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Immobilienrecht
Berufsbegleitender Masterstudiengang | Abschluss: LL.M.
zugleich Fachanwalt/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Rundumblick auf das Immobilienrecht einschließlich ökonomischer Bezüge
- speziell auf Berufstätige zugeschnitten
- praxisnahe Wissensvermittlung auf universitärem Niveau
Der Studiengang in Kürze:
Berufsbegleitend
zum Hochschulgrad
"Master of Laws" (LL.M.)Zugleich Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kurze Präsenzphasen:
Einführungswoche und 13 BlockveranstaltungenFlexible Teilnahme:
bis zu fünf Mal Online-Teilnahme möglichNächster Studienbeginn:
WiSe 2026/2027Dauer:
3 Semester zzgl. MasterarbeitEARLY 10-Tarif:
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10 Zulassungen!Bis zum 01.07.2026
Frühbuchertarif:
12.600 €
(danach 13.800 €)
Inhalte des Studiums
Im Fokus des Masterstudiengangs stehen neben den klassischen Bereichen des Immobilienrechts wie Mietrecht, Maklerrecht, Immobilienbewertung, WEG-Recht, Asset und Share Deal auch Steuerrecht, Immobilienfonds oder Vergaberecht, um nur einige Beispiele zu nennen. Wir wollen damit ein Gesamtpaket schnüren, das Ihnen alle Bereiche des Immobilienrechts aufzeigt. Im Folgenden sehen Sie alle Inhalte auf einen Blick:
Einführung in das Bürgerliche Recht
In der „Einführung in das Bürgerliche Recht“ wird den wirtschaftswissenschaftlich vorgebildeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Einstieg in das Bürgerliche Recht erleichtert. Nach einer Einführung in den Aufbau und die wesentlichen Prinzipien des BGB – z.B. das wichtige Abstraktionsprinzip – liegen die Schwerpunkte auf den Themenkomplexen Willenserklärung und Stellvertretung und auf den Grundzügen des Schuld- und Sachenrechts. Damit werden die Grundlagen für die späteren Module des Studiengangs gelegt.
1.1 Grundlagen des Immobilienrechts und der Immobiliarvollstreckung
Der erste Teil dieses Moduls befasst sich zunächst mit den Grundlagen des privaten Immobilienrechts. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die materiellen und formellen Verzahnungen des Rechtsgebiets geworfen. Die große Relevanz dinglicher Rechte und ihrer Rangverhältnisse wird anhand praktischer Beispiele veranschaulicht. Mit den Grundlagen der Immobiliarvollstreckung kann der zweite Schwerpunkt des Moduls dann als Fortsetzung mit verfahrensrechtlichen Mitteln angesehen werden. Im Mittelpunkt steht dabei der Ablauf eines Zwangsversteigerungsverfahrens über ein Grundstück wegen einer Geldforderung. Die Besonderheiten einer Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft werden abgegrenzt.
1.2 Vermietung – Wohnraummietrecht
In diesem Abschnitt werden die mit der Vermietung von Wohnimmobilien verbundenen Sachverhalte behandelt. Dabei wird ein Überblick über den Ablauf eines Wohnraummietverhältnisses und die dabei möglichen Problemfelder gegeben: Vertragsanbahnung, wesentliche Regelungspunkte im Mietvertrag wie z.B. Miethöhe, Möglichkeiten der Mietsicherheit, Auswirkungen des sozialen Mietrechts, Mietgebrauch, Mängel und Gewährleistungsrechte, Schönheitsreparaturen, Nebenkosten und Abrechnung, Instandhaltung und Modernisierung (insbesondere energetische Modernisierung), Vorkaufsrecht des Mieters/der Mieterin, fristlose und fristgemäße Kündigung, Tod des Mieters/der Mieterin, Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses, Räumungsklage und Vollstreckung. Ein besonderes Augenmerk wird auf praktische Fälle und Mustertexte sowie die jeweils aktuelle BGH-Rechtsprechung gelegt.
1.3 Vermietung – Gewerberaummietrecht
In diesem Abschnitt werden die mit der Vermietung von Gewerbeimmobilien verbundenen Sachverhalte behandelt. In dem Modul geht es weniger um die Flächenberechnung, als vielmehr um Anwendungs- und Praxisprobleme des Gewerberaummietrechts. Im Mittelpunkt stehen die Rechte und Pflichten der Parteien und zahlreiche Formularklauseln, insbesondere Probleme der Schriftform nach §550 BGB und Schönheitsreparaturen. Auch die Besonderheiten im Hinblick auf Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen werden besprochen. Umfasst sind des Weiteren die Anforderungen an eine wirksame Kündigung sowie Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf Betriebs- und Nebenkosten.
2.1 Legal Due Diligence
Mit Bezugnahme auf die in den bisherigen Modulen gewonnenen Erkenntnisse wird sodann die Bedeutung und Funktion der Due Diligence sowie deren wirtschaftsrechtliche Relevanz dargestellt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Konzeption, Planung und Organisation einer Due Diligence-Prüfung aus Sicht der Verkaufenden und Kaufenden sowie auf den materiell-rechtlichen Problemen, die regelmäßig bei Due Diligence-Prüfungen auftreten. Anhand von Praxisbeispielen werden die Schwerpunkte einer rechtlichen Due Diligence im Immobilienbereich und die Präsentation der identifizierten rechtlichen Probleme gegenüber dem Mandanten bzw. der Mandantin herausgearbeitet.
2.2 Grundlagen der Rechnungslegung (Buchführung)
Das Modul „Grundlagen der Rechnungslegung (Buchführung)“ führt in einen Aspekt der steuerlichen Grundlagen, nämlich den der Einkunfts-(Gewinn)ermittlung durch Buchführung und Bilanzierung, ein. Sowohl die Vermietungstätigkeit als solche als auch die Immobilienverwertung durch Umschichtung kann sich als gewerbliche und damit als Buchführungspflicht auslösende Tätigkeit darstellen.
2.3 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
An Immobilientransaktionen oder sonstigen immobilienspezifischen Rechtsgeschäften sind regelmäßig Personen beteiligt, die nicht im eigenen Namen, sondern als Vertretende eines Dritten, bspw. für eine Gesellschaft auftreten. Gesellschaften sind z.B. als Transaktionsvehikel von Bedeutung oder kommen als Verwaltungsorganisation vor. In diesem Modul erfolgt zunächst ein vertiefender Überblick über das Stellvertretungsrecht des BGB sowie über zahlreiche Vertretungskonstellationen in immobilienspezifischen Zusammenhängen. Es folgt eine Vorstellung der relevanten Personen- und Kapitalgesellschaften mit ihren Grundstrukturen, insbesondere den Vertretungsverhältnissen. Die Veranstaltung soll dazu dienen, den – insbesondere nichtjuristischen – Teilnehmenden die Grundlagen für den Erwerb diverser in anderen Modulen vermittelter Spezialkenntnisse zu erläutern. Das Modul schließt mit einem Überblick über das Umwandlungsrecht.
2.4 Ökonomische Grundzüge der Immobilienfinanzierung
Die Veranstaltung behandelt aus ökonomischer Sicht ausgewählte Themen, die für die Immobilienfinanzierung durch Banken wichtig sind. Ausgangspunkt sind die Kooperationsprobleme, die sich aus der asymmetrischen Verteilung der Informationen zwischen Verkaufenden, Kaufenden, finanzierender Bank und ggf. weiteren Beteiligten ergeben. Lösungsansätze sind nicht nur Rating- bzw. allgemein Bewertungsverfahren, sondern auch die Verwendung bestimmter Vertragselemente (z.B. Sicherheiten) oder die Nutzung der Wirkungen längerfristiger Beziehungen (z.B. über Reputationseffekte). Angesprochen werden überdies Konsequenzen, die sich aus der Bankenregulierung für Kreditnehmende ergeben.
2.5 Bau- und Architektenrecht
In diesem Modul geht es um das private Baurecht. Zunächst wird ein ausführlicher Überblick über das Werkvertragsrecht des BGB gegeben. Im Anschluss wird auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) eingegangen. Ausführlich wird die aktuelle Rechtsprechung zu ausgewählten Problemen des privaten Baurechts besprochen. Im Besonderen wird auf Probleme der Abnahme und des Mängelrechts eingegangen. Zudem wird die aktuelle AGB-Rechtsprechung erörtert. Den zweiten Schwerpunkt des Modulabschnittes bildet die baurechtliche Vertragsgestaltung. Im Anschluss wird das Architektenrecht behandelt und die Besonderheiten von Architektenverträgen werden diskutiert.
2.6 ESG
Das Modul beginnt mit der Einordnung der Begriffe „Corporate Sustainability“, „Corporate Social Responsibility“ sowie des Akronyms „ESG“. Sodann wird erläutert, was unter einer ESG-Governance zu verstehen ist und warum eine sinnvolle Governance im Unternehmen zentrale Grundlage für das Management von Nachhaltigkeitsrisiken und daraus resultierender Reportingpflichten ist. Anschließend wird ein Überblick zu den wichtigsten deutschen und Europäischen ESG-Regularien und ihrer praktischen Umsetzung gegeben. Hierzu zählen die CSRD sowie das CSRD-Umsetzungsgesetz, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie die EU-Entwaldungsverordnung. Dabei wird jeweils auch auf bestehende Besonderheiten in Unternehmen aus der Immobilienbranche eingegangen.
2.7 Öffentliches Baurecht
In diesem Modulabschnitt werden zunächst die Grundfragen des Bauleitplanungsrechts skizziert. In diesem ersten Teil werden unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung die formellen und materiellen Voraussetzungen für den Erlass von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen erörtert und die Folgen von materiellen Fehlern bzw. Verfahrensmängeln dargestellt. Hierauf aufbauend werden in einem größeren zweiten Abschnitt die Voraussetzungen für die Erteilung von bauaufsichtlichen Zulassungen (insbesondere von Baugenehmigungen) sowohl in beplanten Gebieten sowie in unbeplanten Innen- und Außenbereichen erörtert. Dem schließen sich die Darstellung des behördlichen und gerichtlichen Rechtsschutzes des Bauherrn gegen die Versagung von Baugenehmigungen und des Rechtsschutzes der von Baugenehmigungen betroffenen Nachbarn gegen erteilte Zulassungen an. Der Modulabschnitt endet schließlich mit einer Darstellung der Eingriffsbefugnisse von Bauordnungsbehörden. In diesem Rahmen werden die formellen und materiellen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von Stilllegungs-, Nutzungsuntersagungs- und Abrissverfügungen erörtert, wobei auch die Voraussetzungen rechtmäßiger behördlicher Ermessenserwägungen und des Bestandsschutzes aufgezeigt werden.
3.1 WEG-Recht
Das Modul beschäftigt sich mit der Entstehung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, der Aufteilung eines Objektes in Gemeinschafts- und Sondereigentum, der Einräumung von Sondernutzungsrechten, Folgen einer fehlerhaften Begründung von Wohnungseigentum, der Gestaltung von Teilungserklärungen und den Möglichkeiten ihrer Abänderung, Fragen der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen und dem Erwerb sonstiger Rechte (z.B. Eigentumserwerb) durch die Eigentümergemeinschaft. Die zulässigen Gebrauchsformen und ihre wirksame Vereinbarung sind ebenso wie die Vornahme baulicher Veränderungen von großer praktischer Relevanz.
