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20. Oktober 2025
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Erbrecht & Unternehmensnachfolge
Berufsbegleitender Masterstudiengang | Abschluss: LL.M.
zugleich Fachanwalt/Fachanwältin für Erbrecht bzw.
Fachberater/in für Unternehmensnachfolge
- speziell auf Berufstätige zugeschnitten
- versetzt Sie in die Lage, die private Nachfolge ebenso wie die Unternehmensnachfolge auf Basis der erbrechtlich, gesellschaftsrechtlich und steuerrechtlich relevanten Regelungen zu planen
- spannende Alumniveranstaltungen - interdisziplinäres und wertvolles Netzwerk über die Studienzeit hinaus
Der Studiengang in Kürze:
Berufsbegleitend
zum Hochschulgrad
"Master of Laws" (LL.M.)Zugleich
Fachanwaltschaft für Erbrecht | Fachberater/in für UnternehmensnachfolgeKurze Präsenzphasen:
Einführungswoche und 14 BlockveranstaltungenFlexible Teilnahme:
bis zu fünf Mal Online-Teilnahme möglichNächster Studienbeginn:
20. Oktober 2025Aktiver Alumniverein:
wertvolles NetzwerkBis zum 01.07.2025
Frühbuchertarif:
12.600 €Kosten:
13.800 €
Inhalte des Studiums
Das Recht im Bereich des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge ist wissenschaftlich anspruchsvoll und sieht sich immer wieder Neuerungen gegenüber. Entscheidungen, die hier getroffen werden, setzen eine kompetente Beratung mit fundierten rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen sowie steuerrechtlichen Kenntnissen voraus. Der Studiengang vermittelt daher vertiefte Einblicke in alle wichtigen Bereiche wie z. B. Materielles Erbrecht, Erbvertrags- und Testamentsgestaltung, Single und Multi Family Office, Unternehmensnachfolgeprozesse oder Mediation in Familienunternehmen. Hier finden Sie alle Inhalte im Überblick:
Einführung Zivilrecht
Für nichtjuristische Bewerberinnen und Bewerber
Sollten Sie keine rechtswissenschaftlichen Grundkenntnisse aus dem Erststudium nachweisen können, ist die Teilnahme an dem kostenlosen Vorschaltkurs verpflichtend und das Bestehen der Klausur Zulassungsvoraussetzung für den Studiengang. Aber auch für alle anderen ohne juristisches Erststudium ist die Teilnahme absolut empfehlenswert, da der Kurs eine gemeinsame Wissensbasis schafft, die einen optimalen Start in den Studiengang ermöglicht.
Gegenstand des Kurses sind die Grundlagen des Zivilrechts: So erarbeiten Sie u.a. das Zustandekommen eines Vertrages, die typischen (Un)wirksamkeitsgründe, Loslösungsrechte und weitere Themen des Allgemeinen Teils des BGB sowie aus dem Recht der Schuldverhältnisse anhand von Fallbeispielen.
Allgemeine Einführung – Überblick über den Studiengang
Im Studiengang „Erbrecht & Unternehmensnachfolge“ erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Recht und Steuern, um sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen bei der Nachfolgeplanung umfassend und kompetent zu beraten. Die Auftaktveranstaltung gibt einen Ausblick auf die Themenbereiche, die Sie im Laufe des Studiums erwarten. Die Besprechung praxisrelevanter Fallbeispiele schafft dabei ein Verständnis für die Verknüpfung der verschiedenen Themen untereinander.
1.1 Grundlagen des Steuerrechts
In dieser Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über das deutsche Steuersystem. Sie erlangen einen Einblick in die Grundprinzipien der Besteuerung der verschiedenen Steuerarten sowie das Steuerverfahrensrecht. Es folgt eine Einführung in das Einkommensteuerrecht, bei der Sie neben wichtigen Grundbegriffen auch die verschiedenen Einkunftsarten sowie die Ermittlung der Einkünfte behandeln. Abschließend widmen Sie sich noch den Grundzügen der Unternehmensbesteuerung. Gerade im sich schnell verändernden Steuerrecht ist ein Verständnis für die Grundstrukturen unverzichtbar – später folgende Module zu anderen Steuerarten bauen auf diesen Grundlagen auf.
1.2 Grundlagen des Gesellschaftsrechts
Für eine umfassende Beratung zur Unternehmensnachfolge sind fundierte Kenntnisse im Gesellschaftsrecht unabdingbar. Daher erarbeiten Sie zunächst die Grundlagen der verschiedenen Rechtsformen und deren Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede. Anschließend werden Ihnen die Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) sowie die Kapitalgesellschaften (v. a. anhand der GmbH) näher vorgestellt. Dabei wird zugleich auf Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere zum Erbrecht, eingegangen. Sie lernen wichtige Bezugspunkte und Fragestellungen kennen, die in weiterführenden Modulen, etwa zur Unternehmensnachfolge, erneut aufgegriffen und vertieft werden.
1.3 Besondere Anforderungen bei der Beratung von Unternehmerfamilien
Grundlegende Fragen zu aktuellen Herausforderungen und auch die zukünftige und strategische Ausrichtung eines Familienunternehmens werden in der Unternehmerfamilie entschieden. Die Entscheidungsfindungsprozesse werden dabei in der Regel von rationalen Sachthemen genauso wie von Familiendynamiken und persönlichen Befindlichkeiten beeinflusst. Aus diesem Grund sind für die Mitglieder der Unternehmerfamilie nicht nur wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Aspekte von Bedeutung, sondern auch die sogenannten weichen Faktoren, welche es zu kennen und zu berücksichtigen gilt. Nur so ist es möglich, bei der Beratung von Unternehmerfamilien mit den Wechselwirkungen von Sachlichkeit und Emotion konstruktiv umzugehen. In diesem Seminar reflektieren Sie (eigene) Erfahrungen mit Unternehmerfamilien, identifizieren Fallstricke bei der Beratung und erhalten praxisnahe Werkzeuge für die Arbeit mit Unternehmerfamilien.
1.4 Grundlagen des materiellen Erbrechts
Um eine gemeinsame Basis für die kommenden Module zu schaffen, frischen Sie Ihr Wissen im materiellen Erbrecht auf und setzen sich mit den Grundprinzipien und zentralen Begriffen des deutschen Erbrechts auseinander. Ein erster Schwerpunkt liegt auf der gesetzlichen Erbfolge und den Themen der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, den Auskunfts- und Herausgabeansprüchen sowie der Erbenhaftung und Erbengemeinschaft.
Ein zweiter Fokus gilt den Grundlagen der gewillkürten Erbfolge, der Errichtung und dem Widerruf einer letztwilligen Verfügung, den Arten der Verfügungen von Todes wegen, den Möglichkeiten und Grenzen einer möglichen Selbstbindung des Erblassers in wechselbezüglichen oder vertragsmäßigen Verfügungen im Rahmen eines gemeinschaftlichen Testaments bzw. eines Erbvertrags, sowie der Auslegung und der Anfechtung letztwilliger Verfügungen.
2.1 Materielles Erbrecht
Dieses Modul vermittelt vertiefte Kenntnisse im materiellen Erbrecht, wobei der Schwerpunkt auf der gewillkürten Erbfolge liegt. Sie erhalten einen Überblick über das breite Spektrum der Gestaltungsoptionen, aber auch über die Schranken der Testierfähigkeit. Darüber hinaus beschäftigen Sie sich ausführlich mit dem Pflichtteilsrecht, das sich regelmäßig als rechtliche Grenze für Gestaltungen der Vermögensnachfolge erweist sowie mit Rechtsgeschäften unter Lebenden auf den Todesfall. Ihnen werden zudem Zusammenhänge des Erb- und Familienrechts aufgezeigt, z.B. Unterhaltsansprüche im Erbfall, Kollision von Zugewinnausgleich und Pflichtteil im Rahmen des gesetzlichen Erbrechts des Ehegatten bzw. der Ehegattin oder Besonderheiten der Gütergemeinschaft. Abgerundet wird die Einheit durch eine instruktive Darstellung praxisrelevanter Besonderheiten des digitalen Nachlasses.
2.2 Buchführung und Bilanzierung
Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die Grundlagen der Bilanzierung, Gewinn- und Verlustrechnung vermittelt. Sie erhalten eine Erläuterung des Zwecks, des Aufbaus sowie der zentralen Posten der einzelnen Rechenwerke. Abschließend beschäftigen Sie sich mit ausgewählten Bilanzierungsfragen und der beispielhaften Erstellung eines Jahresabschlusses. So sind Sie optimal auf die anschließende Vorlesung zur Unternehmensbewertung vorbereitet.
2.3 Unternehmensbewertung
Im Kontext der Nachfolgegestaltung sind auch betriebswirtschaftliche Bewertungen von Unternehmen oder Teilen von Unternehmen erforderlich. Daher werden Ihnen hier die wesentlichen Grundlagen der Unternehmensbewertung wie Bewertungsanlässe, Bewertungsfunktionen, Grundprinzipien und ausgewählte Verfahren zur Ermittlung des Unternehmenswertes vermittelt. Diese Konzepte werden anhand von einfachen Zahlenbeispielen veranschaulicht, um ein besseres Verständnis zu fördern.
2.4 Einkommensbesteuerung
Die fundierte Kenntnis des Einkommensteuersystems ist essenziell für den Erwerb einer umfassenden, das Steuerrecht einschließende, Beratungskompetenz, welche Sie in den weiteren Vorlesungen entwickeln. Als Vorbereitung widmen Sie sich der unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht, den Prinzipien der Einkommensteuer, dem Einkommensbegriff sowie dem Katalog der sieben Einkunftsarten und der Abgrenzung dieser voneinander. Ein Schwerpunkt liegt auf der Einkünfteermittlung. Weitere Themen umfassen steuerfreie Einnahmen und Steuerbefreiungen sowie die Berücksichtigung von Verlusten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sowie die Bestimmung des Tarifs.
3.1 Erbschaft- und Schenkungsteuer, inkl. Verfahrensrecht
Im ersten Teil dieses Moduls wird die Bereicherung bei unentgeltlichen Erwerbsvorgängen aus schenkung- und erbschaftsteuerrechtlicher Sicht betrachtet. Zunächst erhalten Sie einen grundlegenden Überblick über die Struktur der Besteuerung sowie die Ermittlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Bewertung der einzelnen Vermögensarten nach dem Bewertungsgesetz einschließlich der Immobilien- und Unternehmensbewertung wird anhand konkreter Beispiele veranschaulicht. Unter besonderer Berücksichtigung unternehmensbezogener Erwerbe besprechen Sie die verschiedenen Erwerbstatbestände im Erb- und Schenkungsfall. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Ermittlung der Steuerbelastung sowie Steuerbefreiungen.
