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Datenschutzrecht & KI

Hybrider Zertifikatslehrgang an der Universität Münster
Abschluss: Zertifizierte/r Datenschutzbeauftragte/r (Univ. Münster) und AI-Officer (Univ. Münster)

  • kompakt und fundiert – mit Fokus auf KI-spezifische Datenschutzfragen
  • behandelt zentrale Normen, neue Regulierungen und Umsetzung in der Praxis
  • lebendiger Austausch zu Chancen, Risiken und Lösungsansätzen
     

Auf einen Blick

  • Erwerb des Titels: „Zertifizierte/r Datenschutzbeauftragte/r (Univ. Münster)“ und „AI-Officer (Univ. Münster)“

  • Nächster Start:
    23. Februar 2026

  • Erweitern Sie Ihr
    Netzwerk

  • Flexible Teilnahme: 
    wahlweise in Präsenz oder online möglich

  • Kompakt: 
    88 Unterrichtsstunden in
    2 Blockveranstaltungen

  • Prüfungen:
    Präsentationsprüfung (Gruppenarbeit) und
    Einsendeaufgabe

  • Frühbuchertarif:
    10 % Nachlass für die ersten 20 Anmeldungen

  • Kosten:
    3.900 €

  • Online-Marktplätze sind Dreh- und Angelpunkt für Konsum, Handel und Innovation. Aufgrund ihrer zunehmenden Bedeutung hat die gesetzgeberische Regulierung digitaler Marktplätze stark zugenommen –…

    Dr. Arne Schmieke,
    CMS, Köln

  • Künstliche Intelligenz eröffnet riesige Chancen – doch sie steht und fällt mit dem Vertrauen der Menschen. Wer KI-Systeme entwickelt oder einsetzt, muss verstehen, wie tiefgreifend sie in die…

    Georgia Voudoulaki,
    Rechtsanwältin und Senior Legal Counsel,
    Robert Bosch GmbH,
    Stuttgart

    Inhalte

    Der Zertifikatslehrgang Datenschutzrecht und KI vermittelt fundierte Kenntnisse zu den rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes im Kontext Künstlicher Intelligenz. Dabei werden sowohl zentrale datenschutzrechtliche Fragestellungen als auch aktuelle Entwicklungen im Umgang mit KI praxisnah behandelt. Die Inhalte werden anhand anwendungsorientierter Unterrichtseinheiten veranschaulicht, sodass Sie das erworbene Wissen direkt in Ihrer beruflichen Praxis umsetzen können. Hier finden Sie die Inhalte im Überblick:

    • Einführung KI-Verordnung
    • Technische Hintergründe der KI-Regulierung
    • Definitionen und Anforderungen an KI-Systeme
    • Die Bedeutung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von KI-Algorithmen
    • Schulungen (Art. 4 KI-VO) und Dokumentation im Zusammenhang mit KI

    Grundlagen des Datenschutzrechts

    • Überblick über Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG)
    • Rechte und Pflichten der betroffenen Personen (Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch), Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern
    • Prinzipien des Datenschutzes: u.a. Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenz

    Die DSGVO im Detail

    • Wichtige Begriffe (personenbezogene Daten, Verarbeitung, betroffene Person, Verantwortlicher)
    • Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten
    • Rechtliche Grundlagen der Datenverarbeitung (Einwilligung, Vertrag)

    • Risiken der KI aus datenschutzrechtlicher Sicht
    • besondere Herausforderungen durch den Einsatz von KI für die Verarbeitung personenbezogener Daten
    • Verarbeitung großer Datenmengen (BIG DATA) und der Einfluss auf die Privatsphäre
    • Datenschutz bei kommerziellen Transaktionen und internationale Datenübermittlung
       

    • Direktmarketing und Verwendung personenbezogener Daten
    • Tracking-Technologien & TDDDG
    • Opt-In-Verfahren

    • Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Arbeitsverhältnis
    • Berechtigte Interessen des Arbeitgebers und Datenschutz
    • Besondere Anforderungen an die Einwilligung im Beschäftigtenverhältnis
    • Grenzen: Besondere Kategorien personenbezogener Daten, Art. 9 DSGVO & Mitarbeiterüberwachung
    • KI im HR (menschliche Überwachung & automatisierte Entscheidungsfindung) & Mitbestimmungsrechte
    • Ggf. Rechtliche Entwicklungen (Beschäftigtendatengesetz, Rechtsprechung)

    • Rechtliche Grundlagen und Aufgaben
    • Pflichten nach der DSGVO
    • Interessenkonflikte & Ausgestaltung in der Praxis
    • BDSG & regulatorische Entwicklungen

    • Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), Art. 35 DSGVO, und Risikomanagement
    • Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI, Art. 26 (TOMS, Menschliche Aufsicht etc.)
    • Grundrechtefolgenabschätzung nach Art. 27 KI-VO
    • Best Practices für die datenschutzkonforme Nutzung von KI
    • Strategien zur Einhaltung der Datenschutzanforderung in der KI-Entwicklung
    • Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Bereich Datenschutz und KI

    • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
    • Grundlagen ISMS (BSI – Grundschutz)
    • IT-Sicherheit als Bestandteil der Datenschutzstrategie
    • Datentransfer ins Ausland, insb. die USA
    • Grundlagen Kryptographie
    • Closed Source vs. Open Source
    • Supply Chain Securit

    • Durchsetzung von Rechten im Datenschutz: Rechtsschutz – Klage – Beschwerde
    • Haftung für Datenschutzverstöße
    • Sanktionen und Bußgelder – Bemessung und Kriterien im Wandel der Rechtsprechung
    • Betroffenenrechte im Kontext von Künstlicher Intelligenz
    • Haftung für Verstöße gegen die KI-VO
    • Verantwortlichkeit entlang der KI-Wertschöpfungskette
    • Allgemeine Haftungsfrage bei KI
    • Haftungsregime nach DSGVO und KI-VO im Vergleich – Unterschiede und Überschneidungen

    • Verantwortlichkeiten der Unternehmen bei der Nutzung von KI
    • Verpflichtungen von Anbietern, Betreibern und sonstigen Teilen der KI-Wertschöpfungskette
    • Pflichten und Compliance-Anforderungen bei Hochrisiko-KI (insb. Risikomanagement)
    • Pflichten und Compliance-Anforderungen bei anderen KI-Systemen (AI Governance)
    • SME und Start-Ups-Ausnahmen

    • Grundzüge der europäischen KI-Regulierung (AI-Act)
    • Spannungsfelder zwischen KI und Datenschutz
    • Einsatz von KI bei internen Untersuchungen
    • KI-basierte Lösungen für die datenschutzrechtliche Compliance

    • Überblick über die wichtigsten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, etc. zur Regulierung von Online-Marktplätzen inkl. kurzer Einführung zum Digital Services Act (DSA)
    • Marktplätze im Sinne des DSA
    • „Systemisches Risiko“ von Marktplätzen im Verhältnis zu Social Media
    • Marktplatzpflichten im DSA, u.a. „Know Your Trader“ und „Compliance by Design“
    • Aktuelle Beispiele für DSA-Enforcement bei Marktplätzen

    • Content Moderation bei Diensten mit User Generated Content
    • Grundlagen zu DSA und TCOR
    • Meldesysteme, Transparenzberichterstattung

    • KI-unterstützte Due Diligence, Dokumentenanalyse, -erstellung und -bearbeitung (z. B. Verträge, Gerichtsakten)
    • Prompting, Workflows, juristische Recherche und Predictive Analytics
    • E-Mails, automatisierte Mandantenannahme und -beratung (z. B. Kanzlei-Frontend)
    • Integration von KI in Kanzlei-Software, Microsoft 365 & ERP-Systeme

    • Grundlagen digitaler Ethik
    • Herleitung eines Werterahmens für ethische KI
    • Risiken von KI für digital-ethische menschliche Werte
    • Operationalisierung ethischer KI im Unternehmen (insb. durch digital-ethische Due Diligence, AI Ethics Code und Governance)
    • Operationalisierung von AI Ethics am Beispiel von Value Sensitive Design (VSD)
    • Human-in-the-Loop-Supervision (HILS)

