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Datenschutzrecht & KI
Hybrider Zertifikatslehrgang an der Universität Münster
Abschluss: Zertifizierte/r Datenschutzbeauftragte/r (Univ. Münster) und AI-Officer (Univ. Münster)
- kompakt und fundiert – mit Fokus auf KI-spezifische Datenschutzfragen
- behandelt zentrale Normen, neue Regulierungen und Umsetzung in der Praxis
- lebendiger Austausch zu Chancen, Risiken und Lösungsansätzen
Auf einen Blick
Erwerb des Titels: „Zertifizierte/r Datenschutzbeauftragte/r (Univ. Münster)“ und „AI-Officer (Univ. Münster)“
Nächster Start:
23. Februar 2026Erweitern Sie Ihr
NetzwerkFlexible Teilnahme:
wahlweise in Präsenz oder online möglichKompakt:
88 Unterrichtsstunden in
2 BlockveranstaltungenPrüfungen:
Präsentationsprüfung (Gruppenarbeit) und
EinsendeaufgabeFrühbuchertarif:
10 % Nachlass für die ersten 20 AnmeldungenKosten:
3.900 €
Inhalte
Der Zertifikatslehrgang Datenschutzrecht und KI vermittelt fundierte Kenntnisse zu den rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes im Kontext Künstlicher Intelligenz. Dabei werden sowohl zentrale datenschutzrechtliche Fragestellungen als auch aktuelle Entwicklungen im Umgang mit KI praxisnah behandelt. Die Inhalte werden anhand anwendungsorientierter Unterrichtseinheiten veranschaulicht, sodass Sie das erworbene Wissen direkt in Ihrer beruflichen Praxis umsetzen können. Hier finden Sie die Inhalte im Überblick:
- Einführung KI-Verordnung
- Technische Hintergründe der KI-Regulierung
- Definitionen und Anforderungen an KI-Systeme
- Die Bedeutung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von KI-Algorithmen
- Schulungen (Art. 4 KI-VO) und Dokumentation im Zusammenhang mit KI
Grundlagen des Datenschutzrechts
- Überblick über Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG)
- Rechte und Pflichten der betroffenen Personen (Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch), Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern
- Prinzipien des Datenschutzes: u.a. Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenz
Die DSGVO im Detail
- Wichtige Begriffe (personenbezogene Daten, Verarbeitung, betroffene Person, Verantwortlicher)
- Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Rechtliche Grundlagen der Datenverarbeitung (Einwilligung, Vertrag)
- Risiken der KI aus datenschutzrechtlicher Sicht
- besondere Herausforderungen durch den Einsatz von KI für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Verarbeitung großer Datenmengen (BIG DATA) und der Einfluss auf die Privatsphäre
- Datenschutz bei kommerziellen Transaktionen und internationale Datenübermittlung
- Direktmarketing und Verwendung personenbezogener Daten
- Tracking-Technologien & TDDDG
- Opt-In-Verfahren
- Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Arbeitsverhältnis
- Berechtigte Interessen des Arbeitgebers und Datenschutz
- Besondere Anforderungen an die Einwilligung im Beschäftigtenverhältnis
- Grenzen: Besondere Kategorien personenbezogener Daten, Art. 9 DSGVO & Mitarbeiterüberwachung
- KI im HR (menschliche Überwachung & automatisierte Entscheidungsfindung) & Mitbestimmungsrechte
- Ggf. Rechtliche Entwicklungen (Beschäftigtendatengesetz, Rechtsprechung)
- Rechtliche Grundlagen und Aufgaben
- Pflichten nach der DSGVO
- Interessenkonflikte & Ausgestaltung in der Praxis
- BDSG & regulatorische Entwicklungen
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), Art. 35 DSGVO, und Risikomanagement
- Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI, Art. 26 (TOMS, Menschliche Aufsicht etc.)
