EARLY 10 sichern: 5 % Nachlass
für die ersten 10!

5 % Nachlass
für die ersten 10!

Medizinrecht

Berufsbegleitender Masterstudiengang | Abschluss: LL.M.
Für Juristinnen und Juristen: zugleich Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht

  • speziell auf Berufstätige zugeschnitten
  • hochkarätige Lehrende aus verschiedensten Bereichen des Gesundheitswesens
  • Erweiterung der eigenen Perspektive durch interdisziplinären Austausch

    Der Studiengang in Kürze:

    • Berufsbegleitend
      zum Hochschulgrad 
      "Master of Laws" (LL.M.)

    • Fachanwaltschaft für Medizinrecht |
      über 300 ärztliche Fortbildungspunkte

    • Kurze Präsenzphasen:
      Einführungswoche und 14 Blockveranstaltungen

    • Flexible Teilnahme:
      bis zu fünf Mal Online-Teilnahme möglich 

    • Nächster Studienbeginn:
      4. Mai 2026

    • Dauer:
      3 Semester zzgl. Masterarbeit

    • EARLY 10-Tarif:
      5 % Nachlass
      für die ersten 10 Zulassungen! 

    • bis zum 01.02.2026
      Frühbuchertarif:
      12.600 €
      (danach 13.800 €)   

    • Medizinrecht und Münster – ein Perfect Match! Der berufsbegleitende Masterstudiengang der Universität Münster bietet aus Studierendensicht alles, was ein ideales Studium ausmacht: facettenreiche…

      Dr. Patrick Christian Otto, LL.M.,
      Geschäftsführer, Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V., Berlin

    • Den Masterstudiengang Medizinrecht kenne ich aus zwei Perspektiven – zunächst als Teilnehmer und seit einigen Jahren auch als Dozent. Mir persönlich hat der Studiengang eine sehr umfassende…

      Björn Stäwen, LL.M.,
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht,
      KWM LAW PartG mbB, Münster/Berlin

    • Es hat sich gelohnt, die Komfort-Zone zu verlassen und den Perspektivwechsel zu wagen! Meine berufliche Tätigkeit profitiert inzwischen in hohem Maße von den neuen Erkenntnissen und die Kommunikation…

      Dr. Kristina Böhm, MHA, MBA, LL.M.,
      Amtsärztin und Leitung des Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt Potsdam (LHP)

      Inhalte des Studiums

      • 1. Term: Öffentliches Recht
      • 2. Term: Zivilrecht
      • 3. Term: Strafrecht
       

      Das im Rahmen der drei Blockveranstaltungen vermittelte Grundverständnis in den Bereichen Öffentliches Recht, Zivilrecht und Strafrecht ist angesichts ihrer zentralen Rolle und der Verzahnung zum Medizinrecht unverzichtbar. Für die Teilnehmenden ohne juristisches Erststudium wird so eine gemeinsame Wissensbasis geschaffen, die einen optimalen Start in den Studiengang ermöglicht. 

      Der Vorschaltkurs umfasst insgesamt 100 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) sowie drei Klausuren. Für Bewerberinnen und Bewerber ohne rechtswissenschaftliches Erststudium ist die Teilnahme verpflichtend und das Bestehen von zwei der drei angebotenen Klausuren Zulassungsvoraussetzung zum Studiengang.

      Einzelbuchung
      Sofern Kapazitäten vorhanden sind, besteht die Möglichkeit den Vorschaltkurs bzw. einzelne Terms auch losgelöst von einer Bewerbung zum Masterstudium „Medizinrecht“ zu buchen. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an.

      Ärztliche Fortbildung
      Der Vorschaltkurs ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung von der Ärztekammer Westfalen-Lippe anerkannt. Für die einzelnen Module des Kurses vergibt die Ärztekammer 40 (Term 1), 35 (Term 2) und 25 (Term 3) Fortbildungspunkte (Kategorie H). Im Rahmen des Kurses können also bis zu 100 Fortbildungspunkte erworben werden. Die individuell erworbenen Fortbildungspunkte werden mittels elektronischer Erfassung der Einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN) direkt an die Ärztekammer gemeldet.

