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Versicherungsrecht
Berufsbegleitender Masterstudiengang | Abschluss: LL.M.
zugleich Fachanwalt/Fachanwältin für Versicherungsrecht
- vertiefte Kenntnisse in allen wichtigen Versicherungssparten
- Brancheninterner Austausch
- speziell auf Berufstätige zugeschnitten
Der Studiengang in Kürze:
Berufsbegleitend
zum Hochschulgrad "Master of Laws" (LL.M.)Zugleich Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht
Kurze Präsenzphasen:
Einführungswoche und 13 BlockveranstaltungenFlexible Teilnahme:
bis zu fünf Mal Online-Teilnahme möglichNächster Studienbeginn:
20. April 2026Dauer:
3 Semester
zzgl. MasterarbeitEARLY 10-Tarif:
5 % Nachlass
für die ersten
10 Zulassungen!bis zum 01.02.2026
Frühbuchertarif:
11.700 €
(danach 12.900 €)
Inhalte des Studiums
1.1 Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
Dieser einführende Vortrag verfolgt das Ziel, Ihnen die Grundlagen für versicherungsrechtliches Arbeiten zu vermitteln. Sie erhalten einen Überblick über Probleme des Vertragsabschlusses sowie der Einbeziehung und Inhaltskontrolle von Versicherungsbedingungen. Des Weiteren beleuchten Sie die Grundkonzeption vorläufiger Deckung, ebenso die Abweichungen des Versicherungsscheins vom Antrag im Sinne des § 5 VVG, die Grundsätze der Leistungspflicht des Versicherers (Eintritt des Versicherungsfalles), die Ermittlungskosten, die Abwendung und Minderung des Schadens sowie die Aufwendungen zur Schadensminderung. Sie erhalten Einblicke in die Themenbereiche der Versicherung für fremde Rechnung, die Grundsätze der Versicherungswerte und der Versicherungssummen samt der Über- und Unterversicherung und der Neben-, Doppel- und Mitversicherung und erfahren Näheres zu der vorsätzlichen und grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles sowie zu den Prinzipien der arglistigen Täuschung mit ihren Rechtsfolgen gemäß § 22 VVG. Neben den prozessualen Grundlagen versicherungsrechtlicher Arbeit werden Ihnen die dogmatische Einordnung und die praktischen Auswirkungen von Obliegenheiten und Anzeigepflichten sowie die Folgen einer Verletzung dieser Verpflichtungen dargestellt. Fragen der Zurechnung fremden Verhaltens und Wissens (Repräsentant, Wissenserklärungsvertreter und Wissensvertreter) werden besprochen und eingeordnet.
1.2 Vermittlerrecht
Bis zur Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in deutsches Recht im Jahr 2007 gab es in Deutschland kaum vermittlerrechtliche Regelungen. Versicherungsvermittlung ist nicht nur ein erlaubnispflichtiges Gewerbe geworden, sondern jeder Versicherungsvermittler muss sich zusätzlich in ein Vermittlerregister eintragen lassen. Er hat gegenüber seiner Kundschaft schon beim ersten Geschäftskontakt spezielle Informationspflichten zu erfüllen, damit der Kunde erkennen kann, ob es sich bei seinem Gesprächspartner um einen Versicherungsmakler oder einen Versicherungsvertreter handelt, der letztendlich Absatzorgan einer Versicherungsgesellschaft ist. Für diese Thematik hat der Gesetzgeber im Versicherungsvertragsgesetz für Versicherungsvermittler umfangreiche Informations-, Befragungs-, Beratungs- und Dokumentationspflichten normiert, welche Ihnen in dieser Veranstaltung umfassend vorgestellt werden. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten kann der Versicherungsvermittler auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, wobei die Ihnen gleichsam dargestellte Einführung einer Pflichtversicherung gewährleistet, dass der Versicherungsnehmer im Schadenfall nicht leer ausgeht. Über diese komplexen Zusammenhänge werden Sie in diesem Modul mehr erfahren und dabei auch die Umsetzung und Überarbeitung der Vermittlerrichtlinie durch die IDD in deutsches Recht betrachten.
Die Veranstaltung schließt mit der praxisnahen Darstellung der Regelungen in der Gewerbeordnung und dem VVG zum Vermittlerrecht sowie die Versicherungsvermittlerverordnung unter anderem anhand ausgewählter Fallstudien.
2.1 Allgemeines Sachversicherungsrecht
Die allgemeinen Prinzipien des Sachversicherungsrechts und deren Besonderheiten, die sich bei der Gebäude-, Hausrat-, Feuer-, Sturm- und Einbruchdiebstahlversicherung ergeben, sind Gegenstand dieser Vorlesung. Ausgangspunkt ist dabei die gesetzliche Regelung der §§ 74 ff. VVG. Diese Vorschriften werden durch die AVB der einzelnen Versicherungssparten teilweise übernommen, vielfach jedoch auch modifiziert oder verdrängt, so dass die Regelwerke der Versicherungswirtschaft als gleichermaßen wichtige Rechtsquellen des Sachversicherungsrechts anzusehen sind. Daher beleuchten Sie schwerpunktmäßig die einschlägigen AVB unter Rücksichtnahme auf die Rechtsprechung, welche ebenfalls einen erheblichen Teil zur Ausgestaltung des Sachversicherungsrechts beigetragen hat. Sie erschließen sich in einem mithilfe praktischer Fälle illustriertem Vortrag die einzelnen Problemkreise, ohne dabei die dogmatischen Hintergründe auszublenden.
2.2 Grundzüge des Internationalen Versicherungsvertragsrechts (Online)
In dieser Veranstaltung beschäftigen Sie sich mit den Grundzügen des Internationalen Versicherungsvertragsrechts.
Im Zuge der Deregulierung des europäischen Versicherungsmarktes sind innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes die aufsichtsrechtlichen Barrieren für grenzüberschreitende Versicherungsverträge gefallen. Ausländische Versicherer können heute ihre Produkte ohne Weiteres im Inland vertreiben, inländische Versicherer auf ausländische Märkte expandieren. Damit gewinnt das Internationale Versicherungsvertragsrecht für Ihre Praxis an erheblicher Bedeutung. Es legt mit Hilfe sogenannter Kollisionsnormen fest, welches nationale Vertragsrecht in Fällen mit Auslandsberührung zur Anwendung gelangt. Anhand von Grundfällen erarbeiten Sie die Prinzipien und Fragestellungen des Internationalen Versicherungsvertragsrechts und gehen dabei insbesondere auf die verschiedenen Rechtsquellen der Materie („römisches“ und „europäisches“ Internationales Versicherungsvertragsrecht) ein.
2.3 Compliance (Online)
Im Bereich Compliance geht es darum, ein Wirtschaftsunternehmen so zu organisieren, dass zivil- und strafrechtliche Haftungen vermieden werden. Dieser Bereich ist in der Praxis sehr vielfältig und umfasst viele Aspekte. Sie lernen zunächst die Grundlagen und Instrumente eines Compliance Management Systems kennen und Ihr Wissen um spezifische Teilbereiche des umfangreichen Compliance-Begriffs erweitern. Dazu gehören unter anderem Themen wie Arbeitsrecht, Strafrecht, Kartellrecht und Datenschutzrecht. Neben diesen rechtlichen Grundlagen erfahren Sie, wie Sie eine Compliance-Kultur im Unternehmen etablieren und wie eine entsprechend erfolgreiche Kommunikation innerhalb des Unternehmens funktioniert. Dieses Wissen wenden Sie vor allem anhand von Fallstudien an, um die praktischen Aspekte der Compliance greifbar zu machen.
2.4 Grundzüge des Versicherungsmanagements (Online)
Im Versicherungsmanagement beschäftigen Sie sich mit den Prinzipien und Gestaltungsformen von Versicherung als einem Risikotransferprozess, der zwischen allen Beteiligten unter ökonomischen Gesichtspunkten wirksam und effizient gestaltet werden muss. Versicherung wird dabei als Dienstleistung verstanden, die Sie sowohl strategisch als auch operativ gestalten lernen. Zu Beginn erhalten Sie eine Einführung in die Grundlagen und Prinzipien der Individualversicherung sowie die Abgrenzung zwischen den Märkten der Sozial- und der Individualversicherung. Anschließend werden die grundlegenden Begrifflichkeiten und Definitionen für Risiko, Risikotransfer und Versicherung behandelt. Darauf aufbauend erfahren Sie mehr über den Prozess der Strategiebildung von Versicherungsunternehmen, die Organisation der betriebswirtschaftlichen Prozesse sowie den Vertrieb von Versicherungen durch Versicherungs- und Vermittlerunternehmen. Abgerundet wird die Veranstaltung durch einen Überblick über die europäische Nachhaltigkeitsregulatorik und deren Umsetzung in der Versicherungsbranche.
3.1 Grundlagen der Haftpflichtversicherungen
In dieser Vorlesung lernen Sie zunächst den Umfang des Versicherungsschutzes der Haftpflichtversicherung kennen sowie die allgemeinen gesetzlichen und versicherungsvertraglichen Grundlagen (AHB). Weitere Grundprinzipien wie das versicherte Risiko, die Definitionen des Versicherungsfalls sowie die Zuordnung und der Aufbau allgemeiner und besonderer Bedingungen gehören ebenfalls zu dieser Einführung in die Grundzüge der Haftpflichtversicherung. Sie erfahren außerdem, welche Obliegenheiten der Versicherungsnehmer hat und welche Rechte zum Anerkenntnis und zur Abtretung bestehen. Ergänzend werden Ihnen die Grundzüge der Mit- und Anschlussversicherung vermittelt.
3.2 Private Haftpflichtversicherungen
Im Modul der Privaten Haftpflichtversicherungen beleuchten Sie die Rechtsprobleme einer der wichtigsten privaten Versicherungen vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung. Die private Haftpflichtversicherung bietet als Rechtsprodukt im Massengeschäft typische Fragestellungen, die mit der Versicherung von Gefahren des täglichen Lebens verbunden sind. Sie lernen, wie sich diese Versicherung im Kontext aktueller Rechtsprechung von betrieblichen Risiken abgrenzt und erhalten eine Stellungnahme zu besonders gefährlichen Tätigkeiten und ungewöhnlichen Beschäftigungen.
