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Noch 3 Studienplätze frei!

Erbrecht & Unternehmensnachfolge

Berufsbegleitender Masterstudiengang | Abschluss: LL.M.

zugleich Fachanwaltschaft für Erbrecht (Jurist:innen) / Fachberater/Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (Steuerberater:innen)

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Broschüre

Zulassung zum Studiengang


Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen:

  • Staatsexamen
  • Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss, der zu den besten 50 % zählt, mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden.

Zusätzliche Zulassungsvoraussetzung für alle nichtjuristischen Bewerberinnen und Bewerber sind rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse. Diese sind durch Bescheinigungen (schriftlicher Leistungsnachweis einer Hochschule) nachzuweisen. Wer diese nicht nachweisen kann, hat die Möglichkeit, den kostenlosen Vorschaltkurs zu absolvieren und dadurch die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.

Berufserfahrung


Darüber hinaus setzen wir eine mindestens einjährige Berufserfahrung voraus.

Fristen


Ein Frühbucherrabatt in Höhe von 1.200 Euro wird bis zum 1. Februar 2024 gewährt. Ausschlaggebend ist das Datum des Poststempels.

Zulassungsverfahren


Es werden maximal 40 Studienplätze vergeben. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung nebst sämtlicher für die Anmeldung erforderlicher Unterlagen.

Prioritätsprinzip


Bei Vorliegen der formalen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt die Vergabe der ersten 30 Studienplätze nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Nach Eingang dauert es etwa 1-2 Wochen bis der Prüfungsausschuss entschieden hat.

Bewerbungsverfahren


Die übrigen Studienplätze werden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben. Dabei werden alle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 15. Februar 2024 eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss, insbesondere basierend auf den Kriterien „Abschlussnote" und „Berufserfahrung". Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich Ende Februar 2024 abgeschlossen sein. Bitte beachten Sie, dass auch Bewerbungen nach dem 15. Februar 2024 berücksichtigt werden können, wenn noch freie Teilnehmerplätze zur Verfügung stehen.

Zulassungsordnung


Die aktuelle Zulassungsordnung können Sie hier einsehen.

Fragen?


Haben Sie noch Fragen, oder möchten Sie individuelle Besonderheiten mit uns klären? Dann schicken Sie uns doch einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 251 62077-0 an.

Die Bewerbungsunterlagen


Für die Bewerbung zum Studiengang benötigen wir die folgenden Unterlagen:

  • Anmeldeformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Beglaubigte Ablichtungen der Staatsexamenszeugnisse, des Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisses
  • Bei Diplom-, Bachelor- und Masterabschlüssen: Einfache Ablichtung des Einzelnotennachweises und des Diploma Supplements bzw. Nachweis über den ECTS-Level oder Ranking-Bescheinigung (grading table)
  • Ggf. beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde

Die Beglaubigungen sind vorzunehmen durch ein Notariat, eine Gemeinde, die Ausstellungsbehörde der Urkunde oder durch eine Urkundsbeamtin bzw. einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eines Gerichtes. Bitte beachten Sie, dass wir keine anwaltlichen Beglaubigungen zulassen können.

Für einen Widerruf Ihrer Anmeldung können Sie dieses Formular verwenden.

Die Studiengebühren


Die Studiengebühren betragen insgesamt 12.900 Euro. Wenn Sie sich bis zum 1. Februar 2024 anmelden, können Sie einen Frühbucherrabatt in Höhe von 1.200 Euro in Anspruch nehmen. Die Gebühren belaufen sich dann auf insgesamt 11.700 Euro.

Kosten im Überblick:

  • Anmeldung bis zum 1. Februar 2024: 11.700 Euro (drei Raten à 3.900 Euro)
  • Anmeldung nach dem 1. Februar 2024: 12.900 Euro (drei Raten à 4.300 Euro)

Ratenzahlung

Die Studiengebühren sind in drei Raten zu begleichen, die jeweils zu Beginn eines Semesters fällig werden:

  • 1. Rate: 31. März 2024
  • 2. Rate: 15. September 2024
  • 3. Rate: 31. März 2025

Immatrikulation


Es besteht die Möglichkeit, sich an der Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren von derzeitig 317,48 € pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das Semesterticket (NRW-Ticket).

Teilstipendien


In jedem Studienjahr vergibt die Universität Münster insgesamt sechs Teilstipendien in Höhe von 25 % der Studiengebühr. Die Teilstipendien werden an die jeweils ersten ersten drei Juristinnen und Juristen
bzw. Bewerberinnen und Bewerber anderer Fachrichtungen vergeben, die über eine hervorragende Abschlussnote und die geforderte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügen.

Teilstipendienfähig ist, wer:

  • in einem der beiden Staatsexamina mit 9,0 oder mehr Punkten abgeschlossen hat
  • einen Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss hat und zu den besten 10 % zählt (Nachweis erforderlich)

Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen vergeben werden können.

Bildungsurlaub


In einigen Bundesländern sind unsere Studiengänge für Bildungsurlaub anerkannt. Sprechen Sie uns darauf an - gern geben wir Ihnen hier individuell Auskunft bzw. helfen Ihnen bei der Antragstellung.

Steuerliche Aspekte


Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel.

Bei Übernahme der Kosten eines berufsbegleitenden Studiums durch den Arbeitgeber kann sich dies für Arbeitgeber und Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Arbeitgeber können die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, die Beschäftigten ihrerseits müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei ebenfalls nicht an.