      1.1 Einführung in den Tätigkeitsbereich Medizinrecht
      1.2 Begriffliche und verfassungsrechtliche Grundlagen des Medizinrechts
      1.3 Die Rechtsverhältnisse zwischen Ärztin/Arzt bzw. Krankenhaus und Patientinnen/Patienten
      1.4 Systematik des SGB, Verfahrens- und Prozessrecht im Sozialrecht
      1.5 Europarechtliche Grundlagen des Medizinrechts
      1.6 Grundlagen der Gesundheitsökonomie und Gesundheitspolitik 

      2.1 Zivilrechtliche Haftung (der Ärztinnen, Ärzte und des Krankenhausträgers) – Einführung
      2.2 Zivilrechtliche Haftung (der Ärztinnen, Ärzte und des Krankenhausträgers) – Vertiefung
      2.3 (Zivil-)Prozessuale Besonderheiten und Verfahrensrecht
      2.4 Medizinische Ethik / Ethische Grundlagen des Medizinrechts 
      2.5 Materielles Arztstrafrecht

      3.1 Gesetzliche Krankenversicherung – Strukturelemente und Versichertenrecht
      3.2 Rechtliche Handlungsformen der GKV
      3.3 Leistungssteuerung, Qualitätssicherung und Rationierung in der GKV 
      3.4 Private Krankenversicherung 
      3.5 Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht 

      4.1 Krankenhausrecht (einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht)
      4.2 Vergütungsrecht der Krankenhäuser und Heilberufe
      4.3 Arzneimittelrecht
      4.4 Medizinprodukte- und Heilmittelwerberecht
      4.5 Das Recht der biomedizinischen Forschung am Menschen 

      5.1 Heimrecht
      5.2 Das Recht der Pflege
      5.3 Das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung 
      5.4 Die Vertretung handlungsunfähiger Menschen 
      5.5 Arbeitsrecht in Krankenhaus und Arztpraxis 
      5.6 Haftpflichtversicherungsschutz im Heilwesen 

      6.1 Sonstiges Vertragsrecht der Ärztinnen und Ärzte
      6.2 Gesellschafts- und Kooperationsrecht der Ärztinnen und Ärzte
      6.3 Expansionsstrategien im ambulanten Bereich – Gestaltungsspielräume für Ärzte und Zahnärzte
      6.4 Kartell- und Vergaberecht im Gesundheitswesen
      6.5 Grundzüge des Apothekenrechts 
      6.6 E-Health und Digitalisierung: Innovation, Vernetzung und Gesundheitsdatenschutz

      7.1 E-Health und Digitalisierung im Praxis- und Klinikalltag 
      7.2 Ärztliches Berufsrecht 
      7.3 Grundzüge des Berufs- und Zulassungsrechts der Psychotherapeuten, sonstiger Heilberufe, Heilpraktiker und Heilhilfsberufe/ Gesundheitshandwerker
      7.4 Compliance Management 
      7.5 Die Darstellung von Ärztinnen und Ärzten in der Öffentlichkeit: Wettbewerbsrecht 
      7.6 Die Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung 
      7.7 Die Erstattung von Medizinprodukten
      7.8 Schlichtung, Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit – Verfahren zur Erledigung von Streitigkeiten im Medizinrecht 

      8.1 Steuerrechtliche Fragen des Gesundheitswesens 
      8.2 Management im Gesundheitswesen
      8.3 Recht der Biomedizin 
      8.4 Steuerrechtliche Fragen des Gesundheitswesens

