Wussten Sie, dass Sie möglicherweise Anspruch auf Bildungsurlaub für unsere berufsbegleitenden Masterstudiengänge und Zertifikatslehrgänge haben?
Bildungsurlaub kann für viele Berufstätige eine hilfreiche Unterstützung sein, um Weiterbildung, Beruf und Privatleben miteinander zu vereinbaren. Als gesetzlich geregelter Sonderurlaub bietet er die Möglichkeit, sich während der Arbeitszeit weiterzubilden, ohne dass regulärer Erholungsurlaub angerechnet wird.
Da der Anspruch je nach Bundesland unterschiedlich geregelt ist, haben wir einen Überblick erstellt, in welchen Bundesländern Bildungsurlaub für unsere Weiterbildungsangebote genutzt werden kann. Werfen Sie jetzt einen ersten Blick auf die Grafik – wir informieren Sie gerne ausführlich über die Regelungen in Ihrem Bundesland.