Die Kenntnis der steuerschuld- und verfahrensrechtlichen Besonderheiten ist für eine umfassende Beratung unumgänglich. Daher beschäftigen Sie sich im zweiten Teil des Moduls intensiv mit steuerschuld- und verfahrensrechtlichen Aspekten, wie der Schuldnerschaft, der Haftung, dem rückwirkenden Erlöschen der Erbschaftsteuer sowie der Festsetzung und Erhebung der Erbschaftsteuer nach den Vorschriften der Abgabenordnung und des Erbschaftsteuergesetzes.
3.2 Unternehmenssteuerrecht – Besteuerung von Personengesellschaften und Körperschaften / Gewerbesteuer
Zum Einstieg in diese Thematik werden Sie die Stellung der Personengesellschaft im Unternehmenssteuerrecht sowie ihre Besonderheiten als Mitunternehmerschaft anhand von Fallbeispielen erarbeiten. Ausgangspunkt ist das in § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG verankerte Mitunternehmerkonzept mit seinen Besonderheiten bei der Qualifikation, Ermittlung, Zurechnung und Besteuerung der Einkünfte. Vertieft behandelt werden sodann Betriebsveräußerungen und -aufgaben, unentgeltliche Betriebsübertragungen sowie die gewerbliche Prägung und Abfärbung von Einkünften. Aktuelle Entwicklungen, insbesondere durch das MoPeG und das Optionsmodell zur Körperschaftsteuer werden Sie ebenfalls besprechen.
Im weiteren Verlauf widmen Sie sich der Besteuerung von Körperschaften. Neben einem einleitenden Überblick über die Grundstrukturen, Steuerbefreiungen und das Schachtelprivileg des § 8b KStG wird ein Schwerpunkt auf die Abgrenzung zu Vorgängen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (verdeckte Gewinnausschüttungen), gelegt. Abschließend befassen Sie sich mit den Grundlagen der Gewerbesteuer.
4.1 Rechtsbeziehungen in der Familie – Zivil- und steuerrechtliche Besonderheiten und Gestaltungsmöglichkeiten
Rechtsgeschäfte unter Beteiligung von Familienmitgliedern, insbesondere von minderjährigen Familienmitgliedern, weisen zahlreiche zivil- und steuerrechtliche Besonderheiten auf. So bedürfen bestimmte Rechtsgeschäfte der Genehmigung des Familiengerichts oder sogar der Beteiligung eines Ergänzungspflegers bereits beim Vertragsschluss. Steuerlich werden Verträge zwischen nahen Angehörigen nur akzeptiert, wenn sie einer von der Rechtsprechung entwickelten besonderen Prüfung standhalten. Auch sind familienrechtliche Besonderheiten wie das Güterrecht, Scheidungsfolgen oder Unterhalts- und Versorgungsausgleichsansprüche bei der erbrechtlichen Beratung und Gestaltung zu berücksichtigen. So erhalten Sie das nötige „Handwerkszeug“ für die wirksame Umsetzung der außerordentlich interessanten Gestaltungsoptionen innerhalb der Familie.
4.2 Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnisrecht
Für einen langfristigen Erhalt des Erbes gibt es viele Gestaltungsmittel, z. B. das der testamentarischen Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft. Sie besprechen sowohl die Potenziale als auch die Probleme erbrechtlicher Potestativbedingungen als Steuerungsinstrumente. Im Themenbereich Vermächtnisrecht lernen Sie die Besonderheiten der Zuwendung einzelner Vermögensvorteile kennen. Zudem erhalten Sie einen Überblick, in welchen Fällen und wie konkret das Vermächtnisrecht strategisch in der Vermögensnachfolge eingesetzt werden kann.
4.3 Praktische Vertiefung: Erbvertrags- und Testamentsgestaltung
Die Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten ist in der Praxis von großer Bedeutung. Einleitend werden die Vor- und Nachteile beider Gestaltungsinstrumente sowie ihre Einsatzmöglichkeiten erläutert. Anschließend beschäftigen Sie sich eingehend mit den Errichtungsvoraussetzungen, allgemeinen und besonderen Gestaltungsvarianten (z. B.: Berliner Testament, Pflichtteilsstrafklauseln, das sogenannte Behindertentestament usw.), den Folgen erbrechtlicher Bindungen sowie den Möglichkeiten zum Widerruf eines Testaments oder zum Rücktritt vom Erbvertrag. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erörterung der Zulässigkeit erbrechtlicher Bedingungen sowie auf der Frage, ob es für bestimmte Vermögens- und Lebenssituationen (z. B. (un)verheiratet, geschieden, kinderlos) jeweils „den“ passenden Testamentstyp gibt. Sie werden in die Lage versetzt, ein Testament unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Wünsche und Absichten des Erblassers zu gestalten.
4.4 Erfolgsmuster langlebiger Familienunternehmen/ Family Governance
In diesem Modul beschäftigen Sie sich mit den Besonderheiten, Vorteilen und Schwächen von Familienunternehmen. Strategien für Familienvermögen und Erfolgsmuster langlebiger Familienunternehmen werden aufgezeigt und zur Diskussion gestellt. Darüber hinaus erfahren Sie mehr über die strategische Funktion der Family Governance, ihre Inhalte und Verfahren, die Entwicklung (Familienstrategie), die Dokumentation (Familiencharta) sowie die Family Governance in der Praxis als Ordnungsrahmen einer Unternehmerfamilie.
4.5 Mediation
Mediation ist ein wichtiges Mittel zur Streitbeilegung und spielt im modernen Rechtsleben, aber auch in der Konfliktforschung, eine immer größere Rolle. Das Interesse an Mediation wächst immer weiter, da Vergleiche im Gerichtsverfahren oder klassische Kompromisslösungen oft nicht das gewünschte Ergebnis bringen können. In dem emotionsgeladenen Gebiet des Erbrechts verfügen in der Beratungspraxis also diejenigen über einen klaren Vorteil, die für diese Thematik sensibilisiert sind und Hintergrundwissen über die Grundzüge der Mediation haben. Hierzu zählen der Ablauf des Mediationsverfahrens, die Rolle und die zur Verfügung stehenden Werkzeuge eines Mediators sowie die Bedeutung der Gesprächsführung und -techniken, hier bspw. insbesondere des aktiven Zuhörens.
Eine Sonderstellung nehmen die Konfliktprävention und Konfliktlösung in Familienunternehmen bzw. Unternehmerfamilien ein. Durch die Kombination der beiden Sozialsysteme „Familie“ und „Unternehmen“ mit sehr unterschiedlichen bzw. gegensätzlichen Funktionslogiken bilden sie insbesondere in Nachfolgesituationen einen fruchtbaren Boden für die Entstehung und die Eskalation von Konflikten. Deshalb werden Sie sich im Rahmen der Einheit anhand von Fallbeispielen auch mit diesem Bereich auseinandersetzen.
5.1 Stiftungen und Unternehmen
Stiftungsgestaltungen spielen im Rahmen der Unternehmensnachfolge immer häufiger eine wesentliche Rolle. Sie lernen die wesentlichen Merkmale einer Stiftung kennen, ihre Entstehungsvoraussetzungen, das Haftungsregime sowie die staatliche Stiftungsaufsicht. Darüber hinaus erhalten Sie Einblicke in die Sonderform der gemeinnützigen und privatnützigen unternehmensverbundenen Stiftung. Sie beschäftigen sich intensiv mit den relevanten steuerlichen Fragen rund um die Familienstiftung und lernen sowohl die subjektiven und objektiven Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit kennen als auch die damit verbundenen Rechtsfolgen. Zudem wird das Verfahren der steuerlichen Anerkennung der Gemeinnützigkeit behandelt. Nach diesem fundierten Überblick über die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen erhalten Sie eine praxisnahe Einführung zu Strategien gemeinnütziger Stiftungen.
5.2 Unternehmensnachfolgeprozesse & Corporate Governance
Probleme rund um die Unternehmensnachfolge haben eine hohe wirtschaftliche und rechtliche Relevanz. Daher setzen Sie sich intensiv mit der Strukturierung der Nachfolge im Sinne einer unternehmerischen Nachfolge auseinander. Ein Fokus liegt dabei auf der Übertragung von Gesellschaftsanteilen, wobei verschiedene gesellschaftsvertragliche Gestaltungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus thematisieren Sie die notwendige Verzahnung von gesellschafts- und erbrechtlichen Regelungen und widmen sich ferner den Grundlagen zur „Corporate Governance“ mit dem Schwerpunkt ihrer Relevanz im Zusammenhang mit Nachfolgeprozessen.
5.3 Testamentsvollstreckung
Die Zielsetzung der Testamentsvollstreckung sowie die rechtliche Stellung des Testamentsvollstreckers stehen im Vordergrund dieser Vorlesung. Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Durchführung der Testamentsvollstreckung. Darüber hinaus beschäftigen Sie sich mit den Aufgaben und Befugnissen des Testamentsvollstreckers, den Besonderheiten einer Testamentsvollstreckung bei Unternehmen und Gesellschaftsbeteiligungen sowie dem Ablauf einer Abwicklungs- und insbesondere einer Dauervollstreckung.
5.4 Erbenhaftung, insb. Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz
In diesem Modul beschäftigen Sie sich mit der Erbenhaftung und deren Beschränkungsmöglichkeiten, wobei ein besonderer Fokus auf die Nachlassverwaltung, Nachlasspflegschaft und Nachlassinsolvenz gelegt wird. Die verschiedenen in diesem Bereich zu beachtenden Instrumente werden dargestellt und voneinander abgegrenzt. Sie werden für die divergierenden Interessen der beteiligten Parteien sensibilisiert und bekommen Lösungsansätze aufgezeigt, mit denen das Ziel einer wirksamen „Asset Protection“ erreicht werden kann.
6.1 Familienexterne Unternehmensnachfolge
Nachdem Sie sich in den vorangegangenen Modulen ausführlich mit der (familieninternen) Unternehmensnachfolge aus erbrechtlicher Sicht auseinandergesetzt haben, werden Ihnen auch die Möglichkeiten der familienexternen Nachfolge vorgestellt. Sie lernen insbesondere die praktischen Durchführungswege von Betriebsveräußerungen sowie übliche Prozesse und Fallstricke bei M&A-Transaktionen kennen. Neben diversen rechtlichen Aspekten spielt auch die Möglichkeit der Übernahmefinanzierung eine wichtige Rolle. Das Modul vermittelt Ihnen schließlich neben diversen steuerlichen Aspekten auch ein Grundverständnis für die typische Vertragsdokumentation ausgewählter Transaktionsarten. Gegenstand des Moduls sind auch ausgewählte Beispiele zur Vermittlung der Lerninhalte.