3.2 Geschäftsmodell des Projektentwicklers
Nach der Darstellung der Renditeerwartungen eines Projektentwicklers wird der Projektentwicklungszyklus besprochen. Hierbei wird vor allem auf die Auswahl des richtigen Grundstücks, die Bau- und Vermietungsphase und die Veräußerung des Projektes eingegangen. Im Anschluss daran wird die Erstellung des Projektbudgets und die Herleitung der dafür maßgeblichen Annahmen dargestellt. In einem weiteren Schritt wird die Bedeutung des Budgets für die Kapitalbeschaffung und die Finanzierung des Projektes sowie die verschiedenen Finanzierungssysteme aus Sicht eines Projektentwicklers erläutert. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die praxisnahe Darstellung der Vermietung, die für den Projektentwickler im Regelfall über den Erfolg oder Misserfolg des Projektes entscheidet. Das Modul schließt sodann mit der Darstellung des Verkaufs (Exit) der Immobilie an einen End-Investor, wobei insbesondere auf die Begrenzung von Gewährleistungsrisiken und die strukturierte Vorbereitung des Verkaufsprozesses eingegangen wird.
3.3 Darlehensverträge
Das Modul „Darlehensverträge“ widmet sich den zivil- und bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen bei der Finanzierung des Immobilienerwerbs durch Kreditinstitute. Nachdem im ersten Teil zunächst das allgemeine Darlehensrecht beleuchtet wird, geht die Vorlesung auf die zahlreichen Besonderheiten im Verbraucherdarlehensrecht ein, bevor im zweiten Teil der Vorlesung der Fokus auf den Kreditsicherheiten einer Immobilienfinanzierung liegt. Begleitet wird dies durch die Erläuterung der jeweils maßgeblichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Verträge und Prozesse und einer Auswertung aktuellerer Rechtsprechung. Teil der Vorlesung sind dabei ein aktuelles Vertragsmuster zur Immobilienfinanzierung, die Rechtsprechung zur AGB-Kontrolle im Darlehensrecht, die Besonderheiten der Sicherungsgrundschuld am Beispiel einer Bestellungsurkunde und ein Überblick über das Sicherungsschuldverhältnis.
3.4 Immobilienbewertung
Das Modul Immobilienbewertung vermittelt ein vertieftes Verständnis grundlegender Begriffe und Konzepte der (Markt-)Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken, wesentlicher Werttreiber sowie Möglichkeiten und Grenzen der Bewertungsgenauigkeit. Es gibt einen vergleichenden Überblick sowohl über Teilmärkte als auch normierte deutsche und nicht-normierte international gebräuchliche Wertermittlungsverfahren und -standards. In praktischen Fallstudien sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Fragen, Erfahrungen und Lösungskompetenzen aktiv in das Seminar einbringen.
4.1 Erbbaurecht
In diesem Modul werden zunächst die sachenrechtlichen Besonderheiten von Erbbaurechten behandelt. Dazu werden notwendige Kriterien der Verkehrsfähigkeit herausgearbeitet. Im weiteren Verlauf schließen sich Überlegungen zu inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten an, bevor Übergang und Untergang von Erbbaurechten anhand praktischer Fallgestaltungen beleuchtet werden. Das Modul umfasst weiterhin den als Belastung auf dem Erbbaurecht ruhenden Erbbauzins mit seinen gesetzlichen Möglichkeiten zur Dynamisierung und Versteigerungsfestigkeit.
4.2 Maklerrecht
In dieser Einheit geht es um die rechtlichen Grundlagen des Maklerrechts. Hierbei werden gesetzliche Regelungen, die im Rahmen der Maklertätigkeit zu beachten sind, erörtert. Sodann werden im Rahmen von Falllösungen die Besonderheiten des Zustandekommens des Maklervertrages, die Entstehung des Provisionsanspruches insbesondere mit Blick auf das im Maklerrecht vorherrschende Erfolgsprinzip besprochen. Ferner werden Fragen zur Provisionshöhe, zum Wegfall des Provisionsanspruches unter Berücksichtigung der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des Hauptvertrages beantwortet. Weiter werden Pflichtverletzungen des Maklers und der Auftraggebenden und die daraus folgenden Schadenersatzansprüche erläutert. Ein eingehender Einblick in die besondere Ausgestaltung von Maklerverträgen, wie der Alleinauftrag und das Gemeinschaftsgeschäft, wird ebenfalls gegeben.
4.3 Nachbarrecht (Für FA-Kandidatinnen und -Kandidaten)
Im Modul Nachbarrecht wird zunächst die Zweigleisigkeit des öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Nachbarrechts erläutert. Unter Einbeziehung der Nachbarschaftsgesetze der Länder erfolgt eine eingehende Besprechung der Regelungen zum Grundeigentum im BGB anhand von praktischen Fällen. In der Folge werden des Weiteren Unterlassungsansprüche der Nachbarn untereinander sowie Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche vorgestellt.
4.4 Pachtrecht (Für FA-Kandidatinnen und -Kandidaten)
Das Pachtrecht regelt in Anlehnung an das Mietrecht die Rechtsbeziehung zwischen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Nutzerinnen und Nutzern. Das Spezielle am Pachtrecht ist in der Abgrenzung zum Mietrecht die Möglichkeit des Nutzers/der Nutzerin zur Fruchtziehung aus dem Pachtgegenstand. Die rechtlichen Besonderheiten richten sich dabei nach der Art des Pachtgegenstands sowie der Art der Nutzung. Spezielle Regelungen gibt es insbesondere beim Landpachtrecht, welches ausführlich in dem Modul behandelt wird.
4.5 Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum Öffentlichen Recht (Für FA-Kandidatinnen und -Kandidaten)
Bezüge des Miet- und WEG-Rechts zum Öffentlichen Recht bestehen z.B. im Wohnungsbindungsgesetz. Durch das Wohnungsbindungsgesetz werden den Privateigentümerinnen und -eigentümern von Sozialwohnungen für die Vermietung und Eigennutzung Vorgaben gemacht, insbesondere zur Höhe der Miete. Es bestehen auch energietechnische Vorgaben. Dazu gehören insbesondere die Inhalte der Energieeinsparverordnung. Darüber hinaus wird die Lastentragung der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer untereinander bei grundstücksbezogenen öffentlich-rechtlichen Lasten behandelt. Öffentlich-rechtliche Bezüge sind dabei auch Inhalt des Moduls bzgl. Planung, Einrichtung, Nutzung, Änderung und Abriss von Wohn- oder Gewerberaum. Hier wird insbesondere, wie schon bei den Abgabenlasten, der Frage nachgegangen, welche Rechte die einzelnen Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer bzw. die WEG in den öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren haben. Die Vorlesung beschäftigt sich mit der aktuellen Rechtsprechung sowie mit aktuellen Änderungen bei den einschlägigen Rechtsvorschriften.
4.6 Verfahrens- und Vollstreckungsrecht im Mietrecht (Für FA-Kandidatinnen und -Kandidaten)
Das Verfahrens- und Vollstreckungsrecht in Mietsachen hat seine Besonderheiten. Dies fängt schon bei der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit an. Zu unterscheiden ist diesbezüglich dann auch zwischen Wohn- und Geschäftsraummieten. Daran schließen sich die Besonderheiten im Vollstreckungsrecht an, welche zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vom Gesetzgeber eingeführt worden sind. Teilweise haben jedoch aktuelle Gesetzesänderungen hier auch den Vermietenden Werkzeuge an die Hand gegeben. Diese Besonderheiten im Mietrecht aus dem Verfahrens- und Vollstreckungsrecht sind Inhalt des Moduls unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung und Veränderungen bei den Rechtsvorschriften.
4.7 Insolvenzrecht
Im Modul „Insolvenzrecht“ wird zunächst ein Überblick über die Grundlagen des Insolvenzrechts vermittelt. Anhand der verschiedenen Stufen des Insolvenzverfahrens werden die wesentlichen Elemente sowie die relevanten gesetzlichen Vorschriften dargestellt. Aufbauend auf diesen Grundlagen werden anschließend anhand von Fallbeispielen die Besonderheiten des Insolvenzrechts aus immobilienrechtlicher Sicht erläutert. Neben Fragen des Erwerbs einer Immobilie von einem/einer potentiell oder tatsächlich insolventen Verkäufer/Verkäuferin beleuchtet dieser Teil insbesondere die relevanten mietrechtlichen Konstellationen sowie die insolvenzrechtlichen Aspekte des Wohnungseigentumsrechts. Hierzu gehören praktisch bedeutsame Fragestellungen wie das Recht der Vermietenden, sich bei Mieterinsolvenz vom Vertrag zu lösen, die Insolvenzfähigkeit der Eigentümergemeinschaft oder das Verhältnis von Insolvenzverwalter/Insolvenzverwalterin und Zwangsverwalter/Zwangsverwalterin bei Wohnungseigentum. Letztlich wird in dem Modul auch ein Überblick über das neu geschaffene Instrument des Präventiven Restrukturierungsrahmens durch das StaRUG gegeben.
4.8 Facility Management
Facility Management (FM)-Leistungen in Deutschland stellen einen erheblichen Wirtschaftsfaktor mit steigender Tendenz dar und werden regelmäßig durch externe Dienstleister auf Basis eines meist mehrjährigen Vertragsverhältnisses ausgeführt. Aufgrund dieser Bedeutung und der steigenden technischen Komplexität von (Spezial)Immobilien, Gebäuden und technischen Anlagen sowie der erhöhten Wahrnehmung der Verantwortung bei den Betreibenden von Immobilien und dem Fokus auf einen reibungslosen Immobilienbetrieb, wächst die Nachfrage nach rechtlicher Beratung im Zusammenhang mit dem Facility Management. Die rechtlichen Fragen des FM betreffen in der Regel mehrere miteinander vernetzte Rechtsgebiete wie zum Beispiel das Bau- und Immobilienrecht, das Werkvertragsrecht, das Dienstvertragsrecht, das Mietrecht, das Arbeitsrecht, das Vergaberecht und nicht zuletzt auch das Steuerrecht. Unter dem Schlagwort „FM-Recht“ findet diese Querschnittsdisziplin Einzug in die Rechtspraxis und anwaltliche Beratung. Das Modul soll ein rechtliches Verständnis über das Facility Management u. a. in Abgrenzung zum Asset Management vermitteln. Schwerpunkte dieses Moduls sind die Einordnung von Facility Management-Leistungen, die Einordnung der Leistungen im Lebenszyklus einer Immobilie sowie die Rechtsgrundlagen zum rechtssicheren Betrieb einer Immobilie. Dies soll anhand eines exemplarischen Facility Management-Vertrags dargestellt werden. Angesprochen werden hier u.a. Vertragsthemen, wie z.B. die Delegation von Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten, Haftungsfragen, Gestaltung von Bonus-Malus-Regelungen und Technikklauseln.
4.9 Architekten- und Planerrecht
Aufbauend auf der Einheit zum privaten Baurecht geht es in dieser Veranstaltung um das teilweise eng damit verbundene Architekten- und Planerrecht. Bei fast jedem Bauvorhaben werden Planungsleistungen benötigt und beauftragt. Nicht selten kommt es jedoch zwischen den Planenden und Bauherren während der Baumaßnahme und vor allem danach zu unterschiedlichen Vorstellungen über jeweilige Pflichten, insbesondere bzgl. zeitgerechter Leistungserbringung, Leistungsänderungen und Honorar. Auch urheberrechtliche Themen spielen im Architektenrecht eine zu Beginn eines Bauvorhabens häufig unterschätzte, später jedoch mitunter sehr große Rolle. Wegen des Wechselspiels zwischen Rechtsstreitigkeiten und Vertragsgestaltung sollen nach der Vermittlung eines Grundverständnisses der architekten- und planerrechtlichen Materie sowie damit zusammenhängender Begrifflichkeiten vor allem praxisrelevante Themen aus vertragsgestalterischer Perspektive anhand konkreter Fälle beleuchtet werden.
5.1 Steuerrechtliche Grundlagen
Das Modul „Steuerrechtliche Grundlagen“ dient der systematischen Vorbereitung der in den Modulen 5.2–5.5 folgenden Vertiefung. Die Kenntnis insbesondere der ertragsteuerlichen Zusammenhänge (Systeme der Einkunftsarten und Einkunftsermittlung) ist hierfür unverzichtbar.