3.3 Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung
Zu Beginn dieses Modulteils erhalten Sie eine Einführung in die Umwelthaftpflichtversicherung, die Versicherungsschutz bei privatrechtlichen Schadenersatzansprüchen bietet. Anschließend beschäftigen Sie sich mit der Umweltschadenversicherung, bei der öffentlich-rechtliche Ansprüche im Mittelpunkt des Versicherungsschutzes stehen, die gegen den Versicherungsnehmer gerichtet sind. Zudem werden Sie mit den Grundzügen der neuen Umweltrisikoversicherung vertraut gemacht.
3.4 Industriehaftpflicht – Betriebshaftpflichtversicherung
In dieser Vorlesung befassen Sie sich mit der für die industrielle unternehmerische Praxis wichtigen Betriebshaftpflichtversicherung. Zunächst werden Sie vertiefend in grundlegende Elemente der Haftpflichtversicherung für Betriebsinhaberinnen und -inhaber eingeführt sowie die Bedeutung des versicherten Risikos behandeln, einschließlich der Auswirkungen aus Gefahrerhöhung und -erweiterung, der Vorsorgeversicherung und der Abgrenzung zum Produktrisiko. Anhand praktischer Beispiele thematisieren Sie die Betriebshaftpflichtversicherung mit ihren verschiedenen Ausprägungen und den in der Praxis wichtigsten Ausschlusstatbeständen sowie den marktüblichen Deckungserweiterungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
3.5 Industriehaftpflicht – Produkthaftpflicht- und Rückrufkostenversicherung
Sie beschäftigen Sie sich an dieser Stelle mit der Produkthaftpflichtversicherung, die die Betriebshaftpflichtversicherung um das Produktrisiko ergänzt. Sie lernen dabei auch die Grundzüge der Produkthaftung kennen. Die Produkthaftpflichtversicherung steht – gemeinsam mit der Betriebshaftpflichtversicherung – in vielen Fällen im Mittelpunkt des Versicherungsschutzes gewerblicher und industrieller Unternehmen. Sie bietet nicht nur Schutz für klassische Personen- und Sachschäden, sondern vor allem auch für Schadenersatzansprüche, die gegen die zuliefernde und weiterverarbeitende Industrie erhoben werden. Einen besonderen Fokus legen Sie auf reine Vermögensschäden, die den Abnehmern nach einer mangelhaften Zulieferung entstehen können – solche Fallgestaltungen sind für Sie in der Praxis von großer Bedeutung. Zudem behandeln Sie die Rückrufkostenversicherung, ebenso wie die haftungsrechtlichen Grundzüge eines Gefahrenabwehrrückrufs. Da Risiken reiner Vermögensschäden durch Produkthaftpflichtversicherungen häufig ausgeschlossen waren, hat die Rückrufkostenversicherung in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Rückrufe können für Unternehmen existenzbedrohend sein und gehen oft mit erheblichen Reputationsschäden einher. Die Auseinandersetzung mit diesem Baustein vervollständigt Ihr Verständnis der Produkthaftpflichtversicherung und hilft Ihnen, beide Deckungskonzepte klar voneinander abzugrenzen. Dies ist besonders wichtig, da der Markt früher in der Produkthaftpflichtversicherung enthaltene Deckungsbausteine mittlerweile in die Rückrufkostenversicherung überführt hat und verschiedene Deckungen mit unterschiedlicher Reichweite am Markt erhältlich sind.
4.1 Recht der Fahrzeugversicherung
Im Vorlesungsteil „Recht der Fahrzeugversicherung“ beschäftigen Sie sich mit der Kfz-Kaskoversicherung und der Kfz-Haftpflichtversicherung. Ein Schwerpunkt liegt auf den Vorschriften des VVG, insbesondere zum Vertragsschluss, den erweiterten Beratungs- und Belehrungspflichten des Versicherers, der vorläufigen Deckungszusage, der quotalen Leistungspflicht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit der Versicherungsnehmenden nach der Abkehr des VVG vom bisherigen Alles-oder-nichts-Prinzip sowie dem Regress des Versicherers. Im Teil zur Kaskoversicherung behandeln Sie unter anderem die versicherten Tatbestände sowie die Beweiserleichterungen in der Diebstahlversicherung eingehend. Einen besonderen Schwerpunkt legen Sie auf die Regulierungs- und Prozesspraxis in der Kfz-Versicherung als die vertraglichen Obliegenheiten. Sie setzen sich intensiv mit den Obliegenheiten vor und nach dem Versicherungsfall, den Problemen der Schadenanzeige und der teilweisen Leistungspflicht bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung sowie mit Beweisfragen auseinander. Im Vorlesungsteil zur Kfz-Haftpflichtversicherung behandeln Sie die Besonderheiten, die von der Kaskoversicherung abweichen. Dabei erfahren Sie unter anderem mehr über den Deckungsumfang in der Kfz-Haftpflichtversicherung und die Abgrenzung zur privaten Haftpflichtversicherung (Benzinklausel) sowie über die Rechtsfolgen bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens (§ 103 VVG). Als weiterer wichtiger Aspekt werden Ihnen die vertraglichen Obliegenheiten und die begrenzte Leistungsfreiheit des Versicherers bei Obliegenheitsverletzungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung vorgestellt. Abschließend behandeln Sie anhand von Fällen die Rechtsstellung mitversicherter Personen und die Schutzvorschrift des § 123 VVG.
4.2 Transport- und Speditionsversicherungsrecht Teil I: Kasko und Waren
Die Versicherung von Schiffen und Gütern während des Transports gehört zu den ältesten Versicherungszweigen und geht auf das römische Seedarlehen des 3. Jahrhunderts zurück. In dieser Vorlesung erhalten Sie einen systematischen Überblick über die Zweige der Transportversicherung und lernen praxisrelevante Schwerpunkte kennen. Sie werden die Struktur der See- und Flusskaskoversicherung sowie der P&I-Versicherung kennenlernen. In der Wassersportkaskoversicherung erfahren Sie mehr über den Gegenstand und Umfang der Versicherung, die Bestimmung des Versicherungswertes sowie die wesentlichen Ausschlussgründe und Obliegenheiten. Das Modul schließt mit der Darstellung der einzelnen Vertragsarten der Warenversicherung. Hier beschäftigen Sie sich anhand der DTV-Güter 2000/2011 eingehend mit dem Inhalt und Umfang eines Waren-Versicherungsvertrages einschließlich möglicher Deckungserweiterung sowie den Voraussetzungen für die Ersatzpflicht des Versicherers.
4.2 Transport- und Speditionsversicherungsrecht Teil II: Frachtführer und Spedition
Im zweiten Teil der Vorlesung „Transport- und Speditionsversicherungsrecht“ widmen Sie sich der Verkehrshaftungsversicherung des Spediteurs und des Frachtführers. Zunächst erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Vorschriften des Speditionsvertrages (§§ 453 ff. HGB) und des Frachtvertrages (§§ 407 ff. HGB) mit besonderem Fokus auf die Haftung des Spediteurs und des Frachtführers. Dabei reißen Sie auch die Haftung des Fixkostenspediteurs im Eisenbahntransport, grenzüberschreitenden Straßentransport, Transport über See und Luftfrachtverkehr an. Anschließend besprechen Sie die DTV-VHV 2003/2011 (in der zum Zeitpunkt des Seminars ggf. aktualisierten Fassung) vor dem Hintergrund der Regelungen des VVG, wobei der Versicherungsumfang und wichtige Obliegenheiten des Spediteurs und Frachtführers im Fokus stehen.
4.3 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen (Online)
„Der Geschäftsführer einer GmbH steht immer mit einem Bein im Gefängnis“ – Ist dies eine Übertreibung oder doch nah an der Realität? In dieser Vorlesung setzen Sie sich mit den zivil- und strafrechtlichen Haftungsgefahren für Leitungs- und Aufsichtsgremien von Kapitalgesellschaften auseinander. Sie besprechen Haftungstatbestände gegenüber der Gesellschaft ebenso wie solche gegenüber Dritten einschließlich Finanzamt und Sozialversicherungsträgern. Zusätzlich werden auch insolvenzrechtliche Gefahrenlagen berücksichtigt, um Ihnen ein umfassendes Verständnis der Haftungsrisiken zu vermitteln.
4.4 D&O-Versicherung (Online)
Die D&O-Versicherung dient der Absicherung von Managementhaftungsrisiken und hat sich mittlerweile zu einer typischen Versicherungssparte im Unternehmensbereich entwickelt. Sie werden feststellen, dass der Markt für sogenannte persönliche D&O-Versicherungen wächst. Diese werden von den Unternehmensleiterinnen und -leitern persönlich eingerichtet und bezahlt. In der unternehmensplatzierten D&O-Versicherung werden Sie mit interessanten Fragestellungen konfrontiert, die mit einer Versicherung für fremde Rechnung und einer Haftpflichtversicherung nach dem Anspruchserhebungsprinzip verbunden sind. Unter Berücksichtigung der eher spärlichen Rechtsprechung zu Deckungsfragen werden Sie sich mit den Kernproblemen der Deckung vertiefender beschäftigen. Dabei berücksichtigen Sie aktuelle gesetzgeberische Tendenzen ebenso wie die Auswirkungen laufender Haftungsverfahren auf die Gestaltung der Deckung.
4.5 Cyber-Versicherung (Online)
Die Versicherung von Gebäuden, Elektronik und Maschinen gehört für Unternehmen mittlerweile zum Standard. Bis vor kurzem war die Versicherung der Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Daten in Deutschland jedoch nur sehr eingeschränkt möglich. Heute entwickelt sich die Cyber-Versicherung rasant auf dem Markt. Sie dient der Absicherung von Risiken, die aus der Verletzung der Informationssicherheit resultieren, wenn zum Beispiel die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität oder Authentizität von Daten verletzt wird. Die Cyber-Versicherung kombiniert Elemente des Dritt- und Eigenschadens und versucht, der Bedrohung durch IT-Sicherheitsrisiken ganzheitlich zu begegnen. Dies führt aus versicherungsrechtlicher Sicht zu einer Vielzahl von Rechtsproblemen. Sie erhalten zunächst eine Einführung in diese junge Sparte und den aktuellen Markt. Anschließend erarbeiten und diskutieren Sie die rechtlichen Kernprobleme der Cyber-Versicherung, etwa den Vermögensschadenbegriff, das Schmerzensgeld, das Rechtsgut „Daten“, die Versicherbarkeit von Geldbußen und den Begriff des Computersystems.
