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Studienstart
Oktober 2025!
Studienstart
Oktober 2025!
Arbeitsrecht
Berufsbegleitender Masterstudiengang | Abschluss: LL.M.
zugleich Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht
- kombiniert wissenschaftlich fundiertes Fachwissen mit dem für den beruflichen Alltag entscheidenden Praxisbezug
- interdisziplinärer Austausch und wertvolles Netzwerk
- speziell auf Berufstätige zugeschnitten
Der Studiengang in Kürze:
Berufsbegleitend
zum Hochschulgrad
"Master of Laws" (LL.M.)
Zugleich Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht
Kurze Präsenzphasen:
Einführungswoche und 14 BlockveranstaltungenMit Online-Elementen:
2 feste Online-Terms und 3 flexible Online-VoucherNächster Studienbeginn:
Sommersemester 2024Dauer:
3 Semester
zzgl. MasterarbeitErweitern Sie Ihr
NetzwerkKosten:
12.900 €
Inhalte des Studiums
- Grundlagen des Zivilrechts
Für die Teilnehmenden ohne juristisches Erststudium wird im Rahmen dieser Veranstaltung eine gemeinsame Wissensbasis geschaffen, die einen optimalen Start in den Studiengang ermöglicht.
1.1 Grundlagen des Individualarbeitsrechts
1.2 Grundlagen des Sozialversicherungsrechts
1.3 Grundlagen des Steuerrechts
2.1 Kollektives Arbeitsrecht I
2.2 Begründung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
3.1 Kollektives Arbeitsrecht II – ein Praxisblick aus Sozialpartnerperspektive
3.2 Inhalt und Änderung des Arbeitsvertrages
3.3 Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis und Haftungsrecht
3.4 Flexible Arbeitsverhältnisse
3.5 Atypische Arbeitsverhältnisse: Leiharbeit, MiLoG
4.1 Arbeitsrecht in der Umstrukturierung und Unternehmenskrise
4.2 Europäische Bezüge des Arbeitsrechts (Online)
5.1 Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
5.2 Verfahrensrecht
6.1 Compliance
6.2 Arbeitsschutzrecht und Gesundheitsmanagement
6.3 Legal Tech: Digitale Prozesse (Online)
6.4 Datenschutzrecht (Online)
6.5 Urlaubsrecht (Online)
7.1 Besonderheiten des Arbeitsrechts bei Führungskräften
7.2 Besonderheiten des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst und bei kirchlichen Trägern
7.3 Workforce Riskmanagement – Einblicke aus der Praxis
7.4 Betriebliche Altersversorgung
7.5 Besondere Entgeltformen
7.6 Europäische Aktiengesellschaft – Gründungswege und Unternehmensmitbestimmung
8.1 Personalführung und Mitarbeitermotivation
8.2 Mediation bei Konflikten in der Arbeitswelt
8.3 Vertragsgestaltung
8.4 Arbeits- und Organisationspsychologie
8.5 Personalwirtschaft und digitale Anforderungen
Termine des Studienjahrgangs 2024
- Vorschaltkurs17.-20. Februar 2024 für Nichtjuristinnen
und -juristen - 1. Term9.-13. April 2024
- 2. Term23.-25. Mai 2024 + Klausur
- 3. Term20.-22. Juni 2024
- 4. Term15.-17. Juli 2024+ Klausur
- 5. Term 22.-24. August 2024
- 6. Term19.-21. September 2024+ Klausur
- 7. Term18.+19. Oktober 2024online
- 8. Term14.-16. November 2024+ Klausur
- 9. Term12.-14. Dezember 2024
- 10. Term 9.-11. Januar 2025+ Klausur
- 11. Term6.-8. Februar 2025online
- 12. Term6.-8. März 2025 + Klausur
- 13. Term3.-5. April 2025
- 14. Term 8.-10. Mai 2025+ Klausur
- 15. Term2.-4. Juni 2025
- 16. Term5. Juli 2025Klausur und Ausgabe der Masterarbeitsthemen
INFOBROSCHÜRE 2024 Typ: PDF (5 MB)
TERMINE JAHRGANG 2024 Typ: PDF (79 KB)
TimeTable Jahrgang 2024 Typ: PDF (236 KB)
Lehrende
Das Executive Board
Als Gremium mit beratender Funktion, das sich aus Professorinnen und Professoren sowie Praktikerinnen und Praktikern zusammensetzt, überwacht das Executive Board die Qualität des Studiengangs und legt die strategische Ausrichtung fest. Die Studieninhalte werden dabei ständig an die aktuellen Entwicklungen und Bedürfnisse des Marktes angepasst.
Unsere Lehrenden
Zu unseren Dozierenden zählen nicht nur Hochschulprofessorinnen und -professoren, sondern auch zahlreiche Praktikerinnen und Praktiker aus national und international agierenden Kanzleien, Unternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Auch Richterinnen und Richter aus der Arbeitsgerichtsbarkeit geben Einblicke aus ihrem Berufsalltag.
Alle Dozierenden verfügen über eine exzellente Reputation und bringen langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich mit. Für die Studierenden bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, vom Erfahrungsschatz ausgewiesener Expertinnen und Experten zu profitieren.
Prof. Dr. Georg Annuß, LL.M.
Prof. Dr. Georg Annuß, LL.M.Pusch Wahlig Workplace Law, MünchenGeorg Annuß ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Staudacher Annuß Arbeitsrecht. Rechtsanwaltsges. mbH sowie außerplanmäßiger Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Regensburg. Studium in Bayreuth und Regensburg, Promotion 1998, Habilitation 2004. Rechtsanwalt seit 1996, zunächst in Düsseldorf und seit 2004 in München, dort bis April 2018 Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Linklaters LLP.
Dr. Wolfgang Balze
Dr. Wolfgang BalzeArbeitsgericht AugsburgDr. Wolfgang Balze, geboren 1961 in Augsburg, arbeitete nach dem zweiten juristischen Staatsexamen in Bayern und einer kurzfristigen Tätigkeit als Unternehmensjurist von 1991 bis 1994 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Steinmeyer an der Fernuniversität Hagen. Er promovierte 1993 mit dem Thema "Die Auswirkungen der Einheitlichen Europäischen Akte auf die sozialpolitischen Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft". Von 1994 bis 2003 bearbeitete er als Referent im Bayerischen Sozialministerium überwiegend arbeitsmarktpolitische Themen. 2003 erfolgte der Wechsel in die Bayerische Arbeitsgerichtsbarkeit. Zunächst war er am Arbeitsgericht Kempten tätig, Ende 2007 wechselte er zum Arbeitsgericht Augsburg. Dr. Balze ist seit vielen Jahren nebenamtlich als Dozent tätig so etwa für die Ausbildung der Patentanwälte im Fach Europarecht, für die Referendarausbildung im Fach Arbeitsrecht oder für die Schulung von Betriebsräten. Er veröffentlichte mehrere Beiträge im systematische Teil der von Prof. Dr. Oetker und Prof. Dr. Preis herausgegebenen EAS (Europäisches Arbeits- und Sozialrecht - Loseblattwerk) und ist zusammen mit Dr. Wolfgang Rebel und Peter Schuck Autor des in der dritten Auflage erschienenen Werkes "Outsourcing und arbeitsrechtliche Restrukturierung von Unternehmen".