5.2 Ertragsteuerrecht
Das Modul „Ertragsteuerrecht“ beschäftigt sich mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie Grundstücksveräußerungen. Hierbei werden die Grundlagen im Einkommensteuerrecht erläutert. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Frage der Einkünfteerzielungsabsicht („Liebhaberei“), die sich bei dauerhaften Verlusten stellt. Die steuerlichen Gestaltungen zur optimalen Verlustnutzung (z.B. Bauherrenmodelle, Mietkaufmodelle etc.) werden eingehend erörtert. Auf die wichtige Abgrenzung zwischen gewerblichen und privaten Vermietungseinkünften wird ebenfalls eingegangen. Im Bereich der Ermittlung der Einkünfte steht der Abzug von Ausgaben im Vordergrund. In der Praxis bedeutend sind hierbei vor allem der Abzug von Finanzierungsaufwendungen, die Behandlung von Herstellungsaufwand und Erhaltungsaufwand sowie unterschiedliche Abschreibungsmöglichkeiten. Auch steuerliche Förderungen werden behandelt. Anschließend geht es um die Veräußerung von Grundstücken. Hierbei werden steuerliche Gestaltungen zur Vermeidung der Besteuerung aus privaten Veräußerungsgeschäften sowie die Abgrenzung zum „gewerblichen Grundstückshandel“ aufgezeigt.
5.3 Erbschaftsteuerrecht
Dieser Modulabschnitt vermittelt die Grundzüge des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Im Mittelpunkt stehen dabei die Bewertungsregeln und Steuerbefreiungen für alle Arten von Grundstücken und Gebäuden sowie besondere Übertragungsformen bei Immobilien wie bspw. der Nießbrauch oder die mittelbare Grundstücksschenkung. Während des gesamten Modulabschnitts wird auf typische immobilienspezifische Gestaltungsmodelle aus der erbschaftsteuerlichen Praxis eingegangen.
5.4 Umsatzsteuerrecht
Die Veranstaltung gibt zunächst einen Überblick über den Aufbau des Umsatzsteuergesetzes, die Erhebungstechnik sowie eine Erläuterung über allgemeine Grundlagen, z.B. den Unternehmerbegriff oder den Besteuerungsgegenstand. Sodann wird auf die Besonderheiten im Zusammenhang mit Immobilien vertiefend eingegangen. Die meisten Umsätze im Zusammenhang mit Grundstücken (z.B. Grundstücksverkäufe oder Vermietung und Verpachtung) sind von der Umsatzsteuer befreit. Es kann jedoch wirtschaftlich sinnvoll sein, auf die Steuerbefreiung zu verzichten, insbesondere, um einen Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen (z.B. Renovierungsarbeiten) geltend zu machen. Die Voraussetzungen und Wirkungen dieser in der Praxis häufigen Option zur Steuerpflicht werden erläutert. Es stellen sich dann Folgefragen, wie z.B., wer der Steuerschuldner ist oder welche Vorsteuerabzugsmöglichkeiten bestehen, was ebenfalls Gegenstand der Vorlesung sein wird.
5.5 Grunderwerbsteuerrecht
Die Veranstaltung vermittelt systematisch die Grundlagen der Grunderwerbsteuer. Neben der Darstellung der grunderwerbsteuerbaren Erwerbstatbestände werden auch Steuerbefreiungen, Ermittlung der jeweiligen Bemessungsgrundlagen und Verfahrensfragen dargestellt. Schwerpunkt ist die Besteuerung von Grundstückstransaktionen, insbesondere im Zusammenhang mit Einbringungsvorgängen und Umwandlungen von Unternehmen oder Unternehmensteilen. Die Darstellung der grunderwerbsteuerlichen Beurteilung von Share Deals stellt einen weiteren Schwerpunkt dar. Der Stoff wird systematisch aufbereitet und anhand von Rechtsprechungsfällen und Praxisfällen vermittelt.
6.1 Asset Deal
Das Modul „Asset Deal“ ist einer der zentralen Bausteine des Studiengangs. Zunächst werden die Grundlagen des Grundstücksrechts sowie Inhalt und Umfang der Beurkundungspflicht aufgefrischt und vertieft. Sodann wird anhand von praktischen Beispielen, Musterklauseln und Vertragstexten die vertragliche Gestaltung von Kaufverträgen im Detail besprochen und dargestellt. Dabei wird auf die unterschiedlichen Formen von Kaufverträgen (Bestandsimmobilie Altbau, Bestandsimmobilie Neubau, Bauträgervertrag etc.) und die typischen Fallstricke bei der Vertragsgestaltung eingegangen.
6.2 Share Deal
Gegenüber dem Asset Deal werden beim Share Deal die Anteile an einer Immobiliengesellschaft übertragen. Ist die Immobiliengesellschaft als GmbH organisiert, so ist dieses relativ problemlos durch die Abtretung der GmbH-Geschäftsanteile möglich. Noch einfacher ist die Situation bei einer Immobilienaktiengesellschaft. Der Schwerpunkt dieses Moduls, der durch Fallstudien verdeutlicht werden soll, liegt deshalb im Bereich der Personengesellschaften. Gerade im Bereich geschlossener Immobilienfonds, die oft in Rechtsform einer Kommanditgesellschaft oder gelegentlich auch noch als Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisiert sind, bereitet die Übertragung der Beteiligungen mehr rechtliches Kopfzerbrechen als im Kapitalgesellschaftsrecht. Es geht in diesem Modul also zum einen um die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Anteilsübertragung. Daneben wird aber auch die Ausgestaltung einer Unternehmensübertragung erörtert. Angesprochen werden hier z.B. die Fixierung des Kaufpreises und seine nachträgliche Anpassung und Gewährleistungsrechte.
6.3 Portfoliotransaktionen
Der Immobilientransaktionsmarkt ist ungebrochen aktiv; die Transaktionsvolumina in Deutschland haben in den letzten Jahren Höchstmarken gesetzt. Neben der hohen Nachfrage nach single assets werden seit Jahren auch wieder größere Portfolios auf den Markt gebracht – regelmäßig in strukturierten Bieterverfahren (limited auctions), und zwar in allen Assetklassen, sei es Büro, Wohnen, Retail, Health Care, Hotels, Logistik oder auch Light Industrial. Nicht nur vor dem Hintergrund des wachsenden Interesses gerade auch von ausländischen Investoren, größere Bestände und Plattformen als Markteintritt in Deutschland zu erwerben, werden mittlerweile auch wieder Paketzuschläge gezahlt, wie es gegen Ende des letzten Investmentzyklus der Fall war. Befeuert wird die Situation durch das nach wie vor niedrige Zinsumfeld und ein gutes Angebot von Finanzierungsmöglichkeiten. Begleitet vom Strukturwandel von Betriebs- und Nutzungsprofilen einzelner Assetklassen scheint die Nachfrage nach Immobilien ungeachtet der ungebrochen hohen Projektentwicklungstätigkeit und einem historisch niedrigen Renditeumfeld immer noch höher als das Angebot. Der hohe Anlagedruck hat schon wahrnehmbar zu einer Diversifizierung des Risikoprofils von Investmentstrategien klassischer Investoren geführt, insbesondere bei den institutionellen Investoren von Core Immobilien. Im Zuge dieses Ausbildungsabschnittes werden ebenso die Motivationen der Marktteilnehmenden dargestellt, die zu Portfoliotransaktionen führen, wie auch die wesentlichen Kriterien, die für eine erfolgreiche Abwicklung maßgeblich sind. Einen weiteren Schwerpunkt der Vorlesung bilden die Strukturierung von Paketverkäufen während eines Verkaufsprozesses, die von Seiten der Kaufenden und Verkaufenden zu beachtenden vertraglichen Besonderheiten sowie Ansätze zur Portfoliobewertung. Unter anderem werden hierzu Aspekte der Kaufpreisfinanzierung und deren Absicherung sowie die Gestaltung der „PortfolioMechanik“ (Abwicklungsmechanismen und Gestaltungsmöglichkeiten für den Fall, dass die Kaufpreisfinanzierung oder die Abwicklung strategischer Schlüsselobjekte des Portfolios scheitern sollte, Bewertungsaspekte bei der Kaufpreisbildung etc.) behandelt, ebenso wie Spezifika des Real Estate Outsourcings. Erläutert werden ferner Einzelaspekte des Asset Managements und andere, die Besonderheiten und den Mehrwert von Immobilienportfolien entscheidend mitprägende Faktoren. Eingegangen wird schließlich auch auf Exit-Strategien und deren Einfluss auf die Strukturierung und die Vertragsgestaltung bereits bei der Akquisition von Immobilienpaketen.
6.4 Internationales Privatrecht/Internationales Zivilverfahrensrecht
Dieser Teil des Moduls widmet sich dem Internationalen Privat- und dem Internationalen Zivilverfahrensrecht. Er beginnt mit einer kurzen Einführung in die Methode und die Begrifflichkeiten des Internationalen Privatrechts (IPR), d.h. also derjenigen Regeln, durch die in Fällen mit Auslandsberührung das in der Sache maßgebende Recht festgelegt wird. Sodann wird konkret die Bestimmung des anwendbaren Rechts in Konstellationen dargestellt, die für die Immobilienwirtschaft von Bedeutung sind. Behandelt werden das Internationale Immobiliarsachenrecht, die Anknüpfung von Kauf- und Nutzungsverträgen sowie Fragen der Formgültigkeit von Rechtsgeschäften sowie der Stellvertretung. Das Internationale Zivilverfahrensrecht (IZVR) befasst sich dagegen mit den Besonderheiten, die Prozesse mit Auslandsberührung z.B. wegen des Auslandswohnsitzes einer Partei, wegen der Belegenheit des streitgegenständlichen Grundstücks im Ausland oder aufgrund eines ausländischen Erfüllungsortes mit sich bringen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen dabei die internationale Zuständigkeit der Gerichte und die Möglichkeiten, die Wahl des Gerichtsstands durch vertragliche Absprachen zu beeinflussen.
6.5 Internationale Portfoliotransaktionen
Im Rahmen von Portfoliotransaktionen werden immer öfter Immobilien aus mehreren Ländern in einem einzigen Vertragswerk veräußert. In diesem Modul wird anhand einer Fallstudie erarbeitet, wie Rahmenvertrag und Einzelverträge aufgebaut sind, welche Besonderheiten in einzelnen Jurisdiktionen zu beachten sind, inwieweit Share Deal- oder Asset Deal-Übertragungen erfolgen und wie die Parteien die Vollzugsbedingungen (Closing CPs) am besten strukturieren können.
6.6 (Legal) Tech in der Immobilienwirtschaft
Die Digitalisierung und der damit einhergehende Einsatz von technischen Hilfsmitteln bei der Datenauswertung verändern den Rechts- und Immobilienmarkt. In immobilienrechtlichen Transaktionen besteht für Immobilienunternehmen und Rechtsanwaltskanzleien zunehmend die Möglichkeit, große Datenmengen mit Unterstützung von Legal Tech-Anbietern auszuwerten und die Auswertungen auf unterschiedliche Arten zu nutzen. Die Rechtsbeziehungen der bei einer Transaktion Beteiligten wandeln sich dadurch nachhaltig. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet eine Einführung in die technischen und rechtlichen Grundlagen von Legal Tech. Dazu gehören neben Ausführungen zu „OCR-Technik“ und „automatisierter Datenauswertung“ insbesondere auch datenschutz- und berufsrechtliche Themen. Anhand von Fallbeispielen unter besonderer Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung sollen die Zukunftsfragen der Digitalisierung veranschaulicht und diskutiert werden.