    • Personenbezug im KI-Modell bzw. KI-System
    • Rechtsgrundlagen für das Training von KI bzw. den Einsatz von KI – Nachweis und Herausforderungen
    • Dokumentationspflichten
    • Datenschutzfolgeabschätzung in diesem Kontext
    • Informationspflichten
    • Folgen bei Verstößen

    • Strafvorschriften im Datenschutz- und KI-Recht
    • Die Adressaten von strafrechtlichen Sanktionen
    • Das Sanktionsverfahren (Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht)
    • KI – Use Cases und strafrechtliche Grenzen
    • Einsatz von KI im Strafverfahrensrecht durch die Ermittlungsbehörden:
      Übersicht aktuelle Verfahren (Unbefugte Verarbeitung personenbezogener Daten, Datenmissbrauch, fehlende Datenlöschungen und Transparenzpflichtverletzungen)

    zugleich Abschlussprüfung

    Termine 2026

    Der nächste Zertifikatslehrgang findet an zwei Blockveranstaltungen im Februar und März 2026 statt:

    Gruppenpräsentationsprüfung
    27. März 2026
    09.00 – 13.00 Uhr

    • Block 1: 23. – 27. Februar 2026
    • Block 2: 23. – 27. März 2026
    • Block 1:Montag, 23.02.2026 09:00 - 18.00 Uhr
    • Block 1:Dienstag, 24.02.2026 09:00 - 18.00 Uhr
    • Block 1:Mittwoch, 25.02.2026 09:00 - 18:00 Uhr
    • Block 1:Donnerstag, 26.02.2026 09:00 - 15:45 Uhr
    • Block 1:Freitag, 27.02.2026 09:00 - 16:00 Uhr
    • Block 2:Montag, 23.03.2026 09:00 - 18:00 Uhr
    • Block 2:Dienstag, 24.03.2026 09:00 - 18:00 Uhr
    • Block 2:Mittwoch, 25.03.2026 09:00 - 18:15 Uhr
    • Block 2:Donnerstag, 26.03.2026 09:00 - 18:00 Uhr
    • Block 2:Freitag, 27.03.2026 09:00 - 13:00 Uhr
      Präsentationsprüfung – zugleich Abschlussprüfung
    • Einsendeaufgabe1. Bearbeitungszeitraum 13. April – 13. Mai 2026
    • Einsendeaufgabe2. Bearbeitungszeitraum 18. Mai – 18. Juni 2026

      Lehrende

      Praxistaugliche und aktuelle Wissensvermittlung auf universitärem Niveau - dies wird durch die an unserem Lehrgang mitwirkenden Lehrenden ermöglicht. Sie verfügen sämtlich über langjährige, einschlägige Berufserfahrung und bringen tiefgehende Kenntnisse in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich mit. 

      Wissenschaftliche Leitung

      • Prof. Dr. Jan-Frederick Göhsl, LL.M. (UCL)
        Universität Münster

      • Tobias Neufeld, LL.M.
        ARQIS, Düsseldorf

      Unsere Dozentinnen und Dozenten

      • Dr. Eren Basar
        Wessing & Partner Rechtsanwälte mbB, Düsseldorf

      • Arnd Böken
        Rechtsanwalt und Notar, Partner, GvW Graf von Westphalen, Berlin
      • Mareike Christine Gehrmann
        Taylor Wessing, Düsseldorf
      • Catharina Glugla
        A&O Shearman, Düsseldorf

      • Prof. Dr. Jan-Frederick Göhsl, LL.M. (UCL)
        Universität Münster

      • Prof. Dr. Andreas Grünwald
        Rechtsanwalt und Partner, Morrison Foerster, Berlin