6.2 Internationales Steuerrecht
In einer globalisierten Welt sind Vermögensanlagen und Familienstrukturen häufig grenzüberschreitend und natürliche Personen international mobil. Das Internationale Steuerrecht widmet sich den steuerlichen Konsequenzen grenzüberschreitender Sachverhalte. Sie beschäftigen sich intensiv mit dem Problem der Vermeidung von Doppelbesteuerungen und mit Regeln gegen den Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im internationalen Kontext. Hierzu werden Ihnen zunächst die Grundregeln der unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht vorgestellt, bevor Sie sich den Methoden der Vermeidung von Doppelbesteuerungen sowie den Regelungen hierzu im deutschen Steuerrecht und in den Doppelbesteuerungsabkommen zuwenden. Mit Blick auf den Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten, befassen Sie sich insbesondere mit den Vorschriften zum Wegzug natürlicher Personen. Abschließend widmen Sie sich dem Einsatz von Holdinggesellschaften und Lizenzen zur Steuergestaltung.
6.3 Internationales Privat- und Erbrecht
Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung von Vermögen wächst auch die Zahl der grenzüberschreitenden Sachverhalte in Erbangelegenheiten. In Erbfällen mit Auslandsberührung ist vor Anwendung des materiellen Erbrechts stets zunächst zu klären, ob überhaupt deutsches oder ein ausländisches Recht zur Anwendung gelangt. Aus diesem Grund befassen Sie sich mit den das maßgebende Erbstatut festlegenden Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Dabei geht es um die Reichweite dieser Normen und um die Abgrenzung erbrechtlicher zu schuld-, güter- oder gesellschaftsrechtlichen Sachverhalten, ferner um die nähere Festlegung der einzelnen Anknüpfungspunkte, wie z. B. die Ermittlung der Staatsangehörigkeit, die Definition des gewöhnlichen Aufenthalts einer Person oder die Voraussetzungen einer wirksamen Rechtswahl. Darüber hinaus behandeln Sie ausgewählte Fragestellungen des internationalen Erbverfahrensrechts, wobei der Schwerpunkt auf der geltenden Europäische Verordnung zum Erb- und Erbverfahrensrecht liegt.
6.4 Länderbericht A
Aufbauend auf den Ausführungen zum internationalen Privat- und Erbrecht werfen Sie nun einen konkreten Blick über die Landesgrenze und erhalten Einblicke in die länderspezifischen Besonderheiten in Österreich. Zunächst beschäftigen Sie sich mit den Grundlagen des österreichischen Erbrechts, wie den Rechtsquellen, den einschlägigen Kollisionsnormen und erbrechtlichen Grundsätzen. Es folgt eine Darstellung der gesetzlichen und testamentarischen Erbfolge nebst Informationen zum Erwerb und zur Ausschlagung der Erbschaft, zum Pflichtteilsrecht, zur Vererbung von Unternehmen und Gesellschaftsbeteiligungen sowie zu weiteren relevanten erbrechtlichen Themen. Des Weiteren lernen Sie auch die Vorteile der österreichischen Privatstiftung kennen.
6.5 Länderbericht CH
Diese Vorlesung überträgt die Ihnen bereits bekannten Inhalte auf die spezifischen erbrechtlichen Bereiche in der Schweiz. Unter anderem behandeln Sie die Themen gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Mehrheit von Erben, Ehegüterrecht, Pflichtteilsrecht, Auskunftsrechte, Testamentsvollstreckung, Nachlassverfahren, Unternehmensnachfolge und steuerliche Besonderheiten.
7.1 Vorweggenommene Erbfolge – Übertragung unternehmerischen Vermögens unter Lebenden und von Todes wegen I
Der Schwerpunkt dieser Veranstaltung liegt auf der einkommensteuerlichen und schenkungsteuerlichen Behandlung verschiedener Gestaltungen der vorweggenommenen Erbfolge in Betriebsvermögen. Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge haben die Rechtsnachfolgenden häufig Leistungen an die Übertragenden oder an Dritte zu erbringen. In vielen Fällen wird sich ein Nießbrauch am übertragenen Betriebsvermögen vorbehalten oder die Übernehmenden verpflichten sich zum Zwecke der wirtschaftlichen Absicherung der Übertragenden zur Zahlung wiederkehrender Leistungen an diese. Darüber hinaus beleuchten Sie die sich hieraus ergebenden steuerlichen Konsequenzen und setzen sich mit optimierten Gestaltungsmöglichkeiten auseinander und gehen in diesem Zusammenhang auch auf flankierende Maßnahmen zur rechtlichen und steuerlichen Absicherung der Unternehmensnachfolge von Todes wegen ein.
7.2 Umwandlung im Rahmen der Unternehmensnachfolge
Im Rahmen dieses Moduls erhalten Sie eine fundierte Einführung in die Grundstrukturen, Zusammenhänge und Gestaltungsmöglichkeiten des Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht. Sie schlüsseln die wesentlichen Fallkonstellationen bei Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel systematisch auf und anhand von Fallbeispielen erarbeiten Sie auch ihre steuerlichen Auswirkungen. Darüber hinaus werden Ihnen wichtige Rechtsschutzinstrumente vorgestellt.
7.1 Vorweggenommene Erbfolge – Übertragung unternehmerischen Vermögens unter Lebenden und von Todes wegen II – Fallbeispiele
Diese Veranstaltung baut auf dem ersten Teil von Modul 7.1 auf. Sie greifen die Inhalte aus dem ersten Teil dieses Moduls auf und vertiefen diese anhand ausgewählter Fallbeispiele. Dabei werden Sie die verschiedenen Gestaltungsoptionen der vorweggenommenen Erbfolge praxisnah anwenden.
7.3 Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung im Erbrecht und Vertiefungen aus dem materiellen Recht
Im Rahmen dieses Moduls beschäftigen Sie sich eingehend mit der Erbauseinandersetzungs-, der Erbenfeststellungsklage, Auskunftsansprüchen und der Klage der nach § 2287 BGB Erbberechtigten. Weitere Themen sind die Besonderheiten in der Erbengemeinschaft, Vermächtnisansprüche sowie das (vor)prozessuale Vorgehen bei Vollmachtsmissbrauch. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Pflichtteilsstufenklage mit Zwangsvollstreckung, wobei Sie zuvor praxisrelevante Themen aus dem materiellen Pflichtteilsrecht vertiefen. Des Weiteren setzen Sie sich mit sozialrechtlichen Bezügen sowie praxisrelevanten Abgrenzungsfällen bei der einfachen und der ergänzenden Testamentsauslegung auseinander. Im verfahrensrechtlichen Teil grenzen Sie u. a. die Rechtsbehelfe der Zivilprozessordnung (ZPO) von denen der freiwilligen Gerichtsbarkeit ab und beschäftigen sich mit den Wechselwirkungen zwischen den Gerichtsbarkeiten sowie dem Auslegungsvertrag.
8.1 Single und Multi Family Office – Aufbau, Funktion und Aufgabe eines Family Office
Gegenstand dieser Vorlesung sind die relevanten Themen für Family Offices; dies sind unter anderem die Strategische Asset Allokation Führungsstrukturen, Reporting und Controlling sowie das Risikomanagement. Sie erhalten einen Einblick in das Dienstleistungsspektrum in einem Single Family Office. Dies umfasst nicht nur – wie gemeinhin angenommen – die Vermögensverwaltung und das Vermögenscontrolling, sondern auch die Familienverwaltung (Family Governance, Nachfolgeplanung und Stiftungsverwaltung), das Lifestyle Management und die vor allem in Deutschland wichtige Rechts- und Steuerberatung. Auch die Organisationsform des so genannten Multi Family Office wird besprochen. Nicht zuletzt behandeln Sie den Generationenübergang und die damit verbundenen Veränderungen im Family Office in den Fällen interner und externer Family Officer. Relevante Praxisbeispiele runden den interaktiven Kurs ab.
8.2 Grundlagen der Vermögensanlage
Ziel des Moduls ist es, ein grundlegendes Verständnis für die Themen rund um die Vermögensanlage und Vermögensstrukturierung über verschiedene Anlageklassen zu schaffen. Zunächst diskutieren Sie die Grundlagen der Portfoliotheorie. Neben der Darstellung unterschiedlicher Rendite- und Risikomaße erfolgt die Erörterung portfoliotheoretischer Zusammenhänge, um eine Begründung für die Investition in ein breit diversifiziertes Portfolio zu bekommen. Ihnen wird der Aufbau der Asset Allokation vermittelt, wobei zwischen der Strategischen Asset Allokation (SAA) und der Taktischen Asset Allokation (TAA) unterschieden wird. Zur Umsetzung der SAA und TAA werden die Unterschiede aktiven und passiven Managements sowie die Funktionsweise von Investmentfonds erläutert. Sodann schließt ein Überblick relevanter Anlageklassen (u.a. Aktien, Anleihen, Private Equity, Immobilien) an. Abschließend werden Ihnen Konzepte zum Reporting und Controlling vorgestellt. Dies umfasst die Performance- und Risikomessung sowie den Einsatz von Benchmarks, um eine Beurteilung von Managementleistungen zu ermöglichen.
8.3 Immobilienrecht und Immobilientransaktionsrecht
Neben Aktien- und Renteninvestments spielen Immobilien als Anlageklasse bei der Strukturierung größerer Vermögen eine bedeutende Rolle. Aus diesem Grund soll Ihnen ein Überblick über die verschiedenen Arten, in eine Immobilie zu investieren, gegeben und die Vor- und Nachteile der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Anhand eines Immobilienkaufvertrages spielen Sie typische Stellschrauben einer Immobilientransaktion durch. Auch weitere Formen direkter und indirekter Immobilieninvestments werden Ihnen nähergebracht.
8.4 Immobilienvermögen im Steuerrecht
Im Rahmen dieser Vorlesung beschäftigen Sie sich zunächst mit immobilienspezifischen Besonderheiten des Steuerrechts, insbesondere im Bereich von Einkommen- und Gewerbesteuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer sowie der Umsatzsteuer. Auf dieser Basis erhalten Sie Einblicke in typische steuerliche Gestaltungen sowie erbschaft- und schenkungsteuerliche Besonderheiten in Bezug auf die Immobilie als Vermögensgegenstand der Nachfolge.
8.5 Familienpool/Familiengesellschaft I
Vermögende Mandantschaft strebt regelmäßig einen Vermögenserhalt in der Familie über mehrere Generationen an. Durch den Einsatz von sogenannten Familienpools/Familiengesellschaften kann die Vermögensnachfolge optimal gesteuert und eine „Zersplitterung“ des Vermögens vermieden werden. So lassen sich „Angriffe“ durch eigene Familienmitglieder vermeiden und langfristig vor allem komplexe Immobilien- und Gesellschaftsbeteiligungen sowie besondere Investitionen mit großen Anlagevolumina (etwa Private Equity) rentabel verwalten.
In der Vorlesung zu den Familiengesellschaften behandeln Sie neben dem Gesellschaftszweck (insbesondere in Abgrenzung zum Erbrecht) auch zivil- und steuerrechtliche Wirkungen sowie zentrale Klauseln zum Schutz der Gesellschaft. Ein Themenschwerpunkt liegt dabei auf der steuerlichen Optimierung von Familienvermögensverwaltungsgesellschaften. Darüber hinaus beleuchten Sie zivil- und steuerrechtliche Besonderheiten, die sich durch die Beteiligung Minderjähriger an solchen Gesellschaften ergeben.
