Hybrider Zertifikatslehrgang an der Universität Münster
- in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Vermögensschadenhaftpflicht (DGVH e.V.)
- spezialisierte Weiterbildung im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- agieren Sie rechtssicher auf allen Ebenen und bei allen Akteuren im Versicherungsgeschäft
Auf einen Blick
Zertifikat der Universität Münster
Nächster Start:
2025Flexible Teilnahme:
wahlweise in Präsenz oder online möglich3 Blockveranstaltungen:
2 x Präsenz | 1 x onlinePrüfungen:
Präsentationsprüfung (Gruppenarbeit) und eine Klausur
Erweitern Sie Ihr
NetzwerkFrühbuchertarif:
10 % Nachlass für die ersten 20 AnmeldungenKosten:
3.500 €
Die Vorlesungen können als Fortbildung nach IDD bzw. FAO angerechnet werden.
Wissenschaftliche Leitung
Unsere Dozentinnen und Dozenten
- Dr. Florian DallwigGrüter PartGmbB, Hamm
- Dietrich StöhrRechtsanwalt, Frankfurt a.M.
Kooperationspartner
Basierend auf der konzeptionellen Leitidee "Aus der Praxis für die Praxis" freuen wir uns über die Mitwirkung ausgewiesener Expertinnen und Experten aus den unterschiedlichen Bereichen der Branche.
Voraussetzungen für die Zulassung:
- eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung oder
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium.
Absolventinnen und Absolventen ohne Berufserfahrung sollten über Grundkenntnisse im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verfügen.
Unterlagen für die Anmeldung:
- Anmeldeformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie/Scan des Hochschulzeugnisses
Senden Sie uns Ihre vollständige Anmeldung gerne per E-Mail an: info[at]jurgrad.de
Steuerliche Aspekte
Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Zertifikatslehrgang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel. Bei Übernahme der Kosten eines berufsbegleitenden Lehrgangs durch den Arbeitgeber kann sich dies für Arbeitgeber und auch für Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Arbeitgeber können die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, die Beschäftigten ihrerseits müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei ebenfalls nicht an.
Ihre Ansprechpartnerin
Rechtsanwältin
Kirsten Schoofs
Tel.: +49 251 62077-10
Mail: kirsten.schoofs[at]jurgrad.de