabschnitt lernen Sie die Grundlagen der Finanzierung kennen. Zunächst erhalten Sie einen Überblick über den Kreditvertrag und die verschiedenen Arten der Kreditsicherung. Sie erfahren, wie der Kreditvertrag gestaltet wird, welche Unwirksamkeitsgründe es gibt und welche Möglichkeiten der Kündigung bestehen. Anschließend werden die unterschiedlichen Arten von Kreditsicherheiten, insbesondere Personal- und Realsicherheiten, anhand von Beispielen erläutert. Diese Grundlagen bilden die Basis für das Modul 2.6, in dem Sie die typischen Kreditsicherheiten im Kontext einer Akquisitionsfinanzierung betrachten werden.
2.5 Finanzierung
Aufbauend auf Modul 1.4 „Unternehmensbewertung“, in dem Sie bereits einen Überblick über die Funktion und den Markt von Finanzinvestoren erhalten haben, behandeln Sie in dieser Veranstaltung intensiv die Finanzierung von Akquisitionen – sowohl aus theoretischer als auch praktischer Perspektive. Sie erörtern die Gründe für Unternehmenskäufe und lernen Abwehrmaßnahmen sowie aktuelle Trends kennen. Des Weiteren diskutieren Sie empirische Ergebnisse zum Erfolg von Unternehmensübernahmen. Weitere Themen der Veranstaltung sind moderne Formen der Kapitalbeschaffung und die psychologische Perspektive der Unternehmensfinanzierung.
2.6 Finanzierung – Kreditbesicherung in der Akquisitionsfinanzierung
In diesem Modul lernen Sie die Besonderheiten der Kreditbesicherung im Rahmen von Akquisitionsfinanzierungen kennen. Zunächst werden die unterschiedlichen Zeitpunkte und Ebenen der Bestellung von Sicherheiten bei Akquisitionsfinanzierungen erläutert und in den idealtypischen Ablauf einer Akquisitionsfinanzierung eingebunden. Sie erhalten einen allgemeinen Überblick über Real-, Personal- und sonstige Sicherheiten und werden sich dann vertieft mit den in der Praxis relevanten Kreditsicherheiten auseinandersetzen. Es wird erklärt, welche Form-, Anzeige-, Zustimmungs-, Registrierungs- und sonstige Erfordernisse es bei diesen Kreditsicherheiten gibt. Internationale privatrechtliche Fragen werden ebenfalls behandelt und dabei typische Probleme bei der Bestellung dieser Kreditsicherheiten in der Praxis aufgezeigt. Abschließend vertiefen Sie anhand von zwei bis drei realen Fällen aus der Akquisitionsfinanzierungspraxis die Besonderheiten und (Rechts-)Probleme.
3.1 Due Diligence
In dieser Veranstaltung setzen Sie sich unter Bezugnahme auf die vorangegangenen Module mit der Bedeutung und den Funktionen der Due Diligence im Kontext von Transaktionen auseinander. Sie lernen, welche wirtschaftsrechtliche Relevanz die Due Diligence hat, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf empirischen Befunden liegt. Außerdem erhalten Sie einen Einblick in Teilbereiche der Due Diligence, insbesondere in die Financial Due Diligence, und erhalten praxisnahe Hinweise zu den Schwerpunkten, der Durchführung sowie der Ergebniskommunikation und Auftragsgestaltung von Due Diligence-Aufträgen an Wirtschaftsprüfer. Im zweiten Teil der Vorlesung gehen Sie ausführlich auf die Durchführung der Due Diligence ein. Schließlich erfahren Sie alles über den rechtlichen Rahmen und den Gegenstand der Legal Due Diligence sowie die Tax Due Diligence, insbesondere zu Haftungsfragen und steuerlichen Risiken. Den Abschluss bilden wertvolle Hinweise zur steuerlichen Gestaltung bei der Akquisitionsstrukturierung.
3.2 Verkaufs- und Übernahmeverfahren
Zunächst behandeln Sie allgemeine Fragen des Unternehmenserwerbs, wobei insbesondere ein Überblick über das Verkaufsverfahren sowie ein Einblick in das Übernahmeverfahren gegeben wird. Sie lernen, welche vorvertraglichen Aufklärungs- und Verhaltenspflichten es gibt und wie der Letter of Intent zu verstehen ist, einschließlich seiner haftungsrechtlichen Auswirkungen. Im weiteren Verlauf des Moduls beleuchten Sie die Grundzüge des Wertpapierhandelsrechts, wobei der Fokus auf den grundlegenden Regelungen für alle Marktteilnehmer liegt, die ein faires Marktverfahren gewährleisten sollen. Insbesondere thematisieren Sie die Vorschriften zu Insiderhandelsverboten und zur Ad-hoc-Publizität im Hinblick auf die Besonderheiten bei M&A-Transaktionen. Sie erörtern aktuelle Rechtsfragen zu den Verhaltenspflichten beim Erwerb börsennotierter Gesellschaften, wobei auch Fragen der Zurechnung im WpÜG und Kapitalmarktrecht angesprochen werden. Das Modul schließt mit der Darstellung von Pflichtangeboten und Sanktionen nach dem WpÜG ab.
4.1 Unternehmenskaufvertrag
In dieser Vorlesung werden Sie den Unternehmenskaufvertrag kennenlernen und mit seinen typischen Bestandteilen rechtlich einordnen. Sie erfahren, welche Vertragsbestimmungen notwendig sind, wie etwa die Regelungen zu den Vertragsparteien, dem Kaufgegenstand und der Gegenleistung bzw. dem Kaufpreis. Zudem lernen Sie, wie die aus den vorangegangenen Vorlesungen bekannten unternehmensspezifischen Aspekte, beispielsweise die Unterscheidung zwischen Share Deal und Asset Deal, vertragsrechtlich eingebunden werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Ersetzung der gesetzlichen Gewährleistungen durch ein abschließendes vertragliches Gewährleistungssystem. Sie beschäftigen sich praxisnah mit der Verhandlung und Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen und lernen anhand von Beispielsklauseln die Verhandlungsstruktur, die verschiedenen Vertragsgestaltungsformen sowie typische Verhandlungssituationen zwischen Verkäufer und Käufer kennen.
4.2 M&A-Versicherungen
M&A-Versicherungen, insbesondere die Garantie- und Indemnitätsversicherungen (Warranty & Indemnity-Versicherungen), sind mittlerweile in vielen M&A-Transaktionen ein weit verbreitetes Sicherheitsinstrument. Der Anwendungsbereich in Deutschland und Europa wächst weiter. In diesem Modulabschnitt werden Sie die verschiedenen Arten von M&A-Versicherungen und deren Funktionsweise kennenlernen und erfahren, wie sie in den M&A-Prozess integriert werden. Sie befassen sich intensiv mit der Warranty & Indemnity-Versicherung, insbesondere der Versicherbarkeit verschiedener Risiken in Abhängigkeit von der Due Diligence und erarbeiten konkret anhand von Kaufvertragsklauseln, welche Risiken versicherbar sind. Darüber hinaus beschäftigen Sie sich mit versicherungsrechtlichen Aspekten der Deckung unter der W&I-Versicherungspolice sowie Marktstandards und -trends des Deckungsschutzes. Abschließend werden Sie anhand von Fallbeispielen Schadensfälle analysieren.
4.3 Kartellrecht, insbes. Deutsche und EU-Fusionskontrolle
In diesem Modul erarbeiten Sie die für M&A-Transaktionen relevanten Grundlagen des Kartellrechts. Sie lernen den kartellrechtlichen Rahmen für Kooperationen, die als Alternative zum Unternehmenszusammenschluss in Betracht kommen, sowie die Regeln für marktbeherrschende oder -mächtige Unternehmen kennen. Der Schwerpunkt liegt auf der deutschen und EU-Fusionskontrolle. Sie erfahren, welche formalen Voraussetzungen für eine Anmeldepflicht im Hinblick auf Aufgreifkriterien, Zusammenschlusstatbestand und Ausnahmen bestehen und welche materiellen Voraussetzungen für eine Freigabe oder Untersagung des Zusammenschlusses notwendig sind. Im weiteren Verlauf des Moduls befassen Sie sich mit Verfahrensfragen und der Zusagenpraxis und erhalten abschließend einen Überblick über die Rechtsschutzmöglichkeiten.
4.4 Amerikanisches und Internationales Kartellrecht
Anknüpfend an das vorherige Modul befassen Sie sich hier mit dem US-amerikanischen und internationalen Kartellrecht. Der Fokus liegt auf Fusionen und Übernahmen, die in großen Wirtschaftszentren wie den USA, China und anderen Ländern einer Anmeldepflicht unterliegen. Sie lernen die formalen Anmeldevoraussetzungen sowie die materiellen Kriterien zur Beurteilung von Zusammenschlüssen in verschiedenen Jurisdiktionen kennen und stellen die Bezüge zur EU-Fusionskontrolle her. Dabei erfahren Sie mehr über die Institutionen, die mit der Durchsetzung der Vorschriften befasst sind, wie das Department of Justice und die Federal Trade Commission in den USA inklusive deren Aufgabenbereiche. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Koordination von Fusionskontrollverfahren bei Anmeldepflichten in mehreren Jurisdiktionen (Multijurisdictional Filings).
4.5 Gewerblicher Rechtsschutz
Die Ertragskraft und der Wert von Unternehmen hängen zunehmend von der Nutzung etablierter Marken und Geschäftsbezeichnungen ab. Bei Technologieunternehmen ist der wirtschaftliche Erfolg entscheidend an die Nutzung von Patenten und Know-how gebunden. Bei Softwarefirmen und bei Unternehmen im Bereich „New Media“ hängt der Wert des Unternehmens in großem Umfang, manchmal sogar nahezu ausschließlich davon ab, ob entsprechend urheberrechtsgeschützte Werke, Datenbanken oder die notwendigen Lizenzen vorliegen. Gelingt es bei einer M&A-Transaktion nicht, die zukünftige Nutzung der für das operative Geschäft erforderlichen und erfolgsbestimmenden Schutzrechte sicherzustellen, wird ein minderwertiges Unternehmen erworben. Daneben besteht das Risiko, beim Kauf Verpflichtungen zur Leistung von Schadensersatz wegen Schutzrechtsverletzungen, Lizenzgebühren oder Arbeitnehmererfindervergütung in erheblicher Größenordnung zu übernehmen. Ein Unternehmen auf derartige Risiken hin zu untersuchen, ist Gegenstand der Intellectual Property (= IP) Due Diligence, womit Sie sich in diesem Modul beschäftigen werden. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen das Ziel und den Inhalt dieser IP-rechtlichen Prüfung des zu kaufenden Unternehmens. Um die Bedeutung einer solchen Prüfung zu erfassen, müssen Ihnen die verschiedenen Schutzrechte, ihre Abgrenzung und ihr Zusammenspiel bekannt sein, was mit Abschluss dieses Moduls gelingen wird. Daher werden Ihnen die Grundprinzipien des gewerblichen Rechtsschutzes und die wichtigsten Risiken im Einzelnen dargestellt. So ist es z.B. von elementarer Bedeutung, ob zentrale Schutzrechte wie Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster rechtsbeständig, Lizenzverträge wirksam und Arbeitnehmererfindungen ordnungsgemäß in Anspruch genommen worden sind. Sie erfahren, an welchen Indizien Probleme zu erkennen und welche systematischen Prüfungen zu empfehlen sind. Abschließend entwickeln Sie Gestaltungsmöglichkeiten, um im Rahmen einer Transaktion mit aufgedeckten Problemen umzugehen.
