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SoSe 2026

Studienstart
SoSe 2026

Versicherungsrecht

Berufsbegleitender Masterstudiengang | Abschluss: LL.M.
zugleich Fachanwalt/Fachanwältin für Versicherungsrecht

  • vertiefte Kenntnisse in allen wichtigen Versicherungssparten
  • Brancheninterner Austausch
  • speziell auf Berufstätige zugeschnitten

    Der Studiengang in Kürze:

    • Berufsbegleitend
      zum Hochschulgrad "Master of Laws" (LL.M.)

    • Zugleich Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht

    • Kurze Präsenzphasen:
      Einführungswoche und 13 Blockveranstaltungen

    • Mit Online-Elementen:
      3 feste Online-Terms und 3 flexible Online-Voucher

    • Nächster Studienbeginn: 
      SoSe 2026

    • Dauer:
      3 Semester
      zzgl. Masterarbeit

    • Erweitern Sie Ihr
      Netzwerk

    • Kosten:
      12.900 €

    • Für mich hat sich das Studium dreifach gelohnt: Masterabschluss, theoretische Voraussetzungen für den Fachanwalt und ich habe wertvolle Kontakte geknüpft, die sicher noch lange nach Studienabschluss…

      Elisa Roenneberg, LL.M.,
      Munich Re, München

    • Durch den LL.M. Versicherungsrecht konnte ich als Wirtschaftswissenschaftlerin mein juristisches Verständnis aufbauen. Der Studiengang hat dieses Ziel vollständig erreicht und bietet mir einen echten…

      Judith Peters, LL.M.,
      Bereichsleiterin Nachhaltigkeit,
      LVM Versicherung, Münster

    • Mir hat die Flexibilität mit den Online-Vouchern sehr geholfen – mit zwei kleinen Kindern und einem vollen Terminkalender war es mir an bestimmten Tagen nur durch den gezielten Einsatz der Voucher…

      Benjamin Fiedler,
      Head of Insurance Legal,
      ELEMENT Insurance AG, Berlin

      Inhalte des Studiums

      1.1  Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
      1.2  Vermittlerrecht

      2.1  Allgemeines Sachversicherungsrecht
      2.2  Grundzüge des Internationalen Versicherungsvertragsrechts (Online)
      2.3  Compliance (Online)
      2.4  Grundzüge des Versicherungsmanagements (Online)

      3.1  Grundlagen der Haftpflichtversicherungen
      3.2  Private Haftpflichtversicherungen
      3.3  Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung
      3.4  Industriehaftpflicht – Betriebshaftpflichtversicherung
      3.5  Industriehaftplicht – Produkthaftpflicht- und Rückrufkostenversicherung

      4.1  Recht der Fahrzeugversicherung
      4.2  Transport- und Speditionsversicherungsrecht
      4.3  Gesellschaftsrechtliche Grundlagen (Online)
      4.4  D&O-Versicherung (Online)
      4.5  Cyber-Versicherung (Online)

      5.1  Recht der Pflichtversicherung und der Haftpflichtversicherungen der freien Berufe
      5.2  Reiseversicherungsrecht
      5.3  Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts
      5.4  Rechtsschutzversicherungsrecht

      6.1  Recht der privaten Krankenversicherung
      6.2  Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung
      6.3  Grundlagen des Sozialversicherungsrechts (Online)
      6.4  Recht der Unfallversicherung (Online)
      6.5  Recht der Lebensversicherung

      7.1  Recht der Versicherungsaufsicht
      7.2  Versicherungsunternehmensrecht
      7.3  Risikomanagement – Einführung in die Versicherungsmathematik
      7.4  Internationale Versicherungsprogramme
      7.5  Recht der Rückversicherung
      7.6  Versicherungsprozessrecht
      7.7  KI und Versicherungen
      7.8  Insurtech

      Termine des Studienjahrgangs 2024/2025

      • 1. Term7.-11. Oktober 2024
      • 2. Term7.-9. November 2024+ Klausur
      • 3. Term16.-18. Dezember 2024online
      • 4. Term23.-25. Januar 2025+ Klausur
      • 5. Term20.-22. Februar 2025
      • 6. Term27.-29. März 2025+ Klausur
      • 7. Term8.-10. Mai 2025online
      • 8. Term2.-4. Juni 2025+ Klausur
      • 9. Term3.-5. Juli 2025
      • 10. Term31. Juli - 2. August 2025+ Klausur
      • 11. Term11.-13. September 2025online
      • 12. Term6.-8. November 2025
      • 13. Term8.-10. Dezember 2025+ Klausur
      • 14. Term15.-17. Januar 2026
      • 15. Term21. Februar 2026Klausur und Ausgabe der Masterarbeits­themen

        Lehrende

        Das Executive Board

        Als Gremium mit beratender Funktion, das sich aus Professorinnen und Professoren sowie Praktikerinnen und Praktikern zusammensetzt, überwacht das Executive Board die Qualität und legt die strategische Ausrichtung des Studiengangs fest. Die Studieninhalte werden dabei ständig an die aktuellen Entwicklungen und Bedürfnisse des Marktes angepasst.