- Grundrechtefolgenabschätzung nach Art. 27 KI-VO
- Best Practices für die datenschutzkonforme Nutzung von KI
- Strategien zur Einhaltung der Datenschutzanforderung in der KI-Entwicklung
- Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Bereich Datenschutz und KI
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
- Grundlagen ISMS (BSI – Grundschutz)
- IT-Sicherheit als Bestandteil der Datenschutzstrategie
- Datentransfer ins Ausland, insb. die USA
- Grundlagen Kryptographie
- Closed Source vs. Open Source
- Supply Chain Securit
- Durchsetzung von Rechten im Datenschutz: Rechtsschutz – Klage – Beschwerde
- Haftung für Datenschutzverstöße
- Sanktionen und Bußgelder – Bemessung und Kriterien im Wandel der Rechtsprechung
- Betroffenenrechte im Kontext von Künstlicher Intelligenz
- Haftung für Verstöße gegen die KI-VO
- Verantwortlichkeit entlang der KI-Wertschöpfungskette
- Allgemeine Haftungsfrage bei KI
- Haftungsregime nach DSGVO und KI-VO im Vergleich – Unterschiede und Überschneidungen
- Verantwortlichkeiten der Unternehmen bei der Nutzung von KI
- Verpflichtungen von Anbietern, Betreibern und sonstigen Teilen der KI-Wertschöpfungskette
- Pflichten und Compliance-Anforderungen bei Hochrisiko-KI (insb. Risikomanagement)
- Pflichten und Compliance-Anforderungen bei anderen KI-Systemen (AI Governance)
- SME und Start-Ups-Ausnahmen
- Grundzüge der europäischen KI-Regulierung (AI-Act)
- Spannungsfelder zwischen KI und Datenschutz
- Einsatz von KI bei internen Untersuchungen
- KI-basierte Lösungen für die datenschutzrechtliche Compliance
- Überblick über die wichtigsten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, etc. zur Regulierung von Online-Marktplätzen inkl. kurzer Einführung zum Digital Services Act (DSA)
- Marktplätze im Sinne des DSA
- „Systemisches Risiko“ von Marktplätzen im Verhältnis zu Social Media
- Marktplatzpflichten im DSA, u.a. „Know Your Trader“ und „Compliance by Design“
- Aktuelle Beispiele für DSA-Enforcement bei Marktplätzen
- Content Moderation bei Diensten mit User Generated Content
- Grundlagen zu DSA und TCOR
- Meldesysteme, Transparenzberichterstattung
- KI-unterstützte Due Diligence, Dokumentenanalyse, -erstellung und -bearbeitung (z. B. Verträge, Gerichtsakten)
- Prompting, Workflows, juristische Recherche und Predictive Analytics
- E-Mails, automatisierte Mandantenannahme und -beratung (z. B. Kanzlei-Frontend)
- Integration von KI in Kanzlei-Software, Microsoft 365 & ERP-Systeme
- Grundlagen digitaler Ethik
- Herleitung eines Werterahmens für ethische KI
- Risiken von KI für digital-ethische menschliche Werte
- Operationalisierung ethischer KI im Unternehmen (insb. durch digital-ethische Due Diligence, AI Ethics Code und Governance)
- Operationalisierung von AI Ethics am Beispiel von Value Sensitive Design (VSD)
- Human-in-the-Loop-Supervision (HILS)
- Personenbezug im KI-Modell bzw. KI-System
- Rechtsgrundlagen für das Training von KI bzw. den Einsatz von KI – Nachweis und Herausforderungen
- Dokumentationspflichten
- Datenschutzfolgeabschätzung in diesem Kontext
- Informationspflichten
- Folgen bei Verstößen
- Strafvorschriften im Datenschutz- und KI-Recht
- Die Adressaten von strafrechtlichen Sanktionen
- Das Sanktionsverfahren (Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht)
- KI – Use Cases und strafrechtliche Grenzen
- Einsatz von KI im Strafverfahrensrecht durch die Ermittlungsbehörden:
Übersicht aktuelle Verfahren (Unbefugte Verarbeitung personenbezogener Daten, Datenmissbrauch, fehlende Datenlöschungen und Transparenzpflichtverletzungen)
zugleich Abschlussprüfung
Termine 2026
Der nächste Zertifikatslehrgang findet an zwei Blockveranstaltungen im Februar und März 2026 statt:
Gruppenpräsentationsprüfung
27. März 2026
09.00 – 13.00 Uhr
- Block 1: 23. – 27. Februar 2026
- Block 2: 23. – 27. März 2026
- Block 1:Montag, 23.02.2026 09:00 - 18.00 Uhr
- Block 1:Dienstag, 24.02.2026 09:00 - 18.00 Uhr
- Block 1:Mittwoch, 25.02.2026 09:00 - 18:00 Uhr
- Block 1:Donnerstag, 26.02.2026 09:00 - 15:45 Uhr
- Block 1:Freitag, 27.02.2026 09:00 - 16:00 Uhr
- Block 2:Montag, 23.03.2026 09:00 - 18:00 Uhr
- Block 2:Dienstag, 24.03.2026 09:00 - 18:00 Uhr
- Block 2:Mittwoch, 25.03.2026 09:00 - 18:15 Uhr
- Block 2:Donnerstag, 26.03.2026 09:00 - 18:00 Uhr
- Block 2:Freitag, 27.03.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Präsentationsprüfung – zugleich Abschlussprüfung - Einsendeaufgabe1. Bearbeitungszeitraum 13. April – 13. Mai 2026
- Einsendeaufgabe2. Bearbeitungszeitraum 18. Mai – 18. Juni 2026
INFOBROSCHÜRE Datenschutzrecht & KI Typ: PDF (2 MB)
TIMETABLE JAHRGANG 2026 Typ: PDF (162 KB)
ANMELDEFORMULAR Typ: PDF (190 KB)
Lehrende
Praxistaugliche und aktuelle Wissensvermittlung auf universitärem Niveau - dies wird durch die an unserem Lehrgang mitwirkenden Lehrenden ermöglicht. Sie verfügen sämtlich über langjährige, einschlägige Berufserfahrung und bringen tiefgehende Kenntnisse in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich mit.