5.1 Fonds
In dieser Vorlesung befassen Sie sich mit den rechtlichen Strukturen, der Organisation und den wirtschaftlichen Strategien von Private Equity Fonds. Sie werden intensiv auf die regulatorischen Rahmenbedingungen des KAGB eingehen. Vor diesem Hintergrund analysieren Sie die unterschiedlichen Fondstypen, ihre Strukturen und Ziele sowie die Sponsoren, das Management und den Anlegerkreis. Sie lernen die wesentlichen wirtschaftlichen Konditionen kennen und erhalten Einblicke in das operative Geschäft der Fonds. Im Fokus der Betrachtung stehen die gesellschafts-, aufsichts- und steuerrechtlichen Implikationen sowohl für die Fonds als auch für deren Manager. Anhand eines Fallbeispiels werden Sie die Strukturierung eines Private Equity Fonds erarbeiten. Die Vorlesung wird durch die Besprechung aktueller Entwicklungen und Zukunftsperspektiven abgerundet.
5.2 Private Equity Transaktionen
Die Besonderheiten von Private Equity Transaktionen, also Unternehmensbeteiligungen, -käufen und -verkäufen durch Finanzinvestoren sind Thema dieses Moduls. Nach einem Überblick über typische Beteiligungsstrukturen werden Sie die charakteristischen Aspekte von überwiegend durch Fremdkapital finanzierten Unternehmensübernahmen (Leveraged Buy-Outs) nachvollziehen. Sie erfahren alles über Finanzierungs- und Sicherheitenstrukturen und die damit verbundenen Risiken für Zielgesellschaften und ihr Management. In diesem Zusammenhang setzen Sie sich auch mit den Grundsätzen der Zinsschranke und deren Einfluss auf die Finanzierung einer solchen Transaktion auseinander.
5.3 Venture Capital-Beteiligungen
Diese Vorlesung thematisiert die Venture Capital-Finanzierung als eine Form der Unternehmensfinanzierung, insbesondere junger Unternehmen. Sie beleuchten die spezifischen Vor- und Nachteile dieser Finanzierungsform im Vergleich zu anderen (z.B. Bootstrap Finance) und befassen sich anschließend mit dem Anlass, Ablauf und der Mechanik dieser Finanzierung, wobei die Prüfung der Businesspläne von Unternehmen im Fokus steht. Abschließend werden Sie die Erfolgsaussichten der Venture Capital-Finanzierung skizzieren.
5.4 Joint Venture
In dieser Veranstaltung analysieren Sie betriebswirtschaftliche Motive und Vorzüge von Joint Venture-Kooperationen für beteiligte Unternehmen, die beispielsweise in der Reduktion des Insolvenzrisikos liegen können. Sie erfahren alles über die rechtlichen Besonderheiten von Joint Ventures und begegnen den möglichen Kooperationsformen sowie Unterschieden in Art und Umfang der Beteiligung. Besonders beleuchtet werden die Unterschiede zwischen Contractual Joint Venture und Equity Joint Venture sowie typische Schlüsselprobleme bei Haftung, Bilanzierung, Gründung und Finanzierung. Auf dieser Basis entwickeln Sie entscheidende Parameter, anhand derer in der Praxis die für ein Projekt optimale Kooperationsform ausgewählt werden kann. Im Rahmen eines Fallbeispiels besprechen Sie den Ablauf der Kooperationsverhandlungen und die wesentlichen Inhalte eines Joint Venture-Vertrages im Detail.
5.5 Arbeitsrecht
Diese Veranstaltung behandelt arbeitsrechtliche Problemstellungen im Unternehmens- und Beteiligungskauf. Der Fokus liegt auf § 613a BGB, der die zentrale arbeitsrechtliche Norm für Betriebsübergänge darstellt. Sie behandeln den Übergang der Arbeitsverhältnisse sowie die Rechtsstellung übergegangener und ausgeschiedener Beschäftigter. Zudem wird das Haftungssystem von § 613a BGB und dessen Verhältnis zum Umwandlungsrecht sowie zur Insolvenz dargestellt. Abschließend werden Sie die betriebsverfassungs- und mitbestimmungsrechtlichen Auswirkungen sowie die Fortgeltung kollektivrechtlicher Normen erörtern.
5.6 Umwandlungsrecht
An dieser Stelle geht es um die Wahl der Rechtsform als zentrales Instrument der Unternehmenspolitik. Sie erfahren, wie sich die Rechtsform auf Haftung, Leitungsbefugnisse, Finanzierungsmöglichkeiten und Steuerbelastung eines Unternehmens auswirkt. Sie analysieren die Motive für einen Wechsel der Rechtsform und die verschiedenen Umwandlungsarten nach dem UmwG (z.B. Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung oder Formwechsel) und illustrieren diese anhand von Fallstudien. Zudem erhalten Sie einen Einblick in den Ablauf eines Umwandlungsprozesses und erörtern die Wirkungen der Umwandlung. Nachfolgend befassen Sie sich mit dem Rechtsschutz, insbesondere mit der Klage gegen die Wirksamkeit eines Verschmelzungsbeschlusses und anderen speziellen Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz.
6.1 Unternehmenskauf aus nationaler steuerlicher Sicht
In diesem Modul erhalten Sie einen Überblick über die steuerlichen Folgen eines Unternehmenskaufs auf der Ebene des Veräußerers, des Erwerbers und der Gesellschaft. Zunächst setzen Sie sich mit den Grundlagen der steuerlichen Behandlung von Unternehmenskäufen auseinander, darunter die Besteuerung von laufenden Gewinnen, Dividenden, die Behandlung von Veräußerungsverlusten und früheren Teilwertberichtigungen sowie die Abschreibung von Anschaffungskosten. Zudem erfahren Sie mehr über Verkehrssteuern und den Unterschied zwischen Share Deal und Asset Deal aus steuerlicher Perspektive und beleuchten die Steuerfolgen sowie die verschiedenen Konstellationen des Kaufs von Anteilen an Kapital- und Personengesellschaften.
6.2 Unternehmenskauf aus internationaler steuerlicher Sicht
Anhand von praxisnahen Fällen erarbeiten Sie in diesem Modul die grundlegenden steuerlichen Parameter, die bei Transaktionen im internationalen Kontext aus Veräußerer- und Erwerbersicht zu beachten sind. Die Grundlagen des internationalen Steuerrechts (insbesondere die Ursachen der Doppelbesteuerung, die Anknüpfungsmerkmale der Besteuerung in den einzelnen Fallgruppen und die verschiedenen nationalen und bilateralen Lösungsstrategien) werden Ihnen jeweils in Zusammenhang mit M&A-Konstellationen aus der Beratungspraxis dargestellt. Hierauf aufbauend erörtern Sie die Grundformen internationaler Zusammenschlüsse aus steuerlicher Sicht sowie den Einsatz hybrider Finanzierungsformen und hybrider Gesellschaftsformen. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die gebräuchlichen Gestaltungen zur Gewinn- und Verlustverlagerung, Gesellschafterfremdfinanzierung und „treaty shopping“ durch Zwischenholdings sowie jeweils die staatlichen Abwehrstrategien zu diesen Modellen. Ziel der Veranstaltung ist es, Ihnen ein Grundverständnis für die praktischen Anwendungsbereiche des internationalen Steuerrechts im Transaktionskontext zu vermitteln, da diese Fragen nicht selten das Bild der Transaktionsstruktur bestimmen.
6.3 Unternehmensnachfolge/Erbschaftsteuerrecht
In diesem Modul erfahren Sie, wie die Strukturierung der Unternehmensnachfolge unter gesellschafts- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten für eine erfolgreiche Übergabe eines Unternehmens an den Nachfolger von Bedeutung ist. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Unternehmertestament und der Darstellung von Nachfolgeklauseln. Sie besprechen gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zur strategischen Planung der Nachfolge und befassen sich mit den erbschaftsteuerlichen Regelungen einer begünstigten Übertragung unternehmerischen Vermögens.
6.4 Umwandlungssteuerrecht (Für EMBA-Anwärterinnen und -Anwärter)
Die steuerlichen Folgen diverser Umwandlungsvorgänge sind Thema dieser Vorlesung. Umwandlungen haben ihre Ursachen zumeist in nicht-steuerlichen Erwägungen. Nichtsdestotrotz ist das Steuerrecht stets zu beachten. Denn nicht selten führen verschiedene Wege von der Anfangs- zur gewünschten Zielstruktur und nicht selten begründen diese verschiedenen Wege unterschiedliche steuerliche Folgen. Das deutsche Umwandlungssteuergesetz erlaubt als Spezialgesetz dem Grunde nach steuerneutrale Umstrukturierungen. Indes müssen hierfür regelmäßig strenge Voraussetzungen erfüllt sein, die Ihnen im Verlauf der Veranstaltung erörtert werden. Das Hauptaugenmerk der Ausführungen liegt dabei auf Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechseln einschließlich etwaiger Unterformen (z.B. Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung). Darüber hinaus lernen Sie, wesentliche steuerliche „Dealbreaker“ zu erkennen.
6.4 Wirtschaftsstrafrecht (Für LL.M.-Anwärterinnen und -Anwärter)
Spektakuläre Wirtschaftsstrafprozesse (Mannesmann, Siemens, VW) haben dazu beigetragen, das Bewusstsein der Wirtschaftsakteure und ihrer Berater für mögliche strafrechtliche Folgen ihrer Handlungen zu schärfen. Auch die Unternehmen haben angesichts der möglichen einschneidenden Konsequenzen längst begonnen, umzudenken und Compliance-Abteilungen eingerichtet, um strafbewehrte Handlungen zu unterbinden oder jedenfalls zeitnah aufdecken zu können. Dieser Vortrag soll Ihnen die strafrechtlichen Risiken im Bereich von Unternehmensübernahmen aufzeigen und die drohenden Folgen beleuchten. Dazu wird einleitend die Bedeutung des Strafrechts und dessen Ultima-Ratio-Funktion aufgezeigt und ein Überblick über die einschlägigen Normen sowie den Ablauf eines Strafverfahrens gegeben. Sodann betrachten Sie die einzelnen, im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen relevanten Normen. Aus dem Strafgesetzbuch gehören hierzu insbesondere Straftatbestände aus dem 22. Abschnitt (§§263-266b StGB), die Straftaten gegen den Wettbewerb (§§298 ff. StGB), bestimmte Straftaten im Amt (wie die Vorteilsannahme und Bestechlichkeit, §§331 ff. StGB) sowie der Tatbestand der Geldwäsche (§261 StGB). Sie beschäftigen sich mit dem Geldwäschegesetz und dessen Folgen für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe. Abgerundet wird die Veranstaltung mit einer Darstellung der strafrechtlichen Nebenfolgen.
6.5 Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen (Für EMBA-Anwärterinnen und -Anwärter)
Die bilanziellen Auswirkungen von M&A-Transaktionen werden insbesondere vom Kapitalmarkt sehr sensibel aufgenommen. Durch eine Anpassung der rechtlichen und wirtschaftlichen Strukturierung des M&A-Prozesses kann die Abbildung der Transaktionen im Einzel- und Konzernabschluss indes wesentlich beeinflusst werden. Die Vorlesung verfolgt das Ziel, Ihnen die hierfür erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln. Da kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU ihren Konzernabschluss nach IFRS vorzulegen haben und auch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) eine weitere Annäherung an die Bilanzierungsregeln nach IFRS mit sich gebracht hat, liegt der Fokus der Vorlesung auf diesem Rechnungslegungssystem. Nachdem Sie in die Grundlagen der IFRS-Rechnungslegung eingeführt wurden, wird ausführlich auf IFRS 3 „Business Combinations“ eingegangen. Im Mittelpunkt werden dabei die Diskussion der unterschiedlichen Konsolidierungsmethoden und deren Auswirkungen auf die Bilanzierung des Goodwills stehen. Ein Schwerpunkt liegt dabei insbesondere auf der Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung.
