Hybrider Zertifikatslehrgang an der Universität Münster
Abschluss: Zertifizierter Compliance-Officer (Univ. Münster)
- praxisnah mit zahlreichen Fallstudien
- vermittelt originäre sowie aktuelle Compliance-Themen
- spannende Insights und perspektivreicher Austausch
Auf einen Blick
Erwerb des Titels: "Zertifizierter Compliance-Officer (Univ. Münster)"
Nächster Start:
25. März 2025Erweitern Sie Ihr
NetzwerkFlexible Teilnahme:
wahlweise in Präsenz oder online möglichKompakt:
80 Unterrichtsstunden in
2 BlockveranstaltungenPrüfungen:
Präsentationsprüfung (Gruppenarbeit) und
EinsendeaufgabeFrühbuchertarif:
10 % Nachlass für die ersten 20 AnmeldungenKosten:
3.900 €
Wissenschaftliche Leitung
Unsere Dozentinnen und Dozenten
- Dr. Marius HaakPARK | Wirtschaftsstrafrecht, Dortmund
- Martin KreisGLASKLAR Holding GmbH, Taucha
Kooperationspartner
Aus der Praxis für die Praxis: Um Ihnen praxisorientiertes Wissen mit Mehrwert für die eigene Tätigkeit vermitteln zu können, arbeiten wir mit renommierten Unternehmen und Kanzleien zusammen.












Voraussetzungen für die Zulassung:
- eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung oder
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung
Unterlagen für die Anmeldung:
- Anmeldeformular
- Tabellarischer Lebenslauf
Kopie/Scan des Hochschulzeugnisses
Senden Sie uns Ihre vollständige Anmeldung gerne per E-Mail an: info[at]jurgrad.de
Für einen Widerruf Ihrer Anmeldung können Sie dieses Formular verwenden.
Steuerliche Aspekte
Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Zertifikatslehrgang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel. Bei Übernahme der Kosten eines berufsbegleitenden Lehrgangs durch den Arbeitgeber kann sich dies für Arbeitgeber und auch für Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Arbeitgeber können die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, die Beschäftigten ihrerseits müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei ebenfalls nicht an.

Ihre Ansprechpartnerin
Rechtsanwältin
Nina Israel
Tel.: +49 251 62077-13
Mail: nina.israel[at]jurgrad.de