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20. Oktober 2025 Früh­bucher­tarif
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Erbrecht & Unternehmensnachfolge

Berufsbegleitender Masterstudiengang | Abschluss: LL.M.
zugleich Fachanwalt/Fachanwältin für Erbrecht bzw. 
Fachberater/in für Unternehmensnachfolge

  • speziell auf Berufstätige zugeschnitten
  • versetzt Sie in die Lage, die private Nachfolge ebenso wie die Unternehmensnachfolge auf Basis der erbrechtlich, gesellschaftsrechtlich und steuerrechtlich relevanten Regelungen zu planen
  • spannende Alumniveranstaltungen - interdisziplinäres und wertvolles Netzwerk über die Studienzeit hinaus

    Der Studiengang in Kürze:

    • Berufsbegleitend
      zum Hochschulgrad 
      "Master of Laws" (LL.M.)

    • Zugleich 
      Fachanwaltschaft für Erbrecht | Fachberater/in für Unternehmensnachfolge

    • Kurze Präsenzphasen:
      Einführungswoche und 14 Blockveranstaltungen

    • Flexible Teilnahme:
      bis zu fünf Mal Online-Teilnahme möglich 

       
    • Nächster Studienbeginn:
      20. Oktober 2025

    • Aktiver Alumniverein: 
      wertvolles Netzwerk

    • Bis zum 01.07.2025
      Frühbuchertarif:
      12.600 €

    • Kosten:
      13.800 €

    • Das Studium bei der JurGrad hat mich sowohl fachlich als auch persönlich bereichert! Dass die Möglichkeit bestand, an den Vorlesungen auch mal online teilzunehmen, habe ich als großen Vorteil…

      Sabrina Steffan, LL.M.,
      Steuerberaterin, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.),
      Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner mbB, Düsseldorf

    • Über den Studiengang habe ich interdisziplinäre Fachkenntnisse aufgebaut, mit denen ich heute Unternehmerfamilien, umfassend begleiten kann – etwa in Fragen der Vermögens- oder Nachfolgestrategie.…

      Wiebke Hörisch, LL.M.,
      Vice President, Client Adviser,
      Rothschild & Co Wealth Management, Hamburg

    • Ich freue mich, wie der von POELLATH mit entwickelte Studiengang seit vielen Jahren auf breite Resonanz stößt. Das Thema Unternehmensnachfolge hat über die Jahre eher an praktischer Bedeutung…

      Dr. Andreas Richter, LL.M.,
      POELLATH, Berlin |
      Vors. Executive Board Masterstudiengang

      Inhalte des Studiums

      Das Recht im Bereich des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge ist wissenschaftlich anspruchsvoll und sieht sich immer wieder Neuerungen gegenüber. Entscheidungen, die hier getroffen werden, setzen eine kompetente Beratung mit fundierten rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen sowie steuerrechtlichen Kenntnissen voraus. Der Studiengang vermittelt daher vertiefte Einblicke in alle wichtigen Bereiche wie z. B. Materielles Erbrecht, Erbvertrags- und Testamentsgestaltung, Single und Multi Family Office, Unternehmensnachfolgeprozesse oder Mediation in Familienunternehmen. Hier finden Sie alle Inhalte im Überblick: 

      • Einführung Zivilrecht

      Für die Teilnehmenden ohne juristisches Erststudium wird im Rahmen dieser Veranstaltung eine gemeinsame Wissensbasis geschaffen, die einen optimalen Start in den Studiengang ermöglicht.

      1.1 Grundlagen des Steuerrechts
      1.2 Grundlagen des Gesellschaftsrechts
      1.3 Besondere Anforderungen bei der Beratung von Unternehmerfamilien
      1.4 Grundlagen des materiellen Erbrechts – Gesetzliche & Gewillkürte Erbfolge

      2.1 Materielles Erbrecht – Vertiefung | Case Studies | Digitaler Nachlass
      2.2 Buchführung und Bilanzierung
      2.3 Unternehmensbewertung
      2.4 Einkommensbesteuerung

      3.1 Erbschaft- und Schenkungsteuer, inkl. Verfahrensrecht
      3.2 Unternehmenssteuerrecht – Besteuerung von Personengesellschaften und Körperschaften / Gewerbesteuer 