7.1 Immobilienfonds
Manager von (Immobilien-)Fonds unterliegen seit 2014 einer einheitlichen europäischen Regulierung, der AIFMD (Alternative Investment Funds Manager Directive), die in Deutschland durch das KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) umgesetzt wurde. Dieses Modul stellt die übergreifenden Vorgaben für die Manager von Immobilienfonds dar, zeigt gleichzeitig auch den Unterschied zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds sowie ergänzend von Immobilien-AGs/REITs auf und behandelt ausführlich die Vorgaben für die einzelnen Anlageformen. Die Einführung in die Märkte und die ausführliche rechtliche Darstellung dieser Anlageformen wird abgerundet durch die Betrachtung der wesentlichen steuerlichen Merkmale. Seit 2020 gelten zusätzlich verschärfte EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsausrichtung dieser Anlageformen, daher wird in diesem Modul auch ein Überblick über die wichtigsten Vorgaben und Konsequenzen für die Produkte gegeben.
7.2 Strukturierte Immobilienfinanzierung
Da Elemente des Investment-Bankings zunehmend Einzug in das Immobiliengeschäft gehalten haben, werden die in diesem Zusammenhang mehr und mehr anzutreffenden Modelle/Instrumentarien oder sogenannte „strukturierte Immobilienfinanzierungen“ dargestellt. Hierzu gehören insbesondere die in Ersatz oder in Ergänzung zu herkömmlichen Eigenkapital-/Fremdkapitalstrukturen anzutreffenden Mezzanine-Finanzierungen, atypische Beteiligungen sowie die Bildung vertikaler Risikotranchen.
7.3 Vergaberecht
Die Bedeutung des Vergaberechts und öffentlich-privater Partnerschaften ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Bereiche wie zuletzt das Gesundheitswesen und die Immobilienwirtschaft der öffentlichen Hand werden vom Anwendungsbereich des Vergaberechts erfasst. Öffentliche Auftraggeber wie Bieter beschäftigen sich – angesichts der Komplexität von Vergabeverfahren, der stetigen Weiterentwicklung der vergaberechtlichen Regelungen und Rechtsprechung sowie des effektiven vergaberechtlichen Rechtsschutzsystems – zunehmend intensiv mit vergaberechtlichen Verfahrensvorgaben. Öffentliche Auftraggeber haben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowohl die haushaltsrechtlichen Gebote der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit als auch die Grundsätze des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung und der Transparenz zu beachten. Sie unterliegen bei ihren Beschaffungen daher besonderen Verfahrensregelungen. Im Rahmen der Vorlesung soll zunächst der Anwendungsbereich des Vergaberechts – insbesondere der oberhalb bestimmter EU-Schwellenwerte anwendbaren §§ 97 ff. GWB – dargestellt und abgegrenzt werden. Sodann werden die vergaberechtlichen Anforderungen nach VOL/A und VOB/A im Rahmen der verschiedenen Verfahrensarten – unter Hervorhebung der Besonderheiten im Immobiliensektor – erläutert. Auch die Rechtsschutzmöglichkeiten nicht berücksichtigter Bieter und der Ablauf vergaberechtlicher Nachprüfungsverfahren werden im Einzelnen besprochen. Zudem werden die Verknüpfungen des Vergaberechts mit dem Europa-, Beihilfen- und öffentlichen Wirtschaftsrecht – z.B. bei (Teil-)Privatisierung einer öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft – diskutiert.
8.1 PPP Public Private Partnerships
Die Vorlesung beginnt mit einer Einführung in die Grundphilosophie der PPP und gibt einen Überblick über die Beteiligten sowie die vertraglichen Grundstrukturen von PPP-Projekten. Sodann werden die rechtlichen Rahmenbedingungen einer PPP-Transaktion unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung dargestellt. Daran anschließend wird die Grenze für die Übernahme öffentlicher Aufgaben durch Private beleuchtet und im Detail auf die Aufgaben und Risikoverteilung zwischen Privaten und der öffentlichen Hand bei verschiedenen PPP-Modellen eingegangen. Ebenso werden die speziellen Fragen einer Finanzierung (Fortfaitierungs- oder Projektfinanzierung) eines PPP-Modells beleuchtet und Förderwege und Fördermittel für derartige Modelle dargestellt. Das Modul schließt mit der Darstellung des Managements der PPP-Immobilie, einem Blick auf die im Ausland praktizierten Modelle sowie einer Analyse der rechtlichen Probleme von Nachunternehmerverträgen.
8.2 Anlegerschutz
Kaum ein Bereich hat in den letzten Jahren derart für Furore gesorgt wie der des Anlegerschutzes in dem Anlagesegment, das früher gerne als „grauer Kapitalmarkt“ bezeichnet wurde. Hierunter versteht man insbesondere den Vertrieb von geschlossenen Immobilienfonds. Nach einem kurzen Überblick zu allgemeinen Grundsätzen des Anlegerschutzes wird zunächst der Vertrieb von Anlageprodukten durch Banken in den Mittelpunkt gestellt. Dabei geht es vor allem um die Frage, wann Banken wegen fehlerhafter Beratung oder anderer Fehler beim Vertrieb haften. Dargestellt wird z.B. die weit ausgreifende Rechtsprechung des BGH zu Kick-Backs, die sich zu einem weit verästelten, kaum noch zu überschauenden Schutzinstrumentarium für Anleger geschlossener Immobilienfonds entwickelt hat, das im Ergebnis den finanzierenden Banken das wirtschaftliche Risiko aufbürdet. Sodann geht es schwerpunktmäßig um Fragen der Prospektpflicht sowie der -haftung. Diese werden zum einen durch das Wertpapierprospektgesetz, zum anderen durch das Vermögensanlagegesetz und das Kapitalanlagegesetzbuch verwirklicht, deren wesentliche Voraussetzungen vergleichend dargestellt werden. Ebenfalls einbezogen werden die in der Rechtsprechung weiterhin dominierenden Klagen, die auf die allgemeine zivilrechtliche Prospekthaftung gestützt werden. Sodann schließen sich aktuelle Fragen des Anlegerschutzes bei offenen und geschlossenen Immobilienfonds an, bevor die Vorlesung mit einigen gesellschaftsrechtlichen Implikationen des Anlegerschutzes wie der Rechtsprechung zum Sanieren und Ausscheiden endet.
Termine des Studienjahrgangs 2025
- Vorschalttag22. März 2025für Ökonominnen und Ökonomen (online)
- 1. Term31. März - 5. April 2025
- 2. Term5.-7. Mai 2025+ Klausur
- 3. Term12.-14. Juni 2025
- 4. Term17.-19. Juli 2025+ Klausur
- 5. Term 28.-30. August 2025+ Zusatzklausur für FAO-Anwärterinnen/Anwärter
- 6. Term29. September - 2. Oktober 2025+ Klausur
- 7. Term20.-22. November 2025
- 8. Term 18.-20 Dezemer 2025+ Klausur
- 9. Term22.-24. Januar 2026+ Zusatzklausur für FAO-Anwärterinnen/Anwärter
- 10. Term 26.-28. Februar 2026+ Klausur
- 11. Term 16.-18. April 2026
- 12. Term18.-20. Mai 2026+ Klausur
- 13. Term 11.-13. Juni 2026
- 14. Term 9.-11. Juli 2026+ Klausur
- 15. Term1. August 2026Klausur und Ausgabe der Masterarbeitsthemen
Infobroschüre 2025 Typ: PDF (4 MB)
Termine Jahrgang 2025 Typ: PDF (135 KB)
TimeTable Jahrgang 2025 Typ: PDF (279 KB)
Lehrende
Das Executive Board
Als Gremium mit beratender Funktion, das sich aus Professorinnen und Professoren sowie Praktikerinnen und Praktikern zusammensetzt, überwacht das Executive Board die Qualität und legt die strategische Ausrichtung des Studiengangs fest. Die Studieninhalte werden dabei ständig an die aktuellen Entwicklungen und Bedürfnisse des Marktes angepasst.
Unsere Lehrenden
Zu unseren Dozierenden zählen nicht nur renommierte Hochschulprofessorinnen und Professoren, sondern auch zahlreiche Praktikerinnen und Praktiker aus national und international agierenden Kanzleien, Unternehmensberatungen, Immobiliengesellschaften sowie Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen.
Alle Dozierenden verfügen über eine exzellente Reputation und bringen langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich mit. Für die Studierenden bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, vom Erfahrungsschatz ausgewiesener Expertinnen und Experten aus dem Bereich „Immobilienrecht“ zu profitieren.
Dr. Björn Arndt, LL.M.
Dr. Björn Arndt, LL.M.Ernsting's family, CoesfeldSyndikusrechtsanwalt und Leiter der Immobilienrechtssparte. Zuvor Rechtsanwalt im Immobilienrecht bei den Rechtsanwaltsgesellschaften Noerr und Luther in Düsseldorf und Essen. Studium der Rechtswissenschaften ab WS 2002 in Trier, Lyon und Münster. Erstes Staatsexamen September 2008. Zweites Staatsexamen Februar 2011. Promotion 2015. Seit April 2011 promotionsbegleitende Tätigkeit in Kanzleien, seit 2012 als Rechtsanwalt. JurGrad-Masterstudiengang Immobilienrecht 2018. Tätigkeitsschwerpunkte im Immobilienrecht, insbesondere vertragsgestaltend.
Prof. Dr. Markus Artz
Prof. Dr. Markus ArtzUniversität BielefeldStudium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Trier und Málaga, 1. Staatsexamen 1995; im WS 2000/2001 Promotion an der Universität Trier; 2. Staatsexamen 2001; im SS 2007 Habilitation durch den Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier, professeur invité an der Universität Metz; Lehrstuhlvertretungen an der FU Berlin, LMU München und der Universität Heidelberg; seit Mai 2009 Universitätsprofessor in Bielefeld, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung; von 2018 bis 2021 Dekan der Fakultät; Vorsitzender des Deutschen Mietgerichtstags und Mitherausgeber der Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM).
Thilo Bäß MRICS
Thilo Bäß MRICSGrundwerte GmbH, BerlinRICS Registered Valuer, Diplom-Kaufmann, M. Sc. in Real Estate Investment and Finance, Postgraduate Diploma in Property; Studium der Betriebswirtschaftslehre, Immobilienwirtschaft und Rechtswissenschaften an den Universitäten Bayreuth, Reading (UK), Auckland (New Zealand), Hagen (FernUniversität); 1999-2005 Family Office (selbständig); von 2005 bis 2016 Ernst & Young Real Estate GmbH (seit 2008 als Prokurist); seit 2017 geschäftsführender Gesellschafter der Grundwerte GmbH; Tätigkeitsschwerpunkte: Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Unternehmerberatung, Immobilien-, Investitions- und Transaktionsmanagement; Verfasser und Mitautor von Veröffentlichungen zur Immobilienökonomie und zum Wertermittlungsrecht u. a.
Marion Baumann
Marion BaumannK&L Gates, BerlinStudium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Seit November 2008 bei K&L Gates LLP, in Berlin; seit März 2018 als Counsel. Beratung von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern in den Rechtsbereichen Vergaberecht sowie Kartellrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Gestaltung und Begleitung komplexer Vergabeverfahren sowohl auf Seiten der öffentlichen Hand als auch auf Bieterseite. Sie vertritt Mandanten ferner vor den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen und deutschen wie europäischen Gerichten; darüber hinaus ist sie in ihren Rechtsgebieten als Dozentin und Co-Autorin einschlägiger Veröffentlichungen (BeckOK Vergaberecht, juris Praxiskommentar) tätig.
Dr. Peter Becker
Dr. Peter BeckerRechtsanwalt, MünsterDiplom-Finanzwirt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Lehrbeauftragter an der Universität Münster im Bereich "Buchführung und Bilanzierung"; daneben Dozententätigkeit in Postgraduierten- und Praktikerlehrgängen zum Steuer-, Gesellschafts- und Bilanzrecht.
Dr. Kati Beckmann, LL.M.
