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22. September 2025
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Steuerwissenschaften
Berufsbegleitender Masterstudiengang | Abschluss: LL.M. / EMBA
zugleich Fachanwalt/Fachanwältin für Steuerrecht
- anwendungsorientierte Wissensvermittlung auf universitärem Niveau
- Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Hochschulgraden LL.M. und EMBA
- wertvolle Einblicke in die Praxis durch die Lehrenden aus der Gerichtsbarkeit und der Beratung
Der Studiengang in Kürze:
Berufsbegleitend
zum Hochschulgrad "Master of Laws" (LL.M.) bzw.
“Executive Master of Business Administration” (EMBA)Zugleich Fachanwaltschaft für Steuerrecht
Kurze Präsenzphasen:
Einführungswoche und 15 BlockveranstaltungenFlexible Teilnahme:
bis zu fünf Mal Online-Teilnahme möglichNächster Studienbeginn:
22. September 2025Dauer:
3 Semester
zzgl. MasterarbeitBis zum 01.07.2025
Frühbuchertarif:
12.600 €Kosten:
13.800 €
Inhalte des Studiums
Die Vorlesungen sind nicht nur auf bestimmte Beratungsschwerpunkte oder ausgewählte Detailbereiche ausgerichtet, sondern vermitteln Steuerrecht als Teil der Rechtsordnung, unter Einbeziehung der ökonomischen Grundlagen und Entscheidungsalternativen. Der Studiengang zielt damit sowohl auf die Vermittlung von exzellentem Fachwissen als auch auf das Begreifen steuersystematischer, verfassungsrechtlicher und ökonomischer Zusammenhänge und Hintergründe ab. Hier finden Sie alle Inhalte im Überblick:
1.1 Verfassungsrechtliche Bezüge des Steuerrechts
Verfassungsfragen spielen im Steuerrecht eine zunehmend wichtige Rolle, weil das Bundesverfassungsgericht seine Kontrollmaßstäbe immer weiter präzisiert und diesem auch immer häufiger steuergesetzliche Regelungen vorgelegt werden. Keine anspruchsvolle Steuerberatung kann heute die verfassungsrechtlichen Fragestellungen ausblenden. In diesem Kurs erhalten Sie einen ersten Überblick über die Finanzverfassung mit ihren Vorgaben zu Steuergesetzgebungs- und Ertragskompetenz. Sie beschäftigen sich mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Steuergesetze, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und aktuellen Streitfragen.
1.2 Einführung in die Einkommensteuer
Die Vorlesung zur Einführung in die Einkommensteuer erläutert Ihnen zunächst deren Stellung im System des Steuerrechts. Sie werden mit dem Prüfungsschema und den Grundprinzipien der Besteuerung von Einkommen natürlicher Personen vertraut gemacht. Im Anschluss erhalten Sie eine Einführung in das Recht der Einkunftsarten und der Einkünfteermittlung. Die Veranstaltung schließt mit einem Überblick über die Verlustverrechnung und die persönlichen Abzüge in der Einkommensteuer.
1.3 Gewinneinkunftsarten (Grundlagen)
In der Vorlesung „Gewinneinkunftsarten (Grundlagen)“ erhalten Sie zunächst einen Überblick über das Einkommensteuersystem, einschließlich des Dualismus der Einkunftsarten, einkommensteuerlicher Grundsätze, des persönlichen Anwendungsbereichs und der Grundzüge der Einkommensermittlung. Dabei lernen Sie auch die Prüfungsstruktur sowie die Einkünfteerzielungsabsicht und Einkünftezurechnung kennen. Darüber hinaus behandeln Sie die Grundlagen der Gewinnermittlung (Maßgeblichkeitsgrundsatz, steuerrechtliche Bilanzierungsgebote und -verbote, Bewertung, Grundlagen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung) und des intertemporalen Verlustausgleichs nach § 10d EStG. Als Schwerpunkt des Moduls befassen Sie sich mit der Thematik der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Hierbei erfolgt eine Abgrenzung zu den anderen Gewinneinkunftsarten sowie zu den Überschusseinkunftsarten.
1.4 Gewinneinkunftsarten (Spezialfragen)
Aufbauend auf die in Modul 1.3. gelegten Grundlagen, vertiefen Sie im Rahmen der Vorlesung „Gewinneinkunftsarten (Spezialfragen)“ Ihre Kenntnisse im Bereich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Beendigung des (Gewerbe-)Betriebs, insbesondere der Betriebsverpachtung, der Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung (§ 16 EStG), einschließlich der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 17 EStG. Abschließend werden Ihnen die Grundsätze der Betriebsaufspaltung erläutert.
1.5 Sonstige Einkünfte, insbesondere Veräußerung von Immobilien, Rentenbesteuerung und Altersvorsorge
In dieser Veranstaltung behandeln Sie die „sonstigen Einkünfte“, einschließlich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Sie erhalten eine ausführliche Darstellung der Besteuerung von Renteneinkünften sowie der Einkünfte aus privater und betrieblicher Altersversorgung. Darüber hinaus wird Ihnen die Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften mit Immobilien erläutert und Sie beschäftigen sich mit den privaten Abzügen, wie Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.
1.6 Einkünfte aus Kapitalvermögen (inkl. Veräußerung von Wertpapieren), Vermietung und Verpachtung
In dieser Vorlesung befassen Sie sich mit den Überschusseinkünften, wobei der Schwerpunkt auf den Einkünften aus Kapitalvermögen sowie den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung liegt. Die „sonstigen Einkünfte“ aus Modul 1.5 sind ebenfalls Bestandteil dieses Moduls. Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform wurde die Veräußerung von Wertpapieren in die Einkünfte aus Kapitalvermögen integriert. Daher beleuchten Sie im Rahmen dieser Veranstaltung eine solche Veräußerung sowie die Besteuerung derselbigen in Form der Abgeltungssteuer.
2.1 Buchführung
Buchführung ist die Umsetzung der steuer- und handelsrechtlichen Rechtsgrundlagen (§§ 140 ff. AO, §§ 4 ff. EStG, §§ 238 ff. HGB) in die tägliche Rechnungslegung der Unternehmen. In dieser Veranstaltung erarbeiten Sie anhand einer praktischen Fallstudie, ausgehend von den Buchführungspflichten, die Eröffnungsbilanz, verbuchen laufende Geschäftsvorfälle, erstellen die Schlussbilanz und ermitteln den steuerrechtlich maßgeblichen Gewinn sowohl durch den Betriebsvermögensvergleich als auch in Form der sogenannten Gewinn- und Verlustmethode.
2.2 Handels- und Steuerbilanzrecht I (Grundlagen)
In der Vorlesung „Handels- und Steuerbilanzrecht I“ lernen Sie die Grundlagen des Bilanzrechts nach dem HGB sowie die Grundzüge des Rechts der steuerlichen Gewinnermittlung kennen. Der Schwerpunkt liegt auf den §§ 242–256 HGB und den §§ 4–7g EStG, wobei Ihr besonderes Augenmerk auf der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs liegen wird. Sie erlangen Grundlagenkenntnisse in den Bereichen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, des Maßgeblichkeitsgrundsatzes, der Aktivierung, Passivierung und Bewertung von Wirtschaftsgütern sowie der Korrekturen der Bewertung. Vorteilhaft hier sind Grundkenntnisse der Buchführung, zudem können Sie auf Ihre Kenntnisse des Einkommensteuerrechts (insbesondere über das System der Einkunftsarten) zurückgreifen, die Sie bereits im Modul 1 vermittelt bekommen haben.
2.3 Handels- und Steuerbilanzrecht II (Vertiefung und Einzelfragen)
Die Vertiefung der zuvor in der Vorlesung „Handels- und Steuerbilanzrecht I“ erlernten Grundlagen ist Gegenstand dieses Modulabschnitts. Sie befassen sich mit Einzel- und Spezialfragen in den Bereichen der Aktivierung, Passivierung, Bewertung und Korrekturen. Sie behandeln Einzelprobleme im Zusammenhang mit dem Maßgeblichkeitsgrundsatz und legen schließlich einen weiteren Schwerpunkt auf aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen im Handels- und Steuerbilanzrecht, die Sie detailliert analysieren.