Dr. Peter Becker
Dr. Peter BeckerRechtsanwalt, MünsterDiplom-Finanzwirt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Lehrbeauftragter an der Universität Münster im Bereich "Buchführung und Bilanzierung"; daneben Dozententätigkeit in Postgraduierten- und Praktikerlehrgängen zum Steuer-, Gesellschafts- und Bilanzrecht.
Dr. Barbara Bittmann
Dr. Barbara BittmannCMS Hasche Sigle, DüsseldorfDr. Barbara Bittmann ist seit 1998 bei CMS im Arbeitsrecht tätig. 2001 wurde sie für die Kanzlei in Hongkong tätig und 2003 zur Partnerin ernannt. Seit 2002 ist sie Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Dr. Barbara Bittmann berät und vertritt deutsche und ausländische Unternehmen und Konzerne sowohl bei operativen als auch bei strategischen Themen. Insbesondere berät sie bei Umstrukturierungen, Betriebsübergängen und Transaktionen sowie im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung und des Tarifregimes. Oftmals wird sie in grenzüberschreitenden Projekten tätig. Zu den besonderen Beratungsschwerpunkten von Barbara Bittmann zählt auch der Bereich Organe und Vergütung. Regelmäßig ist sie zudem mit Compliance-Themen befasst.
Dr. Markus Bohnau
Dr. Markus BohnauKLIEMT.Arbeitsrecht, DüsseldorfDr. Markus Bohnau, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist seit 2004 Partner im Düsseldorfer Büro von KLIEMT.Arbeitsrecht. Davor war er seit 1999 für Lovells (jetzt Hogan Lovells) im Arbeitsrecht tätig. Nach Aufenthalten in den Büros München und London leitete Dr. Bohnau das arbeitsrechtliche Team von Lovells in Düsseldorf. Zuvor war er als Repetitor tätig und in einer mittelständischen Kanzlei, für die er internationale Transfers im Berufsfußball arbeitsrechtlich begleitete. Das Tätigkeitsfeld von Dr. Bohnau umfasst die Beratung und Prozessvertretung von Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen, insbesondere kollektivarbeitsrechtlichen Themen. Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden (Post-Merger) Restrukturierungen und Outsourcing-Projekte inklusive Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften sowie Unternehmenskäufe mit u.a. Due Diligence und Harmonisierung kollektivarbeitsrechtlicher Regelungen. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit ist das Sportarbeitsrecht, insbesondere im Profifußball. Dr. Bohnau leitet bei KLIEMT.Arbeitsrecht die Praxisgruppe Betriebsverfassungsrecht und ist seit 2001 Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht der Universität Münster.
Dr. Philipp Böwing-Schmalenbrock, LL.M.
Dr. Philipp Böwing-Schmalenbrock, LL.M.Finanzgericht MünsterHerr Dipl.-Kfm. Dr. Philipp Böwing-Schmalenbrock, LL.M. studierte Betriebswirtschaftslehre an der Fernuniversität Hagen (Diplom-Prüfung 2011) und Rechtswissenschaften an der Universität Münster (1. Examen 2008), an der er mit einer steuerrechtlichen Dissertation in 2011 promoviert wurde. Nach dem Erwerb des LL.M. in den Steuerwissenschaften (Master-Prüfung 2011) an der JurGrad gGmbH (Universität Münster) legte er in 2011 das 2. Staatsexamen ab. Herr Dr. Böwing-Schmalenbrock begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2012 als Richter des Finanzgerichts Münster und gehörte dort zunächst dem u.a. für Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zuständigen 3. Senat an. In den Jahren 2014 und 2015 war er im Rahmen einer Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesfinanzhof in München im u.a. für internationales Steuerrecht und Körperschaftsteuer zuständigen I. Senat tätig. Seit 2016 ist er Mitglied des für allgemeines Ertragsteuerrecht und Kirchensteuerrecht zuständigen 4. Senats des Finanzgerichts Münster. Seit 2018 ist Herr Dr. Böwing-Schmalenbrock zudem Präsidialrichter und Personaldezernent des Finanzgerichts Münster. 2023 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Finanzgericht ernannt. Herr Dr. Böwing-Schmalenbrock ist ferner Autor steuerlicher Fachbeiträge/Kommentierungen und trägt zu steuerlichen Themen vor.
Iris Brandes
Iris BrandesPricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, DüsseldorfIris Brandes ist seit 1999 für PwC tätig, seit 2013 Senior Managerin. Sie ist seit 11 Jahren im Bereich der Expatriate- und internationalen Sozialversicherungsberatung tätig. Sie betreut die Mandanten in allen sozialversicherungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit internationalen Mitarbeitereinsätzen. Innerhalb von PwC hat sie darüber hinaus bereits Erfahrung im Human Recources Bereich sammeln können. Daneben begleitet sie sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfungen, Statusfeststellungsverfahren und ist Ansprechpartner für sämtliche Fragestellungen des nationalen Sozialversicherungsrechts. Sie ist zudem Autorin für den Bereich Sozialversicherung im „Praxishandbuch Flexible Einsatzformen von Arbeitnehmern. Der rechtssichere Umgang mit atypischen Beschäftigungsverhältnissen für Unternehmer“, Verlag De Gruyter, Berlin 2012
Prof. Dr. Nadine Brandl
Prof. Dr. Nadine Brandlver.di-Bundesverwaltung, BerlinProf. Dr. Nadine Brandl ist seit dem 1.9.2020 Leiterin des Bereichs Recht und Rechtspolitik der ver.di-Bundesverwaltung in Berlin. Von 2017 bis August 2020 war sie Leiterin der Abteilung Recht beim Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) in Berlin. Vor ihrer Tätigkeit beim DGB war sie als Abteilungsleiterin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf und Leiterin des Referats Arbeits- und Sozialrecht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) sowie am Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI) in Frankfurt am Main tätig. Frau Prof. Dr. Brandl ist zudem seit 2010 Rechtsanwältin (u.a. schwegler rechtsanwälte, seit 2019 EurAA-Anwälte für Arbeitnehmer) und Honorarprofessorin der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf, wo sie regelmäßig Deutsches und Internationales Arbeitsrecht sowie Koalitions-, Tarif- und Arbeitskampfrecht lehrt. Frau Brandl ist darüber hinaus ehrenamtliche Richterin am Arbeitsgericht Berlin und am Bundessozialgericht in Kassel und auch bekannt als Referentin sowie aus zahlreichen Veröffentlichungen.