6.5 Recht des Handelsstandes, insbes. Kaufleute, Register, Firma, Vertretung und Hilfspersonen (Für LL.M.-Anwärterinnen und -Anwärter)
Obwohl das private Wirtschaftsrecht heute durch eine Vielzahl von Gesetzeswerken etwa zum Gesellschaftsrecht, zum gewerblichen Rechtsschutz oder zum Kartellrecht geprägt wird, fasst das Handelsrecht noch immer einen Kernbestand an Vorschriften zusammen, die von zentraler Bedeutung für den Waren- und Güteraustausch sind. Als Sonderprivatrecht der Kaufleute formuliert es Rechtsvorschriften, die den Anforderungen des kaufmännischen Rechtsverkehrs besser gerecht werden als die des Bürgerlichen Rechts. Es ist von der Selbstverantwortung der Handelnden, gesteigertem Vertrauensschutz, Schnelligkeit und Einfachheit geprägt. Die Anwendung des Handelsrechts knüpft dabei nicht an einen objektiven Bezug des Geschäfts zum Handelsverkehr an, sondern fragt subjektiv danach, ob an einem Rechtsverhältnis Kaufleute beteiligt sind. Darüber soll Ihnen ein umfassender Überblick gegeben werden. Sie beschäftigen sich zunächst mit dem gesetzlichen Kaufmannsbegriff und erarbeiten anschließend die Bedeutung und die Funktionsweise des Handelsregisters. Schließlich werden Ihnen die Hilfspersonen im kaufmännischen Verkehr vorgestellt sowie Begriff und Funktion der Firma erläutert. Ein Schwerpunkt liegt dabei insbesondere auf der Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung.
7.1 Cross Border Transactions – Negotiations
Einleitend werden die hohe Relevanz von grenzüberschreitenden Transaktionen und deren Herausforderungen für die Beratungspraxis verdeutlicht: Grenzüberschreitende Transaktionen bringen eine Vielzahl von Schwierigkeiten mit sich, die zumeist darauf beruhen, dass die tatsächlichen, kulturellen und rechtlichen Besonderheiten verschiedener Staaten zu berücksichtigen sind. Außerdem machen grenzüberschreitende M&A-Transaktionen im Zuge der fortschreitenden Globalisierung und Vernetzung des Marktes nicht nur bei großen, sondern zunehmend auch bei kleinen und mittelständischen Unternehmen einen wesentlichen Anteil der Gesamtzahl von Transaktionen aus. In der Vorlesung befassen Sie sich zunächst mit den an grenzüberschreitenden Transaktionen typischerweise beteiligten Akteuren, die jeweils über unterschiedliche Qualifikationen verfügen und infolgedessen unterschiedliche Rollen spielen können. Sie beleuchten den rechtlichen Rahmen für die Rechtswahl und – für den Fall von Streitigkeiten – auch für die Wahl des Gerichtsstandes. Sodann erfolgt eine Einführung in die unterschiedlichen Verhandlungstaktiken und -stile sowie deren jeweilige Vorteile und Risiken. Das Modul schließt mit der Erörterung einer Vielzahl von weiteren, sich gegenseitig bedingenden und bei jeder derartigen Transaktion zu berücksichtigenden Faktoren im Verlauf einer typischen grenzüberschreitenden Transaktion ab.
7.2 Internationale Unternehmenskäufe (Deutschland – USA/Frankreich/China)
Aufbauend auf der Vorlesung „Cross Border Transactions – Negotiations“ geht diese Veranstaltung auf länderspezifische Besonderheiten im Verhältnis Deutschland – USA/Frankreich/China ein. Sie erfahren, wie Unternehmenskäufe in den einzelnen Ländern rechtlich vollzogen werden. In diesem Zuge arbeiten Sie die maßgeblichen Problemfelder bei der vertraglichen Gestaltung von grenzüberschreitenden Sachverhalten heraus und thematisieren schließlich die bei der Ausformulierung zu berücksichtigenden Gepflogenheiten.
7.3 Post Merger Integration
Entsprechend der Chronologie eines Transaktionsprozesses behandeln Sie in diesem Modul die Post Merger Integration. Mit Hilfe einer Fallstudie erlernen Sie die theoretischen und praktischen Kenntnisse, die Sie zu einem interessengerechten und abgewogenen Management in der Post Merger Integrationsphase befähigen. Hierzu analysieren Sie zunächst unterschiedliche („harte“ und „weiche“) Einflussgrößen für ein erfolgreiches Post Merger Integration-Management. Sodann wird Ihnen ein Masterplan einer Post Merger Integration unter Berücksichtigung der Führungsorganisation, der Führungskraft, des Mitarbeiterverhaltens sowie der operativen Geschäftsaktivitäten vorgestellt. Außerdem diskutieren Sie personalwirtschaftliche und organisatorische Fragen der Post Merger Integration. Das Modell geht zudem auf die sog. Carve-outs ein. Dabei handelt es sich um ein strategisches Transaktionsinstrument, das in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Sie beleuchten die Grundlagen, Herausforderungen und Trends bei Carve-outs sowie deren Rolle bei Portfoliooptimierungen. Im Rahmen einer Fallstudie diskutieren Sie die theoretischen und praktischen Fragestellungen entlang eines typischen Carve-out Projekts von der Konzeptionierung über die Planung bis hin zur Umsetzung. Hierbei nehmen Sie die Sichtweisen von Unternehmen und Finanzinvestoren ein und debattieren die Möglichkeiten zur Optimierung des Transaktionswertes sowie der Transaktionssicherheit.
7.4 M&A-Verhandlungen – strategisch vorbereiten, führen und gestalten
In Ergänzung der bisher behandelten inhaltlichen Aspekte von M&A-Transaktionen um die Komponenten Verhandlungsstrategie und Verhandlungstaktik geht es in dieser Vorlesung um folgende Fragestellungen: Wie können M&A-Verhandlungen zum eigenen Vorteil vorbereitet, geführt und gestaltet werden? Wie können die Wahrnehmung und die Zustimmungsbereitschaft der Gegenseite beeinflusst werden? Wie werden M&A-Verhandlungen strategisch geplant? Wie optimieren Sie Ihr Verhandlungsergebnis im Hinblick auf Preis, Wert und Risiken? Und wie könnten unterschiedliche Arten von Sackgassen überwunden werden? In Simulationen dynamischer und kompetitiver Verhandlungssituationen werden die besprochenen Strategien und Taktiken anschließend von Ihnen direkt angewandt.
7.5 Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz
Krise und Insolvenz stellen einen der häufigsten Anlässe für die Veräußerung eines Unternehmens dar. Gleichzeitig wirft die (drohende) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in der Praxis für Sie eine Reihe von besonderen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen auf, die Ihnen in dieser Vorlesung erläutert werden. Einleitend werden Ihnen die Eröffnungsvoraussetzungen und Verfahrensabschnitte eines Insolvenzverfahrens und die Kompetenzen sowie Einflussmöglichkeiten sämtlicher Beteiligter dargestellt. Besondere Beachtung finden dabei die §§ 160–164 InsO, die den rechtlichen Rahmen einer Unternehmensveräußerung durch den Insolvenzverwalter abstecken, sowie das Insolvenzanfechtungsrecht (§§ 129 ff. InsO), das vor allem für diejenigen Unternehmenskäufe von Relevanz ist, die vor Verfahrenseröffnung durchgeführt worden sind. Aufgegriffen wird zudem das Problem der Geltung des § 613a BGB in der Insolvenz. Gegenstand der Erörterung ist ferner die Firma des Unternehmens im Insolvenzverfahren und die Geltung des § 25 HGB. Hierauf aufbauend werden Ihnen die Vor- und Nachteile von Asset und Share Deal vor bzw. in der Insolvenz vorgestellt und jeweils gegeneinander abgewogen. Zum Abschluss werden mit Ihnen die bei der Vertragsgestaltung zu beachtenden speziellen Umstände erörtert und konkrete Formulierungsvorschläge ausgearbeitet.
7.6 Manager in M&A-Transaktionen
In dieser Veranstaltung beleuchten Sie die rechtliche und wirtschaftliche Stellung von Managern in M&A-Transaktionen. Dies erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Interessenkonflikte des Managements in Management Buy-out-Transaktionen (MBO), wobei Ihnen sowohl Interessenkonflikte zwischen Management und Altgesellschaftern als auch Treuepflichten innerhalb der Bieterkonsortien erörtert werden. Sodann wird Ihnen der Einsatz von Management-Anreizsystemen als Konfliktlösungsmöglichkeit aufgezeigt. Sie behandeln die wirtschaftlichen Ziele aus Kapitalgeber- und Managersicht und erhalten in diesem Zusammenhang einen Überblick über die Gestaltungsinstrumente, wobei die steuerlichen Gestaltungsaspekte hervorgehoben werden.
7.7 ADR und Schiedsverfahren
Die Vorlesung behandelt alternative Verfahren zur Streitbeilegung (ADR) im Rahmen von M&A-Transaktionen. Um Ihnen die besondere Relevanz der ADR gerade im Bereich der M&A aufzuzeigen, die aus dem erhöhten Konfliktpotenzial bei – oft rechtlich komplexen und langwierigen – M&A-Transaktionen resultiert, werden Sie zunächst anhand des Ablaufs einer typischen M&A-Transaktion die besonders kritischen und konfliktträchtigen Situationen und die an ihnen beteiligten Personen herausarbeiten. Sodann werden Ihnen die unterschiedlichen Streitbeilegungsmechanismen vorgestellt und miteinander im Hinblick auf die potenziellen Vor- und Nachteile verglichen. In Betracht kommen dabei neben staatlichen Gerichtsverfahren insbesondere die Mediation und Schiedsverfahren. Nachdem Sie einen Überblick über die Mediation, also einer auf konsensuale Lösungen abzielenden Vermittlung im Konflikt durch einen Dritten ohne Entscheidungskompetenz, erhalten haben, erörtern Sie ausführlich das schiedsgerichtliche Verfahren und vergleichen es mit einem staatlichen Verfahren. Sie besprechen zunächst die gesetzlichen Regelungen des 10. Buchs der ZPO sowie ihre Funktion. Den Ausgangspunkt bildet die Schiedsvereinbarung, die das von den Parteien gewählte Verfahren im Einzelnen enthalten, aber auch auf eine institutionelle Schiedsgerichtsordnung verweisen kann. In diesem Zusammenhang befassen Sie sich mit den wichtigsten Schiedsgerichtsorganisationen. Sodann behandeln Sie umfassend weitere, zum Teil spezifisch bei internationalen M&A-Transaktionen relevante Fragestellungen. Hierzu zählen die besonderen Probleme eines Mehrparteienschiedsverfahrens, der von den Parteien zu wählende Schiedsort sowie die Verfahrenssprache, ferner Aspekte der Beweiserhebung und der Durchsetzbarkeit von Schiedssprüchen. Anhand von Fallbeispielen können Sie die Darstellung ideal nachverfolgen.
