Jetzt noch Einstieg möglich
bis zum 06.11.2024

Einstieg möglich
bis zum 06.11.2024

Steuerwissenschaften

Berufsbegleitender Masterstudiengang | Abschluss: LL.M. / EMBA
 zugleich Fachanwalt/Fachanwältin für Steuerrecht

  • anwendungsorientierte Wissensvermittlung auf universitärem Niveau
  • Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Hochschulgraden LL.M. und EMBA
  • wertvolle Einblicke in die Praxis durch die Lehrenden aus der Gerichtsbarkeit und der Beratung

    Der Studiengang in Kürze:

    • Berufsbegleitend
      zum Hochschulgrad "Master of Laws" (LL.M.) bzw. 
      “Executive Master of Business Administration” (EMBA)

    • Zugleich Fachanwaltschaft für Steuerrecht

    • Kurze Präsenzphasen:
      Einführungswoche und 15 Blockveranstaltungen

    • Flexible Teilnahme:
      bis zu fünf Mal Online-Teilnahme möglich 

    • Nächster Studienbeginn:
      25. September 2024
      Jetzt noch anmelden!

    • Dauer:
      3 Semester
      zzgl. Masterarbeit

    • Erweitern Sie Ihr
      Netzwerk

    • Kosten:
      12.900 €

    • Der Studiengang war eine hervorragende Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen. Ein Klausurenkurs ist zwar noch zwingend, aber der Wissensstand nach dem Studiengang war so gut, dass ich dafür bestens…

      Dr. Tarek Bary, LL.M.,
      Rechtsanwalt, Steuerberater,
      MUTH & PARTNER Wirtschaftsprüfer – Steuerberater – Rechtsanwälte mbB, Fulda

    • Ein Reiz des Studiengangs bestand für mich neben der fachlichen steuerlichen Ausbildung vor allem darin, zwei Titel mit einem Kurs zu bekommen – nämlich den LL.M. und den Fachanwalt für Steuerrecht.

      Maximilian Krämer, LL.M.,
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht,
      DNK DINKGRAEVE NORSTEDT KRÄMER, München

      Inhalte des Studiums

      Die Vorlesungen sind nicht nur auf bestimmte Beratungsschwerpunkte oder ausgewählte Detailbereiche ausgerichtet, sondern vermitteln Steuerrecht als Teil der Rechtsordnung, unter Einbeziehung der ökonomischen Grundlagen und Entscheidungsalternativen. Der Studiengang zielt damit sowohl auf die Vermittlung von exzellentem Fachwissen als auch auf das Begreifen steuersystematischer, verfassungsrechtlicher und ökonomischer Zusammenhänge und Hintergründe ab. Hier finden Sie alle Inhalte im Überblick: 

      1.1 Verfassungsrechtliche Bezüge des Steuerrechts
      1.2 Einführung in die Einkommensteuer
      1.3 Gewinneinkunftsarten (Grundlagen)
      1.4 Gewinneinkunftsarten (Spezialfragen)
      1.5 Sonstige Einkünfte, insbes. Veräußerung von Immobilien, Rentenbesteuerung und Altersvorsorge
      1.6 Einkünfte aus Kapitalvermögen (inkl. Veräußerung von Wertpapieren), Vermietung und Verpachtung

      2.1 Buchführung
      2.2 Handels- und Steuerbilanzrecht I (Grundlagen)
      2.3 Handels- und Steuerbilanzrecht II (Vertiefung und Einzelfragen)
      2.4 Steuerbilanzpolitik

      3.1 Besteuerung von Personengesellschaften
      3.2 Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht

      4.1 Bilanzanalyse
      4.2 Grundzüge der Konzernrechnungslegung
      4.3 Lohnsteuerrecht
      4.4 Verfahrensrecht, Teil 1: AO
      4.5 Verfahrensrecht, Teil 2: FGO

      5.1 VWL I - Allgemeine Steuerlehre
      5.2 Grundlagen des Umsatzsteuerrechts
      5.3 Umsatzsteuerrecht (Vertiefung)

      6.1 Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht – Grundlagen
      6.2 Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht – Bewertungsrecht
      6.3 Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht – Vergünstigungen nach §§ 13 a,b ErbStG
      6.4 Unternehmenskauf (nur LL.M.-Anwärterinnen/Anwärter)
      6.4 Unternehmensbewertung (nur EMBA-Anwärterinnen/Anwärter)
      6.5 Steuerfahndungs- und Steuerstrafrecht (nur LL.M.-Anwärterinnen/Anwärter)
      6.5 VWL II - Spezielle Steuerlehre (nur EMBA-Anwärterinnen/Anwärter)