2.4 Steuerbilanzpolitik
In dieser Vorlesung lernen Sie die Steuerbilanzpolitik kennen, die sich mit der zielgerichteten, durch die Wahrnehmung gesetzlich zulässiger Wahlrechte bewirkten Beeinflussung des steuerpflichtigen Gewinns in einer Steuerbilanz befasst. Sie erfahren, dass Steuerbilanzpolitik über die Optimierung des zeitlichen Anfalls der Steuerbemessungsgrundlagen von bilanzierenden Unternehmen hinausgeht und zunehmend die Optimierung von Verlustnutzungen in den Mittelpunkt rückt. Dabei analysieren Sie die Zielsetzungen der Steuerbilanzpolitik, identifizieren deren Einflussfaktoren, stellen Strategien dar und systematisieren die Auswirkungen auf Ertragsteuern. Zudem entwickeln Sie quantitative Konzepte, in deren Anschluss Sie sich mit den Instrumenten der Steuerbilanzpolitik mit Schwerpunkt auf den Rahmenbedingungen für Bilanzänderungen befassen. Sie beschäftigen sich zudem mit den Rückwirkungen der Steuerbilanzpolitik auf die Handelsbilanz, insbesondere mit latenten Steuern im Einzelabschluss, bei Personenhandelsgesellschaften und bei Organschaften. Das Modul schließt mit Ausführungen zu den organisatorischen Rahmenbedingungen einer eigenständigen Steuerbilanzpolitik ab, die Sie in die Prozesse von Tax Accounting und Tax Risk Management einordnen.
3.1 Besteuerung von Personengesellschaften
Dieser Modulteil beginnt mit einer kurzen Darstellung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) und deren Besonderheiten. Sie widmen sich der einkommensteuerlichen Behandlung von Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern. Ferner setzen Sie sich mit den bilanziellen Besonderheiten bei Personengesellschaften, den ertragsteuerlichen Folgen von Rechtsgeschäften zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern sowie mit besonderen Regelungen für bestimmte Arten von Personengesellschaften auseinander. Zudem erfahren Sie mehr über die eingeschränkten Möglichkeiten zur Nutzung von Verlusten durch nicht voll haftende Personengesellschafter und die Besonderheiten, die sich für die Besteuerung von Veräußerungs- und Aufgabegewinnen von Personengesellschaften gegenüber Einzelunternehmen ergeben. Ebenso erhalten Sie einen Überblick über Personengesellschaften mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit und aus Land- und Forstwirtschaft.
3.2 Körperschaftssteuerrecht
In dieser Vorlesung behandeln Sie vor allem die Besonderheiten der Besteuerung von Körperschaften nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG), wobei der Fokus auf Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) liegt. Sie lernen zunächst die Grundzüge des Körperschaftsteuerrechts kennen und vertiefen anschließend Schwerpunkte der Besteuerung von Kapitalgesellschaften, darunter verdeckte Gewinnausschüttungen, Steuerbefreiungen von Ausschüttungen und Veräußerungsgewinnen, Einschränkungen des Verlustabzugs, Organschaft und Zinsschranke.
3.3 KI im Steuerrecht
Im Modul „KI im Steuerrecht“ erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Anwendung künstlicher Intelligenz im steuerlichen Umfeld. Zunächst wird Ihnen die Funktionsweise von Sprachmodellen wie ChatGPT erläutert und aufgezeigt. Im Anschluss daran beschäftigen Sie sich mit der KI im steuerlichen Tagesgeschäft und der Frage, wie das Arbeiten mit Daten und Dokumenten automatisiert werden kann. Dabei werden Ihnen Vertragslösungen vorgestellt und es wird gemeinsam mit Ihnen hinterfragt, wieviel sie leisten können. In diesem Zusammenhang beschäftigen Sie sich auch mit Spezialbots im täglichen Einsatz und der Praktikabilität im Steuerwesen. Abschließend gibt Ihnen der Modulteil „Beyond ChatGPT“ einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen, wobei Sie Potenziale der KI im Steuerrecht beleuchten.
3.4 Gewerbesteuerrecht
Diese Vorlesung vermittelt Ihnen fundierte Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen und der praktischen Anwendung der Gewerbesteuer in Deutschland. Sie beleuchten detailliert die rechtlichen Vorschriften zur Gewerbesteuer einschließlich der Steuerpflicht, der Berechnung der Bemessungsgrundlage sowie der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen und deren betriebliche Steuerplanung.
4.1 Bilanzanalyse
In dieser Veranstaltung vertiefen Sie Ihre Kenntnisse im Bereich des Bilanzrechts und beschäftigen sich mit den Möglichkeiten der Bilanzanalyse. Sie erarbeiten verschiedene Kennzahlen und wenden diese im Rahmen einer Fallstudie an. Dies ist besonders relevant, wenn Sie in Beratungsprojekten mit Wirtschaftsprüfern und Fachleuten aus dem Bereich Rechnungswesen und Finanzen von Unternehmen zusammenarbeiten.
4.2 Grundzüge der Konzernrechnungslegung
Bei betriebswirtschaftlichen Gestaltungen sind die Auswirkungen auf den Einzel- und Konzernabschluss eines Unternehmens von entscheidender Bedeutung. In dieser Vorlesung lernen Sie, dass dem Konzernabschluss ausschließlich eine Informationsfunktion zukommt, die es Ihnen ermöglicht, das Unternehmen nach außen darzustellen. Sie erhalten einen Überblick über die betriebswirtschaftlichen Grundlagen und die Aufstellung des Konzernabschlusses nach nationalem Handelsrecht. Die Unterschiede zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) werden ebenfalls thematisiert. Ihr besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Einheitsfiktion des Konzerns, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises und den Konsolidierungsmaßnahmen.
4.3 Lohnsteuerrecht
Im Modul des Lohnsteuerrechts befassen Sie sich mit der Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG). Ziel ist es, Ihnen sowohl das formelle als auch das materielle Lohnsteuerrecht zu vermitteln, insbesondere den Arbeitslohnbegriff, bedeutende Steuerbefreiungs- und Werbungskostentatbestände. Am Ende des Moduls verfügen Sie über einen umfassenden Blick über aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung.
4.4 Verfahrensrecht, Teil 1: AO
In dieser Einheit lernen Sie die verfassungsrechtlichen Vorgaben für das Steuerverfahren kennen. Die einzelnen Stadien des gestuften Besteuerungsverfahrens stehen im Zentrum der Veranstaltung. Sie beschäftigen sich mit dem Ermittlungsverfahren, das zahlreiche steuerliche Erklärungs- und Mitwirkungspflichten von Steuerpflichtigen und Dritten umfasst, sowie mit dem anschließenden Festsetzungs- bzw. Feststellungsverfahren. Im weiteren Verlauf werden Sie mit Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren vertraut gemacht. Ein natürlicher Schwerpunkt der Vorlesung liegt im Korrekturverfahren zur Änderung und Berichtigung von Steuerbescheiden sowie im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. Abschließend thematisieren Sie das steuerrechtliche Rechtsschutzsystem der Abgabenordnung einschließlich der Aussetzung der Vollziehung.
4.5 Verfahrensrecht, Teil 2: FGO
Darauf aufbauend erhalten Sie eine Einführung in den finanzgerichtlichen Rechtsschutz. Sie lernen die Zulässigkeitsvoraussetzungen kennen, etwa die Klagebefugnis von Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern, die Bezeichnung des Klagebegehrens und die Einhaltung der Klagefrist. Sie erörtern die Grundsätze des Erkenntnisverfahrens und den Umgang mit Ausschlussfristen sowie Fragen der Feststellungslast. Des Weiteren wenden Sie sich dem Ablauf und dem Verhalten in der mündlichen Verhandlung sowie den Rechtsmitteln gegen finanzgerichtliche Entscheidungen zu.
5.1 VWL I – Allgemeine Steuerlehre
Die ökonomischen Grundlagen zum Verständnis von Steuern und Steuersystemen sind Gegenstand dieser Vorlesung. Zunächst erhalten Sie eine Einführung in die relevante ökonomische Theorie und die steuerliche Tariflehre. Darauf aufbauend lernen Sie die Wirkung von Steuern auf das Verhalten von Haushalten und Unternehmen sowie ihre Wohlfahrtseffekte kennen. In weiteren Kapiteln thematisieren Sie die Traglast der Besteuerung, Compliance sowie Ungleichheit und Umverteilung und analysieren abschließend die Theorie der Optimalbesteuerung, befassen sich also mit der Frage, was ein gutes Steuersystem ausmacht.
5.2 Grundlagen des Umsatzsteuerrechts
Sie beginnen diesen Modulabschnitt mit der systematischen Einordnung der Umsatzsteuer und ihres Belastungsgrundes und beschäftigen sich anschließend mit den zentralen Elementen des Umsatzsteuertatbestandes. Die Konzepte steuerbarer Umsatz und Unternehmer sowie die Steuerbefreiungen, die Bemessungsgrundlage, der Steuersatz und der Vorsteuerabzug stehen dabei im Mittelpunkt. Zur Verdeutlichung diskutieren Sie jeweils Beispielsfälle, insbesondere aus der neuesten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH). Zudem wird stets der Bezug zum Gemeinschaftsrecht (Mehrwertsteuersystem-Richtlinie) hergestellt, welches das nationale Umsatzsteuerrecht maßgeblich prägt. Der Umsatzbesteuerung im Binnenmarkt werden Sie sich in der folgenden Vorlesung „Umsatzsteuerrecht (Vertiefung)“ zuwenden.
