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9. September 2025
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Wirtschaftsrecht
Berufsbegleitender Masterstudiengang | Abschluss: LL.M.
zugleich Fachanwalt/Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
- umfangreiche Kenntnisse im Gesellschafts-, Insolvenz- und Steuerrecht
- wissenschaftlich fundiert und gleichzeitig praxisnah
- speziell auf Berufstätige zugeschnitten
Der Studiengang in Kürze:
Berufsbegleitend
zum Hochschulgrad
"Master of Laws" (LL.M.)Zugleich Fachanwaltschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht
Kurze Präsenzphasen:
Einführungswoche und 14 BlockveranstaltungenFlexible Teilnahme:
bis zu fünf Mal Online-Teilnahme möglichNächster Studienbeginn:
9. September 2025Dauer:
3 Semester
zzgl. MasterarbeitBis zum 01.07.2025
Frühbuchertarif:
12.600 €Kosten:
13.800 €
Inhalte des Studiums
Sich ändernde Marktlagen und die dynamische Entwicklung der (europäischen) gesetzlichen Vorgaben bringen ständigen Handlungs- und Gestaltungsbedarf im Bereich des Wirtschaftsrechts mit sich. Wer den Anforderungen einer kompetenten Beratung gewachsen sein möchte, der braucht Kenntnisse in verschiedenen Disziplinen des Rechts. Dieser Studiengang schnürt ein wirtschafts- und steuerrechtliches Gesamtpaket, in dem viele Schnittstellen zu weiteren Spezialgebieten, insbesondere dem Insolvenzrecht, behandelt werden. Hier finden Sie die Inhalte des Studiengangs im Überblick:
Einführung in das Wirtschaftsrecht
Diese vorgeschaltete Veranstaltung richtet sich an die wirtschaftswissenschaftlichen Teilnehmenden des Studiengangs: Ihre im Erststudium erworbenen Kenntnisse des allgemeinen Zivilrechts werden aufgefrischt und vertieft. Anhand von zahlreichen Fallbeispielen besprechen Sie grundlegende Aspekte des allgemeinen Zivilrechts, des Gesellschaftsrechts sowie Möglichkeiten der Kreditsicherung und der Forderungsdurchsetzung. Die Einheit schafft eine gemeinsame Wissensbasis und erleichtert so den Einstieg in den Studiengang.
1.1 Begrüßung und Einführung
Der fächerübergreifende Studiengang „Wirtschaftsrecht“ zielt darauf ab, Ihnen vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Bereichen des Wirtschafts-, Steuer- und des Insolvenzrechts zu vermitteln. Aufgezeigt werden auch die vielfältigen Schnittstellen zu anderen juristischen Spezialgebieten sowie ökonomische Aspekte der Unternehmensstrukturierung. Dieser erste Modulabschnitt dient dazu, Ihnen anhand einer großen Fallstudie einen Überblick über die Inhalte des Studiengangs zu geben und zu verdeutlichen, wie diese im Zusammenhang stehen.
1.2 Einführung in das Steuerrecht
Aufgrund der engen Verflechtung zum Steuerrecht ist für die im Wirtschaftsrecht Tätigen ein Verständnis für die steuerrechtlichen Grundstrukturen unverzichtbar. In diesem Grundlagenmodul werden deshalb zunächst das Steuersystem und die verschiedenen Steuerarten erläutert. Sie beschäftigen sich zudem mit dem System der Unternehmensbesteuerung und den daraus resultierenden steuerlichen Aspekten der Rechtsformwahl. Später folgende Module bauen auf dieser Veranstaltung auf.
1.3 Personengesellschaften und mittelbare Unternehmensbeteiligungen
In diesem Modulabschnitt werden Ihnen die wesentlichen Strukturmerkmale der Personengesellschaften aufgezeigt. Erörtert werden die Entstehung und das Innenverhältnis (Organe, Geschäftsführung, Willensbildung), das Außenverhältnis (Vertretung der Gesellschaft, Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten), der Gesellschafterwechsel und die nicht insolvenzbedingte Beendigung der Personengesellschaft. Im Anschluss folgen die unterschiedlichen Formen von Personengesellschaften und der mittelbaren Teilhabe an Unternehmen. Die Strukturmerkmale von Personen- und Kapitalgesellschaft werden verglichen und die Typenkombinationen dieser Gesellschaftsformen, insbesondere die „GmbH & Co. KG“, vorgestellt.
1.4 Leadership – sich selbst und andere führen
Dieses Modul ist eine Einladung, auf den „Faktor Mensch“ zu schauen. Ob Inhouse oder als externer Berater, ob als Team-Mitglied oder Team Lead: Besser zu verstehen, was auf der „menschlichen Ebene“ passiert, ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Von zielorientierter Sprache über (Führungs-)Rollen bis zum „Gewinner-Dreieck“: Finden Sie Lösungen, die nicht nur unternehmerisch und fachlich, sondern auch menschlich tragen.
2.1 Kapitalgesellschaften: GmbH I
Im Mittelpunkt des ersten Vorlesungsabschnitts zur GmbH steht die Gesellschaft als solche. Ihnen werden das Gründungsprozedere und die Rechtsverhältnisse bis zur Eintragung und zudem der Gesellschaftsvertrag vorgestellt. Sodann behandeln Sie die Mitgliedschaft, die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie Fragen der Finanzierung, insbesondere die Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Bereiche der Vererbung und Übertragung samt dem gutgläubigen Erwerb von Geschäftsanteilen. Der Modulabschnitt schließt mit dem Austritt und Ausschluss von Gesellschaftern zuzüglich der Auflösung der GmbH.
2.2 Datenschutzrecht
Ein fundierter und praxisorientierter Einblick in das Datenschutzrecht gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist unerlässlich, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten zu verstehen. In dieser Einheit liegt der Schwerpunkt auf der datenschutzrechtlichen Praxis in Unternehmen und Konzernen. Sie erlernen die zentralen Anforderungen an die Datenverarbeitung und erfahren, wie Sie Datenschutz-Compliance erfolgreich implementieren und überwachen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Entwicklung und Umsetzung von Datenschutz- und Informationssicherheitsmanagementsystemen. Sie befassen sich intensiv mit der Absicherung von Datenflüssen innerhalb und außerhalb des Unternehmens, der Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Kunden und Dienstleistern sowie der Bewältigung von Datenschutzrisiken, einschließlich der Prävention und Reaktion auf Datensicherheitsverletzungen (Data Breaches) im Kontext von Cyber-Attacken. Anhand von praxisnahen Fallstudien und Beispielen aus der Wirtschaft wird die Implementierung einer umfassenden Datenschutz-Compliance-Strategie verdeutlicht. Sie erwerben das notwendige Know-how, um Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Datenverarbeitung zu unterstützen und datenschutzrechtliche Risiken proaktiv zu managen. Abschließend erhalten Sie Einblicke in innovative Ansätze und zukunftsweisende Entwicklungen im Bereich der digitalen Ethik und der Corporate Digital Responsibility.
2.3 Kapitalgesellschaften: GmbH II
Anknüpfend an die Veranstaltungen des vorherigen Blocks widmen Sie sich im Rahmen dieser Vorlesung dem Innenrecht und der Geschäftsführung der GmbH. Erörtert werden die Kompetenzaufteilung zwischen Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung sowie einem möglichen Aufsichtsorgan. Des Weiteren behandeln Sie die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander bzw. im Verhältnis zu der Gesellschaft sowie die Grundzüge des Gesellschafterstreits. Der zweite Schwerpunkt liegt auf der Geschäftsführung und Vertretung der GmbH. Sie lernen die Aufgaben und Kompetenzen des Geschäftsführers als Handlungsorgan der GmbH kennen und erörtern seine organschaftliche und rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht. Ferner analysieren Sie Risiken aus der Geschäftsführertätigkeit, insbesondere die persönliche Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft (Innenhaftung) und gegenüber Dritten (Außenhaftung).
3.1 Kapitalgesellschaften: AG I
Im Fokus dieser ersten Veranstaltung über das Recht der Kapitalgesellschaften stehen die Grundstrukturen der Aktiengesellschaft (AG). Zunächst befassen Sie sich mit dem Wesen der AG als Kapitalgesellschaft, für deren Verbindlichkeiten den Gläubigern gegenüber nur das Gesellschaftsvermögen haftet und deren Grundkapital im Unterschied zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht in Geschäftsanteile, sondern in Aktien zerlegt ist. Im Anschluss thematisieren Sie die Gründung der AG bzw. die ersten Akte der Gründer gemäß §§ 28, 30 Abs. 1 AktG. Anschließend befassen Sie sich mit dem durch den Aufsichtsrat bestellten ersten Vorstand (§ 30 Abs. 4 AktG) und schließlich mit den unterschiedlichen Formen der Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sonderformen der Kapitalbeschaffung nach § 221 AktG sowie der Auflösung und Abwicklung der AG.
3.2 Einsatz künstlicher Intelligenz im Unternehmen
In diesem Modul werden die rechtlichen Implikationen des Einsatzes künstlicher Intelligenz im Unternehmen besprochen. Der verstärkte Einsatz von KI-Systemen zur Verbesserung oder Ergänzung interner Arbeitsabläufe geht mit verstärkten Compliance-Anforderungen einher. Zunächst werden die Risikopotentiale bei dem Einsatz von KI im Unternehmen besprochen. Anschließend wird die Grundstruktur der KI-VO besprochen, die einen gestuften Risikoansatz verfolgt. Einen Schwerpunkt des Moduls bildet der Umgang mit sog. Hochrisiko-KI-Systemen im Unternehmen. Diesbezüglich wird dargestellt, in welchen Einsatzfeldern innerhalb eines Unternehmens der Einsatz eines KI-Systems potentiell hochriskant ist. Weiterhin werden die Compliance-Anforderungen der KI-VO für Hochrisiko-KI-Systeme im Detail besprochen. Ein Fokus wird auf der Verpflichtung liegen, ein schlagkräftiges Qualitäts- und Risikomanagementsystem innerhalb des Unternehmens einzurichten. Zum Modulabschluss werden weitere rechtliche Aspekte des Einsatzes von KI im Unternehmen beleuchtet.