5.1 Recht der Pflichtversicherung und der Haftpflichtversicherungen der freien Berufe
Die Haftungsrisiken für Angehörige der freien Berufe, insbesondere für Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer, Steuerberaterinnen und -berater sowie Anwältinnen und Anwälte (einschließlich der Notarrisiken), nehmen zunehmend existenzbedrohende Ausmaße an. Eine ähnliche Entwicklung lässt sich bei Ärztinnen und Ärzten sowie in den technisch-wissenschaftlichen Berufen beobachten. In dieser Vorlesung setzen Sie sich sowohl abstrakt als auch fallbezogen mit dem materiellen und prozessualen Haftungs- und Pflichtversicherungsrecht der steuer-, rechts- und wirtschaftsprüfenden Berufe auseinander, wobei Sie die entsprechenden berufsrechtlichen Bestimmungen und maßgeblichen Versicherungsbedingungen kennenlernen. Angesichts der zahlreichen aktuellen Gesetzesänderungen im Berufs- und Gesellschaftsrecht werden auch die Auswirkungen auf Haftung und Deckung der mono- sowie insbesondere der interprofessionellen Kanzleien ausführlich behandelt. Darüber hinaus betrachten Sie das Haftpflicht- und Versicherungsrecht im Bereich der Ärztinnen und Ärzte, Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure intensiv eigehend. Dabei gehen Sie unter anderem auf den Umgang mit der Haftpflichtversicherung aus der Perspektive selbst betroffener Anwältinnen und Anwälte sowie der Bevollmächtigten eines geschädigten Dritten ein und erfahren, welche Spezifika dabei zu beachten sind.
5.2 Reiseversicherungsrecht
In dieser Vorlesung werden Sie vorwiegend die Rechtsgebiete der Reisegepäck-, Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung kennenlernen. Sie erhalten eine detaillierte Einführung in den Begriff der Reise, die Bedeutung der groben Fahrlässigkeit in der Reisegepäckversicherung, die Stornierungspflicht in der Reiserücktrittsversicherung sowie die im Rahmen der Reisekrankenversicherung ausgeschlossenen Erkrankungen.
5.3 Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts
In diesem Modul setzen Sie sich mit den verschiedenen Formen der Kreditversicherung (Delkredereversicherung) und der Vertrauensschadenversicherung auseinander. Zunächst erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Arten der Delkredereversicherung wie Kredit-, Investitionsgüter- und Ausfuhrkreditversicherung sowie über die Bereiche Bürgschaften, Garantien und Vertrauensschadenversicherung. Sie behandeln den Umfang des Versicherungsschutzes und die Vertragskonzeption einschließlich der Obliegenheiten am Beispiel der Warenkreditversicherung. In einem Übungsfall wenden Sie Ihre theoretischen Kenntnisse auf eine konkrete Fallkonstellation an.
5.4 Rechtsschutzversicherungsrecht
In der Vorlesung zum Thema Rechtsschutzversicherungsrecht beschäftigen Sie sich mit allen relevanten Fragen der Rechtsschutzversicherung, die für Anwältinnen und Anwälte, Versicherungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie Versicherungsmakler von Bedeutung sind, mit Schwerpunkt auf der Schadenregulierung. Sie werden mit der Anwendung der abstrakten Rechtsschutzbedingungen (ARB) und der spezifischen Vorschriften des VVG auf konkrete Fallgestaltungen vertraut gemacht. Dabei lernen Sie die wesentlichen Bereiche wie versichertes Risiko, Ausschlussklauseln, Versicherungsfall, Leistungsumfang und Obliegenheiten kennen. Zusätzlich werden Sie einen kurzen Einblick in das Gebühren- und Kostenrecht sowie in Grundzüge der Zivilprozessordnung (ZPO) erhalten, die für das Verständnis der Sparte unerlässlich sind. Im letzten Teil der Veranstaltung werden die Grundzüge der Risikoanalyse und des Produktvergleichs thematisiert.
6.1 Recht der privaten Krankenversicherung
In diesem Modul erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Privaten Krankenversicherung (PKV) nach dem VVG sowie den aktuellen MB/KK und MB/KT. Sie beschäftigen sich mit der Abgrenzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, den Wechselmöglichkeiten zur PKV und zwischen PKV-Unternehmen sowie dem Schicksal der Alterungsrückstellungen bei einem Versichererwechsel. Der Schwerpunkt liegt auf der Erläuterung des aktuellen Gesetzesrechts und dessen Umsetzung und Ergänzung in den Musterbedingungen des Verbands der Privaten Krankenversicherung für die Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherung. Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Überblick über alle für die tägliche Praxis relevanten Themen des Leistungs- und Vertragsrechts zu vermitteln, einschließlich der Anpassung von AVB-Klauseln und der Prämie unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
6.2 Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung
Im sich nun anschließenden Modulabschnitt setzen Sie sich intensiv mit der privaten Berufsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung auseinander – in Abgrenzung zum Recht der sozialrechtlichen Erwerbsminderungsrenten. Sie werden feststellen, dass dieser Versicherungszweig durch eine hohe Bedingungsvielfalt geprägt ist, jedoch in den zentralen Punkten nach wie vor Gemeinsamkeiten bestehen. Sie lernen den Versicherungsfall „Berufsunfähigkeit“ kennen, der aus zwei Komponenten besteht: der Berufsunfähigkeit im konkret ausgeübten Beruf der Versicherten und der Nichtverweisbarkeit auf Vergleichsberufe. Die Verweisungsprüfung richtet sich dabei danach, ob das Bedingungswerk eine abstrakte oder nur eine konkrete Verweisung zulässt. Besondere Bedeutung für Sie als Rechtsanwendende hat auch der Ablauf der Leistungsprüfung, der die Anerkennung des Versicherers sowie die Möglichkeit, sich in einem späteren Nachprüfungsverfahren von der Leistungspflicht zu lösen, umfasst.
6.3 Grundlagen des Sozialversicherungsrechts
Zunächst erhalten Sie einen Überblick über die Systematik des Sozialrechts und das Sozialgesetzbuch (SGB). Sie befassen sich zunächst mit den allgemeinen Teilen und den gemeinsamen Grundlagen des Sozialversicherungsrechts, bevor Sie in die Details der Gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) eintauchen. Dabei wird die Abgrenzung zum System der privaten Krankenversicherung (PKV) thematisiert. Sie lernen die Organisations-, Mitgliedschafts- und Versichertenstrukturen der Krankenkassen, deren Finanzierungsgrundlagen sowie das Leistungs- und Leistungserbringungsrecht kennen. Im Anschluss daran werden die Grundzüge des Rechts der Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI), der Gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) und der Gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) behandelt. Sie lernen die Strukturmerkmale des SGB VII sowie Besonderheiten im Vergleich zu den anderen Zweigen der Sozialversicherung und zur privaten Unfallversicherung kennen. Ein Schwerpunkt liegt auf den für die Rechtsanwendung besonders relevanten Bereichen, insbesondere den Versicherungsfällen. Abschließend erhalten Sie einen kurzen Überblick über das Recht der Arbeitslosenversicherung (SGB III).
6.4 Recht der Unfallversicherung
Die besonderen Fragen der privaten Unfallversicherung stehen in dieser Veranstaltung im Zentrum. Sie gehen unter anderem auf Sonderfragen des Versicherungsfalls (wie Unfall und erhöhte Kraftanstrengung), verschiedene Leistungsarten (insbesondere Invaliditätsleistungen), Leistungsausschlüsse (z. B. Bewusstseinsstörungen, Straftaten, Bandscheibenschäden, Heilmaßnahmen, psychische Einwirkungen) sowie die Voraussetzungen und Bemessung der Invaliditätsentschädigung und Beweisfragen ein.
6.5 Recht der Lebensversicherung
Das Modul wird abgerundet mit einem Überblick über die verschiedenen Arten der Lebensversicherung und deren wachsende Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf den Rückzug des Staates aus der individuellen Altersversorgung. Sie lernen die Besonderheiten beim Vertragsschluss kennen, etwa die Einwilligung der versicherten Person (§ 150 Abs. 2–4 VVG) und die Bestimmung des Bezugsberechtigten (§§ 159 f. VVG), sowie die Durchführung des Vertrags. Themen wie Prämien- und Leistungsänderung (§ 163 VVG) und Bedingungsanpassung (§ 164 VVG) werden ebenfalls angesprochen. Zudem lernen Sie die Schnittstellen des Lebensversicherungsrechts zum Insolvenz- und Erbrecht kennen. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Kernproblemen der Lebensversicherung: (1) Die Überschussbeteiligung (§§ 153 f. VVG), die vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) analysiert wird, und (2) die Berechnung des Rückkaufswerts (§ 169 VVG), bei dem Sie aktuelle ungelöste Fragen und den aktuellen Diskussionsstand betrachten werden.
7.1 Recht der Versicherungsaufsicht
Diese Vorlesung bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über das neue Aufsichtsregime gemäß dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), der Solvency II-Richtlinie und den dazugehörigen Durchführungsverordnungen. Die Versicherungsaufsicht wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wahrgenommen und umfasst vor allem Unternehmen, die privatrechtliche Versicherungsverträge abschließen, jedoch nicht die Unternehmen, die in der Sozialversicherung tätig sind. Zudem bezieht sich die Aufsicht auch auf Rückversicherungsunternehmen, Versicherungs-Holdinggesellschaften, Versicherungsgruppen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Sicherungsfonds. Der Aufsichtsbereich deckt sowohl die Zulassung als auch die laufende Tätigkeit der Versicherungsunternehmen ab, wobei ein besonderer Fokus auf der Finanzaufsicht und der Governance von Versicherungsunternehmen liegt. Sie befassen sich mit zentralen Themen wie der Kontrolle von Geschäftsleitern, der Überwachung von Kernfunktionen durch die BaFin, der Umstrukturierung von Versicherungskonzernen durch aufsichtsrechtliche Instrumente (z. B. Bestandsübertragungen) sowie der aktuellen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Versicherungsaufsichtsrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Aufsicht über Rückversicherer sowie die aufsichtsrechtlichen Implikationen bei internationalen Versicherungsprogrammen.
