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Oktober 2027 Jetzt
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Versicherungsrecht

Berufsbegleitender Masterstudiengang | Abschluss: LL.M.
zugleich Fachanwalt/Fachanwältin für Versicherungsrecht

  • umfassende und vertiefte Kenntnisse in allen Bereichen des Versicherungsrechts
  • interdisziplinärer Austausch und wertvolles Netzwerk
  • speziell auf Berufstätige zugeschnitten

Digitaler Infoabend Versicherungsrecht am 8. Dezember 2026

Lohnt sich ein Master im Versicherungsrecht für mich? Mit welchem Lernaufwand muss ich rechnen? Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich mitbringen? 

Diese und viele weitere Fragen werden auf unserem digitalen Infoabend zum Studiengang Versicherungsrecht beantwortet. Ein/e Dozent/in, die Studiengangskoordinatorin Dr. Sarah Hölker sowie ein/e Absolvent/in stellen Ihnen den Studiengang vor und beantworten Ihre individuellen Fragen!! 

Termin: Montag, 8. Dezember 2026, 18:00 bis ca. 19:00 Uhr, online

Seien Sie am 8. Dezember 2026 dabei und informieren Sie sich unverbindlich über den berufsbegleitenden Studiengang Versicherungsrecht – melden Sie sich hier an!

    Der Studiengang in Kürze:

    • Berufsbegleitend
      zum Hochschulgrad "Master of Laws" (LL.M.)

    • Zugleich Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht

    • Kurze Präsenzphasen:
      Einführungswoche und 13 Blockveranstaltungen

    • Flexible Teilnahme:
      bis zu fünf Mal Online-Teilnahme möglich 

    • Nächster Studienbeginn:
      4. Oktober 2027

      Infoabend:
      8. Dezember 2026

    • Dauer:
      3 Semester
      zzgl. Masterarbeit

    • Bildungsurlaub 
      in fast allen 
      Bundesländern

    • Bis zum 01.07.2027
      Frühbuchertarif:
      11.700 €
      (danach: 12.900 €)

    • Die Förderung junger Kolleginnen und Kollegen im Versicherungsrecht ist mir eine Herzensangelegenheit. Im Masterstudiengang Versicherungsrecht treffen sie auf Top-Experten aus Wissenschaft und Praxis…

      Dr. Stefan Segger,
      Segger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
      Dozent im Masterstudiengang

    • Für mich hat sich das Studium dreifach gelohnt: Masterabschluss, theoretische Voraussetzungen für den Fachanwalt und ich habe wertvolle Kontakte geknüpft, die sicher noch lange nach Studienabschluss…

      Elisa Roenneberg, LL.M.,
      Munich Re, München

    • Durch den LL.M. Versicherungsrecht konnte ich als Wirtschaftswissenschaftlerin mein juristisches Verständnis aufbauen. Der Studiengang hat dieses Ziel vollständig erreicht und bietet mir einen echten…

      Judith Peters, LL.M.,
      Bereichsleiterin Nachhaltigkeit,
      LVM Versicherung, Münster

    • Mir hat die Flexibilität mit den Online-Vouchern sehr geholfen – mit zwei kleinen Kindern und einem vollen Terminkalender war es mir an bestimmten Tagen nur durch den gezielten Einsatz der Voucher…

      Benjamin Fiedler,
      Head of Legal & Compliance,
      assona GmbH

    • Ich habe gemerkt, dass mir das Studium geholfen hat, die Systematik im Versicherungsrecht besser zu verstehen.

      Judith Zepter, LL.M.,
      Heimann Hallermann Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

      Zielgruppe

      Der Masterstudiengang „Versicherungsrecht“ ist für Sie die richtige Wahl, wenn …

      … Sie in Kanzleien, Versicherungsunternehmen oder -verbänden sowie weiteren Institutionen der Versicherungswirtschaft tätig sind und 

      • sich eine fundierte und umfassende Ausbildung im Versicherungsrecht wünschen. 
      • Ihre vorhandenen Kenntnisse auffrischen, erweitern oder vertiefen möchten. 
      • Ihre Spezialisierung und Expertise im Versicherungsrecht ausweisen möchten. 
      • eine auch nach außen sichtbare Erweiterung Ihres Portfolios anstreben. 

      Der Studiengang richtet sich an Absolventinnen und Absolventen verschiedener Hochschulstudiengänge, insbesondere der Rechtswissenschaften, Betriebs- und Wirtschaftswissenschaften, Versicherungswirtschaft und -management sowie (Versicherungs)Mathematik u.a., sofern sie über einschlägige Berufserfahrung verfügen.