8.5 Familienpool/Familiengesellschaft II
Anknüpfend an die erste Einheit spielen Sie nun anhand von Fallbeispielen und unter Berücksichtigung der steuerlichen Gesichtspunkte verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten bei der Gründung eines Familienpools durch. Der Wahl der richtigen Rechtsform kommt dabei eine erhebliche Bedeutung zu. Darüber hinaus werden Ihnen geeignete flankierende Maßnahmen in Form von Eheverträgen, Pflichtteilsverzichtsverträgen, Güterstandsschaukeln und Testamenten aufgezeigt.
8.6 Praxis-Report der Unternehmensnachfolge: Case Study
Diese Einheit bildet den Abschluss des Studiengangs: Sie greift Inhalte einzelner Module nochmals auf und widmet sich verschiedenen Konstellationen der familieninternen sowie -externen Nachfolge. Entlang einer aufbereiteten Case Study erarbeiten Sie Gestaltungsmöglichkeiten von Übertragungs- und Gesellschaftsverträgen einschließlich steuerlicher Berechnungen. Die gemeinsam erarbeiteten Lösungsvorschläge stellen Sie im Anschluss vor.
Termine des Studienjahrgangs 2025
- Vorschaltkurs28.-30.08.2025 für Nichtjuristinnen
und -juristen (online) - 1. Term20.-25. Oktober 2025
- 2. Term4.-6. Dezember 2025+ Klausur
- 3. Term 8.-10. Januar 2026
- 4. Term19.-21. Februar 2026+ Klausur
- 5. Term12.-14. März 2026
- 6. Term16.-18. April 2026+ Klausur
- 7. Term7.-9. Mai 2026
- 8. Term11.-13. Juni 2026+ Klausur
- 9. Term9.-11. Juli 2026
- 10. Term13.-15. August 2026+ Klausur
- 11. Term10.-12. September 2026
- 12. Term15.-17. Oktober 2026+ Klausur
- 13. Term 12.-14. November 2026in Frankfurt
- 14. Term10.-12. Dezember 2026+ Klausur
- 15. Term14.-16. Januar 2027
- 16. Term20. Februar 2027Klausur und Ausgabe der Masterarbeitsthemen
INFOBROSCHÜRE 2025/2026 Typ: PDF (5 MB)
Termine Jahrgang 2025/2026 Typ: PDF (150 KB)
TimeTable Jahrgang 2025/2026 Typ: PDF (236 KB)
Lehrende
Das Executive Board
Als Gremium mit beratender Funktion, das sich aus Professorinnen und Professoren sowie Praktikerinnen und Praktikern zusammensetzt, überwacht das Executive Board die Qualität und legt die strategische Ausrichtung des Studiengangs fest. Die Studieninhalte werden dabei ständig an die aktuellen Entwicklungen und Bedürfnisse des Marktes angepasst.
Unsere Lehrenden
Zu unseren Dozierenden zählen nicht nur renommierte Professorinnen und Professoren sondern auch zahlreiche Praktikerinnen und Praktiker aus national und international agierenden Kanzleien, Beratungshäusern, Investmentgesellschaften, Vermögensverwaltungen, Family Offices und der Gerichtsbarkeit.
Alle Dozierenden verfügen über eine exzellente Reputation und bringen langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich mit. Für die Studierenden bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, vom Erfahrungsschatz ausgewiesener Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Unternehmensnachfolge zu profitieren.
Dr. Peter Becker
Dr. Peter BeckerRechtsanwalt, MünsterDiplom-Finanzwirt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Lehrbeauftragter an der Universität Münster im Bereich "Buchführung und Bilanzierung"; daneben Dozententätigkeit in Postgraduierten- und Praktikerlehrgängen zum Steuer-, Gesellschafts- und Bilanzrecht.
Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M., EMBA
Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M., EMBABeckervordersandfort & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, MünsterDr. Beckervordersandfort hat sich als Notar und als Anwalt auf die Nachfolgegestaltung für Unternehmerfamilien und Privatpersonen mit komplexen Vermögensstrukturen spezialisiert. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zur Nachfolgegestaltung und Gründungspartner der ausschließlich auf die Nachfolgegestaltung und das Erbrecht spezialisierten Kanzlei Beckervordersandfort & Partner in Münster.
Martin Braun, LL.M. (King’s College London)
Martin Braun, LL.M. (King’s College London)YPOG, KölnMartin Braun ist als Rechtsanwalt (Senior Associate) bei YPOG in Köln tätig und berät dort Unternehmen, Family Offices und vermögende Privatpersonen umfassend in steuerlichen Angelegenheiten. Schwerpunktmäßig berät er zu Steuerfragen im Bereich der Personengesellschaften im nationalen sowie grenzüberschreitenden Kontext. Private Equity und Venture Capital Fonds begleitet er bei ihrer Strukturierung. Martin Braun studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Steuerrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und am King’s College London. Bevor er sich YPOG im Jahr 2021 anschloss, arbeitete Martin Braun als Associate bei White & Case.
Dr. Michael Breyer, LL.M.
Dr. Michael Breyer, LL.M.Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz, StuttgartRechtsanwalt und Partner bei Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz, Stuttgart. Tätigkeitsschwerpunkt: Konzeptionelle Beratung und Begleitung von Familienunternehmen und deren Eigentümern, insbesondere bei der Unternehmensnachfolge, bei Stiftungslösungen, bei M&A-Transaktionen und bei der Unternehmensfinanzierung. Studium an der Universität Freiburg i. Brsg., wissenschaftlicher Mitarbeiter und Promotion bei Prof. Dr. Dres. h.c. Rolf Stürner, Auslandsstudium an der Université de Montpellier (D.E.U.G.) und der Harvard Law School (LL.M.), Referendariat in Düsseldorf, 2007 bis 2011 Rechtsanwalt in einer international tätigen Großkanzlei mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht in Düsseldorf und Frankfurt, seit 2012 bei Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz, seit 2015 Partner.
- Christian Drewes, LL.MSTAFFELSTAB Unternehmensnachfolge, Familienstrategie & Mediation, Hamburg
Prof. Dr. Jens Escher, LL.M.
Prof. Dr. Jens Escher, LL.M.Taylor Wessing, DüsseldorfRechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht, ist Partner der Sozietät Taylor Wessing in Düsseldorf. Fachlicher Schwerpunkt ist die rechtliche und steuerliche Beratung der Gesellschafter von Familienunternehmen, vermögenden Privatpersonen und Family Offices in den Bereichen Nachfolge/Vermögen/Stiftungen. Er ist Honorarprofessor für Steuerrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig.
Dr. Michael Feldner, LL.M.
Dr. Michael Feldner, LL.M.POELLATH, BerlinBerlin; Tätigkeitsschwerpunkte: Rechtliche und steuerliche Beratung von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen; nationales und internationales Steuerrecht, Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Studium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften in Berlin und Potsdam; Referendariat in Berlin (2016-2018); wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Steuerrecht an der Freien Universität Berlin (2016-2022), einer internationalen Rechtsanwaltssozietät (2021-2022) sowie bei POELLATH (2012-2016); Lehrbeauftragter an der Universität Potsdam seit 2018; zahlreiche Publikationen zum Stiftungs-, Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht.
Laura Gerling
Laura GerlingRichterin am Finanzgericht MünsterLaura Gerling absolvierte in den Jahren 2006 bis 2009 zunächst eine Ausbildung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung als Diplom-Finanzwirtin. Im Anschluss daran studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Nach dessen Abschluss und dem Rechtsreferendariat legte sie im Jahr 2016 das 2. Staatsexamen ab. Im gleichen Jahr begann sie ihre richterliche Tätigkeit zunächst beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Im Jahr 2018 wurde sie an das Finanzgericht Münster versetzt und ist derzeit in einem für das allgemeine Ertragssteuerrecht zuständigen Senat tätig.
Mathias Grootens
Mathias GrootensFinanzministerium NRWDiplom-Finanzwirt (FH), seit September 2023 Referent im Erbschaftsteuerreferat des FM NRW; Von April 2022 bis September 2023 Hauptsachgebietsleiter der Grundstückstelle in einem Dortmunder Finanzamt; Von 2011 bis 2022 Dozent für Erbschaftsteuer und Bewertung sowie Bilanzsteuerrecht an der HSF Nordkirchen (Hochschule für Finanzen), NRW; Von 2007 bis 2011 im Bewertungsreferat der OFD Münster zuständig für die Grundbesitzbewertung, die Einheitsbewertung und die Grundsteuer; Autor zahlreicher Beiträge und Publikationen zum Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht sowie Herausgeber eines Kommentars zur Grundsteuer; Dozent für verschiedene Träger in der Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- und Sachverständigenfortbildung.
Prof. Dr. Thomas Gutmann, M.A.
Prof. Dr. Thomas Gutmann, M.A.Universität MünsterSeit 2006 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Medizinrecht an der Universität Münster; 1985-1990 Studium der Rechtswissenschaften, der Politischen Wissenschaften und der Philosophie in München (Stipendiat des Freistaats Bayern und der Studienstiftung des Deutschen Volkes); 1990 M. A. in Politischer Wissenschaft und Philosophie; 1990-1991 Tätigkeit bei einer Gesellschaft für Politik-Consulting; 2000 rechtswissenschaftliche Promotion; 2000-2006 Wissenschaftlicher Assistent am Juristischen Seminar der Ludwig-Maximilians-Universität München, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Bayerische Rechtsgeschichte (Prof. Dr. H. Nehlsen) und ab 2004 am Lehrstuhl für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht (Prof. Dr. M. Franzen); 2005 Habilitation an der Fakultät für Philosophie, Wissenschaftstheorie und Religionswissenschaft an der LMU München; 2006 Habilitation an der Juristischen Fakultät der LMU München.
Dr. Rena Haftlmeier-Seiffert
Dr. Rena Haftlmeier-SeiffertEQUA-Stiftung, MünchenStudium der Literaturwissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität zu München; fünf Jahre in Forschung und Lehre an der LMU, München; anschließend 13 Jahre lang auf verschiedenen Positionen in einem traditionsreichen Familienunternehmen tätig, zuletzt als stellvertretende Geschäftsleitung; seit 2006 Geschäftsleitung der EQUA-Stiftung. Themenschwerpunkte: Rollendilemmata in Unternehmerfamilien; Besonderheiten bei der (Steuer- und Rechts-) Beratung von Familienunternehmen: Rechte und Pflichten der Anteilseigner von Familienunternehmen ohne operative Position im Unternehmen; Konflikte im Gesellschafterkreis eines Familienunternehmens und (präventive sowie reaktive) Maßnahmen.
Dr. Katharina Hemmen, LL.M.