Dr. Kati Beckmann, LL.M.Greenberg Traurig Germany, BerlinSenior Associate im Bereich Restrukturierung & Insolvenz sowie Finanzierung am Berliner Standort von Greenberg Traurig Germany; vor ihrem Wechsel zu Greenberg Traurig Germany war Frau Beckmann im Finance/Banking Team von Freshfields Bruckhaus Deringer LLP in London und Frankfurt am Main und in der Finanzierungsgruppe von CMS Hasche Sigle in Berlin tätig; Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und Berlin; Promotion in Berlin; Beratungsschwerpunkte sind Unternehmensfinanzierungen sowie Immobilien- und Projektfinanzierungen sowie die Beratung von Unternehmen und Banken im Zusammenhang mit der Restrukturierung und Refinanzierung bestehender Kreditportfolien und der Wahrung und Durchsetzung von Rechten in Insolvenzverfahren.
Dr. Philipp Böwing-Schmalenbrock, LL.M.
Dr. Philipp Böwing-Schmalenbrock, LL.M.Finanzgericht MünsterHerr Dipl.-Kfm. Dr. Philipp Böwing-Schmalenbrock, LL.M. studierte Betriebswirtschaftslehre an der Fernuniversität Hagen (Diplom-Prüfung 2011) und Rechtswissenschaften an der Universität Münster (1. Examen 2008), an der er mit einer steuerrechtlichen Dissertation in 2011 promoviert wurde. Nach dem Erwerb des LL.M. in den Steuerwissenschaften (Master-Prüfung 2011) an der JurGrad gGmbH (Universität Münster) legte er in 2011 das 2. Staatsexamen ab. Herr Dr. Böwing-Schmalenbrock begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2012 als Richter des Finanzgerichts Münster und gehörte dort zunächst dem u.a. für Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zuständigen 3. Senat an. In den Jahren 2014 und 2015 war er im Rahmen einer Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesfinanzhof in München im u.a. für internationales Steuerrecht und Körperschaftsteuer zuständigen I. Senat tätig. Seit 2016 ist er Mitglied des für allgemeines Ertragsteuerrecht und Kirchensteuerrecht zuständigen 4. Senats des Finanzgerichts Münster. Seit 2018 ist Herr Dr. Böwing-Schmalenbrock zudem Präsidialrichter und Personaldezernent des Finanzgerichts Münster. 2023 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Finanzgericht ernannt. Herr Dr. Böwing-Schmalenbrock ist ferner Autor steuerlicher Fachbeiträge/Kommentierungen und trägt zu steuerlichen Themen vor.
Prof. Dr. Matthias Casper
Prof. Dr. Matthias CasperUniversität Münster1985–1992 parallel zum Wehrdienst und einer Berufsausbildung zum Bankkaufmann Studium der Wirtschaftswissenschaften an der FernUniversität Hagen; 1989–1993 Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Cambridge; 1992 Dipl.-Ökonom, 1993 Erstes und 1995 Zweites Juristisches Staatsexamen; 1995–2001 Wissenschaftlicher Assistent am Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (Lehrstuhl Prof. Dr. Peter Ulmer); 1998 Promotion mit einem aktienrechtlichen Thema; 2001 / 2002 Habilitationsstipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft; im Juli 2002 Habilitation durch die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg mit einer Arbeit über Optionsverträge; Lehrbefugnis für die Fächer Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Kapitalmarkt- sowie Wirtschaftsrecht; nach Lehrstuhlvertretungen in Heidelberg und Münster seit Oktober 2003 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht an der Universität Münster; Direktor des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht. Seit 2006 Mitherausgeber der Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft (ZBB) sowie seit 2013 Mitglied im Arbeitskreis Finanzmarktgesetzgebung im BMF.
Dr. Marc Dickersbach
Dr. Marc DickersbachJennißen und Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB, Köln1997-2002 Studium Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; 2002-2004 Referendariat im Gerichtsbezirk des OLG Köln; 2004-2006 Dissertation-Thema: Rechtsfragen bei der Bevollmächtigung zur Abgabe einer Unterwerfungserklärung; 2005-2009 Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei Jennißen Harren Lützenkirchen; seit 2007 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht; 2009-2022 Rechtsanwalt in der Sozietät Lützenkirchen Rechtsanwälte; 2017/2018 Fachanwaltslehrgang im Erbrecht; 2019 Teilnahme DVEV-Testamentsvollstreckungslehrgang; seit 2020 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht; seit 2023 Rechtsanwalt bei WIR Jennißen & Partner
Sascha Donner, LL.M.
Sascha Donner, LL.M.PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH, BerlinSascha Donner, LL.M. ist Senior Managing Expert bei PD – Berater der öffentlichen Hand in der Expert Group Digitale Verwaltung. Beratungsprojekte für PD umfassen unter anderem die Leitung von Projekten im Bereich Künstliche Intelligenz, Datenmanagement & Datenschutz auf föderaler Ebene und in der Bundesverwaltung. Daneben ist Herr Donner in der Initiative Legal Tech und Legal Design aktiv. Als Mitgründer und Vorstand der EVANA AG, einem Softwareunternehmen im Bereich Datenmanagement und Künstliche Intelligenz verantwortete er über sieben Jahre umfangreiche Software-Projekte sowie die strategische Unternehmensentwicklung. Für das Beratungsunternehmen Duff & Phelps (heute Kroll) leitete Herr Donner 10 Jahre als Manager und Direktor den Bereich Advisory Services. Dort war er in großvolumigen Immobilien- und NPL-Transaktionen als Berater und Leiter von Due Diligence Prozessen involviert. Herr Donner ist Autor wissenschaftlicher Aufsätze, Dozent und regelmäßiger Sprecher auf Veranstaltungen zum Thema Künstliche Intelligenz, Initiator von Think Tanks zur Digitalen Transformation und Datenstandard-Initiativen. Herr Donner hält einen Bachelor of Arts in europäischer Betriebswirtschaft von der Euro-FH Hamburg sowie einen Master of Laws von der JurGrad/Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. An der Humboldt-Universität zu Berlin forscht er über Mensch-KI Zusammenarbeit in Dokumentationsprozessen.
Klaus Forster, LL.M.
Klaus Forster, LL.M.Rödl & Partner, NürnbergRechtsanwalt Klaus Forster, LL.M., Associate Partner, geboren 1980 in Nürnberg, Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen an der Friedrich-Alexander-Universität und Referendariat in Nürnberg. Berufsbegleitendes Studium im Master Studiengang Real Estate Law an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster 2012/2013. Rechtsanwalt Forster ist seit 2009 in der Internationalen Kanzlei Rödl & Partner im Stammhaus in Nürnberg, beschäftigt in der Practise Group Real Estate. Er hat mehrjährige Erfahrungen in der Beratung namhafter Unternehmen und in der Betreuung privater und gewerblicher Mandate im Bereich des Immobilien und Immobilienwirtschaftsrechts mit dem Fokus auf Betreiberimmobilien, Rechtsfragen rund um das Thema Facility Management, Rechtsberatung für die Ausschreibung von Leistungen für Immobilen und der Vertragsgestaltung für (Spezial-)Immobilien. Herr Rechtsanwalt Forster ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen, Leiter des Arbeitskreises „Ausschreibung und Vergabe im FM“ in der German Facility Management Association e.V. (GEFMA) sowie Referent zu diversen immobilienrechtlichen Themen.
Dr. Georg Andreas Gebhardt
Dr. Georg Andreas GebhardtRichter am Oberlandesgericht CelleDr. Gebhardt studierte – gefördert durch die Studienstiftung des deutschen Volkes – in Freiburg und Paris Rechtswissenschaften. Nach dem Assessorexamen war er wissenschaftlicher Angestellter am Institut für Öffentliches Recht der Universität Freiburg. An diesem promovierte er über Fragestellungen der Public Private Partnership. Parallel dazu arbeitete er in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei im Bereich des privaten und öffentlichen Baurechts. Seit 2006 ist er im Justizdienst des Landes Niedersachsen. Nach Stationen am Amts- und Landgericht Hannover, in der Niedersächsischen Staatskanzlei und als Geschäftsführer des 70. Deutschen Juristentages ist er seit 2014 Richter am Oberlandesgericht Celle.
Dr. Gordon Geiser, LL.M.
Dr. Gordon Geiser, LL.M.GT Restructuring, BerlinPartner bei GT Restructuring, dem auf Restrukturierungs-, Sanierungs- und Insolvenzberatung spezialisierten Teilbereich der internationalen Sozietät Greenberg Traurig; vor seinem Wechsel zu GT Restructuring Partner bei Olswang und dort Leiter des Bereichs Restrukturierung und Insolvenz in Deutschland; Studium der Rechtswissenschaften in Berlin, Hamburg und Cambridge; Zulassung als Solicitor in England and Wales; Beratungsschwerpunkte sind Begleitung von Unternehmen in krisennahen Situationen einschließlich der Durchführung von Insolvenzverfahren, Übernahme von Geschäftsführerpositionen als Sanierungsgeschäftsführer in Eigenverwaltungsverfahren, solvente Liquidation von Gesellschaften, Beratung von Gläubigern bei der Restrukturierung von Immobilienfinanzierungen einschließlich verbriefter Darlehen.
Catharina Glugla
Catharina GluglaA&O Shearman, DüsseldorfCatharina Glugla ist eine sehr erfahrene Rechtsanwältin für Datenschutz, Cyber, Daten- und Technologierecht bei Allen Overy Shearman Sterling LLP. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung in Datenschutz-Compliance-Projekten, sowohl in Bezug auf die Verbesserung von DSGVO-Prozessen (wie konzerninterne und internationale Datentransfers, grenzüberschreitende Compliance-Projekte) als auch beim Start neuer digitaler und datengetriebener Projekte und Künstlicher Intelligenz (KI). Sie berät Unternehmen im Zusammenhang mit digitaler Transformation und Digitalisierung, darunter zu neuen Gesetzesinitiativen im Hinblick auf die EU Datenstrategie sowie zu Big Data, Marketing mit neuen Tracking-Technologien (adtech), Cloud- und Outsourcing-Projekten inklusive Vertragsverhandlungen. Zudem berät Frau Glugla zu Datenschutzfragen und KI bei Transaktionen und Unternehmensumstrukturierungen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Krisenmanagement im Falle von Datenschutzverletzungen, Datenpannen und Cyber-Attacken. Frau Glugla wurde mit einem "Women in Law Award" 2019 ausgezeichnet und wird von Best Lawyers / Handelsblatt wiederholt als Best Lawyer für Data Security and Data Protection empfohlen.
Fabian Godbersen
Fabian GodbersenBergson Real Estate Capital GmbH, MünchenPartner & Head of Europe, Grove International Partners, since 2013; 1999-2004: Morgan Stanley & Co. International, Frankfurt/London, Vice President, Mergers & Acquisitions; 2005-2012: The Blackstone Group, London, Managing Director & Head of Real Estate Investments Germany, Austria & Switzerland
Christoph Hamm
Christoph HammHEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, MünchenGeboren 1967; seit 1996 Rechtsanwalt; bis Anfang 2001 Partner im Immobilienrecht bei Heuking Kühn Lüer Heussen Wojtek, München; seit Anfang 2001 Senior Associate, ab 2002 Partner im Immobilienrecht bei PriceWaterhouseCoopers Veltins Rechtsanwaltsgesellschaft mbH; seit 2004 Partner bei Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Spezialisierung im Bereich „Immobilienwirtschaftsrecht“. Autor des Handbuches Maklerrecht („Schwerdtner/Hamm“) sowie weiterer Publikationen. Tätigkeitsschwerpunkte: Umfassende Beratung von Projektentwicklern und Investoren bei der Veräußerung bzw. dem Erwerb, der Entwicklung und/oder Vermarktung von Immobilien und -projekten (umfasst: Immobilientransaktionen, Bauträger-, Miet-, Makler- und Pachtverträgen), laufende Beratung von Eigentümern von Bestandsimmobilien sowie die Prozessführung in den Bereichen Miet-, Makler- und Grundstücksrecht.