5.3 Umsatzsteuerrecht (Vertiefung)
Aufbauend auf die vorangegangene Vorlesung befassen Sie sich nunmehr mit der Umsatzsteuererhebung bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Umsatzbesteuerung im Binnenmarkt (innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe sowie Ortsbestimmung bei Dienstleistungen) einschließlich ihrer verfahrenstechnischen Bewältigung. Darüber hinaus erhalten Sie grundlegende Informationen zu Umsätzen mit Drittstaatenbezug.
6.1 Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht – Grundlagen
Im ersten Abschnitt der Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten erb- und familienrechtlichen Grundlagen, an die das Erbschaftsteuerrecht anknüpft. Im Anschluss daran erarbeiten Sie die Struktur der Besteuerung von Vermögensübergängen nach den Regelungen des geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Anhand konkreter Beispiele werden Sie insbesondere die persönliche und sachliche Steuerpflicht, die Steuerbefreiungen und die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer ausführlich und praxisbezogen besprechen.
6.2 Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht – Bewertungsrecht
In dieser Vorlesung lernen Sie zunächst die Unternehmensbewertung nach dem Bewertungsgesetz (BewG) eingehend kennen. Sie beschäftigen sich mit der Systematik der steuerlichen Unternehmensbewertung und den Einzelheiten zum vereinfachten Ertragswertverfahren sowie zum Substanzwertverfahren. Auch die Anteilswertermittlung bei Personen- und Kapitalgesellschaften werden Sie dabei in die Betrachtung einbeziehen.
6.3 Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht – Vergünstigungen nach §§ 13 a,b ErbStG
Im Rahmen dieser Einheit erlernen Sie zunächst die Ermittlung des begünstigten Vermögens nach § 13b ErbStG. Darauf aufbauend widmen Sie sich dem System der Verschonungsregelungen für Unternehmensvermögen nach den §§ 13a, 13c und 28a ErbStG und vertiefen diese anhand von Berechnungsbeispielen.
6.4 Unternehmensbewertung (Für EMBA-Anwärterinnen und Anwärter)
Diese spezielle Veranstaltung für die EMBA-Anwärterinnen und Anwärter stellt Ihnen aufbauend auf Anlässe, Grundsätze und Ziele der Unternehmensbewertung die wesentlichen Bewertungsverfahren vor. Schwerpunktmäßig beschäftigen Sie sich mit den besonders praxisrelevanten Zukunftserfolgswertverfahren, insbesondere das Ertragswert- und das Discounted Cashflow-Verfahren. Dabei betrachten Sie im Konkreten den für die Bewertung erforderlichen Kapitalisierungszinssatz. Auf Basis des CAPM (Capital Asset Pricing Model) diskutieren Sie die einzelnen Komponenten des Zinssatzes (Basiszins, Risikozuschlag, Wachstums- und Inflationsabschlag). Sie erfahren auch, wie Steuern die Bewertung beeinflussen können und bekommen dabei die Spielräume und „Stellschrauben“ bei der Bewertung aufgezeigt. In diesem Zusammenhang behandeln Sie spezielle Bewertungssituationen, wie die Werthaltigkeitsprüfung von Beteiligungen („impairment test“) und die Kaufpreisverteilung bei Unternehmenszusammenschlüssen („purchase price allocation“). Schließlich erhalten Sie einen Überblick über marktpreisorientierte Verfahren (Multiples) sowie Einzelbewertungsverfahren. Der IDW Standard „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW S1) wird regelmäßig in die Veranstaltung integriert.
6.4 Unternehmenskauf (Für LL.M.-Anwärterinnen und Anwärter)
Unternehmenskäufe gewinnen sowohl national als auch international zunehmend an Bedeutung, sei es aus rein finanziellen oder strategischen Gründen. Sie sind nicht nur in Konzernen oder bei institutionellen Investoren (z.B. Private Equity Investments), sondern auch in mittelständischen Unternehmensstrukturen anzutreffen. In diesem Modulabschnitt erhalten Sie einen Überblick über die Prozessschritte und Erwägungen bei einem Unternehmenskauf. Besonders behandelt werden die Themen „Vorbereitung des Verkaufsprozesses“, „Letter of Intent“, „Due Diligence“ und „Kauf- und Übertragungsvertrag“. Einen Schwerpunkt legen Sie auf die steuerlichen Aspekte einer solchen Transaktion.
6.5 VWL II – Spezielle Steuerlehre (Für EMBA-Anwärterinnen und Anwärter)
In dieser Vorlesung untersuchen Sie systematisch das deutsche Steuersystem und dessen Einzelsteuern aus einer ökonomischen Perspektive. Sie lernen die Ansatzpunkte der Einzelsteuern im Wirtschaftskreislauf kennen und erarbeiten ökonomische Kriterien zur Bewertung von Steuern und Steuersystemen. Diese Kriterien wenden Sie auf einzelne Steuerarten an und analysieren darauf aufbauend, wie aus ökonomischer Sicht einzelne Steuern sowie das Steuersystem insgesamt sinnvoll gestaltet werden können.
6.5 Steuerfahndungs- und Steuerstrafrecht (Für LL.M.-Anwärterinnen und Anwärter)
In dieser Veranstaltung beschäftigen Sie sich mit dem materiellen Steuerstrafrecht, also den Straftatbeständen der Abgabenordnung sowie dem Steuerfahndungsrecht. Sie lernen Aufbau, Zuständigkeit und Verfahren der Steuerfahndungsstellen als Finanz- und Strafverfolgungsbehörde kennen und betrachten die Rolle des Steueranwalts und des Steuerberaters im Steuerstrafverfahren. Das Steuerstrafrecht hat in den letzten Jahren besondere Relevanz erlangt. Eine steuerliche Beratung, die nicht auch die vom Steuerstrafrecht gezogenen Grenzen berücksichtigt, ist kaum mehr denkbar, woraus eine gesteigerte Nachfrage nach qualifizierten Beraterinnen und Beratern resultiert.
7.1 Verbrauchsteuerrecht/Zollrecht
Zu Beginn dieses Moduls erhalten Sie einen Überblick über die Aufgaben und Funktionen des Zollrechts. An einem klassischen Einfuhrfall wird Ihnen die zollrechtliche Warenerfassung und die Abgabenerhebung erläutert. Ergänzend dazu befassen Sie sich mit verschiedenen den Wirtschaftsbeteiligten zur Verfügung stehenden Zollverfahren und wenden sich im Anschluss daran der Steuersystematik der nationalen Verbrauchsteuern sowie deren wesentlichen Merkmalen zu. Sie erhalten dabei Einblicke in die Verbrauchsteuerharmonisierung und deren Bedeutung für das Gemeinschaftsrecht, das einen erheblichen Einfluss auf die nationalen Verbrauchsteuern hat. Abschließend beleuchten Sie die wesentlichen Regelungsbereiche der Verbrauchsteuergesetze.
7.2 Grundsteuer
Die Grundsteuer ist die letzte Vermögensteuer, die noch erhoben wird. In dieser Vorlesung beschäftigen Sie sich mit dem reformierten Grundsteuerrecht, das mit der Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 maßgeblich ist. Sie lernen sowohl das materielle Recht (Bewertungsverfahren, Steuerbefreiungen, Messbetragsermäßigungen, Grundsteuerfestsetzung, Erlassvorschriften) als auch die besonderen Verfahrensvorschriften (Hauptfeststellung, Fortschreibungen, Nachfeststellungen, Erklärungs- und Anzeigepflichten) kennen. Spiegelbildlich wird Ihnen die Rechtsschutzperspektive vorgestellt. Als Grundlage ziehen Sie das Bundesgrundsteuerrecht heran, wobei Sie jedoch auch die jeweilig abweichenden Landesgesetze in den Blick nehmen.
7.3 Grunderwerbsteuerrecht
In dieser Veranstaltung erarbeiten Sie sich systematisch die Grundlagen der Grunderwerbsteuer. Neben den grunderwerbsteuerbaren Erwerbstatbeständen werden Sie auch Steuerbefreiungen, die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen und Verfahrensfragen behandeln. Ein Schwerpunkt liegt auf der Besteuerung von Grundstückstransaktionen, insbesondere im Zusammenhang mit Einbringungsvorgängen und Umwandlungen von Unternehmen oder Unternehmensteilen. Auch die grunderwerbsteuerliche Beurteilung von Share Deals werden Sie ausführlich besprechen und anhand von Rechtsprechungsfällen und Praxisbeispielen passgenau vertiefen.