        • Prof. Dr. Heinrich Dörner
          Universität Münster

        • Prof. Dr. Petra Pohlmann
          Universität Münster, Akademische Leiterin

        • Prof. Dr. Ingo Saenger
          Universität Münster

        • Prof. Dr. Martin Schulze Schwienhorst
          Kleist Versicherungsmakler GmbH,
          Honorarprofessor an der Universität Münster

        • Prof. Dr. Ansgar Staudinger
          Universität Bielefeld

        Unsere Lehrenden

        Zu unseren Dozierenden zählen nicht nur renommierte Hochschulprofessorinnen und Professoren, sondern auch zahlreiche Praktikerinnen und Praktikern aus national und international agierenden Kanzleien und  Versicherungsunternehmen. Sie alle verfügen über eine exzellente Reputation und bringen langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich mit. Für die Studierenden bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, vom Erfahrungsschatz ausgewiesener Expertinnen und Experten aus dem Bereich „Versicherungsrecht“ zu profitieren.

        • Dr. Martin Alexander, LL.M.
          BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln

        • Dr. Gunne W. Bähr, LL.M.
          Rechtsanwalt, DLA Piper UK LLP, Köln

        • Dr. Frank Baumann, LL.M.
          Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Hamm

        • Prof. Dr. Matthias Beenken
          Fachhochschule Dortmund

        • Dr. Peter Becker
          Rechtsanwalt, Münster

        • Rainer-Karl Bock-Wehr
          HDI Versicherung AG, Köln

        • Dr. Jendrik Böhmer, LL.M.
          BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln

        • Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer
          Europa-Universität Viadrina Frankfurt

        • Prof. Dr. Dorothea Diers
          Provinzial Holding, Münster

        • Dr. Sven Gerhard
          Head of Legal & Compliance DACH, Allianz-Trade, Hamburg

        • Catharina Glugla
          A&O Shearman, Düsseldorf

        • Dr. Carsten Harms
          Hamburg

        • Carsten Hösker, LL.M.
          BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln

        • Andreas Kloth
          KLOTH Versicherungsrecht, Dortmund

        • Dr. Philipp Koch, LL.M.
          Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, Düsseldorf

        • Prof. Dr. Raphael Koch, LL.M., EMBA
          Universität Augsburg

        • Dr. Rebecca Julia Koch
          Geschäftsführerin, Kleist Versicherungsmakler GmbH, Münster

        • Dr. Hartmut Lange
          Vizepräsident des Sozialgerichts Dortmund

        • Prof. Dr. Dirk Looschelders
          Heinrich Heine Universität Düsseldorf

        • Dr. Christina Paffenholz
          Otto Schmidt Rechtsverlag KG, Köln

        • Prof. Dr. Petra Pohlmann
          Universität Münster

        • Oskar Riedmeyer
          Dr. Eick & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, München

        • Dr. Christian Rüsing, LL.M.
          Akademischer Rat a.Z., Universität Münster

        • Dr. Henning Schaloske
          Clyde & Co Europe LLP, Düsseldorf

        • Dr. Jan Schröder, LL.M.
          Rechtsanwalt, Allen & Overy LLP, Düsseldorf

        • Arno Schubach
          Johannsen Rechtsanwälte, Frankfurt a. M.

        • Prof. Dr. Martin Schulze Schwienhorst
          Kleist Versicherungsmakler GmbH,
          Honorarprofessor an der Universität Münster

        • Dr. Stefan Segger
          Rechtsanwalt, Segger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln

        • Jens-D. Sprenger, LL.M.
          sprenger.rechtsanwälte, Regensburg/München

        • Prof. Dr. Ansgar Staudinger
          Universität Bielefeld

        • Prof. Dr. Domenik Wendt, LL.M.
          Frankfurt University of Applied Sciences

        • Dr. Juliane Wessels, MBA
          LVM Versicherung, Münster

        Kooperationspartner

        Um Ihnen das Beste aus Theorie und Praxis zu vermitteln, arbeiten wir mit renommierten und erfahrenen Partnern zusammen. Unsere Lehrenden kommen u.a. aus folgenden namhaften Unternehmen und Kanzleien:

        Prüfungen & Abschluss

        • Berufsbegleitend
          zum Hochschulgrad "Master of Laws" (LL.M.)

        • 7 Klausuren
          à 3 Zeitstunden

        • Masterarbeit
          (Umfang ca. 40–50 Seiten, Bearbeitungszeit: vier Monate)

        • Dreistündige Klausur am Ende eines jeden Moduls 
        • Fragen und kleinere Fälle zu den vorangegangenen Vorlesungen (kein Multiple Choice)

        • Bearbeitungszeit: vier Monate
        • Umfang: ca. 40 - 50 Seiten
        • Regulär nach Ende der Präsenzzeit; Verschieben der Masterarbeit flexibel möglich
        • Einreichung eigener Themenvorschläge; Prüfung und Zuweisung durch den Ausschuss

        • Bei Nichtbestehen zwei Wiederholungsversuche für jede Prüfungsleistung möglich
        • Nachschreibtermine für die Klausuren finden am Ende des Studiengangs statt
        • Wiederholung der Masterarbeit jederzeit nach individueller Absprache

        Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das lateinische Notensystem verwendet:

        0,7 – 1,3 summa cum laude
        1,7 – 2,3 magna cum laude
        2,7 – 3,3 cum laude
        3,7 – 4,0 rite
        5,0 non rite

        Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen.