Wissenschaftliche Leitung
Unsere Dozentinnen und Dozenten
Dr. Eren Basar
Dr. Eren BasarWessing & Partner Rechtsanwälte mbB, DüsseldorfStudium der Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg von 1999 – 2004, anschließend Referendariat in Würzburg und Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Rechtsinformatik und Informationsrecht; Gewinner des Preises der Fachschaft Würzburg für gute Lehre und besonderes Engagement im Bereich des Strafrechts 2007; Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2007 und Promotion im Jahr 2010. 2010 Eintritt in die Kanzlei Wessing & Partner als Rechtsanwalt, seit 2016 Partner; seit 2014 Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Compliance Officer (TÜV); Lehrauftrag an der Christian-Albrechts-Universität Kiel.
Arnd BökenRechtsanwalt und Notar, Partner, GvW Graf von Westphalen, Berlin
Mareike Christine GehrmannTaylor Wessing, DüsseldorfCatharina Glugla
Catharina GluglaA&O Shearman, DüsseldorfCatharina Glugla ist eine sehr erfahrene Rechtsanwältin für Datenschutz, Cyber, Daten- und Technologierecht bei Allen Overy Shearman Sterling LLP. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung in Datenschutz-Compliance-Projekten, sowohl in Bezug auf die Verbesserung von DSGVO-Prozessen (wie konzerninterne und internationale Datentransfers, grenzüberschreitende Compliance-Projekte) als auch beim Start neuer digitaler und datengetriebener Projekte und Künstlicher Intelligenz (KI). Sie berät Unternehmen im Zusammenhang mit digitaler Transformation und Digitalisierung, darunter zu neuen Gesetzesinitiativen im Hinblick auf die EU Datenstrategie sowie zu Big Data, Marketing mit neuen Tracking-Technologien (adtech), Cloud- und Outsourcing-Projekten inklusive Vertragsverhandlungen. Zudem berät Frau Glugla zu Datenschutzfragen und KI bei Transaktionen und Unternehmensumstrukturierungen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Krisenmanagement im Falle von Datenschutzverletzungen, Datenpannen und Cyber-Attacken. Frau Glugla wurde mit einem "Women in Law Award" 2019 ausgezeichnet und wird von Best Lawyers / Handelsblatt wiederholt als Best Lawyer für Data Security and Data Protection empfohlen.
Prof. Dr. Jan-Frederick Göhsl, LL.M. (UCL)
Prof. Dr. Jan-Frederick Göhsl, LL.M. (UCL)Universität MünsterNach einem Law and Economics-Studium (LL.B. und LL.M.) sowie einem Studium der Rechtswissenschaft in Bonn und London (UCL), einer wissenschaftlichen Mitarbeit am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Prof. Dr. Daniel Zimmer) 2022 Promotion zu einem Thema der Digitalwirtschaft; 2022–2024 Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln und Lehrauftrag an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; seit Dezember 2024 Juniorprofessor (mit Tenure Track auf W3) für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Rechtsfragen der Digitalisierung an der Universität Münster.
Prof. Dr. Andreas Grünwald
Prof. Dr. Andreas GrünwaldRechtsanwalt und Partner, Morrison Foerster, BerlinProf. Dr. Andreas Grünwald ist Managing Partner des Berliner Büros von Morrison Foerster. Er leitet die deutsche Kartellrechts- und Regulierungspraxis und arbeitet an unseren Standorten in Berlin und Brüssel. Im Regulierungsrecht ist Andreas Grünwald vor allem in den Sektoren Technologie, Medien und Telekommunikation (TMT) tätig. Dazu zählt die Beratung im öffentlichen Medienrecht (u. a. Werberegulierung, Jugendschutz, Plattform- und Intermediärsregulierung, Konzentrationskontrolle) und im Telekommunikationsrecht. Hinzu kommen Fragestellungen aus den Bereichen Content Moderation (Digital Services Act, Terrorist Content Online Regulation, CSAM Verordnung) und anderen Digitalthemen (u. a. EU-Geo-Blocking-Verordnung, Data Act etc.).