7.4 Umwandlungssteuerrecht
Das Umwandlungssteuerrecht spielt sowohl in der nationalen als auch in der internationalen Steuergestaltungsberatung eine wichtige Rolle. In dieser Veranstaltung erwerben Sie praxisrelevante Grundkenntnisse des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG). Zunächst werden Sie die Umstrukturierungen außerhalb des UmwStG sowie die Grundzüge des Umwandlungsrechts beleuchten. Anschließend lernen Sie vertieft die allgemeinen Anwendungsbereiche des UmwStG (§ 1 UmwStG), Verschmelzungen von Kapital- auf Personengesellschaften (§§ 3 ff. UmwStG) und die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften untereinander (§§ 11 ff. UmwStG) kennen. Weitere Themen sind die Auf- und Abspaltung von Vermögen von Kapitalgesellschaften (§ 15 UmwStG), die Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in Kapitalgesellschaften sowie der Anteilstausch (§§ 20 ff. UmwStG). Die Veranstaltung berücksichtigt ferner internationale Aspekte von Umstrukturierungen anhand von Fallbeispielen.
8.1 Internationales Steuerrecht I – Grundlagen, Vermeidung der Doppelbesteuerung ohne DBA
Das internationale Steuerrecht befasst sich mit Sachverhalten, die Auslandsbezug haben und daher in den Anwendungsbereich mehrerer Steuerrechtsordnungen fallen. Sie erarbeiten zunächst die Grundlagen des internationalen Steuerrechts und erhalten einen Überblick über die Methoden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Detaillierter schauen Sie dabei auf die Anrechnungs- und Freistellungsmethoden, die am Beispiel des deutschen Außensteuerrechts erläutert werden.
8.2 Internationales Steuerrecht II – Doppelbesteuerungsabkommen
Aufbauend auf den in der vorangegangenen Veranstaltung gegebenen Überblick zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen gehen Sie nun konkret auf das Doppelbesteuerungsabkommen ein. Sie beleuchten dabei weitere Aspekte der Besteuerung im grenzüberschreitenden Kontext. Anhand des OECD-Musterabkommens, welches als Grundlage für viele nationale Doppelbesteuerungsabkommen dient, thematisieren Sie umfassend Probleme und Fallvarianten.
8.3 Internationales Steuerrecht III – Außensteuergesetz und internationale Steuergestaltungsplanung
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen der strategischen Steuerplanung im internationalen Steuerrecht. Dabei behandeln Sie intensiv die verschiedenen Normenkreise des Außensteuerrechts (AStG), darunter Themen wie Verrechnungspreise, die erweiterte beschränkte Steuerpflicht, Wegzugsbesteuerung und Hinzurechnungsbesteuerung. Anschließend daran diskutieren Sie ausgewählte internationale Steuergestaltungen – auch unter Berücksichtigung etwaiger einschlägiger Missbrauchsregelungen – und ziehen zur Vertiefung verschiedene Fallbeispiele heran.
8.4 Europarechtliche Bezüge des Steuerrechts
Im letzten Abschnitt des Moduls befassen Sie sich nach einer Einführung in die institutionellen Grundlagen der Europäischen Union mit den Auswirkungen der primär- und sekundärrechtlichen Regelungen auf die nationalen Steuerrechtsordnungen. Dabei legen Sie einen besonderen Fokus auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den steuerrechtlichen Diskriminierungsverboten, die eine zentrale Rolle in der europäischen Steuerrechtsharmonisierung spielen.
Termine des Studienjahrgangs 2024/2025
- 1. Term22.-27. September 2025
- 2. Term12.-15. November 2025+ Klausur
- 3. Term12.+13. Dezember 2025
- 4. Term29.-31. Januar 2026+ Klausur
- 5. Term5.-7. März 2026
- 6. Term27.+28. März 2026
- 7. Term23.-25. April 2026+ Klausur
- 8. Term28.-30. Mai 2026
- 9. Term18.-20. Juni 2026+ Klausur
- 10. Term16.-18. Juli 2026
- 11. Term17.-19. September 2026+ Klausur
- 12. Term13.-17. Oktober 2026Wahlfachwoche
- 13. Term5.-7. November 2026+ Klausur
- 14. Term3.-5. Dezember 2026
- 15. Term14.-16. Januar 2027+ Klausur
- 16. Term4.-6. Februar 2027
- 17. Term6. März 2027Klausur und Ausgabe der Masterarbeitsthemen
INFOBROSCHÜRE 2025/2026 Typ: PDF (4 MB)
TERMINE JAHRGANG 2025/2026 Typ: PDF (176 KB)
TimeTable Jahrgang 2025/2026 Typ: PDF (177 KB)
Lehrende
Das Executive Board
Als Gremium mit beratender Funktion, das sich aus Professorinnen und Professoren sowie Praktikerinnen und Praktikern zusammensetzt, überwacht das Executive Board die Qualität und legt die strategische Ausrichtung des Studiengangs fest. Die Studieninhalte werden dabei ständig an die aktuellen Entwicklungen und Bedürfnisse des Marktes angepasst.
Unsere Lehrenden
Zu unseren Dozierenden zählen nicht nur renommierte Professorinnen und Professoren, sondern auch zahlreiche Praktikerinnen und Praktiker aus national und international agierenden Kanzleien, Unternehmensberatungen, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Auch Richterinnen und Richter aus Finanzgerichten oder dem Bundesfinanzhof verstärken unser Team.
Alle Dozierenden verfügen über eine exzellente Reputation und bringen langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich mit. Für die Studierenden bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, vom Erfahrungsschatz ausgewiesener Expertinnen und Experten zu profitieren.
Yannick Barbu
Yannick BarbuMerck KGaA, Frankfurt a. M.Studium der Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaftslehre in Mannheim (2016 LL.B., 2019 LL.M.), Toulouse (2016 Licence en droit) und Hartford, CT; seit 2019 bei Flick Gocke Schaumburg in Frankfurt a. M.; Tätigkeitsschwerpunkte: Internationales Unternehmensteuerrecht, insbesondere Verrechnungspreise und Betriebsstättenbesteuerung, Begleitung von Betriebsprüfungen; Steuerberater seit 2021.
Prof. Dr. Johannes Becker
Prof. Dr. Johannes BeckerUniversität MünsterSeit 2010 Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Münster und Direktor des Instituts für Finanzwissenschaft. Studium der VWL und Politikwissenschaft in Köln und Clermont-Ferrand, Promotion in Köln, Postdoc-Stationen in Oxford und München. Forschungsschwerpunkte: internationale Besteuerung, Steuerwettbewerb.
Dr. Peter Becker
Dr. Peter BeckerRechtsanwalt, MünsterDiplom-Finanzwirt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Lehrbeauftragter an der Universität Münster im Bereich "Buchführung und Bilanzierung"; daneben Dozententätigkeit in Postgraduierten- und Praktikerlehrgängen zum Steuer-, Gesellschafts- und Bilanzrecht.
Dr. Franz Bielefeld
Dr. Franz BielefeldBaker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, MünchenGeboren 1970 in Recklinghausen; 1989-1994 Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen; 1994 Erstes und 1998 Zweites Juristisches Staatsexamen; 1993-1996 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Göttingen; dort 1997 Promotion; seit 1998 Rechtsanwalt; 2003 Fachanwalt für Steuerrecht; Veröffentlichungen und Vorträge auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts; Praxistätigkeit als Rechtsanwalt in Steuerstrafverfahren und anhängenden Verfahren.
Dr. Sascha Bleschick
Dr. Sascha BleschickRichter am Finanzgericht Münster1994 bis 1997 Ausbildung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung (Abschluss: Diplom-Finanzwirt) mit anschließender beruflicher Tätigkeit
1998 bis 2005 Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat
2006 bis 2009 Tätigkeit im höheren Dienst der Finanzverwaltung
2009 bis 2011 Hauptberuflicher Dozent für die Ausbildung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung
2011 Promotion mit einer steuerverfahrensrechtlichen Dissertation an der Ruhr-Universität Bochum (Prof. Dr. Roman Seer)
2011 bis 2014 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am BFH
2014 bis 2024 Richter am Finanzgericht (Münster) mit dreijähriger Unterbrechung für eine Abordnung an das BVerfG als Wissenschaftlicher Mitarbeiter
seit 2024 Vorsitzender Richter am Finanzgericht (Münster)Dr. Christian Bohlmann
Dr. Christian BohlmannFinanzgericht Münster2004 - 2010 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück; 2010 Erste Juristische Staatsprüfung; 2010 – 2013 Promotionsstudium an der Universität Osnabrück; 2012-2014 Referendariat im Bezirk des Landgerichts Münster; 2014 Assessorexamen; 2014 – 2015 Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer internationalen Sozietät in Düsseldorf; 2016 – 2017 Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes NRW; Seit 2018 Richter am Finanzgericht Münster
Prof. Dr. Elke Böing
Prof. Dr. Elke BöingHochschule für Finanzen, NRWDipl.-Finanzwirtin (FH) und Juristin; nach dem Studium und Promotion bei Prof. Dr. Birk mehrjährige Anwaltstätigkeit in der Steuerabteilung der METRO AG; danach Eintritt in den höheren Dienst der Finanzverwaltung NRW; Sachgebietsleiterin in mehreren Finanzämtern; Dozentin an der Hochschule für Finanzen, NRW; 2016 Ernennung zur Professorin; zahlreiche Veröffentlichungen mit den Schwerpunkten Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer.
