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Wirtschaftsrecht

Berufsbegleitender Masterstudiengang | Abschluss: LL.M.

zugleich Fachanwalt/Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Broschüre

Prüfungen im Überblick

  • 8 Klausuren à 3 Zeitstunden
  • Präsentationsprüfung (Modul 7)
  • Master Thesis (Umfang ca. 40–50 Seiten, Bearbeitungszeit: 4 Monate)

Klausuren


Am Ende eines Moduls werden die Kursinhalte in Form einer dreistündigen Klausur abgefragt, die immer nachlaufend, d.h. zu Beginn der darauf folgenden Veranstaltung geschrieben werden. Die Klausuren setzen sich zusammen aus Fragen und kleineren Fällen zu den vorangegangenen Vorlesungen. Multiple Choice ist als Prüfungsform ausgeschlossen.

Präsentationsprüfung


Neben der Klausur, die die Abschlussprüfung zu Modul 7 darstellt, legen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in diesem Modul eine Studienleistung in Form einer Präsentationsprüfung ab. Anhand konkreter Fallbeispiele, die sich am Ablauf eines Insolvenzverfahrens orientieren, sollen von den Teilnehmenden selbst Lösungen, Strategien und Arbeitsprozesse in Gruppen erarbeitet und im Anschluss vorgestellt werden. Dabei werden insbesondere die Kenntnisse abgerufen, die die Teilnehmenden in den vorherigen Veranstaltungen dieses Moduls erarbeitet haben. Die in Gruppen aufgeteilten Studierenden erhalten eine Aufgabe, für deren Bearbeitung ihnen vier Zeitstunden zur Verfügung stehen. In einer insgesamt 20-minütigen Prüfung wird die Lösung der Aufgabe zunächst in einer 10-12 minütigen Präsentation von einem Mitglied der Gruppe vorgestellt. Anschließend werden der gesamten Gruppe während einer acht bis 10-minütigen Diskussion weitergehende Fragen gestellt. Während der Studienleistung besteht Anwesenheitspflicht, das Ergebnis fließt nicht mit in die Gesamtnote.

Masterarbeit


Nach Ende der Präsenzzeit ist innerhalb von vier Monaten eine Masterarbeit anzufertigen. Das Thema der Masterarbeit, die einen Umfang von ca. 40 - 50 Seiten haben soll, muss von den Studierenden selbst recherchiert und ausformuliert werden. Gerne dürfen auch mehrere Themenvorschläge eingereicht werden. Der Prüfungsausschuss analysiert das Thema anschließend auf wissenschaftlichen Anspruch und nimmt ggf. noch Änderungen vor.

Wiederholungsversuche


Zu allen Prüfungsleistungen gibt es maximal zwei Wiederholungsversuche. Die Nachschreibetermine für die Klausuren finden am Ende des Studiengangs statt. Bei der Wiederholung einer Masterarbeit richten wir uns individuell nach Ihnen.

Benotungsverfahren


Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das lateinische Notensystem verwendet:

0,7 – 1,3  summa cum laude
1,7 – 2,3  magna cum laude
2,7 – 3,3  cum laude
3,7 – 4,0  rite
5,0  non rite

Gesamtnote


Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und der Präsentationsprüfung sowie zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen.

Prüfungsordnung


Die aktuelle Prüfungsordnung können Sie hier einsehen. Das Modulhandbuch des Studiengangs können Sie hier herunterladen.

Der Abschluss: Master of Laws (LL.M.)


Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praktische Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses anerkannten Mastergrades werden die Absolventinnen und Absolventen als Expertinnen und Experten auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts ausgewiesen, können sich von ihren Mitbewerbenden absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen mit entsprechenden Gehaltsaussichten.

Promotion


Ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Einschlägig sind hier die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche, die von Universität zu Universität variieren können. An der WWU gilt für den Fachbereich Rechtswissenschaften u.a. die Voraussetzung eines Masterabschlusses mit Bestnote (summa cum laude). Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung.

Die Zusatzqualifikation für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte: Fachanwaltschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht


Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen.

Diese stehen insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Anwältinnen und Anwälte müssen zur Erlangung eines solchen Titels nicht nur die Theorie aus dem „Effeff“ beherrschen, sondern auch viele Fälle aus dem jeweiligen Fachbereich bearbeitet haben. Gerade die Mandantschaft freiberuflicher Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legt Wert auf diese Zusatzqualifikation.

Der Studiengang „Wirtschaftsrecht" bietet Juristinnen und Juristen die Möglichkeit, durch Besuch eines von uns angebotenen kostenlosen Zusatzkurses (inkl. Klausur) neben dem Masterabschluss auch jene theoretischen Kenntnisse zu erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwältin/Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ Voraussetzung sind.