8.1 Simulation eines Unternehmenskaufs
Das Abschlussmodul bildet die Simulation des Unternehmenskaufs. Diese dient dazu, Sie direkt in eine möglichst realitätsnahe Verkaufssituation zu versetzen, in der Sie die in den vorangegangenen Modulen erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Bewältigung eines konkreten Falles umsetzen können. Neben dem Sachwissen werden auch Ihre sogenannten Soft Skills intensiv gefördert und eintrainiert. In diesem Modul arbeiten Sie nicht einzeln, sondern Sie sind zu Beraterteams zusammengefasst. Die Veranstaltung gliedert sich in zwei Aufgaben. Zunächst haben Sie, die LL.M.-Kandidatinnen und Kandidaten, eine Due Diligence des Zielunternehmens durchzuführen und die Ergebnisse in einem „Legal Report“ zusammenzufassen, während Sie, die EMBA-Kandidatinnen und Kandidaten, das Zielunternehmen („target“) einer umfassenden wirtschaftswissenschaftlichen Bewertung unterziehen. Anschließend werden Sie aus beiden Gruppen ihre Ergebnisse in einer gemeinsamen Konferenz zusammentragen und eine Strategie für das weitere Vorgehen entwickeln. Als zweite Aufgabe werden Sie als LL.M.-Kandidatinnen und Kandidaten der einzelnen Gruppen auf Grundlage des Musterkaufvertrages einen Vertragsentwurf erstellen, der einerseits auf die speziellen Bedürfnisse und Interessen Ihres Mandanten zugeschnitten ist und andererseits die in den bisherigen Arbeiten identifizierten Problembereiche einer rechtlichen Lösung zuführt. Sie als EMBA-Kandidatinnen und Kandidaten sollen dagegen einen Finanzierungsplan ausarbeiten, der einen auf die Vermögenslage des Käufers abgestimmten Vorschlag zur Durchführung der beabsichtigten Transaktion enthält.
Termine des Studienjahrgangs 2025/2026
- 1. Term22.-26. September 2025
- 2. Term23.-25. Oktober 2025
- 3. Term4.-6. Dezember 2025+ Klausur
- 4. Term15.-17. Januar 2026
- 5. Term23.-25. Februar 2026+ Klausur
- 6. Term19.-21. März 2026
- 7. Term23.-25. April 2026+ Klausur
- 8. Term11.-13. Juni 2026
- 9. Term15.-18. Juli 2026+ Klausur
- 10. Term10.-12. September 2026+ Klausur
- 11. Term6.-10. Oktober 2026Wahlfachwoche
- 12. Term5.-7. November 2026+ Klausur
- 13. Term3.-5. Dezember 2026
- 14. Term20.-23. Januar 2027
- 15. Term25.-27. Februar 2027Klausur und Ausgabe der Masterarbeitsthemen
INFOBROSCHÜRE 2025/2026 Typ: PDF (6 MB)
TERMINE JAHRGANG 2025/2026 Typ: PDF (175 KB)
TimeTable Jahrgang 2025/2026 Typ: PDF (428 KB)
Lehrende
Das Executive Board
Als Gremium mit beratender Funktion, das sich aus Professorinnen und Professoren sowie Praktikerinnen und Praktikern zusammensetzt, überwacht das Executive Board die Qualität und legt die strategische Ausrichtung des Studiengangs fest. Die Studieninhalte werden dabei ständig an die aktuellen Entwicklungen und Bedürfnisse des Marktes angepasst.
Unsere Lehrenden
Zu unseren Dozierenden zählen nicht nur renommierte Hochschulprofessorinnen und Professoren, sondern auch zahlreiche Praktikerinnen und Praktikern aus national und international agierenden Kanzleien, Banken, Unternehmensberatungen, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Alle Dozierenden verfügen über eine exzellente Reputation und bringen langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich mit. Für die Studierenden bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, vom Erfahrungsschatz ausgewiesener Expertinnen und Experten aus dem Bereich „Mergers & Acquisitions“ zu profitieren.
Prof. Dr. Martin Artz
Prof. Dr. Martin ArtzUniversität, Münster2001–2006 Studium an der Universität Mannheim mit Abschluss Dipl.-Kfm.; 2010 Promotion (Dr. rer. pol.) an der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre der Universität Mannheim im Bereich Marketing- und Vertriebscontrolling; 2010–2014 Assistenzprofessor an der Accounting Area der Universität Mannheim; 2014–2018 Professor an der Frankfurt School of Finance und Management; seit 2018 Professor an der Universität Münster und Leiter des Institutes für Controlling und Unternehmenssteuerung. Forschungsschwerpunkte in den Bereichen Unternehmenssteuerung, Strategieimplementierung, Kostenmanagement und Controlling in etablierten Unternehmen und Startups. Mitglied im Herausgeberbeirat und Veröffentlichungen in weltweit führenden Fachzeitschriften der Betriebswirtschaftslehre (Financial Times Top 50). Seit über 15 Jahren tätig in der Aus- und Weiterbildung von Führungskräften in MBA, Executive MBA und Inhouse Programmen sowie als Berater und Beirat von Unternehmen. Gründer von zielnavigator.com, einer softwarebasierten Lösung für Unternehmen zur Strategieimplementierung und Abbildung von Zielen und Zielsystemen.
Dr. Peter Becker
Dr. Peter BeckerRechtsanwalt, MünsterDiplom-Finanzwirt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Lehrbeauftragter an der Universität Münster im Bereich "Buchführung und Bilanzierung"; daneben Dozententätigkeit in Postgraduierten- und Praktikerlehrgängen zum Steuer-, Gesellschafts- und Bilanzrecht.
Prof. Dr. Georg Bitter
Prof. Dr. Georg BitterUniversität Mannheim1990–1995 Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und Genf; 1995 Erstes Juristisches Staatsexamen; 1999 Promotion und Zweites Juristisches Staatsexamen; 1999–2005 Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn (Lehrstuhl Prof. Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt); 2005 Habilitation; seit WS 2005/2006 an der Universität Mannheim tätig als Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht; Direktor des Instituts für Unternehmensrecht (IURUM) und Vorstandsvorsitzender des Zentrums für Insolvenz und Sanierung (ZIS); Mitglied von Auswahlkommissionen der Studienstiftung des Deutschen Volkes; zahlreiche Veröffentlichungen; Forschungsschwerpunkte: Gesellschafts-, Insolvenz-, Kapitalmarkt- und Bankrecht.
Tobias Blaser, LL.M.
Tobias Blaser, LL.M.PwC, MünchenTobias Blaser ist Partner bei PwC in München und der Deals Leader für den Bereich Industrial Manufacturing in Deutschland. Er verfügt über mehr als 18 Jahre Transaktionserfahrung in der Beratung und Industrie. Sein Fokus liegt auf Carve-out, Integrations- und Wertsteigerungsprojekten für Unternehmen und Finanzinvestoren.
Dr. Mirjam Boche
Dr. Mirjam BocheARQIS, DüsseldorfFrau Dr. Mirjam Boche ist seit 2014 Partnerin bei ARQIS. Sie hat langjährige Erfahrung in der Beratung grenzüberschreitender Unternehmenstransaktionen, zuletzt im ARQIS Kernteam „Green M&A“ mit einem Schwerpunkt im Bereich Erneuerbare Energien. Sie leitet zudem bei ARQIS die Fokusgruppe Risk, zu der auch der Bereich Versicherungsrecht gehört. Mit ihrem Team berät sie Versicherer, Makler und Versicherungsnehmer insbesondere im Zusammenhang mit M&A- und D&O-Versicherungen.
Dr. Heiner Braun
Dr. Heiner BraunFreshfields Bruckhaus Deringer, Frankfurt a.M.Heiner Braun berät vor allem in den Bereichen M&A und Private Equity. Er war mehrere Jahre für Freshfields in Asien tätig, u.a. als Managing Partner des Büros in Shanghai, und ist als Solicitor in Hong Kong zugelassen. Derzeit fungiert er zudem als Office Managing Partner des Frankfurter Büros. Er wird von Chambers und Handelsblatt als führender M&A-Anwalt empfohlen.
Dr. Alice Broichmann
Dr. Alice BroichmannA&O Shearman, MünchenRechtsanwältin bei A&O Shearman (München); Studium der Rechtswissenschaften in Passau und München; Tätigkeitsschwerpunkte: M&A Streitigkeiten, Corporate Litigation, wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten, Mergers & Acquisitions, Internationales Privatrecht.
- Kerstin Deiters, LL.M., EMBAHeuking, Köln
Prof. Dr. Mark Deiters
Prof. Dr. Mark DeitersUniversität MünsterGeb. 1970 in Kiel, 1990–1994 Studium der Rechtswissenschaften in Bonn; 1994 erste und 2000 zweite juristische Staatsprüfung; 1999 Promotion; anschließend wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Helmut Frister; im Januar 2006 Habilitation; seit November 2006 Universitätsprofessor; Tätigkeit als Strafverteidiger in Wirtschaftsstrafverfahren; seit 2014 Of Counsel der Dortmunder Kanzlei Park | Wirtschaftsstrafrecht.
Dr. Hans Diekmann
Dr. Hans DiekmannA&O Shearman, DüsseldorfStudium der Rechtswissenschaften in Münster/Westfalen und Paris 1983 – 1988, Zweites Staatsexamen, Düsseldorf, 1992, Rechtsanwalt seit 1993. Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Deutschland, 1992 – 1999, Shearman & Sterling LLP, 1999 – 2013, A&O Shearman, seit 2013. Überwiegend Beratung von vorwiegend DAX- und MDAX-Unternehmen sowie Finanzinstituten und großen börsennotierten Unternehmen im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht sowie bei M&A-Transaktionen einschließlich im Rahmen von öffentlichen Übernahmen sowie u.a. bei Hauptversammlungen, Börsengängen, Konzernumstrukturierungen und auch bei laufenden gesellschaftsrechtlichen Belangen und Finanzierungsfragen. Beratung von Vorständen und Aufsichtsräten in Angelegenheiten zur Corporate Compliance.
Achim Dörner, LL.M.
Achim Dörner, LL.M.DWT. Dörner Wirtschaftstreuhänder GmbH, LudwigsburgWirtschaftsprüfer, Steuerberater, Certified Valuation Analyst; spezialisiert auf Beratung bei M&A-Transaktionen und betriebswirtschaftliche Sonderuntersuchungen. Studium der Betriebswirtschaft sowie der Rechtswissenschaften (LL.M.). Berufsstart bei Big4; im Anschluss mehrjährige Tätigkeit in teils börsennotierten Unternehmen als Vice President Finance und Finanzvorstand/CFO. Bis 2012 Partner einer der TOP 20 Prüfungs- und Beratungsgesellschaften. Seit 2012 Gründer und Geschäftsführer der DWT. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit o.g. Spezialisierungen. Seit 2002 Lehraufträge an Hochschulen sowie Fortbildungseinrichtungen für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
Martin Eichel, EMBA
Martin Eichel, EMBABundesverband Mergers & Acquisitions e.V.Diplom-Kaufmann, EMBA (M&A) - Nach seiner Tätigkeit bei einer mittelständischen M&A Boutique als Berater für M&A-Transaktionen und Financial Due Diligence hat Herr Eichel den Bereich "M&A und Integrationsmanagement" der ARDEX Gruppe aufgebaut und verantwortete die weltweiten Akquisitions- und Integrationsprozesse. Seit 2018 hat er die kaufmännische Leitung der Wakol Gruppe übernommen, einer Unternehmensgruppe, welche in 2015 durch Herrn Eichel und sein Team akquiriert und in Folge als Teil der ARDEX Gruppe integriert wurde. Darüber hinaus engagiert sich Herr Eichel seit 2016 aufbauend auf seine Gastdozententätigkeit an verschiedenen Hochschulen insbesondere im Bildungsauftrag des Bundesverbandes M&A (Arbeitskreis PMI - vormals Gesellschaft für Post Merger Integration e.V.).
Dr. Markus Ernst, LL.M. (NYU)
Dr. Markus Ernst, LL.M. (NYU)Hengeler Mueller, MünchenAusbildung: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg; Referendariat in Augsburg, München und Bonn; 2005-2006 Masterstudium (LL.M. International Taxation) an der New York University School of Law; 2009 Promotion im Steuerrecht (Gesellschafter-Fremdfinanzierung im deutschen und U.S.-amerikanischen Steuerrecht) an der Universität zu Köln; 2011 Steuerberater. Beruflicher Werdegang: 2007-2008 Shearman & Sterling LLP, München; 2008-2017 Allen & Overy LLP, München/Düsseldorf; seit 2017 Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB.