Andreas Grünwald hat in Würzburg und Münster (Dr. iur.) studiert, war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Bernd Holznagel am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster (ITM), Visiting Scholar am Communications Media Center der New York Law School (1998) und International Fellow des Information Society Project der Yale Law School (1999). Seit 2005 ist Andreas Grünwald als Lehrbeauftragter im Medien- und Kartellrecht an der Universität Münster tätig und wurde dort im Jahr 2021 zum Honorarprofessor ernannt.
Dr. Hermann Gumpp
Dr. Hermann GumppEnobyte GmbH, MünchenDr. Hermann Gumpp studierte Physik und Informatik an der LMU München, promovierte auf dem Gebiet Biophysik und arbeitete viele Jahre als Linux-Systemadministrator in der Rechnerbetriebsgruppe der Fakultät für Physik.
In Japan war er als Berater bei einem Deutsch-Japanischen Konzern sowie am National Institute for Informatics (NII) Tokyo tätig. Er ist Mitglied im Vorstand der Deutsch-Japanischen Gesellschaft (DJG) in Bayern sowie Leiter der IT-Arbeitsgruppe im Deutsch-Japanischen Wirtschaftskreis (DJW). Als Geschäftsführer der Enobyte GmbH, eines Datenschutz-Unternehmens mit Sitz in München, unterstützt er gemeinsam mit einem Team von Datenschutzbeauftragten und IT-Expert:innen deutsche und japanische Unternehmen bei der Umsetzung und Einhaltung von Datenschutz und Cybersecurity. Er ist Mitverfasser des japanischen Amazon-Bestsellers “GDPR Guidebook”, einer der ersten Veröffentlichungen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in japanischer Sprache. Seit 2021 unterstützt Dr. Hermann Gumpp den DJW ehrenamtlich als Special Advisor Cybersecurity & Data Protection.
Johannes Jäkle
Johannes JäkleHengeler Mueller, DüsseldorfJohannes Jäkle ist Senior Associate bei Hengeler Mueller in Düsseldorf. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg absolvierte er seinen juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des OLG Düsseldorf. Seit 2019 ist Johannes Jäkle als Rechtsanwalt zugelassen.
Johannes Jäkle berät Unternehmen in allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes und des Rechts der Informationstechnologie. Er berät insbesondere in technologiebezogenen Transaktionen und entwirft und verhandelt Lizenzverträge über Patente, Know-how, Marken und Software. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt zudem im Öffentlichen Wirtschaftsrecht mit einem besonderen Fokus auf Datenschutz- und KI-Recht.
Tobias Neufeld, LL.M.
Tobias Neufeld, LL.M.ARQIS, DüsseldorfTobias Neufeld, LL.M. ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Solicitor (England & Wales) und Partner der Wirtschaftskanzlei ARQIS in Düsseldorf.
In seiner über 20-jährigen anwaltlichen Beratungskarriere war Tobias Neufeld für internationale Großkanzleien in London, Frankfurt, München und Düsseldorf tätig, zuletzt als Global Head of Employment & Benefits sowie Leiter der deutschen Datenschutzpraxis von Allen & Overy. Im Anschluss hat er bei ARQIS die innovativen Beratungskonzepte HR.Law und Data.Law begründet. Er berät internationale Unternehmen und Konzerne in komplexen HR-Projekten mit besonderer Spezialisierung auf Restrukturierung/Change, HR Compliance/Investigations, Pensions (bAV) und Datenschutz/Künstliche Intelligenz & digitale Ethik.
Ausgebildet wurde Tobias Neufeld an der Universität Münster, BPP Law School in London, INSEAD (Fontainebleau) und an der Harvard Law School. Er ist als CIPP/E und CIPM (IAPP), als Compliance Officer (univ.) und Datenschutzbeauftragter (TÜV) zertifiziert und hat das Oxford Artificial Intelligence Programme der University of Oxford (Saïd Business School) erfolgreich absolviert. Tobias Neufeld ist Lehrbeauftragter der Universität Münster (Rechtswissenschaftliche Fakultät, Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht) und der Universität Zürich (UZH) im CAS Datenschutz sowie Executive Board Member der JurGrad. Er ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen und Kommentare zu seinen Schwerpunktgebieten und Beiratsmitglied der Zeitschrift Compliance-Berater. Tobias Neufeld wird in den marktführenden Handbüchern, Rankings und in der Fachpresse als Experte und führender Berater sowie als Dozent und Keynote Speaker empfohlen. WirtschaftsWoche).