      • Dr. Hermann Gumpp
        Enobyte GmbH, München

      • Johannes Jäkle
        Hengeler Mueller, Düsseldorf

      • Tobias Neufeld, LL.M.
        ARQIS, Düsseldorf

      • Dr. Frank Schemmel
        DataCo GmbH (DataGuard), München

      • Dr. Arne Schmieke
        CMS, Köln

      • Nathalia Schomerus, MSt (Oxford)
        Legora, Berlin

      • Dr. Michael Schramm
        Hengeler Mueller, Düsseldorf

      • Georgia Voudoulaki
        Rechtsanwältin und Senior Legal Counsel, Robert Bosch GmbH, Stuttgart

      • Prof. Dr. Domenik Wendt, LL.M.
        Frankfurt University of Applied Sciences

      • Carolin Loy
        Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Ansbach

      Kooperationspartner

      Aus der Praxis für die Praxis: Um Ihnen praxisorientiertes Wissen mit Mehrwert für die eigene Tätigkeit vermitteln zu können, arbeiten wir mit renommierten Unternehmen und Kanzleien zusammen. 

      Zertifikat

      Anwesenheitsquote 75 % + Präsentationsprüfung + Einsendeaufgabe = Zertifizierte/r Datenschutzbeauftragte/r und AI-Officer (Univ. Münster)

      Der Zertifikatslehrgang schließt mit einem Zertifikat ab. Mit Erhalt des Zertifikats werden Ihnen die Titel „Zertifizierte/r Datenschutzbeauftragte/r (Univ. Münster)“ und „AI-Officer (Univ. Münster)“ verliehen. Die Titel stehen – wie das Programm selbst – für die Vermittlung von praxisrelevantem Wissen auf universitärem Niveau. Mit diesen Titeln weisen Sie Ihre Kompetenz auch nach außen hin aus und schaffen eine belastbare Referenz für den eigenen CV.

      Das Recht zur Führung dieser Titels erlischt nach Ablauf von 3 Jahren. Informationen zur Verlängerungsmöglichkeit finden Sie unter der Rubrik “Rezertifizierung”.

      Im Rahmen des Zertifikatslehrgangs finden zwei Prüfungen statt:

      Präsentationsprüfung: im Anschluss an die letzte Blockveranstaltung als Gruppenarbeit 

      Einsendeaufgabe: zum Abschluss des Lehrgangs

      • schriftliche Hausarbeit, bei welcher Sie eine rechtliche Problemstellung selbstständig bearbeiten
      • Thema wird vom Prüfungsausschuss gestellt
      • Bearbeitungszeitraum: ein Monat (mit der Bearbeitung der Aufgabe kann an zwei unterschiedlichen Terminen begonnen werden: 13. April 2026 oder 18. Mai 2026).

      Für den Erhalt der Titel ist zudem eine Anwesenheitsquote von 75 % erforderlich. Einzelheiten zum Prüfungsablauf können Sie der Studienordnung entnehmen bzw. bei der Lehrgangskoordination erfragen.

      Der Titel kann nach Ablauf der 3 Jahre rezertifiziert werden, wenn eine mindestens einjährige einschlägige Tätigkeit seit der erstmaligen Verleihung des Titels bzw. seit der letzten Rezertifizierung sowie eine einschlägige Fortbildung im Umfang von mindestens 6 Zeitstunden jährlich nachgewiesen werden kann. Auf diese Weise werden Qualität und Aktualität des Titels auch nach Absolvierung des Kurses weiterhin gewährleistet. Über die Anerkennung der Rezertifizierung entscheidet die/der Vorsitzende des Zulassungs- und Prüfungsausschusses. Einzelheiten können Sie der Prüfungsordnung entnehmen. Bei Fragen wenden Sie sich darüber hinaus jederzeit gerne an die Lehrgangskoordination. 

      Der Zertifikatslehrgang kann auch ohne Prüfungen belegt werden. In diesem Fall ist die Verleihung des Titels nicht möglich, aber auf Wunsch stellen wir Ihnen selbstverständlich gerne eine Teilnahmebescheinigung aus.