7.2 Versicherungsunternehmensrecht
Daran anschließend erarbeiten Sie sich das Recht der Versicherungsunternehmen, wobei Sie die unterschiedlichen Organisationsstrukturen von Versicherungs-AGs, VVaGs und öffentlich-rechtlichen Versicherern vergleichen. Sie beschäftigen sich mit deren Finanzierungsmöglichkeiten sowie den Verfahren der Umstrukturierung und Konzernbildung und erfahren, was bei einer Bestandsübertragung, dem Erwerb einer bedeutenden Beteiligung an einem Versicherer oder der Demutualisierung eines VVaGs zu beachten ist. Weitere Themen betreffen praxisrelevante Maßnahmen, die den operativen Betrieb eines Versicherers betreffen, wie etwa Outsourcing und Funktionsausgliederungen (z. B. im Bereich Asset Management). Sie werfen auch einen kurzen Blick auf die Bildung von grenzüberschreitend tätigen Versicherungs- und Finanzkonzernen sowie deren Beaufsichtigung. Im weiteren Verlauf behandeln Sie die Rückversicherungsaufsicht und die Aufsicht über Holdinggesellschaften im Versicherungsbereich. Ein großer Teil der Vorlesung wird sich mit den rechtlichen Fragen an der Schnittstelle von Versicherungsaufsichtsrecht und Gesellschaftsrecht befassen, wobei auch der europarechtliche Rahmen berücksichtigt wird. Sie werden mit praxisnahen Beispielen konfrontiert, die die Relevanz der verschiedenen rechtlichen Fragestellungen in der Unternehmenspraxis verdeutlichen.
7.3 Risikomanagement – Einführung in die Versicherungsmathematik
In dieser Vorlesung lernen Sie die wesentlichen Aufgaben der Versicherungsmathematik kennen. Zentrales Thema wird die Darstellung der Grundzüge der Produktentwicklung und Tarifkalkulation sein. Dabei erfahren Sie, wie sich diese in der Schaden-, Lebens- und Krankenversicherungsmathematik aufgrund der jeweils branchenspezifischen Art des Versicherungsschutzes unterscheiden. Versicherungsleistungen sind häufig an unsichere, zufällige Ereignisse geknüpft, wie zum Beispiel das Todesalter, das Erreichen bestimmter Altersgrenzen, Krankheitsfälle, Unfälle oder Schäden durch Großereignisse wie Stürme, Überschwemmungen, Hagel oder Erdbeben.
Im Rahmen der Tarifkalkulation werden Sie mithilfe mathematisch-statistischer Modelle – sogenannter Risikomodelle – lernen, wie Erwartungswerte, Schwankungsbreiten und vollständige Verteilungen dieser Versicherungsleistungen ermittelt werden. Diese Verteilungen sind essenziell, um bei der Prämienberechnung angemessene Sicherheits- und Kapitalkostenzuschläge festzulegen.
Neben der Tarifkonstruktion beschäftigen Sie sich mit weiteren Aufgaben der Versicherungsmathematik, wie der Entwicklung neuer, zeitgemäßer Versicherungsprodukte, die sich an Veränderungen in der Sterblichkeit oder dem Auftreten von Krankheits- und Schadensfällen, beispielsweise durch häufiger auftretende Naturkatastrophen, orientieren.
Ein weiteres wichtiges Thema in dieser Vorlesung ist das auf EU-Ebene geltende Aufsichtsmodell „Solvency II“, das die Solvabilitätsbestimmungen für die finanzielle Ausstattung von Versicherungsunternehmen regelt. Sie werden dabei die Notwendigkeit einer wert- und risikoorientierten Unternehmenssteuerung verstehen, die neue Anforderungen an die Versicherungsmathematik stellt. Die Grundzüge der Versicherungsmathematik einschließlich der Anforderungen einer integrierten, wert- und risikobasierten Unternehmenssteuerung, lernen Sie im Kontext der Risikotheorie systematisch kennen.
7.4 Internationale Versicherungsprogramme
Die rechtlichen Besonderheiten internationaler Versicherungsprogramme und die daraus resultierenden Beratungsbedarfe in der anwaltlichen Praxis stehen in diesem Modulteil im Fokus. Internationale Versicherungsprogramme werden vor allem für Unternehmen mit internationaler Geschäftstätigkeit in den Bereichen „Haftpflicht“ und „Sach“ abgeschlossen. Für jedes Land, in dem das Unternehmen tätig ist, wird eine eigene Versicherungspolice erstellt, die den rechtlichen Anforderungen der jeweiligen Jurisdiktion entspricht. Diese lokalen Policen sind durch eine internationale Versicherungspolice der Konzernmutter (die sogenannte „Master Police“) ergänzt, die oft der Jurisdiktion des Landes unterliegt, in dem die Muttergesellschaft ihren Sitz hat. Das Zusammenspiel der lokalen Policen und der Master Police führt zu einer Vielzahl von rechtlichen Besonderheiten, die für die beratenden Rechtsanwälte von Bedeutung sind. Ein zentrales Problem stellt die Abstimmung der unterschiedlichen Bedingungen dar, da das „Wording“ der Master Police häufig von denen der lokalen Policen abweicht. Im Schadenfall können sich zudem zahlreiche versicherungsvertragsrechtliche Probleme ergeben. Sie betrachten steuerrechtliche Implikationen, die bei der Gestaltung und Beratung von internationalen Versicherungsprogrammen berücksichtigt werden müssen. Die gesamte Materie wird im Rahmen der Vorlesung systematisch behandelt.
7.5 Recht der Rückversicherung
In diesem Kurs werden Sie zu Beginn mit den grundlegenden Konzepten der Rückversicherung sowie dem regulatorischen Rahmen vertraut gemacht. Sie lernendie verschiedenen Arten der Rückversicherung kennen, wie etwa obligatorische oder fakultative Rückversicherungen sowie proportionale oder nicht-proportionale Modelle. Im weiteren Verlauf beleuchten Sie die verschiedenen Aspekte der Vertragsgestaltung, wobei praxisnahe Beispiele zur Veranschaulichung dienen. Sie beschäftigen sich mit den rechtlichen Fragestellungen, die vor dem Vertragsschluss, bei der Abwicklung und bei der Vertragsbeendigung auftauchen können. Zudem betrachten Sie den internationalen Charakter der Rückversicherung und die damit verbundenen Herausforderungen bei der Vertragsauslegung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Ein Schwerpunkt der Vorlesung liegt auf der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit, die im Bereich der Rückversicherung als bevorzugter Streitlösungsmechanismus gilt.
7.6 Versicherungsprozessrecht
Für ein umfassendes Verständnis des Versicherungsrechts ist es entscheidend, die Herausforderungen bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen genau abschätzen zu können. In dieser Vorlesung lernen Sie die wesentlichen Elemente des Prozessrechts kennen, um die Risiken und Erfolgsaussichten eines Verfahrens besser einschätzen zu können. Der Fokus liegt auf der Leistungsklage gegen Versicherer. Sie erhalten praktische Hinweise zum Verfassen von Schriftsätzen beschäftigen sich mit den Besonderheiten des Versicherungsprozesses. Anhand von Fallbeispielen erarbeiten wir gemeinsam Themen wie die gerichtliche Zuständigkeit, die Formulierung von Klageanträgen und die Beweislastverteilung. Sie erfahren, wie sich materiell-rechtlich umstrittene Fragen auf den Verlauf eines Prozesses auswirken können. So können Sie prozesstaktische Überlegungen aus der Perspektive sowohl der Kläger- als auch der Beklagtenseite anstellen, um die Prognose des Prozessausgangs zu ermöglichen. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf Deckungsprozesse gegen Versicherer sowie die neuesten Entwicklungen im Bereich Massenverfahren gelegt. Abschließend gehen Sie auf die Besonderheiten des Verwaltungsprozesses ein, insbesondere bei Klagen von Versicherungsunternehmen gegen behördliche Aufsichtsmaßnahmen.
7.7 KI und Versicherungen
In dieser Vorlesung erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Anwendungsmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Versicherungsbranche und die rechtlichen Rahmenbedingungen, die dabei zu beachten sind. Zunächst werden zunächst die technischen Grundlagen geklärt und die verschiedenen Begriffe, insbesondere „generative KI“, eingeordnet. Sie gehen daran anschließend auf die möglichen Einsatzgebiete von KI im versicherungswirtschaftlichen Kontext ein und erarbeiten die relevanten rechtlichen Vorgaben. Besonders wichtig sind hier neben den datenschutzrechtlichen Aspekten die Bestimmungen des neuen „Artificial Intelligence Acts“ (AI Act) der Europäischen Union, der unter anderem die Klassifikation von KI-Systemen nach ihrem Risikograd regelt und Anforderungen an deren Qualität und Sicherheit stellt. Sie befassen sich mit den Pflichten für Anbieter und Nutzer sowie den Aufsichts- und Sanktionsmechanismen. Abschließend thematisieren Sie haftungsrechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit KI aufkommen, insbesondere im Hinblick auf die geplante „AI Liability Directive“, welche die Kausalitätsprobleme im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI adressiert.
7.8 Insurtech
Die Bezeichnung „InsurTech“ ist mittlerweile nicht nur in aller Munde, sondern auch genauso mit zahlreichen Unklarheiten und Unschärfen behaftet. Sie erörtern zunächst, was sich hinter dem Begriff verbirgt und welche Arten von InsurTechs unterschieden werden.
Der Schwerpunkt liegt auf den aufsichts- und rechtlichen Herausforderungen, mit denen InsurTechs als Versicherer oder Vermittler konfrontiert werden. Sie beleuchten die praktischen Problemen, die bei der Zusammenarbeit zwischen traditionellen Versicherern und nicht regulierten InsurTechs auftreten können. Ein Ausblick auf mögliche Regulierungsansätze für InsurTechs (z.B. Sandboxes) bildet den Abschluss der Veranstaltung.
Termine des Studienjahrgangs 2024/2025
- 1. Term20.-24. April 2026
- 2. Term28.-30. Mai 2026+ Klausur
- 3. Term25.-27. Juni 2026
- 4. Term6.-8. August 2026+ Klausur
- 5. Term27.-29. August 2026
- 6. Term8.-10. Oktober 2026+ Klausur
- 7. Term19.-21. November 2026
- 8. Term17.-19. Dezember 2026+ Klausur
- 9. Term14.-16. Januar 2027
- 10. Term11.-13. Februar 2027+ Klausur
- 11. Term18.-20. März 2027
- 12. Term8.-10. April 2026
- 13. Term20.-22. Mai 2027+ Klausur
- 14. Term17.-19. Juni 2027
- 15. Term31. Juli 2027Klausur und Ausgabe der Masterarbeitsthemen
TimeTable Jahrgang 2026 Typ: PDF (185 KB)
INFOBROSCHÜRE 2024/2025 (aktuell laufender Jahrgang) Typ: PDF (4 MB)
TERMINE JAHRGANG 2024/2025 (aktuell laufender Jahrgang) Typ: PDF (172 KB)
TimeTable Jahrgang 2024/2025 (aktuell laufender Jahrgang) Typ: PDF (130 KB)
Die ausführliche Broschüre zum nächsten Jahrgang 2026 folgt in Kürze!
