Masterarbeit im Fokus – Heute: Masterstudiengang Versicherungsrecht

Wie behandelt das Recht die Schockschäden naher Angehöriger? Wer ist international zuständig? Und welches materielle Recht gilt eigentlich, wenn mehrere Staaten betroffen sind? Sie zieht sowohl deutsches als auch europäisches Haftungsrecht in der Arbeit zur Hand und zeigt, wie komplex die rechtlichen Weichenstellungen bei immateriellen Schäden sein können.

Motivation für die Themenwahl

Das Thema hat für meinen Tätigkeitsbereich eine hohe Praxisrelevanz, weil ich mich täglich mit den Voraussetzungen und Hindernissen von Schockschaden-Schmerzensgeldern und Hinterbliebenengeld in der Schadenregulierung beschäftige. Die rechtsvergleichende Betrachtung eröffnete für mich zudem die Möglichkeit, einen Einblick in fremde Rechtsordnungen und deren Vorgehen bei der Schadenregulierung zu erhalten, den man im Alltag in dem Umfang so gar nicht erhalten kann.

Fabienne Lethaus, LL.M. LVM Versicherung,Münster

Inhalt der Masterarbeit

Die Arbeit untersucht die haftungsrechtliche und versicherungsrechtliche Behandlung von Schockschäden, die nahe Angehörige von Unfallopfern in internationalen Verkehrsunfallkonstellationen erleiden. Im Zentrum stehen die zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen, die Zuständigkeitsfragen nach der Brüssel Ia-Verordnung sowie die anwendbaren materiellen Rechtsnormen nach der Rom II-Verordnung. Die Autorin analysiert hierzu sowohl deutsche als auch europäische Rechtsprechung (u.a. des EuGH, insbesondere die Entscheidung Lazar, C-350/14) und beleuchtet die Konsequenzen dieser Entscheidungen für die Schadenszurechnung und den deliktischen Gerichtsstand. Die Arbeit bietet darüber hinaus rechtsvergleichende Einblicke in ausländische Rechtsordnungen, um Unterschiede im Umgang mit immateriellen Schäden – insbesondere bei Schockschäden – aufzuzeigen.

Auszug aus dem Erstgutachten

„Schon das Literaturverzeichnis unterstreicht, dass sich die Verfasserin umfassend in den Streitstand eingearbeitet und selbst Publikationen aus jüngster Vergangenheit ausgewertet hat. […] Dies ist umso erfreulicher, als es sich hier ja um ein Erstlingswerk der Verfasserin handelt. Positiv hervorzuheben bleibt vor allem, dass nicht lediglich die bisherige Literatur und Judikatur aufbereitet werden. Vielmehr bezieht die Verfasserin immer wieder gekonnt mit überzeugender Argumentation selbst Stellung.“

Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Uni Bielefeld