      7.1 Verbrauchsteuerrecht/Zollrecht
      7.2 Grundsteuer
      7.3 Grunderwerbsteuerrecht
      7.4 Umwandlungssteuerrecht

      8.1 Internationales Steuerrecht I – Grundlagen, Vermeidung der Doppelbesteuerung ohne DBA
      8.2 Internationales Steuerrecht II – Doppelbesteuerungsabkommen
      8.3 Internationales Steuerrecht III – Außensteuergesetz und internationale Steuergestaltungsplanung
      8.4 Europarechtliche Bezüge des Steuerrechts

      Termine des Studienjahrgangs 2024/2025

      • 1. Term23.-28. September 2024
      • 2. Term6.-9. November 2024+ Klausur
      • 3. Term22.+23. November 2024
      • 4. Term30. Januar -1. Februar 2025+ Klausur
      • 5. Term13.-15. März 2025
      • 6. Term4.+5. April 2025
      • 7. Term5.-7. Mai 2025+ Klausur
      • 8. Term22.-24. Mai 2025
      • 9. Term26.-28. Juni 2025+ Klausur
      • 10. Term10.-12. Juli 2025
      • 11. Term4.-6. September 2025+ Klausur
      • 12. Term14.-18. Oktober 2025Wahlfachwoche
      • 13. Term13.-15. November 2025+ Klausur
      • 14. Term8.-10. Dezember 2025
      • 15. Term15.-17. Januar 2026+ Klausur
      • 16. Term5.-7. Februar 2026
      • 17. Term7. März 2026Klausur und Ausgabe der Masterarbeits­themen

        Lehrende

        Das Executive Board

        Als Gremium mit beratender Funktion, das sich aus Professorinnen und Professoren sowie Praktikerinnen und Praktikern zusammensetzt, überwacht das Executive Board die Qualität und legt die strategische Ausrichtung des Studiengangs fest. Die Studieninhalte werden dabei ständig an die aktuellen Entwicklungen und Bedürfnisse des Marktes angepasst.

        • Dr. Michael Best
          POELLATH, München

        • Dr. Egmont Kulosa
          Richter am Bundesfinanzhof, München

        • Dr. Franziska Peters
          Richterin am Bundesfinanzhof, München

        • Prof. Dr. Aloys Prinz
          Universität Münster

        • Prof. Dr. Christoph Watrin
          Universität Münster

        • Michael Wendt
          Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof a. D., München | YPOG Köln

        • Prof. Dr. Joachim Englisch
          Universität Münster, Akademischer Leiter

        Unsere Lehrenden

        Zu unseren Dozierenden zählen nicht nur renommierte Professorinnen und Professoren, sondern auch zahlreiche Praktikerinnen und Praktiker aus national und international agierenden Kanzleien, Unternehmensberatungen, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Auch Richterinnen und Richter aus Finanzgerichten oder dem Bundesfinanzhof verstärken unser Team.

        Alle Dozierenden verfügen über eine exzellente Reputation und bringen langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich mit. Für die Studierenden bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, vom Erfahrungsschatz ausgewiesener Expertinnen und Experten  zu profitieren. 

        • Yannick Barbu
          Merck KGaA, Frankfurt a. M.

        • Prof. Dr. Johannes Becker
          Universität Münster

        • Dr. Peter Becker
          Rechtsanwalt, Münster

        • Dr. Franz Bielefeld
          Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

        • Dr. Sascha Bleschick
          Richter am Finanzgericht Münster

        • Dr. Christian Bohlmann
          Finanzgericht Münster

        • Prof. Dr. Elke Böing
          Hochschule für Finanzen, NRW

        • Dr. Philipp Böwing-Schmalenbrock, LL.M.
          Finanzgericht Münster

        • Prof. Dr. Joachim Englisch
          Universität Münster

        • Prof. Dr. Bernd Früchtl
          Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen

        • Dr. Stefan Greil
          Bundesministerium der Finanzen, Berlin

        • Mathias Grootens
          Finanzministerium NRW

        • Dominique Helberg, LL.M.
          Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

        • Thorsten Hunkenschröder
          PricewaterhouseCoopers AG, Osnabrück
        • Dr. Michael Janko
          Fricke Group SE & Co. KG, Heeslingen

        • Dr. Thomas Keß
          Niedersächsisches Finanzgericht, Hannover

        • Dr. Felix Kessens
          Finanzgericht Münster

        • Dr. Christoph Klein
          Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt a. M.

