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7. Oktober 2025 Früh­bucher­tarif
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Arbeitsrecht

Berufsbegleitender Masterstudiengang | Abschluss: LL.M.
zugleich Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht

  • kombiniert wissenschaftlich fundiertes Fachwissen mit dem für den beruflichen Alltag entscheidenden Praxisbezug
  • interdisziplinärer Austausch und wertvolles Netzwerk
  • speziell auf Berufstätige zugeschnitten 
     

    Der Studiengang in Kürze:

    • Berufsbegleitend
      zum Hochschulgrad 
      "Master of Laws" (LL.M.)
       

    • Zugleich Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht

    • Kurze Präsenzphasen:
      Einführungswoche und 14 Blockveranstaltungen

    • Flexible Teilnahme:
      bis zu fünf Mal Online-Teilnahme möglich

    • Nächster Studienbeginn:
      7. Oktober 2025

    • Dauer:
      3 Semester
      zzgl. Masterarbeit

    • Bis zum 01.07.2025
      Frühbuchertarif:
      12.600 €
       

    • Kosten:
      13.800 €

    • Der Masterstudiengang hat mich in erster Linie durch die enge Verflechtung von spezifischem Fachwissen und praxisrelevanten Fertigkeiten überzeugt. Durch den erfolgreichen Abschluss haben sich mir…

      Deborah Weidemann, LL.M.,
      Director Workforce Transformation,
      PwC, Hamburg

    • Ein besonderer Masterkurs in einer besonderen Stadt. Jedes Jahr aufs Neue beeindruckt mich die Begeisterung der hochkarätigen Dozenten, der familiäre Einsatz des gesamten Teams rund um den Lehrgang,…

      Tobias Neufeld, LL.M.,
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Solicitor (England & Wales), CIPP/E, CIPM
      ARQIS, Düsseldorf
      Executive Board Masterstudiengang

    • Absolut zu empfehlen: Das Studium war für mich sowohl beruflich als auch persönlich eine enorme Bereicherung. Dank der Top-Organisation durch das Team der JurGrad fühlte ich mich außerdem jederzeit…

      Gerhard Mahr, LL.M.,
      Corporate Counsel,
      Laumann Group, Sendenhorst

      Inhalte des Studiums

      • Grundlagen des Zivilrechts

        Für die Teilnehmenden ohne juristisches Erststudium wird im Rahmen dieser Veranstaltung eine gemeinsame Wissensbasis geschaffen, die einen optimalen Start in den Studiengang ermöglicht.

      1.1 Grundlagen des Individualarbeitsrechts
      1.2 Grundlagen des Sozialversicherungsrechts
      1.3 Grundlagen des Steuerrechts

      2.1 Kollektives Arbeitsrecht I
      2.2 Datenschutzrecht
      2.3 Compliance
      2.4 Kollektives Arbeitsrecht II - ein Praxisblick aus Sozialpartnerperspektive

      3.1 Begründung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
      3.2 Inhalt und Änderung des Arbeitsvertrages

      4.1 Arbeitsschutzrecht und Gesundheitsmanagement
      4.2 Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis und Haftungsrecht
      4.3 Flexible Arbeitsverhältnisse
      4.4 Atypische Arbeitsverhältnisse: Leiharbeit, MiLoG
      4.5 Urlaubsrecht

      5.1 Europäische Bezüge des Arbeitsrechts
      5.2 Europäische Aktiengesellschaft - Gründungswege und Unternehmensmitbestimmung
      5.3 Arbeitsrecht in der Umstrukturierung und Unternehmenskrise

      6.1 Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
      6.2 Verfahrensrecht

      7.1 Workforce Riskmanagement - Einblicke aus der Praxis
      7.2 Betriebliche Altersversorgung
      7.3 Besondere Entgeltformen
      7.4 Legal Tech: Digitale Prozesse
      7.5 Besonderheiten des Arbeitsrechts bei Führungskräften 
      7.6 Besonderheiten des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst und bei kirchlichen Trägern

      8.1 Personalführung und Mitarbeitermotivation
      8.2 Mediation bei Konflikten in der Arbeitswelt
      8.3 Arbeits- und Organisationspsychologie
      8.4 Personalwirtschaft und digitale Anforderungen 
      8.5 Vertragsgestaltung