      Termine des Studienjahrgangs 2026

      • VorschaltkursTerm 1:
        22.-25. Februar 2026
        für Nichtjuristinnen
        und -juristen
      • VorschaltkursTerm 2
        22. – 26. März 2026
        für Nichtjuristinnen
        und -juristen
      • VorschaltkursTerm 3:
        13. – 15. April 2026
        für Nichtjuristinnen
        und -juristen
      • 1. Term04. – 09. Mai 2026
      • 2. Term25. – 27. Juni 2026+ Klausur
      • 3. Term23. – 25. Juli 2026
      • 4. Term20. – 22. August 2026+ Klausur
      • 5. Term7. – 9. September 2026
      • 6. Term22. – 24. Oktober 2026+ Klausur
      • 7. Term19. – 21. November 2026
      • 8. Term17. – 19. Dezember 2026+ Klausur
      • 9. Term07. – 09. Januar 2027
      • 10. Term11. – 13. Februar 2027+ Klausur
      • 11. Term04. – 06. März 2027
      • 12. Term08. – 10. April 2027+ Klausur
      • 13. Term10. + 11. Mai 2027
      • 14. Term10. – 12. Juni 2027+ Klausur
      • 15. Term01. – 03. Juli 2027+ Präsentationsprüfung
      • 16. Term30. Juli 2027Klausur und Ausgabe der Masterarbeits­themen

        Die ausführliche Broschüre zum nächsten Jahrgang 2026 folgt in Kürze!

        Unsere Lehrenden

        Das Executive Board

        Als Gremium mit beratender Funktion, das sich aus Professorinnen und Professoren sowie Praktikerinnen und Praktikern zusammensetzt, überwacht das Executive Board die Qualität und legt die strategische Ausrichtung des Studiengangs fest. Die Studieninhalte werden dabei ständig an die aktuellen Entwicklungen und Bedürfnisse des Marktes angepasst.

        • Prof. Dr. Peter Wigge
          Rechtsanwälte Wigge, Münster, Vorsitzender

        • Prof. Dr. Ernst Hauck
          Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a. D., Kassel

        • Dr. Isabelle Kotzenberg
          Sträter Rechtsanwälte, Bonn

        • Björn Stäwen, LL.M.
          KWM LAW Rechtsanwälte PartG mbB, Münster

        • Prof. Dr. Matthias von Schwanenflügel, LL.M. Eur.
          Ministerialdirektor a.D., Institut für europäische Gesundheits- und Sozialwirtschaft, Berlin

        • Prof. Dr. Thomas Gutmann, M.A.
          Universität Münster, Akademischer Leiter

        Unsere Lehrenden

        Zu unseren Dozierenden zählen nicht nur renommierte Professorinnen und Professoren, sondern auch zahlreiche Praktikerinnen und Praktiker aus Kanzleien, Versorgungseinrichtungen, Beratungshäusern und der Gerichtsbarkeit, 

        Alle Dozierenden verfügen über eine exzellente Reputation und bringen langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich mit. Für die Studierenden bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, vom Erfahrungsschatz ausgewiesener Expertinnen und Experten aus den Bereichen des Medizinrechts zu profitieren.

        • Dr. Peter Altenburger
          Altenburger Rechtsanwälte, Düsseldorf

        • Dr. Peter Becker
          Rechtsanwalt, Münster

        • Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M., EMBA
          Beckervordersandfort & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Münster

        • Jeannette Breitkopf-Schönhauser
          Rechtsanwältin, Münster

        • Claus Burgardt
          Sträter Rechtsanwälte, Bonn

        • Imke Ern, LL.M.
          ConMedPro, Münster

        • Ricarda Maria Essel
          Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin

        • Dr. Martin Estelmann
          Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Kassel
        • Dr. Katja Fahlbusch
          Richterin am Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht

        • Prof. Dr. Bijan Fateh-Moghadam
          Universität Basel

        • Michael Frehse
          Kanzlei am Ärztehaus, Münster, zugleich Vorstandsmitglied bei med.iatori - Deutsche Schiedsstelle im Medizinrecht e.V.