3.3 Kapitalgesellschaften: AG II/KGaA/SE
Dieser Abschnitt widmet sich der Organverfassung der AG: dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung. Zunächst erörtern Sie die Aufgaben des Vorstands, dessen Status, Haftung und Vergütung. Sie beschäftigen sich mit der Binnenstruktur des Aufsichtsrats, seinen Aufgaben und der Haftung seiner Mitglieder. Abschließend behandeln Sie die Kompetenzen und Funktionsweise der Hauptversammlung. Im Bereich der „Corporate Governance“ lernen Sie das Zusammenwirken der Gesellschaftsorgane und die korporationsrechtlichen „Checks and Balances“ kennen. Besondere Aufmerksamkeit wird hier den Rechten von Minderheitsaktionären und in diesem Zusammenhang dem Beschlussmängelrecht zuteil. Zu jedem Thema werden Sie aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur besprechen. Weitere Themen sind die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Societas Europaea (SE) mit deren jeweiligen Besonderheiten.
3.4 Wirtschaftsstrafrecht
Unternehmerisches Handeln sieht sich in zunehmendem Umfang dem Risiko der Strafverfolgung ausgesetzt. Im Fokus der öffentlichen Diskussion stehen Straftaten von Führungskräften in Unternehmen (Management Crime), strafbares Verhalten, das im Interesse von Unternehmen begangen wird (Corporate Crime), und Delikte, die die Wirtschaftsordnung als Ganzes betreffen. In dieser Veranstaltung erhalten Sie einen praxisorientierten und mit Beispielen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung angereicherten Überblick über zentrale Straftatbestände des Wirtschaftsstrafrechts sowie über mögliche Rechtsfolgen für den Einzelnen und das Unternehmen. Sie werden künftig strafrechtliche Risiken unternehmerischen Handelns frühzeitig erkennen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen treffen können. Darüber hinaus wird Ihnen an Standardsituationen erläutert, wie sich Einzelne und das Unternehmen im Fall von strafrechtlichen Ermittlungen verhalten sollten.
4.1 Grundlagen des europäischen und deutschen Kartellrechts
Zu Beginn der Veranstaltung setzen Sie sich mit den wichtigen Grundbegriffen auseinander. Definiert werden unter anderem das Unternehmen, der Wettbewerb und die Wettbewerbsbeschränkung, der relevante Markt und die Marktbeherrschung. Im weiteren Verlauf beschäftigen Sie sich mit den wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen. Hier werden Sie zunächst die Verbotstatbestände und deren Ausnahmen sowie das Verhältnis von Art. 101 AEUV und § 1 GWB beleuchten. Anschließend erörtern Sie die Missbrauchskontrolle sowie die deutsche und europäische Zusammenschlusskontrolle. In allen Modulabschnitten wird auch ein Überblick zum Ablauf des kartellbehördlichen Verfahrens sowie zu aktuellen Themen, wie dem Kartellschadensersatzrecht oder der Digitalisierung des Kartellrechts, gegeben.
4.2 Buchführung und Bilanz
Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die Grundlagen der Bilanzierung, Gewinn- und Verlustrechnung vermittelt. Sie behandeln den Aufbau sowie zentrale Posten der einzelnen Rechenwerke. Abschließend beschäftigen Sie sich mit ausgewählten Bilanzierungsfragen und der beispielhaften Erstellung eines Jahresabschlusses.
4.3 Compliance – Hintergründe und praktische Umsetzung
Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, unternehmensinterner Regeln und ethischer Standards ist eine ganz wesentliche Voraussetzung für den nachhaltigen Erfolg von Unternehmen. Diese Vorlesung bietet einen Rundumblick über die Grundlagen von Compliance und deren organisatorischen Umsetzung. Sie erklärt Begrifflichkeiten, Abläufe und Instrumente und spannt den Bogen zu ausgewählten Inhalten vorangegangener Vorlesungen, z.B. dem Kartellrecht.
4.4 Grundlagen des Konzernrechts
Dieser Modulabschnitt befasst sich mit den Rechtsbeziehungen innerhalb von Unternehmensgruppen. Sie lernen die Vor- und Nachteile der Konzernbildung und die damit verbundenen Grundprobleme, insbesondere für Minderheitsgesellschafter und Gläubiger, kennen. Auf dieser Basis folgt die Darstellung des Vertragskonzerns für die Aktiengesellschaft und die GmbH, dem in einem weiteren Schritt die Regelungen für den faktischen Aktiengesellschafts- und GmbH-Konzern gegenübergestellt werden. Dabei wird durchweg ein Schwerpunkt auf praxisrelevante Themen wie das Haftungsregime und die Finanzierung im Konzern gelegt. Schließlich werden Sie auch Fragen der Compliance-Struktur und der Mitbestimmung im Konzern behandeln.
4.5 Finanzierung: Kredit, Kreditbesicherung und sonstige Instrumente der Unternehmensfinanzierung
Schwerpunkte dieses Modulabschnitts bilden zentrale Bereiche der Unternehmensfinanzierung. Sie beschäftigen sich mit der Frage, wie sich ein Unternehmen – über das von den Gesellschaftern zur Verfügung gestellte Eigenkapital hinaus – finanzielle Mittel beschaffen kann. Ausgangspunkt der Erörterungen ist der Kreditvertrag als klassisches Mittel der Fremdkapitalfinanzierung und seine Besicherung durch Personal- und Sachsicherheiten. Zudem wird Ihnen ein Überblick über die aufsichtsrechtliche Regelung des Kredit- und Einlagengeschäfts gegeben. Ferner behandeln Sie mezzanine Finanzierungsformen, wie beispielsweise stille Einlagen, partiarische Darlehen und Genussrechte, und beleuchten ihre Vor- und Nachteile anhand von praxisnahen Problemfeldern.
5.1 Vergaberecht
In dieser Vorlesung stehen neben den Rechtsquellen und ihrer Wirkungsweise das Internationale Vergaberecht (Plurilaterales Übereinkommen der WTO über das öffentliche Beschaffungswesen), das Europäische Vergaberecht (Grundfreiheiten und Vergaberichtlinien) und das Deutsche Vergaberecht im Fokus. Sie widmen sich den Vergabeverfahren, den Verfahren ab Erreichen der Schwellenwerte und denen unterhalb. Ferner setzen Sie sich mit dem Rechtsschutz nach dem GWB sowie dem Primärrechtsschutz über Art. 3 Abs. 1 GG auseinander. In diesem Zusammenhang werden auch der Rechtsweg und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dargestellt.
5.2 Grundlagen des Kapitalmarktrechts
Kaum ein anderes Rechtsgebiet hat sich in den letzten Jahren in Deutschland so dynamisch entwickelt wie das Kapitalmarktrecht. Es stellt heute einen der Grundpfeiler des Wirtschaftsrechts dar und hat für alle Beteiligten des Wirtschaftslebens zentrale Bedeutung. Nach einer Einführung in die Begrifflichkeiten des Kapitalmarkts und der am Kapitalmarkt handelnden Akteure werden Sie sich zunächst im Überblick mit den Regelungen zur Prospektpflicht befassen. Die Schwerpunkte der Vorlesung bilden dabei das Marktverhaltensrecht unter der europäischen Marktmissbrauchsverordnung, die Beteiligungstransparenz unter dem Wertpapierhandelsgesetz und das Recht der öffentlichen Übernahmen unter dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz. Der Blickwinkel richtet sich dabei auf praxisrelevante Rechtsfragen börsennotierter Unternehmen, die Ihnen anhand von aktuellen Fällen erläutert werden.
5.3 Arbeitsrecht
Die Veranstaltung zum Arbeitsrecht umfasst sowohl das individuelle als auch das kollektive Arbeitsrecht, wobei der Fokus auf dem Dienstvertrag und den Mitbestimmungsrechten liegt. Im Abschnitt zum individuellen Arbeitsrecht erörtern Sie die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis und befassen sich im Anschluss mit dem KSchG. Hiernach folgen Ausführungen zum Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht sowie Darlegungs- und Beweislastfragen. Im Abschnitt zum kollektiven Arbeitsrecht thematisieren Sie – nach einer kurzen Einführung in das Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht – die Grundlagen der Betriebsverfassung. Hier geht es zuvorderst um das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates im Arbeitskampf, insbesondere bei mittelbaren Auswirkungen. Zum Abschluss werden Ihnen die Bereiche der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ausführlich dargestellt.
5.4 Internationales und europäisches Gesellschaftsrecht
Im Rahmen der Vorlesung setzen Sie sich mit der Sitz- und Gründungstheorie auseinander und sowie mit der Anerkennung ausländischer Kapitalgesellschaften im Inland, dem Personalstatut sowie der Einordnung eines streitigen Rechtsverhältnisses, wenn sich das Personalstatut einer Gesellschaft nach ausländischem Recht richtet. Insbesondere werden Sie sich mit der Frage beschäftigen, welches nationale Recht auf einen grenzüberschreitenden Sachverhalt mit gesellschaftsrechtlichen Bezügen anwendbar ist. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49, 54 AEUV und die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH („Centros“, „Überseering“, „Inspire Art“, „Sevic“ und „Cartesio“) sowie deutscher Gerichte. Einen Teil der Vorlesung werden zudem die europäischen Rechtsformen, grenzüberschreitende Umwandlungen und deren Rechtsgrundlagen einnehmen. Sie erhalten einen Überblick über die sonstigen Rechtsbereiche, die dem europäischen Gesellschaftsrecht zuzuordnen sind. Hierzu gehören vor allem die sogenannten gesellschaftsrechtlichen Richtlinien (insbesondere Kapitalrichtlinie, Verschmelzungs- und Spaltungsrichtlinie, Richtlinie über die grenzüberschreitende Verschmelzung).