      Termine des Studienjahrgangs 2025

      • Vorschaltkurs6.-9. August 2025 für Nichtjuristinnen
        und -juristen
        (online)
      • 1. Term7.-11. Oktober 2025
      • 2. Term26.-29. November 2025+ Klausur
      • 3. Term12.+13. Januar 2026
      • 4. Term19.-21. Februar 2026+ Klausur
      • 5. Term 19.-21. März 2026
      • 6. Term16.-18. April 2026+ Klausur
      • 7. Term7.-9. Mai 2026
      • 8. Term18.-20. Juni 2026+ Klausur
      • 9. Term9.-11. Juli 2026
      • 10. Term13.-15. August 2026+ Klausur
      • 11. Term10.-12. September 2026
      • 12. Term15.-17. Oktober 2026+ Klausur
      • 13. Term12.-14. November 2026
      • 14. Term10.-12. Dezember 2026+ Klausur
      • 15. Term7.-9. Januar 2027
      • 16. Term19. Februar 2027Klausur und Ausgabe der Masterarbeits­themen

        Die ausführliche Broschüre zum nächsten Jahrgang 2025/2026 folgt in Kürze!

        Lehrende

        Das Executive Board

        Als Gremium mit beratender Funktion, das sich aus Professorinnen und Professoren sowie Praktikerinnen und Praktikern zusammensetzt, überwacht das Executive Board die Qualität des Studiengangs und legt die strategische Ausrichtung fest. Die Studieninhalte werden dabei ständig an die aktuellen Entwicklungen und Bedürfnisse des Marktes angepasst.

        • Prof. Dr. Anne Christin Wietfeld
          Universität Münster, Akademische Leiterin

        • Prof. Dr. Georg Annuß, LL.M.
          Pusch Wahlig Workplace Law, München

        • Prof. Dr. Clemens Höpfner
          Universität zu Köln

        • Tobias Neufeld, LL.M.
          ARQIS, Düsseldorf

        • Prof. Dr. Barbara Reinhard
          KLIEMT.Arbeitsrecht, Frankfurt a.M.

        • Prof. Dr. Martin Reufels, LL.M.
          Heuking, Köln

        Unsere Lehrenden

        Zu unseren Dozierenden zählen nicht nur Hochschulprofessorinnen und -professoren, sondern auch zahlreiche Praktikerinnen und Praktiker aus national und international agierenden Kanzleien, Unternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Auch Richterinnen und Richter aus der Arbeitsgerichtsbarkeit geben Einblicke aus ihrem Berufsalltag.

        Alle Dozierenden verfügen über eine exzellente Reputation und bringen langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich mit. Für die Studierenden bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, vom Erfahrungsschatz ausgewiesener Expertinnen und Experten zu profitieren.

        • Dr. Utz Andelewski
          Heuking, Berlin

        • Prof. Dr. Georg Annuß, LL.M.
          Pusch Wahlig Workplace Law, München

        • Dr. Wolfgang Balze
          Arbeitsgericht Augsburg

        • Dr. Peter Becker
          Rechtsanwalt, Münster

        • Dr. Barbara Bittmann
          CMS Hasche Sigle, Düsseldorf

        • Dr. Markus Bohnau
          KLIEMT.Arbeitsrecht, Düsseldorf

        • Dr. Philipp Böwing-Schmalenbrock, LL.M.
          Finanzgericht Münster

        • Iris Brandes
          PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf

        • Prof. Dr. Nadine Brandl
          ver.di-Bundesverwaltung, Berlin

        • Stefanie Briefs, EMBA
          Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh

        • Ulrich Buschermöhle
          Vialto Partners Steuerberatungsgesellschaft mbH, Frankfurt a.M.

        • Dr. Jan Alexander Daum
          Richter am Sozialgericht Darmstadt

        • Martina Dierks, LL.M.
          Esche Schümann Commichau, Hamburg

        • Dr. Nicole Elert
          PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf

        • Dr. Sabine Göldner-Dahmke
          Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

        • Prof. Dr. Stefan Greiner
          Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

        • Lars Grützner
          ING-DiBa AG, Frankfurt a. M.

        • Dr. Till Heimann
          KLIEMT.Arbeitsrecht, Frankfurt a. M.