Dr. André Herchen
Dr. André HerchenBAUMEISTER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, MünsterRechtsanwalt und Partner der Baumeister Rechtsanwälte in Münster. Seit 2006 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Jahrgang 1974. Studium in Kiel. Promotion in Kiel 2000. Rechtsanwalt in überörtlicher Sozietät in Hamburg von 2001 bis 2004. Dozent für Bau- und Architektenrecht an der münster school of architecture. Veröffentlichungen im Bau- und Architektenrecht.
Dr. Markus Heukamp, LL.M.
Dr. Markus Heukamp, LL.M.BAUMEISTER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Münster2007-2011 Rechtsanwalt in der Kanzlei Heimann Hallermann, Münster; 2008-2010 Master of Laws im Studiengang Wirtschaftsrecht & Unternehmensstrukturierung an der WWU Münster; seit 2010 Fachanwalt für Arbeitsrecht; 2011 Promotion zum Dr. iur.; seit 2011 Rechtsanwalt in der Kanzlei Herlitzius, Münster; 2013 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht; seit 2014 Partner und Notar; Prüfer in der notariellen Fachprüfung.
Dr. Christian Hilmes
Dr. Christian HilmesA&O Shearman, HamburgNach Abschluss der Ausbildung zum Sparkassenkaufmann im Jahr 1998 studierte Christian Hilmes Rechtswissenschaften an den Universitäten Münster und Poitiers/Frankreich (1998-2003) und promovierte 2006 an der Goethe Universität Frankfurt a.M.. Dr. Hilmes ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und begann seine anwaltliche Karriere bei Allen & Overy LLP in Hamburg. In den Jahren 2010/2011 war er im Rahmen eines Secondments bei Fenwick & West LLP nach San Francisco und Mountain View/USA entsandt. Seit 2018 deckt Dr. Hilmes als Partner im Bereich Immobilienrecht im Hamburger Büro von Allen Overy Shearman Sterling LLP mit seiner Beratungstätigkeit alle Aspekte „rund um die Immobilie“ ab: vom Immobilienankauf und Projekt- und Objektentwicklungen über die Vermietung von Gewerbe- und Wohnimmobilien, das Property- und Assetmanagement bis hin zu Verkaufstransaktionen und Restrukturierungen. Dr. Christian Hilmes berät mit weiterem Fokus auch in den Sektoren (erneuerbare) Energien und (digitale) Infrastruktur und verfügt über weitreichende Erfahrung mit inländischen und grenzüberschreitenden Zusammenschlüssen von Immobilienportfolien und kann besondere Erfolge bei Einzelhandels- und Logistikprojekten aufweisen. Er vertritt Immobilieninvestoren, Projektentwickler sowie Nutzer und Anbieter von Immobilien.
Dr. Volker Holl, LL.M.
Dr. Volker Holl, LL.M.Bodenburg & Partner Rechtsanwälte und Notare, Frankfurt a. M.Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und dortige Promotion zum Dr. iur. utr. bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Erik Jayme. Master of Laws by research (LL.M.) an der University of Aberdeen, Schottland. Zugelassen als Rechtsanwalt seit April 1999. Von 1999 bis 2017 Tätigkeit als Rechtsanwalt in internationalen Großkanzleien (ab 2004 als Partner) mit Tätigkeitsschwerpunkt in den Bereichen Gesellschaftsrecht, M&A und Immobilienwirtschaft. Aktuell Rechtsanwalt bei Bodenburg & Partner, Ernennung zum Notar im Juli 2020. Seit 2011 Lehrbeauftragter an der Universität Münster im Rahmen des postgraduierten Studiengangs „Immobilienrecht“. Diverse Veröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften zu Themen des internationalen Privatrechts und internationalen Rechtsverkehrs.
Dr. Georg Jennißen
Dr. Georg JennißenW∙I∙R Jennißen und Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB, Köln1973 - 1976 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Niederrhein; 1976 - 1981 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln; 1981 - 1984 Referendariat; ab 1984 selbständiger Rechtsanwalt und Gründer der Sozietät; 1991 Dissertation zum Wohnungseigentumsrecht an der Universität Münster; Tätigkeitsbereich: Wohnungseigentumsrecht, Grundstücksrecht, Leasingrecht; Herausgeber und Mitautor eines WEG-Kommentars
Thomas Köster
Thomas KösterVorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, EssenThomas Köster, Erstes juristisches Staatsexamen 2003, Träger des Förderpreises des Förderkreises der Rechtswissenschaften der Universität Münster als einer der Jahrgangsbesten, Zweites juristisches Staatsexamen 2006, bis Februar 2014 Richter am Sozialgericht Detmold, seitdem Richter und seit April 2024 Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Autor der Werke „Die öffentlich-rechtliche Klausur im Assessorexamen“ und „Materielles Öffentliches Recht im Assessorexamen“ (gemeinsam mit Dr. Robert Seegmüller, Richter am BVerwG), seit Jahren Tätigkeit in der Referendarausbildung.
Michael Kohl
Michael KohlKGAL Investment Management GmbH & Co. KG, GrünwaldDiplom-Kaufmann; geboren 1970; 1991 - 1997 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth; Steuerberater 2001; 1997 - 2002 Arthur Andersen GmbH, Berlin; von 2002 - 2009 Ernst & Young AG, Berlin; dort ab 2004 als Senior Tax Manager; seit 2009 Commerz Real AG; dort zuletzt als Managing Director und Bereichsleiter Asset Management; seit April 2009 Geschäftsführer der Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH und Bereichsleiter Konzeption Geschlossene Fonds bei der Commerz Real AG in Düsseldorf; Tätigkeitsbereiche: Internationale Immobilientransaktionen, Fondskonzeption.
Stefan J. Kühnapfel
Stefan J. KühnapfelW∙I∙R Jennißen & Partner, KölnRechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht,
geboren 1964 in Köln, studierte Rechtswissenschaften in Köln und ist seit April 1996 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2010 ist er auch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Herr Rechtsanwalt Kühnapfel war von 1995 bis 2008 als Syndikus im Unternehmensverbund eines überregional tätigen Projektentwicklers in Köln beschäftigt. Seit 2002 war Herr RA Kühnapfel dort in der Geschäftsführung für alle Rechtsangelegenheiten insbesondere in den Gebieten des Immobilienrechtes, des (gewerblichen) Mietrechtes und des Maklerrechtes verantwortlich. Seit Anfang 2014 leitete Herr Kühnapfel als Syndikus die Rechtsabteilung eines weltweit tätigen Handelsunternehmens vornehmlich in den Rechtsangelegenheiten des Immobilienrechts. Seit dem 01.01.2020 ist Herr Rechtsanwalt Kühnapfel Partner der Immobilienkanzlei WIR Jennißen und Partner mbB in Köln und berät hier Mandanten in allen Bereichen des Immobilienrechts. Veröffentlichungen: Maklerlohn trotz Vertragsschlusses mit einem Dritten, ZfIR 1998, 122f; Eine Auswahl der Pflichten des Insolvenzverwalters bei Beendigung des Gewerberaummietvertrages des insolventen Mieters, in Festschrift für Prof. Dr. Toichiro Kigawa, Tokio, Japan.
Stefan Kuhm, LL.M.
Stefan Kuhm, LL.M.A&O Shearman, Frankfurt a. M.Stefan Kuhm ist Rechtsanwalt und Counsel im Bereich Real Estate Finance im Frankfurter Büro von A&O Shearman. Er berät seit mehr als 20 Jahren bei inländischen und grenzüberschreitenden Immobilienfinanzierungen und ist ein anerkannter Praktiker auf diesem Gebiet. Sein Tätigkeitsbereich umfasst traditionelle immobilienbezogene Finanzierungsinstrumente wie immobilienbesicherte Kredite.
Darüber hinaus umfasst sein Fachwissen innovative Finanzierungselemente, insbesondere Immobilienprojekt-/Entwicklungsfinanzierungen, strukturierte Immobilienfinanzierungen sowie CMBS-Verbriefungstransaktionen.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit sind grenzüberschreitende Restrukturierungen, Sanierungen sowie vollstreckungsbezogene Beratung in Zusammenhang mit deutschen Immobilienfinanzierungen.
Heinz Joachim Kummer
Heinz Joachim KummerCMS Hasche Sigle, KölnSeit 2015 Partner bei CMS Hasche Sigle, dort verantwortlich für den Bereich ImmobilienWirtschaftsrecht. Herr Kummer ist spezialisiert auf Immobilientransaktionen und Projektentwicklungsmaßnahmen (u. a. komplexe Portfolioverkäufe, (Re)Strukturierung von Immobilienpaketen, Sale and Leaseback Modelle etc.), die Projekt- und Immobilienfinanzierung (Structured Finance Securitisation, Project Finance etc.) und Fragen des Asset-Managements; Herr Kummer ist Autor einschlägiger Veröffentlichungen und unter anderem Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht, der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltsverein, der Gesellschaft für Umweltrecht, der Bundesvereinigung für öffentliches Recht, der British Law Society sowie der ständigen Arbeitsgruppe des Fachausschusses für Technik und Anlagenbau des VDE/VDI Verband Deutscher Ingenieure.
Dr. Martin Lange
Dr. Martin LangeGrüter PartGmbB, HammRechtsanwalt und Partner bei Grüter, Hamm; geboren 1966 in Arnsberg; 1985–1988 Ausbildung zum Bankkaufmann; 1989–1995 Studentischer, später Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht der Universität Münster; 1996–1998 Rechtsanwalt am Landgericht Dortmund; 1999 Rechtsanwalt am Oberlandesgericht Hamm; 2000 Stellvertretender Oberkreisdirektor des Landkreises Friesland; seit 2001 Lehrbeauftragter an der Universität Bielefeld, Dozent bei der Deutschen Anwaltsakademie und dem Deutschen Anwaltsinstitut; zahlreiche Veröffentlichungen.
- Sebastian Laoutoumai, LL.M.LÖFFEL ABRAR Rechtsanwälte PartG mbB, Düsseldorf
Benedikt Lehr, LL.M.
Benedikt Lehr, LL.M.ABG Real Estate Group, MünchenGeboren 1977 in Bielefeld, Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Bayreuth und Bielefeld, seit 2006 Rechtsanwalt, Tätigkeiten u.a. als Rechtsanwalt bei HEUSSEN; 2013-2018 Prokurist und Leiter Transaktionen GBW Gruppe, München; seit 2018 Prokurist ABG Real Estate Group. Schwerpunkt der Tätigkeit: Privates Immobilienrecht, Projektentwicklung, Asset Management und Immobilientransaktionen. Seit 2020 Mitglied der Geschäftsleitung, Geschäftsführer ABG Immobilien-Management GmbH & Co. KG. Rechtsanwalt Lehr ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Mietrecht.
Dr. Ulrich Leo
Dr. Ulrich LeoW∙I∙R Breiholdt Nierhaus Schmidt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte PartG mbB, HamburgGeboren 1959; 1980 - 1983 Tischlerlehre und Gesellenprüfung; 1983 - 1986 praktische Tätigkeit überwiegend im gewerblichen Baubereich; 1986 - 1992 Studium an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln; 1995 Zweites Juristisches Staatsexamen und Promotion an der Universität Kiel; seit 1995 als Rechtsanwalt ausschließlich im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht tätig
Dr. Christopher Marx
Dr. Christopher MarxHeuking, DüsseldorfSeit 2012 Rechtsanwalt und seit 2020 Partner bei der Kanzlei Heuking, Dezernat Öffentlicher Sektor und Vergabe; empfohlen von Legal 500 in den Bereichen Beihilferecht und Vergaberecht und gelistet als Name der nächsten Generation im Vergaberecht; Handelsblatt „Deutschlands Beste Anwälte“ im Immobilienwirtschaftsrecht und Öffentlichen Wirtschaftsrecht.