      Anmeldung

      Voraussetzungen für die Zulassung:

      • eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung oder
      • ein abgeschlossenes Hochschulstudium und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung
       

      Unterlagen für die Anmeldung:

      • Anmeldeformular
      • Tabellarischer Lebenslauf
      • Kopie/Scan des Hochschulzeugnisses

        Senden Sie uns Ihre vollständige Anmeldung gerne per E-Mail an: info[at]jurgrad.de 

        Für einen Widerruf Ihrer Anmeldung können Sie dieses Formular verwenden.

      Lehrgangsgebühren

      Frühbucher­tarif

      Die ersten 20 Anmeldungen erhalten einen Nachlass in Höhe von 10 % auf die jeweilige Teilnahmegebühr!

      Reguläre Gebühren

      3.900 €

      Sondertarife

      (ehemalige) JurGrad-Studierende (Masterstudiengang/Zertifikatslehrgang):
      20% Nachlass

      weitere Teilnehmende desselben Arbeitgebers:
      2. TN: 10% Nachlass
      3. TN: 20% Nachlass etc.

      Steuerliche Aspekte

      Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Zertifikatslehrgang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel. Bei Übernahme der Kosten eines berufsbegleitenden Lehrgangs durch den Arbeitgeber kann sich dies für Arbeitgeber und auch für Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Arbeitgeber können die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, die Beschäftigten ihrerseits müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei ebenfalls nicht an.

      Rund um den Kurs

      Der Lehrgang richtet sich vornehmlich an Fachleute aus dem Bereich Datenschutz/IT, die ein tiefgehendes Verständnis für die rechtlichen und technischen Aspekte der Künstlichen Intelligenz im Kontext des Datenschutzes entwickeln möchten. Weiterhin spricht der Lehrgang (künftige) Datenschutzbeauftragte sowie AI-Officer, Juristinnen und Juristen, IT-Experten, die ihr Wissen im juristischen Bereich festigen möchten und Führungskräfte an, die in Unternehmen für die Umsetzung von Datenschutz- und KI-Strategien verantwortlich sind.

      Wählen Sie zwischen Online und Präsenz-Teilnahme
      Das Konzept der Präsenzveranstaltungen hat sich bei der Durchführung unserer Zertifikatslehrgänge und Masterstudiengänge bewährt. Die Dynamik der Vorlesungen und der Verlauf der Diskussionen profitieren sehr von dem persönlichen Austausch mit den Lehrenden und insbesondere auch von dem Zusammentreffen der Teilnehmenden, die aus den unterschiedlichen Bereichen ihre jeweiligen Erfahrungen mit einbringen. Hinzu kommen die angenehmen Rahmenbedingungen: gut ausgestattete Seminarräume mitten im Zentrum. Münster ist ein toller Studienort, den man außerhalb der Vorlesungszeiten zusammen mit den Kommilitoninnen und Kommilitonen erkunden kann. So lässt sich die Wissensvermittlung mit einem Gefühl von „Summer School“ und dem in der Branche so wertvollen Netzwerken verbinden. Für den Fall, dass sich die „Vor-Ort-Teilnahme“ in Münster nicht in Ihren beruflichen oder privaten Alltag integrieren lässt, besteht alternativ die Möglichkeit, online an den Vorlesungen teilzunehmen. Die Interaktion mit den Lehrenden und den Studierenden ist auch bei dieser Form der Teilnahme jederzeit möglich. Eine Aufzeichnung („Lehrgang on Demand“) findet hingegen nicht statt.

      Hinweis: Wir behalten uns vor, den Kurs ausschließlich im Online-Format durchzuführen, sollte die Mindestzahl von 10 Teilnehmenden für den Präsenzunterricht nicht erreicht werden.

      Einzelbuchung
      Sie möchten nicht den gesamten Lehrgang besuchen, sondern interessieren sich für einzelne Veranstaltungen?
      Dann haben Sie die Möglichkeit, auch einzelne Vorlesungen zu buchen. Kapazitäten vorausgesetzt stehen max. fünf Plätze pro Veranstaltung für Einzelbuchungen zur Verfügung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

      Voraussetzungen
      Der Besuch der Veranstaltungen in Form der Einzelbuchung steht allen Interessierten offen.