Dr. Philipp Böwing-Schmalenbrock, LL.M.
Dr. Philipp Böwing-Schmalenbrock, LL.M.Finanzgericht MünsterHerr Dipl.-Kfm. Dr. Philipp Böwing-Schmalenbrock, LL.M. studierte Betriebswirtschaftslehre an der Fernuniversität Hagen (Diplom-Prüfung 2011) und Rechtswissenschaften an der Universität Münster (1. Examen 2008), an der er mit einer steuerrechtlichen Dissertation in 2011 promoviert wurde. Nach dem Erwerb des LL.M. in den Steuerwissenschaften (Master-Prüfung 2011) an der JurGrad gGmbH (Universität Münster) legte er in 2011 das 2. Staatsexamen ab. Herr Dr. Böwing-Schmalenbrock begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2012 als Richter des Finanzgerichts Münster und gehörte dort zunächst dem u.a. für Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zuständigen 3. Senat an. In den Jahren 2014 und 2015 war er im Rahmen einer Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesfinanzhof in München im u.a. für internationales Steuerrecht und Körperschaftsteuer zuständigen I. Senat tätig. Seit 2016 ist er Mitglied des für allgemeines Ertragsteuerrecht und Kirchensteuerrecht zuständigen 4. Senats des Finanzgerichts Münster. Seit 2018 ist Herr Dr. Böwing-Schmalenbrock zudem Präsidialrichter und Personaldezernent des Finanzgerichts Münster. 2023 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Finanzgericht ernannt. Herr Dr. Böwing-Schmalenbrock ist ferner Autor steuerlicher Fachbeiträge/Kommentierungen und trägt zu steuerlichen Themen vor.
Dr. Patrik Deutsch
Dr. Patrik DeutschKMLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, DüsseldorfDr. Patrik Deutsch schloss 2012 das Studium zum Diplom Finanzwirt an der Fachhochschule für Finanzen ab. Anschließend sammelte er von 2012 bis 2017 rund fünf Jahre praktische Erfahrungen als Steuerfahnder und Steuerinspektor der (Umsatzsteuer) Zentralstelle für belgische Steuerpflichtige. Parallel absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier. Dort studierte er in den Jahren 2012 bis 2017. Anschließend war er rund drei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter am steuerrechtlichen Lehrstuhl (Prof. Dr. Henning Tappe) tätig. In dieser Zeit promovierte er im Umsatzsteuerrecht zum Thema „Rechnung und Vorsteuerabzug“. Dabei setzte er sich vertieft mit dem Zusammenhang des Rechnungserfordernisses und des Vorsteuerabzugs vor dem Hintergrund des Neutralitätsgrundsatzes auseinander. Sein nachfolgendes Rechtsreferendariat absolvierte er am Landgericht Trier mit Stationen am EuGH im Kabinett der deutschen Generalanwältin Prof. Dr. Juliane Kokott und der Generaldirektion Steuern und Zollunion (TAXUD) bei der Europäischen Kommission in Brüssel.
Dr. Deutsch ist seit August 2022 bei der Kanzlei KMLZ als Rechtsanwalt tätig. Seit dieser Zeit berät er u. a. schwerpunktmäßig zu Themen auf den Gebieten des internationalen Umsatzsteuer- und Zollrechts, sowie Verbrauchsteuerrechts. Zudem berät Herr Dr. Deutsch bei Fragen im Außenwirtschaftsrecht.
Prof. Dr. Joachim Englisch
Prof. Dr. Joachim EnglischUniversität MünsterStudium der Rechtswissenschaften und teilw. der BWL in Saarbrücken, Salamanca und Köln. Promotion 2004 und Habilitation 2007 jeweils an der Universität Köln. Von 2008 bis 2010 Lehrstuhlinhaber an der Universität Augsburg, seitdem Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Münster. Seit 2011 dort auch Direktor des Instituts für Steuerrecht. Forschungsschwerpunkte im Internationalen und Europäischen Recht der direkten und indirekten Steuern; daneben auch bzgl. der verfassungsrechtlichen Bezüge der Besteuerung und der Folgen der Digitalisierung für Besteuerung und Besteuerungsverfahren. Gastprofessuren an zahlreichen ausländischen Universitäten. Ständiger wiss. Berater von EU-Kommission und OECD und Fellow am EU Tax Observatory; ferner auch Beratung von Europaparlament, Bundestag, in- und ausländischen Finanzministerien sowie NGOs.
Prof. Dr. Bernd Früchtl
Prof. Dr. Bernd FrüchtlHochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-GeislingenGeboren 1978; 1998 bis 2003 Studium der Rechtswissenschaften und FFA an der Universität Augsburg; 2003 bis 2006 Rechtsreferendar im OLG Bezirk München und in New York, USA; 2006 bis 2007 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Augsburg; von 2007 bis 2010 Rechtsanwalt bei P+P Pöllath+Partners mit steuer- und gesellschaftsrechtlichem Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich internationale Private Equity-Fonds und -Investments; von 2011 bis 2013 bei Weil, Gotshal & Manges LLP, München; seit 2013 McDermott Will & Emery LLP, München; 2008 Lehrbeauftrager an der Universität Augsburg.
Dr. Stefan Greil, LL.M.
Dr. Stefan Greil, LL.M.Dipl.-Kfm., BerlinDr. Stefan Greil ist in der Finanzverwaltung tätig. Er ist daneben Lehrbeauftragter, Referent und Dozent für internationale Unternehmensbesteuerung, Außensteuerrecht und Unternehmensbewertung, Autor zahlreicher Veröffentlichungen (u.a. des Buches „Steuerliche Verrechnungspreise: Ein fallbasierter Einstieg“), Mitherausgeber eines AStG-Kommentars und in verschiedenen (wissenschaftlichen) Beiräten aktiv. Davor war er u.a. Consultant in der steuerlichen Beratung, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Goethe-Universität in Frankfurt/Main und Nachwuchskraft des höheren Dienstes bei der Bayerischen Steuerverwaltung.
Mathias Grootens
Mathias GrootensFinanzministerium NRWDiplom-Finanzwirt (FH), seit September 2023 Referent im Erbschaftsteuerreferat des FM NRW; Von April 2022 bis September 2023 Hauptsachgebietsleiter der Grundstückstelle in einem Dortmunder Finanzamt; Von 2011 bis 2022 Dozent für Erbschaftsteuer und Bewertung sowie Bilanzsteuerrecht an der HSF Nordkirchen (Hochschule für Finanzen), NRW; Von 2007 bis 2011 im Bewertungsreferat der OFD Münster zuständig für die Grundbesitzbewertung, die Einheitsbewertung und die Grundsteuer; Autor zahlreicher Beiträge und Publikationen zum Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht sowie Herausgeber eines Kommentars zur Grundsteuer; Dozent für verschiedene Träger in der Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- und Sachverständigenfortbildung.
Stefan Groß
Stefan GroßPeters, Schönberger & Partner, MünchenStefan Groß ist Steuerberater, Certified Information Systems Auditor und Partner in der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner in München. Er berät vornehmlich an der Schnittstelle Steuerrecht und IT sowie rund um das Thema Tax Technologie und KI im Steuerbereich. Er ist ehrenamtlich als Vorstand beim Institut für Digitalisierung im Steuerrecht (IDSt) sowie als Vorstand des Verbandes elektronische Rechnung (VeR) tätig. Dazu ist er Mitglied in den Fachausschüssen IT (FAIT) sowie Digital Advisory (FADA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) und Gründer und Herausgeber von TAXPUNK.
Dominique Helberg, LL.M.