Christian Gerber, CFA
Christian Gerber, CFATransaction Partners, DüsseldorfChristian Gerber ist Wirtschaftsprüfer in Düsseldorf. Er beschäftigt sich im Schwerpunkt mit der Begleitung von M&A Transaktionen und damit verbundenen Unternehmensbewertungen. Dozent bei der JurGrad seit 2017. Studium der Wirtschaftswissenschaften in Hohenheim (Diplom-Ökonom) und an der Business School der University of Connecticut, USA.
Dr. Sebastian Gerlinger, LL.M.
Dr. Sebastian Gerlinger, LL.M.POELLATH, MünchenStudium der Rechtswissenschaften in Erlangen, Zürich/Schweiz, Münster (LL.M. 2016) und München (Promotion 2016), Zulassung als Rechtsanwalt 2014. Seit 2008 bei POELLATH (als freier Mitarbeiter bis 2014, seit 2014 als Associate), Secondment in einem international tätigen Family Office in San Francisco/USA. Spezialisiert auf: Mergers & Acquisitions mit Schwerpunkten auf Private Equity, Transaktionen, Venture-Capital-Investitionen
Prof. Dr. Thomas Hoeren
Prof. Dr. Thomas HoerenUniversität Münster1980–1987 Studium der Theologie und Rechtswissenschaften in Münster, Tübingen und London; 1986 Erwerb des Grades eines kirchlichen Lizentiaten der Theologie; 1987 Erstes Juristisches Staatsexamen; 1989 Promotion an der Universität Münster; 1991 Zweites Juristisches Staatsexamen; 1994 Habilitation an der Universität Münster; 1995–1997 Universitätsprofessor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Professur für Bürgerliches Recht und internationales Wirtschaftsrecht); seit April 1996 Richter am OLG Düsseldorf; seit April 1997 Universitätsprofessor an der Universität Münster (Professor für Informationsrecht und Rechtsinformatik) sowie geschäftsführender Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM); Forschungsschwerpunkte: EDV-Recht, Rechtsinformatik, Banken- und Versicherungsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, internationales Wirtschaftsrecht.
Dr. Yasmin Holm
Dr. Yasmin HolmGroup of Tax, Lilium N.V., MünchenGeboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg und München; Rechtsreferendariat in München; seit 2017 als Rechtsanwältin, erst bei Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB (Frankfurt, München), dann bei Milbank, Tweed, Hadley &McCloy LLP (München), nun bei der Lilium-Gruppe als Group Head of Tax tätig; Tätigkeitsschwerpunkt im Steuerrecht, insbesondere nationales und internationales Unternehmenssteuerrecht, M&A, Private Equity.
Jens Hörmann
Jens HörmannPOELLATH, MünchenStudium der Rechtswissenschaften in Konstanz; seit 2000 Rechtsanwalt und seit 2008 Partner bei POELLATH (München); Mitgründer des Münchner M&A Forum e.V. (www.mma-forum.eu); Lehrbeauftragter für M&A an der Universität Münster seit 2007; Tätigkeitsschwerpunkte sind M&A, Private Equity, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Infrastruktur-Transaktionen
Dr. Benedikt Hohaus
Dr. Benedikt HohausPOELLATH, MünchenGeboren 1968; Banklehre; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster; 1997 Promotion; seit 1998 als Rechtsanwalt bei POELLATH in München tätig; seit 2002 Fachanwalt für Steuerrecht; seit 2005 Partner; Tätigkeitsschwerpunkte im Gesellschafts- und Steuerrecht; div. Veröffentlichungen und Vorträge zu gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragestellungen, insb. zu Management-Buy-Outs und der Strukturierung von Management-Beteiligungen.
Staffan Illert
Staffan IllertLinklaters, DüsseldorfSeit 2006 Rechtsanwalt und seit 2013 Partner bei Linklaters LLP in Düsseldorf. Er ist spezialisiert auf nationale und internationale M&A-Transaktionen und öffentlichen Übernahmen sowie Unternehmensumstrukturierungen, und berät regelmäßig Vorstände und Aufsichtsräte in Fragen der Organhaftung, Corporate Governance und zu kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen.
Dr. Michael Inhester
Dr. Michael InhesterPOELLATH, MünchenStudium der Rechtswissenschaften in Münster; Promotion 1995; seit 1999 bei POELLATH; Tätigkeitsschwerpunkte: Mergers & Acquisitions; Venture Capital; Private Equity; Steuerrecht; Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht; rechtliche Beratung von Investoren, Verkäufern und Management-Teams in Buy-Out-Transaktionen und Venture Capital-Investitionen.
Jin-Hyuk Jang
Jin-Hyuk JangDebevoise & Plimpton LLP, Frankfurt a. M.Jin-Hyuk Jang ist Rechtsanwalt und International Counsel im Frankfurter Büro von Debevoise & Plimpton und Mitglied der Funds/Investment Management Group. Er berät Sponsoren bei der Strukturierung von Investmentfonds sowie in allen regulatorischen Fragen im Zusammenhang mit der Verwaltung, Beratung und Vermarktung von Fonds. Darüber hinaus berät er regulierte institutionelle Anleger bei Fondsinvestitionen. Er verfügt über umfassende Erfahrungen zu fondsbezogenen Aspekten der europäischen Finanzmarktregulierung.
Lars Johannsen, LL.M., EMBA
Lars Johannsen, LL.M., EMBAEY Tax GmbH Steuerberatungsgesellschaft, HannoverLL.M. (Taxation), EMBA (M&A), Steuerberater und Director im Bereich Transaction Tax Advisory von EY in Hannover, mit zwischenzeitlichen Secondments nach New York und Madrid. Herr Johannsen ist spezialisiert auf Unternehmenskauf und -verkauf, insbesondere steuerliche Due Diligence und Akquisitionsstrukturierung, steuerliche Optimierung bei nationalen und internationalen M&A-Transaktionen mit Tätigkeitsschwerpunkt Private Equity.
Dr. Ingo Jung
Dr. Ingo JungCBH Rechtsanwälte, KölnRechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Managing Partner bei CBH Rechtsanwälte; Studium der Rechtswissenschaften und Promotion an der Universität Göttingen; seit 1996 Rechtsanwalt in Köln; Tätigkeitsschwerpunkte: Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie das Recht der neuen Medien; Initiator und Mitbegründer des Kölner Symposiums zum Marken- und Wettbewerbsrecht, der Kölner Tage zum Urheber- und Medienrecht und des Kölner Arbeitskreises für Gewerblichen Rechtsschutz; Lehrbeauftragter an der Forschungsstelle für Medienrecht der Fachhochschule Köln; zahlreiche Veröffentlichungen.
Dr. Nicholas Kessler, LL.M., EMBA
Dr. Nicholas Kessler, LL.M., EMBAOrrick, DüsseldorfRechtsanwalt und Solicitor (England & Wales); Partner bei Orrick im Düsseldorfer Büro; Studium in Freiburg, Münster (Dr. jur., EMBA) und Cambridge (LL.M.); Beratung nationaler und internationaler Mandanten schwerpunktmäßig in Bezug auf Schiedsverfahren (u. a. ICC, LCIA, SCC, DIS) und komplexe Streitverfahren, Mergers & Acquisitions, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Investitionsschutzrecht mit einem Fokus auf post M&A-Disputes und Anlagenbaustreitigkeiten im Energie- und Infrastruktursektor.
Michael Killisch
Michael KillischKPMG Düsseldorf/MünsterDiplom-Kaufmann (Universität Münster), CFA Charterholder und Partner bei KPMG AG; seit 2001 bei KPMG in Düsseldorf und Münster tätig; Leitung der AG Deal Advisory Valuation-Aktivitäten in der Region West; langjährige Projekterfahrung im Bereich Unternehmensbewertung, Transaktionsberatung, Unternehmensanalyse, Financial Modelling sowie Purchase Price Allocations und Impairment Tests nach IFRS und HGB. Bei KPMG ist Michael Killisch zudem verantwortlich für Dispute Valuations, also finanzielle Schadensbewertungen und Bewertungen im schiedsgerichtlichen Kontext.
Christian Klein
Christian KleinHerald Avocats, ParisStudium der Rechtswissenschaften in Bonn; Rechtsanwalt bei VIRGILE avocats, Paris; zuvor bei UGGC & Associés (Paris), Schürmann & Partner (Büro Paris) und EY Law (Paris); Tätigkeitsschwerpunkte: Deutsch-französischer Rechtsverkehr; grenzüberschreitender Unternehmens- und Beteiligungskauf, Gesellschaftsrecht; seit 1992 Lehrbeauftragter an den Universitäten Paris-Nanterre und Tours; ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „Recht der Internationalen Wirtschaft“.
Katharina Klingenberg
Katharina KlingenbergKPMG DüsseldorfMaster of Science in International Business (Maastricht University) und Senior Managerin bei der KPMG AG; seit 2015 bei der KPMG in Düsseldorf tätig; zunächst im Bereich Deal Advisory Transaktion Services dann im Bereich Deal Advisory Valuation am Standort Düsseldorf; Secondment zum Valuation & Business Modelling Team der KPMG in Paris von 2019 bis 2020; langjährige Projekterfahrung im Bereich Unternehmensbewertung, Transaktionsberatung, Unternehmensanalyse und Financial Modelling; Ihr Tätigkeitsschwerpunkt umfasst Gutachtliche und Strategische Unternehmensbewertungen sowie Purchase Price Allocations und Impairment Tests nach IFRS und HGB.
Prof. Dr. Raphael Koch, LL.M., EMBA
Prof. Dr. Raphael Koch, LL.M., EMBAUniversität AugsburgInhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Unternehmensrecht, Europäisches Privat- und Internationales Verfahrensrecht an der Universität Augsburg (seit 2012). 2003–2004 Wissenschaftlicher Mitarbeiter und 2007–2012 Akademischer Rat und Habilitand am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Gesellschaftsrecht) der Universität Münster. Studium in Münster (Erstes Staatsexamen 2003; EMBA 2009) und Cambridge (LL.M. 2005), Promotion in Münster 2005, Referendariat in Düsseldorf, Köln und New York (Zweites Staatsexamen 2007), Habilitation in Münster 2012. Forschungsschwerpunkte: Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Deutsches und Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht, Übernahmerecht, UN-Kaufrecht.
Prof. Dr. Stefan Korch, LL.M. (Harvard)
Prof. Dr. Stefan Korch, LL.M. (Harvard)Universität MünsterStefan Korch ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht am Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht. Der Fokus seiner Forschung liegt im Gesellschafts- und Insolvenzrecht, dem Kapitalmarktrecht sowie dem Vertrags- und Haftungsrecht. Besonderes Augenmerk gilt Unternehmenskaufverträgen, dem Recht der Unternehmenssanierung sowie dem Konzernrecht.
Vor seiner Ernennung in Münster war Stefan Korch Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Er studierte Internationales Wirtschaftsrecht sowie Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Sein anschließendes Promotionsstudium führte ihn als Visiting Scholar an die Duke Law School (USA), bevor er sein Referendariat in Nürnberg, München und Ho Chi Min City (Vietnam) und ein Masterstudium (LL.M.) an der Harvard Law School absolvierte, dem sich ein weiterer Forschungsaufenthalt anschloss.
Andreas Kortendick, LL.M.
