Alumni

JurGrad Alumni e.V.


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… mit unserem jährlichen Alumnitag - immer am 1. Freitag im September
 

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… mit unserem Weiterempfehlungstarif – 5 % Nachlass für diejenigen, die auf Ihre Empfehlung einen JurGrad-Studiengang absolvieren


Der Verein

Die berufsbegleitenden Masterstudiengänge der JurGrad fördern den Ausbau beruflicher Kontakte und ermöglichen den fachlichen Austausch nicht nur mit den Lehrenden, sondern insbesondere auch innerhalb des Kurses. Um dieses berufliche Netzwerk und auch die persönlichen Kontakte mit Ablauf der Studienzeit nicht abebben zu lassen, entstand im Jahr 2015 die Idee, den studiengangsübergreifenden JurGrad Alumni e.V. zu gründen. Der Verein zählt mittlerweile über 1.000 Mitglieder aus den unterschiedlichen JurGrad-Masterstudiengängen und verfügt damit über ein sehr breit gestreutes Spektrum an Fachexpertise. 

  • Erweitern Sie Ihr
    Netzwerk!

  • Interdisziplinärer Austausch

  • beitragsfrei!

Alumnitage

Der JurGrad Alumni e.V. organisiert jedes Jahr (am ersten Freitag im September) ein Alumnitreffen. Im Rahmen des Alumnitages werden Workshops zu ausgewählten aktuellen Themen aus dem Bereich der Masterstudiengänge angeboten. Die perfekte Gelegenheit also, neue Kontakte zur knüpfen, das eigene Netzwerk auszubauen und sich fachlich aktuell zu halten. Und nicht zuletzt natürlich, die Kommilitoninnen und Kommilitonen aus dem eigenen Kurs wieder zu treffen, um gemeinsam auf die zurückliegende Studienzeit anzustoßen! 


Programm für den nächsten Alumnitag am 4. September 2026

ab 10.15 Uhr

Inhalt

Entgelttransparenz und Equal Pay – Nationale Pflichten und europäische Vorgaben
Das deutsche Entgelttransparenzgesetz und die europäische Entgelttransparenz-Richtlinie (EU) 2023/970 schaffen ein zunehmend dichteres Regelungsgefüge mit weitreichenden Informations-, Auskunfts- und Berichtspflichten – relevant für Arbeitgeber, HR und Compliance gleichermaßen.
Die Umsetzungsfrist der Richtlinie läuft am 7. Juni 2026 ab – eine Frist, die Deutschland voraussichtlich verpassen wird. Soweit verfügbar, wollen wir im Workshop einen ersten Gesetzentwurf gemeinsam diskutieren und einordnen.
Inhaltlich stehen folgende Fragen im Mittelpunkt: 

  • Was gilt bereits heute nach dem EntgTranspG – und wo liegen typische Umsetzungsdefizite?
  • Welche neuen Anforderungen bringt die Richtlinie, etwa zu Entgeltstrukturen, Berichterstattung und Beweislastumkehr?
  • Und wie greifen nationale und europäische Vorgaben künftig ineinander?

Von Pfeifen und Paragrafen – Rechtsprechung und Best Practices zum HinSchG 
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Hinweisen, Meldestellen und internen Untersuchungen vor drei Jahren grundlegend verändert. Zeit, ein Resumee dieser ersten drei Jahre zu ziehen. 

  • Wie hat die Rechtsprechung die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Stellung und zum Schutz hinweisgebender Personen ausgestaltet?
  • Welche Anforderungen stellen Gerichte an interne Meldestellen, den Umgang mit (anonymen) Hinweisen und die Durchführung von Folgemaßnahmen?

Wer fliegt, wenn’s brennt? – Ein Blick in die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung 
Arbeitsgerichtliche Entscheidungen rücken zunehmend die Rollen, Verantwortlichkeiten und Pflichten von Compliance‑Funktionen in den Fokus. Insbesondere bei internen Untersuchungen nach Whistleblowing-Meldungen stellt sich die Frage, wer wofür verantwortlich ist – und welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen, wenn Erwartungen nicht erfüllt werden. 

  • Was sagen die Arbeitsgerichte zu den Pflichten von Compliance-Officern, Chief Compliance-Officers und – am Rande – anderen Schlüsselrollen?
  • Welche Maßstäbe legt die Rechtsprechung bei der Bewertung von Aufsicht, Kontrolle und Kommunikation an?

Compliance, die wirkt – Kultur, Strukturen und Kommunikation im Zusammenspiel 
Eine wirksame Compliance entsteht nicht allein durch Richtlinien und Prozesse. Sie ist das Ergebnis einer guten Compliance-Kultur. Führung, Organisation und Kommunikation prägen maßgeblich, ob Compliance als Selbstverständlichkeit wahrgenommen wird – oder als formale Pflicht ohne Wirkung. 