      Anmeldung
      Für die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen benötigen wir lediglich das ausgefüllte Anmeldeformular von Ihnen. 

      Kosten
      Die Gebühren betragen pro Unterrichtsstunde 45 €. Ehemalige JurGrad-Studierende erhalten einen Preisnachlass in Höhe von 20 %.

      Anrechnung
      Falls Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt doch entscheiden, den Lehrgang komplett zu durchlaufen, gibt es selbstverständlich die Möglichkeit der Anrechnung schon belegter Veranstaltungen. Dabei rechnen wir Ihnen den bereits gezahlten Betrag in voller Höhe an.

      Teilnahmebescheinigung
      Für die besuchte(n) Veranstaltung(en) erhalten Sie auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung.

      Unsere Masterstudiengänge sind in einigen Bundesländern für Bildungsurlaub anerkannt. Da die Möglichkeiten, Bildungsurlaub zu nehmen, von Bundesland zu Bundesland variieren, sprechen Sie uns bei Interesse einfach an - gerne geben wir Ihnen hier individuell Auskunft bzw. helfen Ihnen bei der Antragstellung. 

      Der Kettelersche Hof ist ein 2007 errichtetes modernes Tagungs- und Bürogebäude im Herzen von Münster. Die lichtdurchfluteten und großzügigen Seminarräume bieten ideale Voraussetzungen für ein konzentriertes, erfolgreiches Lernen. Die Vortragsräume verfügen selbstverständlich über einen WLAN-Zugang. Zudem stehen zwei schallisolierte Meetingboxen für Videocalls zur Verfügung, die von unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern häufig genutzt werden. 

      Die Teilnahme an einem Lehrgang dient natürlich nicht nur der Vertiefung der fachlichen Kompetenzen, sondern auch dem Ausbau des eigenen beruflichen und privaten Netzwerkes. Hier können neue Kontakte geknüpft werden, hier werden Erfahrungen ausgetauscht und hier wird sicher auch die eine oder andere Freundschaft geschlossen. Hierfür werden nicht nur die gemeinsamen Stunden während der Vorlesung, sondern auch die Abende in Münster gut genutzt. Die Westfalenmetropole verfügt über eine riesige Auswahl an Gaststätten, Cafés und Restaurants. Besonders beliebt bei Jung und Alt ist dabei das „Kuhviertel“ am Rande der Altstadt. Das moderne Gegenstück hierzu ist der „Kreativ-Kai“ am Hafen des Dortmund-Ems-Kanals.

      Da die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer von außerhalb anreisen, benötigen sie eine Übernachtungsmöglichkeit während der Präsenzveranstaltungen. Hier hat die Stadt Münster einiges zu bieten; von der gemütlichen westfälischen Pension bis zum anspruchsvollen Designhotel. Bei einigen Unterkünften erhalten unsere Studierenden über die Universität Münster einen vergünstigten Tarif. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. 

      Der hohe Qualitätsstandard des Lehrgangs spiegelt sich im Curriculum und in der Auswahl der Lehrenden wider. Um diesen hohen Standard auch langfristig zu gewährleisten, wird die strategische Ausrichtung des Programms in regelmäßigen Abständen von der Wissenschaftlichen Leitung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät überprüft. Durch den engen Austausch mit dem Executive Board, das mit den Vertreterinnen und Vertretern aus der Praxis besetzt ist, wird das Curriculum stetig und zeitnah an veränderte Marktlagen angepasst. Schließlich spielt bei der Qualitätskontrolle und -steigerung der Input unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine wichtige Rolle. Über den engen Austausch und die regelmäßig stattfindenden Evaluationen entstehen immer wieder neue Impulse, die als Grundlage für die Weiterentwicklung unserer Programme dienen.

      Ihre Ansprechpartnerin

      Marie-Helen Hegerfeld

      Tel.: +49 251 62077-15
      Mail: mh.hegerfeld[at]jurgrad.de