Dr. Olaf Meisen
Dr. Olaf MeisenA&O Shearman, Frankfurt a.M.Dr. Olaf Meisen ist Rechtsanwalt und Partner im Bereich Real Estate Finance im Frankfurter Büro von A&O Shearman. Er leitet die deutsche Immobilienfinanzierungspraxis und berät zu allen Aspekten von Immobilienfinanzierungen, einschließlich Hypothekendarlehen, Pfandbriefdarlehen, Senior- und Mezzanine-Darlehen, Immobilienentwicklungsfinanzierungen, Real Estate Structured Finance sowie MBS (Mortgage-Backed Securities), Portfoliotransaktionen, Sale-und-Leaseback-Strukturen, Share Deals und Asset Deals, Investmentfondsfinanzierungen sowie Kreditverkäufen (insbesondere von notleidenden Engagements). Er verfügt über besondere Erfahrung bei der Beratung von komplexen grenzüberschreitenden Transaktionen, großvolumigen inländischen Finanzierungen sowie Pfandbrieffinanzierungen. Einen zweiten Schwerpunkt seiner Beratungstätigkeit bilden darüber hinaus grenzüberschreitende Restrukturierungen sowie der Work-Out von Immobilienfinanzierungen.
Olaf ist seit mehr als 20 Jahren in der Immobilienfinanzierung tätig und gilt weithin als der führende Experte in Deutschland für nationale und internationale Immobilienfinanzierungen und -restrukturierungen. Er ist führend in der Produktentwicklung in seinem Bereich und hat bei unzähligen bahnbrechenden Deals und Marktneuheiten beratend mitgewirkt. Olaf ist seit 1999 als Verfasser des deutschen LMA-Standardkreditvertrags für Immobilienfinanzierungen tätig.
Dr. Johannes Niewerth, LL.M.
Dr. Johannes Niewerth, LL.M.Gleiss Lutz, HamburgJohannes Niewerth ist seit vielen Jahren im Immobilienrecht tätig. Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Beratung deutscher und internationaler Mandanten bei komplexen Immobilientransaktionen. In den vergangenen Jahren hat er zahlreiche nationale und grenzüberschreitende Transaktionen in diesem Bereich einschließlich späterer Umstrukturierungen und Refinanzierungen begleitet. Zudem ist er in den Bereichen gewerbliches Mietrecht, Immobilienfinanzierung sowie Restrukturierung tätig. Seit 2002 ist er Partner bei Gleiss Lutz.
Frank Nordhoff
Frank NordhoffSPIEKER & JAEGER, DortmundGeboren 1973 in Lünen; Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, dort heute Lehrbeauftragter am Institut für Unternehmensrechnung und -besteuerung; nach dem Referendariat zunächst als Steuerjurist bei PwC, anschließend für die KPMG und seit 2021 als Partner bei SPIEKER & JAEGER tätig; 2001 als Rechtsanwalt zugelassen, in 2003 zum Steuerberater und in 2005 zum Wirtschaftsprüfer bestellt; zivil- und steuerliche Tätigkeitsschwerpunkte: Erb- und Gesellschaftsrecht sowie Umwandlungs-, Gemeinnützigkeits-, Stiftungs- und Sportrecht; Mitherausgeber „Rechnungslegung und Prüfung von Stiftungen“ der blauen Reihe im Beck-Verlag und Autor verschiedener steuer- und sportrechtlicher Aufsätze.
Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Pfingsten
Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas PfingstenUniversität Münster1977–1982 Studium am heutigen KIT (Abschluss Dipl.-Wirtschaftsing., Fachrichtung Operations Research/Informatik); 1982/1983 Aufbaustudium (Ph.D. Programm) in Economics an der University of British Columbia in Vancouver (Kanada); Promotion zum Dr. rer. pol. 1985 und Habilitation für Volkswirtschaftslehre 1988 wieder in Karlsruhe. Berufstätigkeiten bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg (1986–1988, Teilzeit) und der FIDUCIA Informationszentrale AG (1988–1990); 1990–1994 Universitätsprofessor für Volkswirtschaftslehre an der Universität-GH Siegen; 1994-2024 Universitätsprofessor für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebswirtschaftslehre der Banken, und Direktor des Instituts für Kreditwesen der Universität Münster; seither dort Seniorprofessor am Finance Center Münster; Gastprofessor bzw. Visiting Scholar an Universitäten in Graz, Calgary (Alberta, Kanada), Urbana-Champaign (Illinois, USA) und Philadelphia (Pennsylvania, USA). Mitglied der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste; Mitautor der „Bankbetriebslehre“ (7. Aufl., 2019, Springer-Verlag); Hauptarbeitsgebiete u. a. Kreditgeschäft, Risikomanagement und Bankenregulierung. 2022 Verleihung der Ehrendoktorwürde der Universität Rostock.
Dr. Dennis Pielsticker
Dr. Dennis PielstickerBrandi Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, BielefeldGeboren 1989, Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld und Pompeu Fabra Barcelona, Erstes Staatsexamen 2015, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung (Prof. Dr. Markus Artz) an der Universität Bielefeld 2015-2018, Ständi-ger Mitarbeiter bei der Neuen Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM) seit 2018, Referendariat am Landgericht Bielefeld 2018-2021, Zweites Staatsexamen, Zulassung zur Anwaltschaft und Eintritt in die Sozietät Brandi Rechtsanwälte mbB 2021, Lehrbeauftragter an der Universität Bielefeld seit 2021 (Vertragsrecht), Promotion an der Universität Bielefeld 2022.
Gunnar Polte
Gunnar PolteFinanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Düsseldorf1994-1997 Studium zum Diplom-Finanzwirt bei der Fachhochschule für Finanzen NRW – Nordkirchen. 1997-2008 Sachbearbeiter beim Finanzamt Düsseldorf-Altstadt. 2008-2017 Betriebsprüfer beim Finanzamt für Groß und Konzernbetriebsprüfung Düsseldorf. Seit 2017 Leitender Betriebsprüfer eines Immobilienkonzerns. Daneben hat Herr Polte verschiedene Lehrtätigkeiten übernommen, u.a. für die Bundesfinanzakademie, für die Oberfinanzdirektion NRW und für Steuerberaterverbände im Bereich der Grunderwerbssteuer. Herr Polte hat darüber hinaus Fortbildungen im Bereich der Grunderwerbssteuer für die Innen- und Außendienste der Finanzverwaltung von diversen Bundesländern durchgeführt.
Dr. Georg Queisner
Dr. Georg QueisnerPricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsberatungsgesellschaft, BerlinHerr Dr. Georg Queisner ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht und Co-Leiter der Praxisgruppe Vergaberecht bei PwC Legal. Vor seinem Eintritt bei PwC Legal im Jahre 2014 war er seit 2011 Rechtsanwalt bei K&L Gates LLP und zuvor seit 2008 Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Freshfields Bruckhaus Deringer. Herr Dr. Queisner berät vornehmlich in den Rechtsbereichen Vergaberecht, Privatisierung und Beihilfenrecht. Er vertritt Mandanten vor den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen, der Europäischen Kommission und vor deutschen und europäischen Gerichten. Zu seinen Mandanten gehören öffentliche Auftraggeber auf EU-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene, nationale und multinationale Unternehmen sowie Verbände. Darüber hinaus ist er in seinen Rechtsgebieten als Dozent sowie Autor einschlägiger Veröffentlichungen (z. B. Münchner Kommentar zum Europäischen und Deutschen Wettbewerbsrecht) tätig.
Dr. Nils Rümpker, LL.M.
Dr. Nils Rümpker, LL.M.Grüter PartGmbB, MünsterDr. Nils Rümpker, Partner bei Grüter, ist Rechtsanwalt und Notar in Münster. Nach dem Studium an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster folgten die Promotion mit einem bankrechtlichen Thema, parallel dazu der Masterstudiengang „Real Estate Law“. Als Fachanwalt hat er sich auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und berät und vertritt deutschlandweit Finanzdienstleister zu allen Fragen des privaten und öffentlichen Bankrechts, sowohl in der Forensik als auch in der Vertragsgestaltung. Im notariellen Bereich liegen seine Tätigkeitsschwerpunkte im Immobilientransaktionsrecht und im Gesellschaftsrecht.
Dr. Jonas Rybarz
Dr. Jonas RybarzGleiss Lutz, BerlinDr. Jonas Rybarz berät Mandanten als Notar und Rechtsanwalt im Gesellschafts- und Immobilienrecht. Zu seinen Schwerpunkten gehört die Begleitung von nationalen und internationalen Mandanten bei Immobilien- und Portfoliotransaktionen, Projektentwicklungen, Joint-Venture-Vereinbarungen und Unternehmenstransaktionen.
Prof. Dr. Ingo Saenger
Prof. Dr. Ingo SaengerUniversität Münster1981–1986 Studium der Rechts- und Geschichtswissenschaften in Marburg; 1987–1990 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsvergleichung und Promotion an der Universität Marburg; 1990–1993 Referendariat; 1993–1996 Wissenschaftlicher Assistent und Habilitation an der Universität Jena; Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Dresden und Bielefeld; seit 1997 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Gesellschaftsrecht an der Universität Münster; Direktor des Instituts für Internationales Wirtschaftsrecht; Forschungsschwerpunkte: Deutsches und Europäisches Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Stiftungsrecht, Internationales Kaufrecht, Handelsrecht, Zivilprozessrecht.
Dr. Jochen M. Scheel, LL.M.
Dr. Jochen M. Scheel, LL.M.A&O Shearman, Frankfurt a. M.Geboren 1965; Abschluss als Dipl.-Betriebswirt (BA); 1988–1992 Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Regensburg; 1993/1994 LL.M., University of Michigan; 1998 Promotion zur Ökonomischen Analyse des Rechts; nach anderthalb Jahren als Anwalt bei Linklaters & Schön von 1999–2001 als Notarassessor im hauptberuflichen Notariat tätig; 2001–2004 im Mannheimer Büro der Kanzlei Shearman & Sterling und nunmehr bei Smeets Haas Wolff auf den Gebieten M&A, Corporate Restructuring, Private Clients und Immobilienrecht für zahlreiche namhafte Mandanten aus der Industrie und Finanzwirtschaft; 2004 - 2013 Partner der Rechtsanwaltskanzlei Smeets Haas Wolff in Frankfurt a. M.; seit 2013 A&O Shearman, London; vertritt dort die Bereiche M&A/Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht; Lehrbeauftragter an den Universitäten Heidelberg und Dresden; zahlreiche Veröffentlichungen zu grundstücksrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Themen.
Prof. Dr. Ralf P. Schenke
Prof. Dr. Ralf P. SchenkeJulius-Maximilians-Universität WürzburgGeboren 1968; 1988-1993 Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Köln und Heidelberg; 1993-2003 Wissenschaftlicher Angestellter und Assistent am Institut für Öffentliches Recht der Universität Freiburg i. Br.; Referendariat in Freiburg und New York; 1995 Promotion; 1996 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2001-2003 Forschungsstipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft; 2004 Habilitation; 2006-2007 Lehrstuhlvertretung an der Helmut-Schmidt-Universität, Hamburg; 2007 Ernennung zum Universitätsprofessor an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht; 2008 Berufungsangebot auf die Professur für Öffentliches Recht und Steuerrecht der Helmut-Schmidt-Universität, Hamburg; Ernennung zum Universitätsprofessor an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg auf dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Steuerrecht, Forschungsschwerpunkte: Steuerrecht, Vergaberecht, New Public Management und PPP, Sicherheitsrecht.