Dr. Frank Schemmel
Dr. Frank SchemmelDataCo GmbH (DataGuard), MünchenDr. Frank Schemmel, CIPP/E, CIPP/US, CIPM, CIPT, ist seit 2018 bei DataGuard in verschiedenen Managementpositionen tätig (zuletzt als Head of Privacy) und derzeit verantwortlich für die unternehmensweite inhaltliche und strategische Gestaltung sowie Optimierung der DataGuard Service Lines "Privacy" und "Compliance", einem hybriden Modell aus erstklassiger Beratung und Unterstützung durch selbstentwickelte, skalierbare Softwarelösungen. Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Compliance Officer (Univ.) berät er zu allen Themen des Datenschutzes, der IT-Sicherheit und der allgemeinen Compliance. Vor seinem Wechsel zu DataGuard war er fünf Jahre für Allen & Overy LLP im Bereich Datenschutz und Arbeitsrecht als Berater und Legal Project Manager tätig. Er publiziert regelmäßig in einschlägigen Medien und gibt seine Erfahrung als Dozent an Hochschulen (u.a. Düsseldorf, Augsburg), Sprecher auf Konferenzen (u.a. euroforum Datenschutzkongress, bitkom Privacy Conference, IAPP Data Protection Intensive: Deutschland) und als Webinar-Host weiter.Dr. Arne Schmieke
Dr. Arne SchmiekeCMS, KölnDr. Arne Schmieke ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Plattform- und IT-Recht. Er berät insbesondere Online-Plattformen und andere Unternehmen des Digital Business zu allen relevanten rechtlichen Fragen. Seit 2019 ist Herr Dr. Schmieke Rechtsanwalt bei CMS in Köln, seit 2024 als Counsel. Im Jahr 2021 war Herr Dr. Schmieke für sechs Monate Secondee in der europäischen Rechtsabteilung von Airbnb. Studium, Promotion und Referendariat absolvierte Herr Dr. Schmieke in Osnabrück, jeweils mit Auslandsstationen in Südafrika.
Nathalia Schomerus, MSt (Oxford)
Nathalia Schomerus, MSt (Oxford)Legora, BerlinNathalia Schomerus ist seit Mai 2025 die Legal Innovation Lead von Legora. Bis Ende April 2025 war sie Leiterin Künstliche Intelligenz (Legal Tech) bei der größten deutschen Wirtschaftskanzlei. Davor gründete sie ein Start-Up, für welches sie als “Forbes 30 under 30 Europe“ ausgezeichnet wurde. Zuvor war sie kurzzeitig bei einer der größten Unternehmensberatungen sowie nach Abschluss ihres Studiums einige Jahre in England und Israel in der Wissenschaft tätig. Nathalia studierte u.a. Jura, Theologie und VWL und schloss ihr Masterstudium an der Universität Oxford als Clore Graduate Scholar ab.
Dr. Michael Schramm
Dr. Michael SchrammHengeler Mueller, DüsseldorfDr. Michael Schramm ist Partner bei Hengeler Mueller in Düsseldorf. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und an der Columbia University in New York (2006-2011) war Michael Schramm am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Prof. Dr. Michael Fehling an der Bucerius Law School als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig und wurde dort 2015 über eine regulierungsrechtliche Arbeit promoviert ("Einseitiges informelles Verwaltungshandeln im Regulierungsrecht"). Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er im Bezirk des OLG Düsseldorf mit Stationen u.a. bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und beim Verwaltungsgericht Düsseldorf. Seit 2016 ist Michael Schramm als Rechtsanwalt zugelassen.
Michael Schramm berät Investoren und Unternehmen in hochregulierten Branchen zu öffentlich-rechtlichen und regulatorischen Fragestellungen, häufig im Daten- und Tech-Bereich, zudem im Umwelt- und Außenwirtschaftsrecht. Seine Expertise umfasst sowohl die laufende regulatorische Beratung als auch komplexe Transaktionen wie M&A, IPOs und Restrukturierungen.
Darüber hinaus ist Michael Schramm Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, der regelmäßig zu verfassungsgerichtlichen Verfahren und verfassungsrechtlich relevanten Gesetzgebungsvorhaben Stellung nimmt.
Georgia Voudoulaki
Georgia VoudoulakiRechtsanwältin und Senior Legal Counsel, Robert Bosch GmbH, StuttgartGeorgia Voudoulaki ist Syndikusrechtsanwältin bei der Robert Bosch GmbH, zertifizierte Compliance Officer (Univ.) und Lehrbeauftragte. Seit 2019 beriet sie die Robert Bosch Power Tools GmbH im Datenschutz und seit 2022 begleitet sie in der Robert Bosch GmbH globale Digitalisierungsprojekte in den Bereichen Human Resources und IT. Zuvor war sie mehrere Jahre in wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzleien tätig.
