Am Ende eines Moduls werden die Kursinhalte in Form einer dreistündigen Klausur abgefragt, die immer nachlaufend, d.h. zu Beginn der darauf folgenden Veranstaltung geschrieben werden. Die Klausuren setzen sich zusammen aus Fragen und kleineren Fällen zu den vorangegangenen Vorlesungen. Multiple Choice ist als Prüfungsform ausgeschlossen.
Nach Ende der Präsenzzeit ist innerhalb von vier Monaten eine Masterarbeit anzufertigen. Das Thema der Masterarbeit, die einen Umfang von ca. 40 - 50 Seiten haben soll, muss von den Studierenden selbst recherchiert und ausformuliert werden. Gerne dürfen auch mehrere Themenvorschläge eingereicht werden. Der Prüfungsausschuss untersucht das Thema anschließend auf wissenschaftlichen Anspruch und nimmt ggf. noch Änderungen vor.
Zu allen Prüfungsleistungen gibt es maximal zwei Wiederholungsversuche. Die Nachschreibetermine für die Klausuren finden am Ende des Studiengangs statt. Bei der Wiederholung einer Masterarbeit richten wir uns individuell nach Ihnen.
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das lateinische Notensystem verwendet:
0,7 – 1,3 summa cum laude
1,7 – 2,3 magna cum laude
2,7 – 3,3 cum laude
3,7 – 4,0 rite
5,0 non rite
Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen.
Eine Besonderheit des Studiengangs „Mergers & Acquisitions“ ist die Möglichkeit, zwischen zwei akademischen Hochschulgraden zu wählen.
LL.M. oder EMBA?
Je nach Wahlfachbereich und der Ausrichtung der Masterarbeit kann entweder der rechtswissenschaftliche Titel „Master of Laws“ (LL.M.) oder der wirtschaftswissenschaftliche Grad „Executive Master of Business Administration“ (EMBA) erworben werden. Beide Titel können sowohl von Juristinnen und Juristen als auch von Ökonominnen und Ökonomen angestrebt werden.
Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praktische Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses anerkannten Mastergrades werden die Absolvent:innen als Expert:innen auf dem Gebiet „Mergers & Acquisitions" ausgewiesen, können sich von ihren Mitbewerbenden absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen mit entsprechenden Gehaltsaussichten.
Der EMBA signalisiert Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Kundinnen und Kunden oder Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern vor allem eingehende Wirtschaftskenntnisse und Managementwissen. Im Gegensatz zum klassischen MBA, der in der Regel in einem Vollzeitstudium erworben wird, richtet sich der EMBA vor allem an „Executives“, also Führungskräfte, die den Mastergrad berufsbegleitend erwerben möchten und bereits einen ersten Hochschulabschluss besitzen. EMBA-Anwärter:innen verfügen in der Regel schon über mehrere Jahre einschlägige Berufserfahrung.
Ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Einschlägig sind hier die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche, die von Universität zu Universität variieren können. An der WWU gilt für den Fachbereich Rechtswissenschaften u.a. die Voraussetzung eines Masterabschlusses mit Bestnote (summa cum laude). Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung.
Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen.
Diese stehen insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Anwältinnen und Anwälte müssen zur Erlangung eines solchen Titels nicht nur die Theorie aus dem „Effeff“ beherrschen, sondern auch viele Fälle aus dem jeweiligen Fachbereich bearbeitet haben. Gerade die Mandantschaft freiberuflicher Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legt Wert auf diese Zusatzqualifikation.
Der Studiengang „Mergers & Acquisitions“ bietet Juristinnen und Juristen die Möglichkeit, durch Besuch eines von uns angebotenen kostenlosen Zusatzkurses (inkl. Klausur) neben dem Masterabschluss auch jene theoretischen Kenntnisse zu erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Fachanwaltschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht Voraussetzung sind.