      4.1 Rechtsbeziehungen in der Familie – Zivil- und steuerrechtliche Besonderheiten und Gestaltungsmöglichkeiten 
      4.2 Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnisrecht 
      4.3 Praktische Vertiefung: Erbvertrags- und Testamentsgestaltung
      4.4 Erfolgsmuster langlebiger Familienunternehmen/Family Governance
      4.5 Mediation | Mediation in Familienunternehmen 

      5.1 Stiftungen und Unternehmen 
      5.2 Unternehmensnachfolgeprozesse – Corporate Governance 
      5.3 Testamentsvollstreckung 
      5.4 Erbenhaftung, insb. Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz 

      6.1 Familienexterne Unternehmensnachfolge 
      6.2 Internationales Steuerrecht 
      6.3 Internationales Privat- und Erbrecht 
      6.4 Länderbericht A 
      6.5 Länderbericht CH 

      7.1 Vorweggenommene Erbfolge – Übertragung unternehmerischen Vermögens unter Lebenden und von Todes wegen 
      7.2 Umwandlung im Rahmen der Unternehmensnachfolge 
      7.3 Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung im Erbrecht und Vertiefungen aus dem materiellen Recht 

      8.1 Single und Multi Family Office – Aufbau, Funktion und Aufgabe eines Family Office 
      8.2 Grundlagen der Vermögensanlage 
      8.3 Immobilienrecht und Immobilientransaktionsrecht 
      8.4 Immobilienvermögen im Steuerrecht 
      8.5 Familienpool/Familiengesellschaft 
      8.6 Praxis-Report der Unternehmensnachfolge: Case Study
       

      Termine des Studienjahrgangs 2025

      • Vorschaltkurs28.-30.08.2025 für Nichtjuristinnen
        und -juristen (online)
      • 1. Term20.-25. Oktober 2025
      • 2. Term4.-6. Dezember 2025+ Klausur
      • 3. Term 8.-10. Januar 2026
      • 4. Term19.-21. Februar 2026+ Klausur
      • 5. Term12.-14. März 2026
      • 6. Term16.-18. April 2026+ Klausur
      • 7. Term7.-9. Mai 2026
      • 8. Term11.-13. Juni 2026+ Klausur
      • 9. Term9.-11. Juli 2026
      • 10. Term13.-15. August 2026+ Klausur
      • 11. Term10.-12. September 2026
      • 12. Term15.-17. Oktober 2026+ Klausur
      • 13. Term 12.-14. November 2026in Frankfurt
      • 14. Term10.-12. Dezember 2026+ Klausur
      • 15. Term14.-16. Januar 2027
      • 16. Term20. Februar 2027Klausur und Ausgabe der Masterarbeits­themen

        Die ausführliche Broschüre zum nächsten Jahrgang 2025/2026 folgt in Kürze!

        Lehrende

        Das Executive Board

        Als Gremium mit beratender Funktion, das sich aus Professorinnen und Professoren sowie Praktikerinnen und Praktikern zusammensetzt, überwacht das Executive Board die Qualität und legt die strategische Ausrichtung des Studiengangs fest. Die Studieninhalte werden dabei ständig an die aktuellen Entwicklungen und Bedürfnisse des Marktes angepasst.

        • Dr. Andreas Richter, LL.M.
          POELLATH, Berlin, Vorsitzender

        • Dr. jur. Claus-Michael Baier
          Leiter Familienbüro (Single Family Office), Düsseldorf
        • Dr. Rena Haftlmeier-Seiffert
          EQUA-Stiftung, München

        • Dr. Katharina Hemmen, LL.M.
          POELLATH, Frankfurt a.M.

        • Prof. Dr. Johann Kindl
          Universität Münster, Akademischer Leiter

        • Dr. Alexander Stupp
          Single Family Office, Neuss

        • Prof. Dr. Christoph Watrin
          Universität Münster

        Unsere Lehrenden

        Zu unseren Dozierenden zählen nicht nur renommierte Professorinnen und Professoren sondern auch zahlreiche Praktikerinnen und Praktiker aus national und international agierenden Kanzleien, Beratungshäusern, Investmentgesellschaften, Vermögensverwaltungen, Family Offices und der Gerichtsbarkeit.

        Alle Dozierenden verfügen über eine exzellente Reputation und bringen langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich mit. Für die Studierenden bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, vom Erfahrungsschatz ausgewiesener Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Unternehmensnachfolge zu profitieren.