Dominique Helberg, LL.M.Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München2008-2015 Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2015-2017 Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht München; 2020 Masterstudiengang Steuerwissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; Seit 2017 Rechtsanwältin bei Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München; 2021 Fachanwältin für Steuerrecht; Praxistätigkeit als Rechtsanwältin in Steuer-/ Wirtschaftsstrafverfahren und Steuerverfahren.“- Thorsten HunkenschröderPricewaterhouseCoopers AG, Osnabrück
Dr. Michael Janko
Dr. Michael JankoFricke Group SE & Co. KG, HeeslingenGeboren 1983 in Göppingen (Baden-Württemberg); 2004-2009 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Augsburg mit den Schwerpunkten Bilanzierung, Finanzierung und Steuern; 2009-2010 PhD Student an der European Business School (EBS) in Oestrich Winkel; 2010-2014 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Münster im Forschungsteam von Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge; dort 2014 Promotion zum Thema: „Die Funktion des Eigenkapitals bei der handelsrechtlichen Bewertung offener Festzinspositionen im Bankbuch – Eine Analyse im Spannungsfeld zwischen interner Steuerung und externer Rechnungslegung“; 2010-2018 mehrere Stationen bei der KPMG AG, zuletzt Senior Manager/Prokurist im Bereich Audit Financial Services bei der KPMG AG in Hamburg sowie Executive Assistant des Chief Performance Officer Financial Service; 2018 - 2021 Leiter Group Accounting & Reporting und Leiter IFRS/HGB Competence Center (Grundsatzabteilung) bei der Hapag-Lloyd AG; seit 2021 Bereichsleiter Finanzen & Rechnungswesen bei der Dehner Holding GmbH & Co. KG; mehrjährige Erfahrung als Dozent zu den Themen Konzernrechnungslegung, internationale Rechnungslegung (IFRS), Rechnungslegung für Kreditinstitut
Dr. Thomas Keß
Dr. Thomas KeßNiedersächsisches Finanzgericht, HannoverAusbildung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen; Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Köln; Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand von Prof. Dr. Joachim Lang am Institut für Steuerrecht der Universität zu Köln; Referendariat mit Stationen u.a. im Finanzgericht Köln und im Bundesfinanzministerium; Steuerrechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei in Köln / Steuerberaterexamen; seit 2010: Richter am Niedersächsischen Finanzgericht in Hannover und dort in einem Ertragsteuersenat
Lehrbeauftragter für Steuerrecht der Leibniz Universität Hannover; Gastdozent an der Bundesfinanzakademie und in der Steuerakademie Niedersachsen; Mitherausgeber des Schwarz/Pahlke/Keß zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung; Mitautor des Lenski/Steinberg zum Gewerbesteuergesetz; Mitgründer und Vorstandsvorsitzender des VFS Hannover – Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover
Dr. Felix Magnus Kessens
Dr. Felix Magnus KessensFinanzgericht MünsterStudium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Trier und Salamanca (Spanien); Erste Juristische Staatsprüfung 2006; wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Trier bis 2008; Promotion 2009; Assessorexamen 2010; von 2010 bis 2013 Rechtsanwalt in einer international tätigen Sozietät in Hamburg; Steuerberaterexamen in 2013; seit 2013 Richter beim Finanzgericht Münster im 15. Senat (mit der Spezialzuständigkeit Umsatzsteuerrecht); Dozent an der Hagen Law School im Fachanwaltslehrgang Steuerrecht; Mitautor eines Kommentars zum KStG.
Dr. Christoph Klein
Dr. Christoph KleinFlick Gocke Schaumburg, Frankfurt a. M.Geboren 1987 in Annweiler am Trifels, 2007 bis 2012 Studium der Betriebswirtschaftslehre; 2012 bis 2016 Mitarbeiter am Lehrstuhl für Betriebliche Steuerlehre an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; 2016 Promotion zu einem steuerbilanzrechtlichen Thema; 2017 Steuerberater; 2020 Fachberater für Internationales Steuerrecht; seit 2016 Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg in Frankfurt am Main, seit 2023 Assoziierter Partner; Tätigkeitsschwerpunkte: Internationales Steuerrecht, Umstrukturierungen, M&A, Konzernbesteuerung.
Andreas Kortendick, LL.M.
Andreas Kortendick, LL.M.YPOG, Köln2006 Dipl.-Finanzwirt; 2006 - 2009 Finanzamt Münster; 2009 Master of Laws (WWU Münster); 2009/2010 Bundeszentralamt für Steuern, Bonn; 2010 Steuerberater; 2010 - 2017 Steuerberater bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn; seit 2014 Gastdozent an der Bundesfinanzakademie; seit 2017 Partner bei YPOG, Köln.
- Prof. Dr. Marcel KrummUniversität Münster
Prof. Dr. Jens Kümmel
Prof. Dr. Jens KümmelTechnische Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Lemgo1993 - 1998: Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Münster, Studienschwerpunkte: Rechnungswesen/Controlling, Wirtschaftsprüfung, Internationale Unternehmensrechnung; Abschluss: Diplom-Kaufmann
1998 - 2002: Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Münster, Institut für Revisionswesen (IRW), Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge
2002: Promotion zum Dr. rer. pol. an der Universität Münster
2003 - 2005: Mitarbeiter Konzernrechnungswesen sowie Referent US-GAAP/IFRS, mg technologies ag, Frankfurt am Main (heute: GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf)
2005 - 2009: Leiter Bilanzierungsgrundsätze/IFRS, HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen
Seit November 2009: Professor für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Finanz- und Rechnungswesen, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Lemgo
Mitglied im Arbeitskreis Steuern und Wirtschaftsprüfung der Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen, im Gesprächskreis Hochschule/Wirtschaftsprüfung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., im Münsteraner Gesprächskreis Rechnungslegung und Prüfung e.V., im Rechts- und Steuerausschuss der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold sowie in der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V.2006: Diploma in International Financial Reporting (DipIFR), The Association of Chartered Certified Accountants (ACCA)
Prof. Dr. Gerrit Lietz
Prof. Dr. Gerrit LietzInternational School of Management (ISM), HamburgHerr Prof. Dr. Gerrit Lietz ist an der JurGrad als Gastdozent im Bereich Unternehmensbewertung tätig. Ferner ist er Professor of International Accounting an der International School of Management (ISM) in Hamburg. Herr Lietz hat an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit Forschungsaufenthalt an der University of Iowa (USA) promoviert. Durch mehrjährige Tätigkeit für die KPMG AG WPG im Bereich Audit – Finance Advisory verfügt er über praktische Berufserfahrungen in der Rechnungslegungsberatung sowie in der Wirtschaftsprüfung.
Prof. Dr. Lars Micker, BScEC, LL.M.
Prof. Dr. Lars Micker, BScEC, LL.M.Hochschule für Finanzen, NRWNach Studium der Rechtswissenschaften und der Volkswirtschaftslehre Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Münster; Promotion bei Prof. Dr. Dieter Birk im Ertragsteuerrecht; danach mehrjährige Anwaltstätigkeit im Düsseldorfer Büro von Freshfields Bruckhaus Deringer; im Anschluss daran Eintritt in den höheren Dienst der Finanzverwaltung NRW; Dozent an der Hochschule für Finanzen, NRW; Tätigkeitsschwerpunkte Unternehmensteuerrecht und Internationales Steuerrecht; vielfältige Veröffentlichungen und Vortragstätigkeiten; Gastdozent an der Bundesfinanzakademie.
Dr. Stefan Pichler, EMBA
Dr. Stefan Pichler, EMBAFinanzgericht MünsterStudium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und Brooklyn Law School in New York City, gefördert durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst; Bachelor of Laws (LL.B) 2009; Erste Juristische Prüfung 2010; Wissenschaftliche Hilfskraft und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Steuerrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; Masterstudiengang Steuerwissenschaften an der JurGrad, EMBA 2013; Promotion bei Prof. Dr. Dieter Birk zu dem Thema „Die ertragsteuerliche Organschaft im Umwandlungssteuerrecht“, gefördert von dem Studienförderwerk Klaus Murmann und ausgezeichnet mit dem Förderpreis des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater; Rechtsreferendariat am Landgericht Münster; Zweite Juristische Prüfung 2016; seit 2016 Richter beim Finanzgericht Münster.
Gunnar Polte
Gunnar PolteFinanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Düsseldorf1994-1997 Studium zum Diplom-Finanzwirt bei der Fachhochschule für Finanzen NRW – Nordkirchen. 1997-2008 Sachbearbeiter beim Finanzamt Düsseldorf-Altstadt. 2008-2017 Betriebsprüfer beim Finanzamt für Groß und Konzernbetriebsprüfung Düsseldorf. Seit 2017 Leitender Betriebsprüfer eines Immobilienkonzerns. Daneben hat Herr Polte verschiedene Lehrtätigkeiten übernommen, u.a. für die Bundesfinanzakademie, für die Oberfinanzdirektion NRW und für Steuerberaterverbände im Bereich der Grunderwerbssteuer. Herr Polte hat darüber hinaus Fortbildungen im Bereich der Grunderwerbssteuer für die Innen- und Außendienste der Finanzverwaltung von diversen Bundesländern durchgeführt.
Prof. Dr. Aloys Prinz
Prof. Dr. Aloys PrinzUniversität MünsterGeboren 1956; Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken und an der Universität zu Köln; danach dort Projektmitarbeiter am Institut für Finanzwissenschaften (Prof. Dr. K. Mackscheidt); Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanzen, Steuern und Sozialpolitik der Freien Universität Berlin; 1986 dort Promotion; 1992 Habilitation in Volkswirtschaftslehre; 1993-2000 Professur für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftspolitik, an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; seit 2000 Professor für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Finanzwissenschaft, an der Universität Münster; zu seinen Arbeitsbereichen zählen neben der finanzwissenschaftlichen Steuerlehre auch Sozialpolitik und Gesundheitsökonomik.