Andreas Kortendick, LL.M.YPOG, Köln2006 Dipl.-Finanzwirt; 2006 - 2009 Finanzamt Münster; 2009 Master of Laws (WWU Münster); 2009/2010 Bundeszentralamt für Steuern, Bonn; 2010 Steuerberater; 2010 - 2017 Steuerberater bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn; seit 2014 Gastdozent an der Bundesfinanzakademie; seit 2017 Partner bei YPOG, Köln.
Andre Kremer, LL.M.
Andre Kremer, LL.M.MÖNIG Wirtschaftskanzlei Partnerschaft mbB Rechtsanwälte, MünsterAndre Kremer ist Partner der MÖNIG Wirtschaftskanzlei in Münster. Er studierte in Münster und erwarb den LL.M. (Taxation) bei der JurGrad. Er ist als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Kredit- und Kreditsicherheitenrecht tätig. Ferner berät er seit nunmehr 17 Jahren im Sanierungs- und Insolvenzrecht und begleitet Unternehmenstransaktionen in der Krise bzw. Insolvenz. Er ist Dozent bei der Sparkassenakademie NRW und dem Studienwerk der Steuerberater Nordrhein-Westfalen.
Dr. Michael Krömker, MBA
Dr. Michael Krömker, MBAPinsent Masons, DüsseldorfStudium und Referendariat in Trier, Köln und New York. Promotion zum Dr. iur. 2002, MBA in Mannheim und Shanghai 2011, seit 2003 Rechtsanwalt. Spezialisiert auf die Beratung strategische Investoren und Finanzinvestoren bei inländischen und grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen, gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen, Joint Ventures und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, mit besonderem Schwerpunkt auf den Sektoren Energie und Infrastruktur, Automotive und Industrial sowie IT und Medien. Darüber hinaus berät er chinesische Mandanten bei ihren Investitionen in Deutschland und Europa.
Jens Kunzmann
Jens KunzmannCBH Rechtsanwälte, KölnRechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei CBH Rechtsanwälte; zuvor im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz Syndikusanwalt für einen großen deutschen Pharma- und Chemiekonzern. Besondere Spezialgebiete: Arbeitnehmererfinderrecht, nationale und internationale Lizenzverträge, Forschungs- und Entwicklungskooperationen sowie Schutzrechtsübertragungen und -lizenzierungen im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen und Umstrukturierungen. Juristische Ausbildung an den Universitäten in Trier und Norwich (England) sowie in Köln. Regelmäßige Vortragstätigkeit und Veröffentlichungen zu verschiedenen Themen des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Prof. Dr. Thomas Liebscher
Prof. Dr. Thomas LiebscherSZA Schilling, Zutt & Anschütz, MannheimStudium der Rechtswissenschaften an der Universität Mainz; 1992 Erstes Juristisches Staatsexamen; 1994 Promotion; bis 1996 Assistent am Lehrstuhl von Frau Professor Dr. Grunewald an der Universität Mannheim; 1996 Zweites Juristisches Staatsexamen; Rechtsanwalt bei einer führenden deutschen Rechtsanwaltskanzlei; seit 2000 Partner bei Schilling, Zutt & Anschütz (ehemals Shearman & Sterling LLP); Schwerpunktmäßig im Bereich Gesellschafts- und Konzernrecht tätig, und zwar sowohl transaktionsbezogen, als auch im Rahmen der allgemeinen Beratung insbesondere großer DAX-Unternehmen und forensisch.
Britta Lissner, LL.M.
Britta Lissner, LL.M.CBH Rechtsanwälte, KölnSeit April 2016 Rechtsanwältin bei CBH Rechtsanwälte in Köln
04/2014 – 04/2016 Rechtsanwältin bei Pauly & Partner Rechtsanwälte in Bonn
04/2011 – 04/2014 Rechtsanwältin bei ROKH in Düsseldorf (jetzt HOYNG ROKH MONEGIER)
01/2010 – 03/2011 Master of Laws in European Intellectual Property Law (LL.M.), Stockholm University, Schweden
10/2007 – 10/2009 Referendariat am Landgericht Karlsruhe mit Stationen in Frankfurt und Buenos Aires, Argentinien – 2. Staatsexamen
10/2001 – 10/2007 Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg, Madrid und Passau – 1. Staatsexamen
Dr. Andreas Löhdefink
Dr. Andreas LöhdefinkGleiss Lutz, Frankfurt a. M.Sein Studium absolvierte Andreas Löhdefink in Freiburg, Genf und Düsseldorf (Dr. iur). Er ist seit 2019 Partner bei Gleiss Lutz. Davor war er bereits Partner bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Andreas Löhdefink ist zudem in England und Wales zugelassen. Andreas Löhdefink ist Lehrbeauftragter an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht und unterrichtet regelmäßig an der Goethe- Universität Frankfurt am Main. Er ist Mitglied in der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung (VGR), der Deutsch- Amerikanischen Juristen-Vereinigung e.V. (DAJV), der Deutsch- Britischen Juristenvereinigung e.V. und der American Chamber of Commerce in Germany e.V.
Dr. Karsten Lorenz, LL.M.
Dr. Karsten Lorenz, LL.M.Flick Gocke Schaumburg, BonnRechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht. Studium in Bonn, Köln und Salamanca (2011 Diplom-Jurist, 2012 Diplom-Volkswirt, 2014 LL.M., 2015 Dr. iur.). Ausbildungsstationen im für die Erbschaftsteuer zuständigen Referat des Bundesministeriums der Finanzen und im für die Feststellung der Werte nach dem Bewertungsgesetz zuständigen Senat des Finanzgerichts Köln. Seit 2017 bei Flick Gocke Schaumburg, seit 2025 Partner. Tätigkeitsschwerpunkte: Beratung vermögender Privatpersonen und Familienunternehmen in zivil- und steuerrechtlichen Fragen, u.a. (inter-)nationale Nachfolgeplanung, auch unter Beteiligung von in- und ausländischen Stiftungen, erbschaftsteuerliche Unternehmensbewertung und steuerliche Strukturierung von Privatvermögen.
Benjamin Maciejewski, LL.M.
Benjamin Maciejewski, LL.M.A&O Shearman, München2008 – 2014 Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz, Lausanne/Schweiz und Münster (LL.M. 2019); 2014 – 2016 Referendariat am Landgericht Stuttgart; 2016-2021 Rechtsanwalt bei einer renommierten deutschen Wirtschaftskanzlei (München) im Bereich Mergers & Acquisitions/Private Equity; 2021-2023 Rechtsanwalt bei einer renommierten US-Wirtschaftskanzlei (München) im Bereich Mergers & Acquisitions; seit 2023 Rechtsanwalt bei A&O Shearman (München) im Bereich Mergers & Acquisitions/Private Equity.
Christofer Rudolf Mellert
Christofer Rudolf MellertDeloitte Legal, DüsseldorfRechtsanwalt; Studium an der Universität Heidelberg und an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer; von 1998 bis 2013 bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln/Düsseldorf; seit 2013 Deloitte Legal, Düsseldorf; Tätigkeitsschwerpunkte: Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Mergers & Acquisitions, Umstrukturierungen, Joint Ventures/Kooperationen und Private Equity; zahlreiche Veröffentlichungen.
- Dr. Eric MeyerUniversität Münster
- Andreas MüllerLinklaters LLP, Frankfurt a. M.
Dr. Martin Neuhaus, M.B.L.-HSG
Dr. Martin Neuhaus, M.B.L.-HSGNoerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, DüsseldorfSeit 2020 Corporate/M&A Partner bei Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, Düsseldorf; zuvor von 2013 – 2020 Corporate/M&A Partner bei Latham & Watkins LLP, Düsseldorf, und von 2010 – 2013 Corporate/M&A Partner und seit 2002 Rechtsanwalt bei Shearman & Ster-ling LLP, Düsseldorf; 1994-1998 Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Bay-reuth, Münster und St. Gallen; 2000 Master of European and International Business Law (M.B.L.-HSG), St. Gallen; 2001 Promotion; Tätigkeitsschwerpunkte: Beratung nationaler wie grenzüberschreitender M&A-Transaktionen, öffentliche Übernahmen, Private Equity Trans-aktionen, Umstrukturierungen (einschl. Carve-outs) sowie gesellschafts- und kapitalmarkt-rechtliche (Gremien-) Beratung (Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat – DAX40 und international).
Dr. Ulrich A. Pfeffer, LL.M.
Dr. Ulrich A. Pfeffer, LL.M.Clifford Chance Partnerschaft mit beschränkter BerufshaftungRechtsanwalt und Counsel bei Clifford Chance in Düsseldorf; Studium der Rechtswissenschaften in Bonn, Köln, Würzburg (Dr. iur.) und Berkeley (LL.M.); Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Lehrbeauftragter an der Universität Würzburg; Rechtsanwalt in Düsseldorf seit 2015; Tätigkeitsschwerpunkte: Deutsches und Europäisches Kartellrecht, insbesondere Fusionskontrolle und Missbrauchsverfahren, sowie Investitionskontrolle.
Prof. Dr. René A. Pfromm, LL.M. (Harvard)
Prof. Dr. René A. Pfromm, LL.M. (Harvard)Pfromm Consulting, BonnRené Pfromm berät Unternehmen und Kanzleien weltweit im Bereich strategischer und anwaltlicher Verhandlungsführung. Zuvor war er als Anwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP (2007-2015) tätig, inkl. eines Client Secondments zur E.ON AG und eines zweijährigen Office Secondments nach China. Er studierte an den Universitäten Bonn (Dr. iur.) und Genf, der Harvard Law School (LL.M.) sowie dem King’s College London (M.A.). Er ist Honorarprofessor an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sowie Lehrbeauftragter für Verhandlungsführung an der Bucerius Law School und der Humboldt Universität Berlin.
Prof. Dr. Martin Reufels, LL.M.
Prof. Dr. Martin Reufels, LL.M.Heuking, KölnGeboren in Köln; Ausbildung an den Universitäten Köln und Heidelberg; Promotion 1996; Rechtsanwalt seit 1996; Partner der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek; Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht; Prof. Dr. Reufels ist Inhaber einer nebenberuflichen Professur für internationales Wirtschaftsrecht an der Hochschule Fresenius in Köln; Tätigkeitsschwerpunkte: Internationales Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht und EU-Recht; zahlreiche Mitgliedschaften und Veröffentlichungen.
Dr. Thomas Richter
Dr. Thomas RichterRechtsanwaltskanzlei RICHTER, FrankfurtDr. Thomas Richter ist Fachanwalt für Strafrecht. Er verteidigt und berät im gesamten Wirtschaftsstrafrecht. Zu seinen Schwerpunkten gehört die Verteidigung und Beratung von Mandanten aus der Finanzbranche, etwa zu Fragen der Marktmanipulation und des Insiderhandels. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind das Insolvenzstrafrecht, die Bilanzdelikte und das Steuerstrafrecht. Im Jahr 2022 hat Dr. Thomas Richter die Strafrechtskanzlei RICHTER in Frankfurt am Main gegründet. Davor war er über viele Jahre Partner bei der Strafrechtssozietät HammPartner. Begonnen hat er seine Anwaltstätigkeit bei Hengeler Mueller im Bereich Mergers & Acquisitions und Finanzierung.
Dr. Rainer Riggert
Dr. Rainer RiggertSchultze & Braun GmbH, Achern1983–1987 Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg; nach dem ersten juristischen Staatsexamen zweijährige Tätigkeit als Assistent des staatsrechtlichen Lehrstuhls, Prof. Würtenberger; Referendarszeit; 1992 Promotion in Freiburg; seit 1994 bei Schultze & Braun; Tätigkeit als Prüfer in der ersten juristischen Staatsprüfung Baden-Württemberg; Tätigkeitsschwerpunkte: Insolvenzrecht, Sicherheitenrecht; zahlreiche Veröffentlichungen.