Lehrende
Das Executive Board
Als Gremium mit beratender Funktion, das sich aus Professorinnen und Professoren sowie Praktikerinnen und Praktikern zusammensetzt, überwacht das Executive Board die Qualität und legt die strategische Ausrichtung des Studiengangs fest. Die Studieninhalte werden dabei ständig an die aktuellen Entwicklungen und Bedürfnisse des Marktes angepasst.
Unsere Lehrenden
Zu unseren Dozierenden zählen nicht nur renommierte Hochschulprofessorinnen und Professoren, sondern auch zahlreiche Praktikerinnen und Praktikern aus national und international agierenden Kanzleien und Versicherungsunternehmen. Sie alle verfügen über eine exzellente Reputation und bringen langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich mit. Für die Studierenden bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, vom Erfahrungsschatz ausgewiesener Expertinnen und Experten aus dem Bereich „Versicherungsrecht“ zu profitieren.
Dr. Gunne W. Bähr, LL.M.
Dr. Gunne W. Bähr, LL.M.Rechtsanwalt, DLA Piper UK LLP, KölnGeboren 1967; nach einer Lehre zum Versicherungskaufmann Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg (1991 bis 1996); anschließend Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Versicherungswissenschaft der Universität Hamburg (1996 bis 1999); in dieser Zeit Promotion bei Prof. Dr. Gerrit Winter zum Thema „Das Generalklausel- und Aufsichtssystem des VAG im Strukturwandel“; 1999 bis 2001 Referendariat am Hanseatischen OLG; seit 2001 Rechtsanwalt in Köln; Partner in der Versicherungs- und Rückversicherungspraxis von DLA Piper UK LLP in Deutschland und Co-Leiter der internationalen Insurance Regulatory Group; Tätigkeitsschwerpunkte: Beratung und Vertretung von Versicherern und Rückversicherern, Versicherungsmaklern und Industriekunden in den Bereichen Versicherungs- und Rückversicherungsrecht, Versicherungsaufsichtsrecht einschließlich Compliance, Governance-Fragen und deckungsrechtlichen Themen (insbesondere Haftpflicht/D&O, E&O, Financial Lines, Internationale Versicherungsprogramme, Schiedsgerichtsverfahren); zahlreiche Veröffentlichungen zum Versicherungsrecht und Versicherungsaufsichtsrecht, unter anderem Mitautor/Herausgeber des Kommentars Kaulbach/Bähr/Pohlmann, Versicherungsaufsichtsgesetz, München 2019, und Herausgeber/Autor des Handbuchs des Versicherungsaufsichtsrechts, München 2011 und langjähriges Mitglied des Herausgeberbeirats der Zeitschrift Versicherungsrecht (Verlag Versicherungswirtschaft).
Dr. Frank Baumann, LL.M.
Dr. Frank Baumann, LL.M.Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, HammGeboren 1962; Studium der Rechtswissenschaften in Münster; 1992 - 1994 Wissenschaftlicher Geschäftsführer an der Münsterischen Forschungsstelle für Versicherungswesen; Promotion bei Prof. Dr. Dr. h.c. Kollhosser zum Thema "Versicherungsvermittlung durch Versicherungsmakler"; seit 1995 Rechtsanwalt; seit 1998 Partner der Sozietät Wolter Hoppenberg; regelmäßige Veröffentlichungen, Seminare und Vorträge zum Versicherungs- und Versicherungsmaklerrecht; Mitautor des demnächst erscheinenden Rechtshandbuchs zum Versicherungsmaklerrecht; Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht und Versicherungsrecht im DAV und der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaften; 2004 Fachanwalt für Versicherungsrecht; Master of Insurance Law.
Prof. Dr. Matthias Beenken
Prof. Dr. Matthias BeenkenFachhochschule DortmundGeboren 1968, Ausbildung zum Versicherungskaufmann, berufsbegleitende Fernstudien zum Diplom-Betriebswirt (FH) und Diplom-Kaufmann sowie berufsbegleitende Promotion an der Universität zu Köln (Prof. Dr. Heinrich R. Schradin) zum Markt der Versicherungsvermittlung unter veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen. Langjährige Berufstätigkeit in der Versicherungsbranche mit jeweils letzten Positionen als Vertriebsbereichsleiter und als selbstständiger Geschäftsstellenleiter, in der Verlagsbranche als Verlagsleiter und Direktor Vertrieb. Seit 2004 als freier Fachjournalist tätig, seit 2001 Lehraufträge an der TH Köln sowie an anderen Hochschulen. Seit 2010 Professor für BWL, insb. Versicherungswirtschaft, an der FH Dortmund. Forschungs-, Publikations- und Lehrschwerpunkte sind Versicherungsvertrieb und Regulierung, Versicherungsmarketing, Personalführung und Nachhaltigkeit.
Florian Blohut
Florian BlohutHDI Versicherung AG, KölnStudium der Rechtswissenschaften in Gießen und Münster. Referendariat im OLG Bezirk Zweibrücken. Nach erster Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei seit 2008 bei der HDI Versicherung AG in der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure tätig und dort seit 2013 Leiter der Abteilung Planungshaftpflicht-Schaden. Regelmäßige interne Schulungen des Vertriebs, Vorträge im Rahmen weiterer Vertriebs- und externer Veranstaltungen und Veröffentlichungen im Newsletter für Architekten und Ingenieure. Lehrgang Mediation DAA.
Dr. Jendrik Böhmer, LL.M.
Dr. Jendrik Böhmer, LL.M.BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, KölnGeboren 1988; 2007-2012 Studium der Rechtswissenschaften in Münster einschl. eines Zertifikatslehrgangs Versicherungsökonomie; 2012-2015 Wissenschaftlicher Geschäftsführer der Forschungsstelle für Versicherungswesen – Universität Münster; 2013-2015 Absolvent des LL.M. Studiengangs Versicherungsrecht der JurGrad gGmbH; 2016 Promotion zu einem versicherungsaufsichtsrechtlichen Thema; 2014-2016 Referendariat am LG Münster mit Stationen bei BLD Bach Langheid Dallmayr in Köln und LVM Versicherungen a.G.; seit Januar 2017 Rechtsanwalt bei BLD Bach Langheid Dallmayr, dort ab 2022 Partner; Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf komplexe Schadensfälle und Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten zur privaten, gewerblichen und industriellen Haftpflichtversicherung in den Bereichen Produkthaftung, Kfz-Rückrufkosten, Bau- und Architektenhaftung und IT-Haftpflicht sowie Beratung bei internationalen Versicherungsprogrammen, Rückversicherungsthemen und der Produktentwicklung.
Miriam Bösker, LL.M.
Miriam Bösker, LL.M.Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BonnRechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Rechtsreferendariat am Landgericht Münster. Seit 2018 Rechtsanwältin in der Kanzlei Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB und dort im Team für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht tätig. Masterstudium Versicherungsrecht an der Universität Münster.
Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer
Prof. Dr. Christoph BrömmelmeyerEuropa-Universität Viadrina Frankfurt1989 - 1994 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau; 1994 - 2005 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Europarecht an der Humboldt-Universität zu Berlin; 1996 - 1999 Referendariat; 1998 Promotion; Lehr- und Forschungsaufenthalte an der University of Wales (2000 u. 2001) und an den Universitäten Athen (2002), Paris (2003 - 2006) und Breslau (2004 u. 2006); 2005 Habilitation über Rechtsfragen des Internetwettbewerbs; Lehrbefugnis für die Fächer Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht; 2005/2006 Lehrstuhlvertretung an der Europa Universität Viadrina in Frankfurt (Oder); 2007 Ernennung an der RWTH Aachen; seit 2009 Europa Universität Viadrina Frankfurt
Prof. Dr. Dorothea Diers
Prof. Dr. Dorothea DiersProvinzial Holding, MünsterStudium der Mathematik mit Nebenfach Informatik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; Diplom und Promotion im Bereich der "Reinen Mathematik" bei Prof. Dr. Scharlau; Beginn der beruflichen Tätigkeit bei der heutigen AXA im Bereich Bilanzmathematik und Rückversicherung; Wechsel zur heutigen Provinzial Holding; als Bereichsleiterin und Versicherungsmathematische Funktion zuständig für das Kapital- und Risikomanagement, die Umsetzung der Solvency II-Anforderungen und den Aufbau und Einsatz der stochastischen Risikobewertungsmodelle; Mitglied (und z.T. Leitung) von Arbeitsgruppen und Ausschüssen der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und des GDV; berufsbegleitende Abschlüsse: Aktuar DAV und CERA (Certified Enterprise Risk Actuary); Abschluss der berufsbegleitenden Habilitation im Bereich Risikomanagement und Aktuarwissenschaften an der Universität Ulm; apl. Professorin an der Universität Ulm; Autorin zahlreicher Fachpublikationen und Referentin auf (internationalen) Fachtagungen; Forschungsschwerpunkte: Wert- und risikoorientierte Unternehmenssteuerung, Dynamische Finanzanalyse, Asset-Liability-Management, Risikomanagement und Solvency II
Catharina Glugla
Catharina GluglaA&O Shearman, DüsseldorfCatharina Glugla ist eine sehr erfahrene Rechtsanwältin für Datenschutz, Cyber, Daten- und Technologierecht bei Allen Overy Shearman Sterling LLP. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung in Datenschutz-Compliance-Projekten, sowohl in Bezug auf die Verbesserung von DSGVO-Prozessen (wie konzerninterne und internationale Datentransfers, grenzüberschreitende Compliance-Projekte) als auch beim Start neuer digitaler und datengetriebener Projekte und Künstlicher Intelligenz (KI). Sie berät Unternehmen im Zusammenhang mit digitaler Transformation und Digitalisierung, darunter zu neuen Gesetzesinitiativen im Hinblick auf die EU Datenstrategie sowie zu Big Data, Marketing mit neuen Tracking-Technologien (adtech), Cloud- und Outsourcing-Projekten inklusive Vertragsverhandlungen. Zudem berät Frau Glugla zu Datenschutzfragen und KI bei Transaktionen und Unternehmensumstrukturierungen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Krisenmanagement im Falle von Datenschutzverletzungen, Datenpannen und Cyber-Attacken. Frau Glugla wurde mit einem "Women in Law Award" 2019 ausgezeichnet und wird von Best Lawyers / Handelsblatt wiederholt als Best Lawyer für Data Security and Data Protection empfohlen.