6.1 Einkommensbesteuerung
In dieser Veranstaltung widmen Sie sich den Prinzipien der Einkommensteuer, dem Einkommensbegriff sowie den verschiedenen Einkunftsarten und ihrer Abgrenzung voneinander. Des Weiteren besprechen Sie die steuerfreien Einnahmen und Steuerbefreiungen sowie als weiteren Schwerpunkt die Einkünfteermittlung. Themen sind darüber hinaus die Berücksichtigung der Verluste, der Tarif- und Absetzbeträge samt des zu versteuernden Einkommens.
6.2 Grundlagen der Umsatzsteuer
Nach einer Einführung zur systematischen Einordnung und Wirkungsweise der Umsatzsteuer beschäftigen Sie sich mit den steuerbaren Umsätzen und dem Unternehmerbegriff, den Steuerbefreiungen, der Bemessungsgrundlage, dem Steuersatz und dem Vorsteuerabzug. Ebenso stellen Sie den Bezug zum Gemeinschaftsrecht (Mehrwertsteuersystem-Richtlinie) her. Abschließend befassen Sie sich mit der Erhebung der Umsatzsteuer sowie dem Steuerschuldner und der Steuerschuldentstehung und erläutern das Verfahren.
6.3 Besteuerung von Personengesellschaften
Einen Schwerpunkt des Themas Unternehmensbesteuerung bildet die Darstellung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern. Sie erörtern u. a. die bilanziellen Besonderheiten, ertragsteuerliche Folgen von Rechtsgeschäften zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern sowie besondere Regelungen für bestimmte Arten von Personengesellschaftern.
6.4 Grundlagen des internationalen Steuerrechts
Das internationale Steuerrecht befasst sich mit der Besteuerung grenzüberschreitender Vorgänge und Transaktionen. Inhalt der Vorlesung sind die Grundzüge des deutschen Außensteuerrechts sowie des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen.
6.5 Besteuerungsverfahren
Das Besteuerungsverfahren gliedert sich im Wesentlichen in drei Teile: die steuerliche Sachverhaltsermittlung, das Festsetzungsverfahren und das Erhebungsverfahren. Im Abschnitt „Besteuerungsverfahren“ lernen Sie zunächst den Verfahrensablauf in seinen Grundzügen kennen. Hiernach konzentrieren Sie sich auf praxisrelevante Problembereiche und Regelungen, insbesondere die Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen im Verfahren der Sachaufklärung, die Kontrollbefugnisse der Verwaltung, die Außenprüfung, die steuerliche Haftung und die verbindliche Auskunft. Im Festsetzungsverfahren behandeln Sie die unterschiedlichen Festsetzungsformen, die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und die Möglichkeiten der Änderung von Steuerbescheiden. Im Erhebungsverfahren geht es schließlich insbesondere um Fragen der Fälligkeit der Steuerschuld. Für Ihre Beratungspraxis von erheblicher Bedeutung sind auch Kenntnisse, ob und in welcher Weise gegen Steuerbescheide vorgegangen werden kann. Deshalb wird auch das System der Rechtsbehelfe nach der Abgabenordnung einschließlich der Aussetzung der Vollziehung erörtert.
6.6 Besteuerung von Körperschaften/Gewerbesteuerrecht
Im Rahmen dieser Vorlesung wird die Besteuerung nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) erläutert. Neben einem einleitenden Überblick über die Grundstrukturen und Steuerbefreiungen sowie über das Schachtelprivileg des § 8b KStG wird ein Schwerpunkt auf die Abgrenzung zu Vorgängen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (verdeckte Gewinnausschüttungen), gelegt. Abschließend beschäftigen Sie sich mit den Grundlagen der Gewerbesteuer.
7.1 Grundlagen des Insolvenzrechts
Nach einer allgemeinen Einführung in das Thema (Verfahrenszweck und Verfahrensziele) behandeln Sie die neben den materiellrechtlichen Insolvenzgründen in der Praxis die verantwortlichen tatsächlichen Insolvenzgründe, wie z. B. Forderungsausfälle, Mangel an Eigenkapital bei Jungunternehmen oder Existenzgründungen oder auch Managementfehler. Des Weiteren werden Sie mit dem Ablauf eines Insolvenzverfahrens vertraut gemacht. Dabei werden das Antragsverfahren, die Verfahrenseröffnung, der Berichtstermin, der Verfahrensabschluss sowie auch die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters erörtert. Schließlich setzen Sie sich mit der Sicherung und Verwaltung der Masse auseinander und besprechen Einzelfragen der Gläubigerbeteiligung, der Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle, zum Thema Masseverbindlichkeiten/Masseunzulänglichkeit sowie zur Abwicklung nicht vollständig erfüllter Verträge.
Workshop (Präsentationsprüfung)
Im Rahmen des Workshops bearbeiten Sie in Gruppen verschiedene Aufgabenstellungen und stellen die Ergebnisse im Anschluss vor. Die Case Studies orientieren sich am Ablauf eines Insolvenzverfahrens. Hierbei werden insbesondere die Kenntnisse abgerufen, die Sie in den vorherigen Veranstaltungen dieses Moduls vermittelt bekommen haben. Der Workshop ist zugleich die Studienleistung zu Modul 7.
7.2 Drittrechte/Sicherheiten
Neben den einfachen Insolvenzgläubigern gibt es in jedem Insolvenzverfahren Gläubiger, die am Vermögen des Schuldners besonders gesichert sind (Aus- und Absonderungsrechte). Die gängigen Sicherungsrechte, wie z. B. die Globalzession, die Sicherungsübereignung oder der erweiterte/verlängerte Eigentumsvorbehalt, werden Ihnen in dieser Veranstaltung ebenso dargestellt wie die verwandten Aussonderungsrechte aufgrund von Miete, Leasing, Factoring und des einfachen Eigentumsvorbehalts. Neben den rechtlichen Grundlagen dieser Drittrechte geht es auch um die praktisch bedeutsamen Fragen der Durchsetzung solcher Rechte durch die Gläubiger, der Abgrenzung der Verwertungsrechte und -möglichkeiten sowie der Verteilung von Veräußerungserlösen. Schließlich besprechen Sie auch die regelmäßig problematische Kollision von Sicherungsrechten.
7.3 Insolvenzarbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Maßnahmen sind in der Insolvenz regelmäßig von zentraler Bedeutung, da die Arbeitsverträge ohne ein Wahlrecht des Verwalters/der Verwalterin die Eröffnung des Insolvenzverfahrens „überstehen“ und die Beschäftigten bei einer Betriebsfortführung durch die Regelung des § 613a BGB geschützt sind. Nicht selten ist es ein wesentlicher Insolvenzauslöser, dass ein dringend erforderlicher Abbau von Arbeitsplätzen außerhalb der Insolvenz nicht zu finanzieren war. In diesem Modulabschnitt befassen Sie sich daher mit den verschiedenen Möglichkeiten des Stellenabbaus in der Insolvenz, nicht zuletzt durch eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft. Zudem erörtern Sie die Mechanismen und Besonderheiten des § 613a BGB in der Insolvenz und die daraus folgenden Risiken für die Übernehmer des Betriebes. Ferner thematisieren Sie das „Insolvenzgeld“ sowie die praxisrelevante Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes.
7.4 Anfechtungsrecht
Mit dem Insolvenzanfechtungsrecht können unter bestimmten Voraussetzungen Vermögensverfügungen und andere belastende Geschäfte aus der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens rückgängig gemacht werden, wenn diese die Gläubigergemeinschaft benachteiligen. Das Ziel ist dabei die Vorverlagerung der Gläubigergleichbehandlung in dem Zeitraum vor der Verfahrenseröffnung. Dargestellt werden Ihnen in diesem Modulabschnitt die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung anhand eines systematischen Prüfungsaufbaus. Dabei betrachten Sie einzelne für die Praxis besonders relevante Anfechtungskonstellationen, wie z. B. die Kontokorrentanfechtung, die Anfechtung von Beraterhonoraren, die Anfechtung bei Zwangsvollstreckung sowie die Anfechtung gegenüber Krankenkassen und Finanzämtern. Zudem erläutern Sie in Grundzügen das Thema der Anfechtung von Gesellschafterleistungen und die Anfechtung von Verrechnungen.
8.1 Insolvenzplan und außergerichtlicher Restrukturierungsrahmen
Der Insolvenzplan als Sanierungsinstrument des insolventen Rechtsträgers wird in der Praxis und Lehre kontrovers beurteilt. Dargestellt werden Ihnen der allgemeine Ablauf eines Insolvenzplanverfahrens, dessen Vor- und Nachteile sowie die rechtlichen Grundlagen. Zudem werden Ihnen die verschiedenen Planansätze, etwa der Sanierungs- oder der Entschuldungsplan samt der besonderen Situation beim Insolvenzplan für natürliche Personen aufgezeigt. Ihre Vortragenden nehmen dabei jeweils ihre eigene Sichtweise ein und treffen ihre Schilderungen einmal aus der Warte der Beratung (Stichwort: pre-packaged-plan) und einmal aus der Sicht der Insolvenzverwaltung.