      Inhalte des Studiums

      Der Studiengang vermittelt fundierte Kenntnisse in den zentralen Bereichen des Versicherungsrechts und lebt vom interdisziplinären Austausch seiner Teilnehmenden. Die unterschiedliche berufliche und fachliche Herkunft der Studierenden fördert den Perspektivwechsel und ermöglicht einen praxisnahen Dialog zwischen juristischen, wirtschaftlichen und versicherungsfachlichen Sichtweisen. Auf diese Weise entstehen nachhaltige Netzwerke und ein vertieftes Verständnis für die komplexen Herausforderungen der Versicherungsbranche.

      Termine des Studienjahrgangs 2027/2028

      • Infoabend8. Dezember 2026 18 Uhr, online
      • Vorschaltkurs12.–14. August 2027für Nichtjuristinnen
        und -juristen
        (online)
      • 1. Term4.–8. Oktober 2027
      • 2. Term25.–27. November 2027+ Klausur
      • 3. Term16.–18. Dezember 2027
      • 4. Term27.–29. Januar 2028+ Klausur
      • 5. Term9.–11. März 2028
      • 6. Term3.–5. April 2028+ Klausur
      • 7. Term4.–6. Mai 2028
      • 8. Term8.–10. Juni 2028+ Klausur
      • 9. Term6.–8. Juli 2028
      • 10. Term17.–19. August 2028+ Klausur
      • 11. Term7.–9. September 2028
      • 12. Term5.–7. Oktober 2028
      • 13. Term9.–11. November 2028+ Klausur
      • 14. Term14.–16. Dezember 2028
      • 15. Term19. Januar 2029Klausur und Ausgabe der Masterarbeits­themen
      • 16. TermAugust 2029 Kolloquium zur Masterarbeit

        Lehrende

        Das Executive Board

        Als Gremium mit beratender Funktion, das sich aus Professorinnen und Professoren sowie Praktikerinnen und Praktikern zusammensetzt, überwacht das Executive Board die Qualität und legt die strategische Ausrichtung des Studiengangs fest. Die Studieninhalte werden dabei ständig an die aktuellen Entwicklungen und Bedürfnisse des Marktes angepasst.

        • Prof. Dr. Heinrich Dörner
          Universität Münster

        • Prof. Dr. Petra Pohlmann
          Universität Münster, Akademische Leiterin

        • Prof. Dr. Ingo Saenger
          Universität Münster

        • Prof. Dr. Martin Schulze Schwienhorst
          Kleist Versicherungsmakler GmbH,
          Honorarprofessor an der Universität Münster

        • Prof. Dr. Ansgar Staudinger
          Universität Bielefeld

        Unsere Lehrenden

        Zu unseren Dozierenden zählen nicht nur renommierte Hochschulprofessorinnen und -professoren, sondern auch zahlreiche Praktikerinnen und Praktiker aus national und international agierenden Kanzleien und  Versicherungsunternehmen, Bundesanstalten und der Gerichtsbarkeit. 

        Sie alle verfügen über eine exzellente Reputation und bringen langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich mit. Für die Studierenden bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, vom Erfahrungsschatz ausgewiesener Expertinnen und Experten aus dem Bereich „Versicherungsrecht“ zu profitieren.

        • Dr. Gunne W. Bähr, LL.M.
          Rechtsanwalt, DLA Piper UK LLP, Köln

        • Dr. Frank Baumann, LL.M.
          Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Hamm

        • Prof. Dr. Matthias Beenken
          Fachhochschule Dortmund

        • Florian Blohut
          HDI Versicherung AG, Köln

        • Dr. Jendrik Böhmer, LL.M.
          BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln

        • Miriam Bösker, LL.M.
          Regierungsrätin bei einer Bundesbehörde in Bonn

        • Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer
          Europa-Universität Viadrina Frankfurt

        • Prof. Dr. Dorothea Diers
          Provinzial Holding, Münster

        • Catharina Glugla
          A&O Shearman, Düsseldorf

        • Dr. Carsten Harms
          Hamburg

        • Dr. Jasmin Hense
          A&O Shearman, Frankfurt am Main

        • Carsten Hösker, LL.M.
          BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln

        • Andreas Kloth
          KLOTH Versicherungsrecht, Dortmund

        • Dr. Philipp Koch, LL.M.
          Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, Düsseldorf

        • Dr. Rebecca Julia Koch
          Geschäftsführerin, Kleist Versicherungsmakler GmbH, Münster

        • Prof. Dr. Hartmut Lange
          Präsident des Sozialgerichts Münster

        • Prof. Dr. Dirk Looschelders
          Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

        • Tanja Mannschatz
          HDI Versicherung AG, Köln

        • Dr. Tim Nikolas Müller
          A&O Shearman, Frankfurt am Main

        • Prof. Dr. Christina Paffenholz
          Otto Schmidt Rechtsverlag KG, Köln

        • Prof. Dr. Petra Pohlmann
          Universität Münster

        • Oskar Riedmeyer
          Dr. Eick & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, München