- John L. RobinsonWachtell, Lipton, Rosen & Katz, New York
Prof. Dr. Klaus Röder
Prof. Dr. Klaus RöderUniversität Regensburg1986–1991 Studium der Wirtschaftswissenschaften (BWL) an der Universität Augsburg; 1991–2000 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Statistik; 2000–2004 Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Finanzierung an der WWU Münster; seit 2004 Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Finanzdienstleistungen an der Universität Regensburg; davor Lehrtätigkeit: Universität Augsburg, WWU Münster, ESCP-EAP Berlin, Russisch-Deutsche Managementhochschule Moskau.
Dr. Sebastian Rosentritt, LL.M.
Dr. Sebastian Rosentritt, LL.M.POELLATH, MünchenStudium der Rechtswissenschaften in Würzburg, Münster (LL.M. 2018), (Promotion 2018); seit 2016 Rechtsanwalt bei POELLATH (München); Tätigkeitsschwerpunkte sind M&A, Private Equity, Venture Capital und Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
Prof. Dr. Ingo Saenger
Prof. Dr. Ingo SaengerUniversität Münster1981–1986 Studium der Rechts- und Geschichtswissenschaften in Marburg; 1987–1990 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsvergleichung und Promotion an der Universität Marburg; 1990–1993 Referendariat; 1993–1996 Wissenschaftlicher Assistent und Habilitation an der Universität Jena; Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Dresden und Bielefeld; seit 1997 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Gesellschaftsrecht an der Universität Münster; Direktor des Instituts für Internationales Wirtschaftsrecht; Forschungsschwerpunkte: Deutsches und Europäisches Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Stiftungsrecht, Internationales Kaufrecht, Handelsrecht, Zivilprozessrecht.
Prof. Dr. Alexander Scheuch
Prof. Dr. Alexander ScheuchRheinische Friedrich-Wilhelms-Universität BonnNach Studium der Rechtswissenschaft, Fachspezifischer Fremdsprachenausbildung (Englisch) und wissenschaftlicher Mitarbeit am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Ingo Saenger) in Münster 2013 Promotion zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema; 2013–2015 Referendariat im Bezirk des Landgerichts Bonn; anschließend Justiziar beim 1. FC Köln. 2015-2020 Habilitation in Münster (Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht); 2017-2020 Mitglied des Jungen Kollegs der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste; ab 2020 Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Osnabrück und Gießen; seit 2022 Professor für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Zivilprozessrecht an der Universität Bonn; seit 2024 Direktor des dortigen Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht.
Bildrechte: Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät, Bonn
Prof. Dr. Gerhard Schewe
Prof. Dr. Gerhard ScheweUniversität MünsterSeit 1998 Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insb. Organisation, Personal & Innovation an der Universität Münster; vorherige Tätigkeit: Lehrstuhlvertretungen bei der Universität der Bundeswehr in Hamburg; Forschungsschwerpunkte: Post Merger Integration, Innovationsmanagement, Sportmanagement.
Dr. Jochen Schlotter
Dr. Jochen SchlotterCMS Hasche Sigle, Frankfurt a. M.Jochen Schlotter is a stock corporation and capital markets law specialist, advising listed companies on corporate governance issues and annual general meetings as well as on public takeovers and structuring groups. Jochen Schlotter is also a notary and in this capacity regularly involved in corporate transactions, restructurings and changes of corporate form.
Jochen Schlotter became a partner of CMS in 2007. He teaches at different German academic institutions. Jochen Schlotter is also among the authors of “Beurkundung von Unternehmenstransaktionen“ (Notarisation of Corporate Transactions), a practical guide published by one of Germany’s leading legal publishers.
Johanna Louise Schmidt
Johanna Louise SchmidtLinklaters LLP, FrankfurtStudium der Betriebswirtschaftslehre in Mannheim und Stuttgart; Steuerberaterin bei Linklaters LLP, Frankfurt; Tätigkeitsschwerpunkt: Beratung in Fragen des nationalen und grenzüberschreitenden Unternehmenssteuerrechts mit dem Fokus auf Mergers & Acquisitions und Umstrukturierungen.
Michael Schuhmacher, LL.M.
Michael Schuhmacher, LL.M.Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frankfurt a. M.2001 - 2003 Ausbildung zum Bankkaufmann; 2003 - 2008 Studium der Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg; 2008 - 2010 Referendariat; 2011 - 2015 Ashurst LLP; 2015/2016 P+P Pöllath + Partners; seit 2017 bei Noerr LLP, Frankfurt am Main, dort seit 2023 Partner; Schwerpunkte: Akquisitionsfinanzierung, Unternehmensfinanzierung; Projektfinanzierung.
Dr. Günter Seulen
Dr. Günter SeulenOppenhoff, KölnRechtsanwalt und Partner der Sozietät Oppenhoff & Partner; Studium und Promotion an der WWU Münster; 2001-2007 Rechtsanwalt bei Linklaters in Köln; spezialisiert auf die gesellschaftsrechtliche (insbesondere aktienrechtliche) Beratung deutscher und ausländischer Unternehmen und Unternehmensgruppen, Unternehmens- und Konzernrestrukturierungen sowie die Beratung bei innerdeutschen und grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen und Joint Ventures.
Michael Siegert
Michael SiegertEY Tax GmbH Steuerberatungsgesellschaft, KölnAusbildung: Studium der Betriebswirtschaftslehre in Mannheim und Bamberg, M.Sc. Herr Siegert ist Steuerberater und Senior Manager in der Transaction Tax Köln, mit zwischenzeitlichem einjährigen Secondment nach Stockholm. Er ist spezialisiert auf die steuerliche Beratung von Unternehmenstransaktionen, insbesondere die steuerliche Due Diligence sowie Akquisitionsstrukturierung, steuerliche Optimierung bei nationalen und internationalen M&A-Transaktionen, Restrukturierungen sowie steuerliche Integrationsberatung. Darüber hinaus betreut Herr Siegert Mandanten bei laufenden Betriebsprüfungen.
Ramona Sorgenfrei
Ramona SorgenfreiOrrick, DüsseldorfRechtsanwältin, Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth); Rechtsanwältin bei Orrick in Düsseldorf; Studium in Bayreuth (Rechtswissenschaften, wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung); Beratung und Vertretung von Mandanten in komplexen grenzüberschreitenden Streitigkeiten vor internationalen Schiedsgerichten (DIS, ICC, LCIA, UNCITRAL VIAC) und staatlichen Gerichten; Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrecht mit Schwerpunkt auf den Bereichen Energie, Infrastruktur und Technologie; besonderer Fokus auf Lizenzstreitigkeiten im Telekommunikationssektor, Geltendmachung von FRAND-Einwendungen sowie D&O-Streitigkeiten und Streitigkeiten nach dem UN-Kaufrecht.
Dr. Frank Thiäner
Dr. Frank ThiänerPOELLATH, München1989–1994 Studium der Rechtswissenschaften in Bonn, Lausanne und Heidelberg; 1994–1996 Wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hommelhoff an der Universität Heidelberg; 1996–1999 Referendariat in Hamburg; 1999–2002 Rechtsanwalt bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in London; 2000 Zulassung als Solicitor beim Supreme Court of England and Wales; seit 2003 Rechtsanwalt bei POELLATH, München; Beratung im Bereich Private Equity und M&A sowie allgemeine gesellschaftsrechtliche Beratung; zu den Mandanten gehören vor allem Private Equity Fonds und Industrieunternehmen, aber auch private Investoren.
Christian Tönies, LL.M. Eur.
Christian Tönies, LL.M. Eur.POELLATH, MünchenStudium der Rechtswissenschaften in München; seit 2002 bei POELLATH; Rechtsanwalt seit 2004; dort seit 2011 Partner. Christian Tönies ist spezialisiert auf Venture-Capital, Private Equity und Mezzanine-Finanzierungs-Transaktionen.
Prof. Dr. Robert Ullmann
Prof. Dr. Robert UllmannUniversität AugsburgJahrgang 1981. Professor für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Augsburg seit 2015; Steuerberater, Chartered Financial Analyst. Studium der Betriebswirtschaftslehre und Promotion an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie der Harvard University. Mehrjährige berufspraktische Tätigkeit bei einer „Big4“ Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Düsseldorf sowie einer auf Steuerrecht spezialisierten Kanzlei in Bonn. Steuerliche Tätigkeitsschwerpunkte: Internationales Steuerrecht, Umwandlungssteuerrecht, Verrechnungspreise.
Jan Vollkammer, LL.M.
Jan Vollkammer, LL.M.Gibson, Dunn & Crutcher LLP, FrankfurtJan Vollkammer ist Associate im Frankfurter Büro von Gibson, Dunn & Crutcher LLP. Er ist auf das europäische und deutsche Kartellrecht sowie auf das Investitionskontrollrecht spezialisiert.
Tätigkeitsschwerpunkte: Kartellverfahren und kartellrechtliche Schadenersatzklagen, Fusionskontrollverfahren, Investitionskontrollverfahren (FDI), Compliance Programme und Vertriebskartellrecht.
Philipp von Braunschweig, LL.M. (Fordham)
Philipp von Braunschweig, LL.M. (Fordham)POELLATH, MünchenRechtsanwalt; seit 1998 Partner bei POELLATH (München); vorherige Tätigkeit bei der Sozietät Rädler Raupach Bezzenberger und Oppenhoff & Rädler; Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im US-Bundesstaat New York; Tätigkeitsschwerpunkte: rechtliche und steuerliche Strukturierung von Unternehmenskäufen, insbesondere Management-Buy-Out.
Prof. Dr. Christoph Watrin
Prof. Dr. Christoph WatrinUniversität MünsterDirektor des Instituts für Unternehmensrechnung und -besteuerung an der Universität Münster; Steuerberater; Studium der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln, München und Georgetown (USA); Promotion und Habilitation an der Universität zu Köln; anschließend Tätigkeit als Rechtsanwalt, Steuerberater und Gesellschafter einer internationalen Sozietät; Forschungsschwerpunkte: Nachfolgeplanung von Familienunternehmen, Probleme der steuerlichen Gewinnermittlung, Fragen der nationalen und internationalen Steuergestaltung.
Dr. Georg Weidenbach
Dr. Georg WeidenbachGibson, Dunn & Crutcher LLP, FrankfurtDr. Georg Weidenbach ist Partner bei Latham & Watkins in Frankfurt a. M. Er verfügt über erhebliche Erfahrungen in der Beratung von Unternehmen in allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Tätigkeitsschwerpunkte: Kartellverfahren und kartellrechtliche Schadensersatzklagen; Fusionskontrollverfahren; Compliance Programme und Audits; Vertriebskartellrecht und Marktmachtmissbrauchsverfahren
Eike Björn Weidner
Eike Björn WeidnerDebevoise & Plimpton LLP, Frankfurt a. M.Eike Björn Weidner ist Rechtsanwalt und Associate bei Debevoise & Plimpton LLP und dort Mitglied der Fonds-/Investment-Management-Gruppe.
Auf Grund seiner beruflichen Erfahrung als Referent bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie im Bundeskanzleramt berät Herr Weidner vor allem zu Fragen der Investmentfondsregulierung.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel arbeitete er während seines Rechtsreferendariats unter anderem für die hessische Landesregierung, die BaFin sowie für Debevoise.