Dr. Katharina Hemmen, LL.M.POELLATH, Frankfurt a.M.Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Partnerin bei POELLATH, Frankfurt am Main; Tätigkeitsschwerpunkte: rechtliche und steuerliche Beratung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge, grenzüberschreitende Gestaltungsberatung einschließlich Trusts, Familiengesellschaften, Ehe- und Erbverträge, Testamente, Erbstreitigkeiten und -auseinandersetzungen, Zuzugs- und Wegzugsbesteuerung. Zulassung als Rechtsanwältin 2012, Zulassung als Steuerberaterin 2014; Studium der Rechtswissenschaft und Promotion in Hamburg (Bucerius Law School), Paris I (Panthéon-Sorbonne) und Osnabrück (LL.M. Taxation 2008); regelmäßige Vorträge zu Private Client-Themen auf internationalen Konferenzen (bspw. IBA); 2023 Ernennung zum Mitglied der International Academy of Estate and Trust Law.
Dr. Claus-Henrik Horn
Dr. Claus-Henrik HornRechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, DüsseldorfAls Rechtsanwalt/Fachanwalt für Erbrecht hat er sich auf Mandate aus den Bereichen Pflichtteilsrecht, Testamentsauslegung, Erbscheinsverfahren und Testamentsgestaltung spezialisiert. Er ist als Einzelanwalt mit Kanzlei in Düsseldorf tätig (www.anwaltfuererbrecht.de). Dr. Horn ist Autor einer Vielzahl von Beiträgen in etwa der ZEV, ZErb, ErbR, NJW etc. und von Büchern, so u. a. Fachbuch „Testamentsauslegung“, Horn/Kroiß, und Materielienkommentar Erbrecht. Er ist Mitautor der Pflichtteilskapitel des „Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht“ und vom "Handbuch Pflichtteilprozess" sowie (Mit-)Herausgeber von „Gesetzliche Vertretung im BGB“, „Beck´sche Online-Formulare Erbrecht“, NK-BGB Erbrecht und von „Nachfolgerecht – Erbrechtliche Spezialgesetze“. Er kommentiert im Erman. Langjährig ist er als Referent in der Anwaltsfortbildung und Fachanwaltschaftsausbildung tätig. Zudem hat Dr. Horn das PC-Programm „Gutdeutsch Erbrechtliche Berechnungen“ weiterentwickelt. Dr. Horn ist Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und dort Vizepräsident.
- Mag. Philipp HoyosSCHINDLER ATTORNEYS, Wien
Prof. Dr. Johann Kindl
Prof. Dr. Johann KindlUniversität MünsterGeboren 1962 in Untermühlhausen (Kreis Landsberg/Lech); 1981 Abitur am Rhabanus-Maurus-Gymnasium in St. Ottilien; 1981 – 1988 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg; 1985 – 1986 Juristische Zwischenprüfung; 1988 Juristische Schlussprüfung; 1989 – 1995 Wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Volker Behr; 1992 Promotion; 1998 Habilitation; Wintersemester 1998/99 Lehrstuhlvertretung an der Universität München; 1999/2000 Vertreter an der Universität Münster; seit Juli 2000 dort Universitätsprofessor.
Dr. Christian-Titus Klaiber
Dr. Christian-Titus KlaiberSingle Family Office // Friedrichshafener Institut für Familienunternehmen, FriedrichshafenDr. Christian-Titus Klaiber, geboren 1976 in Ulm, studierte und promovierte an der Universität St. Gallen (HSG) im Bereich Betriebswirtschaft. Er war für die Firma ZF Friedrichshafen AG im In- und Ausland tätig und führte ab 2007 ein deutsches Familienunternehmen als Geschäftsführer in Mexiko. Gleichzeitig war er jüngstes Vorstandsmitglied bei der Deutsch-mexikanischen Industrie- und Handelskammer. Bei der KPMG AG verantwortet Dr. Christian-Titus Klaiber in den Jahren 2011 - 2020 weltweite Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogramme für nationale und internationale Kunden. Gleichzeitig leitet er als Geschäftsführer seit 2018 zusammen mit seiner Cousine Catherina Allen das Single Family Office Louis Leitz. Er ist Dozent an der Hochschule der Bayerischen Wirtschaft und der Technischen Universität München für die Themen Familienunternehmen & Family Offices. An der Zeppelin Universität ist er seit 2020 Institutsmanager des Friedrichshafener Instituts für Familienunternehmen. Dr. Christian-Titus Klaiber ist zertifizierter Testamentsvollstrecker.
Prof. Dr. Heiko Kleve
Prof. Dr. Heiko KleveUniversität, Witten/HerdeckeAkademischer Direktor des WIFU/ Inhaber WIFU-Stiftungslehrstuhl für Organisation und Entwicklung von Unternehmerfamilien
Seit Juli 2017 leitet Prof. Dr. Heiko Kleve den WIFU-Stiftungslehrstuhl für Organisation und Entwicklung von Unternehmerfamilien. Im Oktober 2020 hat Heiko Kleve das Amt des Akademischen Direktors des WIFU übernommen. Zudem ist er seit ca. 20 Jahren als Berater, Mediator, Coach und Supervisor für Einzelne, Gruppen, Teams und Organisationen/Unternehmen tätig. Er studierte – nach einer Ausbildung zum Facharbeiter für Datenverarbeitung und kurzer Berufstätigkeit in diesem Bereich – von 1992 bis 1996 Sozialarbeit und Sozialpädagogik an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin und von 1997 bis 1999 Sozialwissenschaften (Soziologie, Politologie und Sozialphilosophie) an der Humboldt Universität zu Berlin. Er wurde 1998 an der Freien Universität Berlin im Fach Soziologie mit der Note „summa cum laude“ promoviert. Von 1997 bis 2002 arbeitete er als selbstständiger Sozialpädagoge in der psycho-sozialen Beratung von Familien, Kindern und Jugendlichen (Sozialpädagogische Familien- und Betreuungshilfe) sowie in der aufsuchenden sozialpsychiatrischen Einzelfallhilfe. 2002 übernahm er die Professur für Theorie und Geschichte Sozialer Arbeit an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin. Von 2005 bis 2017 lehrte und forschte er als Professor für soziologische und sozialpsychologische Grundlagen Sozialer Arbeit an der Fachhochschule Potsdam. Dort leitete er von 2013 bis 2017 als Dekan den Fachbereich Sozial- und Bildungswissenschaften, fungierte als Leiter des Studienganges Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Familie, als wissenschaftlicher Leiter der Weiterbildungen Systemisches Case Management, Systemisches Coaching und Systemische Aufstellungen.
Professor Kleve besitzt zertifizierte Zusatzqualifikationen als Systemischer Berater (DGSF), Supervisor und Coach (DGSv), Systemischer und lehrender Supervisor (SG), als Konflikt-Mediator und Case Manager (DGCC).
Arbeits-, Forschungs- und Interessenschwerpunkte:
- Systemtheorie der Unternehmerfamilie und des Familienunternehmens
- Sozialisation, Erziehung und Aufwachsen in Unternehmerfamilien
- Family Governance/Familienstrategie
- Beratung, Coaching, Mediation und Organisationsentwicklung, insbesondere von Unternehmerfamilien
- Theoretische Reflexion von und praktischer Umgang mit ambivalenten und paradoxen Situationen
- Systemische Methoden zur Erforschung von Unternehmerfamilien/Familienunternehmen, insbesondere Systemische Aufstellungen als Reflexions- und Forschungsmethode
- Theorie und Praxis angewandter Sozialwissenschaften, insbesondere Soziale Arbeit als postmoderne Disziplin und Profession
Andreas Kortendick, LL.M.
Andreas Kortendick, LL.M.YPOG, Köln2006 Dipl.-Finanzwirt; 2006 - 2009 Finanzamt Münster; 2009 Master of Laws (WWU Münster); 2009/2010 Bundeszentralamt für Steuern, Bonn; 2010 Steuerberater; 2010 - 2017 Steuerberater bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn; seit 2014 Gastdozent an der Bundesfinanzakademie; seit 2017 Partner bei YPOG, Köln.
- Dr. Tobias KrauseSZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mannheim
- Prof. Dr. Marcel KrummUniversität Münster
apl. Prof. Dr. Lutz Lammers
apl. Prof. Dr. Lutz LammersFinanzgericht Berlin-Brandenburg2013-2019 Inhaber der Juniorprofessur für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Seit 2019 Privatdozent für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Seit September 2019 Richter in einem Körperschaftsteuer-Senat am Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus. Seit 2023 außerplanmäßiger Professor an der Universität Potsdam.
Dr. Carsten Lange
Dr. Carsten LangeKapp, Ebeling & Partner, HannoverSteuerberater und Partner bei Kapp, Ebeling & Partner (Hannover); Tätigkeitsschwerpunkte: Unternehmens- und Konzernsteuerrecht, Umstrukturierungen, M&A, Grunderwerbsteuerrecht. Studium der Wirtschaftswissenschaften in Hannover (Dipl.-Ök. 2000); wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Guido Förster (2001-2005); Promotion zur Europäischen Aktiengesellschaft 2005; Steuerberater seit 2006; Steuerberater bei SJ Berwin in Frankfurt a.M. 2005-2007; Steuerberater und assoziierter Partner bei Flick Gocke Schaumburg in Bonn/Hamburg 2008-2017; 2018-2019 bei Alpers Wessel Dornbach GmbH in Hamburg; seit Febr. 2019 als Partner bei Kapp, Ebeling & Partner, Hannover
Dr. Daniel Leu
Dr. Daniel LeuBär & Karrer AG, ZürichDaniel Leu berät Privatkunden, insbesondere im Bereich der Vermögens- und Nachlassplanung, bei der Abwicklung von Nachlässen, im Zusammenhang mit Stiftungen und Trusts sowie bei der Planung der Wohnsitznahme. Er berät regelmässig Single Family Offices und gemeinnützige Organisationen. Daniel Leu ist Fachanwalt SAV Erbrecht und publiziert regelmässig auf diesem Gebiet. Er nimmt häufig als Referent an nationalen und internationalen Konferenzen im Bereich Private Clients und Nachfolgeplanung teil. Daniel Leu wird von Chambers als Experte aufgeführt und von Euromoney Legal Media Group als "Rising Star" im Bereich Trusts and Estates bezeichnet (Expertguides, LMG Rising Stars 2016). Citywealth 2017 führt ihn als Leading Lawyer.
Prof. Dr. Gerrit Lietz
Prof. Dr. Gerrit LietzInternational School of Management (ISM), HamburgHerr Prof. Dr. Gerrit Lietz ist an der JurGrad als Gastdozent im Bereich Unternehmensbewertung tätig. Ferner ist er Professor of International Accounting an der International School of Management (ISM) in Hamburg. Herr Lietz hat an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit Forschungsaufenthalt an der University of Iowa (USA) promoviert. Durch mehrjährige Tätigkeit für die KPMG AG WPG im Bereich Audit – Finance Advisory verfügt er über praktische Berufserfahrungen in der Rechnungslegungsberatung sowie in der Wirtschaftsprüfung.