Prof. Dr. Alexander Scheuch
Prof. Dr. Alexander ScheuchRheinische Friedrich-Wilhelms-Universität BonnNach Studium der Rechtswissenschaft, Fachspezifischer Fremdsprachenausbildung (Englisch) und wissenschaftlicher Mitarbeit am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Ingo Saenger) in Münster 2013 Promotion zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema; 2013–2015 Referendariat im Bezirk des Landgerichts Bonn; anschließend Justiziar beim 1. FC Köln. 2015-2020 Habilitation in Münster (Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht); 2017-2020 Mitglied des Jungen Kollegs der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste; ab 2020 Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Osnabrück und Gießen; seit 2022 Professor für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Zivilprozessrecht an der Universität Bonn; seit 2024 Direktor des dortigen Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht.
Bildrechte: Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät, Bonn
- Prof. Wolfgang SchneiderHochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Dr. Gerhard Specker
Dr. Gerhard SpeckerDeutscher Bundestag (Fachbereich Haushalt und Finanzen), BerlinGeboren 1975 in Papenburg; Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Rom; 2001-2005 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Münster (Institut für Genossenschaftswesen und Institut für Steuerrecht); 2006-2020 Rechtsanwalt; 2006-2013 Rechtsanwalt bei P+P Pöllath + Partners in Berlin (im Steuerbereich); 2013-2020 HFH - Hamburger Fern-Hochschule; 2020 Eintritt in die Verwaltung des Deutschen Bundestages (Fachbereich Haushalt und Finanzen).
Prof. Dr. Bettina Spilker
Prof. Dr. Bettina SpilkerKantenwein Zimmermann Spatscheck & Partner, München sowie apl. Professorin an der Universität MünsterRAin Prof. Dr. Bettina Spilker ist apl. Professorin an der Universität Münster sowie Salary Partnerin der Kanzlei Kantenwein Zimmermann Spatscheck & Partner in München. 2006 Dissertation im Mehrwertsteuerrecht an der Universität zu Köln, Institut für Steuerrecht; 2013 Habilitation an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Institut für Steuerrecht, im Steuerrecht und Öffentlichen Recht; 2017-2021 Univ.-Prof. Universität Wien. Steuerliche Tätigkeitsschwerpunkte: nationales und internationales Ertragsteuerrecht, Umsatzsteuerrecht, Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht.
Prof. Dr. Ansgar Staudinger
Prof. Dr. Ansgar StaudingerUniversität BielefeldUniversitätsprofessor an der Universität Bielefeld, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht; Direktor der Forschungsstelle für Reiserecht; Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. und Mitherausgeber der Zeitschrift ReiseRecht aktuell; Beiratsmitglied der Zeitschrift Deutsches Autorecht (DAR); Präsident des Verkehrsgerichtstages; Präsident des Institutes für Europäisches Verkehrsrecht
Frederik Voigt
Frederik VoigtZentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V., BerlinFrederik Voigt ist Rechtsanwalt und seit 2018 Abteilungsleiter Investitionskapital und Head of Sustainable Finance beim ZIA. Er war zuvor 12 Jahre beim bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen tätig und hat dort die Einführung und stetige Weiterentwicklung des KAGB engmaschig begleitet. Frederik Voigt befasst sich seit vielen Jahren mit der Fonds- und Finanzmarktregulierung, darunter auch die Umsetzung des EU Sustainable Finance Action Plan von 2018, die er von Beginn an begleitet hat. Frederik Voigt ist Autor verschiedener Fachpublikationen, u.a. als Mitautor des Frankfurter Kommentars zum Kapitalanlagerecht und als Dozent tätig.
Prof. Dr. Frauke Wedemann
Prof. Dr. Frauke WedemannUniversität Münster1996–2002 Studium der Rechtswissenschaft in Münster, Oxford und München; 1999 Diploma in Legal Studies an der Universität Oxford; 2002 Erste Juristische Staatsprüfung in München; 2002/2003 Wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Internationales Recht – Rechtsvergleichung – der Universität München (bei Prof. Dr. Andreas Heldrich sowie Prof. Dr. Horst Eidenmüller); 2004 Zweite Juristische Staatsprüfung in München; 2005 Promotion an der Universität München; 2005–2009 Notarassessorin im bayerischen Notardienst; 2006–2008 Referentin im Bundesministerium der Justiz, dort Referentin in den Referaten für Gesellschaftsrecht und Corporate Governance (2006–2008), Unterhaltsrecht (2006/2007), Sachen- und Grundbuchrecht (2007/2008); 2009–2012 wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg (bei Prof. Dr. Holger Fleischer); SS 2012 Lehrstuhlvertretung an der Universität Marburg; Herbst 2012 Habilitation an der Bucerius Law School, Hamburg; Lehrbefugnis für die Fächer Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht, Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht sowie Rechtsvergleichung; seit WS 2012/2013 Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches sowie Internationales Handels- und Gesellschaftsrecht an der Universität Münster.
Timo Winkelmann, LL.M.
Timo Winkelmann, LL.M.POELLATH, BerlinGeboren 1977; Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück, Birmingham, Bayreuth und Münster (L.L.M. 2012); seit 2006 Rechtsanwalt; Herr Winkelmann ist seit Januar 2019 Partner im Immobilienbereich von POELLATH; Tätigkeitsschwerpunkte: Asset Deal, Share Deal und Joint Venture.
Joachim Wintzer
Joachim WintzerHines, BerlinMr. Wintzer is a Managing Director of Hines Germany and is co-heading the Berlin and Hamburg office. He is based in Berlin. He is responsible for investment management, project development and business development across all asset classes in northern Germany with a focus on Berlin and Hamburg region. Prior to Hines, he worked for various international project developers and has over 20 years of professional experience in the development of large neighbourhood developments with different types of use. Wintzer joined Hines in 2014. He graduated from the University of Aachen with a degree in Architecture in 2000 and also holds a degree in Real Estate Management by the University of Stuttgart since 2005.
Kooperationspartner
Um Ihnen das Beste aus Theorie und Praxis zu vermitteln, arbeiten wir mit renommierten und erfahrenen Partnern zusammen. Unsere Lehrenden kommen u.a. aus folgenden namhaften Unternehmen und Kanzleien:





















Prüfungen & Abschluss
Berufsbegleitend
zum Hochschulgrad "Master of Laws" (LL.M.)8 Klausuren
à 3 ZeitstundenMasterarbeit
(Umfang ca. 40–50 Seiten, Bearbeitungszeit: vier Monate)
- Dreistündige Klausur am Ende eines jeden Moduls
- Fragen und kleinere Fälle zu den vorangegangenen Vorlesungen (kein Multiple Choice)
- Für diejenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die den Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht anstreben, zusätzlich eine dreistündige und eine fünfstündige Klausur
- Bearbeitungszeit: vier Monate
- Umfang: ca. 40 - 50 Seiten
- Regulär nach Ende der Präsenzzeit; Verschieben der Masterarbeit flexibel möglich
- Einreichung eigener Themenvorschläge; Prüfung und Zuweisung durch den Ausschuss
- Bei Nichtbestehen zwei Wiederholungsversuche für jede Prüfungsleistung möglich
- Nachschreibtermine für die Klausuren finden am Ende des Studiengangs statt
- Wiederholung der Masterarbeit jederzeit nach individueller Absprache
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das lateinische Notensystem verwendet:
0,7 – 1,3 summa cum laude
1,7 – 2,3 magna cum laude
2,7 – 3,3 cum laude
3,7 – 4,0 rite
5,0 non rite
Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen.
Die beiden Zusatzklausuren, die zur Erlangung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrechts geschrieben werden, fließen nicht mit in die Gesamtnote ein.
Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praxisnahe Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses anerkannten Mastergrades weisen Sie Ihre Expertise auf dem Gebiet des Immobilienrechts aus, können sich von Ihren Mitbewerberinnen und Mitbewerbern absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen.
Ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Einschlägig sind hier die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche, die von Universität zu Universität variieren können. An der Universität Münster gilt für den Fachbereich Rechtswissenschaften u.a. die Voraussetzung eines Masterabschlusses mit Bestnote (summa cum laude). Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen können Sie der Promotionsordnung der Universität Münster entnehmen. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Diese stehen insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Gerade die Mandantschaft freiberuflicher Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legt Wert auf diese Zusatzqualifikation. Bei uns erhalten Sie das theoretische Rüstzeug zur Erlangung der Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Kosten
EARLY 10-Tarif sichern!
Die ersten 10 Anmeldungen erhalten 5 % Nachlass auf den jeweils geltenden Tarif.
Schnell sein lohnt sich!
Sie kennen jemanden, der bereits einen Masterstudiengang bei uns absolviert hat? Bei Weiterempfehlung durch ein Mitglied unseres Alumnivereins erhalten Sie bei Zulassung einen Nachlass in Höhe von 5 % auf die jeweilige Studiengebühr.
In jedem Studienjahr vergibt die Universität Münster insgesamt sechs Teilstipendien in Höhe von 25 % der Studiengebühr. Die Teilstipendien werden an die jeweils ersten drei rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die über eine hervorragende Abschlussnote und die geforderte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügen. Teilstipendienfähig ist, wer:
- in einem der beiden Staatsexamina mit 9,0 oder mehr Punkten abgeschlossen hat
- einen Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss hat und zu den besten 10 % zählt (Nachweis erforderlich)
Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen vergeben werden können.
Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel. Bei Übernahme der Kosten eines berufsbegleitenden Studiums durch den Arbeitgeber kann sich dies für Arbeitgeber und auch für Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Arbeitgeber können die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, die Beschäftigten ihrerseits müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei ebenfalls nicht an.
Zulassung
Hochschulstudium
- ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
- Staatsexamen
- Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)
- für Bewerberinnen und Bewerber mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss: rechtliche Grundkenntnisse werden dringend empfohlen
Berufserfahrung
- mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung
Die aktuelle Zulassungsordnung können Sie hier einsehen.
- Frühbuchertarif mit einem Nachlass in Höhe von 1.200 € bis 1. Juli 2026
- Bewerbungsfrist: 15. Juli 2026 (Ihre Bewerbung kann auch nach dem 15. Juli 2026 berücksichtigt werden, wenn noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen.)
Ausschlaggebend ist das Datum des Poststempels.
Es werden maximal 40 Studienplätze vergeben. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung nebst sämtlicher für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen.
- Prioritätsprinzip
Bei Vorliegen der formalen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt die Vergabe der ersten 30 Studienplätze nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Nach Eingang dauert es etwa ein bis zwei Wochen, bis der Prüfungsausschuss über die Zulassung entschieden hat.
- Bewerbungsverfahren
Die übrigen Studienplätze werden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben. Dabei werden alle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss, insbesondere basierend auf den Kriterien "Abschlussnote" und "Berufserfahrung". Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Ihre Bewerbung kann auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch berücksichtigt werden, sofern noch Studienplätze frei sind.
Für die Bewerbung zum Studiengang benötigen wir die folgenden Unterlagen:
Auf dem Postweg:
- Beglaubigte Ablichtungen der Staatsexamenszeugnisse, des Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisses. Die Beglaubigung ist u.a. vorzunehmen durch einen Notar/eine Notarin, eine Gemeinde, Sparkasse oder der Ausstellungsbehörde der Urkunde.
Auch per E-Mail möglich:
- Anmeldeformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Bei Diplom-, Bachelor- und Masterabschlüssen: Einfache Ablichtung des Einzelnotennachweises und des Diploma Supplements, einer Ranking-Bescheinigung oder eines Grading Tables
- Scan des Personalausweises (Vorderseite)
Es besteht die Möglichkeit, sich an der Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren von derzeitig 320,17 € pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das deutschlandweite Semesterticket. Bei Interesse an einer Immatrikulation an der Universität Münster sprechen Sie uns gerne an.
Studierendenstruktur
Zahlen und Fakten
Beruflicher Background
Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus Kanzleien, Immobiliengesellschaften, Banken sowie Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Ihre Ansprechpartnerin
Rechtsanwältin
Kirsten Schoofs
Tel.: +49 251 62077-10
Mail: kirsten.schoofs[at]jurgrad.de