Prof. Dr. Jens Reddig, LL.M. (Tax)
Prof. Dr. Jens Reddig, LL.M. (Tax)Richter am BundesfinanzhofGeb. 1975, zunächst Ausbildung in der Nds. Finanzverwaltung, Dipl.-Finanzw. (FH) 1998; Studium der Rechtswissenschaften an der Univ. Osnabrück, 1. Staatsexamen 2002; LL.M. (Tax.) an der Univ. Osnabrück 2003; Referendarzeit im OLG-Bezirk Oldenburg, 2. Staatsexamen 2005; Promotion zu einem ertragsteuerlichen Thema an der Univ. Osnabrück 2006; 2006-2007 Rechtsanwalt in einer steuerrechtlich sowie steuerstrafrechtlichen ausgerichteten Sozietät in Köln; von Ende 2007 bis Mitte 2018 Richter am FG Münster; seit Juni 2018 Richter am Bundesfinanzhof (dort zunächst Mitglied des X., seit 2023 Mitglied des IX. Senats); seit 2018 Lehrbeauftragter für Unternehmenssteuerrecht an der Universität Münster am Institut für Steuerrecht und seit 2024 Honorarprofessor; Mitautor in mehreren Kommentaren zum Einkommensteuergesetz.
Dr. Oliver Rode, LL.M. Taxation
Dr. Oliver Rode, LL.M. TaxationRichter am Finanzgericht DüsseldorfDr. Oliver Rode, LL.M. Taxation
Richter am Finanzgericht Düsseldorf
Geboren 1977 in Witten, 1998 bis 2003 Studium der Rechtswissenschaften; 2003 bis 2005 Mitarbeiter am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Osnabrück; 2005 Abschluss des Masterstudiengangs Steuerrecht der Universität Osnabrück; 2007 Zweites Staatsexamen; 2007 Promotion zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema; 2008 bis 2014 anwaltliche Tätigkeit in der Steuerabteilung einer internationalen Großkanzlei in Düsseldorf, ab 2010 zusätzlich als Steuerberater; seit 2014 Richter am Finanzgericht Düsseldorf, derzeit abgeordnet an die Staatskanzlei NRW, Lehrauftrag an der Universität Osnabrück
Dr. Tobias Schöppner
Dr. Tobias SchöppnerFinanzgericht MünsterStudium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster; Erste Juristische Staatsprüfung 2009; Referendariat in Münster, Hamburg und Berlin; Promotion 2013; Assessorexamen 2014; von 2014 bis 2016: Rechtsanwalt in Münster und Berlin; seit 2016 Richter am Finanzgericht Münster; 2016 und 2017: Mitglied des 5. Senats (Spezialzuständigkeit für USt); 2018 und 2019: Abgeordnet an das Bundesministerium der Finanzen (USt-Referat); seit 2020: Mitglied des 15. Senats (Spezialzuständigkeit für USt); Mitautor eines Kommentars zum UStG.
Dr. Jan Christoph Schumann
Dr. Jan Christoph SchumannBundesrechnungshof, BonnPrüfer in der Steuerabteilung des Bundesrechnungshofs, zuvor hauptamtlicher Dozent an der Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen zu Brühl; Referent in der Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen in Berlin; Tätigkeit im gehobenen und höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz; Promotion sowie Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung sowie betrieblicher Steuerlehre an der Johannes Gutenberg Universität Mainz.
Dipl. Kfm., Dipl. Fw. (FH) Dr. Jan Christoph Schumann ist als Autor, Kommentator und Vortragender mit Fokus auf Fragen des Bilanzsteuerrechts und der steuerlichen Außenprüfung tätig.
Prof. Dr. Henning Tappe
Prof. Dr. Henning TappeUniversität TrierGeboren 1975 in Münster; Abitur 1994; Zivildienst 1995; Studium der Rechtswissenschaften (und FFA Englisch) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster ab dem WS 1995/96; Erstes Staatsexamen: April 2000; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Steuerrecht bei Dieter Birk; Referendariat in Berlin: Stationen u.a. bei der Senatsverwaltung für Justiz und beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit; Zweites Staatsexamen: November 2004; 2008 Promotion zum Thema „Das Haushaltsgesetz als Zeitgesetz" (ausgezeichnet mit dem Dissertationspreis der Universität Münster); Wissenschaftlicher Assistent bzw. Akademischer Rat a.Z. am Institut für Steuerrecht bis 2012; Habilitation im Dezember 2012 mit einer Arbeit über die "Begründung von Steuergesetzen"; 2013-2014 Professur am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Osnabrück; seit Wintersemester 2014/15 Professor für Öffentliches Recht, deutsches und internationales Steuerrecht an der Universität Trier.
Dr. Jochen Tillmanns
Dr. Jochen TillmannsKMLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, DüsseldorfDr. Jochen Tillmanns schloss 2005 das Studium zum Diplom Finanzwirt an der Fachhochschule für Finanzen ab. Anschließend sammelte er von 2005 bis 2008 ca. zweieinhalb Jahre praktische Erfahrungen als Steuerinspektor beim Finanzamt. Parallel begann er mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Düsseldorf. Dort studierte er in den Jahren 2006 bis 2011. Anschließend war er rund zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter am steuerrechtlichen Lehrstuhl (Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen) tätig. In dieser Zeit promovierte er schwerpunktmäßig im Umsatzsteuerrecht und untersuchte die Schnittstellen zwischen Umsatz- und Ertragsteuerrecht. Dabei setzte er sich u. a. vertieft mit der gesetzlichen Verweisnorm des § 2 Abs. 3 UStG auseinander. Sein nachfolgendes Rechtsreferendariat absolvierte er am Landgericht Mönchengladbach. Dr. Jochen Tillmanns ist Lehrbeauftragter an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sowie Referent des Steuerberaterverbandes Düsseldorf.
Dr. Tillmanns ist seit April 2016 bei der Kanzlei KMLZ beschäftigt. Seit dieser Zeit berät er u. a. schwerpunktmäßig die öffentliche Hand in steuerrechtlichen Fragestellungen. Zudem berät er bei Sachverhalten mit Immobilienbezug. Darüber hinaus begleitet Herr Dr. Tillmanns sowohl Konzerne als auch juristische Personen des öffentlichen Rechts bei der Errichtung eines Tax Compliance Management Systems.
Prof. Dr. Robert Ullmann
Prof. Dr. Robert UllmannUniversität AugsburgJahrgang 1981. Professor für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Augsburg seit 2015; Steuerberater, Chartered Financial Analyst. Studium der Betriebswirtschaftslehre und Promotion an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie der Harvard University. Mehrjährige berufspraktische Tätigkeit bei einer „Big4“ Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Düsseldorf sowie einer auf Steuerrecht spezialisierten Kanzlei in Bonn. Steuerliche Tätigkeitsschwerpunkte: Internationales Steuerrecht, Umwandlungssteuerrecht, Verrechnungspreise.
Prof. Dr. Korbinian von Blanckenburg
Prof. Dr. Korbinian von BlanckenburgTechnische Hochschule Ostwestfalen-Lippe1999 - 2001 Studium der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre an der Universität Regensburg; 2001/2002 Studium im Bereich Economics an der Karlstad University (Schweden); 2006 Diplom-Volkswirt an der WWU Münster; 2006 - 2011 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der WWU; 2009 Dr. rer. pol. an der WWU Münster; 2010 Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.); 2011 - 2013 Referent bei der WINGAS GmbH (Kassel); 2012 - 2014 Lehrbeauftragter an der Universität Kassel; seit 2014 Professur an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (Lemgo).
Prof. Dr. Christoph Watrin
Prof. Dr. Christoph WatrinUniversität MünsterDirektor des Instituts für Unternehmensrechnung und -besteuerung an der Universität Münster; Steuerberater; Studium der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln, München und Georgetown (USA); Promotion und Habilitation an der Universität zu Köln; anschließend Tätigkeit als Rechtsanwalt, Steuerberater und Gesellschafter einer internationalen Sozietät; Forschungsschwerpunkte: Nachfolgeplanung von Familienunternehmen, Probleme der steuerlichen Gewinnermittlung, Fragen der nationalen und internationalen Steuergestaltung.
Benedikt Wemmer
Benedikt WemmerAWB [Tax | Law | Consulting] , MünsterHerr Dipl.-Jurist | Dipl.-Finanzwirt (FH) Benedikt Wemmer absolvierte ein duales Verwaltungsstudium im Bereich des Zollrechts an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster (Diplom-Prüfung 2012). Im Anschluss studierte er Rechtswissenschaft an der Universität Münster (1. Staatl. Prüfung 2018).