        Die aktuelle Prüfungsordnung können Sie hier einsehen. 

        Das Modulhandbuch des Studiengangs können Sie hier herunterladen.

        Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praxisnahe Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses anerkannten Mastergrades weisen Sie Ihre Expertise auf dem Gebiet des Versicherungsrechts aus, können sich von Ihren Mitbewerberinnen und Mitbewerbern absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen.

        Ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Einschlägig sind hier die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche, die von Universität zu Universität variieren können. An der Universität Münster gilt für den Fachbereich Rechtswissenschaften u.a. die Voraussetzung eines Masterabschlusses mit Bestnote (summa cum laude). Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen können Sie der Promotionsordnung der Universität Münster entnehmen. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an. 

        Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Diese stehen insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Gerade die Mandantschaft freiberuflicher Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legt Wert auf diese Zusatzqualifikation. Bei uns erhalten Sie das theoretische Rüstzeug zur Erlangung der Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht. 

        Kosten

        Frühbucher­tarif

        10.800 €

        bis zum 1. Februar 2026

        Bequem in Raten zahlen:
        3 Raten in Höhe von 3.600 € zum jeweiligen Semesterbeginn

        Reguläre Gebühren

        12.900 €

        nach dem 1. Februar 2026

        Bequem in Raten zahlen:
        3 Raten in Höhe von 4.300 € zum jeweiligen Semesterbeginn
         

        Sie kennen jemanden, der bereits einen Masterstudiengang bei uns absolviert hat? Bei Weiterempfehlung durch ein Mitglied unseres Alumnivereins erhalten Sie bei Zulassung einen Nachlass in Höhe von 5 % auf die jeweilige Studiengebühr. 

        In jedem Studienjahr vergibt die Universität Münster insgesamt sechs Teilstipendien in Höhe von 25 % der Studiengebühr. Die Teilstipendien werden an die jeweils ersten drei rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die über eine hervorragende Abschlussnote und die geforderte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügen. Teilstipendienfähig ist, wer:

        • in einem der beiden Staatsexamina mit 9,0 oder mehr Punkten abgeschlossen hat
        • einen Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss hat und zu den besten 10 % zählt (Nachweis erforderlich)
         

        Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen vergeben werden können.

        Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel. Bei Übernahme der Kosten eines berufsbegleitenden Studiums durch den Arbeitgeber kann sich dies für Arbeitgeber und auch für Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Arbeitgeber können die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, die Beschäftigten ihrerseits müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei ebenfalls nicht an.

        Zulassung

        Hochschulstudium

        • ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen: 
          • Staatsexamen 
          • Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)
        • für Bewerberinnen und Bewerber mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss: rechtliche Grundkenntnisse werden dringend empfohlen
         

        Berufserfahrung

        • mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung
         

        Die aktuelle Zulassungsordnung können Sie hier einsehen.

        Es werden maximal 40 Studienplätze vergeben. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung nebst sämtlicher für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen.

        • Prioritätsprinzip
          Bei Vorliegen der formalen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt die Vergabe der ersten 30 Studienplätze nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Nach Eingang dauert es etwa ein bis zwei Wochen, bis der Prüfungsausschuss über die Zulassung entschieden hat.
        • Bewerbungsverfahren
          Die übrigen Studienplätze werden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben. Dabei werden alle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss, insbesondere basierend auf den Kriterien "Abschlussnote" und "Berufserfahrung". Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Ihre Bewerbung kann auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist berücksichtigt werden, sofern noch Studienplätze frei sind.

        Für die Bewerbung zum Studiengang benötigen wir die folgenden Unterlagen:

        Auf dem Postweg:

        • Beglaubigte Ablichtungen der Staatsexamenszeugnisse, des Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisses. Die Beglaubigung ist u.a. vorzunehmen durch einen Notar/eine Notarin, eine Gemeinde, Sparkasse oder die Ausstellungsbehörde der Urkunde.

        Auch per E-Mail möglich:

        • Anmeldeformular
        • Tabellarischer Lebenslauf
        • Bei Diplom-, Bachelor- und Masterabschlüssen: Einfache Ablichtung des Einzelnotennachweises und des Diploma Supplements, einer Ranking-Bescheinigung oder eines Grading Tables
        • Scan des Personalausweises (Vorderseite)

        Es besteht die Möglichkeit, sich an der Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren von derzeitig 320,17 € pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das deutschlandweite Semesterticket. Bei Interesse an einer Immatrikulation an der Universität Münster sprechen Sie uns gerne an.

        Studierendenstruktur

        Zahlen und Fakten

        Beruflicher Background

        Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus Versicherungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen, Kanzleien sowie Verbänden.

        Ihre Ansprechpartnerin

        Rechtsanwältin Kirsten Schoofs

        Tel.: +49 251 62077-10
        Mail: kirsten.schoofs[at]jurgrad.de