8.2 Materielles Umwandlungsrecht
Die Wahl der Rechtsform ist ein entscheidendes Instrument im Rahmen der Unternehmenspolitik. Die Rechtsform hat Auswirkungen auf die Haftungsverhältnisse, die Leitungsbefugnis, die Finanzierungsmöglichkeiten und die Steuerbelastung des Unternehmens. Hier befassen Sie sich zunächst mit den einzelnen Umwandlungsarten nach dem UmwG, der Verschmelzung, der Spaltung und dem Formwechsel – auch unter Berücksichtigung grenzüberschreitender Umwandlungsmöglichkeiten. Ferner lernen Sie den Ablauf eines Umwandlungsvorgangs kennen, erörtern die Wirkungen der Umwandlung und gehen gleichfalls auf den Rechtsschutz ein. Schließlich behandeln Sie insbesondere die Klage gegen die Wirksamkeiten eines Verschmelzungsbeschlusses sowie andere speziellere Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz.
8.3 Steuern in der Insolvenz (Online On-Demand)
Ebenso wie außerhalb der Insolvenz sind auch für Insolvenzverwaltungen die durch ihr Handeln ausgelösten steuerlichen Folgen von immenser Bedeutung. Aus der Insolvenzsituation ergeben sich dabei vielfältige Besonderheiten. In dieser Vorlesung behandeln Sie zunächst die Grundzüge der wichtigsten Steuerarten aus der Sicht der Insolvenzverwaltung und greifen einzelne Problempunkte auf, wie z. B. die Verrechenbarkeit von Steuern sowie deren Einordnung als Insolvenzforderungen oder Masseverbindlichkeiten. Angesprochen werden zudem die besonderen steuerlichen Auswirkungen bei einer Sanierung des Rechtsträgers z. B. im Insolvenzplan, von denen der Erfolg einer solchen Sanierung regelmäßig entscheidend abhängt. Schließlich befassen Sie sich auch mit den steuerlichen Folgen außergerichtlicher Sanierungskonzepte.
8.4 Verwertung unbeweglichen Vermögens/Zwangsverwaltung (Online)
In Insolvenzverfahren spielen häufig auch die mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücke des Schuldners eine Rolle. Wenngleich es sich hierbei im Ausgangspunkt um die Verwertung von Sicherungsrechten handelt, so folgt diese bei den Grundpfandrechten einer von den anderen Sicherungsrechten unterschiedlichen Systematik, die durch die Konkurrenz zwischen der Insolvenzordnung und dem Zwangsversteigerungsgesetz begründet ist. In diesem Modulabschnitt befassen Sie sich neben der freihändigen Verwertung von Grundvermögen zudem mit den Grundzügen der Zwangsverwaltung und der Zwangsversteigerung von Grundstücken. Des Weiteren erörtern Sie die in der Praxis weit verbreiteten Lösungen, insbesondere die Verwertungsvereinbarung zwischen Insolvenzverwaltung und Grundpfandgläubiger sowie die sogenannte kalte Zwangsverwaltung.
8.5 Unternehmenskauf und Management
In dieser Veranstaltung betrachten Sie neben den rechtlichen Grundlagen auch wesentliche wirtschaftliche Erwägungen sowie die steuerrechtlichen Folgen des Unternehmenskaufs. Des Weiteren befassen Sie sich mit dem typischen Ablauf, diskutieren Fragen rund um die Vorbereitung und Planung (Bewertung, Vertragsgestaltung) sowie die konkrete Durchführung des Unternehmenskaufs. Hierbei spielen Sie verschiedene Fallgestaltungen durch und beleuchten abschließend auch die Bereiche „Public M&A“ und „Distressed M&A“.
8.6 Gesellschaftsrechtliche Strukturierung
Der Themenbereich Gesellschaftsrechtliche Strukturierung verdeutlicht in besonderem Maße die Verzahnungen des Wirtschaftsrechts sowie das Zusammenwirken von Steuer- und Gesellschaftsrecht. Hier greifen Sie auf die in den vorangegangenen Modulen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zurück und stellen im Rahmen eines Planspiels unter Beweis, dass Sie den Ablauf einer Unternehmensstrukturierung verinnerlicht haben. Diese soll unter Beachtung der rechtlichen und ökonomischen Aspekte zu einem Ergebnis führen, das den Interessen der Mandantschaft entspricht.
Termine des Studienjahrgangs 2025/2026
- Vorschaltkurs15.+16. August 2025für Ökonominnen und Ökonomen (online)
- 1. Term9.-12. September 2025
- 2. Term16.-18. Oktober 2025+ Klausur
- 3. Term27.-29. November 2025
- 4. Term22.-24. Januar 2026+ Klausur
- 5. Term12.-14. März 2026
- 6. Term20.-22. April 2026+ Klausur
- 7. Term17.-20. Juni 2026
- 8. Term16.-18. Juli 2026+ Klausur
- 9. Term20.-22. August 2026
- 10. Term17.-19. September 2026+ Klausur
- 11. Term8.-10. Oktober 2026
- 12. Term12.-14. November 2026+ Klausur
- 13. Term3.-5. Dezember 2026+ Präsentationsprüfung
- 14. Term7.-9. Januar 2027+ Klausur
- Online-Term20. Januar 2027
- 15. Term11.-13. Februar 2027
- 16. Term13. März 2026Klausur und Ausgabe der Masterarbeitsthemen
Infobroschüre 2025/2026 Typ: PDF (5 MB)
Termine Jahrgang 2025/2026 Typ: PDF (188 KB)
TimeTable Jahrgang 2025/2026 Typ: PDF (243 KB)
Lehrende
Das Executive Board
Als Gremium mit beratender Funktion, das sich aus Professorinnen und Professoren sowie Praktikerinnen und Praktikern zusammensetzt, überwacht das Executive Board die Qualität des Studiengangs und legt die strategische Ausrichtung fest. Die Studieninhalte werden dabei ständig an die aktuellen Entwicklungen und Bedürfnisse des Marktes angepasst.
Unsere Lehrenden
Zu unseren Lehrenden zählen Expertinnen und Experten renommierter Hochschulen, aus Banken, Unternehmensberatungen, Finanzgerichten sowie national und international agierenden Kanzleien. Sie alle verfügen über exzellente Reputation, langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich. So haben Sie die einmalige Möglichkeit, vom Erfahrungsschatz aus Wissenschaft und Praxis zu profitieren.
Dr. Martin Alberts
Dr. Martin AlbertsAulinger Rechtsanwälte, EssenGeboren 1965 in Essen; Studium der Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre in Freiburg und Münster; 1989-1991 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Handels- und Wirtschaftsrecht, Universität Münster; seit 1994 Rechtsanwalt bei AULINGER Rechtsanwälte, seit 1999 Partner; seit 2008 Notar; seit 2011 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht; Tätigkeitsschwerpunkte: Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht, Handelsrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht.
Prof. Dr. Anna Helena Albrecht
Prof. Dr. Anna Helena AlbrechtUniversität PotsdamGeb. 1982; 2001 bis 2006 Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; 2006 erste juristische Staatsprüfung; 2006 bis 2011 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht von Prof. Dr. Mark Deiters, Institut für Kriminalwissenschaften, Universität Münster; 2009 bis 2011 juristischer Vorbereitungsdienst; 2010 Promotion an der Universität Münster; 2011 zweite juristische Staatsprüfung; von 2011 bis 2015 akademische Rätin a.Z. und seit 2011 Habilitandin am zuvor genannten Lehrstuhl; seit 2015 zudem Juniorprofessorin für Strafrecht an der Universität Potsdam.
Dr. Felix Bangel
Dr. Felix BangelGlade Michel Wirtz, DüsseldorfDr. Felix Bangel studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Heidelberg und wurde dort mit seiner Dissertation zum Thema "Gleichheit im Unrecht" promoviert. Die Promotion wurde durch ein Stipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung gefördert. Er ist als Rechtsanwalt bei GLADE MICHEL WIRTZ im Bereich Corporate/M&A tätig und berät in- und ausländische Mandanten zu allen Fragen des Gesellschaftsrechts sowie bei M&A-Transaktionen, mit Schwerpunkten u.a. in den Bereichen Private Equity und Family Offices.
Dr. Alexander Bardenz
Dr. Alexander BardenzAderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, DortmundRechtsanwalt und Partner der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Beratungsschwerpunkte: Bankrecht, Zivilrecht um die Immobilie, Produkthaftungsrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Erbrecht/Nachfolgeregelung sowie Wirtschafts- und Vertragsrecht; 1998 – 2000 Senior Associate bei PwC Düsseldorf, 1996 Forschungsaufenthalt International Accounting Standards Committee (IASC), London; ABAS-Vorstands- und Aufsichtsratsassistenz; 1993 – 1996 Mitarbeiter am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung der WWU-Münster, Prof. Dr. Bernhard Großfeld, LL.M.; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Münster; Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung-Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V.
Dr. Peter Becker
Dr. Peter BeckerRechtsanwalt, MünsterDiplom-Finanzwirt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Lehrbeauftragter an der Universität Münster im Bereich "Buchführung und Bilanzierung"; daneben Dozententätigkeit in Postgraduierten- und Praktikerlehrgängen zum Steuer-, Gesellschafts- und Bilanzrecht.
Prof. Dr. Nefail Berjasevic, EMBA, LL.M. (NYU)
Prof. Dr. Nefail Berjasevic, EMBA, LL.M. (NYU)Oppenhoff, KölnRechtsanwalt und Partner der Sozietät Oppenhoff; Studium in Marburg, Münster und New York; Promotion an der Universität Siegen; Zulassung als Attorney-at-law (New York); Honorarprofessor an der Universität Siegen; spezialisiert auf die Beratung in allen Fragen des deutschen und europäischen Gesellschaftsrechts sowie des Insolvenzrechts sowie bei Unternehmenskäufen, Joint Ventures und Konzernrestrukturierungen.