Dr. Carsten Harms
Dr. Carsten HarmsHamburgGeboren 1955, Studium in Marburg, Genf und Freiburg, nach Assistententätigkeit Promotion 1987; bis Ende 2023 Partner der überörtlichen deutschen Anwaltssozietät FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB und damals tätig im Transport-, See- und Versicherungsrecht; Veröffentlichungen im Transportrecht und zur Schuldrechtsreform; Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht und im Deutschen Verein für internationales Seerecht. Langjährige Dozententätigkeit im Transport- und Versicherungsrecht.
Carsten Hösker, LL.M.
Carsten Hösker, LL.M.BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln2000 - 2003 Ausbildung zum Versicherungskaufmann; 2003 - 2008 Studium der Rechtswissenschaften an der WWU Münster; 2010 - 2012 Masterstudium an der WWU Münster im Versicherungsrecht; seit 2013 Rechtsanwalt bei BLD Bach Langheid Dallmayr, Köln; seit 2014 Lehrbeauftragter an der Technischen Hochschule Köln für "Internationales Haftungs- und Versicherungsaufsichtsrecht"; Tätigkeitsbereiche: Allgemeine Haftpflicht; Produkthaftung und -sicherheit; Produkthaftpflichtversicherung; Internationales Haftungs- und Verfahrensrecht; Schadensmonitoring; AGB-Recht; Internationale Sachversicherungsprogramme; Großschäden (national/international); Produktrückrufe und Rückrufkostenversicherung
Andreas Kloth
Andreas KlothKLOTH Versicherungsrecht, DortmundAndreas Kloth, geboren 1967; 1990-1994 Studium der Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum; 1996 Zweites Juristisches Staatsexamen und Zulassung als Rechtsanwalt; seit 2004 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Kloth ist seit seiner Anwalts-Zulassung im Jahre 1996 im Versicherungsrecht tätig. Er ist Gründer der Kanzlei KLOTH Versicherungsrecht in Dortmund, die sich auf die bundesweite Vertretung von Versicherern im Personen- und Sachversicherungsrecht spezialisiert hat. Als Referent und Seminarleiter in offenen und Inhouse-Veranstaltungen besitzt Kloth umfassende Erfahrungen. Kloth ist Herausgeber und Autor zahlreicher Publikationen, u.a. der im Verlag C.H. Beck erschienenen Monographie „Private Unfallversicherung“ und des Branchenratgebers „Praxis des neuen VVG“ (2. Aufl. 2009). Er gehört von Beginn an dem Expertenteam des juris PraxisReport Versicherungsrecht an und beschäftigt sich seit Jahren mit der VVG-Reform und ihrer praktischen Umsetzung insbesondere in Bezug auf die Private Unfallversicherung. Weitere Veröffentlichungen: Schwintowski/Brömmelmeyer, Praxiskommentar Versicherungsvertragsrecht, 2. Aufl. 2010 (Co-Autor, Allg. Schadensrecht), regelmäßige Veröffentlichungen in führenden Fachzeitschriften (r+s, ZfS, NJW, MDR etc.). Mitglied u.a. des Vereins zur Förderung der Münsterischen Forschungsstelle für Versicherungswesen, der Arbeitsgemeinschaften Versicherungs- und Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein und der Vereinigung der Versicherungsbetriebswirte e.V.
Dr. Philipp Koch, LL.M.
Dr. Philipp Koch, LL.M.Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, Düsseldorfgeb. 1986 in Bückeburg; 2007 – 2013 Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz und Münster; 2013 – 2015 juristischer Vorbereitungsdienst am OLG Hamm; 2015 Zulassung als Rechtsanwalt; 2016 – 2019 wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand bei Prof. Dr. Petra Pohlmann an der Forschungsstelle für Versicherungswesen - Universität Münster; seit 2019 bei Noerr - Tätigkeitsschwerpunkte: Allgemeine Haftpflicht, D&O-Versicherung und Financial Lines, Rückversicherungsrecht, Manager-, Berufs- und Bankenhaftpflicht, nationale und internationale Prozessführung, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten.
Prof. Dr. Raphael Koch, LL.M., EMBA
Prof. Dr. Raphael Koch, LL.M., EMBAUniversität AugsburgInhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Unternehmensrecht, Europäisches Privat- und Internationales Verfahrensrecht an der Universität Augsburg (seit 2012). 2003–2004 Wissenschaftlicher Mitarbeiter und 2007–2012 Akademischer Rat und Habilitand am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Gesellschaftsrecht) der Universität Münster. Studium in Münster (Erstes Staatsexamen 2003; EMBA 2009) und Cambridge (LL.M. 2005), Promotion in Münster 2005, Referendariat in Düsseldorf, Köln und New York (Zweites Staatsexamen 2007), Habilitation in Münster 2012. Forschungsschwerpunkte: Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Deutsches und Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht, Übernahmerecht, UN-Kaufrecht.
Dr. Rebecca Julia Koch
Dr. Rebecca Julia KochGeschäftsführerin, Kleist Versicherungsmakler GmbH, MünsterStudium der Rechtswissenschaften in Münster und Jena. Vor dem Assessorexamen in Düsseldorf promovierte Frau Dr. Koch bei Professor Dr. Walter Bayer an der Friedrich-Schiller-Universität Jena mit einer Arbeit über Produktrückrufe nach dem ProdSG. Weitere Stationen sind: Bundesverband der deutschen Industrie, Abt. Recht und Versicherungen, Beraterin bei Hendricks und Partner in Düsseldorf, D&O-Produktentwicklung und Vertrieb Makler Süd, Haftpflichtreferentin bei Hochtief Versicherungsmanagement, Verbau GmbH. Als Direktionsbevollmächtigte und Senior-Underwriter (D&O Banken, Finanzprodukte) arbeitete sie für die Provinzial Münster. Danach leitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Informationstechnologie-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der WWU Münster ein Forschungsprojekt im Bereich des Patentrechts. Seit 2008 Geschäftsführerin der Kleist Unternehmensberatung GmbH und Leiterin des Bereich Financial Lines bei Kleist Versicherungsmakler in Münster. Schwerpunkte: Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen und Risikoanalysen - für Unternehmensleiter und Unternehmen (D&O, E&O). Frau Dr. Koch ist Referentin für die Helmholtz-Gesellschaft, die Forschungsstelle für Versicherungswesen an der WWU Münster, das Institut für Versicherungsrecht an der Heinrich Heine Universität Düsseldorf, die Konrad-Adenauer-Stiftung, Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft sowie verschiedene weitere Seminaranbieter.
Dr. Hartmut Lange
Dr. Hartmut LangeVizepräsident des Sozialgerichts DortmundHerr Dr. Hartmut Lange ist Vizepräsident des Sozialgerichts Dortmund und Lehrbeauftragter für Sozialrecht an der Ruhr-Universität Bochum. Seit 2019 ist er bei der JurGrad gGmbH tätig.
Herr Dr. Lange studierte Rechtswissenschaft und legte im Jahr 2002 seine erste juristische Staatsprüfung, im Jahr 2005 seine zweite juristische Staatsprüfung ab. Herr Dr. Lange arbeitete von 2005 bis 2009 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter/Akademischer Rat am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht, Abt. II (Direktor: Prof. Dr. H.-D. Steinmeyer) an der Universität Münster und promovierte im Jahr 2010 über das Thema „Sozialrecht und Vergaberecht – Die Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts auf Sozialleistungsträger bei der sozialrechtlichen Leistungserbringung durch Dritte“. Von 2009-2019 war Herr Dr. Lange als Richter an den Sozialgerichten Dortmund und Münster tätig, von 2019-2023 war er Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen. Seit Mai 2023 ist Dr. Lange Vizepräsident des Sozialgerichts Dortmund. Herr Dr. Lange ist in der Referendarausbildung tätig und Autor im Beck- und juris-Verlag (u.a. Autor im „juris PraxisKommentar SGG-Sozialgerichtsgesetz“).
Prof. Dr. Dirk Looschelders
Prof. Dr. Dirk LooscheldersHeinrich-Heine-Universität Düsseldorf1987 Erstes juristisches Staatsexamen.
1990 Zweite juristische Staatsprüfung.
1995 Promotion.
1998 Habilitation.
Seit 1999 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Privatversicherungsrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
Seit 2006 Direktor des dortigen Instituts für Versicherungsrecht.
Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Vertrags-und Haftungsrecht, im Internationalen Privatrecht und im Versicherungsrecht. Er ist Autor zahlreicher Publikationen auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Internationalen Privatrechts und des Privatversicherungsrechts sowie Mitherausgeber des VVG Kommentars Looschelders/Pohlmann.Dr. Dr. Jan R. Lüsing
Dr. Dr. Jan R. LüsingSchifffahrtskanzlei Wheelhouse, HamburgStudium der Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen und der J. W. Goethe-Universität Frankfurt; von 2005 bis 2009 Doktorand am Institut für Internationales Prozess- und Privatrecht der Universität Hamburg; anschließend Referendariat am OLG Hamburg; seit 2012 zugelassener Rechtsanwalt und seit 2024 Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht.
Jan R. Lüsing ist Partner und Mitbegründer der Hamburger Kanzlei WHEELHOUSE mit Schwerpunkt im internationalen Schifffahrts- und Seehandelsrecht sowie den damit verknüpften Bereichen des Versicherungsrechts und des Transportrechts. Jan R. Lüsing vertritt Mandanten in internationalen Schiedsverfahren und vor den deutschen Gerichten insbesondere in Großschadensfällen und in Rechtsstreitigkeiten mit Auslandsbezug.