Dr. Christian Meyn
Dr. Christian MeynCrespo Foundation, Frankfurt a. M.Vorstand, Crespo Foundation
Rechtsanwalt Dr. Christian Meyn ist Mitglied des Vorstands der Crespo Foundation in Frankfurt am Main. Nach einer Ausbildung zum Redakteur an der Berliner Journalistenschule studierte er in Trier und Maastricht Rechtswissenschaften. Nach dem Referendariat in Hamburg arbeitete er als Referent für Stiftungsrecht und Politik bei der Bertelsmann Stiftung, als Anwalt bei Latham & Watkins LLP in Hamburg, als Geschäftsführer der Auridis Stiftung gGmbH, als Director Corporate Responsibility International bei ALDI SÜD, als Geschäftsführer der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH (KLETT Gruppe) und als stellvertretender Direktor des Centers für Philanthropie an der Universität Liechtenstein. Dr. Meyn forscht und publiziert zum Stiftungsrecht und zum strategischen Stiftungsmanagement sowie zu Skalierungsstrategien für soziale Organisationen.
Dennis Mieruch, LL.M.
Dennis Mieruch, LL.M.HQ Trust, DüsseldorfDennis Mieruch, LL.M., ist seit Oktober 2016 als Partner bei HQ Trust tätig und berät ganzheitlich komplexe Vermögen von Privatpersonen, Stiftungen und kirchlichen Einrichtungen am Standort Düsseldorf. Er verfügt über 15 Jahre Berufserfahrung in der Finanzbranche, davon 8 Jahre im Bereich Family Office. Vor seiner Tätigkeit bei der HQ Trust war er als Direktor bei einem Kölner Multi-Family Office tätig. Seine Ausbildung zum Bankkaufmann hat er bei einer deutschen Geschäftsbank gemacht und im Anschluss berufsbegleitend seinen Abschluss zum Diplom-Kaufmann (FH) an der FOM (Hochschule für Oekonomie & Management) erlangt. Herr Mieruch ist Certified Financial Planner (Abschluss über die Frankfurt School of Finance & Management) und hat 2014 einen Abschluss zum Master of Laws (LL.M.) im Postgraduiertenstudiengang „Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen“ an der JurGrad erlangt.
Christoph Oenings
Christoph OeningsFlick Gocke Schaumburg, HamburgRechtsanwalt, Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH), Partner am Hamburger Standort von Flick Gocke Schaumburg; Beratungsschwerpunkte: steuerliche Gestaltungsberatung bei Unternehmensnachfolgen und Unternehmensumstrukturierungen, Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht; Lehrbeauftragter der Bucerius Law School in Hamburg seit 2008, Autor von Fachbeiträgen, regelmäßige Vortragstätigkeit zu steuerrechtlichen Themen.
Mark Pawlytta
Mark PawlyttaKPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am MainRechtsanwalt und Partner im Bereich „Erbrecht und Unternehmensnachfolge für Familienunternehmer und private Klienten“ in der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main. Tätigkeitsschwerpunkte: Erb-, steuer- und gesellschaftsrechtliche Beratung, insbesondere Testaments- und Erbvertragsgestaltung für Familienunternehmer, Schenkungen zur vorweggenommen Erbfolge, internationales Erbrecht, Stiftungsrecht, Kunstrecht. Mark Pawlytta leitet für KPMG Law den Bereich Familienunternehmen, Nachfolge und Stiftungen in Deutschland. Sonstiges: Mitglied im Vorstand des „Zentrum für Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim (zentUma) e.V.“; Co-Autor mehrerer Kapitel des Beck’schen Anwaltshandbuchs Erbrecht, Mitautor des Handbuchs Pflichtteilsrecht (ZErb-Verlag), Mitautor des Handbuchs Stiftung als Nachfolgeinstrument sowie Autor verschiedener Fachaufsätze; Dozent im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Erbrecht sowie Referent auf Fortbildungsveranstaltungen für Angehörige der rechts-, steuerrechts- sowie wirtschaftsberatenden Berufe; Beiratsmitglied der ""Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis.
Dr. Christoph Philipp, LL.M.
Dr. Christoph Philipp, LL.M.SKW Schwarz, MünchenDr. Christoph Philipp berät insbesondere in den Bereichen nationale und internationale Nachfolgeplanung und Vermögensstrukturierung einschließlich Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht. Er ist fokussiert auf die Beratung von Familienunternehmen, Stiftungen und vermögenden Privatpersonen. Christoph Philipp betreut eine Vielzahl von Mandaten in Aufsichtsräten von Unternehmen, als Testamentsvollstrecker sowie in Vorstand diverser gemeinnütziger Stiftungen.
Lebenslauf
- Seit 2024 bei SKW Schwarz
- Tätigkeit als Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei POELLATH (2003 - 2024)
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht - Abt. II an der Universität Münster
- Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und an der Universität Münster
- Ausbildung zum Bankkaufmann
Peter Preller, LL.M.
Peter Preller, LL.M.HQ Trust GmbH, Bad HomburgDipl.-Kfm. Peter Preller, LL.M. ist seit Oktober 2011 als Senior Kundenbetreuer bei HQ Trust tätig und berät ganzheitlich komplexe Kundenvermögen. Er verfügt über zwanzig Jahre Berufserfahrung im Bereich Family Office und Vermögensverwaltung - insbesondere bzgl. der Beratung und Betreuung großer Privatvermögen und Familienverbünde. Beruflicher Werdegang: Seit Oktober 2011 Senior Kundenbetreuer bei der HQ Trust GmbH in Bad Homburg; 2005 bis September 2011 Kundenberater (Director) bei der UBS Deutschland AG im Geschäftsbereich UBS Sauerborn; 2003 und 2004 Junior-Kundenberater bei der Sauerborn Trust AG 2002 Eintritt bei der FERI Family Office AG im Research mit Schwerpunkt Kapitalmarkt-Analyse und Hedge Fund-Research Studium und weiterführende Qualifikationen: 2007 bis 2009 Postgraduiertenstudiengang "Private Wealth Management" an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster; Abschluss: Master of Laws (LL.M.); in 2008 Zertifizierter Unternehmensnachfolgeberater (zentUma e.V.) ; 1997 bis 2001 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main; Abschluß Diplom-Kaufmann Projekte und besondere Aufgaben: 2003 bis 2009 Organisations-Leitung und verantwortlich für die Durchführung der alljährlichen Family Office-Konferenzen im In- und Ausland; 2005 bis 2008 Mitarbeit an der Entwicklung einer speziell auf den Geschäftsbereich UBS Sauerborn abgestimmten Frontoffice-Applikation; 2005 bis 2010 Projektarbeiten zu den Themen Vermögensbuchhaltung und Kundenreporting
Sören Reckwardt
Sören ReckwardtPOELLATH, BerlinRechtsanwalt und Steuerberater bei POELLATH in Berlin (Associated Partner); Tätigkeitsschwerpunkte: Nationales und internationales Steuerrecht mit Schwerpunkt Immobilientransaktionen, steuerliche Beratung von Immobilienbestandshaltern (u.a. Asset Management und Betriebsprüfung) und Projektentwicklern; Studium der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaftslehre (Dipl.-Kfm. 2004) an der Humboldt-Universität zu Berlin; Zulassung als Rechtsanwalt 2006 und als Steuerberater 2010; Dozent / Lehrauftrag an der Universität Potsdam im Masterstudiengang Unternehmens- und Steuerrecht seit 2010; Vortragstätigkeit und Veröffentlichungen zu immobilienbezogenen Steuerthemen.
Dr. Andreas Richter, LL.M.
Dr. Andreas Richter, LL.M.POELLATH, BerlinRechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Partner bei POELLATH, Berlin; Tätigkeitsschwerpunkte: rechtliche und steuerliche Beratung von privaten Großvermögen und Stiftungen (Familiengesellschaften, Unternehmensnachfolge, Schenkungen, Wegzug, Vermögensanlage, Aufbau von Family Offices, Gemeinnützigkeit/Philanthropie, Stiftungen/Trust). Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Deutschen Bank; Studium der Rechtswissenschaften u. a. am Trinity College in Cambridge (B.A. Hons, M.A.) und an der Yale Law School (LL.M.); Dissertation zum deutschen und US-amerikanischen Stiftungs- und Trustrecht bei Prof. Reinhard Zimmermann (Max-Planck-Institut, Hamburg); 1996-1997 Tätigkeit bei Cleary, Gottlieb, Steen & Hamilton in New York; 2003-2006 Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen für Errichtung und Management von Family Offices und Stiftungen; 2006-2007 kommissarische Leitung des Instituts für Stiftungsrecht an der Bucerius Law School.
Dr. Christopher Riedel, LL.M.
Dr. Christopher Riedel, LL.M.Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, DüsseldorfNach Stationen bei Arthur Andersen, Söffing & Partner, Beiten Burkhardt und schließlich Ernst & Young Law ist Herr Dr. Riedel als Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht in eigener Kanzlei in Düsseldorf tätig. Im Anschluss an seine Promotion im Erbrecht (2005) absolvierte er ein Postgraduierten-Studium an der Universität Münster, das er als Master of Laws, Mergers & Aquisitions (Münster) in 2007 abschloss. Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (1989 bis 1993).
Dr. Oliver Rode, LL.M. Taxation
Dr. Oliver Rode, LL.M. TaxationRichter am Finanzgericht DüsseldorfDr. Oliver Rode, LL.M. Taxation
Richter am Finanzgericht Düsseldorf
Geboren 1977 in Witten, 1998 bis 2003 Studium der Rechtswissenschaften; 2003 bis 2005 Mitarbeiter am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Osnabrück; 2005 Abschluss des Masterstudiengangs Steuerrecht der Universität Osnabrück; 2007 Zweites Staatsexamen; 2007 Promotion zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema; 2008 bis 2014 anwaltliche Tätigkeit in der Steuerabteilung einer internationalen Großkanzlei in Düsseldorf, ab 2010 zusätzlich als Steuerberater; seit 2014 Richter am Finanzgericht Düsseldorf, derzeit abgeordnet an die Staatskanzlei NRW, Lehrauftrag an der Universität Osnabrück
Dr. Nils Rümpker, LL.M.
Dr. Nils Rümpker, LL.M.Grüter PartGmbB, MünsterDr. Nils Rümpker, Partner bei Grüter, ist Rechtsanwalt und Notar in Münster. Nach dem Studium an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster folgten die Promotion mit einem bankrechtlichen Thema, parallel dazu der Masterstudiengang „Real Estate Law“. Als Fachanwalt hat er sich auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und berät und vertritt deutschlandweit Finanzdienstleister zu allen Fragen des privaten und öffentlichen Bankrechts, sowohl in der Forensik als auch in der Vertragsgestaltung. Im notariellen Bereich liegen seine Tätigkeitsschwerpunkte im Immobilientransaktionsrecht und im Gesellschaftsrecht.