        • Andreas Kortendick, LL.M.
          YPOG, Köln

        • Prof. Dr. Marcel Krumm
          Universität Münster
        • Prof. Dr. Gerrit Lietz
          International School of Management (ISM), Hamburg

        • Prof. Dr. Lars Micker, BScEC, LL.M.
          Hochschule für Finanzen, NRW

        • Dr. Stefan Pichler, EMBA
          Finanzgericht Münster

        • Gunnar Polte
          Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Düsseldorf

        • Prof. Dr. Aloys Prinz
          Universität Münster

        • Prof. Dr. Jens Reddig, LL.M. (Tax)
          Richter am Bundesfinanzhof

        • Dr. Oliver Rode, LL.M. Taxation
          Richter am Finanzgericht Düsseldorf

        • Dr. Tobias Schöppner
          Finanzgericht Münster

        • Dr. Jan Christoph Schumann
          Bundesrechnungshof, Bonn

        • Prof. Dr. Henning Tappe
          Universität Trier

        • Dr. Jochen Tillmanns
          KMLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf

        • Prof. Dr. Robert Ullmann
          Universität Augsburg

        • Prof. Dr. Korbinian von Blanckenburg
          Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe

        • Prof. Dr. Christoph Watrin
          Universität Münster

        • Benedikt Wemmer
          Universität Münster

        • Prof. Dr. Eginhard Werner
          HLB Stückmann und Partner, Bielefeld / Fachhochschule Bielefeld

        Kooperationspartner

        Um Ihnen das Beste aus Theorie und Praxis zu vermitteln, arbeiten wir mit renommierten und erfahrenen Partnern zusammen. Unsere Lehrenden kommen u.a. aus folgenden namhaften Unternehmen und Kanzleien:

        Prüfungen & Abschluss

        • Berufsbegleitend
          zum Hochschulgrad "Master of Laws" (LL.M.) bzw. 
          “Executive Master of Business Administration” (EMBA)

        • 8 Klausuren
          à 3 Zeitstunden

        • Masterarbeit 
          (Umfang ca. 40–50 Seiten, Bearbeitungszeit: vier Monate)

        • Dreistündige Klausur am Ende eines jeden Moduls 
        • Fragen und kleinere Fälle zu den vorangegangenen Vorlesungen (kein Multiple Choice)

        • Bearbeitungszeit: vier Monate
        • Umfang: ca. 40 - 50 Seiten
        • Regulär nach Ende der Präsenzzeit; Verschieben der Masterarbeit flexibel möglich
        • Einreichung eigener Themenvorschläge; Prüfung und Zuweisung durch den Ausschuss

        • Bei Nichtbestehen zwei Wiederholungsversuche für jede Prüfungsleistung möglich
        • Nachschreibtermine für die Klausuren finden am Ende des Studiengangs statt
        • Wiederholung der Masterarbeit jederzeit nach individueller Absprache

        Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das lateinische Notensystem verwendet:

        0,7 – 1,3 summa cum laude
        1,7 – 2,3 magna cum laude
        2,7 – 3,3 cum laude
        3,7 – 4,0 rite
        5,0 non rite

        Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen.

        Die aktuelle Prüfungsordnung können Sie hier einsehen. 

        Das Modulhandbuch des Studiengangs können Sie hier herunterladen.

        Eine Besonderheit des Studiengangs „Steuerwissenschaften“ ist die Möglichkeit, zwischen zwei akademischen Hochschulgraden zu wählen: Je nach Wahlfachbereich und der Ausrichtung der Masterarbeit können Sie entweder den rechtswissenschaftlichen Titel „Master of Laws“ (LL.M.) oder den wirtschaftswissenschaftlichen Grad „Executive Master of Business Administration“ (EMBA) erwerben. Beide Titel können unabhängig von der Fachrichtung des Erststudiums angestrebt werden.

        Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praxisnahe Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses anerkannten Mastergrades weisen Sie Ihre Expertise auf dem Gebiet des Steuerrechts aus, können sich von Ihren Mitbewerbenden absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen.

        Mit dem EMBA signalisieren Sie vor allem eingehende Wirtschaftskenntnisse und Managementwissen. Im Gegensatz zum klassischen MBA, der in der Regel in einem Vollzeitstudium erworben wird, richtet sich der EMBA vor allem an „Executives“, also Führungskräfte, die den Mastergrad berufsbegleitend erwerben möchten. EMBA-Anwärterinnen und -Anwärter verfügen in der Regel schon über mehrere Jahre einschlägige Berufserfahrung.

        Ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Einschlägig sind hier die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche, die von Universität zu Universität variieren können. An der Universität Münster gilt für den Fachbereich Rechtswissenschaften u.a. die Voraussetzung eines Masterabschlusses mit Bestnote (summa cum laude). Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen können Sie der Promotionsordnung der Universität Münster entnehmen. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an. 

        Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Diese stehen insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Gerade die Mandantschaft freiberuflicher Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legt Wert auf diese Zusatzqualifikation. Bei uns erhalten Sie das theoretische Rüstzeug zur Erlangung der Fachanwaltschaft für Steuerrecht.

        Kosten

        Frühbucher­tarif

        11.700 €

        bis zum 1. Juli 2024

        Bequem in Raten zahlen:
        3 Raten in Höhe von 3.900 € zum jeweiligen Semesterbeginn

        Reguläre Gebühren

        12.900 €

        nach dem 1. Juli 2024

        Bequem in Raten zahlen:
        3 Raten in Höhe von 4.300 € zum jeweiligen Semesterbeginn 

        Sie kennen jemanden, der bereits einen Masterstudiengang bei uns absolviert hat? Bei Weiterempfehlung durch ein Mitglied unseres Alumnivereins erhalten Sie bei Zulassung einen Nachlass in Höhe von 5 % auf die jeweilige Studiengebühr. 

        In jedem Studienjahr vergibt die Universität Münster insgesamt sechs Teilstipendien in Höhe von 25 % der Studiengebühr. Die Teilstipendien werden an die jeweils ersten drei rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die über eine hervorragende Abschlussnote und die geforderte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügen. Teilstipendienfähig ist, wer:

        • in einem der beiden Staatsexamina mit 9,0 oder mehr Punkten abgeschlossen hat 
        • einen Examens-, Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss hat und zu den besten 10 % zählt (Nachweis erforderlich)
         

        Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen vergeben werden können.

        Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel. Bei Übernahme der Kosten eines berufsbegleitenden Studiums durch den Arbeitgeber kann sich dies für Arbeitgeber und auch für Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Arbeitgeber können die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, die Beschäftigten ihrerseits müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei ebenfalls nicht an.

        Zulassung

        Hochschulstudium

        • ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen: 
          • Staatsexamen 
          • Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)
        • Grundkenntnisse im Steuerrecht dringend empfohlen


        Berufserfahrung

        • mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung bzw.
        • mindestens zweijährige, einschlägige Berufserfahrung, wenn der Hochschulgrad “Executive Master of Business Administration” (EMBA) angestrebt wird
         

        Die aktuelle Zulassungsordnung können Sie hier einsehen.

        Aktuell sind noch Plätze für einen Einstieg im September frei – melden Sie sich gleich an!

        Es werden maximal 40 Studienplätze vergeben. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung nebst sämtlicher für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen.

        • Prioritätsprinzip
          Bei Vorliegen der formalen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt die Vergabe der ersten 30 Studienplätze nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Nach Eingang dauert es etwa ein bis zwei Wochen, bis der Prüfungsausschuss über die Zulassung entschieden hat.
        • Bewerbungsverfahren
          Die übrigen Studienplätze werden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben. Dabei werden alle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss, insbesondere basierend auf den Kriterien "Abschlussnote" und "Berufserfahrung". Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Ihre Bewerbung kann auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist berücksichtigt werden, sofern noch Studienplätze frei sind.

        Für die Bewerbung zum Studiengang benötigen wir die folgenden Unterlagen:

        • Anmeldeformular (auch per E-Mail möglich)
        • Tabellarischer Lebenslauf (auch per E-Mail möglich)
        • Beglaubigte Ablichtungen der Staatsexamenszeugnisse, des Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisses (per Post). Die Beglaubigung ist u.a. vorzunehmen durch einen Notar/eine Notarin, eine Gemeinde, Sparkasse oder der Ausstellungsbehörde der Urkunde. 
        • Bei Diplom-, Bachelor- und Masterabschlüssen: Einfache Ablichtung des Einzelnotennachweises und des Diploma Supplements, einer Ranking-Bescheinigung oder eines Grading Tables (auch per E-Mail möglich)

        Es besteht die Möglichkeit, sich an der Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren von derzeitig 320,17 € pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das deutschlandweite Semesterticket. Bei Interesse an einer Immatrikulation an der Universität Münster sprechen Sie uns gerne an. 
         

        Studierendenstruktur

        Zahlen und Fakten

        Beruflicher Background

        Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus der Finanzverwaltung, Kanzleien, Unternehmensberatungen sowie Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

        Ihre Ansprechpartnerin

        Rechtsanwältin Kirsten Schoofs

        Tel.: +49 251 62077-10
        Mail: kirsten.schoofs[at]jurgrad.de