Stefanie Briefs, EMBA
Stefanie Briefs, EMBABertelsmann SE & Co. KGaA, GüterslohStefanie Briefs ist seit 2007 Rechtsanwältin und als Inhouse Counsel in der Zentrale von Bertelsmann tätig. Mit einem Interesse an bereichsübergreifender Zusammenarbeit und interdisziplinären Projekten verantwortet sie seit 2011 zunächst die M&A-Tätigkeiten im Bereich Arbeitsrecht und seit 2021 zusätzlich die arbeitsrechtlichen Legal Tech Aktivitäten.
Ein besonderes Anliegen ist ihr das Teilen von Wissen: Für Bertelsmann hat sie ein übergreifendes arbeitsrechtliches Schulungskonzept entwickelt und umgesetzt und nimmt vielfältige Lehraufträge wahr.
Als Ergänzung zu rechtlichen Fortbildungen absolvierte Stefanie Briefs 2011-2013 den Executive MBA-Studiengang an der JurGrad in Münster sowie 2016 die Zertifizierung zur Projektmanagerin.
Zwischen 1. und 2. Staatsexamen gründete Stefanie Briefs zusammen mit Kommiliton:innen die AD LEGENDUM.
Ulrich Buschermöhle
Ulrich BuschermöhleVialto Partners Steuerberatungsgesellschaft mbH, Frankfurt a.M.Ulrich Buschermöhle beschäftigt sich seit 1985 mit sozialversicherungsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten internationaler Personaltransfers. Bevor er zu PricewaterhouseCoopers wechselte, um dort das Competence Center „Social Security“ zu leiten, war er mehrere Jahre bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) und anderen Sozialversicherungsträgern beschäftigt. Ulrich Buschermöhle ist als Rentenberater gerichtlich zugelassen und als Autor sowie als Referent, u.a. an der Akademie der Betriebskankenkassen, zu diesem Thema tätig.
Dr. Jan Alexander Daum
Dr. Jan Alexander DaumRichter am Sozialgericht DarmstadtDr. Jan Alexander Daum ist Richter in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Münster arbeitete Herr Dr. Daum als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am dortigen Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht (Direktor: Prof. Dr. H.-D. Steinmeyer). Seine 2020 abgeschlossene Dissertation „Der Betrieb als Organisation – Eine Erprobung an matrixstrukturierten Unternehmen und Konzernen“ wurde mit dem Dissertationspreis des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands sowie dem Hans-Brox-Preis für die beste an der Universität Münster vorgelegte arbeitsrechtliche Dissertation prämiert. Nach dem Referendariat mit Stationen u.a. im Bundesministerium für Arbeits- und Sozialgericht sowie am Bundessozialgericht war er von Oktober 2021 bis Oktober 2024 Akademischer Rat a. Z. an der Universität Münster und am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln (Direktor: Prof. Dr. Höpfner). Seine Forschungsschwerpunkte liegen u.a. im nationalen und europäischen Arbeitsrecht, den rechtlichen Implikationen Künstlicher Intelligenz sowie im Sozialrecht.
Dr. Nicole Elert
Dr. Nicole ElertPricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, DüsseldorfFrau Dr. Elert absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Köln. Im Jahr 2000 folgte die Dissertation über ein arbeitsrechtliches Thema bei Prof. Dr. Ulrich Preis. Als wissenschaftliche Mitarbeiterin war Nicole Elert von 1999 bis 2000 am Institut für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht von Prof. Dr. Ulrich Preis tätig. Seit 2002 ist Nicole Elert Rechtsanwältin und seit 2006 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Associate bei einer internationalen Großkanzlei in Frankfurt und Partnerin eines Spin-offs ebenfalls in Frankfurt, wechselte sie 2007 zu der PwC AG WPG - später PwC GmbH WPG. Seit Juni 2010 ist sie Partnerin der PwC GmbH WPG. Nicole Elert leitet die deutsche Praxisgruppe Arbeits- und Sozialrecht, welche sie jahrelang auch europaweit verantwortet hat. Sie war Co-Managing Partner der PwC Legal AG und Mitglied des Leadershipteams von Tax & Legal; in diesen Rollen hat sie die Leitung des Bereichs Legal & Transformation übernommen, die sie heute für den Bereich Workforce Transformation fortsetzt. Ihr interdisziplinäres Team setzt sich aus mehr als 100 Arbeitsrechtlern, Technologie- und HR-Experten deutschlandweit zusammen. Nicole Elert vertraut auf Transformation – sie hat allein in den letzten fünf Jahren einen der ersten Legal Chatbots, den HR Analyst als Personalreportingtool in Krisenzeiten, sowie das HR Litigation Dashboard, für die Visualisierung von Arbeitsgerichtsverfahren, entwickelt und zuletzt einen Whistleblower & Ethics Reporting Channel als Managed Service in den Markt eingeführt. Sie steht ihren Mandanten als Sparrings-Partner bei strategischen HR-Themen, Workforce Riskmanagement sowie Transformationen wie Deals, CarveOuts und Restrukturierungen zur Seite. Nicole Elert wird insbesondere für ihre langjährige Erfahrung im kompletten HR Bereich sowie ihren fokussierten Ansatz im Bereich LegalTech und Transformation geschätzt. Neben Transformation ist es das Netzwerken, wofür Nicole Elert steht: Sie hat 2010 das erste branchenspezifische Frauennetzwerk „women&energy“ bei PwC gegründet und ist inzwischen Schirmherrin von allen PwC Frauennetzwerken. Zudem hat sie diverse Bücher in deutscher und englischer Sprache zum deutschen Arbeitsrecht veröffentlicht.
Stefan Gatz
Stefan GatzEsche Schümann Commichau, HamburgStefan Gatz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2011 als Rechtsanwalt in Hamburg tätig. Er ist Associated Partner der Sozietät Esche Schümann Commichau und berät Unternehmen umfassend im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Ein Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit stellt die Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen bei Restrukturierungen, Mitbestimmungsangelegenheiten und die HR-Compliance dar, insbesondere Internal Investigations, Beschäftigtendatenschutz und Pflichtendelegationen im Unternehmen. Stefan Gatz ist Co-Head der Praxisgruppe Compliance bei Esche Schümann Commichau.