Prof. Dr. Ingo Saenger
Prof. Dr. Ingo SaengerUniversität Münster1981–1986 Studium der Rechts- und Geschichtswissenschaften in Marburg; 1987–1990 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsvergleichung und Promotion an der Universität Marburg; 1990–1993 Referendariat; 1993–1996 Wissenschaftlicher Assistent und Habilitation an der Universität Jena; Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Dresden und Bielefeld; seit 1997 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Gesellschaftsrecht an der Universität Münster; Direktor des Instituts für Internationales Wirtschaftsrecht; Forschungsschwerpunkte: Deutsches und Europäisches Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Stiftungsrecht, Internationales Kaufrecht, Handelsrecht, Zivilprozessrecht.
Prof. Dr. Alexander Scheuch
Prof. Dr. Alexander ScheuchRheinische Friedrich-Wilhelms-Universität BonnNach Studium der Rechtswissenschaft, Fachspezifischer Fremdsprachenausbildung (Englisch) und wissenschaftlicher Mitarbeit am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Ingo Saenger) in Münster 2013 Promotion zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema; 2013–2015 Referendariat im Bezirk des Landgerichts Bonn; anschließend Justiziar beim 1. FC Köln. 2015-2020 Habilitation in Münster (Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht); 2017-2020 Mitglied des Jungen Kollegs der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste; ab 2020 Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Osnabrück und Gießen; seit 2022 Professor für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Zivilprozessrecht an der Universität Bonn; seit 2024 Direktor des dortigen Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht.
Bildrechte: Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät, Bonn
Dr. Clemens Philipp Schindler, LL.M.
Dr. Clemens Philipp Schindler, LL.M.SCHINDLER ATTORNEYS, WienClemens Philipp Schindler is a founding partner at Schindler Attorneys. Before establishing the firm, Clemens spent six years as partner at WOLF THEISS, where he lead some of the firms most prestigious transactions and headed its Brazil operations. Prior to that he practiced with Haarmann Hemmelrath in Munich and Vienna as well as with Wachtell Lipton Rosen & Katz in New York.
In his work, Clemens focuses on corporate and tax advice in relation to public and private mergers and acquisitions (M&A), private equity and corporate reorganizations (such as mergers, spin-offs and migrations),most o fwhich have a cross-border element. Further more, he specializes in international holding structures, including charter financing and leasing operations. His practice is complemented by private clientwork, e.g., as counsel to families owning stakes in large corporations.
In addition to law degrees from the University of Vienna and the New York University School of Law (NYU Law) (LL.M.), Clemens also holds a degree in business administration from the Vienna University of Economics and Business Administration.
Clemens is admitted in Austria both as attorney at law as well as certified public tax advisor. He has (co-)authored more than fifty articles, books and commentaries in his fields of expertise and is much sought after as a speaker at conferences and seminars.
International legal directories such as Chambers Global, Chambers Europe, Legal500, IFLR1000 and WHO’S WHO LEGAL rank Clemens. The German legal directory JUVE lists Clemens as one of Austria’s top twenty Corporate/M&A lawyers. Besides the Austrian listings, Chambers Global and Chambers Europe also acknowledge his Brazilian expertise in a special ranking on outstanding Expertise in foreign jurisdictions.
Ulf Schönenberg-Wessel
Ulf Schönenberg-WesselSIEWERT, SCHÖNENBERG-WESSEL und PARTNER mbB - Rechtsanwälte, KielUlf Schönenberg-Wessel (*1982) ist Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Sozialrecht und Versicherungsrecht. Der Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit liegt im Bereich der Vermögensnachfolge, sowie im Erb- und Pflichtteilsrecht, der Gestaltung zu Gunsten von Menschen mit Behinderung, dem Stiftungsrecht und dem Recht der Nachlassinsolvenz.
Ulf Schönenberg-Wessel ist Senior-Partner der Kanzlei SIEWERT, SCHÖNENBERG-WESSEL und Partner in Kiel. Er ist Mitherausgeber der ZErb – Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis und Mitherausgeberbeirat der Zeitschrift „notar“. Daneben ist er ist Geschäftsführer der Norddeutschen Gesellschaft für Testamentsvollstreckung mbH. Im Jahr 2023 wurde Herr Schönenberg-Wessel zum Vorsitzenden Richter am Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgericht berufen.
Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen, u.a.: J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: §§ 762-764 BGB: Spiel und Wette, §§ 2371 – 2385 BGB: Erbschaftskauf (Sellier/de Gruyter.) Schönenberg-Wessel, Das notarielle Nachlassverzeichnis, 1. Auflage (2020) (C.H.Beck); Grziwotz/Ott - Praxishandbuch Erbrecht: u.a. Vor- und Nacherfolge, Pflichtteilsansprüche (Deubner); Schönenberg-Wessel/Szalai/Uhl/Hahner, Der Überlassungsvertrag, 1. Auflage (2023) (Deutscher Notar Verlag) Uricher (Hrsg.), Erbrecht, 5. Auflage (2022): u.a. Nachlassinsolvenz (Nomos); Kurze, Vorsorgerecht, 2. Auflage (2023): u.a. BeurkG, GmbHG (C.H.Beck); Schönenberg-Wessel (Hrsg.): Erbrecht und Testament bei Ehegatten u.a. Testamentsgestaltung, 1. Auflage (2023) (Gieseking); Schönenberg-Wessel/Plottek (Hrsg.) Die Nachlassinsolvenz, 1. Auflage (2024) (Zerb-Verlag) Rißmann Die Erbengemeinschaft, u.a. Sozialrecht, 4. Auflage (2024) (Zerb-Verlag).
Dr. Frank Schuck
Dr. Frank SchuckNoerr, MünchenSeit 2008 bei Noerr in der Gruppe Familienunternehmen & Private Clients. Als Rechtsanwalt berät und vertritt er Familien, Unternehmer und Privatpersonen, Stifter und Stiftungen. Er entwickelt Lösungen zur steueroptimierten Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge und zur Durchsetzung wie Verteidigung von Positionen auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Einer seiner Schwerpunkte ist die Errichtung von Stiftungen, deren laufende Beratung einschließlich Strukturänderungen und Streitigkeiten. Erfahrungen bei der Stiftungsaufsicht sammelte er in Hamburg während seines Rechtsreferendariats. Stiftungsrechtliche Dissertation bei Prof. Dr. Karlheinz Muscheler. Rechtswissenschaftliches Studium an den Universitäten Bonn, Lausanne (Schweiz) und Tübingen.
Dr. Philip Seel, LL.M.
Dr. Philip Seel, LL.M.Grüter PartGmbB, HammNach Stationen bei Weil, Gotshal & Manges LLP sowie als Staatsanwalt, zuletzt im Justizministerium NRW, verantwortet Herr Dr. Seel als Partner bei Grüter die Bereiche Steuerrecht und Compliance und ist als Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar tätig. Er berät überwiegend Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften. Studium der Rechtswissenschaften in Münster (bis 2004); Promotion bei Prof. Dr. Bodo Pieroth (2007); Masterstudiengang „Steuerwissenschaften“ an der Universität Münster (Abschluss 2007). Mitglied im Vorstand der RAK Hamm, Vorsitzender der Abteilung für Geldwäscheaufsicht und Vorsitzender des Fachausschusses Steuerrecht.
Prof. Dr. Ansgar Staudinger
Prof. Dr. Ansgar StaudingerUniversität BielefeldUniversitätsprofessor an der Universität Bielefeld, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht; Direktor der Forschungsstelle für Reiserecht; Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. und Mitherausgeber der Zeitschrift ReiseRecht aktuell; Beiratsmitglied der Zeitschrift Deutsches Autorecht (DAR); Präsident des Verkehrsgerichtstages; Präsident des Institutes für Europäisches Verkehrsrecht
Bernd Steffes-mies
Bernd Steffes-miesSingle Family Office, NeussSeit 2020 ist Herr Steffes-mies Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Recht eines Single Family Office. Zuvor war er als General Counsel bei der CECONOMY AG und im Rechtsbereich der METRO AG mit einem Schwerpunkt im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht tätig. Begonnen hat er seine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt bei der internationalen Kanzlei Clifford Chance im Bereich Corporate/M&A in Düsseldorf. Sein rechtswissenschaftliches Studium absolvierte er in Bonn und Lausanne und das Rechtsreferendariat in Krefeld, Düsseldorf und London.
Dr. Alexander Stupp
Dr. Alexander StuppSingle Family Office, NeussGeboren 1974 in Köln; nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bielefeld und Köln Forschungsaufenthalt im Rahmen der Promotion im Jahre 2000 an der Columbia University, NYC. Rechtsreferendariat in Köln und 2003 Promotion zum Thema: „Aktien-, börsen- und wertpapierrechtliche Fragen des Umlaufs von Aktien an ausländischen Börsen: ein deutsch-US-amerikanischer Vergleich“. 2007-2008 Erwerb eines EMBA an der London Business School. Dr. Stupp war als Rechtsanwalt in einer Kölner Kanzlei tätig und ist seit mehreren Jahren Geschäftsführer eines Single Family Office, Vorstand einer großen deutschen Familienstiftung und Aufsichtsratsvorsitzender einer Investment-AG.
Susanne Thonemann-Micker, LL.M.
Susanne Thonemann-Micker, LL.M.PwC Legal AG, DüsseldorfRechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht; Partnerin und Co-Leiterin des Bereich Private Client Solutions bei PwC; Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münsterr, Studentische und Wissenschaftliche Mitarbeiterin; LL.M. in Steuerwissenschaften an der Universität Osnabrück; Spezialisierung auf die umfassende steuerliche und rechtliche Beratung von Unternehmern und vermögenden Privatpersonen; ganzheitliche Planung und Umsetzung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge auf nationaler und internationaler Ebene; zahlreiche Veröffentlichungen und Vortragstätigkeit zum Erbrecht, Steuerrecht und Stiftungsrecht; langjähriges Mitglied des Steuerausschusses des DAV sowie des Steuerausschusses des DIHK.
Peggy Tolksdorf
Peggy TolksdorfDIALOGIS Gesellschaft für Coaching, Training & Mediation, DortmundSelbständige Rechtsanwältin, FAin für Verkehrsrecht & Inhaberin der Fa. DIALOGIS
“Das Leben ist wie ein Spiegel, wenn man hinein lächelt, lacht es zurück!”