Sie studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und absolvierte ihr Referendariat unter anderem bei der EU-Kommission in Brüssel sowie in Thessaloniki/Griechenland. Neben ihrer beruflichen Tätigkeit war sie mehrere Jahre Dozentin bei der IHK Nordschwarzwald und ist heute Lehrbeauftragte an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg sowie an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart. Als Autorin veröffentlicht Georgia Voudoulaki regelmäßig in Fachzeitschriften und tritt zudem als Keynote Speakerin auf. Kürzlich wurde sie für den Women in IT Award 2025 in der Kategorie "Digitale Transformation" nominiert, der vom Women's IT Network (WIN) und der Vogel IT-Akademie verliehen wird.
Prof. Dr. Domenik Wendt, LL.M.
Prof. Dr. Domenik Wendt, LL.M.Frankfurt University of Applied SciencesProf. Dr. Domenik Henning Wendt, LL.M., geboren 1978 in Wilhelmshaven, hält die Professur für Bürgerliches Recht, Europäisches Wirtschaftsrecht und Europarecht an der Frankfurt University of Applied Sciences und ist Direktor des Research Lab for Law and applied Technologies (ReLLaTe); Studium der Rechtswissenschaften in Marburg und Münster; 2006 erstes, 2009 zweites juristisches Staatsexamen, Rechtsreferendariat in Berlin; 2007 bis 2008 Graduiertenstudium (LL.M.); 2012 Promotion an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; 2004 bis 2007 Mitarbeiter der Forschungsstelle für Versicherungswesen an der Universität Münster (Prof. Dr. Helmut Kollhosser, Prof. Dr. Petra Pohlmann); 2009 bis 2013 Referent des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), war entsandt in die Expertengruppe der Europäischen Kommission zum Europäischen Versicherungsvertragsrecht; 2011 bis 2013 zudem Counsel bei Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte; 2014 bis 2016 wissenschaftlicher Berater des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit; u.a. Dozent der Deutschen Versicherungsakademie (DVA); von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anerkannter unabhängiger Bedingungstreuhänder für die Private Krankenversicherung; verheiratet, zwei Kinder.
Carolin Loy
Carolin LoyBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, AnsbachCarolin Loy ist Bereichsleiterin für den Bereich Digitalwirtschaft und Rechtsfragen Künstlicher Intelligenz beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht.
Carolin Loy war zunächst als Rechtsanwältin im Zivilrecht tätig, ehe sie 2020 ihre Tätigkeit beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht aufgenommen hat.
Hier war sie zu Beginn Referentin für den Bereich Onlinedatenschutz und ePrivacy und hat dann 2022 zusätzlich die Leitung der Stabstelle für europäische Zusammenarbeit übernommen.
Seit letzten Jahr ist sie nun die Bereichsleitung für den neugegründeten Bereich „Digitalwirtschaft“, welcher den klassischem Datenschutz im Internet, aber auch den Umgang den neuen Digitalrechtsakten und deren Schnittstellen zum Datenschutz beinhalt. Ein Schwerpunkt liegt hier vor allem auch auf den Rechtsfragen zu Künstlicher Intelligenz. In diesem Zusammenhang arbeitet Carolin Loy auf nationaler und europäischer Ebene auch an der Ausarbeitung von Papieren und Handreichungen mit.
Darüber hinaus ist sie ebenfalls seit 2024 die Pressesprecherin und Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit des BayLDA.
Kooperationspartner
Aus der Praxis für die Praxis: Um Ihnen praxisorientiertes Wissen mit Mehrwert für die eigene Tätigkeit vermitteln zu können, arbeiten wir mit renommierten Unternehmen und Kanzleien zusammen.











Zertifikat
Anwesenheitsquote 75 % + Präsentationsprüfung + Einsendeaufgabe = Zertifizierte/r Datenschutzbeauftragte/r und AI-Officer (Univ. Münster)
Der Zertifikatslehrgang schließt mit einem Zertifikat ab. Mit Erhalt des Zertifikats werden Ihnen die Titel „Zertifizierte/r Datenschutzbeauftragte/r (Univ. Münster)“ und „AI-Officer (Univ. Münster)“ verliehen. Die Titel stehen – wie das Programm selbst – für die Vermittlung von praxisrelevantem Wissen auf universitärem Niveau. Mit diesen Titeln weisen Sie Ihre Kompetenz auch nach außen hin aus und schaffen eine belastbare Referenz für den eigenen CV.
Das Recht zur Führung dieser Titels erlischt nach Ablauf von 3 Jahren. Informationen zur Verlängerungsmöglichkeit finden Sie unter der Rubrik “Rezertifizierung”.