Dr. Sabine Göldner-Dahmke
Dr. Sabine Göldner-DahmkeVorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Schleswig-HolsteinDr. Sabine Göldner-Dahmke, Volljuristin, Vorsitzende Richterin am Arbeitsgericht Kiel, Mediatorin und Vorsitzende diverser Einigungsstellen, Referentin auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts (Individual- und Betriebsverfassungsrecht) sowie Trainerin für Betriebsräte, Führungskräfte und PersonalreferentenProf. Dr. Stefan Greiner
Prof. Dr. Stefan GreinerRheinische Friedrich-Wilhelms-Universität BonnNach Jurastudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und erstem juristischem Staatsexamen promovierte Stefan Greiner an der Universität zu Köln zu einem Thema im Grenzbereich von Arbeitsrecht, bürgerlichem Recht und Verfassungsrecht („Ideelle Unzumutbarkeit“, 2004). Es folgten das juristische Referendariat sowie eine Tätigkeit als Rechtsanwalt in der arbeitsrechtlichen Praxisgruppe einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Greiner habilitierte sich dann – ebenfalls an der Universität zu Köln – zu einem kollektivarbeitsrechtlichen Thema („Rechtsfragen der Koalitions-, Tarif- und Arbeitskampfpluralität“, 2010) und erhielt die Lehrbefähigung für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht. In der Promotions- und Habilitationsphase war Greiner jeweils als wissenschaftlich Beschäftigter am Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln tätig. 2011 erfolgte zunächst die Ernennung zum Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Ruhr-Universität Bochum ernannt, bevor Stefan Greiner 2012 einem Ruf an die Universität Bonn folgte; Rufe an die European Business School (EBS) Wiesbaden und die Universität Hamburg (2011/2012) sowie an die Justus-Liebig-Universität Gießen (2017) lehnte er ab. Seit 2018 ist Stefan Greiner Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn. Stefan Greiner ist regelmäßig Mitglied von Auswahlkommissionen der Studienstiftung des Deutschen Volkes und der Konrad-Adenauer-Stiftung, Fachgutachter der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie Prüfer am Justizprüfungsamt des Oberlandesgerichts Köln. Er fungiert als Sachverständiger in Gesetzgebungsverfahren auf Bundes- und Landesebene. Als Referent tritt er regelmäßig bei wissenschaftlichen Fachtagungen und Schulungsveranstaltungen verschiedener Institutionen auf. Er lehrt regelmäßig im Jahreskurs der Deutschen Rechtsschule der Universität Warschau. Seit 2017 fungiert Greiner zudem als Redaktionsleiter und Mitherausgeber der im Verlag C.H.Beck erscheinenden Neuen Zeitschrift für Sozialrecht (NZS). Das Publikationsverzeichnis von Stefan Greiner umfasst derzeit insgesamt ca. 250 Publikationen zum Bürgerlichen Recht, Arbeits- und Sozialrecht. Unter anderem wirkt er als Autor an dem von Ascheid/Preis/Schmidt herausgegebenen Großkommentar Kündigungsrecht und am „Münchener Handbuch Arbeitsrecht“, herausgegeben von Kiel/Lunk/Oetker, mit. Gemeinschaftlich mit Ulrich Preis verantwortet er ein 2019 in 5. Auflage erschienenes Großlehrbuch zum Kollektivarbeitsrecht.
Lars Grützner
Lars GrütznerING-DiBa AG, Frankfurt a. M.Lars Grützner ist Senior Legal Counsel (Syndikusrechtsanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht im Bereich Labour Relations & Labour Law der ING-DiBa AG. Er ist seit mehr als zehn Jahren auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und begann seine berufliche Laufbahn 2010 als Rechtsanwalt im Düsseldorfer Büro von Kliemt.Arbeitsrecht. Nach weiteren Stationen in der Compliance- sowie der Personalabteilung der Siemens AG in München war er von 2015 bis Ende 2022 als Rechtsanwalt in Frankfurt a. M. tätig, zunächst bei Allen & Overy LLP und ab Ende 2017 erneut bei Kliemt.Arbeitsrecht. Lars Grützner berät verschiedene Fachbereiche der ING-DiBa AG zu allen Fragen des Arbeitsrechts. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen neben der arbeitsrechtlichen Begleitung von Projekten die Verhandlungen mit Betriebsratsgremien, etwa bei der Einführung von IT-Systemen oder zu organisatorischen Veränderungen.
Dr. Till Heimann
Dr. Till HeimannKLIEMT.Arbeitsrecht, Frankfurt a. M.Till Heimann berät Arbeitgeber mit Fokus auf Unternehmenstransaktionen (mit anschließender Integration), Umstrukturierungen auf Unternehmens- und Betriebsebene und Harmonisierung von Arbeitsbedingungen. Er ist erfahren im Umgang mit den speziellen Herausforderungen von Startups, Scale-Ups und Investoren sowie Unternehmen der Technologiebranche. Besondere Expertise besitzt er zudem zu Nachhaltigkeitsaspekten ("ESG"), insbesondere im Zusammenhang mit HR-Compliance sowie regulierter Vergütung in Finanzinstituten (Banken, Wertpapierinstitute, Versicherungen und KVGs). Till Heimann ist Co-Head der Fokusgruppe ESG bei KLIEMT.Arbeitsrecht.
Ann Christine Hlawaty
Ann Christine Hlawatyhlawaty + partner, HamburgAnn Christine Hlawaty, Diplom-Psychologin, ist Geschäftsführerin der hlawaty + partner Unternehmensberatung und seit 1992 als Mediatorin, Coach und Trainerin in Unternehmungen unterschiedlichster Branchen tätig. Zu ihren Kunden zählen unter anderem Banken und Versicherungen, Unternehmen in den Bereichen IT, Telekommunikation, Metallindustrie, Energieversorgung und der Pharmazeutischen Industrie, Verlage, Anwaltskanzleien, verschiedene Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, sowie mehrere Landesjustizbehörden und Landeskirchen. In diesen Zusammenhängen ist Frau Hlawaty insbesondere auf die Entwicklung komplexer Konfliktlösungen in hocheskalierten Situationen im beruflichen Kontext spezialisiert. Frau Hlawaty leitet eine Ausbildung zum zertifizierten Wirtschaftsmediator und ist als Referentin und Autorin zahlreicher Fachveröffentlichungen bekannt. Seit 2006 ist sie Kooperationspartnerin des Frankfurter Unternehmens Roland Lukas Konfliktlösungen.
Prof. Dr. Clemens Höpfner
Prof. Dr. Clemens HöpfnerUniversität zu KölnStudium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz, 2004 Erstes Staatsexamen, 2008 Zweites Staatsexamen, Promotion 2007, Habilitation 2014. Die Habilitationsschrift mit dem Thema "Die Tarifgeltung im Arbeitsverhältnis" wurde mit dem Wissenschaftspreis der Stiftung Theorie und Praxis des Arbeitsrechts ausgezeichnet. Lehrbeauftragter an den Universitäten Düsseldorf und Konstanz. 2015 – 2017 Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Unternehmensrecht und Rechtstheorie an der Universität Konstanz. 2017 - 2022 Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht, Abteilung II und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Rechtstheorie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Seit 2022 Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln. Mitherausgeber diverser arbeitsrechtlicher Zeitschriften.