  • Welche strukturellen Faktoren fördern eine tragfähige Compliance‑Kultur, und wo liegen typische systemische Schwachstellen?
  • Welche Rolle spielen Führung, Anreizsysteme und psychologische Sicherheit?
  • Und wie kann Compliance‑Kommunikation dazu beitragen, Regeln verständlich zu machen, Haltung zu vermitteln und Verhalten nachhaltig zu beeinflussen?
  • Dr. Martina Berenbrinker, LL.M.
    E.ON SE, Essen

  • Dr. Karina Bischoff
    Counsel | Fachanwältin für Arbeitsrecht
    Bird & Bird, Düsseldorf

ab 11.15 Uhr

Inhalt

Im Workshop beleuchten wir die zentralen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der außergerichtlichen Sanierung und ordnen deren praktische Bedeutung für Restrukturierungssituationen ein. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Rollen und Verantwortlichkeiten der beteiligten Akteure sowie den Anforderungen an eine fundierte und rechtssichere Entscheidungsfindung in der Krise.

Darauf aufbauend widmen wir uns den Grundlagen und wesentlichen Bausteinen eines praxistauglichen Sanierungskonzepts. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Voraussetzungen ein tragfähiges Konzept erfüllen muss und wie rechtliche und betriebswirtschaftliche Überlegungen sinnvoll zusammengeführt werden können. Dabei werden typische Fragestellungen aufgegriffen, die sich im Verlauf von Sanierungsprozessen regelmäßig stellen.

Im nächsten Schritt rückt die Umsetzung in den Fokus. Wir beleuchten, wie Maßnahmen in der Praxis gesteuert und begleitet werden können und welche Anforderungen sich im Zusammenspiel der Beteiligten ergeben. Dabei stehen insbesondere Entscheidungsprozesse und deren Einbettung in den jeweiligen Gesamtkontext im Vordergrund.

Abschließend gehen wir auf ausgewählte Aspekte von Transaktionen in der Krise ein und ordnen diese in den Gesamtzusammenhang ein. Dabei beleuchten wir typische Konstellationen und übergreifende Fragestellungen, die sich im Spannungsfeld zwischen Sanierung und Transaktion ergeben, und zeigen auf, wie diese in der Praxis eingeordnet werden können.

  • Annika Albers
    Senior Director
    FTI-Andersch, Hamburg
  • Philipp Krüger
    Director
    FTI-Andersch, Hamburg
  • Stephan Zündorf
    Senior Consultant
    FTI-Andersch, Hamburg

Die Workshops finden parallel statt.

13.15 Uhr
Mitgliederversammlung

13.30 Uhr
Mittagspause

14.00 Uhr bis 17.15 Uhr
Fortsetzung der beiden parallelen Workshops

im Anschluss
Ausklang und Get-together

Das Get-together im Kettelerschen Hof gibt Gelegenheit, den Tag in lockerer Atmosphäre ausklingen zu lassen.

Hier geht es zur Anmeldung zum Alumnitag 2026.
(Bitte geben Sie bei der Anmeldung zum Alumnitag an, an welchem Workshop Sie teilnehmen möchten. Die Plätze sind begrenzt.)


Vorstand

Der Vorstand des JurGrad Alumni e.V.

Zum Vorstand wurden auf der Mitgliedersammlung 2025 gewählt:

  • Dr. Marcel Leez, LL.M. (Vorsitzender)
    Absolvent Masterstudiengang "Steuerwissenschaften"
  • Stephanie Wünnemann, LL.M. (Stv. Vorsitzende)
    Absolventin Masterstudiengang "Wirtschaftsrecht"
  • Gerhard Mahr, LL.M. (Schatzmeister)
    Absolvent Masterstudiengang "Arbeitsrecht"

Mitgliedschaft

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Absolventinnen und Absolventen unserer Studiengänge sind herzlich eingeladen, dem Alumniverein beizutreten. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.

Zum Mitgliedsantrag


Wir freuen uns über die Erweiterung unseren Netzwerkes! Selbstverständlich freuen wir uns auch über Ihre aktive Mitwirkung im Verein. Sprechen Sie uns gerne mit Ihren Ideen und Anregungen an!

Weiteres

Fördermitglieder können natürliche Personen sowie Unternehmen, öffentlich-rechtliche Institutionen oder Körperschaften und sonstige juristische Personen und Personenvereinigungen sein. Sie fördern mit ihrem Beitrag die Ziele und Aufgaben des Vereins.

Sie möchten den Verein durch eine einmalige Spende oder langfristig als Fördermitglied unterstützen? Kontaktieren Sie uns gerne - wir geben Ihnen weitere Informationen.

Der JurGrad Alumni e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und ist berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.

Die Satzung des JurGrad Alumni e.V. vom 03.09.2016 können Sie hier einsehen.

Aus zwei unserer Masterstudiengängen (M&A sowie Erbrecht & Unternehmensnachfolge) sind eigenständige Alumnivereine entstanden. Beide veranstalten jährlich tolle Symposien in ihrem jeweiligen Fachgebiet: 

Ihre Ansprechpartnerin

Saskia Warias (Backoffice JurGrad Alumni e.V.)

Tel.: +49 251 62077-0
Mail: alumni[at]jurgrad.de