Im Rahmen des Zertifikatslehrgangs finden zwei Prüfungen statt:
Präsentationsprüfung: im Anschluss an die letzte Blockveranstaltung als Gruppenarbeit
Einsendeaufgabe: zum Abschluss des Lehrgangs
- schriftliche Hausarbeit, bei welcher Sie eine rechtliche Problemstellung selbstständig bearbeiten
- Thema wird vom Prüfungsausschuss gestellt
- Bearbeitungszeitraum: ein Monat (mit der Bearbeitung der Aufgabe kann an zwei unterschiedlichen Terminen begonnen werden: 13. April 2026 oder 18. Mai 2026).
Für den Erhalt der Titel ist zudem eine Anwesenheitsquote von 75 % erforderlich. Einzelheiten zum Prüfungsablauf können Sie der Studienordnung entnehmen bzw. bei der Lehrgangskoordination erfragen.
Der Titel kann nach Ablauf der 3 Jahre rezertifiziert werden, wenn eine mindestens einjährige einschlägige Tätigkeit seit der erstmaligen Verleihung des Titels bzw. seit der letzten Rezertifizierung sowie eine einschlägige Fortbildung im Umfang von mindestens 6 Zeitstunden jährlich nachgewiesen werden kann. Auf diese Weise werden Qualität und Aktualität des Titels auch nach Absolvierung des Kurses weiterhin gewährleistet. Über die Anerkennung der Rezertifizierung entscheidet die/der Vorsitzende des Zulassungs- und Prüfungsausschusses. Einzelheiten können Sie der Prüfungsordnung entnehmen. Bei Fragen wenden Sie sich darüber hinaus jederzeit gerne an die Lehrgangskoordination.
Der Zertifikatslehrgang kann auch ohne Prüfungen belegt werden. In diesem Fall ist die Verleihung des Titels nicht möglich, aber auf Wunsch stellen wir Ihnen selbstverständlich gerne eine Teilnahmebescheinigung aus.
Anmeldung
Voraussetzungen für die Zulassung:
- eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung oder
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung
Unterlagen für die Anmeldung:
- Anmeldeformular
- Tabellarischer Lebenslauf
Kopie/Scan des Hochschulzeugnisses
Senden Sie uns Ihre vollständige Anmeldung gerne per E-Mail an: info[at]jurgrad.de
Für einen Widerruf Ihrer Anmeldung können Sie dieses Formular verwenden.
Lehrgangsgebühren
Steuerliche Aspekte
Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Zertifikatslehrgang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel. Bei Übernahme der Kosten eines berufsbegleitenden Lehrgangs durch den Arbeitgeber kann sich dies für Arbeitgeber und auch für Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Arbeitgeber können die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, die Beschäftigten ihrerseits müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei ebenfalls nicht an.
Rund um den Kurs
Der Lehrgang richtet sich vornehmlich an Fachleute aus dem Bereich Datenschutz/IT, die ein tiefgehendes Verständnis für die rechtlichen und technischen Aspekte der Künstlichen Intelligenz im Kontext des Datenschutzes entwickeln möchten. Weiterhin spricht der Lehrgang (künftige) Datenschutzbeauftragte sowie AI-Officer, Juristinnen und Juristen, IT-Experten, die ihr Wissen im juristischen Bereich festigen möchten und Führungskräfte an, die in Unternehmen für die Umsetzung von Datenschutz- und KI-Strategien verantwortlich sind.
Wählen Sie zwischen Online und Präsenz-Teilnahme
Das Konzept der Präsenzveranstaltungen hat sich bei der Durchführung unserer Zertifikatslehrgänge und Masterstudiengänge bewährt. Die Dynamik der Vorlesungen und der Verlauf der Diskussionen profitieren sehr von dem persönlichen Austausch mit den Lehrenden und insbesondere auch von dem Zusammentreffen der Teilnehmenden, die aus den unterschiedlichen Bereichen ihre jeweiligen Erfahrungen mit einbringen. Hinzu kommen die angenehmen Rahmenbedingungen: gut ausgestattete Seminarräume mitten im Zentrum. Münster ist ein toller Studienort, den man außerhalb der Vorlesungszeiten zusammen mit den Kommilitoninnen und Kommilitonen erkunden kann. So lässt sich die Wissensvermittlung mit einem Gefühl von „Summer School“ und dem in der Branche so wertvollen Netzwerken verbinden. Für den Fall, dass sich die „Vor-Ort-Teilnahme“ in Münster nicht in Ihren beruflichen oder privaten Alltag integrieren lässt, besteht alternativ die Möglichkeit, online an den Vorlesungen teilzunehmen. Die Interaktion mit den Lehrenden und den Studierenden ist auch bei dieser Form der Teilnahme jederzeit möglich. Eine Aufzeichnung („Lehrgang on Demand“) findet hingegen nicht statt.