Neben der juristischen Karriere Studium der Philosophie und Linguistik an der Justus-Liebig-Universität Gießen sowie Promotion an der Universität Trier zum Dr. phil.Tanja Mannschatz
Tanja MannschatzHDI Versicherung AG, KölnStudium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Berlin. Referendariat im OLG Bezirk Dresden. Zunächst als Rechtsanwältin in Berlin tätig. Seit 2010 bei der HDI Versicherung AG in der Heilwesen-Haftpflicht-Schadenabteilung und dort seit 2022 als Fachansprechpartnerin tätig. Regelmäßige interne Schulungen des Vertriebs, Vorträge im Rahmen weiterer Vertriebs- und externer Veranstaltungen und Veröffentlichungen im Newsletter für Ärzte und Vermittler. Lehrgang Mediation DAA und Wirtschaftsmediatorin DAA, Fachanwaltslehrgang Medizinrecht DAA
Prof. Dr. Christina Paffenholz
Prof. Dr. Christina PaffenholzOtto Schmidt Rechtsverlag KG, Köln1995 – 2000 Studium an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; 2000 – 2005 Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Dirk Looschelders und Promotion an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf; 2003 – 2005 Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf; 2006 – 2008 Rechtsanwältin in der Rechtsanwaltskanzlei Wolfram, Mülheim a. d. R.; 2008 – 2016 Geschäftsführerin des Instituts für Versicherungsrecht an der HHU Düsseldorf und seit 2010 Lehrbeauftragte ebendort; seit 2016 Chefredakteurin der ZIP Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und der EWiR Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht, Otto Schmidt Rechtsverlag KG; seit 2023 zudem Leitende Redakteurin VersR, Verlag Versicherungswirtschaft; seit 2025 zudem Honorarprofessorin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
Prof. Dr. Petra Pohlmann
Prof. Dr. Petra PohlmannUniversität MünsterGeboren 1961; 1980/1981, 1984 Studium der Anglistik, Geschichte und Kunstgeschichte an der Universität Münster, 1981 – 1986 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster; 1987 - 1990 Referendariat mit Wahlstation bei dem Delegierten der deutschen Wirtschaft in Washington D.C.; 1990/1991 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster; 1991 Promotion; 1992 Harry Westermann-Preis der Gesellschaft zur Förderung der Universität Münster; 1994 – 1997 Lise-Meitner-Stipendiatin des Landes NRW; 1997 Habilitation an der Universität Münster; 1997 – 2004 Universitätsprofessorin an der Heinrich Heine-Universität Düsseldorf; 1998 - 2000 Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf, Kartellsenat, im Nebenamt; seit 2004 Universitätsprofessorin an der Universität Münster.
Oskar Riedmeyer
Oskar RiedmeyerDr. Eick & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, MünchenStudium der Rechtswissenschaften in München und Regensburg; 1989 Zulassung als Rechtsanwalt; 2010 Eintritt in die Sozietät Dr. Eick & Partner GbR; Seit 2005 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Vorsitzender des Ausschusses Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, Vorstandsmitglied des Institut für Europäisches Verkehrsrecht, von 2007 bis 2013 Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins. Zahlreiche Veröffentlichungen, u.a. Kroiß (Hrsg.), FormularBibliothek Zivilprozess, Baden Baden 2015, Nomos Verlag, Kapitel: Versicherungsrecht; Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, München 2015, Beck Verlag, Kapitel: Inlandsregulierung von Unfällen im Ausland.
Dr. Christian Rüsing, LL.M.
Dr. Christian Rüsing, LL.M.Akademischer Rat a.Z., Universität MünsterGeboren 1991. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster (2011–2016). Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Münster bei Prof. Dr. Heinrich Dörner (2016–2021). Masterstudium Versicherungsrecht an der Universität Münster (2016–2018). Promotion zum Thema „Grenzüberschreitende Versicherungsvermittlung im Binnenmarkt – Internationales Aufsichts- und Privatrecht“ (2019). Juristischer Vorbereitungsdienst beim OLG Hamm mit Station beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2019–2021). Rechtsanwalt bei Streitbörger PartGmbB (2021–2022). Seit April 2022 Akademischer Rat a.Z. und Habilitand am Lehrstuhl für Internationales Privat- und Verfahrensrecht und Bürgerliches Recht an der Universität Münster.
Dr. Henning Schaloske
Dr. Henning SchaloskeClyde & Co Europe LLP, DüsseldorfStudium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster, Promotion an der FU Berlin und Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fernuniversität Hagen; von 2008 – 2016 Rechtsanwalt bei Noerr, Düsseldorf; seit 2016 Rechtsanwalt Clyde & Co Europe LLP, Düsseldorf.
Henning Schaloske ist Partner bei Clyde & Co, verantwortet die europäische Praxis der Kanzlei als Chair des European Board und die europäische Versicherungspraxis als Mitglied der Global Insurance Executive. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf komplexen Schadensfällen und Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten in den Financial Lines, Produkthaftung, Cyber und in der Beratung zum Rückversicherungsrecht.
Dr. Jan Schröder, LL.M.
Dr. Jan Schröder, LL.M.Rechtsanwalt, Allen & Overy LLP, DüsseldorfGeboren 1971; 1990 - 1995 Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Lausanne (Schweiz) und München; 1995 Tätigkeit im Justitiariat der BVS in Berlin; 1996 LL.M. am European University Institute in Florenz; Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin; 1997 - 1999 Referendariat in Berlin, Mexico City und an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer; von 1999 - 2000 Wissenschaftlicher Assistent für Europarecht an der TU Dresden; von 2000 - 2003 bei der Allianz Group (zunächst Vorstandsassistent bei der Allianz Versicherungs-AG, dann Projektbüroleiter Firmenkunden im Rahmen der Dresdner Bank Integration, später Leiter einer Beratungseinheit für Finanzplanung und betriebliche Altersversorgung); seit 2001 Rechtsanwalt; von 2003 - 2011 Hogan Lovells, dort ab 2007 Partner; ab 2009 Leiter der Praxisgruppe Versicherungsunternehmensrecht in Deutschland; seit 2011 Partner und Leiter der Praxisgruppe Versicherungsunternehmensrecht in Deutschland bei Allen & Overy; Tätigkeitsschwerpunkte sind das Versicherungsunternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, M&A und Versicherungsaufsichtsrecht; Vorträge und Veröffentlichungen zu versicherungswirtschaftlichen und versicherungsrechtlichen Themen; Mitglied des Ausschusses und Co-Leiter der Arbeitsgruppe Rückversicherung des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft, Mitglied der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung und des Arbeitskreises "Internationales Versicherungs- und Versicherungsaufsichtsrecht" der ARGE Versicherungsrecht im DAV.
Arno Schubach
Arno SchubachJohannsen Rechtsanwälte, Frankfurt a. M.Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht
geboren 1963, Ausbildung zum Bankkaufmann, Studium der Rechtswissenschaft in Göttingen und Bonn, Trainee-Ausbildung beim Gerling-Konzern in Köln, 1. juristisches Staatsexamen 1990, juristisches Referendariat in Köln, 2. juristisches Staatsexamen 1994, Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner in Koblenz, Rechtsanwalt in der Kanzlei Eichele Ditgen in Koblenz als singular zugelassener Rechtsanwalt bei dem Oberlandesgericht Koblenz, Partner der Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner in Koblenz, seit 2015 Partner der Kanzlei Johannsen Rechtsanwälte PartG mbB
Lehrbeauftragter der Technische Hochschule Köln – Institut für Versicherungswesen (IVW), Lehrbeauftragter an der Universität Münster, Postgraduierter Studiengang zum Versicherungsrecht (LL.M.) JurGrad
Mitautor Schubach/Jannsen, Private Unfallversicherung, Kommentar, Verlag C. H.Beck; Bruck/Möller, Großkommentar zum VVG, Verlag de Gruyter (Krankenversicherung); Höra/Schubach, Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht, Verlag C. H. Beck (Krankenversicherung)
Prof. Dr. Martin Schulze Schwienhorst
Prof. Dr. Martin Schulze SchwienhorstKleist Versicherungsmakler GmbH,
Honorarprofessor an der Universität MünsterStudium der Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Münster; Promotion über die aufsichts- und wettbewerbsrechtlichen Fragen der Prämienanpassung in der privaten Versicherungswirtschaft bei Professor Dr. Dr. h.c. Helmut Kollhosser; nach Abschluss der juristischen Ausbildung zunächst erste berufliche Stationen in einem internationalen Versicherungskonzern an den Standorten Köln, Hamburg und New York mit dem Schwerpunkt Industrieversicherungen und Produkthaftpflicht; danach Hauptabteilungsleiter in der Niederlassung einer großen deutschen Versicherungsgruppe; Wechsel als verantwortliches Mitglied der Geschäftsleitung für Firmen- und Industrieversicherungen zu einer weiteren deutschen Versicherungsgruppe mit besonderem regionalen Schwerpunkt im Nordwesten Deutschlands; Tätigkeitsschwerpunkte im Konzerngeschäft sowie großen mittelständischen Unternehmensgruppen; in dieser Zeit Mitglied in verschiedenen Verbandsgremien der Deutschen Versicherungswirtschaft; seit 2007 geschäftsführender Gesellschafter der Kleist Versicherungsmakler GmbH; seit 2005 Direktor der Forschungsstelle für Versicherungswesen an der Universität Münster; Tätigkeiten in der Lehre sowie als Referent und Autor; Forschungsschwerpunkte: Haftungsrecht und Industrieversicherungen; diverse Veröffentlichungen; Mitherausgeber der "Münsteraner Reihe", Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe, sowie Mitglied im Executive Board des Masterstudiengangs Versicherungsrecht.
Dr. Stefan Segger
Dr. Stefan SeggerRechtsanwalt, Segger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, KölnGeboren 1970; 1991 - 1996 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Osnabrück, Lausanne (Schweiz) und Bonn; Stipendiat des DAAD; 1996 Erstes Juristisches Staatsexamen in Köln; 1999 Promotion an der Universität Osnabrück; 1999 Zweites Juristisches Staatsexamen; 1999 - 2002 Rechtsanwalt in der Kanzlei Bach, Langheid & Dallmayr, Köln; 2002 - 2006 Syndikusanwalt in der Konzernrechtsabteilung bei der GERLING Beteiligungs-GmbH, Köln; seit 2004 Fachanwalt für Versicherungsrecht; von 2007 bis 2016 Rechtsanwalt, Seit 2010 Partner bei CMS Hasche Sigle, Köln; von 2016 bis 2019 Partner bei Ince & Co Germany LLP, Köln; seit 2019 Gesellschaftergeschäftsführer der Segger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln. Zahlreiche Veröffentlichungen zum Haftungs- und Versicherungsrecht, Mitkommentator im Münchener Kommentar zum VVG, § 86 seit 1. Aufl., aktuell 3.Aufl.2022, Staudinger/Halm/Wendt, Fachanwaltskommentar zum VVG, §§16 – 23 (gemeinsam mit J.K.Degen) seit 1. Aufl., aktuell 3. Aufl. 2022 und Martin/Reusch/Schimikowski/Wandt, Sachversicherung, 4. Aufl. 2022, § 2, Begriff des Versicherungsfalls; Leiter des Arbeitskreises Sachversicherung in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Jens-D. Sprenger, LL.M.