        • Dr. Peter Becker
          Rechtsanwalt, Münster

        • Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M., EMBA
          Beckervordersandfort & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Münster

        • Martin Braun, LL.M. (King’s College London)
          YPOG, Köln

        • Dr. Michael Breyer, LL.M.
          Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz, Stuttgart

        • Christian Drewes, LL.M
          STAFFELSTAB Unternehmensnachfolge, Familienstrategie & Mediation, Hamburg
        • Prof. Dr. Jens Escher, LL.M.
          Taylor Wessing, Düsseldorf

        • Dr. Michael Feldner, LL.M.
          POELLATH, Berlin

        • Laura Gerling
          Richterin am Finanzgericht Münster

        • Mathias Grootens
          Finanzministerium NRW

        • Prof. Dr. Thomas Gutmann, M.A.
          Universität Münster

        • Dr. Rena Haftlmeier-Seiffert
          EQUA-Stiftung, München

        • Dr. Katharina Hemmen, LL.M.
          POELLATH, Frankfurt a.M.

        • Dr. Claus-Henrik Horn
          Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Düsseldorf

        • Mag. Philipp Hoyos
          Schindler Rechtsanwälte GmbH, Wien
        • Prof. Dr. Johann Kindl
          Universität Münster

        • Dr. Christian-Titus Klaiber
          Single Family Office // Friedrichshafener Institut für Familienunternehmen, Friedrichshafen

        • Prof. Dr. Heiko Kleve
          Universität, Witten/Herdecke

        • Andreas Kortendick, LL.M.
          YPOG, Köln

        • Dr. Tobias Krause
          SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mannheim
        • Prof. Dr. Marcel Krumm
          Universität Münster
        • apl. Prof. Dr. Lutz Lammers
          Finanzgericht Berlin-Brandenburg

        • Dr. Carsten Lange
          Kapp, Ebeling & Partner, Hannover

        • Dr. Daniel Leu
          Bär & Karrer AG, Zürich

        • Prof. Dr. Gerrit Lietz
          International School of Management (ISM), Hamburg

        • Dr. Christian Meyn
          Crespo Foundation, Frankfurt a. M.

        • Dennis Mieruch, LL.M.
          HQ Trust, Düsseldorf

        • Christoph Oenings
          Flick Gocke Schaumburg, Hamburg

        • Mark Pawlytta
          KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main

        • Dr. Christoph Philipp, LL.M.
          SKW Schwarz, München

        • Peter Preller, LL.M.
          HQ Trust GmbH, Bad Homburg

        • Sören Reckwardt
          POELLATH, Berlin

        • Dr. Andreas Richter, LL.M.
          POELLATH, Berlin

        • Dr. Christopher Riedel, LL.M.
          Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Düsseldorf

        • Dr. Oliver Rode, LL.M. Taxation
          Richter am Finanzgericht Düsseldorf

        • Dr. Nils Rümpker, LL.M.
          Grüter PartGmbB, Münster

        • Prof. Dr. Ingo Saenger
          Universität Münster

        • Prof. Dr. Alexander Scheuch
          Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

        • Dr. Clemens Philipp Schindler, LL.M.
          Schindler Rechtsanwälte GmbH, Wien

        • Ulf Schönenberg-Wessel
          SIEWERT, SCHÖNENBERG-WESSEL und PARTNER mbB - Rechtsanwälte, Kiel

        • Dr. Frank Schuck
          Noerr, München

        • Björn Schulte
          DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH, Neuss

        • Dr. Philip Seel, LL.M.
          Grüter PartGmbB, Hamm

        • Prof. Dr. Ansgar Staudinger
          Universität Bielefeld

        • Dr. Alexander Stupp
          Single Family Office, Neuss

        • Susanne Thonemann-Micker, LL.M.
          PwC Legal AG, Düsseldorf

        • Peggy Tolksdorf
          DIALOGIS Gesellschaft für Coaching, Training & Mediation, Dortmund

        • Michael Tommaso
          Noerr, Berlin

        • Prof. Dr. Christoph Watrin
          Universität Münster

        • Dr. Christian Wentrup, LL.M. (Harvard)
          Hengeler Mueller Düsseldorf

        Kooperationspartner

        Um Ihnen das Beste aus Theorie und Praxis zu vermitteln, arbeiten wir mit renommierten und erfahrenen Partnern zusammen. Unsere Lehrenden kommen u.a. aus folgenden namhaften Unternehmen und Kanzleien:

        Prüfungen & Abschluss

        • Berufsbegleitend
          zum Hochschulgrad "Master of Laws" (LL.M.)