Dr. Jannis Kamann
Dr. Jannis Kamannmichels.pmks, KölnDr. Jannis Kamann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner von michels.pmks am Standort Köln. Ausgebildet wurde Dr. Jannis Kamann an der Universität zu Köln, sein Referendariat absolvierte er in Köln und promovierte am Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht bei Prof. Dr. Ulrich Preis. Er ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen sowie eines Arbeitsrechtskommentars für Praktiker.
Dr. Jannis Kamann berät Mandanten beispielsweise aus den Branchen Handel, Pharma, IT und Gesundheit zu allen Facetten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in grenzüberschreitenden Sachverhalten vertrauen ihm auch internationale Unternehmen, beispielsweise bei der Gestaltung internationaler Matrixstrukturen. Dr. Jannis Kamann hat darüber hinaus umfangreiche Erfahrung bei der Gestaltung des Fremdpersonaleinsatzes in einer immer komplexer werdenden Arbeitswelt. Er gestaltet an der Schnittstelle zwischen dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht rechtssichere Organisationsmodelle und begleitet Unternehmen auch bei Betriebsprüfungen und Statusverfahren.
Dr. Christoph Katerndahl
Dr. Christoph KaterndahlHeuking, KölnDr. Christoph Katerndahl, geboren 1983 in Wuppertal. Rechtsanwalt seit 2019 und Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2022. Tätigkeitsschwerpunkte Arbeitsrecht und Compliance. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Promotion zum Dr. iur. 2016. Lehrbeauftragter an der Hochschule Fresenius in Köln. Autor und Ko-Autor zahlreicher Veröffentlichungen, u.a. „Münchener Anwaltshandbuch Arbeitsrecht“ (Hrsg.: Moll/Eckhoff/Reufels), „Beck’sche Online-Formulare Arbeitsrecht“ (Hrsg.: Reufels) und „Handkommentar Hinweisgeberschutzgesetz“ (Hrsg.: Reufels).
Dr. Rainer Kienast
Dr. Rainer KienastLindenau Prior & Partner, DüsseldorfDr. Rainer Kienast, geboren 1955 in Göttingen, ist seit 1987 als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht tätig, seit 1993 Fachanwalt für Arbeitsrecht. von 1991-2020 war Herr Dr. Kienast Partner bei CMS Hasche Sigle. Seit 2020 ist Herr Dr. Kienast Rechtsanwalt in der Kanzlei Lindenau Prior & Partner.
Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen auf allen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, namentlich im Zusammenhang mit Arbeitnehmerbeteiligung und Mitbestimmung. Herr Dr. Kienast verfügt über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Europäischen Aktiengesellschaft (SE). Er ist Mitautor in zwei Standardwerken über die SE, und zwar jeweils der Fragen zu Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren und Mitbestimmung, ferner zu Dienstverträgen von Vorständen und geschäftsführenden Direktoren in der SE. Er hat zahlreiche SE gegründet und bei der Gestaltung beraten.
Herr Dr. Kienast ist Richter am Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen, Lehrbeauftragter an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf und Mitglied des FFA Fachanwalts-Forum-Arbeitsrecht.
Dr. Hartmut Lange
Dr. Hartmut LangeVizepräsident des Sozialgerichts DortmundHerr Dr. Hartmut Lange ist Vizepräsident des Sozialgerichts Dortmund und Lehrbeauftragter für Sozialrecht an der Ruhr-Universität Bochum. Seit 2019 ist er bei der JurGrad gGmbH tätig.
Herr Dr. Lange studierte Rechtswissenschaft und legte im Jahr 2002 seine erste juristische Staatsprüfung, im Jahr 2005 seine zweite juristische Staatsprüfung ab. Herr Dr. Lange arbeitete von 2005 bis 2009 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter/Akademischer Rat am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht, Abt. II (Direktor: Prof. Dr. H.-D. Steinmeyer) an der Universität Münster und promovierte im Jahr 2010 über das Thema „Sozialrecht und Vergaberecht – Die Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts auf Sozialleistungsträger bei der sozialrechtlichen Leistungserbringung durch Dritte“. Von 2009-2019 war Herr Dr. Lange als Richter an den Sozialgerichten Dortmund und Münster tätig, von 2019-2023 war er Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen. Seit Mai 2023 ist Dr. Lange Vizepräsident des Sozialgerichts Dortmund. Herr Dr. Lange ist in der Referendarausbildung tätig und Autor im Beck- und juris-Verlag (u.a. Autor im „juris PraxisKommentar SGG-Sozialgerichtsgesetz“).
Dr. Hans-Peter Löw
Dr. Hans-Peter LöwDLA Piper UK LLP, Frankfurt a.M.Dr. Hans-Peter Löw ist seit dreißig Jahren als anwaltlicher Berater ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Zuvor war er mehr als zehn Jahre in verschiedenen Personalleiterfunktionen innerhalb des Hoechst Konzerns tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Er befasst sich überwiegend mit arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Restrukturierungen, Fusionen, Outsourcingvorhaben und der Mitbestimmung auf Unternehmensebene. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Rechtsfragen der Vergütung, vor allem im Sektor Financial Services. Herr Dr. Löw referiert und publiziert regelmäßig zu seinen Arbeitsschwerpunkten, so zuletzt zu Rechtsfragen variabler Vergütung, zur Novelle des EBRG, zu Fusion und Integration und zu Fragen des Betriebsübergangs. Er ist zudem ständiger Mitarbeiter in der Redaktion "Arbeitsrecht" der Fachzeitschrift Betriebs-Berater.
Dr. Sebastian Maiß
Dr. Sebastian Maißmichels.pmks Rechtsanwälte, DüsseldorfSebastian Maiß wurde 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei michels.pmks Rechtsanwälte.
Anja Mehrtens
Anja MehrtensARQIS, DüsseldorfAnja Mehrtens ist Rechtsanwältin und Counsel in der Wirtschaftskanzlei ARQIS in Düsseldorf. Seit Ende 2021 leitet sie den arbeits- und pensionsrechtlichen Transaktionsbereich bei ARQIS in Düsseldorf.
Zuvor war Sie fünf Jahre bei Freshfields Bruckhaus Deringer, zuletzt als Rechtsanwältin am Standort Düsseldorf, tätig. Aufgrund ihrer vielseitigen juristischen Tätigkeiten ist sie eine Expertin im Arbeitsrecht. Sie ist spezialisiert auf betriebliche Altersversorgung, Compliance-Fragen sowie das Individual - und Kollektivarbeitsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit komplexen M&A-Transaktionen und Restrukturierungen. Darüber hinaus hat sie Erfahrung im Bereich Pension Restructuring und De-Risking.
Ausgebildet wurde Anja Mehrtens an der Universität zu Köln, ihr Referendariat hat sie in Köln und Madrid absolviert. Sie ist u.a. Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) und wirkt regelmäßig als Autorin zahlreicher Fachveröffentlichungen mit.