        • Prof. Dr. Peter W. Gaidzik
          Private Universität Witten/Herdecke

        • Dr. Martin Greiff
          Ratzel Rechtsanwälte, München

        • Prof. Dr. Thomas Gutmann, M.A.
          Universität Münster

        • Prof. Dr. Lars Hummel, LL.M.
          Universität Hamburg

        • Priv.-Doz. Dr. Bernhard Jakl, M.A.
          Universität Münster

        • Prof. Dr. Christian Katzenmeier
          Universität zu Köln

        • Dr. Dagmar Keysers
          Dr. Eick & Partner, Hamm

        • Karsten Kienitz
          Stiftung kreuznacher diakonie, Bad Kreuznach

        • Prof. Dr. Thorsten Kingreen
          Universität Regensburg

        • Lukas Klement, LL.M.
          Sträter Rechtsanwälte, Bonn

        • Dr. Maximilian Koddebusch, LL.M.
          KWM LAW Rechtsanwälte PartG mbB, Münster

        • Alexander Korthus, LL.M.
          Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Berlin

        • Dr. Sebastian Krekeler, LL.M.
          Bergmann und Partner, Hamm

        • Dr. Hartmut Lange
          Vizepräsident des Sozialgerichts Dortmund

        • Dr. Claudia Mareck
          PPP Rechtsanwälte, Münsterland

        • Dr. Max Middendorf
          Bergmann und Partner, Hamm

        • Dr. Christian Moers
          Sträter Rechtsanwälte, Bonn

        • Prof. Dr. rer. Pol. Christopher Niehues, LL.M.
          Fachhochschule Münster

        • Prof. Dr. Ingo Palsherm
          Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

        • Jan Paus, LL.M., LL.M.
          Ärztekammer Westfalen-Lippe, Münster

        • Christian Pinnow
          D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Düsseldorf

        • Dr. Christian Reuther
          D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin

        • Dr. iur. Christian Rybak
          Greenberg Traurig Germany, LLP

        • Prof. Dr. Ingo Saenger
          Universität Münster

        • Dr. Andrea Sautter
          Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, München

        • Dr. Matthias Schatz
          PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH

        • Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert
          Universität Münster

        • Arno Schubach
          Johannsen Rechtsanwälte, Frankfurt a. M.

        • Bibiane Schulte-Bosse
          Sträter Rechtsanwälte, Bonn

        • Björn Stäwen, LL.M.
          KWM LAW Rechtsanwälte PartG mbB, Münster

        • Dr. Thorsten Süß
          BLD Bach Langheid Dallmayr, Köln

        • Prof. Dr. Dr. Wilfried von Eiff
          HHL Leipzig Graduate School of Management

        • Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies
          Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

        • Prof. Dr. Matthias von Schwanenflügel, LL.M. Eur.
          Ministerialdirektor a.D., Institut für europäische Gesundheits- und Sozialwirtschaft, Berlin

        • Andreas Wagener
          Deutsche Krankenhausgesellschaft, Berlin

        • Dr. Carolin Wever
          Bergmann & Partner, Hamm

        • Prof. Dr. Peter Wigge
          Rechtsanwälte Wigge, Münster

        • Dr. Thomas Willaschek
          Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin

        Kooperationspartner

        Um Ihnen das Beste aus Theorie und Praxis zu vermitteln, arbeiten wir mit renommierten und erfahrenen Partnern zusammen. Unsere Lehrenden kommen u.a. aus folgenden namhaften Unternehmen und Kanzleien:

        Prüfungen & Abschluss

        • Berufsbegleitend
          zum Hochschulgrad "Master of Laws" (LL.M.)