Jens-D. Sprenger, LL.M.sprenger.rechtsanwälte, Regensburg/MünchenGeboren 1965; 1986 - 1988 Ausbildung zum Versicherungskaufmann; 1989 - 1994 Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Glasgow/Schottland; 1994 - 1996 Referendariat am Landgericht Mainz sowie Mitarbeit am Lehrstuhl von Prof. Dr. Arndt Teichmann an der Johannes Gutenberg Universität zu Mainz; 1997 - 2001 Syndikus in Diensten der Allianz Versicherungs-AG in München sowie Entsendung währenddessen zur American Reinsurance Company in New York/USA, der Allianz Canada in Toronto und zum Fireman's Fund, einer Tochtergesellschaft der Allianz Versicherungs-AG in Burbank/Kalifornien; 2001 - 2004 Rechtsanwalt in der versicherungsrechtlichen Praxis der Sozietät Clifford Chance; Fachanwalt für Versicherungsrecht; Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht; 2005 - 2007 Chefsyndikus der EUROASSEKURANZ Versicherungsmakler AG Regensburg/ München; Autor diverser versicherungsrechtlicher Aufsätze.
Prof. Dr. Ansgar Staudinger
Prof. Dr. Ansgar StaudingerUniversität BielefeldUniversitätsprofessor an der Universität Bielefeld, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht; Direktor der Forschungsstelle für Reiserecht; Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. und Mitherausgeber der Zeitschrift ReiseRecht aktuell; Beiratsmitglied der Zeitschrift Deutsches Autorecht (DAR); Präsident des Verkehrsgerichtstages; Präsident des Institutes für Europäisches Verkehrsrecht
Dr. Ramazan Uslubaş
Dr. Ramazan UslubaşWolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, HammRechtsanwalt; geboren 1979. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster (1999–2004). Rechtsreferendariat am Landgericht Dortmund (2005–2007). Auslandspraktikum bei einer Solicitor-Kanzlei in London (2009). Forschungsaufenthalt in Istanbul und Ankara (2009–2011). Promotionsbegleitende Tätigkeit als Rechtsassessor in Witten und Dortmund (2011–2013). Promotion an der Universität Münster bei Prof. Dr. Oebbecke zu einem religionsverfassungsrechtlichen Thema (2013). Seit 2013 Rechtsanwalt in der Kanzlei Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Lehrbeauftragter an der SRH Hamm (seit 2014), zuletzt für die Lehrveranstaltung „Gesellschafts- und ausgewähltes Wirtschaftsrecht“. Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht (seit 2016) sowie Handels- und Gesellschaftsrecht (seit 2020). Zahlreiche Vorträge und Fachpublikationen.
Prof. Dr. Domenik Wendt, LL.M.
Prof. Dr. Domenik Wendt, LL.M.Frankfurt University of Applied SciencesProf. Dr. Domenik Henning Wendt, LL.M., geboren 1978 in Wilhelmshaven, hält die Professur für Bürgerliches Recht, Europäisches Wirtschaftsrecht und Europarecht an der Frankfurt University of Applied Sciences und ist Direktor des Research Lab for Law and applied Technologies (ReLLaTe); Studium der Rechtswissenschaften in Marburg und Münster; 2006 erstes, 2009 zweites juristisches Staatsexamen, Rechtsreferendariat in Berlin; 2007 bis 2008 Graduiertenstudium (LL.M.); 2012 Promotion an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; 2004 bis 2007 Mitarbeiter der Forschungsstelle für Versicherungswesen an der Universität Münster (Prof. Dr. Helmut Kollhosser, Prof. Dr. Petra Pohlmann); 2009 bis 2013 Referent des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), war entsandt in die Expertengruppe der Europäischen Kommission zum Europäischen Versicherungsvertragsrecht; 2011 bis 2013 zudem Counsel bei Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte; 2014 bis 2016 wissenschaftlicher Berater des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit; u.a. Dozent der Deutschen Versicherungsakademie (DVA); von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anerkannter unabhängiger Bedingungstreuhänder für die Private Krankenversicherung; verheiratet, zwei Kinder.
Kooperationspartner
Um Ihnen das Beste aus Theorie und Praxis zu vermitteln, arbeiten wir mit renommierten und erfahrenen Partnern zusammen. Unsere Lehrenden kommen u.a. aus folgenden namhaften Unternehmen und Kanzleien:










Prüfungen & Abschluss
Berufsbegleitend
zum Hochschulgrad "Master of Laws" (LL.M.)7 Klausuren
à 3 ZeitstundenMasterarbeit
(Umfang ca. 40–50 Seiten, Bearbeitungszeit: vier Monate)
- Dreistündige Klausur am Ende eines jeden Moduls
- Fragen und kleinere Fälle zu den vorangegangenen Vorlesungen (kein Multiple Choice)
- Bearbeitungszeit: vier Monate
- Umfang: ca. 40 - 50 Seiten
- Regulär nach Ende der Präsenzzeit; Verschieben der Masterarbeit flexibel möglich
- Einreichung eigener Themenvorschläge; Prüfung und Zuweisung durch den Ausschuss
- Bei Nichtbestehen zwei Wiederholungsversuche für jede Prüfungsleistung möglich
- Nachschreibtermine für die Klausuren finden am Ende des Studiengangs statt
- Wiederholung der Masterarbeit jederzeit nach individueller Absprache
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das lateinische Notensystem verwendet:
0,7 – 1,3 summa cum laude
1,7 – 2,3 magna cum laude
2,7 – 3,3 cum laude
3,7 – 4,0 rite
5,0 non rite
Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen.
Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praxisnahe Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses anerkannten Mastergrades weisen Sie Ihre Expertise auf dem Gebiet des Versicherungsrechts aus, können sich von Ihren Mitbewerberinnen und Mitbewerbern absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen.
Ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Einschlägig sind hier die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche, die von Universität zu Universität variieren können. An der Universität Münster gilt für den Fachbereich Rechtswissenschaften u.a. die Voraussetzung eines Masterabschlusses mit Bestnote (summa cum laude). Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen können Sie der Promotionsordnung der Universität Münster entnehmen. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Diese stehen insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Gerade die Mandantschaft freiberuflicher Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legt Wert auf diese Zusatzqualifikation. Bei uns erhalten Sie das theoretische Rüstzeug zur Erlangung der Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht.
Kosten
EARLY 10-Tarif sichern!
Die ersten 10 Zulassungen erhalten 5 % Nachlass auf den jeweils geltenden Tarif.
Schnell sein lohnt sich!
Sie kennen jemanden, der bereits einen Masterstudiengang bei uns absolviert hat? Bei Weiterempfehlung durch ein Mitglied unseres Alumnivereins erhalten Sie bei Zulassung einen Nachlass in Höhe von 5 % auf die jeweilige Studiengebühr.
In jedem Studienjahr vergibt die Universität Münster insgesamt sechs Teilstipendien in Höhe von 25 % der Studiengebühr. Die Teilstipendien werden an die jeweils ersten drei rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die über eine hervorragende Abschlussnote und die geforderte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügen. Teilstipendienfähig ist, wer:
- in einem der beiden Staatsexamina mit 9,0 oder mehr Punkten abgeschlossen hat
- einen Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss hat und zu den besten 10 % zählt (Nachweis erforderlich)
Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen vergeben werden können.
Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel. Bei Übernahme der Kosten eines berufsbegleitenden Studiums durch den Arbeitgeber kann sich dies für Arbeitgeber und auch für Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Arbeitgeber können die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, die Beschäftigten ihrerseits müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei ebenfalls nicht an.
Zulassung
Hochschulstudium
- ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
- Staatsexamen
- Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)
- für Bewerberinnen und Bewerber mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss: rechtliche Grundkenntnisse werden dringend empfohlen
Berufserfahrung
- mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung
Die aktuelle Zulassungsordnung können Sie hier einsehen.
- Frühbuchertarif mit einem Nachlass in Höhe von 1.200 € bis 1. Februar 2026
- Bewerbungsfrist: 15. Februar 2026 (Ihre Bewerbung kann auch nach dem 15. Februar 2026 berücksichtigt werden, wenn noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen.)
Ausschlaggebend ist das Datum des Poststempels.
Es werden maximal 40 Studienplätze vergeben. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung nebst sämtlicher für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen.
- Prioritätsprinzip
Bei Vorliegen der formalen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt die Vergabe der ersten 30 Studienplätze nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Nach Eingang dauert es etwa ein bis zwei Wochen, bis der Prüfungsausschuss über die Zulassung entschieden hat.
- Bewerbungsverfahren
Die übrigen Studienplätze werden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben. Dabei werden alle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss, insbesondere basierend auf den Kriterien "Abschlussnote" und "Berufserfahrung". Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Ihre Bewerbung kann auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist berücksichtigt werden, sofern noch Studienplätze frei sind.
Für die Bewerbung zum Studiengang benötigen wir die folgenden Unterlagen:
Auf dem Postweg:
- Beglaubigte Ablichtungen der Staatsexamenszeugnisse, des Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisses. Die Beglaubigung ist u.a. vorzunehmen durch einen Notar/eine Notarin, eine Gemeinde, Sparkasse oder die Ausstellungsbehörde der Urkunde.
Auch per E-Mail möglich:
- Anmeldeformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Bei Diplom-, Bachelor- und Masterabschlüssen: Einfache Ablichtung des Einzelnotennachweises und des Diploma Supplements, einer Ranking-Bescheinigung oder eines Grading Tables
- Scan des Personalausweises (Vorderseite)
Es besteht die Möglichkeit, sich an der Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren von derzeitig 320,17 € pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das deutschlandweite Semesterticket. Bei Interesse an einer Immatrikulation an der Universität Münster sprechen Sie uns gerne an.
Studierendenstruktur
Zahlen und Fakten
Beruflicher Background
Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus Versicherungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen, Kanzleien sowie Verbänden.

Ihre Ansprechpartnerin
Marie-Helen Hegerfeld
Tel.: +49 251 62077-15
Mail: mh.hegerfeld[at]jurgrad.de