Nils Meurer
Nils MeurerHDI AG, HannoverNils Meurer ist Rechtsanwalt und Personalleiter. Er studierte Rechtswissenschaften sowie Mittlere und Neuere Geschichte in Göttingen und war dort von 1999 bis 2003 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivilrecht, Zivilprozessrecht und Deutsche Rechtsgeschichte von Herrn Prof. Dr. Wolfgang Sellert tätig. Im Anschluss an Referendariat und Zweites Juristisches Staatsexamen arbeitete er zunächst bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin, anschließend in verschiedenen Arbeitgeberverbänden der Chemischen, Pharmazeutischen und kunststoffverarbeitenden Industrie. Er berät Mandanten in allen Fragen des Arbeits-, Tarif- und Sozialrechts, der Restrukturierung sowie der (agilen) Transformation. Herr Meurer ist zudem langjährig als Personalleiter in der Finanzdienstleistungsbranche tätig und dort zuständig für Personalmanagement, Personalstrategie, Compensation & Benefits sowie Labour Relations. Herr Meurer ist seit vielen Jahren ehrenamtlicher Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit, derzeit am Landesarbeitsgericht Niedersachsen.
Jonathan Monz
Jonathan MonzKümmerlein, Simon & Partner Rechtsanwälte mbB, EssenJonathan Monz ist seit März 2021 Rechtsanwalt und seit Januar 2023 Partner bei Kümmerlein Rechtsanwälte und Notare in Essen. Zuvor war er seit 2014 als Rechtsanwalt in der Praxisgruppe Arbeitsrecht/People and Rewards der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer in Düsseldorf tätig.
Einer seiner Tätigkeitsschwerpunkte liegt im Bereich des Unternehmensmitbestimmungsrechts (einschließlich Strukturierungsmöglichkeiten). Darüber hinaus berät er zu allen Aspekten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere zu flexiblem Personaleinsatz nach Transaktionen und Restrukturierungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Gestaltung und Beendigung von Vorstands- und Geschäftsführerdienstverträgen.
Jonathan Monz veröffentlicht regelmäßig arbeitsrechtliche Fachbeiträge und tritt als Referent auf. Er ist zugleich Lehrbeauftragter der EBZ Business School (Bochum/Hamburg).
Tobias Neufeld, LL.M.
Tobias Neufeld, LL.M.ARQIS, DüsseldorfTobias Neufeld, LL.M. ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Solicitor (England & Wales) und Partner der Wirtschaftskanzlei ARQIS in Düsseldorf.
In seiner über 20-jährigen anwaltlichen Beratungskarriere war Tobias Neufeld für internationale Großkanzleien in London, Frankfurt, München und Düsseldorf tätig, zuletzt als Global Head of Employment & Benefits sowie Leiter der deutschen Datenschutzpraxis von Allen & Overy. Im Anschluss hat er bei ARQIS die innovativen Beratungskonzepte HR.Law und Data.Law begründet. Er berät internationale Unternehmen und Konzerne in komplexen HR-Projekten mit besonderer Spezialisierung auf Restrukturierung/Change, HR Compliance/Investigations, Pensions (bAV) und Datenschutz/Künstliche Intelligenz & digitale Ethik.
Ausgebildet wurde Tobias Neufeld an der Universität Münster, BPP Law School in London, INSEAD (Fontainebleau) und an der Harvard Law School. Er ist als CIPP/E und CIPM (IAPP), als Compliance Officer (univ.) und Datenschutzbeauftragter (TÜV) zertifiziert und hat das Oxford Artificial Intelligence Programme der University of Oxford (Saïd Business School) erfolgreich absolviert. Tobias Neufeld ist Lehrbeauftragter der Universität Münster (Rechtswissenschaftliche Fakultät, Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht) und der Universität Zürich (UZH) im CAS Datenschutz sowie Executive Board Member der JurGrad. Er ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen und Kommentare zu seinen Schwerpunktgebieten und Beiratsmitglied der Zeitschrift Compliance-Berater. Tobias Neufeld wird in den marktführenden Handbüchern, Rankings und in der Fachpresse als Experte und führender Berater sowie als Dozent und Keynote Speaker empfohlen. WirtschaftsWoche).
Dr. Benjamin Pant
Dr. Benjamin PantFreshfields Bruckhaus Deringer, DüsseldorfDr. Benjamin Pant ist Rechtsanwalt in der arbeitsrechtlichen Praxisgruppe der internationalen Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer in Düsseldorf. Ein Kernbereich seiner Tätigkeit liegt in der Begleitung von arbeitsrechtlichen Um- und Restrukturierungen einschließlich der dazugehörigen Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretungen. Er berät Mandanten zudem häufig in komplexen betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Angelegenheiten sowie bei der Einführung und Anwendung moderner Arbeitsstrukturen und der digitalen Transformation (agile Arbeit, Matrixstrukturen, Flexibilisierung und Harmonisierung von Arbeitsbedingungen, künstliche Intelligenz usw.). Benjamin Pant verfügt daneben über besondere Expertise im gesamten Spektrum des Fremdpersonaleinsatzes einschließlich der Arbeitnehmerüberlassung. Er veröffentlicht laufend zu arbeitsrechtlichen Themen. So ist er ist etwa Autor im Handbuch "Arbeitnehmerüberlassung, Solo-Selbstständige und Werkverträge" (Henssler/Grau), im BeckOGK zum Kündigungs- und Beendigungsrecht (Höpfner/Picker/Temming) und Verfasser von diversen Fachbeiträgen. Benjamin Pant studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Im Anschluss daran war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter promotionsbegleitend am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht bei Professor Dr. Martin Henssler tätig. Seine Dissertation befasste sich mit der Regulierung von Arbeitnehmerüberlassung und wurde 2019 mit dem arbeitsrechtlichen Promotionspreis der Universität zu Köln ausgezeichnet. Sein Referendariat absolvierte er u.a. im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in der arbeitsrechtlichen Praxisgruppe von Freshfields Bruckhaus Deringer sowie am Landesarbeitsgericht Köln.Prof. Dr. Barbara Reinhard
Prof. Dr. Barbara ReinhardKLIEMT.Arbeitsrecht, Frankfurt a.M.Prof. Dr. Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht, ist seit 2012 Partnerin bei KLIEMT.Arbeitsrecht. Sie ist aufgrund vielfältiger juristischer Tätigkeiten eine ausgewiesene Expertin im Arbeitsrecht. Sie war von 1998 bis 2005 als Richterin an verschiedenen Arbeitsgerichten in NRW tätig. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesarbeitsgericht in Erfurt sowie als Referentin am Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin ist sie seit 2009 als Rechtsanwältin in Frankfurt tätig. Sie berät Unternehmen insbesondere in Transformations- und Transaktionsprojekten, wie etwa Re- und Umstrukturierungen, IT-Transformationen, M&A-Transaktionen oder zur Harmonisierung und Modernisierung von Arbeitsbedingungen. Ein starker Fokus liegt dabei auf der betrieblichen und Unternehmensmitbestimmung. Sie ist darüber hinaus renommierte Expertin im Arbeitnehmer-Datenschutzrecht sowie in Fragestellungen zur arbeitsrechtlichen Compliance. Sie ist Autorin und Vortragende zu zahlreichen arbeitsrechtlichen Themen und Honorarprofessorin an der Philipps-Universität Marburg.