Herr Wemmer begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2009 durch den Eintritt in die deutsche Zollverwaltung. Während seiner Tätigkeit als Zollbeamter war er unter anderem für das Zollkriminalamt (ZKA) sowie die Generalzolldirektion (GZD) tätig. Seit 2016 arbeitet er als Berater bei der auf Zoll-, Umsatzsteuer-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrecht spezialisierten AWB Steuer- und Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Münster | München | Hamburg). Von 2021 bis 2022 war er Teil des europäischen Wissenschaftsteams des „European Common Customs Evaluation“-Forschungsprojekts der EU-Kommission.
Herr Wemmer ist regelmäßiger Referent der AWA-Außenwirtschaftsakademie sowie Gastdozent an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.
Ferner ist er Autor zollrechtlicher Fachbeiträge und Kommentierungen (u.a. im zollrechtlichen Standardwerk: Witte, Unionszollkodex, C.H.-Beck Verlag).
Prof. Dr. Eginhard Werner
Prof. Dr. Eginhard WernerHLB Stückmann und Partner, Bielefeld / Fachhochschule Bielefeld1962 geboren in Kassel, 1983 bis 1988 Studium der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften in Göttingen, 1988 bis 1992 wissenschaftlicher Assistent am Institut für deutsche und internationale Besteuerung in Göttingen, 1992 Promotion, 1993 Steuerberater-Bestellung, 1996 Professur für Betriebliche Steuerlehre und Unternehmensprüfung an der Fachhochschule Bielefeld sowie nachfolgend (u.a.) Of Counsel bei HLB Stückmann und Partner mbH, Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft Bielefeld sowie Kurator der Dr. Stückmann und Partner Stiftung in Bielefeld. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehört derzeit das gesamte Beratungsspektrum von Familiengesellschaften. Hinzu kommt die steueroptimierte Strukturierung von Transaktionen sowie Kernfragen sachgerechter Tax- und Legal- Compliance mit Aspekten der Umsatzbesteuerung im Spezialistentum. Einzelfragen eines fundierten Insolvenzschadenspräventionssystem im Lieferantensystem für Großunternehmen werden im Sonderbereich untersucht.
Kooperationspartner
Um Ihnen das Beste aus Theorie und Praxis zu vermitteln, arbeiten wir mit renommierten und erfahrenen Partnern zusammen. Unsere Lehrenden kommen u.a. aus folgenden namhaften Unternehmen und Kanzleien:
Prüfungen & Abschluss
Berufsbegleitend
zum Hochschulgrad "Master of Laws" (LL.M.) bzw.
“Executive Master of Business Administration” (EMBA)8 Klausuren
à 3 ZeitstundenMasterarbeit
(Umfang ca. 40–50 Seiten, Bearbeitungszeit: vier Monate)
- Dreistündige Klausur am Ende eines jeden Moduls
- Fragen und kleinere Fälle zu den vorangegangenen Vorlesungen (kein Multiple Choice)
- Bearbeitungszeit: vier Monate
- Umfang: ca. 40 - 50 Seiten
- Regulär nach Ende der Präsenzzeit; Verschieben der Masterarbeit flexibel möglich
- Einreichung eigener Themenvorschläge; Prüfung und Zuweisung durch den Ausschuss
- Bei Nichtbestehen zwei Wiederholungsversuche für jede Prüfungsleistung möglich
- Nachschreibtermine für die Klausuren finden am Ende des Studiengangs statt
- Wiederholung der Masterarbeit jederzeit nach individueller Absprache
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das lateinische Notensystem verwendet:
0,7 – 1,3 summa cum laude
1,7 – 2,3 magna cum laude
2,7 – 3,3 cum laude
3,7 – 4,0 rite
5,0 non rite
Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen.
Eine Besonderheit des Studiengangs „Steuerwissenschaften“ ist die Möglichkeit, zwischen zwei akademischen Hochschulgraden zu wählen: Je nach Wahlfachbereich und der Ausrichtung der Masterarbeit können Sie entweder den rechtswissenschaftlichen Titel „Master of Laws“ (LL.M.) oder den wirtschaftswissenschaftlichen Grad „Executive Master of Business Administration“ (EMBA) erwerben. Beide Titel können unabhängig von der Fachrichtung des Erststudiums angestrebt werden.
Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praxisnahe Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses anerkannten Mastergrades weisen Sie Ihre Expertise auf dem Gebiet des Steuerrechts aus, können sich von Ihren Mitbewerbenden absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen.
Mit dem EMBA signalisieren Sie vor allem eingehende Wirtschaftskenntnisse und Managementwissen. Im Gegensatz zum klassischen MBA, der in der Regel in einem Vollzeitstudium erworben wird, richtet sich der EMBA vor allem an „Executives“, also Führungskräfte, die den Mastergrad berufsbegleitend erwerben möchten. EMBA-Anwärterinnen und -Anwärter verfügen in der Regel schon über mehrere Jahre einschlägige Berufserfahrung.
Ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Einschlägig sind hier die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche, die von Universität zu Universität variieren können. An der Universität Münster gilt für den Fachbereich Rechtswissenschaften u.a. die Voraussetzung eines Masterabschlusses mit Bestnote (summa cum laude). Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen können Sie der Promotionsordnung der Universität Münster entnehmen. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Diese stehen insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Gerade die Mandantschaft freiberuflicher Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legt Wert auf diese Zusatzqualifikation. Bei uns erhalten Sie das theoretische Rüstzeug zur Erlangung der Fachanwaltschaft für Steuerrecht.
Kosten
Sichern Sie sich bei Anmeldung bis zum 1. Juli 2025 einen Nachlass in Höhe von 1.200 €!
Sie kennen jemanden, der bereits einen Masterstudiengang bei uns absolviert hat? Bei Weiterempfehlung durch ein Mitglied unseres Alumnivereins erhalten Sie bei Zulassung einen Nachlass in Höhe von 5 % auf die jeweilige Studiengebühr.
In jedem Studienjahr vergibt die Universität Münster insgesamt sechs Teilstipendien in Höhe von 25 % der Studiengebühr. Die Teilstipendien werden an die jeweils ersten drei rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die über eine hervorragende Abschlussnote und die geforderte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügen. Teilstipendienfähig ist, wer:
- in einem der beiden Staatsexamina mit 9,0 oder mehr Punkten abgeschlossen hat
- einen Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss hat und zu den besten 10 % zählt (Nachweis erforderlich)
Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen vergeben werden können.
Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel. Bei Übernahme der Kosten eines berufsbegleitenden Studiums durch den Arbeitgeber kann sich dies für Arbeitgeber und auch für Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Arbeitgeber können die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, die Beschäftigten ihrerseits müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei ebenfalls nicht an.
Zulassung
Hochschulstudium
- ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
- Staatsexamen
- Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)
- Grundkenntnisse im Steuerrecht dringend empfohlen
Berufserfahrung
- mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung bzw.
- mindestens zweijährige, einschlägige Berufserfahrung, wenn der Hochschulgrad “Executive Master of Business Administration” (EMBA) angestrebt wird
Die aktuelle Zulassungsordnung können Sie hier einsehen.
Es werden maximal 40 Studienplätze vergeben. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung nebst sämtlicher für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen.
- Prioritätsprinzip
Bei Vorliegen der formalen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt die Vergabe der ersten 30 Studienplätze nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Nach Eingang dauert es etwa ein bis zwei Wochen, bis der Prüfungsausschuss über die Zulassung entschieden hat.
- Bewerbungsverfahren
Die übrigen Studienplätze werden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben. Dabei werden alle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss, insbesondere basierend auf den Kriterien "Abschlussnote" und "Berufserfahrung". Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Ihre Bewerbung kann auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist berücksichtigt werden, sofern noch Studienplätze frei sind.
Für die Bewerbung zum Studiengang benötigen wir die folgenden Unterlagen:
Auf dem Postweg:
- Beglaubigte Ablichtungen der Staatsexamenszeugnisse, des Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisses. Die Beglaubigung ist u.a. vorzunehmen durch einen Notar/eine Notarin, eine Gemeinde, Sparkasse oder der Ausstellungsbehörde der Urkunde.
Auch per E-Mail möglich:
- Anmeldeformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Bei Diplom-, Bachelor- und Masterabschlüssen: Einfache Ablichtung des Einzelnotennachweises und des Diploma Supplements, einer Ranking-Bescheinigung oder eines Grading Tables
- Scan des Personalausweises (Vorderseite)
Es besteht die Möglichkeit, sich an der Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren von derzeitig 320,17 € pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das deutschlandweite Semesterticket. Bei Interesse an einer Immatrikulation an der Universität Münster sprechen Sie uns gerne an.
Studierendenstruktur
Zahlen und Fakten
Beruflicher Background
Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus der Finanzverwaltung, Kanzleien, Unternehmensberatungen sowie Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Ihre Ansprechpartnerin
Rechtsanwältin
Kirsten Schoofs
Tel.: +49 251 62077-10
Mail: kirsten.schoofs[at]jurgrad.de