        • Ann Christine Hlawaty
          hlawaty + partner, Hamburg

        • Prof. Dr. Clemens Höpfner
          Universität zu Köln

        • Dr. Ansgar Kalle
          Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

        • Dr. Jannis Kamann
          michels.pmks, Köln

        • Dr. Christoph Katerndahl
          Heuking, Köln

        • Dr. Rainer Kienast
          Lindenau Prior & Partner, Düsseldorf

        • Dr. Hartmut Lange
          Vizepräsident des Sozialgerichts Dortmund

        • Dr. Hans-Peter Löw
          DLA Piper UK LLP, Frankfurt a.M.

        • Dr. Sebastian Maiß
          michels.pmks Rechtsanwälte, Düsseldorf

        • Franziska Mentken, LL.M.
          Kümmerlein, Simon & Partner Rechtsanwälte mbB, Essen
        • Nils Meurer
          HDI AG, Hannover

        • Dr. Marcus Michels
          michels.pmks Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

        • Jonathan Monz
          Kümmerlein, Simon & Partner Rechtsanwälte mbB, Essen

        • Tobias Neufeld, LL.M.
          ARQIS, Düsseldorf

        • Dr. Benjamin Pant
          Freshfields Bruckhaus Deringer, Düsseldorf

        • Prof. Dr. Barbara Reinhard
          KLIEMT.Arbeitsrecht, Frankfurt a.M.

        • Prof. Dr. Martin Reufels, LL.M.
          Heuking, Köln

        • Dr. Erwin Salamon
          Esche Schümann Commichau, Hamburg

        • Dr. Sascha Schewiola
          Heuking, Köln

        • Dr. Volker Schneider
          Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg

        • Dr. Eckard Schwarz
          Hogan Lovells International LLP, Hamburg

        • Thomas Ubber
          A&O Shearman, Frankfurt a.M.

        • Dr. Felicia von Grundherr
          A&O Shearman, München

        • Prof. Dr. Raimund Waltermann
          Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

        Kooperationspartner

        Um Ihnen das Beste aus Theorie und Praxis zu vermitteln, arbeiten wir mit renommierten und erfahrenen Partnern zusammen. Unsere Lehrenden kommen u.a. aus folgenden namhaften Unternehmen und Kanzleien:

        Prüfungen & Abschluss

        • Berufsbegleitend
          zum Hochschulgrad "Master of Laws" (LL.M.)

        • 8 Klausuren
          à 3 Zeitstunden

        • Masterarbeit
          (Umfang ca. 40–50 Seiten, Bearbeitungszeit: vier Monate)

        • Dreistündige Klausur am Ende eines jeden Moduls 
        • Fragen und kleinere Fälle zu den vorangegangenen Vorlesungen (kein Multiple Choice)

        • Bearbeitungszeit: vier Monate
        • Umfang: ca. 40 - 50 Seiten
        • Regulär nach Ende der Präsenzzeit; Verschieben der Masterarbeit flexibel möglich
        • Einreichung eigener Themenvorschläge; Prüfung und Zuweisung durch den Ausschuss

        • Bei Nichtbestehen zwei Wiederholungsversuche für jede Prüfungsleistung möglich
        • Nachschreibtermine für die Klausuren finden wahlweise unterjährig oder am Ende des Studiengangs statt
        • Wiederholung der Masterarbeit jederzeit nach individueller Absprache

        Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das lateinische Notensystem verwendet:

        0,7 – 1,3 summa cum laude
        1,7 – 2,3 magna cum laude
        2,7 – 3,3 cum laude
        3,7 – 4,0 rite
        5,0 non rite

        Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen.

        Die aktuelle Prüfungsordnung können Sie hier einsehen. 

        Das Modulhandbuch des Studiengangs können Sie hier herunterladen.

        Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praxisnahe Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses anerkannten Mastergrades weisen Sie Ihre Expertise auf dem Gebiet des Arbeitsrechts aus, können sich von Ihren Mitbewerberinnen und Mitbewerbern absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen.

        Ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Einschlägig sind hier die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche, die von Universität zu Universität variieren können. An der Universität Münster gilt für den Fachbereich Rechtswissenschaften u.a. die Voraussetzung eines Masterabschlusses mit Bestnote (summa cum laude). Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen können Sie der Promotionsordnung der Universität Münster entnehmen. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an. 

        Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Diese stehen insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Gerade die Mandantschaft freiberuflicher Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legt Wert auf diese Zusatzqualifikation. Bei uns erhalten Sie das theoretische Rüstzeug zur Erlangung der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht.

        Kosten

        EARLY 10-Tarif sichern!