Prof. Dr. Martin Reufels, LL.M.
Prof. Dr. Martin Reufels, LL.M.Heuking, KölnGeboren in Köln; Ausbildung an den Universitäten Köln und Heidelberg; Promotion 1996; Rechtsanwalt seit 1996; Partner der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek; Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht; Prof. Dr. Reufels ist Inhaber einer nebenberuflichen Professur für internationales Wirtschaftsrecht an der Hochschule Fresenius in Köln; Tätigkeitsschwerpunkte: Internationales Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht und EU-Recht; zahlreiche Mitgliedschaften und Veröffentlichungen.
Dr. Erwin Salamon
Dr. Erwin SalamonEsche Schümann Commichau, HamburgDr. Erwin Salamon ist Rechtsanwalt, seit 2009 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2010 Partner der Sozietät Esche Schümann Commichau in Hamburg. Herr Dr. Salamon ist ausschließlich im Bereich Arbeitsrecht tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen dabei im Bereich des Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht, in der Begleitung von Umstrukturierungen, der Vertragsgestaltung und der prozessualen Begleitung arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen. Herr Dr. Salamon berät Fach- und Führungskräfte in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Er ist zugleich Autor zahlreicher Beiträge zu arbeitsrechtlichen Themen in Fachzeitschriften.
Dr. Sascha Schewiola
Dr. Sascha SchewiolaHeuking, KölnDr. Sascha Schewiola, geboren 1977 in Wipperfürth. Rechtsanwalt seit 2006 und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln (Dr. jur. 2006). Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius in Köln und Autor zahlreicher Veröffentlichungen.
Dr. Volker Schneider
Dr. Volker SchneiderLuther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, HamburgDr. Volker Schneider wurde 1968 geboren. Er studierte von 1988 bis 1994 Rechtswissenschaften in Freiburg und München. Dem Referendariat beim Oberlandesgericht München folgte die Promotion an der Universität Osnabrück. Seit 1998 ist er als Rechtsanwalt in Hamburg tätig. 2001 erwarb er die Qualifikation eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Er ist seit 2004 bei Luther beschäftigt.
Dr. Eckard Schwarz
Dr. Eckard SchwarzHogan Lovells International LLP, HamburgDr. Eckard Schwarz ist seit über 25 Jahren als spezialisierter Rechtsanwalt im Arbeitsrecht tätig und leitet das arbeitsrechtliche Dezernat von Hogan Lovells am Hamburger Standort. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht publiziert er regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen, u.a. als Herausgeber und Co-Autor des renommierten „Beck'schen Formularbuchs Arbeitsrecht“. Darüber hinaus ist Dr. Eckard Schwarz ein gefragter Referent bei Seminaren und Inhouse-Veranstaltungen.
Er berät internationale, nationale und lokale Unternehmen bei unterschiedlichsten Veränderungsprozessen, insbesondere bei Umstrukturierungen, Reorganisationen und M&A-Projekten. Von der strategischen Planung bis zur abschließenden Umsetzung begleitet er seine Mandanten und erreicht in begleitenden Verhandlungen, beispielsweise mit Betriebsräten und deren Vertretern, stets effiziente und konfliktarme Lösungen. Darüber hinaus verfügt Dr. Eckard Schwarz über umfangreiche Erfahrung in arbeitsgerichtlichen Verfahren, einschließlich viel beachteter prozessualer Erfolge (z.B. erstmalige Anerkennung sog. „Turbo-Prämien" bei Abfindungsprogrammen durch das BAG).
Zahlreiche renommierte juristische Verzeichnisse (u.a. JUVE, Kanzleien in Deutschland, Chambers, Legal 500, Best Lawyers) und Wirtschaftsmagazine (u.a. Handelsblatt und WirtschaftsWoche) empfehlen ihn in ihren Rankings als einen führenden Experten im Arbeitsrecht.
Thomas Ubber
Thomas UbberA&O Shearman, Frankfurt a.M.Thomas Ubber ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner und Leiter der globalen und der deutschen Arbeitsrechtspraxis von A&O Shearman. Er verfügt über langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts und berät Unternehmen insbesondere bei Umstrukturierungen, Outsourcingprojekten, Personalabbaumaßnahmen und sonstigen Veränderungsprozessen. Er hat umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit Betriebsräten und Gewerkschaften und gilt als ausgewiesener Spezialist bei der rechtlichen Begleitung von Tarifverhandlungen und der Abwehr drohender Streikmaßnahmen. Thomas Ubber wurde von JUVE, Chambers Europe (Band 1) und PLC Which Lawyer wiederholt als einer der empfohlenen Anwälte für Arbeitsrecht in Deutschland benannt. Seit August 2011 zählt er zu den ""40 führenden Köpfen im Personalwesen in Deutschland"" (Personalmagazin, Haufe-Verlag). 2013 wurde er als ""Lawyer of the Year"" für Arbeitsrecht/Frankfurt am Main ausgezeichnet (Verlag Best Lawyers/Handelsblatt). Thomas Ubber referiert und publiziert regelmäßig zu seinen Arbeitsschwerpunkten, zuletzt insbesondere zu Fragen der Tarif- und Gewerkschaftspluralität, beispielsweise als Mitautor in Lehmann, ""Deutsche und europäische Tariflandschaft im Wandel"". Er ist Mitherausgeber und Mitautor des ""Beck'sches Formularbuch Arbeitsrecht"", Mitautor des ""Nomos Stichwortkommentar Arbeitsrecht"" sowie Mitautor bei Lukas/Dahl, ""Konfliktlösung im Arbeitsleben"".
Dr. Felicia von Grundherr
Dr. Felicia von GrundherrA&O Shearman, MünchenDr. Felicia von Grundherr ist Rechtsanwältin bei der Kanzlei A&O Shearman in München. Sie berät nationale und internationale Unternehmen in allen Angelegenheiten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung und gerichtlichen Vertretung von Arbeitgebern bei komplexen tarif- und arbeitskampfrechtlichen Streitigkeiten.
Dr. Felicia von Grundherr publiziert regelmäßig zu tarif- und arbeitskampfrechtlichen Themen, zuletzt etwa zu Fragen der Tarifeinheit in gemeinsamen Einrichtungen sowie zu tariflichen Indexklauseln.
Ausgebildet wurde sie an der Bucerius Law School in Hamburg und der Singapore Management University in Singapur. Ihr Referendariat absolvierte sie mit Stationen in München und London. Sie wurde an der Bucerius Law School in Hamburg zu einer betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellung promoviert.