        • 8 Klausuren
          à 3 Zeitstunden

        • Masterarbeit
          (Umfang ca. 40–50 Seiten, Bearbeitungszeit: vier Monate)

        • Dreistündige Klausur am Ende eines jeden Moduls 
        • Fragen und kleinere Fälle zu den vorangegangenen Vorlesungen (kein Multiple Choice)

        • Bearbeitungszeit: vier Monate
        • Umfang: ca. 40 - 50 Seiten
        • Regulär nach Ende der Präsenzzeit; Verschieben der Masterarbeit flexibel möglich
        • Einreichung eigener Themenvorschläge; Prüfung und Zuweisung durch den Ausschuss
           

        • Bei Nichtbestehen zwei Wiederholungsversuche für jede Prüfungsleistung möglich
        • Nachschreibtermine für die Klausuren finden wahlweise unterjährig oder am Ende des Studiengangs statt
        • Wiederholung der Masterarbeit jederzeit nach individueller Absprache

        Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das lateinische Notensystem verwendet:

        0,7 – 1,3 summa cum laude
        1,7 – 2,3 magna cum laude
        2,7 – 3,3 cum laude
        3,7 – 4,0 rite
        5,0 non rite

        Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen.

        Die aktuelle Prüfungsordnung können Sie hier einsehen. 

        Das Modulhandbuch des Studiengangs können Sie hier herunterladen.

        Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praxisnahe Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses anerkannten Mastergrades weisen Sie Ihre Expertise auf dem Gebiet des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge aus, können sich von ihren Mitbewerberinnen und Mitbewerbern absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen.

        Ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Einschlägig sind hier die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche, die von Universität zu Universität variieren können. An der Universität Münster gilt für den Fachbereich Rechtswissenschaften u.a. die Voraussetzung eines Masterabschlusses mit Bestnote (summa cum laude). Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen können Sie der Promotionsordnung der Universität Münster entnehmen. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an. 

        Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Diese stehen insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Gerade die Mandantschaft freiberuflicher Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legt Wert auf diese Zusatzqualifikation. Bei uns erhalten Sie das theoretische Rüstzeug zur Erlangung der Fachanwaltschaft für Erbrecht.

        Auch in der steuerlichen Beratungspraxis steigt der Bedarf an spezialisierten Beraterinnen und Beratern, die über die klassischen Bereiche hinaus die Mandantschaft umfassend beraten können. Im Bereich der Unternehmensnachfolge gilt es steuerliche, ökonomische und erbrechtliche Fragestellungen in Einklang zu bringen. Entsprechend ausgewiesen muss die Expertise der beratenden Person sein. Mit dieser Spezialisierung (Fachberater/in (DStV e.V.)) können Sie sich vom klassischen Tätigkeitsbereich abheben und Ihr Beratungsprofil schärfen. Der Masterstudiengang "Erbrecht & Unternehmensnachfolge" ist vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. zertifiziert. Neben dem Masterabschluss bietet der Kurs damit sowohl Steuerberaterinnen und Steuerberatern als auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Möglichkeit, auch jene theoretischen Kenntnisse zu erwerben, die für die Verleihung der Bezeichnung „Fachberater/in für Unternehmensnachfolge“ Voraussetzung sind.

        Für Steuerberaterinnen und Steuerberater besteht bei Vorliegen bestimmter theoretischer und praktischer Kenntnisse die Möglichkeit, sich bei dem Deutschen Unternehmenssteuer Verband (DUV e.V.) als „Berater/in für Erbschaft- und Schenkungsteuer (DUV e.V.)“ zertifizieren zu lassen. Es genügt der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Fachberaterkurs "Unternehmensnachfolge". Nach Abschluss des Masterstudiengangs erfüllen Sie also zugleich die Kriterien für diese Zertifizierung. Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen, zur Antragstellung und den Kosten sind den Richtlinien des DUV e.V. zu entnehmen.

        Kosten

        EARLY 10-Tarif sichern!

        Die ersten 10 Anmeldungen erhalten 5 % Nachlass auf den jeweils geltenden Tarif. 
        Schnell sein lohnt sich!