Dr. Sascha Bleschick
Dr. Sascha BleschickRichter am Finanzgericht Münster1994 bis 1997 Ausbildung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung (Abschluss: Diplom-Finanzwirt) mit anschließender beruflicher Tätigkeit
1998 bis 2005 Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat
2006 bis 2009 Tätigkeit im höheren Dienst der Finanzverwaltung
2009 bis 2011 Hauptberuflicher Dozent für die Ausbildung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung
2011 Promotion mit einer steuerverfahrensrechtlichen Dissertation an der Ruhr-Universität Bochum (Prof. Dr. Roman Seer)
2011 bis 2014 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am BFH
2014 bis 2024 Richter am Finanzgericht (Münster) mit dreijähriger Unterbrechung für eine Abordnung an das BVerfG als Wissenschaftlicher Mitarbeiter
seit 2024 Vorsitzender Richter am Finanzgericht (Münster)Dr. Christoph Bode
Dr. Christoph BodeFlick Gocke Schaumburg, Frankfurt a.M.Rechtsanwalt und Partner bei Flick Gocke Schaumburg in Frankfurt am Main; Tätigkeitsschwerpunkte: Gesellschaftsrecht, Umstrukturierungen, Familienunternehmen und Unternehmerfamilien, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten und Konfliktlösung, Prozesse und Schiedsverfahren; Studium in Passau, Berlin und Jena (Dr. iur).
Dr. Dirk Busch, MBA
Dr. Dirk Busch, MBAHengeler Mueller, DüsseldorfRechtsanwalt und Partner bei Hengeler Mueller in Düsseldorf; Tätigkeitsschwerpunkte: Kapitalmarktrecht (Equity), Gesellschaftsrecht, Familienunternehmen und Unternehmerfamilien, Prozesse, Schiedsverfahren, Alternative Beilegung von Rechtsstreitigkeiten; Studium in Saarbrücken, Straßburg (Maître en Droit) und Marburg (Dr. jur.), Düsseldorf Business School (M.B.A.).
Golo Busch
Golo BuschAderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, DortmundGolo Busch studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Seit 1999 war er als Rechtsanwalt in verschiedenen zivil- und arbeitsrechtlichen Kanzleien sowie in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Ruhrgebiet und im Münsterland tätig, weitgehend als Partner bzw. in leitender Funktion. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit war Golo Busch 2005 bis 2009 Geschäftsführer des Westdeutschen Volleyball-Verbandes. Von 2019 bis 2022 leitete er den Fachbereich Arbeits- und Sozialversicherungsrecht der Kanzlei Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte in Hamm. Seit Oktober 2022 ist Golo Busch Rechtsanwalt bei der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Prof. Dr. Mark Deiters
Prof. Dr. Mark DeitersUniversität MünsterGeb. 1970 in Kiel, 1990–1994 Studium der Rechtswissenschaften in Bonn; 1994 erste und 2000 zweite juristische Staatsprüfung; 1999 Promotion; anschließend wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Helmut Frister; im Januar 2006 Habilitation; seit November 2006 Universitätsprofessor; Tätigkeit als Strafverteidiger in Wirtschaftsstrafverfahren; seit 2014 Of Counsel der Dortmunder Kanzlei Park | Wirtschaftsstrafrecht.
Christina Denker
Christina Denkerbdp Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, EssenGeboren 1986 in Essen; Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Brinkmann Dewert in Essen; Studium der Rechtswissenschaften in Münster von 2006 bis 2011; Referendariat am Landgericht Essen von 2011 bis 2014; Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im deutschen Anwaltverein.
Prof. Dr. Joachim Englisch
Prof. Dr. Joachim EnglischUniversität MünsterStudium der Rechtswissenschaften und teilw. der BWL in Saarbrücken, Salamanca und Köln. Promotion 2004 und Habilitation 2007 jeweils an der Universität Köln. Von 2008 bis 2010 Lehrstuhlinhaber an der Universität Augsburg, seitdem Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Münster. Seit 2011 dort auch Direktor des Instituts für Steuerrecht. Forschungsschwerpunkte im Internationalen und Europäischen Recht der direkten und indirekten Steuern; daneben auch bzgl. der verfassungsrechtlichen Bezüge der Besteuerung und der Folgen der Digitalisierung für Besteuerung und Besteuerungsverfahren. Gastprofessuren an zahlreichen ausländischen Universitäten. Ständiger wiss. Berater von EU-Kommission und OECD und Fellow am EU Tax Observatory; ferner auch Beratung von Europaparlament, Bundestag, in- und ausländischen Finanzministerien sowie NGOs.
Katharina Mareike Franitza
Katharina Mareike FranitzaCMS Hasche Sigle, DüsseldorfKatharina Mareike Franitza berät Unternehmen und Investoren bei nationalen und grenzüberschreitenden M&A- und Private Equity-Transaktionen sowie zu allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Themen. Daneben begleitet sie Mandanten verschiedener Branchen ebenso wie Banken und Finanzinvestoren bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen und Restrukturierungen sowie Joint-Venture Projekten. Sie ist seit Juli 2019 Rechtsanwältin bei CMS. Zuvor war sie insgesamt vier Jahre als Rechtsanwältin bei Clifford Chance Deutschland LLP und Freshfields Bruckhaus Deringer LLP tätig. 2016/2017 absolvierte sie ein 6-monatiges Secondment bei einem führenden Energieunternehmen. Sie hat von 2005 bis 2010 an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster studiert.
Prof. Dr. Jan-Frederick Göhsl, LL.M. (UCL)
Prof. Dr. Jan-Frederick Göhsl, LL.M. (UCL)Universität MünsterNach einem Law and Economics-Studium (LL.B. und LL.M.) sowie einem Studium der Rechtswissenschaft in Bonn und London (UCL), einer wissenschaftlichen Mitarbeit am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Prof. Dr. Daniel Zimmer) 2022 Promotion zu einem Thema der Digitalwirtschaft; 2022–2024 Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln und Lehrauftrag an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; seit Dezember 2024 Juniorprofessor (mit Tenure Track auf W3) für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Rechtsfragen der Digitalisierung an der Universität Münster.
- Dr. Christine HahnRechtsanwältin, Frankfurt a. M.
Dr. Stefanie Hüsken
Dr. Stefanie Hüskenbdp Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, EssenGeboren 1974 in Essen; Rechtsanwältin, Notarin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin der Kanzlei Brinkmann Dewert, Essen; Mitglied des Ausschusses Arbeitsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer; Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein. 1994-1999 Studium der Rechtswissenschaften in Bochum; 1999-2002 Referendariat am Landgericht Dortmund; 2003 Promotion im Öffentlichen Recht.
Tobias Jäger
Tobias JägerPOELLATH, Münchengeboren 1980, Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und München. Juristische Tätigkeit in einer Kanzlei in Boston/USA (2009). Zulassung als Rechtsanwalt 2010, seit 2011 Rechtsanwalt bei POELLATH, zuvor Associate in einer bedeutenden deutschen Anwaltssozietät. Seit 2012 Dozent an der Universität Münster für Postgraduierten-Studiengänge.
Prof. Dr. Raphael Koch, LL.M., EMBA
Prof. Dr. Raphael Koch, LL.M., EMBAUniversität AugsburgInhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Unternehmensrecht, Europäisches Privat- und Internationales Verfahrensrecht an der Universität Augsburg (seit 2012). 2003–2004 Wissenschaftlicher Mitarbeiter und 2007–2012 Akademischer Rat und Habilitand am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Gesellschaftsrecht) der Universität Münster. Studium in Münster (Erstes Staatsexamen 2003; EMBA 2009) und Cambridge (LL.M. 2005), Promotion in Münster 2005, Referendariat in Düsseldorf, Köln und New York (Zweites Staatsexamen 2007), Habilitation in Münster 2012. Forschungsschwerpunkte: Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Deutsches und Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht, Übernahmerecht, UN-Kaufrecht.
Dr. Cornelius Kruse, LL.M.
Dr. Cornelius Kruse, LL.M.Aulinger Rechtsanwälte, BochumNach Studium und Referendariat Eintritt bei AULINGER (2006). Beratungsschwerpunkte: Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht, Handelsrecht, M & A; Lehrauftrag an der WWU Münster (Rechtsgestaltung; Vertragsgestaltung). Notar in Bochum. Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
apl. Prof. Dr. Lutz Lammers
apl. Prof. Dr. Lutz LammersFinanzgericht Berlin-Brandenburg2013-2019 Inhaber der Juniorprofessur für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Seit 2019 Privatdozent für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Seit September 2019 Richter in einem Körperschaftsteuer-Senat am Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus. Seit 2023 außerplanmäßiger Professor an der Universität Potsdam.
Dr. Carsten Lange
Dr. Carsten LangeKapp, Ebeling & Partner, HannoverSteuerberater und Partner bei Kapp, Ebeling & Partner (Hannover); Tätigkeitsschwerpunkte: Unternehmens- und Konzernsteuerrecht, Umstrukturierungen, M&A, Grunderwerbsteuerrecht. Studium der Wirtschaftswissenschaften in Hannover (Dipl.-Ök. 2000); wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Guido Förster (2001-2005); Promotion zur Europäischen Aktiengesellschaft 2005; Steuerberater seit 2006; Steuerberater bei SJ Berwin in Frankfurt a.M. 2005-2007; Steuerberater und assoziierter Partner bei Flick Gocke Schaumburg in Bonn/Hamburg 2008-2017; 2018-2019 bei Alpers Wessel Dornbach GmbH in Hamburg; seit Febr. 2019 als Partner bei Kapp, Ebeling & Partner, Hannover
Thorben Langhinrichs
Thorben LanghinrichsBRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN, HamburgThorben Langhinrichs hat an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften studiert. Seit 2015 ist Herr Langhinrichs als Rechtsanwalt im Bereich der Insolvenzverwaltung sowie Restrukturierungs- und Sanierungsberatung tätig. Seit 2018 bei BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN, von 2015 bis 2018 bei Brinkmann & Partner, Hamburg.
Dr. Stephan Löwisch, LL.M.