        • 8 Klausuren
          à 3 Zeitstunden

        • Präsentationsprüfung
          (Modul 8)

        • Masterarbeit 
          (Umfang ca. 40–50 Seiten, Bearbeitungszeit: vier Monate)

        • Dreistündige Klausur am Ende eines jeden Moduls 
        • Fragen und kleinere Fälle zu den vorangegangenen Vorlesungen (kein Multiple Choice)

        • Obligatorische Studienleistung in Modul 8
        • Interdisziplinäre Gruppenarbeit
        • Vorbereitungszeit: 4 Stunden  
        • Präsentation/Diskussion: 30 Minuten
        • Die Note fließt nicht in die Gesamtnote ein

        • Bearbeitungszeit: vier Monate
        • Umfang: ca. 40 - 50 Seiten
        • Regulär nach Ende der Präsenzzeit; Verschieben der Masterarbeit flexibel möglich
        • Einreichung eigener Themenvorschläge; Prüfung und Zuweisung durch den Ausschuss
           

        • Bei Nichtbestehen zwei Wiederholungsversuche für jede Prüfungsleistung möglich
        • Nachschreibtermine für die Klausuren finden wahlweise unterjährig oder am Ende des Studiengangs statt
        • Wiederholung der Masterarbeit jederzeit nach individueller Absprache

        Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das lateinische Notensystem verwendet:

        0,7 – 1,3 summa cum laude
        1,7 – 2,3 magna cum laude
        2,7 – 3,3 cum laude
        3,7 – 4,0 rite
        5,0 non rite

        Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen. 

        Die aktuelle Prüfungsordnung können Sie hier einsehen. 

        Das Modulhandbuch des Studiengangs können Sie hier herunterladen.

        Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praxisnahe Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses anerkannten Mastergrades weisen Sie Ihre Expertise auf dem Gebiet des Medizinrechts aus, können sich von Ihren Mitbewerberinnen und Mitbewerbern absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen.

        Ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Einschlägig sind hier die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche, die von Universität zu Universität variieren können. An der Universität Münster gilt für den Fachbereich Rechtswissenschaften u.a. die Voraussetzung eines Masterabschlusses mit Bestnote (summa cum laude). Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen können Sie der Promotionsordnung der Universität Münster entnehmen. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an. 

        Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Diese stehen insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Gerade die Mandantschaft freiberuflicher Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legt Wert auf diese Zusatzqualifikation. Bei uns erhalten Sie das theoretische Rüstzeug zur Erlangung der Fachanwaltschaft für Medizinrecht.

        Der Masterstudiengang „Medizinrecht“ ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung von der Ärztekammer Westfalen-Lippe anerkannt. Für die einzelnen Module des Studiengangs vergibt die Ärztekammer zwischen 15 und 40 Fortbildungspunkte (Kategorie H). Im Rahmen des Studiengangs können bis zu 470 Fortbildungspunkte erworben werden. Die individuell erworbenen Fortbildungspunkte werden mittels elektronischer Erfassung der Einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN) direkt an die Ärztekammer gemeldet.

        Kosten

        EARLY 10-Tarif sichern!

        Die ersten 10 Zulassungen erhalten 5 % Nachlass auf den jeweils geltenden Tarif. 
        Schnell sein lohnt sich!

        Vorschalt-
        kurs

        2.100 €

        Für Bewerberinnen und Bewerber ohne rechtliches Erststudium verpflichtend.

        Frühbucher­tarif

        12.600 €

        bis zum 1. Februar 2026

        Bequem in Raten zahlen:
        3 Raten in Höhe von 4.200 € zum jeweiligen Semesterbeginn

        Reguläre Gebühren

        13.800 €

        nach dem 1. Februar 2026

        Bequem in Raten zahlen:
        3 Raten in Höhe von 4.600 € zum jeweiligen Semesterbeginn

        Sie kennen jemanden, der bereits einen Masterstudiengang bei uns absolviert hat? Bei Weiterempfehlung durch ein Mitglied unseres Alumnivereins erhalten Sie bei Zulassung einen Nachlass in Höhe von 5 % auf die jeweilige Studiengebühr. 