Prof. Dr. Raimund Waltermann
Prof. Dr. Raimund WaltermannRheinische Friedrich-Wilhelms-Universität BonnStudium der Rechtswissenschaft in Münster; Erstes Juristisches Staatsexamen 1982 in Hamm; Zweites Juristisches Staatsexamen 1986 in Düsseldorf; von 1982–1988 Repetitor; 1989 Promotion an der Universität Münster über verfassungsrechtliche und arbeitsrechtliche Schranken tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen; 1989 und 1990 Rechtsanwalt in einer OLG-Sozietät in Hamm; 1994 Habilitation an der Universität Münster mit der Schrift „Rechtsetzung durch Betriebsvereinbarung zwischen Privatautonomie und Tarifautonomie“; 1994–2001 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen; 1999 und 2000 Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen; seit 2001 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit; Lehrgebiete: Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Sozialrecht.
Kooperationspartner
Um Ihnen das Beste aus Theorie und Praxis zu vermitteln, arbeiten wir mit renommierten und erfahrenen Partnern zusammen. Unsere Lehrenden kommen u.a. aus folgenden namhaften Unternehmen und Kanzleien:
Prüfungen & Abschluss
Berufsbegleitend
zum Hochschulgrad "Master of Laws" (LL.M.)8 Klausuren
à 3 ZeitstundenMasterarbeit
(Umfang ca. 40–50 Seiten, Bearbeitungszeit: vier Monate)
- Dreistündige Klausur am Ende eines jeden Moduls
- Fragen und kleinere Fälle zu den vorangegangenen Vorlesungen (kein Multiple Choice)
- Bearbeitungszeit: vier Monate
- Umfang: ca. 40 - 50 Seiten
- Regulär nach Ende der Präsenzzeit; Verschieben der Masterarbeit flexibel möglich
- Einreichung eigener Themenvorschläge; Prüfung und Zuweisung durch den Ausschuss
- Bei Nichtbestehen zwei Wiederholungsversuche für jede Prüfungsleistung möglich
- Nachschreibtermine für die Klausuren finden wahlweise unterjährig oder am Ende des Studiengangs statt
- Wiederholung der Masterarbeit jederzeit nach individueller Absprache
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das lateinische Notensystem verwendet:
0,7 – 1,3 summa cum laude
1,7 – 2,3 magna cum laude
2,7 – 3,3 cum laude
3,7 – 4,0 rite
5,0 non rite
Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen.
Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praxisnahe Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses anerkannten Mastergrades weisen Sie Ihre Expertise auf dem Gebiet des Arbeitsrechts aus, können sich von Ihren Mitbewerberinnen und Mitbewerbern absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen.
Ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Einschlägig sind hier die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche, die von Universität zu Universität variieren können. An der Universität Münster gilt für den Fachbereich Rechtswissenschaften u.a. die Voraussetzung eines Masterabschlusses mit Bestnote (summa cum laude). Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen können Sie der Promotionsordnung der Universität Münster entnehmen. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Diese stehen insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Gerade die Mandantschaft freiberuflicher Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legt Wert auf diese Zusatzqualifikation. Bei uns erhalten Sie das theoretische Rüstzeug zur Erlangung der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht.
Kosten
EARLY 10-Tarif sichern!
Die ersten 10 Anmeldungen erhalten 5 % Nachlass auf den jeweils geltenden Tarif.
Schnell sein lohnt sich!
Sie kennen jemanden, der bereits einen Masterstudiengang bei uns absolviert hat? Bei Weiterempfehlung durch ein Mitglied unseres Alumnivereins erhalten Sie bei Zulassung einen Nachlass in Höhe von 5 % auf die jeweilige Studiengebühr.
In jedem Studienjahr vergibt die Universität Münster insgesamt sechs Teilstipendien in Höhe von 25 % der Studiengebühr. Die Teilstipendien werden an die jeweils ersten drei Juristinnen und Juristen bzw. sich Bewerbenden anderer Fachrichtungen vergeben, die über eine hervorragende Abschlussnote und die geforderte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügen. Teilstipendienfähig ist, wer:
- in einem der beiden Staatsexamina mit 9,0 oder mehr Punkten abgeschlossen hat
- einen Examens-, Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss hat und zu den besten 10 % zählt (Nachweis erforderlich)
Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen vergeben werden können.
Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel. Bei Übernahme der Kosten eines berufsbegleitenden Studiums durch den Arbeitgeber kann sich dies für Arbeitgeber und auch für Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Arbeitgeber können die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, die Beschäftigten ihrerseits müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei ebenfalls nicht an.
Zulassung
Hochschulstudium
- Ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
- Staatsexamen
- Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)
Berufserfahrung
- mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung
Für Bewerberinnen und Bewerber ohne rechtliches Erststudium
- rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse
- schriftliche Leistungsnachweise einer Hochschule
oder - Teilnahme am kostenlosen Vorschaltkurs und Bestehen der Klausur
- schriftliche Leistungsnachweise einer Hochschule
Die aktuelle Zulassungsordnung können Sie hier einsehen.
Es werden maximal 40 Studienplätze vergeben. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung nebst sämtlicher für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen.
- Prioritätsprinzip
Bei Vorliegen der formalen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt die Vergabe der ersten 30 Studienplätze nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Nach Eingang dauert es etwa ein bis zwei Wochen, bis der Prüfungsausschuss über die Zulassung entschieden hat.
- Bewerbungsverfahren
Die übrigen Studienplätze werden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben. Dabei werden alle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss, insbesondere basierend auf den Kriterien "Abschlussnote" und "Berufserfahrung". Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Ihre Bewerbung kann auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch berücksichtigt werden, sofern noch Studienplätze frei sind.
Für die Bewerbung zum Studiengang benötigen wir die folgenden Unterlagen:
- Anmeldeformular (auch per E-Mail möglich)
- Tabellarischer Lebenslauf (auch per E-Mail möglich)
- Beglaubigte Ablichtungen der Staatsexamenszeugnisse, des Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisses (per Post). Die Beglaubigung ist u.a. vorzunehmen durch einen Notar/eine Notarin, eine Gemeinde, Sparkasse oder der Ausstellungsbehörde der Urkunde.
- Bei Diplom-, Bachelor- und Masterabschlüssen: Einfache Ablichtung des Einzelnotennachweises und des Diploma Supplements, einer Ranking-Bescheinigung oder eines Grading-Tables (auch per E-Mail möglich)
Es besteht die Möglichkeit, sich an der Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren von derzeitig 320,17 € pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das deutschlandweite Semesterticket. Bei Interesse an einer Immatrikulation an der Universität Münster sprechen Sie uns gerne an.
Studierendenstruktur
Zahlen und Fakten
Beruflicher Background
Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus Kanzleien, Rechts- und Personalabteilungen von Unternehmen sowie Verbänden.