Dr. Stephan Löwisch, LL.M.Aulinger Rechtsanwälte, BochumStudium der Rechtswissenschaften in Bochum. Nach dem Assessorexamen Rechtsanwalt in einer überregionalen, mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Erwerb des “Master of Laws” (LL.M.) im Wirtschafts- und Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum und Eintritt in die Kanzlei AULINGER Rechtsanwälte in 2005. Promotion 2009 mit einer Dissertation zum Thema “Die horizontale Direktwirkung der Europäischen Grundfreiheiten – Zur Frage der unmittelbaren Verpflichtung Privater durch die Grundfreiheiten des EG-Vertrages”. Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Stefan Meyer
Stefan MeyerPLUTA Rechtsanwalts GmbH, LübbeckeBankkaufmann; Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Bayreuth; Fachanwalt für Insolvenzrecht; Geschäftsführender Gesellschafter der Sozietät MEYER Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter bis 2016; aktuell geschäftsführender Gesellschafter der PLUTA Rechtsanwalts GmbH; regelmäßig als Insolvenz- und Zwangsverwalter bestellt; Beratung im Insolvenz-, Sanierungs- und Wirtschaftsrecht; Lehrbeauftragter der Fachhochschule des Mittelstandes (FHM) in Bielefeld (2002 -2006), seit 2005 Referent für die Deutsche Anwaltsakademie (DAA) und seit 2009 Lehrbeauftragter an der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster; Tätigkeitsschwerpunkte: Insolvenz- und Sachwaltung; Sanierungsberatung; Wirtschafts- und Insolvenzrecht.
Philipp Mohr, LL.M.
Philipp Mohr, LL.M.Pauly & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB, BonnStudium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn; LL.M. an der University of Canterbury, Christchurch; von 2006 bis 2018 Rechtsanwalt in der Sozietät Dr. Ringstmeier & Kollegen in Köln; von 2019 bis 2023 bei der Sozietät BHK Rechtsanwälte; ab 2024 bei Pauly & Partner, Bonn, Referent für die Deutsche Anwaltsakademie (DAA) und für das FORUM Institut für Management GmbH. Mitautor des Kölner Kommentars zur InsO und bei Mohrbutter/Ringstmeier/Meyer; Tätigkeitsschwerpunkte: Insolvenzrecht, Insolvenzarbeitsrecht, Gesellschaftsrecht.
Dr. Christian H. Müller, LL.M. Eur., EMBA
Dr. Christian H. Müller, LL.M. Eur., EMBAAderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, DortmundStudium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung (WiWiZ) an der Universität Bayreuth sowie an der Université de Lausanne (CH) und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Promotion zum Thema Kartellrechtscompliance bei Frau Prof. Dr. Pohlmann an der Uni Münster. Anwaltliche Tätigkeit bei Hengeler Mueller, Düsseldorf, sowie in einer mittelständischen Kanzlei. Seit Oktober 2020 Rechtsanwalt und Partner der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Beratungsschwerpunkte: Deutsches und Europäisches Kartellrecht/Fusionskontrolle und Compliance.
Maren Muke, LL.M. (UWE Bristol)
Maren Muke, LL.M. (UWE Bristol)BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN, HamburgSeit 2024 Partnerin von BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN
Seit 2021 BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN
2021 Master of Laws (International Law)
2020 Fachanwältin für Arbeitsrecht
2019 Datenschutzbeauftragte (TÜV) gemäß DSGVO und BDSG-neu
2015 – 2021 Rechtsanwältin bei Streitbörger PartGmbB, Bielefeld
2012 – 2014 Referendariat beim Oberlandesgericht Oldenburg
2007 – 2009 Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristen
2007 – 2012 Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität MünsterTobias Neufeld, LL.M.
Tobias Neufeld, LL.M.ARQIS, DüsseldorfTobias Neufeld, LL.M. ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Solicitor (England & Wales) und Partner der Wirtschaftskanzlei ARQIS in Düsseldorf.
In seiner über 20-jährigen anwaltlichen Beratungskarriere war Tobias Neufeld für internationale Großkanzleien in London, Frankfurt, München und Düsseldorf tätig, zuletzt als Global Head of Employment & Benefits sowie Leiter der deutschen Datenschutzpraxis von Allen & Overy. Im Anschluss hat er bei ARQIS die innovativen Beratungskonzepte HR.Law und Data.Law begründet. Er berät internationale Unternehmen und Konzerne in komplexen HR-Projekten mit besonderer Spezialisierung auf Restrukturierung/Change, HR Compliance/Investigations, Pensions (bAV) und Datenschutz/Künstliche Intelligenz & digitale Ethik.
Ausgebildet wurde Tobias Neufeld an der Universität Münster, BPP Law School in London, INSEAD (Fontainebleau) und an der Harvard Law School. Er ist als CIPP/E und CIPM (IAPP), als Compliance Officer (univ.) und Datenschutzbeauftragter (TÜV) zertifiziert und hat das Oxford Artificial Intelligence Programme der University of Oxford (Saïd Business School) erfolgreich absolviert. Tobias Neufeld ist Lehrbeauftragter der Universität Münster (Rechtswissenschaftliche Fakultät, Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht) und der Universität Zürich (UZH) im CAS Datenschutz sowie Executive Board Member der JurGrad. Er ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen und Kommentare zu seinen Schwerpunktgebieten und Beiratsmitglied der Zeitschrift Compliance-Berater. Tobias Neufeld wird in den marktführenden Handbüchern, Rankings und in der Fachpresse als Experte und führender Berater sowie als Dozent und Keynote Speaker empfohlen. WirtschaftsWoche).
Dr. Kay-Uwe Neumann
Dr. Kay-Uwe NeumannPOELLATH, MünchenRechtsanwalt und Counsel bei POELLATH; Tätigkeitsschwerpunkte: Kapitalgesellschaftsrecht mit besonderem Schwerpunkt in den Bereichen Corporate Governance, Aktien-, Konzern- und Kapitalmarktrecht, Hauptversammlungen, Post-Merger-Integration, Vorstands- und Aufsichtsratsberatung einschließlich Compliance- und Organhaftungsfragen sowie Internal Investigations; 1993–1998 Studium der Rechtswissenschaften in Bayreuth und Münster; 1998-2000 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Anglo-American Law, Universität Münster; Promotion bei Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. W. Schlüter, Universität Münster; 2004 Secondment in das Bundesjustizministerium, Referat Gesellschaftsrecht und Unternehmensverfassung, Prof. Dr. U. Seibert; 2002-2023 Rechtsanwalt bei Linklaters LLP (Köln/Düsseldorf). Seit 2012 Dozent an der Universität Münster für Postgraduierten-Studiengänge.
Alexander Oberreit
Alexander OberreitBRL Boege Rohde Luebbehuesen, HamburgSeit 2011 BRL Boege Rohde Luebbehuesen Von 2008 - 2011 Tätigkeit als Rechtsanwalt / Syndikus im Tätigkeitsfeld individuelles und kollektives Arbeitsrecht beim Arbeitgeberverband Lübeck - Schwerin e.V. Referendariat beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg von 2006 - 2008. Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und an der Universität Hamburg. Beratungsschwerpunkte: Arbeits- und zivilrechtliche Prozessführung, Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
Dr. Olaf Otting
Dr. Olaf OttingOtting Zinger Rechtsanwälte PartG mbB, HanauBankkaufmann; Studium in Bielefeld und Münster; Promotion 1997; seit 1997 Rechtsanwalt im Büro Stuttgart, seit 2003 im Büro Frankfurt; Fachanwalt für Verwaltungsrecht; Tätigkeitsschwerpunkte: Vergaberecht, Immobilienrecht, Privatisierungen und Public Private Partnerships, Bankaufsichtsrecht.
Dr. Carsten A. Paul, LL.M.
Dr. Carsten A. Paul, LL.M.LMPS Rechtsanwälte PartG mbB, DüsseldorfRechtsanwalt und Partner bei LMPS Rechtsanwälte PartG mbB (Düsseldorf); Tätigkeitsschwerpunkte: Kapitalgesellschaftsrecht mit besonderem Schwerpunkt in den Bereichen Corporate Governance, Aktien-, Konzern- und Kapitalmarktrecht, Hauptversammlungen, Post-Merger-Integration, Organberatung einschließlich Compliance- und Organhaftungsfragen sowie Internal Investigations; 1998–2003 Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Sheffield; 2003 erstes juristisches Staatsexamen; 2003–2005 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht, Universität Münster; 2007 Promotion und zweites juristisches Staatsexamen; 2008 Master of Laws, LL.M. (King’s College London); 2008-2020 Rechtsanwalt bei Linklaters LLP (Düsseldorf).
Ulrich Peters, LL.M.
Ulrich Peters, LL.M.Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, DortmundUlrich Peters studierte nach der Ausbildung zum Bankkaufmann Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Seine berufliche Laufbahn begann er 1999 als Rechtsanwalt bei Schwemer Müller Titz Tötter Breutigam Töpperwien in Köln und wechselte 2000 als Rechtsanwalt zur Sozietät Taylor Wessing nach Düsseldorf. Seit 2005 ist er Rechtsanwalt und Partner bei der Aderhold & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, seit April 2011 als Rechtsanwalt und Partner bei der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Dr. Stefan Pichler, EMBA
Dr. Stefan Pichler, EMBAFinanzgericht MünsterStudium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und Brooklyn Law School in New York City, gefördert durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst; Bachelor of Laws (LL.B) 2009; Erste Juristische Prüfung 2010; Wissenschaftliche Hilfskraft und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Steuerrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; Masterstudiengang Steuerwissenschaften an der JurGrad, EMBA 2013; Promotion bei Prof. Dr. Dieter Birk zu dem Thema „Die ertragsteuerliche Organschaft im Umwandlungssteuerrecht“, gefördert von dem Studienförderwerk Klaus Murmann und ausgezeichnet mit dem Förderpreis des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater; Rechtsreferendariat am Landgericht Münster; Zweite Juristische Prüfung 2016; seit 2016 Richter beim Finanzgericht Münster.