        Frühbucher­tarif

        12.600 €

        bis zum 1. Juli 2025

        Bequem in Raten zahlen:
        3 Raten in Höhe von 4.200 € zum jeweiligen Semesterbeginn

        Reguläre Gebühren

        13.800 €

        nach dem 1. Juli 2025

        Bequem in Raten zahlen:
        3 Raten in Höhe von 4.600 € zum jeweiligen Semesterbeginn 

        Sie kennen jemanden, der bereits einen Masterstudiengang bei uns absolviert hat? Bei Weiterempfehlung durch ein Mitglied unseres Alumnivereins erhalten Sie bei Zulassung einen Nachlass in Höhe von 5 % auf die jeweilige Studiengebühr. 

        In jedem Studienjahr vergibt die Universität Münster insgesamt sechs Teilstipendien in Höhe von 25 % der Studiengebühr. Die Teilstipendien werden an die jeweils ersten drei Juristinnen und Juristen bzw. sich Bewerbenden anderer Fachrichtungen vergeben, die über eine hervorragende Abschlussnote und die geforderte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügen. Teilstipendienfähig ist, wer:

        • in einem der beiden Staatsexamina mit 9,0 oder mehr Punkten abgeschlossen hat 
        • einen Examens-, Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss hat und zu den besten 10 % zählt (Nachweis erforderlich)
         

        Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen vergeben werden können.

        Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel. Bei Übernahme der Kosten eines berufsbegleitenden Studiums durch den Arbeitgeber kann sich dies für Arbeitgeber und auch für Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Arbeitgeber können die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, die Beschäftigten ihrerseits müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei ebenfalls nicht an.

        Zulassung

        Hochschulstudium

        • ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen: 
          • Staatsexamen 
          • Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)
         

        Berufserfahrung

        • mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung
         

        Für Bewerberinnen und Bewerber ohne rechtliches Erststudium

        • rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse
          • schriftliche Leistungsnachweise einer Hochschule
            oder
          • Teilnahme am kostenlosen Vorschaltkurs und Bestehen der Klausur
         

        Die aktuelle Zulassungsordnung können Sie hier einsehen.

        Es werden maximal 40 Studienplätze vergeben. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung nebst sämtlicher für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen.

        • Prioritätsprinzip
          Bei Vorliegen der formalen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt die Vergabe der ersten 30 Studienplätze nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Nach Eingang dauert es etwa ein bis zwei Wochen, bis der Prüfungsausschuss über die Zulassung entschieden hat.
        • Bewerbungsverfahren
          Die übrigen Studienplätze werden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben. Dabei werden alle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss, insbesondere basierend auf den Kriterien "Abschlussnote" und "Berufserfahrung". Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Ihre Bewerbung kann auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch berücksichtigt werden, sofern noch Studienplätze frei sind.

        Für die Bewerbung zum Studiengang benötigen wir die folgenden Unterlagen:

        Auf dem Postweg:

        • Beglaubigte Ablichtungen der Staatsexamenszeugnisse, des Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisses. Die Beglaubigung ist u.a. vorzunehmen durch einen Notar/eine Notarin, eine Gemeinde, Sparkasse oder der Ausstellungsbehörde der Urkunde.

        Auch per E-Mail möglich:

        • Anmeldeformular
        • Tabellarischer Lebenslauf
        • Bei Diplom-, Bachelor- und Masterabschlüssen: Einfache Ablichtung des Einzelnotennachweises und des Diploma Supplements, einer Ranking-Bescheinigung oder eines Grading Tables
        • Scan des Personalausweises (Vorderseite)

        Es besteht die Möglichkeit, sich an der Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren von derzeitig 320,17 € pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das deutschlandweite Semesterticket. Bei Interesse an einer Immatrikulation an der Universität Münster sprechen Sie uns gerne an.

        Studierendenstruktur

        Zahlen und Fakten

        Beruflicher Background

        Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus Kanzleien, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Banken sowie Family Offices.

        Alumniverein Private Wealth Management e.V.

        Und nach dem Abschluss? Wir freuen uns, wenn wir in Kontakt bleiben. Die perfekte Möglichkeit hierzu bietet der Alumniverein Private Wealth Management e.V. Der aus dem Masterstudiengang entstandene Verein veranstaltet jährlich spannende Symposien.   

        Zum Verein 

        Ihre Ansprechpartnerin

        Dr. Sarah Hölker

        Tel.: +49 251 62077-19
        Mail: sarah.hoelker[at]jurgrad.de