        Die ersten 10 Anmeldungen erhalten 5 % Nachlass auf den jeweils geltenden Tarif. 
        Schnell sein lohnt sich!

        Frühbucher­tarif

        12.600 €

        bis zum 1. Juli 2025

        Bequem in Raten zahlen:
        3 Raten in Höhe von 4.200 € zum jeweiligen Semesterbeginn

        Reguläre Gebühren

        13.800 €

        nach dem 1. Juli 2025

        Bequem in Raten zahlen:
        3 Raten in Höhe von 4.600 € zum jeweiligen Semesterbeginn

        Sie kennen jemanden, der bereits einen Masterstudiengang bei uns absolviert hat? Bei Weiterempfehlung durch ein Mitglied unseres Alumnivereins erhalten Sie bei Zulassung einen Nachlass in Höhe von 5 % auf die jeweilige Studiengebühr. 

        In jedem Studienjahr vergibt die Universität Münster insgesamt sechs Teilstipendien in Höhe von 25 % der Studiengebühr. Die Teilstipendien werden an die jeweils ersten drei Juristinnen und Juristen bzw. sich Bewerbenden anderer Fachrichtungen vergeben, die über eine hervorragende Abschlussnote und die geforderte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügen. Teilstipendienfähig ist, wer:

        • in einem der beiden Staatsexamina mit 9,0 oder mehr Punkten abgeschlossen hat 
        • einen Examens-, Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss hat und zu den besten 10 % zählt (Nachweis erforderlich)
         

        Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen vergeben werden können.

        Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel. Bei Übernahme der Kosten eines berufsbegleitenden Studiums durch den Arbeitgeber kann sich dies für Arbeitgeber und auch für Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Arbeitgeber können die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, die Beschäftigten ihrerseits müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei ebenfalls nicht an.

        Zulassung

        Hochschulstudium

        • Ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen: 
          • Staatsexamen 
          • Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)
         

        Berufserfahrung

        • mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung
         

        Für Bewerberinnen und Bewerber ohne rechtliches Erststudium

        • rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse
          • schriftliche Leistungsnachweise einer Hochschule
            oder
          • Teilnahme am kostenlosen Vorschaltkurs und Bestehen der Klausur
         

        Die aktuelle Zulassungsordnung können Sie hier einsehen.

        Es werden maximal 40 Studienplätze vergeben. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung nebst sämtlicher für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen.

        • Prioritätsprinzip
          Bei Vorliegen der formalen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt die Vergabe der ersten 30 Studienplätze nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Nach Eingang dauert es etwa ein bis zwei Wochen, bis der Prüfungsausschuss über die Zulassung entschieden hat.
        • Bewerbungsverfahren
          Die übrigen Studienplätze werden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben. Dabei werden alle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss, insbesondere basierend auf den Kriterien "Abschlussnote" und "Berufserfahrung". Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Ihre Bewerbung kann auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch berücksichtigt werden, sofern noch Studienplätze frei sind.

        Für die Bewerbung zum Studiengang benötigen wir die folgenden Unterlagen:

        Auf dem Postweg:

        • Beglaubigte Ablichtungen der Staatsexamenszeugnisse, des Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisses. Die Beglaubigung ist u.a. vorzunehmen durch einen Notar/eine Notarin, eine Gemeinde, Sparkasse oder der Ausstellungsbehörde der Urkunde.
           

        Auch per E-Mail möglich:

        • Anmeldeformular
        • Tabellarischer Lebenslauf
        • Bei Diplom-, Bachelor- und Masterabschlüssen: Einfache Ablichtung des Einzelnotennachweises und des Diploma Supplements, einer Ranking-Bescheinigung oder eines Grading-Tables
        • Scan des Personalausweises (Vorderseite)

        Es besteht die Möglichkeit, sich an der Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren von derzeitig 320,17 € pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das deutschlandweite Semesterticket. Bei Interesse an einer Immatrikulation an der Universität Münster sprechen Sie uns gerne an.

        Studierendenstruktur

        Zahlen und Fakten

        Beruflicher Background

        Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus Kanzleien, Rechts- und Personalabteilungen von Unternehmen sowie Verbänden.

        Ihre Ansprechpartnerin

        Dr. Sarah Hölker

        Tel.: +49 251 62077-19
        Mail: sarah.hoelker[at]jurgrad.de