        • Dr. Christian Rüsing, LL.M.
          Akademischer Rat a.Z., Universität Münster

        • Dr. Henning Schaloske
          Clyde & Co Europe LLP, Düsseldorf

        • Prof. Dr. Alexander Scheuch
          Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

        • Dr. David Schmid
          A&O Shearman, Frankfurt am Main

        • Dr. Jan Schröder, LL.M.
          Rechtsanwalt, A&O Shearman, Düsseldorf

        • Arno Schubach
          Johannsen Rechtsanwälte PartG mbB, Frankfurt a.M.

        • Prof. Dr. Martin Schulze Schwienhorst
          Kleist Versicherungsmakler GmbH,
          Honorarprofessor an der Universität Münster

        • Dr. Stefan Segger
          Rechtsanwalt, Segger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln

        • Jens-D. Sprenger, LL.M.
          sprenger.rechtsanwälte, Regensburg/München

        • Prof. Dr. Ansgar Staudinger
          Universität Bielefeld

        • Dr. Ramazan Uslubaş
          Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Hamm

        • Prof. Dr. Domenik Wendt, LL.M.
          Frankfurt University of Applied Sciences

        • Lisa Wenzel
          Clyde & Co Europe LLP, Düsseldorf

        Kooperationspartner

        Um Ihnen das Beste aus Theorie und Praxis zu vermitteln, arbeiten wir mit renommierten und erfahrenen Partnern zusammen. Unsere Lehrenden kommen u.a. aus folgenden namhaften Kanzleien und Unternehmen:

        Prüfungen & Abschluss

        • Berufsbegleitend
          zum Hochschulgrad "Master of Laws" (LL.M.)

        • 7 Klausuren
          à 3 Zeitstunden

        • Masterarbeit & Kolloquium

        • Dreistündige Klausur am Ende eines jeden Moduls 
        • Fragen und kleinere Fälle zu den vorangegangenen Vorlesungen (kein Multiple Choice)

        Schriftliche Ausarbeitung:

        • Bearbeitungszeit: drei Monate
        • Umfang: ca. 40 - 50 Seiten
        • Regulär nach Ende der Präsenzzeit; Verschieben der Masterarbeit flexibel möglich
        • Einreichung eigener Themenvorschläge; Prüfung und Zuweisung durch den Ausschuss

        Kolloquium:

        • Präsentation der Masterarbeit
        • Prüfungsgespräch zur Masterarbeit
        • Umfang: ca. 20-30 Minuten

        • Bei Nichtbestehen zwei Wiederholungsversuche für jede Prüfungsleistung möglich
        • Nachschreibtermine für die Klausuren finden am Ende des Studiengangs statt
        • Wiederholung der Masterarbeit jederzeit nach individueller Absprache

        Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das lateinische Notensystem verwendet:

        0,7 – 1,3 summa cum laude
        1,7 – 2,3 magna cum laude
        2,7 – 3,3 cum laude
        3,7 – 4,0 rite
        5,0 non rite

        Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen.

        Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praxisnahe Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses anerkannten Mastergrades weisen Sie Ihre Expertise auf dem Gebiet des Versicherungsrechts aus, können sich von Ihren Mitbewerberinnen und Mitbewerbern absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen.

        Ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Einschlägig sind hier die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche, die von Universität zu Universität variieren können. An der Universität Münster gilt für den Fachbereich Rechtswissenschaften u.a. die Voraussetzung eines Masterabschlusses mit Bestnote (summa cum laude). Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen können Sie der Promotionsordnung der Universität Münster entnehmen. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an. 

        Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Diese stehen insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Gerade die Mandantschaft freiberuflicher Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legt Wert auf diese Zusatzqualifikation. Bei uns erhalten Sie das theoretische Rüstzeug zur Erlangung der Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht. 

        Kosten

        Sichern Sie sich bei Anmeldung bis zum 1. Juli 2027 einen Nachlass in Höhe von 1.200 €!

        Frühbucher­tarif

        11.700 €

        bis zum 1. Juli 2027

        Die Studiengebühr ist in 3 Raten à 3.900 € zu zahlen, die jeweils zum Semesterbeginn fällig werden.
         

        Reguläre Gebühren

        12.900 €

        nach dem 1. Juli 2027

        Die Studiengebühr ist in 3 Raten à 4.300 € zu zahlen, die jeweils zum Semesterbeginn fällig werden.
         