        In jedem Studienjahr vergibt die Universität Münster insgesamt sechs Teilstipendien in Höhe von 25 % der Studiengebühr. Die Teilstipendien werden an die jeweils ersten drei Juristinnen und Juristen bzw. sich Bewerbenden anderer Fachrichtungen vergeben, die über eine hervorragende Abschlussnote und die geforderte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügen. Teilstipendienfähig ist, wer:

        • in einem der beiden Staatsexamina mit 9,0 oder mehr Punkten abgeschlossen hat 
        • einen Examens-, Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss hat und zu den besten 10 % zählt (Nachweis erforderlich)
         

        Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen vergeben werden können.

        Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel. Bei Übernahme der Kosten eines berufsbegleitenden Studiums durch den Arbeitgeber kann sich dies für Arbeitgeber und auch für Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Arbeitgeber können die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, die Beschäftigten ihrerseits müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei ebenfalls nicht an.

        Zulassung

        Hochschulstudium

        • ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen: 
          • Staatsexamen 
          • Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)
         

        Berufserfahrung

        • mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung
         

        Für Bewerberinnen und Bewerber ohne rechtliches Erststudium

        • Teilnahme am Vorschaltkurs und Bestehen von zwei der drei Klausuren
         

        Die aktuelle Zulassungsordnung können Sie hier einsehen.

        • Frühbuchertarif mit einem Nachlass in Höhe von 1.200 € bis 1. Februar 2026
        • Bewerbungsfrist: 15. Februar 2026 (Ihre Bewerbung kann auch nach dem 15. Februar 2026 berücksichtigt werden, wenn noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen.)

        Ausschlaggebend ist das Datum des Poststempels.

        Es werden maximal 40 Studienplätze vergeben. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung nebst sämtlicher für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen.

        • Prioritätsprinzip
          Bei Vorliegen der formalen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt die Vergabe der ersten 30 Studienplätze nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Nach Eingang dauert es etwa ein bis zwei Wochen, bis der Prüfungsausschuss über die Zulassung entschieden hat.
        • Bewerbungsverfahren
          Die übrigen Studienplätze werden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben. Dabei werden alle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss, insbesondere basierend auf den Kriterien "Abschlussnote" und "Berufserfahrung". Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Ihre Bewerbung kann auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch berücksichtigt werden, sofern noch Studienplätze frei sind.

        Für die Bewerbung zum Studiengang benötigen wir die folgenden Unterlagen:

        Auf dem Postweg:

        • Beglaubigte Ablichtungen der Staatsexamenszeugnisse, des Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisses. Die Beglaubigung ist u.a. vorzunehmen durch einen Notar/eine Notarin, eine Gemeinde, Sparkasse oder der Ausstellungsbehörde der Urkunde.

        Auch per E-Mail möglich:

        • Anmeldeformular
        • Tabellarischer Lebenslauf
        • Bei Diplom-, Bachelor- und Masterabschlüssen: Einfache Ablichtung des Einzelnotennachweises und des Diploma Supplements, einer Ranking-Bescheinigung oder eines Grading Tables
        • Scan des Personalausweises (Vorderseite)

        Es besteht die Möglichkeit, sich an der Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren von derzeitig 320,17 € pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das deutschlandweite Semesterticket. Bei Interesse an einer Immatrikulation an der Universität Münster sprechen Sie uns gerne an.

        Studierendenstruktur

        Zahlen und Fakten

        Beruflicher Background

        Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus Kanzleien, Kliniken, Ministerien und Verbänden, Versicherungs- und pharmazeutischen Unternehmen sowie weiteren Institutionen des Gesundheitswesens.

        Ihre Ansprechpartnerin

        Dr. Sarah Hölker

        Tel.: +49 251 62077-19
        Mail: sarah.hoelker[at]jurgrad.de