Nach diesem ihrem Motto begeistert es Frau Tolksdorf, Menschen bei ihrer persönlichen Entwicklung positiv und nach vorne gerichtet zu unterstützen. Seit nunmehr dreiundzwanzig Jahren arbeitet sie mit Menschen, zunächst schwerpunktmäßig über viele Jahre im Rahmen ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Strafverteidigung & als Fachanwältin für Verkehrsrecht, heute begleitend als Mediatorin, Systemischer Führungskräfte Coach und Business Trainerin.Schwerpunkte im Coaching:
Einleitung von Veränderungs- und Weiterentwicklungsprozessen, Zielbestimmung, Zielfindung, Ausbau und effektiver Einsatz von Fähigkeiten; Definition und Entwicklung des eigenen Führungsstils; Karriereplanung für Führungskräfte im Rahmen von Präsenz- und Online- Einzelcoachings; Bewältigung persönlicher KrisenSchwerpunkte im Training: Kommunikation, Mitarbeiterführung & Konfliktmanagement
Mediation: Lösung persönlicher und gruppendynamischer Konflikte
Michael Tommaso
Michael TommasoNoerr, BerlinSeit 2017 bei Noerr und Partner in der Gruppe Familienunternehmen & Private Clients. Als Rechtsanwalt und Steuerberater ist er in der steuerlichen Beratung von (Familien-)Unternehmen, Finanzinvestoren, Privatpersonen und Unternehmerfamilien tätig. Seine Beratungsschwerpunkte liegen in der Konzeption von nationalen und internationalen Steuer- und Nachfolgeplanungen sowie in der Strukturberatung von Transaktionen und Unternehmensreorganisationen.
Nach dem rechtswissenschaftlichen Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen und einer Fortbildung zum geprüften Wirtschaftsdolmetscher für die englische Sprache sammelte er Erfahrungen während seines juristischen Vorbereitungsdienstes am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg und seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Steuerberater in einer internationalen Großkanzlei an den Standorten Hamburg und New York.
Prof. Dr. Christoph Watrin
Prof. Dr. Christoph WatrinUniversität MünsterDirektor des Instituts für Unternehmensrechnung und -besteuerung an der Universität Münster; Steuerberater; Studium der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln, München und Georgetown (USA); Promotion und Habilitation an der Universität zu Köln; anschließend Tätigkeit als Rechtsanwalt, Steuerberater und Gesellschafter einer internationalen Sozietät; Forschungsschwerpunkte: Nachfolgeplanung von Familienunternehmen, Probleme der steuerlichen Gewinnermittlung, Fragen der nationalen und internationalen Steuergestaltung.
Dr. Christian Wentrup, LL.M. (Harvard)
Dr. Christian Wentrup, LL.M. (Harvard)Hengeler Mueller DüsseldorfPartner bei Hengeler Mueller in Düsseldorf
Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Familienunternehmen und Unternehmerfamilien (u.a. Gesellschaftsrecht, Stiftungsrecht, Erbrecht, Nachfolgeplanung, Vermögensstrukturierung, Gesellschafterstreitigkeiten, Gremienberatung, Beratung von Testamentsvollstreckern, Begleitung von Strukturmaßnahmen)
Mitglied im Gesellschafterausschuss und Aufsichtsrat der Vaillant GmbH
Ausbildung: Studium der Rechtswissenschaften und der Volkswirtschaftslehre in Freiburg i. Br. (Dr. jur., Dipl.-Volkswirt) und Harvard (LL.M.), Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland und New York, 2002-2003 Tätigkeit bei Sullivan & Cromwell in New York, Rechtsreferendariat in Hamburg, Brüssel und Shanghai
Kooperationspartner
Um Ihnen das Beste aus Theorie und Praxis zu vermitteln, arbeiten wir mit renommierten und erfahrenen Partnern zusammen. Unsere Lehrenden kommen u.a. aus folgenden namhaften Unternehmen und Kanzleien:
Prüfungen & Abschluss
Berufsbegleitend
zum Hochschulgrad "Master of Laws" (LL.M.)8 Klausuren
à 3 ZeitstundenMasterarbeit
(Umfang ca. 40–50 Seiten, Bearbeitungszeit: vier Monate)
- Dreistündige Klausur am Ende eines jeden Moduls
- Fragen und kleinere Fälle zu den vorangegangenen Vorlesungen (kein Multiple Choice)
- Bearbeitungszeit: vier Monate
- Umfang: ca. 40 - 50 Seiten
- Regulär nach Ende der Präsenzzeit; Verschieben der Masterarbeit flexibel möglich
- Einreichung eigener Themenvorschläge; Prüfung und Zuweisung durch den Ausschuss
- Bei Nichtbestehen zwei Wiederholungsversuche für jede Prüfungsleistung möglich
- Nachschreibtermine für die Klausuren finden wahlweise unterjährig oder am Ende des Studiengangs statt
- Wiederholung der Masterarbeit jederzeit nach individueller Absprache
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das lateinische Notensystem verwendet:
0,7 – 1,3 summa cum laude
1,7 – 2,3 magna cum laude
2,7 – 3,3 cum laude
3,7 – 4,0 rite
5,0 non rite
Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen.
Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praxisnahe Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses anerkannten Mastergrades weisen Sie Ihre Expertise auf dem Gebiet des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge aus, können sich von ihren Mitbewerberinnen und Mitbewerbern absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen.
Ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Einschlägig sind hier die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche, die von Universität zu Universität variieren können. An der Universität Münster gilt für den Fachbereich Rechtswissenschaften u.a. die Voraussetzung eines Masterabschlusses mit Bestnote (summa cum laude). Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen können Sie der Promotionsordnung der Universität Münster entnehmen. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Diese stehen insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Gerade die Mandantschaft freiberuflicher Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legt Wert auf diese Zusatzqualifikation. Bei uns erhalten Sie das theoretische Rüstzeug zur Erlangung der Fachanwaltschaft für Erbrecht.
Auch in der steuerlichen Beratungspraxis steigt der Bedarf an spezialisierten Beraterinnen und Beratern, die über die klassischen Bereiche hinaus die Mandantschaft umfassend beraten können. Im Bereich der Unternehmensnachfolge gilt es steuerliche, ökonomische und erbrechtliche Fragestellungen in Einklang zu bringen. Entsprechend ausgewiesen muss die Expertise der beratenden Person sein. Mit dieser Spezialisierung (Fachberater/in (DStV e.V.)) können Sie sich vom klassischen Tätigkeitsbereich abheben und Ihr Beratungsprofil schärfen. Der Masterstudiengang "Erbrecht & Unternehmensnachfolge" ist vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. zertifiziert. Neben dem Masterabschluss bietet der Kurs damit sowohl Steuerberaterinnen und Steuerberatern als auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Möglichkeit, auch jene theoretischen Kenntnisse zu erwerben, die für die Verleihung der Bezeichnung „Fachberater/in für Unternehmensnachfolge“ Voraussetzung sind.
Für Steuerberaterinnen und Steuerberater besteht bei Vorliegen bestimmter theoretischer und praktischer Kenntnisse die Möglichkeit, sich bei dem Deutschen Unternehmenssteuer Verband (DUV e.V.) als „Berater/in für Erbschaft- und Schenkungsteuer (DUV e.V.)“ zertifizieren zu lassen. Es genügt der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Fachberaterkurs "Unternehmensnachfolge". Nach Abschluss des Masterstudiengangs erfüllen Sie also zugleich die Kriterien für diese Zertifizierung. Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen, zur Antragstellung und den Kosten sind den Richtlinien des DUV e.V. zu entnehmen.
Kosten
Sichern Sie sich bei Anmeldung bis zum 1. Juli 2025 einen Nachlass in Höhe von 1.200 €!
Sie kennen jemanden, der bereits einen Masterstudiengang bei uns absolviert hat? Bei Weiterempfehlung durch ein Mitglied unseres Alumnivereins erhalten Sie bei Zulassung einen Nachlass in Höhe von 5 % auf die jeweilige Studiengebühr.
In jedem Studienjahr vergibt die Universität Münster insgesamt sechs Teilstipendien in Höhe von 25 % der Studiengebühr. Die Teilstipendien werden an die jeweils ersten drei Juristinnen und Juristen bzw. sich Bewerbenden anderer Fachrichtungen vergeben, die über eine hervorragende Abschlussnote und die geforderte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügen. Teilstipendienfähig ist, wer:
- in einem der beiden Staatsexamina mit 9,0 oder mehr Punkten abgeschlossen hat
- einen Examens-, Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss hat und zu den besten 10 % zählt (Nachweis erforderlich)
Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen vergeben werden können.
Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel. Bei Übernahme der Kosten eines berufsbegleitenden Studiums durch den Arbeitgeber kann sich dies für Arbeitgeber und auch für Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Arbeitgeber können die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, die Beschäftigten ihrerseits müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei ebenfalls nicht an.
Zulassung
Hochschulstudium
- ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
- Staatsexamen
- Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)
Berufserfahrung
- mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung
Für Bewerberinnen und Bewerber ohne rechtliches Erststudium
- rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse
- schriftliche Leistungsnachweise einer Hochschule
oder - Teilnahme am kostenlosen Vorschaltkurs und Bestehen der Klausur
- schriftliche Leistungsnachweise einer Hochschule
Die aktuelle Zulassungsordnung können Sie hier einsehen.
Es werden maximal 40 Studienplätze vergeben. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung nebst sämtlicher für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen.
- Prioritätsprinzip
Bei Vorliegen der formalen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt die Vergabe der ersten 30 Studienplätze nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Nach Eingang dauert es etwa ein bis zwei Wochen, bis der Prüfungsausschuss über die Zulassung entschieden hat.
- Bewerbungsverfahren
Die übrigen Studienplätze werden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben. Dabei werden alle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss, insbesondere basierend auf den Kriterien "Abschlussnote" und "Berufserfahrung". Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Ihre Bewerbung kann auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch berücksichtigt werden, sofern noch Studienplätze frei sind.
Für die Bewerbung zum Studiengang benötigen wir die folgenden Unterlagen:
Auf dem Postweg:
- Beglaubigte Ablichtungen der Staatsexamenszeugnisse, des Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisses. Die Beglaubigung ist u.a. vorzunehmen durch einen Notar/eine Notarin, eine Gemeinde, Sparkasse oder der Ausstellungsbehörde der Urkunde.
Auch per E-Mail möglich:
- Anmeldeformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Bei Diplom-, Bachelor- und Masterabschlüssen: Einfache Ablichtung des Einzelnotennachweises und des Diploma Supplements, einer Ranking-Bescheinigung oder eines Grading Tables
- Scan des Personalausweises (Vorderseite)
Es besteht die Möglichkeit, sich an der Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren von derzeitig 320,17 € pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das deutschlandweite Semesterticket. Bei Interesse an einer Immatrikulation an der Universität Münster sprechen Sie uns gerne an.
Studierendenstruktur
Zahlen und Fakten
Beruflicher Background
Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus Kanzleien, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Banken sowie Family Offices.
Alumniverein Private Wealth Management e.V.
Und nach dem Abschluss? Wir freuen uns, wenn wir in Kontakt bleiben. Die perfekte Möglichkeit hierzu bietet der Alumniverein Private Wealth Management e.V. Der aus dem Masterstudiengang entstandene Verein veranstaltet jährlich spannende Symposien.