Hinweis: Wir behalten uns vor, den Kurs ausschließlich im Online-Format durchzuführen, sollte die Mindestzahl von 10 Teilnehmenden für den Präsenzunterricht nicht erreicht werden.
Einzelbuchung
Sie möchten nicht den gesamten Lehrgang besuchen, sondern interessieren sich für einzelne Veranstaltungen?
Dann haben Sie die Möglichkeit, auch einzelne Vorlesungen zu buchen. Kapazitäten vorausgesetzt stehen max. fünf Plätze pro Veranstaltung für Einzelbuchungen zur Verfügung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Voraussetzungen
Der Besuch der Veranstaltungen in Form der Einzelbuchung steht allen Interessierten offen.
Anmeldung
Für die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen benötigen wir lediglich das ausgefüllte Anmeldeformular von Ihnen.
Kosten
Die Gebühren betragen pro Unterrichtsstunde 45 €. Ehemalige JurGrad-Studierende erhalten einen Preisnachlass in Höhe von 20 %.
Anrechnung
Falls Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt doch entscheiden, den Lehrgang komplett zu durchlaufen, gibt es selbstverständlich die Möglichkeit der Anrechnung schon belegter Veranstaltungen. Dabei rechnen wir Ihnen den bereits gezahlten Betrag in voller Höhe an.
Teilnahmebescheinigung
Für die besuchte(n) Veranstaltung(en) erhalten Sie auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung.
Unsere Masterstudiengänge sind in einigen Bundesländern für Bildungsurlaub anerkannt. Da die Möglichkeiten, Bildungsurlaub zu nehmen, von Bundesland zu Bundesland variieren, sprechen Sie uns bei Interesse einfach an - gerne geben wir Ihnen hier individuell Auskunft bzw. helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Der Kettelersche Hof ist ein 2007 errichtetes modernes Tagungs- und Bürogebäude im Herzen von Münster. Die lichtdurchfluteten und großzügigen Seminarräume bieten ideale Voraussetzungen für ein konzentriertes, erfolgreiches Lernen. Die Vortragsräume verfügen selbstverständlich über einen WLAN-Zugang. Zudem stehen zwei schallisolierte Meetingboxen für Videocalls zur Verfügung, die von unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern häufig genutzt werden.
Die Teilnahme an einem Lehrgang dient natürlich nicht nur der Vertiefung der fachlichen Kompetenzen, sondern auch dem Ausbau des eigenen beruflichen und privaten Netzwerkes. Hier können neue Kontakte geknüpft werden, hier werden Erfahrungen ausgetauscht und hier wird sicher auch die eine oder andere Freundschaft geschlossen. Hierfür werden nicht nur die gemeinsamen Stunden während der Vorlesung, sondern auch die Abende in Münster gut genutzt. Die Westfalenmetropole verfügt über eine riesige Auswahl an Gaststätten, Cafés und Restaurants. Besonders beliebt bei Jung und Alt ist dabei das „Kuhviertel“ am Rande der Altstadt. Das moderne Gegenstück hierzu ist der „Kreativ-Kai“ am Hafen des Dortmund-Ems-Kanals.
Da die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer von außerhalb anreisen, benötigen sie eine Übernachtungsmöglichkeit während der Präsenzveranstaltungen. Hier hat die Stadt Münster einiges zu bieten; von der gemütlichen westfälischen Pension bis zum anspruchsvollen Designhotel. Bei einigen Unterkünften erhalten unsere Studierenden über die Universität Münster einen vergünstigten Tarif. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Der hohe Qualitätsstandard des Lehrgangs spiegelt sich im Curriculum und in der Auswahl der Lehrenden wider. Um diesen hohen Standard auch langfristig zu gewährleisten, wird die strategische Ausrichtung des Programms in regelmäßigen Abständen von der Wissenschaftlichen Leitung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät überprüft. Durch den engen Austausch mit dem Executive Board, das mit den Vertreterinnen und Vertretern aus der Praxis besetzt ist, wird das Curriculum stetig und zeitnah an veränderte Marktlagen angepasst. Schließlich spielt bei der Qualitätskontrolle und -steigerung der Input unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine wichtige Rolle. Über den engen Austausch und die regelmäßig stattfindenden Evaluationen entstehen immer wieder neue Impulse, die als Grundlage für die Weiterentwicklung unserer Programme dienen.
Ihre Ansprechpartnerin
Marie-Helen Hegerfeld
Tel.: +49 251 62077-15
Mail: mh.hegerfeld[at]jurgrad.de