Prof. Dr. Eugen Wingerter
Prof. Dr. Eugen WingerterFachhochschule DortmundProfessur für Wirtschaftsrecht, insb. Handels-, Gesellschafts- und Kartellrecht an der Fachhochschule Dortmund seit 2020. Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Exeter (Großbritannien) sowie der Betriebswirtschaftslehre an der Fernuniversität Hagen, Dipl.-Kfm. Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Promotion zum europäischen Kartellrecht am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht (Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Petra Pohlmann für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Zivilverfahrensrecht) in Münster. Referendariat mit kartellrechtlichem Fokus in Münster, Brüssel (EU Kommission), Düsseldorf (int. Großkanzlei) und Essen (DAX-Konzern - Compliance Abteilung). Rechtsanwalt für deutsches und europäisches Kartellrecht, insbesondere Fusionskontrolle, Kartellverfahren, internationale Compliance-Maßnahmen und Fragestellungen mit Bezug zu Wettbewerbsökonomie. Ab 2021 in Nebentätigkeit bei Mayer Brown LLP, Düsseldorf, Praxisgruppe Kartellrecht.
Dr. Ansas Wittkowski
Dr. Ansas WittkowskiTaxVisions Wittkowski , MünchenJahrgang 1974. Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg, Abschluss als Diplom-Kaufmann. Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Promotion an der Universität Münster. Steuerberater seit 2003 in den Bereichen gestaltende Steuerberatung und Tax Accounting. Langjährige Erfahrung als Steuerberater in renommierten internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Seit 2024 geschäftsführender Gesellschafter bei TaxVisions in München. Lehrbeauftragter für Steuerplanung an der Universität Münster. Zudem zahlreiche Veröffentlichungen und Vortragstätigkeiten zum nationalen und internationalen Steuerrecht sowie zum Tax Accounting.
- Dr. Tim Würstlin, LL.M.Hengeler Mueller, München
Prof. Dr. Till Zech, LL.M.
Prof. Dr. Till Zech, LL.M.Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, Braunschweig1985 – 1991 legal studies; 1991 First State Law Exam; 1992 LL.M. University of Miami; 1992 Bar Examen: General Attorney at Law, New York; 1996 Second State Law Exam; 1996-1998 Attorney at Kanzlei Zech, Dr. Große Wentrup & Partner, Hamm; 1998-2001 Independent attorney-at-law at the District Court ,Muenster; 1998-2001 Owner of the ZETT COM Akademie für Call & Communication Center in Hamm; since 2002 Founder of the ARS Akademie für Recht & Steuern GmbH & Co. KG; 2001-2002 Senior civil servant at North-Rhine Westphalia's Fiscal Authority, Introduction at the Tax Office Hamm; 2002 section leader at the Tax Office Marl; since 2002 lecturer at the Bundesfinanzakademie at the Federal Ministry of Finance for international and foreign Tax Law, Income Tax Law and Corporate Tax Law; 2003 Senoir Civil Servant; 2004 appointment to senior government advisor.
Dozierende des Zusatzkurses „Fachanwalt/Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht“
Stefanie Briefs, EMBA
Stefanie Briefs, EMBABertelsmann SE & Co. KGaA, GüterslohStefanie Briefs ist seit 2007 Rechtsanwältin und als Inhouse Counsel in der Zentrale von Bertelsmann tätig. Mit einem Interesse an bereichsübergreifender Zusammenarbeit und interdisziplinären Projekten verantwortet sie seit 2011 zunächst die M&A-Tätigkeiten im Bereich Arbeitsrecht und seit 2021 zusätzlich die arbeitsrechtlichen Legal Tech Aktivitäten.
Ein besonderes Anliegen ist ihr das Teilen von Wissen: Für Bertelsmann hat sie ein übergreifendes arbeitsrechtliches Schulungskonzept entwickelt und umgesetzt und nimmt vielfältige Lehraufträge wahr.
Als Ergänzung zu rechtlichen Fortbildungen absolvierte Stefanie Briefs 2011-2013 den Executive MBA-Studiengang an der JurGrad in Münster sowie 2016 die Zertifizierung zur Projektmanagerin.
Zwischen 1. und 2. Staatsexamen gründete Stefanie Briefs zusammen mit Kommiliton:innen die AD LEGENDUM.
- Adalbert MakosPOELLATH, München
- Prof. Dr. Gernot Sydow, M.A.Universität Münster
Kooperationspartner
Um Ihnen das Beste aus Theorie und Praxis zu vermitteln, arbeiten wir mit renommierten und erfahrenen Partnern zusammen. Unsere Lehrenden kommen u.a. aus folgenden namenhaften Unternehmen und Kanzleien:
Prüfungen & Abschluss
Berufsbegleitend
zum Hochschulgrad "Master of Laws" (LL.M.) bzw.
“Executive Master of Business Administration” (EMBA)7 Klausuren
à 3 ZeitstundenPräsentationsprüfung
(Modul 8)Masterarbeit
(Umfang ca. 40–50 Seiten, Bearbeitungszeit: vier Monate)
- Dreistündige Klausur am Ende eines jeden Moduls
- Fragen und kleinere Fälle zu den vorangegangenen Vorlesungen (kein Multiple Choice)
- Für diejenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die den Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht anstreben: zusätzlich eine fünfstündige Klausur im Rahmen des Zusatzkurses
- Modulabschlussprüfung (statt Klausur) in Modul 8
- Interdisziplinäre Gruppenarbeit
- Simulation eines Unternehmenskaufs
- Keine Note, sondern nur “bestanden” und “nicht bestanden”
- Bearbeitungszeit: vier Monate
- Umfang: ca. 40 - 50 Seiten
- Regulär nach Ende der Präsenzzeit; Verschieben der Masterarbeit flexibel möglich
- Einreichung eigener Themenvorschläge; Prüfung und Zuweisung durch den Ausschuss
- Bei Nichtbestehen zwei Wiederholungsversuche für jede Prüfungsleistung möglich
- Nachschreibtermine für die Klausuren finden am Ende des Studiengangs statt.
- Wiederholung der Masterarbeit jederzeit nach individueller Absprache
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das lateinische Notensystem verwendet:
0,7 – 1,3 summa cum laude
1,7 – 2,3 magna cum laude
2,7 – 3,3 cum laude
3,7 – 4,0 rite
5,0 non rite
Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen.
Die Note der Zusatzklausur, die im Rahmen des Fachanwaltskurses geschrieben wird, fließt nicht mit in die Gesamtnote ein.
Eine Besonderheit des Studiengangs „M&A“ ist die Möglichkeit, zwischen zwei akademischen Hochschulgraden zu wählen: Je nach Wahlfachbereich und der Ausrichtung der Masterarbeit können Sie entweder den rechtswissenschaftlichen Titel „Master of Laws“ (LL.M.) oder den wirtschaftswissenschaftlichen Grad „Executive Master of Business Administration“ (EMBA) erwerben. Beide Titel können unabhängig von der Fachrichtung des Erststudiums angestrebt werden.
Der akademische Hochschulgrad Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praxisnahe Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses anerkannten Mastergrades weisen Sie Ihre Expertise auf dem Gebiet „Mergers & Acquisitions" aus, können sich von Ihren Mitbewerbenden absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen.
Mit dem EMBA signalisieren Sie vor allem eingehende Wirtschaftskenntnisse und Managementwissen. Im Gegensatz zum klassischen MBA, der in der Regel in einem Vollzeitstudium erworben wird, richtet sich der EMBA vor allem an „Executives“, also Führungskräfte, die den Mastergrad berufsbegleitend erwerben möchten. EMBA-Anwärterinnen und -Anwärter verfügen in der Regel schon über mehrere Jahre einschlägige Berufserfahrung.
Ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Einschlägig sind hier die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche, die von Universität zu Universität variieren können. An der Universität Münster gilt für den Fachbereich Rechtswissenschaften u.a. die Voraussetzung eines Masterabschlusses mit Bestnote (summa cum laude). Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen können Sie der Promotionsordnung der Universität Münster entnehmen. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Diese stehen insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Gerade die Mandantschaft freiberuflicher Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legt Wert auf diese Zusatzqualifikation. Bei uns erhalten Sie nach Absolvieren unseres kostenlosen Zusatzkurses das theoretische Rüstzeug zur Erlangung der Fachanwaltschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Kosten
Sichern Sie sich bei Anmeldung bis zum 1. Juli 2025 einen Nachlass in Höhe von 1.200 €!
Kooperationstarife
Mitglieder des Bundesverbands Mergers & Acquisitions gem. e.V. (BM&A) erhalten 15 % Nachlass auf die Studiengebühr
(bei mindestens einjähriger Mitgliedschaft).
M&A-Review-Abonnentinnen und -Abonnenten erhalten 10 % Nachlass auf die Studiengebühr.
Sie kennen jemanden, der bereits einen Masterstudiengang bei uns absolviert hat? Bei Weiterempfehlung durch ein Mitglied unseres Alumnivereins erhalten Sie bei Zulassung einen Nachlass in Höhe von 5 % auf die jeweilige Studiengebühr.
In jedem Studienjahr vergibt die Universität Münster insgesamt sechs Teilstipendien in Höhe von 25 % der Studiengebühr. Die Teilstipendien werden an die jeweils ersten drei rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die über eine hervorragende Abschlussnote und die geforderte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügen. Teilstipendienfähig ist, wer:
- in einem der beiden Staatsexamina mit 9,0 oder mehr Punkten abgeschlossen hat
- einen Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss hat und zu den besten 10 % zählt (Nachweis erforderlich)
Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen vergeben werden können.
Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel. Bei Übernahme der Kosten eines berufsbegleitenden Studiums durch den Arbeitgeber kann sich dies für Arbeitgeber und auch für Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Arbeitgeber können die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, die Beschäftigten ihrerseits müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei ebenfalls nicht an.
Zulassung
Hochschulstudium
- ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
- Staatsexamen
- Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)
Berufserfahrung
- mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung
- mindestens zweijährige, einschlägige Berufserfahrung, wenn der Hochschulgrad “Executive Master of Business Administration” (EMBA) angestrebt wird
Die aktuelle Zulassungsordnung können Sie hier einsehen.
Aktuell sind noch Plätze für einen Einstieg im September frei – melden Sie sich gleich an!
Es werden maximal 40 Studienplätze vergeben. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung nebst sämtlicher für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen.
- Prioritätsprinzip
Bei Vorliegen der formalen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt die Vergabe der ersten 30 Studienplätze nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Nach Eingang dauert es etwa ein bis zwei Wochen, bis der Prüfungsausschuss über die Zulassung entschieden hat.
- Bewerbungsverfahren
Die übrigen Studienplätze werden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben. Dabei werden alle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss, insbesondere basierend auf den Kriterien "Abschlussnote" und "Berufserfahrung". Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Ihre Bewerbung kann auch nach Ablauf der Bewerbunsfrist berücksichtigt werden, sofern noch Studienplätze frei sind.
Für die Bewerbung zum Studiengang benötigen wir die folgenden Unterlagen:
Auf dem Postweg:
- Beglaubigte Ablichtungen der Staatsexamenszeugnisse, des Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisses. Die Beglaubigung ist u.a. vorzunehmen durch einen Notar/eine Notarin, eine Gemeinde, Sparkasse oder der Ausstellungsbehörde der Urkunde.
Auch per E-Mail möglich:
- Anmeldeformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Bei Diplom-, Bachelor- und Masterabschlüssen: Einfache Ablichtung des Einzelnotennachweises und des Diploma Supplements, einer Ranking-Bescheinigung oder eines Grading Tables
- Scan des Personalausweises (Vorderseite)
Es besteht die Möglichkeit, sich an der Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren von derzeitig 320,17 € pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das deutschlandweite Semesterticket. Bei Interesse an einer Immatrikulation an der Universität Münster sprechen Sie uns gerne an.
Studierendenstruktur
Zahlen und Fakten
Beruflicher Background
Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus Kanzleien, Banken, Unternehmensberatungen sowie Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Ihre Ansprechpartnerin
Rechtsanwältin
Kirsten Schoofs
Tel.: +49 251 62077-10
Mail: kirsten.schoofs[at]jurgrad.de