        Sondertarife

        DGVH e.V.
        25% Nachlass für Mitglieder

        AG Versicherungsrecht des DAV e.V.
        15 % Nachlass für Mitglieder

        Forschungsstelle für Versicherungswesen Münster
        10 % Nachlass für Mitglieder

        Sie kennen jemanden, der bereits einen Masterstudiengang bei uns absolviert hat? Bei Weiterempfehlung durch ein Mitglied unseres Alumnivereins erhalten Sie bei Zulassung einen Nachlass in Höhe von 5 % auf die jeweilige Studiengebühr. 

        In jedem Studienjahr vergibt die Universität Münster insgesamt sechs Teilstipendien in Höhe von 25 % der Studiengebühr. Die Teilstipendien werden an die jeweils ersten drei Juristinnen und Juristen bzw. sich Bewerbende anderer Fachrichtungen vergeben, die über eine hervorragende Abschlussnote und die geforderte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügen. Teilstipendienfähig ist, wer:

        • in einer der beiden juristischen Prüfungen mit 9,0 oder mehr Punkten abgeschlossen hat
        • einen Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss hat und zu den besten 10 % zählt (Nachweis erforderlich)

        Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen vergeben werden können.

        Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel. Bei Übernahme der Kosten eines berufsbegleitenden Studiums durch den Arbeitgeber kann sich dies für Arbeitgeber und auch für Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Arbeitgeber können die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, die Beschäftigten ihrerseits müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei ebenfalls nicht an.

        Zulassung

        Hochschulstudium

        • ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen: 
          • Erste und/oder Zweite Juristische Prüfung
          • Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)

        Berufserfahrung

        • mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung

        Für Bewerberinnen und Bewerber ohne rechtliches Erststudium

        • rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse 
          • schriftliche Leistungsnachweise einer Hochschule
            oder
          • Teilnahme am kostenlosen Vorschaltkurs und Bestehen der Klausur

        Aktuelle Zulassungsordnung

        • Frühbuchertarif mit einem Nachlass in Höhe von 1.200 € bis 1. Juli 2027
        • Bewerbungsfrist: 15. Juli 2027 (Ihre Bewerbung kann auch nach dem 15. Juli 2027 berücksichtigt werden, wenn noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen.)

        Ausschlaggebend ist das Datum des Poststempels.

        Es werden maximal 40 Studienplätze vergeben. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung nebst sämtlicher für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen.

        • Prioritätsprinzip
          Bei Vorliegen der formalen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt die Vergabe der ersten 30 Studienplätze nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Nach Eingang dauert es etwa ein bis zwei Wochen, bis der Prüfungsausschuss über die Zulassung entschieden hat.
        • Bewerbungsverfahren
          Die übrigen Studienplätze werden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben. Dabei werden alle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss, insbesondere basierend auf den Kriterien "Abschlussnote" und "Berufserfahrung". Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Ihre Bewerbung kann auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist berücksichtigt werden, sofern noch Studienplätze frei sind.

        Für die Bewerbung zum Studiengang benötigen wir die folgenden Unterlagen:

        Auf dem Postweg:

        • Beglaubigte Ablichtungen der Staatsexamenszeugnisse, des Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisses. Die Beglaubigung ist u.a. vorzunehmen durch einen Notar/eine Notarin, eine Gemeinde, Sparkasse oder die Ausstellungsbehörde der Urkunde.

        Auch per E-Mail möglich:

        • Anmeldeformular
        • Tabellarischer Lebenslauf
        • Bei Diplom-, Bachelor- und Masterabschlüssen: Einfache Ablichtung des Einzelnotennachweises und des Diploma Supplements, einer Ranking-Bescheinigung oder eines Grading Tables
        • Scan des Personalausweises (Vorderseite)

        Es besteht die Möglichkeit, sich an der Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren von derzeitig 369,50 € pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das deutschlandweite Semesterticket. Bei Interesse an einer Immatrikulation an der Universität Münster sprechen Sie uns gerne an.

        Ihr Studium bei uns

        Erwerben Sie berufsbegleitend einen anerkannten Mastergrad der Universität Münster und zugleich die theoretischen Voraussetzungen für die Fachanwaltschaft „Versicherungsrecht“. Profitieren Sie von den Vorteilen der Präsenzveranstaltungen verbunden mit der nötigen Flexibilität, um Studium, Beruf und Privates zu vereinen. 

        Unter „Rund ums Studium“ finden Sie ausführliche Antworten auf folgende Fragen:

        • Was sind die Vorteile eines Masterstudiums?
        • Wieso wird bewusst auf Präsenzveranstaltungen gesetzt?
        • Welche Flexibilität bietet das Studium?
        • Warum ein Studium bei der JurGrad | Universität Münster?
        • u.v.m.

        Ihre Ansprechpartnerin

        Dr. Sarah Hölker

        Tel.: +49 251 62077-19
        Mail: sarah.hoelker[at]jurgrad.de