Dr. Roland Pohl
Dr. Roland PohlAmtsgericht BielefeldGeboren 1982 in Bielefeld; 2003 bis 2008 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld; 2006 bis 2008 studentische Hilfskraft und nach Bestehen des Ersten Staatsexamens bis 2009 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht bei Prof. Dr. Florian Jacoby; 2010 Promotion zu einem insolvenzrechtlichen Thema; 2011 Zweites Staatsexamen; ab 2011 Richter in NRW, ab 2017 als Insolvenzrichter tätig; Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften im Bereich des Zivilrechts
Dr. Alexander Retsch
Dr. Alexander RetschGLADE MICHEL WIRTZ, DüsseldorfDr. Alexander Retsch studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und wurde dort im Jahre 2013 mit einer Arbeit aus dem Gebiet des Kapitalmarktrechts promoviert. Seit 2015 ist er als Rechtsanwalt bei der Sozietät Glade Michel Wirtz in Düsseldorf tätig und berät deutsche und internationale Mandanten zu allen Fragen des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts. Im Jahr 2017 war er im Rahmen eines Secondments bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in London tätig.
Dr. Ruth Rigol
Dr. Ruth RigolPLUTA Rechtsanwalts GmbH, KölnStudium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität in Bonn, Promotion an der Universität Passau, Fachanwältin für Insolvenz- und Arbeitsrecht, seit 2001 zugelassene Rechtanwältin bei Heuking Kühn Lüer Wojtek , dann bei Dr. Ringstmeier & Kollegen (seit 2004 als Partnerin) ausschließlich im Insolvenzrecht und im Bereich Restrukturierung/Sanierung tätig; seit 07.2018 bei PLUTA Rechtsanwalts GmbH - Niederlassung Köln; von den Gerichten als (vorl.) Insolvenzverwalterin und Sachwalterin sowie als Treuhänderin bestellt. Mitglied des geschäftsführenden Ausschlusses der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV), und Mitglied des Ausschuss Insolvenzrecht im DAV, der u.a. Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben abgibt.
Dr. Oliver Rode, LL.M. Taxation
Dr. Oliver Rode, LL.M. TaxationRichter am Finanzgericht DüsseldorfDr. Oliver Rode, LL.M. Taxation
Richter am Finanzgericht Düsseldorf
Geboren 1977 in Witten, 1998 bis 2003 Studium der Rechtswissenschaften; 2003 bis 2005 Mitarbeiter am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Osnabrück; 2005 Abschluss des Masterstudiengangs Steuerrecht der Universität Osnabrück; 2007 Zweites Staatsexamen; 2007 Promotion zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema; 2008 bis 2014 anwaltliche Tätigkeit in der Steuerabteilung einer internationalen Großkanzlei in Düsseldorf, ab 2010 zusätzlich als Steuerberater; seit 2014 Richter am Finanzgericht Düsseldorf, derzeit abgeordnet an die Staatskanzlei NRW, Lehrauftrag an der Universität Osnabrück
Dr. Hendrik Röwekamp
Dr. Hendrik RöwekampKapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, DüsseldorfRechtsanwalt und Partner bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte am Standort Düsseldorf, Fachanwalt für Vergaberecht. Studium an den Universitäten in Köln und Bonn, Promotion an der Universität Bonn; Tätigkeitsschwerpunkte: Vergaberecht, Bauvertragsrecht, Zuwendungsrecht, PPP/ÖPP. Dr. Röwekamp berät vorwiegend öffentliche Auftraggeber sowie auch Bieter zu allen Fragen des Vergaberechts und vertritt diese in Vergabenachprüfungsverfahren. Er ist Mitherausgeber und Mitautor verschiedener Kommentare zum Vergaberecht.
Dr. Georg Roderburg
Dr. Georg RoderburgFreshfields Bruckhaus Deringer LLP, DüsseldorfGeorg Roderburg was born in 1975. From 1996 until 2000 he studied law and economics at the University of Cologne, where he also was a research assistant at the Institute for Tax Law in 2000 and 2001. He served his legal traineeship at the Regional Court of Cologne from 2002 until 2004 and holds a doctor of laws degree (Dr iur) from Cologne University. In 2007, he also qualified as a certified tax advisor (Steuerberater). Georg joined Freshfields Bruckhaus Deringer LLP in 2005 and has been a principal associate since November 2008 and works in our Cologne office. He is a member of our corporate practice group and our ITG – international tax group and specialises in tax structuring of M&A transactions and corporate restructuring as well as in German and international taxation of businesses. He speaks German, English and French.
Prof. Dr. Ingo Saenger
Prof. Dr. Ingo SaengerUniversität Münster1981–1986 Studium der Rechts- und Geschichtswissenschaften in Marburg; 1987–1990 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsvergleichung und Promotion an der Universität Marburg; 1990–1993 Referendariat; 1993–1996 Wissenschaftlicher Assistent und Habilitation an der Universität Jena; Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Dresden und Bielefeld; seit 1997 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Gesellschaftsrecht an der Universität Münster; Direktor des Instituts für Internationales Wirtschaftsrecht; Forschungsschwerpunkte: Deutsches und Europäisches Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Stiftungsrecht, Internationales Kaufrecht, Handelsrecht, Zivilprozessrecht.
Dr. Sebastian Sandhaus, LL.M.
Dr. Sebastian Sandhaus, LL.M.S&G Sandhaus Grodnio Rechtsanwälte Notare, Lingen (Ems)Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Partner bei Sandhaus Grodnio Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Tätigkeitsschwerpunkte: Handels- und Gesellschaftsrecht; Immobilienrecht. Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück, Münster (Erstes Staatsexamen 2003, Promotion zu einem umwandlungsrechtlichen Thema 2007) und Norwich (LL.M. 2005); wissenschaftliche Tätigkeit an den Universitäten Münster (2003/2004) und Köln (2005/2006); Referendariat am OLG Köln; Rechtsanwalt seit 2008, 2008 bis 2014 bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn, und 2014/2015 bei Streck Mack Schwedhelm, Köln.
Friedemann Schade
Friedemann SchadeBRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN, BerlinFriedemann Schade hat an der Freien Universität Berlin Betriebswirtschaftslehre und Jura studiert. Seit 1998 ist er Rechtsanwalt und seit 1999 im Bereich Insolvenzrecht / Unternehmenssanierung spezialisiert. Von 1999 bis 2009 war er als Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter in der Sozietät Kübler tätig. Seit 2009 ist er Partner bei BRL Boege Rohde Luebbehuesen und leitet dort das Insolvenz- und Restrukturierungsdezernat in Berlin. RA Schade wird seit 2004 regelmäßig zum Insolvenzverwalter bestellt. Daneben berät er Unternehmen und Gläubiger sowohl bei außergerichtlichen Sanierungen, als auch bei Eigenverwaltungs- und Insolvenzplanverfahren.
Prof. Dr. Alexander Scheuch
Prof. Dr. Alexander ScheuchRheinische Friedrich-Wilhelms-Universität BonnNach Studium der Rechtswissenschaft, Fachspezifischer Fremdsprachenausbildung (Englisch) und wissenschaftlicher Mitarbeit am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Ingo Saenger) in Münster 2013 Promotion zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema; 2013–2015 Referendariat im Bezirk des Landgerichts Bonn; anschließend Justiziar beim 1. FC Köln. 2015-2020 Habilitation in Münster (Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht); 2017-2020 Mitglied des Jungen Kollegs der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste; ab 2020 Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Osnabrück und Gießen; seit 2022 Professor für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Zivilprozessrecht an der Universität Bonn; seit 2024 Direktor des dortigen Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht.
Bildrechte: Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät, Bonn
Dr. Günter Seulen
Dr. Günter SeulenOppenhoff, KölnRechtsanwalt und Partner der Sozietät Oppenhoff & Partner; Studium und Promotion an der WWU Münster; 2001-2007 Rechtsanwalt bei Linklaters in Köln; spezialisiert auf die gesellschaftsrechtliche (insbesondere aktienrechtliche) Beratung deutscher und ausländischer Unternehmen und Unternehmensgruppen, Unternehmens- und Konzernrestrukturierungen sowie die Beratung bei innerdeutschen und grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen und Joint Ventures.
Dr. Rainer Velte
Dr. Rainer VelteHeuking, DüsseldorfSeit 1997 Rechtsanwalt, seit 2005 Partner der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek. Tätigkeitsschwerpunkte: Kartell- und Fusionskontrollrecht; Infrastruktur/Regulierte Märkte (insbesondere in den Bereichen Energie, Entsorgung und Schienengüterverkehr); Subventionen- und Beihilferecht; Vergaberecht; zahlreiche Publikationen und Vorträge.
Philipp von Braunschweig, LL.M. (Fordham)
Philipp von Braunschweig, LL.M. (Fordham)POELLATH, MünchenRechtsanwalt; seit 1998 Partner bei POELLATH (München); vorherige Tätigkeit bei der Sozietät Rädler Raupach Bezzenberger und Oppenhoff & Rädler; Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im US-Bundesstaat New York; Tätigkeitsschwerpunkte: rechtliche und steuerliche Strukturierung von Unternehmenskäufen, insbesondere Management-Buy-Out.
Dr. Christoph von Eiff, EMBA
Dr. Christoph von Eiff, EMBACMS Hasche Sigle, DüsseldorfRechtsanwalt; Studium in Münster, Düsseldorf und Malta (Dr. jur., EMBA); Christoph von Eiff ist spezialisiert auf die gesellschaftsrechtliche Beratung von Unternehmen und Unternehmensgruppen, insbesondere bei komplexen Strukturmaßnahmen. Er berät regelmäßig Vorstände und Aufsichtsräte in Fragen der Organhaftung, Corporate Governance und begleitet die Post Merger Integration nach M&A Transaktionen.
Dr. Tim Fabian Walter
Dr. Tim Fabian WalterHengeler Mueller, DüsseldorfRechtsanwalt und Associate bei Hengeler Mueller in Düsseldorf; Tätigkeitsschwerpunkte: Kapitalmarktrecht (Equity), Gesellschaftsrecht und M&A-Transaktionen; Studium in Bonn, Prag und Köln (Dr. jur.).
Dr. André Wehner
Dr. André WehnerPLUTA Rechtsanwalts GmbH, BielefeldHerr Dr. Wehner ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und seit Juni 2020 für die PLUTA Rechtsanwalts GmbH tätig. Er studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Bayreuth und promovierte an der Universität Leipzig zum Dr. iur. Ab dem Jahr 2011 wurde Herr Dr. Wehner zum Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt. Den Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Sanierung und Fortführung von Unternehmen in Schutzschirm-, Eigenverwaltungs- und in Regelinsolvenzverfahren sowie die insolvenznahe Rechtsberatung von Geschäftsführern, Gesellschaftern, Aufsichtsräten und Gläubigern. Darüber hinaus verfügt Herr Dr. Wehner über besondere Branchenerfahrung in der Energiewirtschaft. Herr Dr. Wehner ist Gründungsmitglied des Instituts für Deutsches und Ausländisches Sanierungs- und Restrukturierungsrecht und veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zum deutschen und europäischen Insolvenzrecht.
Sylvia Wipperfürth, LL.M. (com.)
Sylvia Wipperfürth, LL.M. (com.)SIIW SachverständigenInstitut für Insolvenz- und Wirtschaft, AdorfDipl.-Rechtspflegerin (FH) Sylvia Wipperfürth, LL.M. (Com.) ist Leiterin des SachverständigenInstituts für Insolvenz- und Wirtschaftsrecht, Autorin, Sachverständige, Mediatorin BM® und Referentin. Sie verfügt über langjährige Berufspraxis in der Abwicklung von Insolvenzverfahren und einschlägige Erfahrungen in den Bereichen des Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzrechts, ist ausgewiesen durch zahlreiche Veröffentlichungen zu insolvenzrechtlichen Spezialfragen und Autorin diverser Fachbücher sowie Mitwirkende beim Insolvenzrechtskommentar (Kübler/Prütting/Bork). Frau Wipperfürth ist Mitherausgeberin der InsbürO und Mitglied im „Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.“, „Bundesvereinigung der Sachbearbeiter in Insolvenzsachen e.V.“, „Neue Insolvenzverwaltervereinigung Deutschlands e.V.“ sowie im „Ausschuss für Mediation und Konfliktmanagement des Aachener Anwaltsvereins“.
Dr. Nora Zabel
Dr. Nora ZabelCMS Hasche Sigle, DüsseldorfRechtsanwältin; Studium an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Nora Zabel berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des Gesellschaftsrechts. Darüber hinaus unterstützt sie Unternehmen bei Um- und Restrukturierungen sowie bei M&A-Transaktionen. Sie ist seit 2018 Rechtsanwältin bei CMS.
Kooperationspartner
Um Ihnen das Beste aus Theorie und Praxis zu vermitteln, arbeiten wir mit renommierten und erfahrenen Partnern zusammen. Unsere Lehrenden kommen u.a. aus folgenden namhaften Unternehmen und Kanzleien:
Prüfungen & Abschluss
Berufsbegleitend
zum Hochschulgrad "Master of Laws" (LL.M.)8 Klausuren
à 3 ZeitstundenPräsentationsprüfung
(Modul 7)
Masterarbeit
(Umfang ca. 40–50 Seiten, Bearbeitungszeit: vier Monate)
- Dreistündige Klausur am Ende eines jeden Moduls
- Fragen und kleinere Fälle zu den vorangegangenen Vorlesungen (kein Multiple Choice)
- Für diejenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die den Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht anstreben, zzgl.: eine dreistündige Klausur im Rahmen des Zusatzkurses
- Obligatorische Studienleistung in Modul 7
- Durchspielen eines Insolvenzverfahrens
- Interdisziplinäre Gruppenarbeit: Lösungen, Strategien und Arbeitsprozesse werden in Gruppen selbstständig erarbeitet und anschließend vorgestellt.
- Die Note fließt nicht mit in die Gesamtnote ein.
- Bearbeitungszeit: vier Monate
- Umfang: ca. 40 - 50 Seiten
- Regulär nach Ende der Präsenzzeit; Verschieben der Masterarbeit flexibel möglich
- Einreichung eigener Themenvorschläge; Prüfung und Zuweisung durch den Ausschuss
- Bei Nichtbestehen zwei Wiederholungsversuche für jede Prüfungsleistung möglich
- Nachschreibtermine für die Klausuren finden wahlweise unterjährig oder am Ende des Studiengangs statt
- Wiederholung der Masterarbeit jederzeit nach individueller Absprache
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das lateinische Notensystem verwendet:
0,7 – 1,3 summa cum laude
1,7 – 2,3 magna cum laude
2,7 – 3,3 cum laude
3,7 – 4,0 rite
5,0 non rite
Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen.
Die Note der Zusatzklausur, die im Rahmen des Fachanwaltskurses geschrieben wird, fließt nicht mit in die Gesamtnote ein.
Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praxisnahe Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses anerkannten Mastergrades weisen Sie Ihre Expertise auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts aus, können sich von Ihren Mitbewerberinnen und Mitbewerbern absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen.
Ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Einschlägig sind hier die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche, die von Universität zu Universität variieren können. An der Universität Münster gilt für den Fachbereich Rechtswissenschaften u.a. die Voraussetzung eines Masterabschlusses mit Bestnote (summa cum laude). Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen können Sie der Promotionsordnung der Universität Münster entnehmen. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Diese stehen insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Gerade die Mandantschaft freiberuflicher Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legt Wert auf diese Zusatzqualifikation. Bei uns erhalten Sie nach Absolvieren unseres kostenlosen Zusatzkurses das theoretische Rüstzeug zur Erlangung der Fachanwaltschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Kosten
Sichern Sie sich bei Anmeldung bis zum 1. Juli 2025 einen Nachlass in Höhe von 1.200 €!
Sie kennen jemanden, der bereits einen Masterstudiengang bei uns absolviert hat? Bei Weiterempfehlung durch ein Mitglied unseres Alumnivereins erhalten Sie bei Zulassung einen Nachlass in Höhe von 5 % auf die jeweilige Studiengebühr.
In jedem Studienjahr vergibt die Universität Münster insgesamt sechs Teilstipendien in Höhe von 25 % der Studiengebühr. Die Teilstipendien werden an die jeweils ersten drei rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die über eine hervorragende Abschlussnote verfügen. Teilstipendienfähig ist, wer:
- in einem der beiden Staatsexamina mit 9,0 oder mehr Punkten abgeschlossen hat
- einen Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss hat und zu den besten 10 % zählt (Nachweis erforderlich)
Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen vergeben werden können.
Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel. Bei Übernahme der Kosten eines berufsbegleitenden Studiums durch den Arbeitgeber kann sich dies für Arbeitgeber und auch für Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Arbeitgeber können die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, die Beschäftigten ihrerseits müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei ebenfalls nicht an.
Zulassung
Hochschulstudium
- ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
- Staatsexamen
- Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)
- für Bewerberinnen und Bewerber mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss: rechtliche Grundkenntnisse empfohlen
Die aktuelle Zulassungsordnung können Sie hier einsehen.
- Frühbuchertarif mit einem Nachlass in Höhe von 1.200 € bis 1. Juli 2025
- Bewerbungsfrist: 15. Juli 2025 (Ihre Bewerbung kann auch nach dem 15. Juli 2025 berücksichtigt werden, wenn noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen.)
Ausschlaggebend ist das Datum des Poststempels.
Es werden maximal 40 Studienplätze vergeben. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung nebst sämtlicher für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen.
- Prioritätsprinzip
Bei Vorliegen der formalen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt die Vergabe der ersten 30 Studienplätze nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Nach Eingang dauert es etwa ein bis zwei Wochen, bis der Prüfungsausschuss über die Zulassung entschieden hat.
- Bewerbungsverfahren
Die übrigen Studienplätze werden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben. Dabei werden alle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss, insbesondere basierend auf den Kriterien "Abschlussnote" und "Berufserfahrung". Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Ihre Bewerbung kann auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist berücksichtigt werden, sofern noch Studienplätze frei sind.
Für die Bewerbung zum Studiengang benötigen wir die folgenden Unterlagen:
Auf dem Postweg:
- Beglaubigte Ablichtungen der Staatsexamenszeugnisse, des Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisses. Die Beglaubigung ist u.a. vorzunehmen durch einen Notar/eine Notarin, eine Gemeinde, Sparkasse oder die Ausstellungsbehörde der Urkunde.
Auch per E-Mail möglich:
- Anmeldeformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Bei Diplom-, Bachelor- und Masterabschlüssen: Einfache Ablichtung des Einzelnotennachweises und des Diploma Supplements, einer Ranking-Bescheinigung oder eines Grading Tables
- Scan des Personalausweises (Vorderseite)
Es besteht die Möglichkeit, sich an der Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren von derzeitig 320,17 € pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das deutschlandweite Semesterticket. Bei Interesse an einer Immatrikulation an der Universität Münster sprechen Sie uns gerne an.
Studierendenstruktur
Zahlen und Fakten
Beruflicher Background
Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus Unternehmen, Kanzleien, Banken sowie Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Ihre Ansprechpartnerin
Rechtsanwältin
Nina Israel
Tel.: +49 251 62077-13
Mail: nina.israel[at]jurgrad.de